2015/03/07
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 6. Mai 2010 - 3 UF 350/08 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit ihr auferlegt wird, die bereits begonnene Psychotherapie bis zu dem Zeitpunkt fortzusetzen, den das Jugendamt - in Abstimmung mit dem jeweiligen Therapeuten - als erforderlich ansieht
2015/03/02
DEMO gegen Korruption und Kinderhandel Düsseldorf - 03.03.2015 - 12:30 - 22:00

Sammelpunkt am Landgericht, Marsch zum Justizministerium und weitermarsch zum OLG Düsseldorf
https://www.facebook.com/events/1405475896426442
Bitte erscheint zahlreich, um auf Eure Probleme und die Mißstände im Allgemeinen in der DEUTSCHEN WILLKÜRJUSTIZ aufmerksam zu machen !!!
JEDER hat die Möglichkeit, sich um eine Mitfahrgelegenheit zu kümmern !!!
Ausreden werden als das angesehen, was sie sind: AUSREDEN !!
Wer nicht mal langsam den Fernsehsessel-verwöhnten Arsch hoch bekommt und für seine Rechte, die in Deutschland mit Füßen getreten werden, auf die Straße geht, wird daran zugrunde gehen !
Kontaktelefon:
020 65 / 899 762
0157 544 79 537
Shoah - Jugendamt und Familienjustiz - Damals wie Heute - Der aktuelle Fall - Jugendamt nimmt Baby weg http://jugendamtwatch.blogspot.de/2015/01/shoah-jugendamt-und-familienjustiz.html
Sorgerechtsentzug: Defizite der Eltern nicht maßgeblich!
Ihr Mandant wehrt sich gegen einen Sorgerechtsentzug? Ein Verfassungsgerichtsurteil weist jetzt mit Nachdruck darauf hin: Dieser besonders heftige Eingriff in das Elterngrundrecht ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Elterliche Defizite machen alleine noch lange keinen Grund aus.
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer Kindeswohlgefährdung
Um die Kernaussage des BVerfG vorweg zu nehmen: Für einen Sorgerechtsentzug reicht es nicht aus, lediglich die Defizite der Eltern zu benennen – so gravierend diese auch sein mögen. Vielmehr muss gründlich dargelegt werden, dass das elterliche Fehlverhalten zu einer nachhaltigen Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Kindeswohls geführt hat bzw. mit ziemlicher Sicherheit führen wird.Ein Gericht muss detailliert aufzeigen, welcher Art, Schwere und Wahrscheinlichkeit die befürchteten Beeinträchtigungen des Kindes sind und weshalb diese Gefahren so gravierend sind, dass sie eine Fremdunterbringung legitimieren.
Lesen Sie im folgenden die Einzelheiten zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2014 (1 BvR 1178/14).
http://www.familienrecht.de/sorge-umgang/sorgerechtsentzug-defizite-eltern-nicht-massgeblich/?utm_source=enl_15_63&utm_medium=email&utm_campaign=enl_famr
Jugendamt Stuttgart - Mutter erkämpft Sorgerecht gegen Amt
Von vv
Sieben Monate hat ein Kind in einer Pflegefamilie gelebt. Dann kam sie auf richterlichen Beschluss zurück zur Mutter. Deren Anwälte erheben nun Vorwürfe gegen das Jugendamt.
Eine Woche vor Weihnachten hat das Stuttgarter Familiengericht entschieden, dass Sophie zurück zu ihrer Mutter kommt. Es folgte der Empfehlung des Gutachters. Die ehemalige Drogenabhängige und der getrennt von ihr lebende Vater von Sophie werden in dem Protokoll des richterlichen Beschlusses als erziehungsfähig eingestuft. Die Mutter sei ausreichend stabil. Das Protokoll liegt der StZ vor.
Eine weitere Fremdunterbringung lasse sich nicht mehr rechtfertigen. In der Vergangenheit sei es nicht zu konkreten Gefährdungssituationen gekommen. „Diese können daher auch für die Zukunft nicht unterstellt werden“, steht in dem Protokoll.
106 Kinder hat das Jugendamt 2014 in Obhut genommen
Sophie ist eines von 106 Kindern, die das Jugendamt Stuttgart im Jahr 2014 in Obhut genommen hat. Das bedeutet eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr, als es 84 Kinder waren. Das Jugendamt weist darauf hin, dass 2014 eine Familie mit sechs Kindern betroffen war, was die Statistik hochgetrieben habe. 2012 seien es auch 100 Kinder gewesen.
Dass das Familiengericht entgegen der Empfehlung des Jugendamts eine Rückführung veranlasst, scheint selten zu sein, obwohl das Bundesverfassungsgericht die Elternrechte gestärkt hat: Beim Familiengericht Bad Cannstatt hat es in jüngster Vergangenheit keinen Fall gegeben, wo dies passiert ist. Das Stuttgarter Familiengericht hat hierzu keine konkreten Zahlen, er sehe aber keinen Trend nach oben, so der Familienrichter Jörg Dimmler.
http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.jugendamt-stuttgart-mutter-erkaempft-sorgerecht-gegen-amt.8e060db1-02e8-416c-9f06-b2b3c228d059.html
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