2015/12/09

Deutschlands Familienpolitik - Zwangsenteignung / Zwangsdeportation / Kinderfolter - Dafür wirft der Staat Steuergelder aus dem Fenster



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Der sog. Jugendhilfeetat in Deutschland, beläuft sich auf ! €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu sichern.


Mehr als 50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Jeden Tag werden in Deutschland ! 150 Säuglinge und Kinder  bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. 
Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot
! 130000 Kinder vegetieren, verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert, isoliert von ihren Eltern und Ursprungsfamilien und werden kaputt therapiert und pädagogisiert. Der Volkswirtschaftliche Schaden ist enorm.
(Zahlen DESTATIS) 

Kinder werden grundlos mit staatlich organisierten faschistoid anmutenden Überfallkommandos im MorgenGrauen aus ihrem zu Hause verräumt und ohne persönliche Habe, an unbekannte Orte verbracht. Szenen wie aus dem Dritten Reich.
Zwangsenteignete Eltern werden anschliesend mundtot gemacht, kriminalisiert, psychiatrisiert. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird im straf"rechtlichen"Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt.
Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen das Bundesverfassungsgericht 2014 zum Thema Sorgerecht und Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste. Und das sind zumeist immer die gleichen 3 Richter. Kirchhof, Britz, Eichberger.

Das grösste Problem und die grösste Gefahr, nach dem Jugendamt, sind unbelehrbare erheblich mangelhaft ausgebildete, sozial inkompetente Familienrichter an den Amts-und Oberlandesgerichten.  
Im EU-Parlament spricht man von Kinderfolter in Deutschland
Fehler im System, die nicht mehr zu verleugnen sind!

Alle Parteien, vorneweg Familienministerin Schwesig, unterstützen dieses Kindesraubsystem im rechtsfreien Raum

 



2015/11/01

+++ Beschluss/Urteilssammlung Sorgerecht/Familienrecht: Kindesraub Deportation (sog.Inobhutnahmen) durch Jugendämter +++







Es ist grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen (nachgewiesene Misshandlungen) rechtlich NICHT möglich, einem Kind die Familie zu nehmen und dessen Eltern zu entsorgen !


Wer jedoch Jugendamtberichte, richterliche Beschlüsse, Berichte von sog. Verfahrensbeiständen und Pseudogutachtern liest, erkennt folgendes: 

Jugendamtmitarbeiter und familienferne Verfahrensbeteiligte haben bisweilen extrem paranoide Vorstellungen, die sie dann auf fremde Kinder und deren Eltern projizieren. Oftmals leiden diese selbsternannten "Experten" am offensichtlichen Münchhausen Syndrom  und ausgeprägtem Narzissmus , diagnostizieren ohne Befugnis körperliche/psychische Krankheiten für Kinder und/oder Eltern, die dann therapiert werden sollen. Familienangehörigen werden die krudesten Dinge unterstellt, ein absurdes Lügengebäude erstellt, um sie zu diskreditieren, deren Kind(er) zu "retten" und der HeimkinderIndustrie zuzuführen. Es scheint, es werden hier selbst erlittene zutiefst traumatische Kindheitserlebnisse der vemeintlichen "Kindesretter" zu Papier gebracht, um diese auf fremde Kinder und deren Familien zu übertragen.
Das ist ungefähr so, als würde ein Feuerwehrmann Häuser anzünden, die Brände entdecken und löschen wollen.
Um ein Kind aus intakten Familienverhältnissen in die Gewalt des Jugendamtes zu bringen, wird im Eilverfahren, ohne Anhörung, erst das Auffenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Die Begründungen sind mit Berichtsfälschungen erlogen. Danach folgt der Sorgerechtsentzug.

Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen auch das Bundesverfassungsgericht 2014 zum Thema Sorgerecht und Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste. Und das sind zumeist immer die gleichen 3 Richter. Kirchhof, Britz, Eichberger.

"Die Trennung eines Kindes von den Eltern ist nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn eine Verwahrlosung der Kinder aus anderen Gründen droht. Hierfür genügt aber nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit. Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Verbleiben des Kindes dieses in seiner geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung erheblich gefährdet ist. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet werden. Das BVerfG bemängelte zudem, dass sich die Gerichte nicht mit den Auswirkungen der Fremdunterbringung der Kinder, dem Herausreißen aus der gewohnten Umgebung, auseinandergesetzen."

Das grösste Problem und die grösste Gefahr, nach dem Jugendamt, sind unbelehrbare erheblich mangelhaft ausgebildete, sozial inkompetente Familienrichter an den Amts-und Oberlandesgerichten.  
Im EU-Parlament spricht man von Kinderfolter in Deutschland
Fehler im System, die nicht mehr zu verleugnen sind!
Der sog. Jugendhilfeetat in Deutschland, beläuft sich auf ! €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu sichern.
  
Mehr als 50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Jeden Tag werden in Deutschland ! 150 Säuglinge und Kinder  bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot.  
! 130000 Kinder vegetieren, verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert, isoliert von ihren Eltern und Ursprungsfamilien und werden kaputt therapiert und pädagogisiert. Der Volkswirtschaftliche Schaden dieser gigantischen, skandalösen Jobmaschinerie, mit der Ware Kind, ist enorm.
(Zahlen Destatis) 


Zwangsenteignete Eltern werden anschliesend mundtot gemacht, kriminalisiert, psychiatrisiert, wirtschaftlich ruiniert. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird im straf"rechtlichen"Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt. 
Der Steuerzahler trägt auch dies.

 

Schutz von Ehe und Familie

 

 

 

Kinderrechte in der BRD: 1. Artikel 6 des Grundgesetzes verbietet staatliche Eingriffe in die elterliche Erziehung weitestgehend

 

 

 

Sorgerechtsentzug nur im Notfall - Familienrecht: Eingriff in das Elternrecht setzt eine erhebliche Gefährdung des Kindeswohls voraus

 

 

 

Bundesverfassungsgericht(1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) - Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt

 

 

 

 

 

OLG Hamm: Kein Anspruch des Kindes auf „Idealeltern“ und optimale Förderung - Beschluss vom 12.07.2013 – 2 UF 227/12 

 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht stärkt nochmals Elternrechte und verneint den Vorrang des staatlichen Erziehungsauftrages - Bundesverfassungsgericht, stattgebender Kammerbeschluss vom 27. August 2014 – 1 BvR 1822/14 

 

 



Mehr Schutz für Kinder vor dem Totalverlust ihrer Familie - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 07.04.2014 (AZ.: 1 BvR 3121/13) grundsätzliche Feststellungen zu den Voraussetzungen eines Sorgerechtsentzuges und einer Heimunterbringung eines Kindes getroffen

 

 

 

Urteil des BVG 1BvR 2882/13 22.05.2014: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!" - Tragödie von Bruchköbel

 

 

 

Erziehung der Kinder ist ein Grundrecht - Jugendamt umgeht Familiengericht häufig

 

 

 

Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 1 BvR 1178/14 - gegen Neubeelterung und familienpsychologische Sachverständigenwillkür - Bundesverfassungsgericht - November 2014 

 

 

 

Das Jugendamt erklärt immer mehr Familien den Krieg !!! Wie sollen Eltern reagieren, wenn ihre Familie vom Jugendamt überfallen wird ???

 

 

 

OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten 

 

 

 

Bundesverfassungsgericht: Bei Sorgerechtsentzug muss Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten sein 

 

 

 

Wegweisender Beschluss des OLG Brandenburg: Sorgerecht - OLG Brandenburg 13 UF 50/15 vom 3.08.2015 - Eine Ablehnung der gemeinsamen Sorge mit einem Konflikt zu begründen führe den Rechtsweg ad absurdum.

 

 

Nützliche Hinweise zu psychologischen Gutachten - Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen

 

 

 

OLG-Urteil: Schadensersatz auch bei passiver Umgangsverweigerung - OL G Karlsruhe, AZ: 5 UF 78/01 - PAS

 

 

 

Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes - 1 BvR 1178/14 - gegen Neubeelterung und familienpsychologische Sachverständigenwillkür - Bundesverfassungsgericht - November 2014 

 

 

 

Urteil BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BvR 1292/15 - Keine Entziehung wesentlicher Teile des elterlichen Sorgerechts im Wege einer einstweiligen Anordnung 

 

 

 

Urteil im Prozess wegen Kindesentzug - Prozess gegen die Gutachterin und Rechtsmedizinerin Frau Dr. Bianca Navarro – Crummenauer 

 

 

PAS - Eltern/Kindentfremdung Urteil Schadenersatz

 

 

OGH-Urteil Schmerzensgeld wegen "Kindesentzug"

 

 

 

Begutachtung im Familienrecht: NEIN DANKE

 

 

2 Urteile zu PAS - Eltern/Kind-Entfremdung

 

 

Inobhutnahme eines Kindes – und die vorrangige Entscheidung des Familiengerichts - Verwaltungsgericht Schwerin, Urteil vom 3. Juni 2015 – 6 A 719/12 - Rehabilitierung nach tiefgreifendem Grundrechtseingriff 

 

 

 

BGH: öffentliche Kritik über öffentliche Stellen erlaubt - 1BvR 444/14 und 1 BvR 527/13

 

 

Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

 

 

 

Saarbrücken Landgericht: Gerichtspsychiaterin muss Justizopfer Norbert Kuß 50 000 Euro zahlen 

 

 

 

15.000 Euro an Vater Entschädigung wegen säumiger Gerichtsentscheidung

 

 

 

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1572/10: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig

 

 

 

Sorgerechtsentzug nur unter engen Voraussetzungen BvR 374/09

 

 

1 BvR 374/09  - Jugendamt - Sorgerechtsentzug - Entscheidung Bundesverfassungsgericht

 

 

 

Afrikanische Erziehungsmethoden - Amt und Richter nehmen Flüchtling neugeborene Tochter weg (1 BvR 1178/14)

 

 

 

1 BvR 3189/09 vom 14.7.2010 - Pflegekinder - Umgang der leiblichen Eltern

 

 

 

Verfassungsgericht beendet Streit um Anna - Mutter bekommt Recht im Streit um ihre 15-jährige Tochter - Jugendamt hat mein Kind entführt

 

 

 

Jugendamt und Sorgerecht - Warum ohne seine Tochter?Das Bundesverfassungsgericht klopft psychologischen Gutachtern auf die Finger. Damit stärkt es Eltern den Rücken, denen das Jugendamt ohne Not ein Kind wegnehmen will. Ein Fall statuiert ein Exempel. 

 

 

 

Der "Fall" Görgülü

 

 

 

Beschlüsse vom 29.1.2010 (1 BvR 374/09), vom 10.9.2009 (1 BvR 1248/09), vom 17.6.2009 (1 BvR 467/09) - Grundrechtseingriff - Entziehung des Sorgerechts als bequeme Alternative zur Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII? 

 

 

 

Eltern sind in Sorgerechtsverfahren NICHT beweispflichtig! - Gutachten im familiengerichtlichen Verfahren - Die Teilnahme an der Begutachtung ist freiwillig - Eine Zwangsbegutachtung ist im familiengerichtlichen Verfahren nicht erlaubt- 1 BvR 683/09

 

 



    

BVerfG und die Inobhutnahme: Genaue Darstellung der Gefahren für das Kind gefordert

 

 

 

Rechtswidrige Heimunterbringungen mittels ungesetzlicher Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt 

 

 

 

OLG Nürnberg: Schadensersatz vom Jugendamt für Heimunterbringung

 

 

20.000 Euro Schmerzensgeld für grundlosen Kindesentzug - AZ: 9 O 20622/06 - Gutachterhaftung

 

 

 

Jugendamt zur Zahlung von 7000€ Schmerzensgeld an Kind verurteilt

 

 

 

Schadensersatzpflicht des Gutachters bei Pflichtverletzung

 

 

Amtshaftungsklage gegen das Landesjugendamt

 

 

 

Meilenstein für Väter: OGH-Urteil Schmerzensgeld wegen "Kindesentzug"

 

 

 

 

OLG Celle: Empfindliches Ordnungsgeld gegen die umgangsverweigernde Kindesmutter von 2.500 Euro ist zu Recht erfolgt. - OLG Celle, Beschluss vom 30.07.2015 – 21 WF 158/15

 

 

Kritik am Jugendamt Bonn - Eilmeldung: Jugendamt Bonn unterliegt vor dem OLG Köln - MEINUNGSFREIHEIT - Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck 

 

 

 

 

Amtsgericht Nördlingen Abteilung für Familiensachen Az.: 001 F 101/14 - Durch Beschluss der Richterin bekommt Mutter ihre beiden Kinder zurück - Wenn der Grund der Herausnahme wegfällt, darf man nicht nach anderen Gründen suchen,

 

 

Jugendamt - Deutschpflicht bei Umgangskontakten geraubter Kinder? OLG Hamburg, Urteil v. 04.07.2011, Az.: 1 U 34/10

 

 

OLG Karlsruhe · Beschluss vom 13. Februar 2014 · Az. 18 UF 58/13 - Das elterliche Sorgerecht beinhaltet kein Recht, den Umgang eines gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zu regeln. Eine entsprechende Befugnis zur Regelung des Umgangs kann daher nicht den Eltern gemäß § 1666 BGB entzogen und auf einen Dritten übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei den Eltern, sondern bei Dritten lebt

 

 

Inobhutnahme der Tochter: Freiburger Vater fordert Kosten zurück - Die Regelung zur Kostenbeteiligung (Unterhalt/Kindergeld) der Eltern könne bei Inobhutnahmen nicht angewendet werden, da es sich um "eine (vorläufige) Maßnahme" handelt.





Entscheidungen des BVerfG zu Fremdunterbringungen in Zahlen - Prof. Dr. Gabriele Britz - BVerfG erklärt Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte erneut für grundgesetzwidrig

 

 

 

Amt gibt Mutter Sohn zurück Um dieses Glück mussten sie drei Jahre kämpfen

 

 

 

Verweigerung des Umgangsrechts zwischen Kind und Vater führt zu Sorgerechtsverlust der Mutter

 

 

 

 

Jugendamtwatch - Pressefreiheit - Meinungsfreiheit - Diskurs - Die Tätigkeit der Justiz ist nicht sakrosankt, die Öffentlichkeit muss sie nicht kommentar- und kritiklos zur Kenntnis nehmen.

 

 

 

 

 

 

Strafanträge gegen Kindesentzieher

(Richter, Verfahrensbeistände, Jugendamtmitarbeiter, Falschgutachter, Heim/Wohngruppenpersonal)

Die Verjährung im Strafrecht - Fristen