2013/06/01

LADUNG Strafsache Christina Trautmann Groß Grönau Gross Groenau Luebeck Lübeck - Verleumdung der Rechtsanwältin Dr. Julia Klohs Lübeck nach Systematischem Sorgerechtsentzug? - Jugendamt Ratzeburg


http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/jugendamtwatch-pressefreiheit.html
Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass offensichtlich Verfahrensbeteiligte eines unberechtigten Sorgerechtsentzuges versuchen, die verbürgte Meinungs-und Pressefreiheit zu unterbinden.Es geht um einen Jungen, der vor etwa 4 Jahren in Lübeck sein intaktes zu Hause verlor und sich PAS-und Stockholm-Syndrom geschädigt, auch gerichtlich gegen seine Mutter wenden muss, um Blogeinträge löschen zu lassen.
Mindestens 10 Blogeinträge wurden gelöscht....und werden wieder eingestellt. 

 



http://pdfcast.org/pdf/ladung-strafsache-christina-trautmann-gro-gr-nau-gross-groenau-luebeck-l-beck 


"Immer wieder werden Kinder unter fadenscheinigen Gründen von übereifrigen, sich profilieren wollenden Mitarbeitern des Jugendamts aus ihren Familien herausgerissen. Diese fadenscheinigen Gründe werden im Laufe des Entzugs immer wieder umgemodelt und angepasst, um im Nachhinein auch Fehlentscheidungen rechtfertigen zu können. Im Notfall mit Lügen, Verleumdung und Rufmord! Kinder und Familien werden systematisch zerstört. Das da System hinter steckt, sieht man daran, daß sich Vorgehensweise und Argumentation  immer wieder ähneln in den meisten Fällen."
http://www.schaunichtweg.com/kinderklau.htm

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/04/systematischer-kindesentzug-kidnapping.html 


Frau Trautmann erging es nicht anders.
Ihr Sohn ist seit 3 Jahren aus seinem intakten häuslichen Umfeld verschwunden, der Kontakt seit Heimverbringung durch das Jugendamt Ratzeburg Heike Hauschild zum KJHV Lübeck, unterbunden. Mutter und Sohn entfremdet. Frau Trautmann finanziell ruiniert.

Nachdem der Mutter das Sorgerecht ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung variantenreich nach 16 Jahren entzogen wurde, begann die ehemalige Verfahrensbeiständin RA Julia Klohs Lübeck, Frau Trautmann mit zahlreichen Klagen, Bestrafungsanträgen, Strafanträgen, Rechnerbeschlagnahme und Zwangsvollstreckungsmassnahmen auf Grund wahrheitsgemässer Veröffentlichungen zu überziehen.
Ein Betreuungsverfahren für eine gesunde, gut sortierte Mutter wurde von Frau Klohs angeregt und wie diese schreibt, von allen am unberechtigten Sorgerechtsentzug beteiligten Richtern befürwortet.
(AG Lübeck Richter Socha, OLG Schleswig RichterInnen Hanf, Milzcewski, Wendt)
Weitere Anträge wurden gestellt und auch dem Anwalt von Frau Trautmann wurde von Frau Klohs Klage angedroht.  


In diesem Strafantrag von RA Klohs ging es um ein Verfahren nach § 187 Verleumdung durch 7 selbstständige Handlungen  wider besseren Wissens in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet zu haben, welche dieselbe verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist.




























Wir möchten der Öffentlichkeit, den betroffenen Eltern und dem eifrigen BERICHTERSTATTER der RA Julia Klohs Lübeck im
http://leonie-wichmann.blogspot.de/2012/03/lubeckkinderklaura-klohseinladung.html
und unter jugendaemter.com, dieses Urteil nicht vorenthalten.



Richter Spangenberg hat nunmehr schriftlich formuliert,  dass es sich nicht um Verleumdung handeln konnte,weil die Angeklagte sich auf tatsächliches Geschehen, tatsächliche Verfahren und tatsächliche Verfahrensbeiträge, auch der RA Klohs , in ihren Äusserungen bezogen hat.

Das Aktenstudium im Abgleich der Inhalte von 7 ausgewählten Anklagepunkten, hätte auch keinen anderen Schluss zugelassen. 
Eine Dokumentation, wie mit dem Sohn und dessen Mutter seit Jahren verfahren wird.

Nur die abwertenden Kommentare über die tatsächlichen Bezüge machen den Unrechtsgehalt aus...Folge...Beleidigung, ehrverletzende Äusserungen. 

Fazit:

Dieses Urteil ist ein weiterer Baustein, auf dem Weg die Rechtsordnung wieder herzustellen, das beschriebene Vertrauen des Bürgers in die Sanktionierung von Straftaten...
Weitere Richter mit Rückgrat und Verständnis für geltendes Recht sind im weiteren Verlauf ausdrücklich erwünscht.


Frau Trautmann hatte keine Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens und berief sich auch nicht auf ihr Recht auf Widerstand  http://dejure.org/gesetze/GG/20.html .




                                                              Danke schön!














Die grundsätzliche Zulässigkeit der namentlichen Publikation ergibt sich des Weiteren auch aus dem bereits dargestellten Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsprinzips(64). Denselben Zwecken - Kontrolle der Rechtsprechung und Information der Öffentlichkeit - dient nämlich auch die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen. Diese beruht nach der heute in Rechtsprechung(65) und Literatur(66) vorherrschenden Ansicht auf einer den Gerichten unmittelbar auf Grund des Rechtsstaatsgebots und des Demokratiegebots obliegenden Aufgabe, zu der sie nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind. Veröffentlichte Gerichtsentscheidungen bilden die Grundlage für rechtspolitische Entscheidungen im demokratischen Rechtsstaat, für die öffentliche Kritik der Rechtsprechung und für die Information der demokratischen Öffentlichkeit(67). Daher sind alle Gerichte gehalten, von Amts wegen für die Öffentlichkeit und die Entwicklung der Rechtsprechung bedeutsame Entscheidungen in umfassender Weise zu publizieren(68). Abs. 19
         
               http://www.jurpc.de/aufsatz/20040073.htm#DI2



3 Kommentare:

  1. Anonym08:27

    Alles korrekt was Frau Trautmann über diese grässliche Dr Julia Klohs aus Lübeck zu berichten hat.Was gibt es da zu verurteilen?Warum wird nicht gegen die wahre Täterin ermittelt und für immer weggesperrt um andere Kinder zu schützen?Ein Treppenwitz vom allerfeinsten

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  2. Dr. B. Schulte07:22

    Krimineller Unrat und Abschaum der Menschheit. Warum sind Sie nicht vor das BVerfG gezogen.

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  3. 5 Sternchen07:32

    Bundesverfassungsgericht ist nicht nötig, wenn man weiss dass man richtig liegt. Falko hat gemeinsam mit seinen Hirnwäschern gegen seine Mutter agiert. Er hat sich kaufen lassen und sah auch nur seine eigenen Interessen. Es machte auch sonst keinen Sinn weiter zu gehen. Im Mai 2015 kam die Bestätigung der Staatsanwaltschaft Kiel, dass es um Rechtsverletzungen und rechtswidriges Verhalten insgesamt ging. Allerdings mit einer Anzahl an Ausreden, Ausflüchten und der Verweis auf den Zivilweg. Die Challenge war 0 Cent für diese Verbrechen an Kind und Mutter. Dazu kamen etwas über 100.000 Euro Schadenersatz und Christina hat alles richtig gemacht. Spass hatten wir auch trotzdem und Schleswig Holstein leistet sich diesen schädlichen Klüngel an Anwälten, Richtern, Gutachtern und Jugendamtmitarbeitern weitehin. Auf Steuerzahlerkosten.
    Jahr für Jahr werden mehr Kinder vom Jugendamt in Obhut genommen. Die meisten Inobhutnahmen sind allerdings Herausnahmen gegen den Willen von Eltern und Kinder. Die Begründungen sind haarsträubend, oft so lächerlich, dass man am gesunden Menschenverstand der Richter zweifeln muss.Das Jugendamt ist nur Erfüllungsgehilfe einer skrupellosen Branche.
    Das Jugendamt ist nur für die Herausnahme zuständig und für die Übergabe an die „Kinder und Jugendhilfe Industrie“.
    Das Jugendamt und Verfahrensbeistand selektiert und modifiziert, wenn nötig, die „Beweise“ und gibt sie ans Gericht.Heime und Pflegeeinrichtungen verdienen viel Geld mit der Unterbringung. Sie haben daher ein großes Interesse daran, dass sie möglichst viele Kinder bekommen und diese möglichst lange in Obhut behalten.Ein Herausnehmen aus der elterlichen Obhut bedeutet einen „Ausschluss aus der Gemeinschaft“. Mit dem willkürlichen Herausreißen von Kindern aus ihren Familien werden zukünftige Psychiatriepatienten geschaffen. Damit beginnt ein verhängnisvoller Teufelskreis.Das haben viele Eltern noch nicht verstanden und geben sich fast kampflos hin und ihre Kinder auf.Beste Bedingungen für Kinderklau und somit massive Kindeswohlgefährdung.Die Zeit der gründlichen Aufarbeitung wird folgen. In Deutschland wird ja alles akribisch von den Tätern schriftlich festgehalten.

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