2015/03/07

15.000 Euro an Vater Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung

Ein Urteil des EGMR soll Klägern in Deutschland künftig Möglichkeiten einräumen, um Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen. Einem Vater wurden 15.000 Euro Entschädigung zugesprochen. 
 
 Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügte die Überlänge von Justizverfahren in Deutschland. Quelle: picture alliance / dpadpa/ picture allianceStraßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einem Fall von Kontaktrecht zwischen Vater und Kind die Überlänge von Justizverfahren in Deutschland gerügt. Der 52 Jahre alte Mann aus Heidelberg habe keine rechtliche Möglichkeit gehabt, die Verfahren zu beschleunigen, um den Umgang mit seinem nichtehelichen Sohn zu ermöglichen, hieß es in dem Urteil von Donnerstag in Straßburg.

Dies werteten die Richter als Verstoß gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Sie sprachen dem Vater des heute zwölfjährigen Kindes 15.000 Euro Entschädigung zu.
Als Folge dieses Urteils sollte Deutschland Klägern Möglichkeiten einräumen, um Verfahren in Umgangsangelegenheiten zu beschleunigen. Allerdings kann gegen diese Entscheidung Berufung beantragt werden. Diese kann der EGMR annehmen, aber auch zurückweisen.
Die Gerichte in Deutschland brauchten über zehn Monate, bis sie im Juni 2011 der Mutter des Kindes eine Geldstrafe auferlegten. Sie hatte sich den vereinbarten Kontakten des Vaters zu seinem Sohn widersetzt.

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/15-000-euro-an-vater-entschaedigung-wegen-saeumiger-gerichtsentscheidung/11233790.html 

DDR-Heimkind bekommt in Karlsruhe recht



http://www.maz-online.de/Brandenburg/DDR-Heimkind-bekommt-in-Karlsruhe-recht

Wiener Heimkinder für Sexpartys "gemietet"?



Wiener Heimkinder für Sexpartys "gemietet"? (Bild: Martin Jöchl)

Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit ihr auferlegt wird, die bereits begonnene Psychotherapie bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, den das Jugendamt - in Abstimmung mit dem jeweiligen Therapeuten - als erforderlich ansieht




http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20101201_1bvr157210.html

2015/03/02

‎DEMO gegen Korruption und Kinderhandel Düsseldorf - 03.03.2015 - 12:30 - 22:00





Sammelpunkt am Landgericht, Marsch zum Justizministerium und weitermarsch zum OLG Düsseldorf
https://www.facebook.com/events/1405475896426442 

Bitte erscheint zahlreich, um auf Eure Probleme und die Mißstände im Allgemeinen in der DEUTSCHEN WILLKÜRJUSTIZ aufmerksam zu machen !!!

JEDER hat die Möglichkeit, sich um eine Mitfahrgelegenheit zu kümmern !!!

Ausreden werden als das angesehen, was sie sind: AUSREDEN !!

Wer nicht mal langsam den Fernsehsessel-verwöhnten Arsch hoch bekommt und für seine Rechte, die in Deutschland mit Füßen getreten werden, auf die Straße geht, wird daran zugrunde gehen !

Kontaktelefon:
020 65 / 899 762
0157 544 79 537





Shoah - Jugendamt und Familienjustiz - Damals wie Heute - Der aktuelle Fall - Jugendamt nimmt Baby weg http://jugendamtwatch.blogspot.de/2015/01/shoah-jugendamt-und-familienjustiz.html


 

Sorgerechtsentzug: Defizite der Eltern nicht maßgeblich!





Ihr Mandant wehrt sich gegen einen Sorgerechtsentzug? Ein Verfassungsgerichtsurteil weist jetzt mit Nachdruck darauf hin: Dieser besonders heftige Eingriff in das Elterngrundrecht ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Elterliche Defizite machen alleine noch lange keinen Grund aus.

Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung

Um die Kernaussage des BVerfG vorweg zu nehmen: Für einen Sorgerechtsentzug reicht es nicht aus, lediglich die Defizite der Eltern zu benennen – so gravierend diese auch sein mögen. Vielmehr muss gründlich dargelegt werden, dass das elterliche Fehlverhalten zu einer nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Kindeswohls geführt hat bzw. mit ziemlicher Sicherheit führen wird.

 

Ein Gericht muss detailliert aufzeigen, welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes sind und weshalb diese Gefahren so gravierend sind, dass sie eine Fremdunterbringung legitimieren.
Lesen Sie im folgenden die Einzelheiten zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2014 (1 BvR 1178/14).


http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/sorgerechtsentzug-defizite-eltern-nicht-massgeblich/?utm_source=enl_15_63&utm_medium=email&utm_campaign=enl_famr 






 

Jugendamt Stuttgart - Mutter erkämpft Sorgerecht gegen Amt

Von vv 
Sieben Monate hat ein Kind in einer Pflegefamilie gelebt. Dann kam sie auf richterlichen Beschluss zurück zur Mutter. Deren Anwälte erheben nun Vorwürfe gegen das Jugendamt. 

Die Mutter  will anonym bleiben. Seit Ende Dezember lebt  Sophie wieder zu Hause. Foto:  
Die Mutter will anonym bleiben. Seit Ende Dezember lebt Sophie wieder zu Hause.Foto: 
 
Stuttgart - Die erste Nacht, in der Sophie wieder zu Hause geschlafen hat, kam Melanie Damme (Name geändert) unwirklich vor. Sie musste immer wieder in das Beistellbettchen neben sich gucken. Tatsächlich, da lag ihr Baby und schlummerte. Mehr als ein halbes Jahr lang lebte Sophie in einer Pflegefamilie. Das Jugendamt hatte sie im Mai 2014, im Alter von fünf Monaten, in Obhut hat nehmen lassen – an einer Bushaltestelle mit Hilfe der Polizei. Die StZ hatte berichtet (siehe unten „Die Hintergründe des Falls“).
Eine Woche vor Weihnachten hat das Stuttgarter Familiengericht entschieden, dass Sophie zurück zu ihrer Mutter kommt. Es folgte der Empfehlung des Gutachters. Die ehemalige Drogenabhängige und der getrennt von ihr lebende Vater von Sophie werden in dem Protokoll des richterlichen Beschlusses als erziehungsfähig eingestuft. Die Mutter sei ausreichend stabil. Das Protokoll liegt der StZ vor.
Eine weitere Fremdunterbringung lasse sich nicht mehr rechtfertigen. In der Vergangenheit sei es nicht zu konkreten Gefährdungssituationen gekommen. „Diese können daher auch für die Zukunft nicht unterstellt werden“, steht in dem Protokoll. 


106 Kinder hat das Jugendamt 2014 in Obhut genommen

 

Sophie ist eines von 106 Kindern, die das Jugendamt Stuttgart im Jahr 2014 in Obhut genommen hat. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als es 84 Kinder waren. Das Jugendamt weist darauf hin, dass 2014 eine Familie mit sechs Kindern betroffen war, was die Statistik hochgetrieben habe. 2012 seien es auch 100 Kinder gewesen.
Dass das Familiengericht entgegen der Empfehlung des Jugendamts eine Rückführung veranlasst, scheint selten zu sein, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Elternrechte gestärkt hat: Beim Familiengericht Bad Cannstatt hat es in jüngster Vergangenheit keinen Fall gegeben, wo dies passiert ist. Das Stuttgarter Familiengericht hat hierzu keine konkreten Zahlen, er sehe aber keinen Trend nach oben, so der Familienrichter Jörg Dimmler. 

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.jugendamt-stuttgart-mutter-erkaempft-sorgerecht-gegen-amt.8e060db1-02e8-416c-9f06-b2b3c228d059.html