Es ist grundsätzlich, bis auf wenige Ausnahmen (nachgewiesene Misshandlungen) rechtlich NICHT möglich, einem Kind die Familie zu nehmen und dessen Eltern zu entsorgen !
Wer jedoch Jugendamtberichte, richterliche Beschlüsse, Berichte von sog. Verfahrensbeiständen und Pseudogutachtern liest, erkennt folgendes:
Jugendamtmitarbeiter und familienferne Verfahrensbeteiligte haben bisweilen extrem paranoide Vorstellungen, die sie dann auf fremde Kinder und deren Eltern projizieren. Oftmals leiden diese selbsternannten "Experten" am offensichtlichen Münchhausen Syndrom und ausgeprägtem Narzissmus , diagnostizieren ohne Befugnis körperliche/psychische Krankheiten für Kinder und/oder Eltern, die dann therapiert werden sollen. Familienangehörigen werden die krudesten Dinge unterstellt, ein absurdes Lügengebäude erstellt, um sie zu diskreditieren, deren Kind(er) zu "retten" und der HeimkinderIndustrie zuzuführen. Es scheint, es werden hier selbst erlittene zutiefst traumatische Kindheitserlebnisse der vemeintlichen "Kindesretter" zu Papier gebracht, um diese auf fremde Kinder und deren Familien zu übertragen.
Das ist ungefähr so, als würde ein Feuerwehrmann Häuser anzünden, die Brände entdecken und löschen wollen.
Um ein Kind aus intakten Familienverhältnissen in die Gewalt des Jugendamtes zu bringen, wird im Eilverfahren, ohne Anhörung, erst das Auffenthaltsbestimmungsrecht entzogen. Die Begründungen sind mit Berichtsfälschungen erlogen. Danach folgt der Sorgerechtsentzug.
Es ist erschreckend, wieviele Entscheidungen auch das Bundesverfassungsgericht 2014 zum Thema Sorgerecht und Inobhutnahme zugunsten der betroffenen Eltern treffen musste. Und das sind zumeist immer die gleichen 3 Richter. Kirchhof, Britz, Eichberger.
"Die Trennung eines Kindes von den Eltern ist nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn eine Verwahrlosung der Kinder aus anderen Gründen droht. Hierfür genügt aber nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit. Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Verbleiben des Kindes dieses in seiner geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung erheblich gefährdet ist. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet werden. Das BVerfG bemängelte zudem, dass sich die Gerichte nicht mit den Auswirkungen der Fremdunterbringung der Kinder, dem Herausreißen aus der gewohnten Umgebung, auseinandergesetzen."
"Die Trennung eines Kindes von den Eltern ist nur zulässig, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn eine Verwahrlosung der Kinder aus anderen Gründen droht. Hierfür genügt aber nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit. Das elterliche Fehlverhalten muss ein solches Ausmaß erreicht haben, dass das Verbleiben des Kindes dieses in seiner geistigen, körperlichen und seelischen Entwicklung erheblich gefährdet ist. Dabei muss der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt beachtet werden. Das BVerfG bemängelte zudem, dass sich die Gerichte nicht mit den Auswirkungen der Fremdunterbringung der Kinder, dem Herausreißen aus der gewohnten Umgebung, auseinandergesetzen."
Das grösste Problem und die grösste Gefahr, nach dem Jugendamt, sind unbelehrbare erheblich mangelhaft ausgebildete, sozial inkompetente Familienrichter an den Amts-und Oberlandesgerichten.
Im EU-Parlament spricht man von Kinderfolter in Deutschland!
Fehler im System, die nicht mehr zu verleugnen sind!
Der sog. Jugendhilfeetat in Deutschland, beläuft sich auf ! €40 Milliarden/jährl. und hält das Kindesraubsystem zzgl. weiterer Steuerzahlerkosten am Laufen, um Arbeitsplätze rund um den fiktiven Begriff "KINDESWOHL" und den KinderSelektionsbegriff aus der Nazizeit "ERZIEHUNGS(UN)FÄHIGKEIT, zu sichern.
Humankapital für Richter, Jugendamtmitarbeiter, Gutachter, freie Heimträger, Pflegeeltern, HelferInnenIndustrie.
Mehr als 50000 Kinder werden jährlich, ob sie wollen oder nicht, mit sog. Jugendhilfemassnahmen zum sog. "Kindeswohl" belegt. Fast 13000 Kleinkinder bis zu 3 Jahren darunter.
Jeden Tag werden in Deutschland ! 150 Säuglinge und Kinder bis zu 18 Jahren aus intakten Familienverhältnissen gewaltsam aus dem zu Hause deportiert und separiert von den Eltern, Geschwistern und Verwandten in ghettoähnlichen Behausungen, meist weit entfernt von ihren Familien untergebracht. Heimweh wird mit Medikamenteneinsatz betäubt und es folgt eine Odysse des Leidens und der Traumata. Die meisten Kinder sehen ihre Eltern nie wieder. Den Kindern wird gesagt, deine Eltern wollen dich nicht mehr, sie sind psychisch krank oder sie sind tot.
! 130000 Kinder vegetieren, verkauft, misshandelt, missbraucht, gefoltert, isoliert von ihren Eltern und Ursprungsfamilien und werden kaputt therapiert und pädagogisiert. Der Volkswirtschaftliche Schaden dieser gigantischen, skandalösen Jobmaschinerie, mit der Ware Kind, ist enorm.
(Zahlen Destatis)
Zwangsenteignete Eltern werden anschliesend mundtot gemacht, kriminalisiert, psychiatrisiert, wirtschaftlich ruiniert. Unter Zuhilfenahme wird sich dann weiteren Gerichtspersonals bedient, welcher in seinem amtlichen Grössenwahn die Paranoia gegen Kinder und Eltern weiterführt. Es wird im straf"rechtlichen"Nachhall weiter gelogen und gebogen, passend gemacht, was nicht im entferntesten zusammen passt.
Der Steuerzahler trägt auch dies.