2014/02/12

Prozess in Bochum: Erzieherin soll Kinder gequält haben



Kita in Herne: Hier soll die Angeklagte Kinder grausam behandelt haben Zur Großansicht
DPA
Kita in Herne: Hier soll die Angeklagte Kinder grausam behandelt haben


Sie soll im Kindergarten ein Klima der Angst geschaffen und Kinder gezwungen haben, Erbrochenes zu essen: In Bochum steht eine Erzieherin vor Gericht. Sie bestreitet alle Vorwürfe, eine ehemalige Kollegin bezeichnet die 32-Jährige aber als grausam. Im Zeugenstand weinte eine betroffene Mutter.


Bochum - Eine Erzieherin aus Herne soll Kinder in einem Kindergarten jahrelang gequält und misshandelt haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Kleinen Erbrochenes essen oder stundenlang mit dem Gesicht zur Wand sitzen mussten. Nun beschäftigt der Fall das Bochumer Amtsgericht, die 32-Jährige ist wegen der Misshandlung Schutzbefohlener angeklagt.
Zum Prozessauftakt bestritt die Frau alle Vorwürfe. Sie sei zwar streng gewesen und habe auch geschimpft - mehr aber nicht. Eine der betroffenen Mütter weinte im Zeugenstand und sagte: "Mein Sohn stand jeden Morgen am Kindergartentor. Er hat am ganzen Körper gezittert und immer nur gesagt: Mama, nimm mich hier weg." Eine ehemalige Mitarbeiterin beschrieb die Angeklagte als grausam. "Die Kinder waren fix und fertig", sagte die 26-jährige Zeugin. "Sie haben nur noch geheult und Angst gehabt."
Besonders schlimm sei es beim Mittagessen gewesen. Die Angeklagte habe darauf bestanden, dass die Kinder auch ihr Gemüse essen. Dabei habe sie nicht einmal auf Kinder mit Essstörungen Rücksicht genommen. "Als sich ein Mädchen übergeben hat, hat sie den Löffel in das Erbrochene eingetaucht und dem Kind in den Mund getan."
Sie selbst sei am Ende nur noch in den Kindergarten gegangen, um aufzupassen, dass nicht noch Schlimmeres passiert, sagte die Zeugin. Dass sie und eine andere Erzieherin jahrelang schwiegen, begründeten die Zeugin mit ihrer Angst vor der Kollegin und der Furcht, möglicherweise nichts beweisen zu können.
Der Kindergarten war Ende 2012 in die Schlagzeilen geraten. Die beiden Erzieherinnen hatten sich an die Leiterin der Kita gewandt, dann ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft. In dem Prozess sind zwei weitere Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird im März erwartet.
ulz/dpa

 http://www.spiegel.de/panorama/justiz/prozess-in-bochum-erzieherin-aus-herne-soll-kinder-gequaelt-haben-a-953078.html

2013/12/31

Deutsche Familienpolitik !


(c) Frank Zauritz
























http://www.mathieu-carriere.com/?p=2209

Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa




Kinderklau

 

Beim Kinderklau geht es um durch ein Jugendamt weggenommene Kinder. Kinder, die aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr zu Hause leben dürfen.
Die Wegnahme des Kindes aus einer Familie nennt man Inobhutnahme. Inwieweit eine Inobhutnahme erfolgen kann und darf, wird festgelegt durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG). Kinder, die Inobhut genommen wurden, werden in Pflegefamilien oder Kinderheimen bzw. Wohngruppen untergebracht.
Wie durch den Wortbestandteil "Klau" bereits angedeutet, liegt der Verdacht nahe, dass im Einklang mit der Inobhutnahme eines Kindes nicht immer alles mit rechten Dingen zugeht. Kinderklau ist also die umgangssprachliche Bezeichnung für Kindesentzug durch den Staat gegen den Willen der Eltern und vor allem mit mehr als berechtigt zweifelhaften Vorgaben von Gründen, die zu diesem Entzug der elterlichen Sorge führen.
In vielen Fällen ist bereits die Inobhutnahme selbst nicht rechtmäßig oder angemessen. In einigen anderen Fällen ist sie zwar als Erstmaßnahme berechtigt, jedoch tragen sich im Verlauf der Inobhutnahme Dinge zu, die nicht nur juristisch, sondern auch menschlich völlig inakzeptabel und unhaltbar sind.
In fast allen Fällen dieses staatlichen Eingriffs ist seitens der Behörden eine Einhaltung der gültigen Gesetze nicht gegeben. 

(Die Zahl der Kindermorde hat sich - rein statistisch gesehen - seit den 70ern mehr als halbiert. Die Zahl der Kinderqualen unter staatlicher Gewalt hingegen nimmt jährlich zu. Die "Dunkelziffer", d.h. die Kindesquälereien (insbesondere seelische Qualen) in Heimen und Pflegefamilien dürfte, angesichts der mangelnden Kontrollen und Kontrollmöglichkeiten gleichfalls recht hoch sein.) 

http://www.wikimannia.org/Kinderklau 

 

 


 

Deutschland stimmt ab! Familienrichter

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/deutschland-stimmt-ab-familienrichter.html

 

BERLIN – It sounds like Nazi Germany - Jugendamt - Child-Trafficking Network ?

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/berlin-it-sounds-like-nazi-germany.html 


Familien in Gefahr - Kinder in Not - Wie Gutachter, Richter, Jugendämter und Verfahrenspfleger unsere Familien zerstören

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/familien-in-gefahr-kinder-in-not-wie.html 

 

Das Jugendamt, das Deutschlands umstrittenes Familienrechtssystem beherrscht, entzieht Kider, wann immer es will und zwar aus ganz normalen Familien.

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/05/zerstorung-normaler-familien-das.html

 

Wie man mit verfassungswidrigem Kinderhandel in der BRD mächtig Geld verdienen kann.

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/wie-man-mit-verfassungswidrigem.html


 

KIDnapping In Germany - ML-Profitabler Kinderklau in Deutschland 
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/kidnapping-in-germany-ml-profitabler.html



Folter-Sport in Deutschland: Das Stehlen von Eltern

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/12/18.html



Ihr Kinderlein kommet und die sarkastische Wirklichkeit der Praxis von Jugendamt und Justiz

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/03/ihr-kinderlein-kommet-und-die.html


PAS - Eltern-Kind-Entfremdung - Parental Alienation - Hostile Aggressive Parenting - Parentectomy

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/pas-eltern-kind-entfremdung-parental.html

 

PAS, strafrechtliche Konsequenzen gefordert

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/pas-strafrechtliche-konsequenzen.html



Suicide Rates and International Parental Child Abduction: A Very Serious Issue

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/suicide-rates-and-international.html



Verlorene Kinder und entsorgte Eltern – das gigantische Drama unseres Zerfalls

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/verlorene-kinder-und-entsorgte-eltern.html



Unfähige Gutachter glauben, die "Erziehungsfähigkeit" messen zu können

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/unfahige-gutachter-glauben-die.html



Erschreckende Gutachten im Familienrecht

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/erschreckende-gutachten-im.html



 

Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html

 

 

Kinder und Jugendpsychiatrie von der Nazi-Zeit bis heute Erschreckende Kontinuität

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/kinderund-jugendpsychiatrie-von-der.html 



Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/03/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html 











Kindeswohl - Es gibt ein Amt in Deutschland. Dieses Amt wurde von Himmler 1939 gegründet.





Veröffentlicht am 19.04.2013
Am Montag, den 22.04.2013, im Teatro Manzoni in Rom,
wird die einmalige Vorführung Kindeswohl -- zum Wohle des Kindes -- stattfinden.

Ich habe eine italienische Frau kennengelernt.
Der deutsche Ehemann hat ihr die Kinder entzogen.
Die Kinder waren sechs und zehn Jahre alt.
Er hat vor Gericht sämtliche Rechte über die Kinder verlangt und bekommen.
Die Mutter sieht ihre Kinder seit zwei Jahre nicht mehr.

Ich habe eine brasilianische Frau kennengelernt. Eine Rechtsanwältin.
Der deutsche Ehemann hat ihr die Kinder entzogen.
Damals waren die Kinder drei und sechs Jahre alt.
Er hat vor Gericht sämtliche Rechte über die Kinder verlangt und bekommen.
Jetzt kann die Mutter ihre Kinder nur unter Beobachtung sehen.

Ich habe einen französischen Mann kennengelernt.
Die deutsche Ehefrau hat ihm sein Kind Julian entzogen.
Damals war Julian dreieinhalb Jahre alt.
Sie hat vor Gericht sämtliche Rechte über das Kind verlangt und bekommen.
Heute Julian ist siebzehn Jahre alt und hat nie wieder seinen Vater gesehen.

Es gibt ein Amt in Deutschland. Dieses Amt wurde von Himmler 1939 gegründet.
Bis jetzt ist dieses Amt immer noch operativ. Das Jugendamt -- Verwaltung der Jugend.
Das Jugendamt setzt sich dafür ein, dass Kinder aus einer binationalen Beziehung
im Falle einer Trennung immer an den deutschen Elternteil übergeben werden.
Der grundsätzliche Leitgedanke ist der,
dass die Kinder sind erst Kinder des deutschen Staates und dann Kinder der eigenen Eltern.

Das Jugendamt setzt sich dafür ein, dass kein Minderjähriger Deutschland verlässt,
dass die Rechte der Eltern nie an dem ausländischen Elternteil weitergegeben werden und
dass die Kontakte zwischen dem Kind und dem ausländischen Elternteil
immer mehr erschwert werden bis zur vollständigen Löschung der Kontakte.

Die Auslöschung des anderen Elternteil bedeutet auch
die Auslöschung seiner Sprache und der Kultur seines Herkunftslandes.
Somit werden Elternteile, Großeltern und komplette Familien gelöscht.

Vom Europäischen Gerichtshof,
vom Europäischen Parlament und
vor der Ratsversammlung für die Menschenrecht der Vereinten Nationen
wurde das Jugendamt mehrfach für schuldig befunden
die Grundrechte der Menschen missachtet zu haben.





Kindeswohl - deutsche Untertitel

http://www.youtube.com/watch?v=C2Li36RLbZg&feature=youtu.be 

Jugendamt zur Zahlung von 7000€ Schmerzensgeld an Kind verurteilt

Der sächsischen Verfassungsgerichtshof sprach jetzt einem, zum Tatzeitpunkt einjährigen Kind Schmerzensgeld zu weil es Opfer eines schuldhaft pflichtwidrigen Handelns des Jugendamtes geworden war.
Das Jugendamt brachte das Kind rechtswidrig sechs Tage lang in einer Pflegefamilie unter und trennte es damit von seinen Eltern.
In seinem Urteil stellte der sächsische Verfassungsgerichtshof fest (Az. : Vf. 68-IV-11), dass Jugendämter für pflichtwidriges Handeln haften, dass ein Kind ein Rechtssubjekt ist, dass eine (auch eine erzwungene) Trennung eines Kindes von seinen Eltern traumatisch ist, dass man das Ausmaß der Traumatisierung schwer abschätzen kann, aber dass sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet.

Das OLG Dresden verurteile jetzt das Jugendamt zu 7000 Euro Schadensersatz.

PAS - Ich-Identifizierung zu den eigenen Wurzeln ist gestört bei Entfremdung




Wolfgang Schrammen, Jurist

Die Sozialstruktur ist auf das Gemeinschaftsleben aus der Familie heraus angelegt.  Die Entfremdung geht mit der Frage sozialer Kompetenz einher
Zur Sozialstruktur, dazu gehören Generationen und Elternteile und Gruppendynamik. 
Zur natürlichen Entwicklung eines Menschenkindes gehört auch  die Ich Identifizieren zu den eigenen Wurzeln. Die Ich- Findung wird gestört, wenn ein Teil bei der Ichfindung zur Negativen Leugnung und Ausblendung führt, ein Teil des Ich geleugnet werden muss mit der Gefahr eines Identitätskonflikts. Es ist wissenschaftlich psychisch und somatisch nachzuweisen, dass mit der Entfremdung zu einem Elternteil auch hirnorganische Veränderungen einhergehen, die unzweifelhaft bis in den Bereich eines Krankheitsumstandes  (mit Auswirkung auf das Wohlbefinden iSd WHO Definition)  hineinragen mit Langzeitwirkung

Ein solcher  Entfremdungs-Prozess kann  nicht als  ein harmonisches Element sozialbezogen eingeordnet werden und ist damit deutlich  nicht gesund und  damit a sozial bis unsozial.
Es empfiehlt sich dazu eine näheren wissenschaftlichen  Vertiefung auch in der  Korrespondenz zur Tierwelt zu suchen und das was wir  davon und auch  von Wölfen lernen können:


Siehe auch:  Veröffentlichungen: Von Wölfen lernen – effektiv und souverän im Projekt, Autor Johannes Voss


In der Umgangssprache bedeutet „sozial“ den Bezug einer Person auf eine oder mehrere andere Personen; dies beinhaltet die Fähigkeit (zumeist) einer Person, sich für andere zu interessieren, sich einfühlen zu können, das Wohl Anderer im Auge zu behalten (Altruismus) oder fürsorglich auch an die Allgemeinheit zu denken. Aber es bedeutet auch, anderen zu helfen und nicht nur an sich selbst zu denken. Die Soziologie – die „Wissenschaft vom Sozialen“ – befasst sich mit der sozialen Beschaffenheit  des Individuums und einer Gesellschaft und ihrer Sozialstruktur. Die Sozialpädagogik  in Annex dazu befasst sich mit erzieherisch einschlägigem sozialen Handeln und Verhalten.
Der Jurist Wolfgang Schrammen.
Der Jurist Wolfgang Schrammen.

http://www.archeviva.com/arche-viva/offener-bereich/schrammen-wolfgang/ich-identifizierung-zu-den-eigenen-wurzeln-ist-gestoert-bei-entfremdung/





PAS - Eltern-Kind-Entfremdung - Parental Alienation - Hostile Aggressive Parenting - Parentectomy

 http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/pas-eltern-kind-entfremdung-parental.html



Wichtige Hinweise zum Familienrecht
  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl."
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [7]

Rechtswidrige Heimunterbringungen mittels ungesetzlicher Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt

Nach Mitteilung von anwaltlichen Bevollmächtigten existiert eine besorgniserregende Rechtsunkenntnis bei FamilienrichterInnen bezüglich der notwendigen Tatbestandsvoraussetzungen zum Entzug des Sorgerechtes und eine vollständige Trennung der Kinder von ihren Eltern.


1. Gesetzes- und verfassungswidrige Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes zum Zwecke der (vorläufigen) Heimunterbringung 
 
Gesetzes- und rechtswidrig ist insbesondere die in einigen Familiengerichten übliche Praxis bei Jugendamtsanträgen gem. § 1666 BGB ohne Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 1666 BGB und vor Prüfung von milderen Maßnahmen gem. § 1666 a (= Hilfen zur Erziehung)  das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das Jugendamt zu übertragen und die Kinder, ohne dass eine bereits eingetretene Kindeswohlgefährdung  nachgewiesen wäre, unter Belassung des Sorgerechtes von den Eltern zu trennen.

Der Gesetzgeber hat in den Gesetzgebungsmaterialien (= Bundestagsdrucksachen und Stellungnahmen von Fachexperten)  mehrfach deutlich gemacht, dass eine Trennung eines Kindes von den Eltern der schwerste denkbare Eingriff in das grundrechtlich geschützte Elternrecht darstelle. Das Bundesverfassungsgericht hat ebenfalls bereits zahlreiche Gerichtsbeschlüsse wegen Missachtung des in diesem Grundsatz enthaltenen schweren Grundrechtseingriffes und der Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgebotes aufgehoben.

Obwohl der Gesetzgeber klare Tatbestandsvoraussetzungen für einen solchen schweren Eingriff  formuliert und ausdrücklich darauf hingewiesen hat,  dass vor einem Sorgerechtsentzug und vor der Trennung der Kinder von den Eltern eine Kindeswohlgefährdung bereits eingetreten sein , bzw. objektiv nachgewiesen sein muss, stellen Rechtsanwälte und Beistände vielfach fest, dass auch ohne eine bereits eingetretene Kindeswohlgefährdung rein vorsorglich Kinder fremd untergebracht werden.

Die Praxis der Familiengerichte, das Sorgerecht gesetzeskonform wegen Fehlens der Tatbestandsvoraussetzungen gem. § 1666 a BGB nicht zu entziehen, jedoch mit Hilfe der unzulässigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt einen "kalten" Sorgerechtsentzug durchzuführen, erfolgt rechtswidrig. Es existiert auch keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage wonach das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches zum Kernbestandteil des elterlichen Sorgerechts zählt, isoliert auf das Jugendamt übertragen werden kann. Das elterliche Sorgerecht ist in diesem Sinne nicht aufteilbar.

Auch das Jugendamt handelt gesetzes- und rechtswidrig, wenn dieses aus der rechtswidrigen Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes das Recht gewissermaßen zur "Gefangennahme" der Kinder und als Recht zur zwangsweisen Unterbringung der Kinder missbraucht.

Solange das elterliche Sorgerecht bei den Eltern liegt, haben diese nach dem Willen des Gesetzgebers nämlich das ausschließliche Recht und auch die Pflicht ihre Kinder zu "pflegen" und zu "erziehen". Um Kinder pflegen und erziehen zu können muss selbstverständlich  auch die reale Möglichkeit dazu bestehen.

Denn: Für die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes bei bestehendem elterlichen Sorgerecht fehlt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage:



Nach dem Willen des Gesetzgebers beinhält die elterliche Sorge das Recht und die Pflicht zur Pflege und Erziehung der Kinder der Sorgeberechtigten. (vgl. Bt.-Drs, 13/4899, Seite 30 ff.)

Die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt, verbunden mit der Trennung der Kinder von den Sorgeberechtigten,  ist nach dem Willen des Gesetzgebers nicht möglich, denn das Recht der Personensorge beinhaltet nach dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers auch das Recht der Personensorgeberechtigten den Aufenthalt des Kindes zu bestimmen:



Vgl. dazu die Feststellungen des Gesetzgebers in der Bundestagsdrucksache 13/4899 auf Seite 30, Zitat:

„Die Personensorge umfaßt insbesondere das Recht und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (§ 1631 Abs. 1 BGB).



Es versteht sich somit von selbst, dass für die isolierte Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auf das Jugendamt nach dem Willen des Gesetzgebers keine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage existiert.



Eine andere gesetzliche Regelung wäre auch nicht sinnvoll. Die teilweise verbreitete gerichtliche Praxis das Aufenthaltsbestimmungsrecht, welches zugleich wesentlicher Bestandteil der Wahrnehmung der elterlichen Sorge ist, auf das Jugendamt unter Belassung des elterlichen Sorgerechts zu übertragen, erfolgt daher sowohl gesetzes- als auch rechtswidrig und verletzt das Elternrecht aus Art. 6 Grundgesetz.



Die ebenfalls bei Familiengerichten teilweise übliche Praxis neben dem Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechtes den Eltern ihr Antragsrecht für Hilfen zur Erziehung

§ 27 SGB I, § 34 SGB I, § 40, § 53 SGB I im Zuge eines Teilsorgerechtsentzuges zu entziehen ist ebenfalls gesetzeswidrig. Denn das Recht zur Antragstellung für Hilfen zur Erziehung steht alleine den Personensorgeberechtigten zu, es ist ein sog. "persönliches" und damit nicht übertragbares Recht.
Die leider häufig vorkommende Praxis von FamilienrichterInnen, dem Jugendamt - ohne Übertragung der Personensorge auf das Jugendamt - das Antragsrecht für Hilfen zur Erziehung zu übertragen trägt dazu bei, dass die Gefahr der Verschwendung öffentlicher Gelder und der Korruption besteht:


1. Jugendämter sind zuständig für die Genehmigung der freien Hilfeträger2. Jugendämter nehmen sich das Recht (entgegen § 5 SGB VIII) heraus, selbst die freien Träger auszuwählen.3. Jugendämter werden von der Justiz bevollmächtigt, die zuvor genehmigten Hilfeträger nach eigenem Belieben auszusuchen 

Damit wird der Bock zum Gärtner gemacht und es verwundert nicht, wenn immer wieder gemutmaßt wird, dass die offenkundigen engen Koalitionen zwischen Heimen und Jugendämtern nicht nur "kindeswohlorientierte", sondern vielmehr "finanzorientierte" Beziehungen darstellen.
Nicht ohne Grund kursieren auch Spekulationen darüber, dass auch die Justiz "Opfer" einer eher "finanzorientierten", statt "kindeswohlorientierten" Entscheidungstendenz sei.
Der Gesetzgeber hatte gerade zur Vermeidung einer solchen Konstellation ursprünglich einige "Sicherungen" eingebaut, welche verhindern sollten, dass JugendamtsmitarbeiterInnen über die Bestellung und Beauftragung von freien Trägern ohne jegliche Kontrolle und in Alleinherrschaft verfügen können.
Leider werden auch diese Sicherungen von Jugendämtern und FamilienrichterInnen, trotz ausdrücklicher gesetzlicher Vorschriften häufig ignoriert:

  • 1. Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 5 SGB VIII
  • 2. Vorrang Verwandtenvormund vor Jugendamtsvormund (BVerfG, 1 BvR 2604/06 vom 18.12.2008, Absatz-Nr. (1 - 36), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20081218_1bvr260406.html
    Bei der Bestellung eines Vormunds für das Kind D. wird - unter Beachtung des Kindeswohls - der Wille der Eltern ebenso zu beachten sein wie die nahe Verwandtenstellung der Beschwerdeführer zu ihrem Enkelin)
  • 3. Vorrang Privatvormund vor Jugendamtsvormund (§ 1791b BGB)


Im Fall des Jugendamtes Bad Neuenahr-Ahrweiler genehmigt das Jugendamt als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde ihrer freien Träger die Kosten für die Heimunterbringung in einem Kinderheim, in welchem man seine eigenen Kinder nicht  unterbringen würde.   (vgl.Montag, 23. September 2013:Fall Jugendamt Bad Neuenahr und der große Unterschied zwischen Kindeswohlgefährdung im Heim und Elternhaus)
Richter Becker vom  Amtsgericht Trier - hat in Kenntnis der o.g. Ausführungen - dennoch zwischenzeitlich per Gerichtsbeschluss diese Form der rechtswidrigen "Ergänzungspflegschaft" bestätigt ! und schickt die beiden Kinder - nachdem diese bereits 8 Wochen lang in ihrer Grundschule in Kempten integriert worden waren und mit Unterstützung ihres Großvaters gut betreut werden  - wieder zurück in das Kinderheim bei Trier (Montag, 23. September 2013:Fall Jugendamt Bad Neuenahr und der große Unterschied zwischen Kindeswohlgefährdung im Heim und Elternhaus). 
Die Mutter hat dabei immer noch das Sorgerecht



Eine Heimunterbringung bei bestehendem elterlichem Sorgerecht stellt eine Hilfe zur Erziehung gemäß § 27 SGB VIII dar und ist zugleich eine nicht übertragbare Sozialleistung, welche nach dem Willen des Gesetzgebers ausschließlich den Personensorgeberechtigten zusteht.



Der Kreis Bad Neuenahr-Ahrweiler bezahlt  die Heimunterbringung, ohne dass die Beschwerdeführerin hierfür einen Antrag gemäß §§ 27 ff. überhaupt gestellt hätte. Das Jugendamt Bad Neuenahr-Ahrweiler verfügt aus Sicht juristischer Fachexperten ohne Rechtsgrundlage über öffentliche Finanzmittel.



Vgl. dazu Frankfurter Kommentar zum SGB VIII: Kinder- und Jugendhilfercht, § 27, Rn. 13:

Die Gewährung von Hilfen zur Erziehung setzt in jedem Fall das Einverständnis der Personensorgeberechtigten voraus, da die Annahme von Sozialleistungen stets zur Disposition des Anspruchsberechtigten steht (OVG NW 12.09.2002 – 12 A 4352/01 – ZfJ 2003, 152, dazu Tammen UJ 2004,90 ff.)




Originalzitate aus den Bundestagsdrucksachen zum Thema:

Bt.-Drs.: 16/6815 Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung = Seite 14 

Zitat


Die Trennung eines Kindes von seiner Familie ist der stärkste Eingriff in die Rechte der Erziehungsberechtigten und kommt daher nur in besonders schwerwiegenden Fällen in Betracht. Sie ist nur zu rechtfertigen bei Versagen von Er- ziehungsberechtigten in Form von schwerwiegendem Fehl- verhalten und bei einer erheblichen Gefährdung des Kindes- wohls oder bei einer drohenden Verwahrlosung des Kindes, die auch Ausdruck in schwerwiegenden Straftaten finden kann (BVerfGE 107, 104, 118 f.). Zu berücksichtigen ist hierbei, dass der Schutz des Kindes vor Gefährdungen sei- nes Wohls primär den Eltern überantwortet ist. Fallen diese jedoch in ihrer Schutzfunktion aus, weil sie nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, muss dieser Schutz vom Staat gewährleistet werden. Innerhalb des § 1666 Abs. 1 BGB ist der maßgebliche Anknüpfungs- punkt für die verfassungsrechtlich gebotene Prüfung des el- terlichen Versagens, dass „die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden“. Damit ist nicht nur klargestellt, dass den Eltern der Vorrang bei der Gefahr- abwendung zukommt und die familienunterstützende Hilfs- pflicht des Staates nach dem Grundsatz der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit Vorrang hat. Vielmehr ist auch klargestellt, dass der eigentliche Vorwurf des elterlichen Versagens darin besteht, dass die Eltern in Anbetracht der Gefährdung ihres Kindes ihre Schutzfunktion nicht erfüllen. Um sprachlich stärker zu verdeutlichen, dass es sich um eine echte Tatbestandsvoraussetzung handelt, soll die Sub- sidiaritätsklausel redaktionell neu gefasst werden. 




ANHANG – Zitat aus der Bundestagsdrucksache 13/4899 zur Definition der elterlichen Sorge.



Seite 30:

Il. Elterliche Sorge

1. Allgemeines

§ 1626 Abs. 1 Satz 1 BGB definiert die elterliche

Sorge als das Recht und die Pflicht des Vaters und

der Mutter, für das minderjährige Kind zu sorgen.

Nach Satz 2 umfaßt die elterliche Sorge die Sorge für

die Person des Kindes (Personensorge ) und für das

Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).

Die Personensorge umfaßt insbesondere das Recht

und die Pflicht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu

beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestinunen

1631 Abs. 1 BGB). Die Erziehung umfaßt auch die

religiöse Erziehung (vgl. Gesetz über die religiöse

Kindererziehung vom 15. Juni 1921). Zur Personensorge

gehören etwa die Entscheidung über eine Einwilligung

in eine Heilbehandlung, die Bestimmung

des Umgangs und die Wahrnehmung schulischer

Angelegenheiten. Entscheidungen in beruflichen

Dingen werden heutzutage oft erst getroffen, wenn

das Kind bereits vollj ährig ist. Daher spielen sie im

Bereich der elterlichen Sorge keine so große Rolle

mehr wie früher.

http://kinderklau.blogspot.fr/