Jugendamt Watch

2013/12/31

Rechtswidrige Heimunterbringungen mittels ungesetzlicher Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt

Nach Mitteilung von anwaltlichen Bevollmächtigten existiert eine besorgniserregende Rechtsunkenntnis bei FamilienrichterInnen bezüglich der notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen zum Entzug des Sorgerechtes und eine vollständige Trennung der Kinder von ihren Eltern.


1. Gesetzes- und verfassungswidrige Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes zum Zwecke der (vorläufigen) Heimunterbringung 
 
Gesetzes- und rechtswidrig ist insbesondere die in einigen Familiengerichten übliche Praxis bei Jugendamtsanträgen gem. § 1666 BGB ohne Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 1666 BGB und vor Prüfung von milderen Maßnahmen gem. § 1666 a (= Hilfen zur Erziehung)  das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt zu übertragen und die Kinder, ohne dass eine bereits eingetretene Kindeswohlgefährdung  nachgewiesen wäre, unter Belassung des Sorgerechtes von den Eltern zu trennen.

Der Gesetzgeber hat in den Gesetzgebungsmaterialien (= Bundestagsdrucksachen und Stellungnahmen von Fachexperten)  mehrfach deutlich gemacht, dass eine Trennung eines Kindes von den Eltern der schwerste denkbare Eingriff in das grundrechtlich geschützte Elternrecht darstelle. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bereits zahlreiche Gerichtsbeschlüsse wegen Missachtung des in diesem Grundsatz enthaltenen schweren Grundrechtseingriffes und der Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebotes aufgehoben.

Obwohl der Gesetzgeber klare Tatbestandsvoraussetzungen für einen solchen schweren Eingriff  formuliert und ausdrücklich darauf hingewiesen hat,  dass vor einem Sorgerechtsentzug und vor der Trennung der Kinder von den Eltern eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten sein , bzw. objektiv nachgewiesen sein muss, stellen Rechtsanwälte und Beistände vielfach fest, dass auch ohne eine bereits eingetretene Kindeswohlgefährdung rein vorsorglich Kinder fremd untergebracht werden.

Die Praxis der Familiengerichte, das Sorgerecht gesetzeskonform wegen Fehlens der Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 1666 a BGB nicht zu entziehen, jedoch mit Hilfe der unzulässigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt einen "kalten" Sorgerechtsentzug durchzuführen, erfolgt rechtswidrig. Es existiert auch keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wonach das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches zum Kernbestandteil des elterlichen Sorgerechts zählt, isoliert auf das Jugendamt übertragen werden kann. Das elterliche Sorgerecht ist in diesem Sinne nicht aufteilbar.

Auch das Jugendamt handelt gesetzes- und rechtswidrig, wenn dieses aus der rechtswidrigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes das Recht gewissermaßen zur "Gefangennahme" der Kinder und als Recht zur zwangsweisen Unterbringung der Kinder missbraucht.

Solange das elterliche Sorgerecht bei den Eltern liegt, haben diese nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich das ausschließliche Recht und auch die Pflicht ihre Kinder zu "pflegen" und zu "erziehen". Um Kinder pflegen und erziehen zu können muss selbstverständlich  auch die reale Möglichkeit dazu bestehen.

Denn: Für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bei bestehendem elterlichen Sorgerecht fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage:



Nach dem Willen des Gesetzgebers beinhält die elterliche Sorge das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder der Sorgeberechtigten. (vgl. Bt.-Drs, 13/4899, Seite 30 ff.)

Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt, verbunden mit der Trennung der Kinder von den Sorgeberechtigten,  ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht möglich, denn das Recht der Personensorge beinhaltet nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers auch das Recht der Personensorgeberechtigten den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen:



Vgl. dazu die Feststellungen des Gesetzgebers in der Bundestagsdrucksache 13/4899 auf Seite 30, Zitat:

„Die Personensorge umfaßt insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 BGB).



Es versteht sich somit von selbst, dass für die isolierte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt nach dem Willen des Gesetzgebers keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage existiert.



Eine andere gesetzliche Regelung wäre auch nicht sinnvoll. Die teilweise verbreitete gerichtliche Praxis das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches zugleich wesentlicher Bestandteil der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist, auf das Jugendamt unter Belassung des elterlichen Sorgerechts zu übertragen, erfolgt daher sowohl gesetzes- als auch rechtswidrig und verletzt das Elternrecht aus Art. 6 Grundgesetz.



Die ebenfalls bei Familiengerichten teilweise übliche Praxis neben dem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes den Eltern ihr Antragsrecht für Hilfen zur Erziehung

§ 27 SGB I, § 34 SGB I, § 40, § 53 SGB I im Zuge eines Teilsorgerechtsentzuges zu entziehen ist ebenfalls gesetzeswidrig. Denn das Recht zur Antragstellung für Hilfen zur Erziehung steht alleine den Personensorgeberechtigten zu, es ist ein sog. "persönliches" und damit nicht übertragbares Recht.
Die leider häufig vorkommende Praxis von FamilienrichterInnen, dem Jugendamt - ohne Übertragung der Personensorge auf das Jugendamt - das Antragsrecht für Hilfen zur Erziehung zu übertragen trägt dazu bei, dass die Gefahr der Verschwendung öffentlicher Gelder und der Korruption besteht:


1. Jugendämter sind zuständig für die Genehmigung der freien Hilfeträger2. Jugendämter nehmen sich das Recht (entgegen § 5 SGB VIII) heraus, selbst die freien Träger auszuwählen.3. Jugendämter werden von der Justiz bevollmächtigt, die zuvor genehmigten Hilfeträger nach eigenem Belieben auszusuchen 

Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht und es verwundert nicht, wenn immer wieder gemutmaßt wird, dass die offenkundigen engen Koalitionen zwischen Heimen und Jugendämtern nicht nur "kindeswohlorientierte", sondern vielmehr "finanzorientierte" Beziehungen darstellen.
Nicht ohne Grund kursieren auch Spekulationen darüber, dass auch die Justiz "Opfer" einer eher "finanzorientierten", statt "kindeswohlorientierten" Entscheidungstendenz sei.
Der Gesetzgeber hatte gerade zur Vermeidung einer solchen Konstellation ursprünglich einige "Sicherungen" eingebaut, welche verhindern sollten, dass JugendamtsmitarbeiterInnen über die Bestellung und Beauftragung von freien Trägern ohne jegliche Kontrolle und in Alleinherrschaft verfügen können.
Leider werden auch diese Sicherungen von Jugendämtern und FamilienrichterInnen, trotz ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften häufig ignoriert:

  • 1. Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII
  • 2. Vorrang Verwandtenvormund vor Jugendamtsvormund (BVerfG, 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 36), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081218_1bvr260406.html
    Bei der Bestellung eines Vormunds für das Kind D. wird - unter Beachtung des Kindeswohls - der Wille der Eltern ebenso zu beachten sein wie die nahe Verwandtenstellung der Beschwerdeführer zu ihrem Enkelin)
  • 3. Vorrang Privatvormund vor Jugendamtsvormund (§ 1791b BGB)


Im Fall des Jugendamtes Bad Neuenahr-Ahrweiler genehmigt das Jugendamt als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ihrer freien Träger die Kosten für die Heimunterbringung in einem Kinderheim, in welchem man seine eigenen Kinder nicht  unterbringen würde.   (vgl.Montag, 23. September 2013:Fall Jugendamt Bad Neuenahr und der große Unterschied zwischen Kindeswohlgefährdung im Heim und Elternhaus)
Richter Becker vom  Amtsgericht Trier - hat in Kenntnis der o.g. Ausführungen - dennoch zwischenzeitlich per Gerichtsbeschluss diese Form der rechtswidrigen "Ergänzungspflegschaft" bestätigt ! und schickt die beiden Kinder - nachdem diese bereits 8 Wochen lang in ihrer Grundschule in Kempten integriert worden waren und mit Unterstützung ihres Großvaters gut betreut werden  - wieder zurück in das Kinderheim bei Trier (Montag, 23. September 2013:Fall Jugendamt Bad Neuenahr und der große Unterschied zwischen Kindeswohlgefährdung im Heim und Elternhaus). 
Die Mutter hat dabei immer noch das Sorgerecht



Eine Heimunterbringung bei bestehendem elterlichem Sorgerecht stellt eine Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII dar und ist zugleich eine nicht übertragbare Sozialleistung, welche nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich den Personensorgeberechtigten zusteht.



Der Kreis Bad Neuenahr-Ahrweiler bezahlt  die Heimunterbringung, ohne dass die Beschwerdeführerin hierfür einen Antrag gemäß §§ 27 ff. überhaupt gestellt hätte. Das Jugendamt Bad Neuenahr-Ahrweiler verfügt aus Sicht juristischer Fachexperten ohne Rechtsgrundlage über öffentliche Finanzmittel.



Vgl. dazu Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfercht, § 27, Rn. 13:

Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung setzt in jedem Fall das Einverständnis der Personensorgeberechtigten voraus, da die Annahme von Sozialleistungen stets zur Disposition des Anspruchsberechtigten steht (OVG NW 12.09.2002 – 12 A 4352/01 – ZfJ 2003, 152, dazu Tammen UJ 2004,90 ff.)




Originalzitate aus den Bundestagsdrucksachen zum Thema:

Bt.-Drs.: 16/6815 Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung = Seite 14 

Zitat


Die Trennung eines Kindes von seiner Familie ist der stärkste Eingriff in die Rechte der Erziehungsberechtigten und kommt daher nur in besonders schwerwiegenden Fällen in Betracht. Sie ist nur zu rechtfertigen bei Versagen von Er- ziehungsberechtigten in Form von schwerwiegendem Fehl- verhalten und bei einer erheblichen Gefährdung des Kindes- wohls oder bei einer drohenden Verwahrlosung des Kindes, die auch Ausdruck in schwerwiegenden Straftaten finden kann (BVerfGE 107, 104, 118 f.). Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Schutz des Kindes vor Gefährdungen sei- nes Wohls primär den Eltern überantwortet ist. Fallen diese jedoch in ihrer Schutzfunktion aus, weil sie nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, muss dieser Schutz vom Staat gewährleistet werden. Innerhalb des § 1666 Abs. 1 BGB ist der maßgebliche Anknüpfungs- punkt für die verfassungsrechtlich gebotene Prüfung des el- terlichen Versagens, dass „die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden“. Damit ist nicht nur klargestellt, dass den Eltern der Vorrang bei der Gefahr- abwendung zukommt und die familienunterstützende Hilfs- pflicht des Staates nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit Vorrang hat. Vielmehr ist auch klargestellt, dass der eigentliche Vorwurf des elterlichen Versagens darin besteht, dass die Eltern in Anbetracht der Gefährdung ihres Kindes ihre Schutzfunktion nicht erfüllen. Um sprachlich stärker zu verdeutlichen, dass es sich um eine echte Tatbestandsvoraussetzung handelt, soll die Sub- sidiaritätsklausel redaktionell neu gefasst werden. 




ANHANG – Zitat aus der Bundestagsdrucksache 13/4899 zur Definition der elterlichen Sorge.



Seite 30:

Il. Elterliche Sorge

1. Allgemeines

§ 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB definiert die elterliche

Sorge als das Recht und die Pflicht des Vaters und

der Mutter, für das minderjährige Kind zu sorgen.

Nach Satz 2 umfaßt die elterliche Sorge die Sorge für

die Person des Kindes (Personensorge ) und für das

Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Die Personensorge umfaßt insbesondere das Recht

und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu

beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestinunen

(§ 1631 Abs. 1 BGB). Die Erziehung umfaßt auch die

religiöse Erziehung (vgl. Gesetz über die religiöse

Kindererziehung vom 15. Juni 1921). Zur Personensorge

gehören etwa die Entscheidung über eine Einwilligung

in eine Heilbehandlung, die Bestimmung

des Umgangs und die Wahrnehmung schulischer

Angelegenheiten. Entscheidungen in beruflichen

Dingen werden heutzutage oft erst getroffen, wenn

das Kind bereits vollj ährig ist. Daher spielen sie im

Bereich der elterlichen Sorge keine so große Rolle

mehr wie früher.

http://kinderklau.blogspot.fr/



Eingestellt von Monika Armandum 12:36Keine Kommentare: Links zu diesem Post

Labels: Aufenthaltsbestimmungsrecht, Personensorge, Rechtsunkenntnis Jugendamt, Rechtsunkenntnis Justiz, Unteilbarkeit Sorgerecht, Voraussetzungen Heimunterbringung
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„Man sollte die heutige Form des Jugendamtes abschaffen“ - Interview mit "Arche"-Gründer Bernd Siggelkow


 „Wir müssen Kinder wie Könige behandeln“, sagt der Theologe Bernd Siggelkow. Foto: dpa

Wir müssen Kinder mehr fördern, sagt Bernd Siggelkow, Gründer des Kinder- und Jugendhilfswerks "Die Arche". Im Tagesspiegel-Interview erklärt er, was Weihnachten für ihn bedeutet, was Arche-Kinder zum Fest bekommen und warum er er das Jugendamt abschaffen will. 

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/interview-mit-arche-gruender-bernd-siggelkow-man-sollte-die-heutige-form-des-jugendamtes-abschaffen/9255462.html 


 



Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa


http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/12/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html
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Für Väter und Mütter - insbesondere aber für jugendhilfegeschädigte Kinder






Frohes neues Jahr 2014 - allen Familien! Der Kampf gegen schlechte und Familien schädigende Facharbeiten der Jugendhilfe geht weiter.
Derzeit befindet sich Sozialenergie noch in der Jahresplanung.
In unserer Jahresrückschau blicken wir auf ein ereignisreiches Jahr zurück. Neue Gesetze zu den Sorgen nicht verheirateter Eltern und ein das Fach einholender gesellschaftlicher Wandel, waren in zahlreichen Gesprächen und Berichten Sozialenergie.

Auch die häufigen Stilmittel - wie z.B. das käufliche Humanwissenschaftler zur Regelung von Familie und Beruf eingesetzt wurden und diese oft schädigenden, unlogischen und meist wissenschaftlich unmöglichen Leistungen dann auch noch Gutachten dann nannten  - dürfte nun 78 % aller Familienrichter langsam Sorgen bereiten. Gesetzeswidrig erzeugtes – dafür jedoch häufig wertloses bis falsches Untersuchungsmaterial wurde in großer Zahl in den Wirtschaftskreislauf eingebracht - zum Nachteil vieler Kinder – begründeten aber endlösende Beschlüsse auch in letztenJahr.

Grausame und harte Präventionen der Jugendhilfe wurden bekannt - und folternde Hilfeleistungen freier Träger, wie z.B. die der "Haaseburg"-Falllagen führten zu Veränderungen in einigen Regionen. Jugendämter wurden abgeändert - teilweise abgeschafft.  Träger gingen in die Transparenz und wurden geschlossen.
Kinder flüchteten aus Heimen und Familien in das Ausland.
Menschen mussten jedoch auch das letzte Jahr sich üblen Angriffen - vor allem seitens des Jugendamtes aussetzen - wie in alten Zeiten - soin geheimer Aktenlage - wider fachlichen Regeln erzeugt - und kolportiert in sinnloser Multiplikation von Behörde an Behörde – eben wie in den bereits überwundenen deutschen Systemen. Natürlich war die kommunale "Glücksspiellage " um das Kind noch andauernd – und Fachansichten die Sorgen veranlassen – widersprechen sich von Region zur Region noch heute - Ergebnis man feierte ein den Trägern Gewinne machenden Jahresabschluss und in den Kommunen, die durch einseitige schlechte und schlampige Verwaltung bekundeten verschiedenen Ideologien  - die eben die Hilfe heraufbeschwört.

Es kam zu Parteienverrat, Intrige, Denunziationen u.v.m zum undefinierten Kindeswohl und alleiniger Herrschaft – eben alte Führerideen -  etc. - ein teurer Preis den Kinder, Elternteile, Restfamilien der durch Formen der Gewalt entfremdeter Kinder zahlen mussten. Dafür wuchs die Wirtschaft jedoch und die Milliardenumsätze lassen die Kommunen eben vor Abänderung einer nun mehr seitens der EU und UN Menschenrechtskommission kritisierten Struktur zurückschrecken. Denn es sitzen die Nutznießer vieler Orts in den zuständigen Ausschüssen und Gremien – Gewaltenteilung wurde auch das letzte Jahr weitgehend verachtet.


Sozialdarwinismus - Erb- und Rassenhygieneideen -sind  noch immer als soziales Erbe wirksam offenkundig und einiges bleibt noch an den Methoden der Jugendhilfe aufzuklären. Verzweifelte Kinder, Eltern und Großeltern berichteten auf Sozialenergie.
Diese Schreckensbilanz ist der Politik, der Wissenschaft und der Verwaltung bekannt. Grausame Zahlen schmückten die Statistiken und bewiesen die Fehler des Systems und des Faches selbst Kindern.

Das muss sich ändern und die Jugendämter gehören nicht einfach hier und da, sondern in Gänze abgeschafft und die Jugendhilfe neu gefunden. Wir arbeiten weiterhin daher im neuen Jahr die Struktur und derer Mängel auf - Familien müssen wieder zusammengeführt werden -traumatisierte Kinder und Eltern geheilt werden. Der alte deutsche Geist - Mauern zu errichten um Familien zu trennen muss auch noch überwunden werden - es kostete eben allen zuviel - auch den meisten kommunalen Haushalten - und nicht nur den vergessenen Kindern. Derer Identität, Bindung, Werte etc. - eben unbeachtet blieben.

Die ersten Demo -Termine sind bereits von einigen Gruppen und Initiativen bekannt gegeben worden. Dennoch allen Lesern - oder gerade deswegen - ein gutes neues und erfolgreiches Jahr 2014 !

http://www.sozialenergie.eu/ 



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Deutsche Jugendämter zerstören wissentlich Familien. Teil 2

Deutsche Jugendämter zerstören wissentlich Familien. Teil 2

Wieso werden Kinder aus Familien weggenommen?

Der primäre und offizielle Grund ist das sogenannte Kindeswohl, das nirgendwo definiert ist. Es erlaubt viele Missstände in Deutschland und Österreich und wird von den Aktivisten des Jugendamtes gnadenlos ausgenutzt. Bei mir war es angeblich auch das Kindeswohl, damit meine Kinder (polnische Staatsbürger) das Polnische vergessen und nicht sprechen und lernen durften. In Deutschland wird alles mit «Kindeswohl» gedeckt.




Beschreiben Sie es uns, wie der Vorgang abläuft!
Weiterlesen: http://german.ruvr.ru/2013_12_08/Inobhutnahmen-von-deutschen-Kindern-in-Polen-nehmen-zu-Teil-2-1231/



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Weihnacht 2013 – wie jedes Jahr ein Trauerspiel für viele.










PAS, strafrechtliche Konsequenzen gefordert


http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/pas-strafrechtliche-konsequenzen.html
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Jugendamt Burscheid: Wieder eine Familie in den Fängen eines Jugendamt -Größenwahn oder System?

Jugendamt Burscheid: Wieder eine Familie in den Fängen eines Jugendamt -Größenwahn oder System?


Wer vertritt die Rechte der Familien?
Für eine scheinbar glückliche Familie aus Burscheid ist nichts mehr wie es war. Das Amt für Jugend und Familie im Landkreis Rheinisch bergischer Kreis hat einer alleinerziehenden Mutter die Kinder entzogen. Seit fast neun Monaten kämpft die Mutter Anette Merten mit Ihren Eltern um den 5 jährigen Niklas und die 8 Monate alte Mila. “Opa hol mich hier raus”weinte der fünfjährige Niklas verzweifelt am Telefon, als er von Sozialmitarbeiterinnen des Jugendhilfebüro in Burscheid Inobhut genommen wurde!
Verleumderische Aussagen einer Nachbarin der Kindesmutter, fehlerhafte Einschätzungen von Sachbearbeitern und zweifelhafte therapeutische Gutachten haben zu diesem unberechtigten Eingriff in das Familienleben geführt. “Die Großeltern beklagen – man habe ihrer Tochter zu Unrecht die Kinder weggenommen”. Nach unseren Recherchen stimmen die Angaben der Großeltern. Das Familiengericht in Leverkusen beschloß unter dem Einfluss des Jugendamtes, das die Kindesmutter von einer Psychiatrie in die nächste verbracht wurde.

Auf Grund der beabsichtigten Kindesentfremdung durch Sozialmitarbeiterinnen kämpfen die Großeltern Familie Merten- Panitz darum, ihre Enkelkinder für die Zeit bis zur endgültigen Regelung des Aufenthaltsrechtes zu betreuen. Der Antrag auf familiäre Inobhutnahme wurde jedoch verweigert, weil ein Verfahrensbevollmächtigter meinte, das zwischen den Kindern und den Großeltern keinen Personenbezug bestünde. Gerade aber im familiären Sinne sollten Großeltern vor einem Fremdbezug die wichtigsten Bezugspersonen nach den Eltern sein, erzählt uns die Großmutter unter Tränen.
Hier sollte sich der Verfahrensbevollmächtigte fragen”welche Personenbezüge es denn zwischen Kinderheimen, Pflegeeltern und den Inobhut- genommenen Kindern gibt?
Ein Blick in das liebevoll eingerichtete Kinderzimmer der großelterlichen gepflegten Wohnung lässt keine Wünsche offen und verrät uns die fürsorgliche und häusliche Umgebung in dieser Niklas und Mila vorübergehend unbeschwert leben könnten, wenn Sozialmitarbeiterinnen das nicht mit aller Konsequenz zu verhindern wüssten. Jedoch wurde weder vom Jugendamt noch vom Familiengericht eine Begutachtung der Wohnverhältnisse angeordnet. Offensichtlich werden hier nicht die Interessen der Kinder gewahrt, sondern teure Pflege- und Heimplätze bevorzugt. Für die Fremdunterbringung der Kinder werden Eltern zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat und Kind in Rechnung gestellt. Rechnet man jedoch einen großzügig kalkulierten Kindergartenplatz bei 4 Stunden mit 300 Euro hoch, käme so ein Betreuungs-Satz für 24 Stunden mit 1.800 Euro raus. Jedoch haben Kindergartenkinder einen erhöhten Betreuungsaufwand im Vergleich zu einem Schulkind, welches 6 Stunden in der Schule ist und somit bei Fremdunterbringung keine weiteren Kosten verursachen dürfte. Trotz dieser enormen Kosten werden parallel Spenden gesammelt, dies ist Betrug am helfenden, gutglaubenden Spender. Bei einer geschätzten Kalkulation erwirtschaftet ein Heim mit ca. 200 Kindern einen Betrag von ca. 200.000 Euro.

Auch das Verhalten der burscheider Kommune scheint viele Fragen aufzuwerfen, denn zuständig für das besorgnisserregende Verhalten einzelner Mitarbeiterinnen des Jugendhilfebüros will hier niemand sein. Stattdessen unterliegt die Familie der beiden Kinder ständigen Verweisen an weitere Dienststellen und alle weiteren Beschwerden an deutsche Ministerien wurden erfolglos abgeschmettert und für unzuständig erklärt. Auch der Bürgermeister der Stadt Burscheid Herr Stefan Caplan will sich gegenüber dem Jugendamt nicht verantworten und verweisst stattdessen die Familie an den zuständigen Landrat ? CDU – Dr. Hermann- Josef Tebroke, dieser ebenfalls nicht weisungsbefugt scheint.

Der kleine Niklas (5) muss in einer Wohngruppe im Heim leben obwohl die Mutter immer noch über ein Teilsorgerecht verfügt darf sie nicht entscheiden wo das Kind lebt. Das Sorgerecht für die mittlerweile 8 Monate alte Mila wurde ihr komplett entzogen. Das Kind sei jetzt bei einer gleichgeschlechtlichen Pflegefamilie untergebracht, berichtet uns die Mutter. Jugendämter nehmen bei Familiengerichten eine entscheidende Position ein wenn es um Kindesinobhutnahmen geht, daher wurde auch die Mutter der Kinder überhäuft mit Zwangsauflagen. Obwohl sie sich immer stets kooperativ zeigte, wurde die Großmutter in einem Schreiben vom Familiengericht sogar ermahnt ihre Tochter zur Mitarbeit zu drängen damit der Kindesrückführung nichts im Wege stünde. Stattdessen nutzte das Jugendamt die Gutgläubigkeit der Kindesmutter immer wieder aus und erwirkte so zweifelhafte Gutachten, welche die Erziehungsunfähigkeit der Mutter und eine psychische Störung des kleinen Niklas glaubhaft machen sollten. Die Süddeutsche.de zitiert” – Gutachten vor Familiengerichten haben die größte Macht die ein Papier über Menschen je haben kann, denn es entscheidet ob Eltern ihre Kinder genommen werden oder nicht. Auch nach unseren vorliegenden Beweismitteln sind Gutachter jedoch nicht selten schlecht ausgebildet und angewandte Tests oft mangelhaft. Auch in der Begutachtung von A. Merten und ihrem Sohn geht es nicht nur darum, was häufig in solchen Gutachten zu lesen ist sondern es soll auch aufgezeigt werden, was voreingenommene Sachverständige systematisch verschweigen. Die Aufgabe des Gutachters liegt nicht darin vom Jugendamt oder Familiengericht angeordnete Zwangsmaßnahmen eine Legitimation zur Inobhutnahme zu verschaffen. Vielmehr muss es Vorrang haben den Kindern das Verbleiben bei ihren leiblichen Eltern oder Familienangehörigen zu ermöglichen. Bei Bedarf sind den Familien geeignete Hilfen anzubieten, um sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen bzw. ihre elterlichen Fähigkeiten zu verbessern. Das Gutachten des voreingenommenen Sachverständigen im Fall der Kindesmutter” ist nach Überprüfung von zahlreichen Verstößen gegen die “Richtlinien für die Erstellung psychologischer Gutachten” gekennzeichnet. Augenfällig ist dabei insbesondere eine scheuklappenhafte Ermittlung der Grundlagen und eine nicht dem Prinzip der Differentialdiagnostik folgende Argumentation bzw. Bewertung der ermittelten Fakten. Zudem erhält es eine große Zahl fragwürdiger Annahmen, Spekulationen und Verdrehungen. Wer also heute noch Vertrauen in Familiengerichte und deren Gutachter hat, wird ganz schnell eines besseren belehrt, denn sowohl bei angeordneten Inobhutnahmen als auch in Umgangsverfahren wollen manche Richter vom Gutachter keine objektive Prüfung des Einzelfalls und eine darauf basierende neutrale Empfehlung, sondern wünschen von ihm schlicht und ergreifend die Bestätigung der Entscheidung, die sie an sich längst schon selbst getroffen haben. Wir können also davon ausgehen, dass Umgangsverfahren vielfach nichts anderes sind als Schauprozesse, die durch den Einsatz von Gutachtern grundlos verteuert und in die Länge gezogen werden. Außerdem weisen die Zitate auf, dass Familiensachen unter Federführung deutscher Familienrichter häufig nicht zu leugnende Züge absurden Theaters tragen.

Die Familienrichterin der Familie A. Merten entschied sich gänzlich, das zweifellos mangelhafte Gutachten vom Facharzt Dr. med. L. aus Köln ohne Einwände anzuerkennen und der Mutter das Sorgerecht für ihre Tochter und das Teilsorgerecht für ihren Sohn zu entziehen. Weitere gerichtliche Auflagen zwangen die Kindesmutter im Laufe der Verfahrensinstanzen dazu, sich mit ihrer Tochter Mila in eine Psychiatrie in Hagen einliefern zu lassen, dort stellten die behandelnden Ärzte einen liebevollen Umgang zwischen Mutter und Tochter fest und beanstandeten keinerlei psychische Störungen. Auch der derzeitige behandelnde Facharzt für Psychiatrie in Ennepetal bescheinigte dem Gericht keinerlei Persönlichkeitsstörungen und beantragt eine erneute neutrale Begutachtung für die Mutter.
Mehr als 207 000 Fälle von Kindesinobhutnahmen werden jährlich in Deutschland verzeichnet. Familienzerstörung mit System ? Dabei allein soll es nicht bleiben, denn Angehörige, Großeltern, Geschwister, Onkel, Tanten, Cousins, Cousinen sind davon betroffen, wenn Kinder in Obhut genommen werden. Rechnen wir pro Familie nur 4 Menschen, dann kommen wir auf 828.000 geschädigte Menschen pro Jahr alleine durch diese illegalen, die Menschenrechte und die Würde der Menschen verletzende Praktiken. Das ist zu vergleichen mit einer Kleinstadt die systematisch durch die deutsche Familienpolitik jährlich ausgelöscht wird, kritisiert der Autor aus der ClusterVisionMach2 Produktion Souveränität  Deutschlands – Wider die Tyrannen.

Eine der wichtigsten und mutigsten Kinderkämpferinnen in Deutschland dürfte die Autorin Dr. Karin Jäckel sein, die die Kindesentziehung als familiären Supergau bezeichnet. Auch der Heimkinderverband Deutschland HKVD der sich für Betroffene einsetzt, plant in Zusammenarbeit mit interessierten Partnern eine öffentliche Podiumsdiskussion.

Deutschland wurde bereits mehrfach vom Europäischen Gerichtshof für grobe Verstöße gegen Menschenrechte im Bezug auf das neue Kindschaftsrecht gerügt und verurteilt. Die Zeit dafür ist reif, dieses elementar wichtige Thema hier zu Lande in den Fokus zu nehmen. Vielleicht erbarmen sich ja auch einige weitere Journalisten der Mainstreampresse, wie es die Kollegen in Großbritannien – verschiedener Publikationen taten. Kindesinhobhutnahmen aus intakten Familien unterliegen nicht mehr nur beweislosen Behauptungen – um so wichtiger ist die Zusammenarbeit.
Zur erforderlichen Klärung der herrschenden Situation, lehnte die Pressestelle des Rheinisch bergischen Kreis ein Interview mit unserer Redaktion ab. Wessen Geisteskind mag sich wohl dahinter verbergen? “werden hier Unklarheiten einfach weggedealt” ?
Wir werden den Fall aufmerksam verfolgen und fortsetzen!
Axel Sauer

http://www.mittelstandcafe.de/jugendamt-burscheid-wieder-eine-familie-in-den-faengen-eines-jugendamt-groessenwahn-oder-system-855203.html/
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Damit nie wieder geschehe, was damals geschah - Rede von Esther Bejarano



Es ist mir eine Ehre und gleichzeitig ein Bedürfnis, zu euch heute sprechen zu können. Der 60. Jahrestag zur Befreiung von Auschwitz, der hierzulande am 27. Januar als Gedenken an die Shoa und damit auch zur Befreiung vom Hitlerfaschismus begangen wird, war zwar die Befreiung von Auschwitz, aber nur für ganz wenige Gefangene, nämlich diejenigen, die, krank und gehbehindert, nicht auf den Todesmarsch gehen konnten. Viele Gefangene fanden auf den Todesmärschen den Tod, die nicht nur von Auschwitz ausgingen, sondern auch von anderen Konzentrationslagern, weil die SS-Schergen, die bewaffnet neben uns liefen, alle erschossen, die hinfielen und nicht schnell genug aufstehen konnten.

Ich ging auf dem Todesmarsch, der von Ravensbrück ausging.

Das war Ende April 1945. Zu siebt in einer Reihe marschierten wir Tage und Nächte. Wir sieben Mädchen trafen uns beim Todesmarsch wieder, als unsere Kolonne die Gefangenen des Nebenlagers von Ravensbrück "Malchow" mitnahmen. Die sechs jungen Frauen waren mit mir seit 1942 im Zwangsarbeitslager Neuendorf bei Fürstenwalde/Spree und fuhren mit mir gemeinsam in Viehwaggons in das Vernichtungslager Auschwitz, wo wir am 20. April 1943 ankamen. Dort hatten wir uns aus den Augen verloren. Umso glücklicher waren wir, uns auf dem Todesmarsch wieder gefunden zu haben. Als wir in der Kolonne in Mecklenburg umherirrten, hörten wir, wie ein SS-Mann zu einem anderen sagte, es dürfe nicht mehr geschossen werden. Wir beschlossen, aus der Kolonne zu fliehen, warteten, bis wir durch einen Wald kamen, und eine nach der anderen versteckten wir uns hinter dicken Bäumen, bis die Kolonne mit der SS-Bewachung nicht mehr zu sehen war. Dann zogen wir unsere Sträflingskleidung aus, darunter hatten wir Zivilkleidung, und gingen in eine andere Richtung. Wir erzählten uns, was wir erlebt hatten.

Ich war im Oktober 1943 gemeinsam mit 70 Frauen von Auschwitz nach Ravensbrück verbracht worden, weil das internationale Rote Kreuz nach sogenannten Mischlingen gesucht hatte, die laut Nazigesetz in keinem Vernichtungslager sein durften. Ich hatte eine christliche Großmutter, die mir wahrscheinlich dass Leben gerettet hat. Aber auch die Musik rettete mir das Leben, denn ich spielte im Mädchenorchester Auschwitz-Birkenau Akkordeon und musste so keine physische Arbeit mehr leisten. Vorher musste ich schwere Steine von einer Seite eines Feldes auf die andere Seite schleppen. Am nächsten Tag mussten wir dieselben Steine wieder zurückschleppen, wo sie vorher lagen. Diese Arbeit, die völlig nutzlos und erniedrigend war machte ich drei bis vier Wochen. Ich war schon völlig am Ende meiner Kräfte, denn die Devise der Nazis war "Vernichtung durch Arbeit". Als ich eines Abends in den Block kam, in dem wir "übernachteten" in Kojen mit 7-10 Gefangenen, ohne Decken und Matratzen, stand Frau Tschaikowska, eine polnische Musiklehrerin, auch eine Gefangene, im Block und suchte nach Frauen, die ein Musikinstrument spielen konnten. Sie bekam von der SS den Befehl, ein Mädchenorchester aufzustellen. Ich meldete mich, denn ich konnte Klavier spielen. Ein Klavier gab es in Auschwitz nicht. Die Tschaikowska sagte, wenn ich Akkordeon spielen könnte, würde sie mich prüfen. Da ich unbedingt von dem schrecklichen Steineschleppen wegkommen musste, log ich und behauptete, ich könne Akkordeon spielen. Durch meine Musikalität schaffte ich die Prüfung und wurde ins Orchester aufgenommen. Wir mussten am Tor spielen wenn die Arbeitskolonnen aus dem Lager marschierten und wenn sie abends wieder zurückkamen. Später mussten wir spielen, wenn neue Transporte aus ganz Europa ankamen, die direkt ins Gas fuhren. Wir wussten wohin die Züge fuhren. Mit Tränen in den Augen spielten wir. Die Menschen in den Zügen winkten uns zu. Sicher dachten sie, wo die Musik spielt, kann es ja nicht so schlimm sein. Hinter uns standen die SS-Männer mit ihren Gewehren.


Nach langen beschwerlichen Wegen trafen wir sieben Mädchen amerikanische Soldaten, die uns in dem kleinen Städtchen Lübsz in ein Restaurant einluden, nachdem wir ihnen unsere Nummer, die die Nazis uns auf unseren linken Arm ein tätoviert hatten, zeigten. Dabei erzählte ich ihnen über Auschwitz und das Mädchenorchester. Ein Amerikaner kam plötzlich und schenkte mir ein Akkordeon. Dann hörten wir einen riesigen Krach auf der Straße. Als wir aus dem Restaurant traten sahen wir die Rote Armee, die einmarschierte und sie riefen uns zu: Kapitulation, der Krieg ist aus, Hitler ist tot. Wir waren glücklich. Die Amis und die Russen lagen sich in den Armen und küssten sich. Wir Mädchen waren dabei. Das war der 8. Mai 1945. Die Soldaten meinten, das müsse gefeiert werden. Ein Amerikaner und ein Russe gingen in ein Geschäft, das neben dem Marktplatz lag, sie holten ein riesiges Hitlerbild, stellten es auf den Marktplatz und zündeten es an. Es brannte lichterloh und alle Soldaten und die sechs Mädchen tanzten um das Bild herum und ich spielte die Musik dazu.
Das war meine Befreiung, oder wie ich immer sage, das war meine zweite Geburt. Darum meine ich, dass der 8. Mai hier doch ein Nationalfeiertag sein müsste, die Befreiung vom Hitlerfaschismus. Und so komme ich zum Thema von heute. Naziaufmärsche sind hier keine Seltenheit. Antifaschisten werden zu hohen Geldstrafen verurteilt, weil sie gegen Naziaufmärsche demonstrieren. Demonstrierende gegen Naziaufmärsche werden von der Polizei mit Wasserwerfern von der Straße gefegt.
In Buxtehude wollte der Direktor eines Gymnasiums verhindern, dass ich als Zeitzeugin und ehemalige Gefangene in Auschwitz in seiner Schule vor ca. 200 Schülern meine Erlebnisse schildere. Der Grund war, dass ich Mitglied der VVN - Bund der AntifaschistInnen sei und diese ja im Verfassungsschutzbericht als verfassungsfeindlich und gewaltbereit stehen würde. Ich bin trotzdem dort als Zeitzeugin aufgetreten. Die Schüler und ich haben uns durchgesetzt.

In Landshut sollte nach Antrag der CSU beim dortigen Bürgermeister die VVN von sämtlichen Veranstaltungen ausgegrenzt werden. Bleibt zu hoffen, dass die VVN sich dort durchsetzen wird.
Unsere Regierenden richten sich nicht nach unserem Grundgesetz, in dem es heißt, dass alle Nachfolgeorganisationen und Parteien der NSDAP verboten sein müssen. Die deutschen Gerichte halten es nicht für angebracht, die NPD und die DVU zu verbieten. Der braune Mob vergrößert sich von Tag zu Tag. Wohin soll das noch führen?

Unsere Vorbilder Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg wären, würden sie noch leben, dagegen auf die Barrikaden gegangen. Wir Antifaschistinnen und Antifaschisten müssen noch intensiver gegen Neonazismus vorgehen, damit nie wieder geschehe was damals geschah.


http://de.wikipedia.org/wiki/Esther_Bejarano



(Auf der Lenin-Liebknecht-Luxemburg-Veranstaltung der DKP am 8. Januar in Berlin, die ganz im Zeichen des 60. Jahrestages der Befreiung Deutschlands vom Faschismus stand, hielt Esther Bejarano eine Rede.)
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