2014/02/23

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerichtsgutachter - Versuchte Kindesentziehung





Versuchte Kindesentziehung Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerichtsgutachter

Der renommierte Gerichtsgutachter forscht über besondere Formen von Kindesmisshandlung, nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen versuchter Kindesentziehung gegen ihn. Der Mann soll einen Zwölfjährigen bedrängt haben.
Von Olaf Przybilla
 
 
Ein Mann bedrängt einen zwölf Jahre alten Jugendlichen, als dieser gerade nach Hause kommt. Er will den Jungen an sich bringen, wird aber von den Großeltern und weiteren Personen daran gehindert. Die Polizei muss herbeigerufen werden, der Mann will sein Handeln hernach als Missverständnis gedeutet wissen. Der Vorfall wäre den Augenzeugen wohl auch dann im Gedächtnis geblieben, wenn der Mann nicht mehrmals auf seine Profession hingewiesen hätte. So aber sorgt der Fall für besondere Aufmerksamkeit. Und nicht nur in dem Dorf bei Aschaffenburg, wo er sich im November zugetragen haben soll.
Bei dem Mann handelt es sich um einen renommierten Gerichtsgutachter, einen hochrangigen Mitarbeiter einer Klinik für Forensische Psychiatrie. Die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn jetzt wegen des Verdachts der versuchten Entziehung Minderjähriger.
Es gebe "mehrere Augenzeugen" für den Vorfall, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Schmitt und bestätigte damit einen Bericht des in Aschaffenburg erscheinenden Main Echo. Ob es zu einer Anklage komme, sei momentan aber noch völlig unklar. Die Staatsanwaltschaft hat zunächst ein Sachverständigengutachten auf den Weg gebracht, das nun der Frage nachgehen soll, ob der Psychiater möglicherweise schuldunfähig ist.
Offenbar hatte dieser sich in einer Ausnahmesituation befunden. Seit dem Vorfall ist er krankgeschrieben. Als Gerichtsgutachter wird er seit November nicht mehr eingesetzt. Der Facharzt war seit Jahren in ganz Nordbayern von Gerichten als Sachverständiger für Forensische Psychiatrie bestellt worden. Bei großen Prozessen wurde seine Expertise unter anderem von den Landgerichten in Aschaffenburg, Würzburg und Hof angefordert. Nun muss er sich selbst untersuchen lassen.

Den Vorfall in der Dorfstraße hatten mehrere Augenzeugen beobachtet. Der "äußere Sachverhalt" als solcher stehe weitgehend fest und werde nicht bestritten, sagt Staatsanwalt Schmitt. Jedoch ist offenbar noch völlig unklar, was den Leitenden Arzt einer Klinik für Psychiatrie zu seiner Tat bewegt haben könnte. Er soll zunächst davon gesprochen haben, den Zwölfjährigen "retten" zu wollen.
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html 

"Äußert ungewöhnliches Verhalten"

 

Da der Gerichtspsychiater über besondere Formen von Kindesmisshandlung forscht und darüber auch publiziert hat, läge der Verdacht nahe, dass er den Bub während seiner Tätigkeit als Wissenschaftler oder praktisch tätiger Psychiater kennengelernt hatte. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Dafür, dass der Mann und der Junge sich schon vor dem Vorfall bei Aschaffenburg kannten, gebe es derzeit keine Hinweise, sagt Oberstaatsanwalt Schmitt. Er spricht von einem "äußert ungewöhnlichen Verhalten" des Beschuldigten.

Offenbar hatte der Psychiater den Jungen erst kurz vor dem Vorfall zu Gesicht bekommen. An der Haustür soll dem Jungen zunächst die Großmutter geöffnet haben. Der herbeieilende Psychiater soll erklärt haben, er müsse den Bub nun mitnehmen. Noch in der Tür sei es zu einer lautstarken Auseinandersetzung gekommen. Den Schilderungen zufolge konnten erst der Großvater des Zwölfjährigen und andere Personen den Mann daran hindern, den Jungen gegen dessen Willen in einem Auto mitzunehmen.
Diese verbale Bedrohung scheint unstrittig zu sein. Den Ermittlungen zufolge hat der offenbar verwirrte Psychiater aber keine Gewalt angewendet, um sein Vorhaben durchzusetzen. Den herbeigerufenen Polizeibeamten gegenüber sprach er von einem Missverständnis. Ob Anklage gegen ihn erhoben wird, will die Staatsanwaltschaft in den nächsten drei Monaten entscheiden.
Mehr zu Olaf Przybilla

Widerlicher Sorgerechtsentzug durch die Diakonie Ruhr-Hellweg




Veröffentlicht am 07.01.2014
23.000 Euro pro Monat verdient die Pflegeindustrie "Diakonie Ruhr-Hellweg" an den Kindern einer Familie! Hier geht es nicht um das "Kindeswohl", hier geht es um richtig viel Kohle. Die Diakonie ist zu keiner Stellungnahme bereit!

Kindesentzug wegen Armut! Pressemitteilung von Hinz&Kunzt


20. Februar 2014 | Von | Kategorie: Das Thema
Mutterschutz und Schutz der Familie. Das alles scheint ausgehebelt, zumindest wenn es um Menschen aus Osteuropa geht. Einer jungen Lettin aus dem Winternotprogramm wurde fünf Tage nach der Geburt ihr Baby weggenommen. Hinz&Kunzt fordert: Familien müssen sofort und gemeinsam untergebracht werden.




Kristine und Ruslan
Kristine und Ruslans wurden von ihrem Baby getrennt. Nur zwei Mal am Tag dürfen sie Miranda sehen.


Einer jungen Lettin aus dem Winternotprogramm wurde fünf Tage nach der Geburt ihr Baby weggenommen. Sie könne Baby Miranda wiederbekommen, wenn sie ausreise, wurde Kristine gesagt. Bis dahin dürfe sie ihr Baby zweimal täglich besuchen.

Das geht zu weit, finden wir. Familien stehen unter dem besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Zumal es keine Vorbehalte gegen die Mutter hat, sie ist weder alkoholkrank noch drogenabhängig oder psychisch krank ist. Sie ist nur eins: bitterarm.

Schon im Herbst hatten wir die Sozialbehörde aufgefordert, Familienunterkünfte einzurichten, natürlich auch für EU-Bürger. Aus gutem Grund: Unter der Kennedybrücke lebte damals eine bulgarische Familie mit zwei Kindern. Das Jugendamt untersuchte den Fall, kam aber zu dem Schluss, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliege. Das sahen wir anders: Nicht durch die Eltern lag eine Gefährdung vor, diese gehen sehr liebevoll mit ihren Kindern um. Sehr wohl aber durch die Umstände: Es kann schließlich nicht angehen, dass Kinder auf der Straße leben. Deshalb brachten wir die Familie auf eigene Kosten in einer Kirchenkate unter. Damals führten wir auch Gespräche über das Thema mit der Behörde und forderten, spätestens zum Winter Unterkünfte für Familien und Geld für ihre Versorgung bereitzustellen. Das wurde als nicht notwendig erachtet. Stattdessen sollte es individuelle Lösungen geben – und die sind dann eben Glückssache. Ergebnis: In den Notunterkünften wird nicht darauf geachtet, ob eine Frau schwanger ist oder nicht. Laut Behörde ist nicht mal bekannt, wie viele Kinder ihren Eltern aus Armutsgründen entzogen wurden.
Auch unser neuer Herausgeber und Landespastor Dirk Ahrens hat sich in die Diskussion eingeschaltet: „Wir können unter keinen Umständen akzeptieren, dass Familien in Hamburg auf der Straße leben müssen. Ebenso wenig darf man Eltern die Kinder wegnehmen, nur weil sie zu arm sind, um sich eine Unterkunft zu leisten“, sagt der Diakoniechef. „Die Stadt muss sofort mit einer angemessenen Unterkunft helfen und im Zweifel Hotelzimmer anmieten. Das hat die Diakonie bereits mehrfach gefordert, zuletzt im Herbst 2013.“

 http://www.hinzundkunzt.de/kindesentzug-wegen-armut/
Text: Pressemitteilung von Hinz&Kunzt

Foto: Mauricio Bustamante

11 Kommentare
Hinterlasse einen Kommentar »

  1. Hamburg deine Schande heisst SPD –
    ich schäme mich für meine Heimatstadt
    das soziale Klima in der Stadt sinkt immer tiefer – gefühglte – 40 Grade Scheele/Scholz
  2. Schlage vor zum Jugendamt und Fanilienrichter zu gehen. Wenn moeglich die Entscheider wegen Rechtsbeugung zu verklagen.
  3. Da schämt man sich deutsch zu sein. Sobald die da oben eine bestimmte Stufe erreicht haben, fällt Hirn und Herz aus und die Gier bestimmt nur noch. Armes Deutschland!!!
  4. Bitte für diese kleinfamilie eine online-petition starten!!!
  5. ‘Unter der Kennedybrücke lebte damals eine bulgarische Familie mit zwei Kindern.
    Das Jugendamt untersuchte den Fall, kam aber zu dem Schluss, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliege.’
    Bitte was?! Aber wehe dem, bei dem Spielzeug im Kinderzimmer rumliegt, oder Geschirr in der Spüle,
    da droht direkt ‘ne Verwahrlosung der Kinder. Deutschland, du bist so widerlich … stirb endlich!
  6. Deutsche Jugendämter & Kinderklau – das dreckige Geschäft mit Kindern
    http://jugendamtwatch.blogspot.de/
  7. hamburg hatt doch kein geld für FAMILIEN..
    ..elitäre Zirkel müssen doch dringendstens eine Begegnungsstätte gesponsert bekommen (700000000 Millionen aus der STEUERZAHLERPORTOKASSE) !!!
  8. Ich würde mich der Onlinepetition anschließen, wenn eine gestartet wird!
  9. Einer Familie aus Russland wird das Kind weggenommen und bekommen es nur wieder wenn sie Deutschland verlassen.
    Wirtschaftsflüchtlinge aus Lybien erhalten Asyl und können frei
    durch die EU Reisen.
    Schöne Freiheit. Danke EU. Danke Merkel und co.
  10. Herzlos wie unter Margot Honecker.
    Und einmal im Jahr gehen wir in die Kirche und sind ganz besinnlich bei Ochs und Esel und dem Kind in der Krippe.
    Heutzutage würden die Hirten die Krippe also leer vorfinden.
    Verlogene Zeit!
  11. Das ist so unendlich traurig ! Das einzige ,was diese politische armut und herzlosigkeit relativiert ,sind die bürger hamburgs die so viel herz haben und wissen ,das man nicht einfach weg guckt und hilft ,wenn menschen in not sind ! Ich bin stolz auf die hamburger ,weil sie so viel herz haben ! Schäm dich , olaf scholz !!!

Schreibe einen Kommentar






Gutachterin angezeigt - Psychisch kranke entscheidet über das Schicksal von Familien

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html

Missbrauch in Jugend-WGs: „Über Fehler reden“ Nach Missbrauchsfällen in Jugend-WGs der Stadt Graz fordert die Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch dazu auf, über mögliche Fehler im System zu sprechen. Sie stellt sich die Frage, ob dieses Modell in dieser Form überhaupt noch zeitgemäß ist.

Innerhalb eines Jahres sind aus Grazer Jugend-WGs zwei Missbrauchsfälle bekanntgeworden - mehr dazu in Missbrauchsverdacht in Grazer Jugend-WG (4.2.2014). Als Konsequenz daraus hat die Stadt Graz beschlossen, die betreuten Wohngemeinschaften für Jugendliche aufzugeben - mehr dazu in Missbrauch: Stadt Graz gibt Jugend-WGs auf (5.2.2014) -, doch für die Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch braucht es mehr als das.

Jugendanwältin Brigitte Pörsch
steiermark.at/Schüttbacher
Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch fordert Konsequenzen

Strukturen durchleuchten

 

Für sie stellt sich unter anderem die Frage, ob das Modell der Jugendwohngemeinschaften in dieser Form überhaupt noch zeitgemäß ist. Eine Expertentagung in Graz beschäftigte sich mit dem Thema. Man habe sich generell auf die Suche nach möglichen Fehlerquellen in der Kinder- und Jugendhilfe begeben, sagte Pörsch.
„Heute war das Ziel, überhaupt einmal das Wort ‚Fehler‘ in den Mund zu nehmen. Das heißt auch einfach zu sagen, in einem sensiblen Bereich wie der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendwohlfahrt, arbeiten Menschen und da können Fehler passieren; und zu schauen, was kann man tun, wenn ein Fehler passiert, was sind Strukturen, die das begünstigen, und wo gibt es schon Erfahrungen, wo man es verbessern kann.“

Verantwortung bleibt

 

Auch mit der Schließung der Jugend-WGs könne man die Verantwortung nicht abgeben, sagte Pörsch: „Es können auch Organisationen, die nicht von der Stadt Graz betrieben werden, Fehler begehen, weil es immer wieder Lücken gibt.“ Um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden, müsse man von dem Gefühl wegzukommen, nicht über Fehler sprechen zu dürfen, so Pörsch.

Bei Anlassfall „keine absichtlichen Fehler“

 

Schließlich wies die Jugendanwältin darauf hin, dass man bei der Diskussion auch zwischen Absicht und Systemfehlern unterscheiden müsse: „Eines muss man schon festhalten: Fehler, die hier passieren, sind keine absichtlichen Fehler, wo man Schaden zufügen wollte. Und das ist schon ein Unterschied: Wird man bezichtigt, dass man als Sozialpädagoge absichtlich weggeschaut hat; oder ist es einfach ein Fehler, der durch Strukturen, durch Systeme, durch Dienstzeiten oder was auch immer passiert ist.“

Schröck: Stehle sich nicht aus Verantwortung

 

Die zuständige Stadträtin Martina Schröck (SPÖ) rechtfertigt sich, dass man sich nicht aus der Verantwortung stehle. Man habe selbst die geforderte „Fehlerkultur“ praktiziert und intern und extern geprüft. Vielmehr sei Graz die letzte Kommune in Österreich, die derzeit noch selbst derartige vollstationäre Gemeinschaften betreue. Wesentlicher Grund für das Ende der städtischen Jugend-Wohngemeinschaften sei die Flexibilität: Zwar seien die Ressourcen bei allen gleich, Private seien aber flexibler, so Schröck.

Links:

http://steiermark.orf.at/news/stories/2632135/

Justiz: Grabenkampf um Gerichtsgutachter - BRISANTE ENTSCHEIDUNG


Gerichtsgutachter

Richter, Anwälte, Justiz, Gerichtsgutachter
Bild: (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER) 
Gerichtsgutachter werden mitunter als „heimliche Richter“ bezeichnet. Im Strafverfahren sorgt ihre Bestellung regelmäßig für Aufruhr. Ein Symposium griff die Probleme auf.


 (Die Presse

Wien. Februar 2013: Die Anwälte im ersten großen Telekom-Prozess, dem Untreueverfahren über die mutmaßliche Manipulation des Kurses der Telekom-Aktie, lehnen den Gerichtsgutachter ab. Dieser habe schon während der Ermittlungen für den Staatsanwalt gearbeitet. Nun werde genau dieser Gutachter vom Gericht einfach übernommen. Sozusagen als „Zeuge der Anklage“. Dies sei im Sinne eines fairen Verfahrens bedenklich. Damals unter den Verteidigern: Wolfgang Brandstetter.
Jänner 2014: Brandstetter absolviert als Justizminister einen seiner ersten großen öffentlichen Auftritte: Er eröffnet am Dienstag ein Symposium zu eben diesem Thema: „Der Sachverständige im Strafverfahren“. Einen eigenen konkreten Vorschlag, wie die Gutachterbestellung künftig aussehen solle, macht er vorerst nicht.
Kurz die Grundproblematik: Seit der Staatsanwalt Leiter der Ermittlungen ist (eine Aufgabe, die früher in großen Fällen dem – mittlerweile abgeschafften – U-Richter zukam), bestellt folgerichtig auch der Staatsanwalt den Gutachter. Er ist es auch, der die Fragestellung ausarbeitet und somit den Gutachter führt. Nach Abschluss der Ermittlungen kommt es (wenn die Sache nicht eingestellt wird) zur Verhandlung. In aller Regel wird dann der Gutachter – also jene Person, die dem Staatsanwalt das Schreiben einer Anklage ermöglicht hat – vom Gericht zum offiziellen Gerichtsgutachter geadelt.
Und hier komme es laut Experten zur Kollision mit der im Verfassungsrang stehenden Menschenrechtskonvention. Dort ist nämlich das Recht auf ein faires Verfahren (fair trial) verankert. So müssen Entlastungszeugen, also Zeugen der Verteidigung, unter denselben Bedingungen wie Belastungszeugen (als solche könnte man die Gutachter sehen) geladen werden.
Der österreichische Gesetzgeber scheint sich aber in weiser Voraussicht gegen die Proteste der Verteidiger abgesichert zu haben. Im oft zitierten Paragraf 126 der Strafprozessordnung heißt es: „Im Hauptverfahren kann die Befangenheit eines Sachverständigen oder Dolmetschers nicht bloß mit der Begründung geltend gemacht werden, dass er bereits im Ermittlungsverfahren tätig gewesen ist.“

Ablehnung als Ritual

Genau das wird aber ständig getan. Es wurde zuletzt geradezu zum Ritual. Kaum ein großes Verfahren – und das betrifft keineswegs nur Wirtschaftsstrafverfahren à la Telekom – kommt heutzutage ohne eine konzertierte Ablehnungsfront der Anwälte aus. Dabei wird der Gutachter als parteiisch bzw. befangen eingestuft. Der diesbezügliche Antrag auf Ablehnung wird vom Gericht aber genauso regelmäßig abgewiesen. Mit einem kühlen Verweis auf die Rechtslage.
Seit geraumer Zeit macht sich hier ein gewisses Unbehagen breit. Und das, obwohl sowohl Staatsanwälte als auch Gutachter ausdrücklich zur Objektivität verpflichtet sind (Erstere beteuern stets, es sei ihnen gleichgültig, in welche Richtung der Gutachter gehe). Verteidiger sind dies nicht. Sie sind „nur“ ihren Mandanten verpflichtet.
Genüsslich und mit der geballten Kraft eines halben Dutzends hochkarätiger Anwälte wurde erst kürzlich im Schillerplatz-Prozess (Verkauf der Wiener Immobilie Schillerplatz 4 durch die Telekom) ganz auf die Karte Privatgutachter gesetzt. Stoßrichtung: Wenn der Staatsanwalt „seinen“ Gutachter durchbringt, sollen die Anwälte auch ihre Privatgutachter in den Prozess holen dürfen. Dies konnte das Gericht aber nicht zulassen.
Derzeit dürfen die „Privaten“ in der Regel im Gerichtssaal sitzen und dort den Beschuldigten Fragen „einsagen“, die diese wiederum via Anwälte an den Gerichtsgutachter stellen können. Klingt kompliziert, ist es auch. So forderte auch Anwälte-Vizepräsident Josef Weixelbaum bei dem Symposium, „den Privatsachverständigen als volles Beweismittel zuzulassen“.
Dass eine gesetzliche Änderung kommt, steht praktisch fest. Eventuell wird den Beschuldigten mehr Mitsprache bei der Auswahl der justiziellen Gutachter eingeräumt werden. Ebenso das Recht, im Ermittlungsverfahren bei einer Abschlussbesprechung mit dem Gutachter Einwände vorzubringen. Beschlossen ist aber noch nichts.


BRISANTE ENTSCHEIDUNG

Der Oberste Gerichtshof macht derzeit mit einer brisanten Entscheidung (12 Os 90/13x-17) von sich reden: Wenn ein vom Staatsanwalt bestellter Gutachter keinen klaren Auftrag hat und daher erst nach Verdachtsmomenten suchen muss, wird er quasi zu einem Ermittlungsorgan. Diese Art der Vorbefassung ist sehr wohl ein Befangenheitsgrund. Das Gericht muss dann das entstandene Ungleichgewicht austarieren und für den Prozess einen neuen Sachverständigen bestellen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2014)

http://diepresse.com/home/panorama/wien/1554998/Justiz_Grabenkampf-um-Gerichtsgutachter?_vl_backlink=%2Fhome%2Fpanorama%2Fwien%2Findex.do 

Über die Folgen des Kindesentzug durch das Jugendamt und Familiengericht…Ein Offener Brief


Jugendamt Kindesinobhutnahme


Wenn man heute von der Behörde Jugendamt hört, beginnt bei vielen das große Kopfkino, denn immer wieder zeigen sich die selben Strukturen, nach diesen deutsche Emphörungsämter/Jugendämter vorgehen, Kinder aus den Familien zu nehmen und offensichtlich nur noch in den wenigsten Fällen zurück geführt werden. Mehr als 100 000 Familien sind jährlich vom Kindesentzug durch Jugendämter und Familiengerichte betroffen. 

Eine besorgniserregende Zahl, die zeigt das sich die Politik mit dem Thema Kinder und Familie beschäftigen muß. Die vielfältige Bedrohungslage der Familie durch Jugendämter und Familienzerstörer wurde bereits in einer Vielzahl von Berichten im Internet dargelegt. Wer sich für die schwierige Situation der Familie interessiert, sieht sich einer enormen Vielzahl von Fällen ausgesetzt. Das Kernproblem scheint die Verrechtlichung der Familie zu sein, die für tausende Kindesentzüge jährlich verantwortlich ist. Die Verrechtlichung der Familien und Verstaatlichung der Kinder scheint auch ein Grund für die Auflösung der familiären Strukturen maßgeblich verantwortlich zu sein. Durch die fortgesetzte Einmischung des Staates im Familienleben wird der Intimbereich der Familie immer kleiner und drastisch gestört. Familiäre Beziehungen werden durch einzelne Rechtsverhältnisse aufgelöst. Gerade dadurch, dass der Staat immer tiefer in die Familie eingreift und so die intimsten Lebensbereiche seiner Bürger reglementiert und kontrolliert, gehen individuelle Autonomie und Freiheit verloren.

Der staatliche Schutz von Kindern und Familie ist eine Farse

Der deutsche Staat schützt die Familie nicht so, wie es die Autoren des Grundgesetzes mit dem Schutz durch die staatliche Gemeinschaft in Artikel 6 formuliert haben. Im Gegenteil: Statt die Familie zu schützen, hat sich der Staat die Definitionsgewalt darüber angeeignet, was er unter dem Begriff „Familie“ verstanden wissen will. Und das, was der Staat (in seinen Gesetzen, Verwaltungsvorschriften und der Rechtspraxis) dann unter Familie versteht, schützt er dann bzw. fördert es. Der Ausspruch „Familie ist da, wo Kinder sind“ ist nur ein oberflächlicher Ausdruck dessen, was der Staat seinen Bürgern zumutet. Der Staat in Gestalt seiner Politiker und handelnden Organe belügt seine Bürger, führt sie in die Irre und beraubt sie um ihre Kinder.


Offener Brief an die deutsche Regierung, Medien und Bürger -  Verbrechen gegen die Menschlichkeit – von D. Wiese



MEIN BRIEF AN DIE ÖFFENTLICHKEIT


Mit großem Interesse verfolgen meine Frau und ich die Medien und erkennen uns zumindest was die “Masche” der Art und Vorgehensweise des Jugendamtes angeht selbst auch immer wieder. Es scheint nicht nur so, nein – es ist sogar allgemein bekannt, dass hier unwahrscheinlich vieles falsch läuft! Nur offiziell machen ist nicht möglich, dies scheint von gewissen Stellen erfolgreich verhindert zu werden – hiermit möchte ich unbedingt auch direkt das Thema Pressefreiheit mit erwähnen, offensichtlich wird doch wohl von “oben” diesbezüglich vorgegeben und soweit eingegriffen, dass gewisse Berichterstattungen untersagt sind und besonders, so lässt es sich vermuten, dass das Jugendamt betreffend Sperren verhängt werden oder mindestens entsprechend zensiert wird?!
Die vielen Familien in den Beiträgen aus Presse und Rundfunk oder eben wir und auch unglaublich viele Familien in Deutschland mehr, werden seitens des Jugendamtes unakzeptabel behandelt. Unbegründete Masseninobhutnahmen sind die Realität, volle Heime und überlastetes Personal, finanzieller Schaden in Millionenhöhe und Fakten, wie zum Beispiel dass heutzutage etwa knapp 97% der Inobhutnahmen nicht notwendig gewesen wären (Quelle: “Schwarzbuch Jugendamt” von M.-J. Leonhard) und bei den Fällen, wo tatsächlicher Bedarf besteht, eine ambulante Maßnahme völlig ausgereicht hätte. Nicht über Einzelfälle, über diesen Skandal im Gesamten sollte mal inständig und mit Nachdruck berichtet werden – es muss hier etwas passieren und Sie, liebe Medien und die gesamte Gesellschaft, eben die Öffentlichkeit, müssten sich verpflichtet sehen, solch eine Ungerechtigkeit im Land – in der ganzen Welt einmalig – zu bekämpfen und anzugehen?! Interessiert es denn niemanden, dass mittlerweile die ganze Welt über unser vollkommen veraltetes vom ehemals kommunistischen Deutschland übernommenes Jugendamts-System lacht; merkt denn keiner, dass hier im Stil der DDR-Regierung vorgegangen wird, STASI-Machenschaften toleriert werden!??


Wie viele betroffene Eltern, hat sich auch meine Frau über Jahre hinweg Schuldgefühle einreden lassen müssen und zerbricht beinahe am Verlust Ihrer beiden Kinder… abgesehen davon, dass die zwei Jungs währenddessen im Heim ebenfalls gebrochen werden. Auch bei uns hat das ganze mit einer sogenannten Familienhilfe angefangen. Und genau das ist mittlerweile übler Standard, der Anfang vom Ende: Oft sind die Familienhelfer beauftragt, in den Familien eine bereits geplante Inobhutnahme vorzubereiten und zu vereinfachen – dies ist keine Vermutung sondern leider bittere Realität. Was bleibt den meist selbstständigen Pädagogen denn auch anderes übrig, als diesen perfiden Plan mitzumachen – schließlich ist deren Einkommen und ganze Existenz von Ihren Auftraggebern abhängig und spielen die nicht mit, gibt es sicher einen anderen, der entsprechende Berichte fälscht, eine Rechtfertigung der bereits längst geplanten Inobhutnahme, basiert auf Intrigen und Lügen liefert, bevor „Das Jugend- und Kinderwegnahmeamt” selbst aktiv wird. So war es bei uns, bei vielen Familien aus den Berichten in den Medien und so ist es auch für etwa 7-10 Familien pro Tag (!) die bittere Realität, ein Albtraum des wahren Lebens.
Warum verschließt die Gesellschaft nur die Augen, es betrifft doch wirklich jeden… nicht nur arbeitslose Hartz IV Empfänger oder sozial schwächere, es kann heutzutage wirklich jeden aus jeder Gesellschaftsschicht betreffen. Dann geht es doch uns alle was an, oder?!


Wenn ich die ganze Sache nicht selbst miterlebt hätte, ich würde es nicht glauben wollen. Ich kann es ja teilweise nicht einmal wirklich fassen geschweige denn realisieren, was alles getrieben wurde. Oft muss ich unsere Geschichte erzählen und wenn ich dies von vorne bis hinten lückenlos mit allen Unverschämtheiten und Machenschaften jemanden versuche zu erklären, müssen wir uns für Dinge rechtfertigen, die wir nicht getan haben und für die wir selbst keine Erklärung haben. Tatsache jedoch ist: wir haben uns nichts zu Schulde kommen lassen, und uns wurde auch im Endeffekt nichts vorgeworfen, was eine Inobhutnahme auch nur annähernd rechtfertigen würde. Unsere beiden Jungs – meine beiden Stiefsöhne – wurden nach mehreren Gerichtsverhandlungen zwischen dem Vater und uns sowie nicht endenden Sticheleien seitens des Vaters im Zusammentun mit dem Jugendamt (dieses neigt heutzutage dazu, gerade bei Streitigkeiten Kinder “vorsorglich” aus den Familien zu nehmen, damit sie sich hinterher nicht wieder anhören müssen, sie wären nicht tätig gewesen – besonders gerne in solchen Fällen eben, wo sich zwei Elternteile nicht einigen können) auf brutale Weise innerhalb von wenigen Stunden nach dem Urteil unserer Familie entrissen und wie erwähnt völlig grundlos in ein Heim verfrachtet, und wie kann es anders sein, wie allgemein üblich: wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung aufgrund Erziehungsunfähigkeit.
Ironischerweise ging es bei gesamten Streitigkeiten weder dem Ex meiner Frau sowohl auch den betroffenen Jugendamtsverbrechern niemals um das dritte Kind – meine kleine (Stief-)Tochter – die hat man mit ihren damals 6 Jahren in der “kindeswohlgefährdenden Familie” sich selbst ihrem Schicksal überlassen…
Im Vorfeld wurde bei uns das gesamte, bereits allgemein bekannte Programm abgespult: von Behördenwillkür über Rufmord und übler Nachrede, Manipulieren sämtlicher Berichte und Beteiligter, Lügen und Intrigen, Falschaussagen vor Gericht bis hin zu Verletzung unserer Menschenrechte uvm….


Wir haben doch nur eine einzige Chance?

Eine neue Gesetzgebung muss wieder angestrebt werden und vor BGH oder EGH erwirkt, es muss diese unkontrollierbare Macht dem Jugendamt (wieder) entzogen werden und denen nicht mehr diese Narrenfreiheit wie damals zu STASI-Zeiten überlassen werden! Denn hier liegt doch das Problem, “der Kern der Sache”?! Diese Institution muss unbedingt besser kontrolliert werden – es braucht ein unabhängiges überwachendes Gremium, das Entscheidungen vom Jugendamt kontrolliert und überprüft und ggf. verhindert, jedenfalls rechtzeitig einschreitet, bevor Leben nachhaltig zerstört werden!

Dies sind meine Gedanken dazu, während ich mit meiner derweil psychisch gebrochenen und folglich unvermeidbar depressiven Frau und meiner süßen Kleinen (8 J.) ihre beiden Brüder (11 u. 13) alle zwei Wochen im Heim besuche und in leere und traurige Kinderaugen schauen und gebrochene Herzen streicheln muss, bevor ich im Anschluss meist dann den verständlich unvermeidlichen Nhttp:/ meiner Frau versuchen kann abzufangen, bevor ich bestimmt irgendwann mal in absehbarer Zeit vielleicht noch selbst umkippe und keine Kraft mehr habe…!!

Es werden nicht nur Kinder gebrochen, dazu jedes mal mindestens ein Mutterherz und damit mehrere Menschenleben zerstört – unsere Familienplanung, unser Glück, unser Leben und die Zukunft unserer Kinder………

Und alles nur unter anderem vor allem um eine Pflegeindustrie zu bedienen, denen das Wohl des Menschen bei der Pflegschaft absolut egal ist. Zudem hauptsächlich auch noch in unserem Fall speziell, weil der Ex meiner Frau nicht mit falschem Männerstolz klar kommt und dieses verlogene System auch noch hinter ihm steht und es hierbei niemanden zu interessieren scheint, dass ausgerechnet besagter Ex ein Alkoholproblem hat, gewalttätig ist, es in Vergangenheit bereits schon mehrfach gegen seine Kinder und ihrer Mutter zu häuslicher Gewalt gekommen ist. Diesbezüglich würden die Kinder lügen hieß es, deren Meinung wurde sowieso zu keiner Zeit ernst genommen. Auch dass meiner Frau noch bis vor kurzem sogar laut amtlichem Titel Schmerzensgeld von ihm gezahlt werden musste, wurde niemals erwähnt und genauso wenig wurde es jemals Bestandteil des Verfahrens, dass eine dicke Strafakte über ihn existiert, nachweislich Drogen in Anwesenheit der Kinder konsumiert wurden und es in Vergangenheit bereits mehrfach zu häuslicher Gewalt gekommen ist.

Ebenfalls genau so wenig, dass wir diejenigen waren, die schon nach kurzer Zeit bei Ihrem Vater im Zuge eines Umgangswochenendes gezwungen waren die Kinder in Obhut zu nehmen, da der Vater zum einen offensichtlich nicht „erziehungsfähig“ war (dieses Wort übrigens genauso wie „erziehungsunfähig“ ist eine Wortschöpfung des Jugendamtes, um nicht gerechtfertigte Inobhutnahmen zu begründen) und zum anderen wie auch in Vergangenheit wieder mal gewalttätig wurde, was von vornherein hätte absehbar gewesen sein können. Doch auch unsere Anzeige dies betreffend wurde seitens des Jugendamtes erfolgreich vereitelt indem man die Kinder als unglaubwürdig hinstellte und des weiteren das Ziel des “Vaters” unterstützte, die Kinder müssen in ein Heim und dürften keinesfalls bei uns bleiben. Angeblich, so hieß es, würden wir die Kinder manipulieren und ihnen das Fehlverhalten ihres Vaters einreden. Was die Kinder wollten und dass sie es richtig gut bei uns hatten, Liebe und Geborgenheit erfuhren, zum ersten mal in ihrem Leben Familienzusammenhalt spüren durften, das hat hierbei zu keiner Zeit interessiert. Auch meine Rolle als Stiefvater wurde völlig außer Acht gelassen, obwohl die Kinder mich ziemlich schnell ins Herz geschlossen hatten, als den Papa, den sie sich immer gewünscht hatten.


Die Begründung der Entscheidung für die Inobhutnahme aufgrund Kindeswohlgefährdung war tatsächlich “die Berichte lesen sich so schlecht” und diese Urteilsbegründung wurde zu allem Elend von einem OLG ausgesprochen mit der weiteren Auflage erlassen, meine Frau müsse das Aufenthaltsbestimmungsrecht abgeben, wenn sie nicht auch noch das Sorgerecht verlieren möchte. Kindesentziehung in Einheit mit Erpressung mit Einbezug der Verletzung von Menschenrechten lautet meines Verständnisses nach diese absolut untollerierbare Vorgehensweise.

Und bis heute hören diese Intrigen nicht auf, wird zum Beispiel weiter versucht unsere Kinder von uns zu entfernen und wird vor den Kindern schlecht über uns geredet, manipulieren Erzieher im Heim auf Anweisung des Jugendamtes, wird meine Frau auf jede erdenkliche Weise gemobbt und in keinster eine Wiedereingliederung oder Rückführung in die Familie angestrebt.

Dies nur ein kleiner Einblick in unseren Fall, viele Punkte noch vervollständigen diesen maßlosen Skandal, der offensichtlich kein Einzelfall ist in Deutschland, wie meine Recherchen ergaben. Schrecklich natürlich, aber auch zum Glück, denn so wissen wir, dass wir uns doch nichts vorzuwerfen haben und gehen nicht (zumindest nicht gleich) an der Situation zu Grunde! Ein Buch könnten wir schreiben, werden wir wahrscheinlich auch müssen. Nicht um einen zu erwartenden Bestseller anzustreben sondern wohl vielmehr um Erlebtes irgendwie verarbeiten zu können! Man gelangt an einen Punkt, wo man sich fragt: In welcher Welt leben wir denn eigentlich??



Diese Frage gebe ich an Sie, die Gesellschaft und die Presse weiter…


Sind wir, ist die Gesellschaft, sind die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes, sind Menschen dieser Welt wirklich so blöd oder vielleicht besser ausgedrückt so blind und vor allem, sollen wir wirklich weiterhin einfach alles mit uns machen lassen?! Ich sage: NEIN, ES REICHT!!!!
Wenn wir nicht einmal mehr für unsere Grundbedürfnisse und Menschenrechte einstehen und kämpfen, dann haben wir doch alles verloren! Dann haben wir uns verkauft. Dann haben wir eigentlich keine Daseinsberechtigung mehr. Denn dann sind wir doch nur Werkzeuge der Gesellschaft, Zombies der Neuzeit! Dann sind wir doch schon längst tot?!!

Ich hoffe so, dass wir unsere Jungs dieses Jahr da rausholen können, es wird jedoch wahrscheinlich ein harter Kampf gegen Windmühlen; und wenn wir hier nicht anfangen noch besser zusammen zu halten, für unsere Menschenrechte, für unsere Würde und auch für das Recht der Meinungs- und Pressefreiheit gemeinsam zu kämpfen, an einem Strang zu ziehen, dann haben wir kaum eine Chance und scheinbar null Anspruch auf die uns doch nur vorgemachte aber zustehende Gerechtigkeit!
Lasst uns gemeinsam stark sein, gemeinsam kämpfen, zusammen etwas dagegen tun?!
(Kontakt: esreicht@justmail.de)


Verharmlosung von Kindesentzügen

Bedauerlicherweise ist der Kindesentzug durch Jugendämter in unserer Gesellschaft, einschließlich vieler Behörden und Institutionen, ein Phänomen, das verharmlost wird, dennoch müssen wir uns auch Gedanken über die  psychischen Folgen der Familien und Kinder machen, die vom staatlichen Kindesentzug betroffen sind. Hierbei sind die psychischen Belastungen, die Kinder, Eltern und weitere Familienmitglieder erleiden und verarbeiten müssen -  unbedingt zu beachten:
  • Depressionen
  • Gemütsschwankungen
  • Essschwierigkeiten
  • Ängstlichkeit
  • Schuldgefühle
  • Verlust der emotionalen Stabilität
  • Verlust der Selbstsicherheit und Selbstbewusstsein
  • Einschränkung in der Persönlichkeitsentwicklung
  • extreme Verlustängste
  • Einsamkeit
  • Wutanfälle
  • Identitätskrise
Kinder und Familien leiden unter dem Trauma geliebte Menschen verloren zu haben. In vielen Fällen wird das Trauma durch die entziehende Behörde Jugendamt und durch bekräftigende Lügen verstärkt, beispielsweise indem über die zurückgebliebenen Eltern gar in Gegenwart des Kindes schlecht gesprochen wird oder im schlimmsten Fall behauptet wird, dass Eltern sogar verstorben seien.  Auch die Traumatisierung des inobhutgenommenen Kind wird zudem durch den internationalen Kontext verstärkt: von heute auf morgen verlässt es seine gewohnte Umgebung und wird in eine ihm fremde Umgebung gebracht, in dem es mit anderen Gewohnheiten, anderes Essen und fremden Menschen konfrontiert wird. Das Kind wird somit auch gezwungen, eine neue Identität aufzunehmen. In äußerst schlimmen Fällen, nehmen die Kinder einen anderen Namen an, ihr Aussehen geändert und Geburtstage geändert, um die wahre Identität des Kindes zu verschleiern . Dies ist ein rigoroser Eingriff in das Recht des Kindes, seine wahre Identität zu kennen und mit dieser zu leben.
Konsequenzen für die hinterbliebenen Familien
  • Hilflosigkeit: “Was mache ich nun zuerst, um wieder unser gemeinsames Kind zurückzubekommen?”
  • Schockzustand
  • innerliche Lähmung
  • Depressionen
  • Schlaflosigkeit
  • Ängstlichkeit
  • Wut und Ohnmacht gegen Staat und Behörden
  • Traurigkeit über den Verlust des Kindes und sogar Suizidgefahr
Juristische Ebene:
  • Konfrontation mit dem Rechtssystem
  • Ahnungslosigkeit auf juristischer Ebene
  • finanzielle Schwierigkeiten, um sich einen Anwalt zu leisten
  • oft kein Anwalt der dem Staat in den Rücken fällt um Kinder wieder zu ihren Familien zu führen
Folglich haben Kindesentzüge durch den Staat – ebenso weitreichende Folgen für die zurückgebliebenen Familien, wie auch für das entzogene Kind. Eine Kindesinobhutnahme hat somit zur Folge, dass eine Familie emotional und finanziell vollkommen belastet und nicht selten durch die Massnahmen der Jugendämter und Familiengerichte ruiniert werden, denn oft bleibt den zurückgebliebene Eltern nur noch die Möglichkeit sich in den finanziellen Ruin zu stürzen, um ihre Liebsten rückzuführen.


Die Familie soll als Ordnungsmacht ausgeschaltet werden

Allein, im Westen gilt diese Familien­politik offenbar nicht mehr als „politisch korrekt“. Der Staat greift massiv in die Familienstrukturen ein unter dem Vorwand, die Rechte des Individuums schützen und die Gleich­berechtigung der Frau herbeiführen zu wollen. Durch den Nebel der Staatspropaganda geblickt ist aber zu erkennen, dass es um die Ausschaltung der Institution Familie als Konkurrenz zum Staat geht. Der Anspruch des Staates geht dahin, die Untertanen oder Bürger einzeln an sich zu binden, zu homogenisieren und dabei die Ordnungsmacht auch in der Familie allein für sich zu beanspruchen. Damit beseitigt der Staat das wohl wichtigste Element der Gewalten­teilung und entwickelt sich zum totalen Staat. Die Familie war und ist Konkurrent im Anspruch an Loyalität und Gehorsam. Das will der moderne westliche Staat nicht hinnehmen. Das diese Entwicklung zu einem Verlust von Autonomie, Freiheit und Selbstverwaltung führt, ist offensichtlich. Die von westlichen Staaten Propagierung individueller Freiheit führt aus der familiären Bindung in die Abhängigkeit vom Staat.
Man kann es auch anders ausdrücken: Mit der Überführung von Familienbindungen in Rechts­beziehungen geht der Gesellschaft die Familie verloren. Die Verrechtlichung der Familie durch den sogenannten Kinderklau,  führt zu einem Verlust von familiärer Autonomie und persönlicher Freiheit und zu einer Zunahme staatlicher Einmischung in private Sphären bis hin zu totalitären Strukturen.

Der Staat ersetzt zunehmend die Familie

Die Familien­politik, die Gesetzgebung und die Recht­sprechung haben in den letzten Jahrzehnten de facto einige Familienfunktionen per Gesetz zu staatsbürgerlichen Pflichten der Bürger gemacht und den Rest der Institution Familie praktisch geschleift. Schon mit der Abschaffung des Hausvorstandes wurde der Familie praktisch der Kopf abgeschlagen, angeblich weil es mit der Gleichstellung der Frau nicht vereinbar war. Doch wenn das aus geschlechtspolitischen Gründen nicht haltbar ist, warum darf dann in Person Angela Merkels eine Frau allein einen ganzen Staat regieren? Die Abschaffung des Hausvorstandes in der Familie kommt in Deutschland der Abschaffung des Kanzlers oder in anderen Ländern des Premiers oder Präsidenten gleich. Wie der Kindesentzug der strafbaren Handlung von Kindesentführung und Menschenraub gleich kommt.


Wir werden allen Fällen intensiv auf den Grund gehen und in verschiedenen Medienkanälen kundtun.

http://medienredaktion.wordpress.com/2014/02/14/offener-brief-an-die-deutsche-regierung-medien-und-burger-verbrechen-gegen-die-menschlichkeit/