2014/02/23

Erzieherinnen vor Gericht


Kindesmisshandlung ist nie völlig ausgeschlossen

Von Dirk Biernoth
Gleich in zwei Fällen stehen am Mittwoch (12.02.2014) Erzieherinnen vor Gericht, die Kinder misshandelt bzw. sexuell missbraucht haben sollen. Beide Fälle machen deutlich: Vollkommen ausschließen lassen sich solche traumatischen Erlebnisse für Kinder nie.

Symbolbild Kindesmisshandlung: Ein Mädchen sitzt traurig in der Ecke; Rechte: pa/ dpa
Bild 1 vergrößern Misshandlung führt oft dazu, dass ich Kinder zurückziehen
In einem Fall hatte laut Staatsanwaltschaft eine 32-jährige Frau aus Herne Kindergartenkinder mit drastischen Strafen gemaßregelt. In einem anderen Fall soll eine 29-jährige Betreuerin in einer offenen Ganztagsschule in Essen einen 13-jährigen Jungen sexuell missbraucht haben. Im Fall des sexuellen Missbrauches, der heute vor dem Essener Landgericht verhandelt wird, geht es um 46 Fälle. Das heißt, die Erzieherhin hat den 13-Jährigen laut Anklage immer wieder missbraucht. Als er nicht mehr mitmachen wollte, soll sie ihm gedroht haben, sie würde zum Jugendamt gehen und dort behaupten, dass er Drogen nehmen und sein Vater ihn schlagen würde. In dem anderen Fall vor dem Amtsgericht Bochum geht es um eine Erzieherin in einem Herner Kindergarten. Sie habe Kinder gezwungen, zwei Stunden die Wand anzugucken und ihr eigenes Erbrochenes zu essen, heißt es in der Anklage. Außerdem soll sie auch ein Kind im Schrank eingesperrt haben.

Wird genug getan, um solche Vorfälle zu verhindern?

Erzieherinnen und Erzieher haben eine ganz besondere Aufgabe. Das weiß auch der Geschäftsführer der Jugendhilfe in Essen. Die Einrichtung ist für verschiedene Jugendprojekte zuständig; unter anderem auch für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in offenen Ganztagsschulen. Geschäftsführer Jochen Dreitz versucht sicher zu stellen, dass es später keine Probleme gibt. "Ich weiß nicht, ob man es immer verhindern kann", sagt er. "Wir bemühen uns auch im Vorfeld von Einstellungen schon dafür zu sorgen, dass alle, die bei uns eine Stelle antreten wollen, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis beibringen müssen." In dem erweiterten Führungszeugnis sind auch kleinere Strafen und Delikte aufgeführt.

Führungszeugnis bietet keine vollständige Sicherheit


Jochen Drewitz, Geschäftsführer der Jugendhilfe Essen
Bild 2 vergrößern Jochen Drewitz, Geschäftsführer der Jugendhilfe Essen
Trotzdem, sagt Drewitz, sei dies natürlich auch keine endgültige Gewissheit. Und an der Nasenspitze könne man eben niemandem ansehen, wie er mit Kindern und Jugendlichen umgeht. Die Erzieherinnen und Erzieher bei der Jugendhilfe Essen werden allerdings mit Fortbildungen dafür sensibilisiert, wie sie Misshandlungen oder sexuellen Missbrauch durch andere Kollegen erkennen und richtig damit umgehen können. Auch Eltern können erkennen, ob ihre Kinder Opfer einer Misshandlung geworden sind. Schon kleinste Veränderungen im Verhalten der Kinder können darauf hindeuten. Hier müssen Eltern genau hinschauen und gucken, warum zieht sich mein Kind zurück oder warum spricht es weniger. Der Grund muss natürlich nicht immer gleich eine Misshandlung sein, aber es ist wichtig, dass man mit dem Kind über mögliche Gründe spricht.
KinderVideo
Prävention gegen Kindesmissbrauch
http://www1.wdr.de/studio/essen/themadestages/erzieherinnenvorgericht100.html

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerichtsgutachter - Versuchte Kindesentziehung





Versuchte Kindesentziehung Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Gerichtsgutachter

Der renommierte Gerichtsgutachter forscht über besondere Formen von Kindesmisshandlung, nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wegen versuchter Kindesentziehung gegen ihn. Der Mann soll einen Zwölfjährigen bedrängt haben.
Von Olaf Przybilla
 
 
Ein Mann bedrängt einen zwölf Jahre alten Jugendlichen, als dieser gerade nach Hause kommt. Er will den Jungen an sich bringen, wird aber von den Großeltern und weiteren Personen daran gehindert. Die Polizei muss herbeigerufen werden, der Mann will sein Handeln hernach als Missverständnis gedeutet wissen. Der Vorfall wäre den Augenzeugen wohl auch dann im Gedächtnis geblieben, wenn der Mann nicht mehrmals auf seine Profession hingewiesen hätte. So aber sorgt der Fall für besondere Aufmerksamkeit. Und nicht nur in dem Dorf bei Aschaffenburg, wo er sich im November zugetragen haben soll.
Bei dem Mann handelt es sich um einen renommierten Gerichtsgutachter, einen hochrangigen Mitarbeiter einer Klinik für Forensische Psychiatrie. Die Aschaffenburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen ihn jetzt wegen des Verdachts der versuchten Entziehung Minderjähriger.
Es gebe "mehrere Augenzeugen" für den Vorfall, sagt der Leitende Oberstaatsanwalt Lothar Schmitt und bestätigte damit einen Bericht des in Aschaffenburg erscheinenden Main Echo. Ob es zu einer Anklage komme, sei momentan aber noch völlig unklar. Die Staatsanwaltschaft hat zunächst ein Sachverständigengutachten auf den Weg gebracht, das nun der Frage nachgehen soll, ob der Psychiater möglicherweise schuldunfähig ist.
Offenbar hatte dieser sich in einer Ausnahmesituation befunden. Seit dem Vorfall ist er krankgeschrieben. Als Gerichtsgutachter wird er seit November nicht mehr eingesetzt. Der Facharzt war seit Jahren in ganz Nordbayern von Gerichten als Sachverständiger für Forensische Psychiatrie bestellt worden. Bei großen Prozessen wurde seine Expertise unter anderem von den Landgerichten in Aschaffenburg, Würzburg und Hof angefordert. Nun muss er sich selbst untersuchen lassen.

Den Vorfall in der Dorfstraße hatten mehrere Augenzeugen beobachtet. Der "äußere Sachverhalt" als solcher stehe weitgehend fest und werde nicht bestritten, sagt Staatsanwalt Schmitt. Jedoch ist offenbar noch völlig unklar, was den Leitenden Arzt einer Klinik für Psychiatrie zu seiner Tat bewegt haben könnte. Er soll zunächst davon gesprochen haben, den Zwölfjährigen "retten" zu wollen.
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html 

"Äußert ungewöhnliches Verhalten"

 

Da der Gerichtspsychiater über besondere Formen von Kindesmisshandlung forscht und darüber auch publiziert hat, läge der Verdacht nahe, dass er den Bub während seiner Tätigkeit als Wissenschaftler oder praktisch tätiger Psychiater kennengelernt hatte. Dies scheint aber nicht der Fall zu sein. Dafür, dass der Mann und der Junge sich schon vor dem Vorfall bei Aschaffenburg kannten, gebe es derzeit keine Hinweise, sagt Oberstaatsanwalt Schmitt. Er spricht von einem "äußert ungewöhnlichen Verhalten" des Beschuldigten.

Offenbar hatte der Psychiater den Jungen erst kurz vor dem Vorfall zu Gesicht bekommen. An der Haustür soll dem Jungen zunächst die Großmutter geöffnet haben. Der herbeieilende Psychiater soll erklärt haben, er müsse den Bub nun mitnehmen. Noch in der Tür sei es zu einer lautstarken Auseinandersetzung gekommen. Den Schilderungen zufolge konnten erst der Großvater des Zwölfjährigen und andere Personen den Mann daran hindern, den Jungen gegen dessen Willen in einem Auto mitzunehmen.
Diese verbale Bedrohung scheint unstrittig zu sein. Den Ermittlungen zufolge hat der offenbar verwirrte Psychiater aber keine Gewalt angewendet, um sein Vorhaben durchzusetzen. Den herbeigerufenen Polizeibeamten gegenüber sprach er von einem Missverständnis. Ob Anklage gegen ihn erhoben wird, will die Staatsanwaltschaft in den nächsten drei Monaten entscheiden.
Mehr zu Olaf Przybilla

Widerlicher Sorgerechtsentzug durch die Diakonie Ruhr-Hellweg




Veröffentlicht am 07.01.2014
23.000 Euro pro Monat verdient die Pflegeindustrie "Diakonie Ruhr-Hellweg" an den Kindern einer Familie! Hier geht es nicht um das "Kindeswohl", hier geht es um richtig viel Kohle. Die Diakonie ist zu keiner Stellungnahme bereit!

Kindesentzug wegen Armut! Pressemitteilung von Hinz&Kunzt


20. Februar 2014 | Von | Kategorie: Das Thema
Mutterschutz und Schutz der Familie. Das alles scheint ausgehebelt, zumindest wenn es um Menschen aus Osteuropa geht. Einer jungen Lettin aus dem Winternotprogramm wurde fünf Tage nach der Geburt ihr Baby weggenommen. Hinz&Kunzt fordert: Familien müssen sofort und gemeinsam untergebracht werden.




Kristine und Ruslan
Kristine und Ruslans wurden von ihrem Baby getrennt. Nur zwei Mal am Tag dürfen sie Miranda sehen.


Einer jungen Lettin aus dem Winternotprogramm wurde fünf Tage nach der Geburt ihr Baby weggenommen. Sie könne Baby Miranda wiederbekommen, wenn sie ausreise, wurde Kristine gesagt. Bis dahin dürfe sie ihr Baby zweimal täglich besuchen.

Das geht zu weit, finden wir. Familien stehen unter dem besonderen Schutz unserer Gesellschaft. Zumal es keine Vorbehalte gegen die Mutter hat, sie ist weder alkoholkrank noch drogenabhängig oder psychisch krank ist. Sie ist nur eins: bitterarm.

Schon im Herbst hatten wir die Sozialbehörde aufgefordert, Familienunterkünfte einzurichten, natürlich auch für EU-Bürger. Aus gutem Grund: Unter der Kennedybrücke lebte damals eine bulgarische Familie mit zwei Kindern. Das Jugendamt untersuchte den Fall, kam aber zu dem Schluss, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliege. Das sahen wir anders: Nicht durch die Eltern lag eine Gefährdung vor, diese gehen sehr liebevoll mit ihren Kindern um. Sehr wohl aber durch die Umstände: Es kann schließlich nicht angehen, dass Kinder auf der Straße leben. Deshalb brachten wir die Familie auf eigene Kosten in einer Kirchenkate unter. Damals führten wir auch Gespräche über das Thema mit der Behörde und forderten, spätestens zum Winter Unterkünfte für Familien und Geld für ihre Versorgung bereitzustellen. Das wurde als nicht notwendig erachtet. Stattdessen sollte es individuelle Lösungen geben – und die sind dann eben Glückssache. Ergebnis: In den Notunterkünften wird nicht darauf geachtet, ob eine Frau schwanger ist oder nicht. Laut Behörde ist nicht mal bekannt, wie viele Kinder ihren Eltern aus Armutsgründen entzogen wurden.
Auch unser neuer Herausgeber und Landespastor Dirk Ahrens hat sich in die Diskussion eingeschaltet: „Wir können unter keinen Umständen akzeptieren, dass Familien in Hamburg auf der Straße leben müssen. Ebenso wenig darf man Eltern die Kinder wegnehmen, nur weil sie zu arm sind, um sich eine Unterkunft zu leisten“, sagt der Diakoniechef. „Die Stadt muss sofort mit einer angemessenen Unterkunft helfen und im Zweifel Hotelzimmer anmieten. Das hat die Diakonie bereits mehrfach gefordert, zuletzt im Herbst 2013.“

 http://www.hinzundkunzt.de/kindesentzug-wegen-armut/
Text: Pressemitteilung von Hinz&Kunzt

Foto: Mauricio Bustamante

11 Kommentare
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  1. Hamburg deine Schande heisst SPD –
    ich schäme mich für meine Heimatstadt
    das soziale Klima in der Stadt sinkt immer tiefer – gefühglte – 40 Grade Scheele/Scholz
  2. Schlage vor zum Jugendamt und Fanilienrichter zu gehen. Wenn moeglich die Entscheider wegen Rechtsbeugung zu verklagen.
  3. Da schämt man sich deutsch zu sein. Sobald die da oben eine bestimmte Stufe erreicht haben, fällt Hirn und Herz aus und die Gier bestimmt nur noch. Armes Deutschland!!!
  4. Bitte für diese kleinfamilie eine online-petition starten!!!
  5. ‘Unter der Kennedybrücke lebte damals eine bulgarische Familie mit zwei Kindern.
    Das Jugendamt untersuchte den Fall, kam aber zu dem Schluss, dass keine Kindeswohlgefährdung vorliege.’
    Bitte was?! Aber wehe dem, bei dem Spielzeug im Kinderzimmer rumliegt, oder Geschirr in der Spüle,
    da droht direkt ‘ne Verwahrlosung der Kinder. Deutschland, du bist so widerlich … stirb endlich!
  6. Deutsche Jugendämter & Kinderklau – das dreckige Geschäft mit Kindern
    http://jugendamtwatch.blogspot.de/
  7. hamburg hatt doch kein geld für FAMILIEN..
    ..elitäre Zirkel müssen doch dringendstens eine Begegnungsstätte gesponsert bekommen (700000000 Millionen aus der STEUERZAHLERPORTOKASSE) !!!
  8. Ich würde mich der Onlinepetition anschließen, wenn eine gestartet wird!
  9. Einer Familie aus Russland wird das Kind weggenommen und bekommen es nur wieder wenn sie Deutschland verlassen.
    Wirtschaftsflüchtlinge aus Lybien erhalten Asyl und können frei
    durch die EU Reisen.
    Schöne Freiheit. Danke EU. Danke Merkel und co.
  10. Herzlos wie unter Margot Honecker.
    Und einmal im Jahr gehen wir in die Kirche und sind ganz besinnlich bei Ochs und Esel und dem Kind in der Krippe.
    Heutzutage würden die Hirten die Krippe also leer vorfinden.
    Verlogene Zeit!
  11. Das ist so unendlich traurig ! Das einzige ,was diese politische armut und herzlosigkeit relativiert ,sind die bürger hamburgs die so viel herz haben und wissen ,das man nicht einfach weg guckt und hilft ,wenn menschen in not sind ! Ich bin stolz auf die hamburger ,weil sie so viel herz haben ! Schäm dich , olaf scholz !!!

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Gutachterin angezeigt - Psychisch kranke entscheidet über das Schicksal von Familien

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html

Missbrauch in Jugend-WGs: „Über Fehler reden“ Nach Missbrauchsfällen in Jugend-WGs der Stadt Graz fordert die Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch dazu auf, über mögliche Fehler im System zu sprechen. Sie stellt sich die Frage, ob dieses Modell in dieser Form überhaupt noch zeitgemäß ist.

Innerhalb eines Jahres sind aus Grazer Jugend-WGs zwei Missbrauchsfälle bekanntgeworden - mehr dazu in Missbrauchsverdacht in Grazer Jugend-WG (4.2.2014). Als Konsequenz daraus hat die Stadt Graz beschlossen, die betreuten Wohngemeinschaften für Jugendliche aufzugeben - mehr dazu in Missbrauch: Stadt Graz gibt Jugend-WGs auf (5.2.2014) -, doch für die Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch braucht es mehr als das.

Jugendanwältin Brigitte Pörsch
steiermark.at/Schüttbacher
Kinder- und Jugendanwältin Brigitte Pörsch fordert Konsequenzen

Strukturen durchleuchten

 

Für sie stellt sich unter anderem die Frage, ob das Modell der Jugendwohngemeinschaften in dieser Form überhaupt noch zeitgemäß ist. Eine Expertentagung in Graz beschäftigte sich mit dem Thema. Man habe sich generell auf die Suche nach möglichen Fehlerquellen in der Kinder- und Jugendhilfe begeben, sagte Pörsch.
„Heute war das Ziel, überhaupt einmal das Wort ‚Fehler‘ in den Mund zu nehmen. Das heißt auch einfach zu sagen, in einem sensiblen Bereich wie der Kinder- und Jugendhilfe, der Jugendwohlfahrt, arbeiten Menschen und da können Fehler passieren; und zu schauen, was kann man tun, wenn ein Fehler passiert, was sind Strukturen, die das begünstigen, und wo gibt es schon Erfahrungen, wo man es verbessern kann.“

Verantwortung bleibt

 

Auch mit der Schließung der Jugend-WGs könne man die Verantwortung nicht abgeben, sagte Pörsch: „Es können auch Organisationen, die nicht von der Stadt Graz betrieben werden, Fehler begehen, weil es immer wieder Lücken gibt.“ Um solche Fehler in Zukunft zu vermeiden, müsse man von dem Gefühl wegzukommen, nicht über Fehler sprechen zu dürfen, so Pörsch.

Bei Anlassfall „keine absichtlichen Fehler“

 

Schließlich wies die Jugendanwältin darauf hin, dass man bei der Diskussion auch zwischen Absicht und Systemfehlern unterscheiden müsse: „Eines muss man schon festhalten: Fehler, die hier passieren, sind keine absichtlichen Fehler, wo man Schaden zufügen wollte. Und das ist schon ein Unterschied: Wird man bezichtigt, dass man als Sozialpädagoge absichtlich weggeschaut hat; oder ist es einfach ein Fehler, der durch Strukturen, durch Systeme, durch Dienstzeiten oder was auch immer passiert ist.“

Schröck: Stehle sich nicht aus Verantwortung

 

Die zuständige Stadträtin Martina Schröck (SPÖ) rechtfertigt sich, dass man sich nicht aus der Verantwortung stehle. Man habe selbst die geforderte „Fehlerkultur“ praktiziert und intern und extern geprüft. Vielmehr sei Graz die letzte Kommune in Österreich, die derzeit noch selbst derartige vollstationäre Gemeinschaften betreue. Wesentlicher Grund für das Ende der städtischen Jugend-Wohngemeinschaften sei die Flexibilität: Zwar seien die Ressourcen bei allen gleich, Private seien aber flexibler, so Schröck.

Links:

http://steiermark.orf.at/news/stories/2632135/

Justiz: Grabenkampf um Gerichtsgutachter - BRISANTE ENTSCHEIDUNG


Gerichtsgutachter

Richter, Anwälte, Justiz, Gerichtsgutachter
Bild: (c) APA/HERBERT NEUBAUER (HERBERT NEUBAUER) 
Gerichtsgutachter werden mitunter als „heimliche Richter“ bezeichnet. Im Strafverfahren sorgt ihre Bestellung regelmäßig für Aufruhr. Ein Symposium griff die Probleme auf.


 (Die Presse

Wien. Februar 2013: Die Anwälte im ersten großen Telekom-Prozess, dem Untreueverfahren über die mutmaßliche Manipulation des Kurses der Telekom-Aktie, lehnen den Gerichtsgutachter ab. Dieser habe schon während der Ermittlungen für den Staatsanwalt gearbeitet. Nun werde genau dieser Gutachter vom Gericht einfach übernommen. Sozusagen als „Zeuge der Anklage“. Dies sei im Sinne eines fairen Verfahrens bedenklich. Damals unter den Verteidigern: Wolfgang Brandstetter.
Jänner 2014: Brandstetter absolviert als Justizminister einen seiner ersten großen öffentlichen Auftritte: Er eröffnet am Dienstag ein Symposium zu eben diesem Thema: „Der Sachverständige im Strafverfahren“. Einen eigenen konkreten Vorschlag, wie die Gutachterbestellung künftig aussehen solle, macht er vorerst nicht.
Kurz die Grundproblematik: Seit der Staatsanwalt Leiter der Ermittlungen ist (eine Aufgabe, die früher in großen Fällen dem – mittlerweile abgeschafften – U-Richter zukam), bestellt folgerichtig auch der Staatsanwalt den Gutachter. Er ist es auch, der die Fragestellung ausarbeitet und somit den Gutachter führt. Nach Abschluss der Ermittlungen kommt es (wenn die Sache nicht eingestellt wird) zur Verhandlung. In aller Regel wird dann der Gutachter – also jene Person, die dem Staatsanwalt das Schreiben einer Anklage ermöglicht hat – vom Gericht zum offiziellen Gerichtsgutachter geadelt.
Und hier komme es laut Experten zur Kollision mit der im Verfassungsrang stehenden Menschenrechtskonvention. Dort ist nämlich das Recht auf ein faires Verfahren (fair trial) verankert. So müssen Entlastungszeugen, also Zeugen der Verteidigung, unter denselben Bedingungen wie Belastungszeugen (als solche könnte man die Gutachter sehen) geladen werden.
Der österreichische Gesetzgeber scheint sich aber in weiser Voraussicht gegen die Proteste der Verteidiger abgesichert zu haben. Im oft zitierten Paragraf 126 der Strafprozessordnung heißt es: „Im Hauptverfahren kann die Befangenheit eines Sachverständigen oder Dolmetschers nicht bloß mit der Begründung geltend gemacht werden, dass er bereits im Ermittlungsverfahren tätig gewesen ist.“

Ablehnung als Ritual

Genau das wird aber ständig getan. Es wurde zuletzt geradezu zum Ritual. Kaum ein großes Verfahren – und das betrifft keineswegs nur Wirtschaftsstrafverfahren à la Telekom – kommt heutzutage ohne eine konzertierte Ablehnungsfront der Anwälte aus. Dabei wird der Gutachter als parteiisch bzw. befangen eingestuft. Der diesbezügliche Antrag auf Ablehnung wird vom Gericht aber genauso regelmäßig abgewiesen. Mit einem kühlen Verweis auf die Rechtslage.
Seit geraumer Zeit macht sich hier ein gewisses Unbehagen breit. Und das, obwohl sowohl Staatsanwälte als auch Gutachter ausdrücklich zur Objektivität verpflichtet sind (Erstere beteuern stets, es sei ihnen gleichgültig, in welche Richtung der Gutachter gehe). Verteidiger sind dies nicht. Sie sind „nur“ ihren Mandanten verpflichtet.
Genüsslich und mit der geballten Kraft eines halben Dutzends hochkarätiger Anwälte wurde erst kürzlich im Schillerplatz-Prozess (Verkauf der Wiener Immobilie Schillerplatz 4 durch die Telekom) ganz auf die Karte Privatgutachter gesetzt. Stoßrichtung: Wenn der Staatsanwalt „seinen“ Gutachter durchbringt, sollen die Anwälte auch ihre Privatgutachter in den Prozess holen dürfen. Dies konnte das Gericht aber nicht zulassen.
Derzeit dürfen die „Privaten“ in der Regel im Gerichtssaal sitzen und dort den Beschuldigten Fragen „einsagen“, die diese wiederum via Anwälte an den Gerichtsgutachter stellen können. Klingt kompliziert, ist es auch. So forderte auch Anwälte-Vizepräsident Josef Weixelbaum bei dem Symposium, „den Privatsachverständigen als volles Beweismittel zuzulassen“.
Dass eine gesetzliche Änderung kommt, steht praktisch fest. Eventuell wird den Beschuldigten mehr Mitsprache bei der Auswahl der justiziellen Gutachter eingeräumt werden. Ebenso das Recht, im Ermittlungsverfahren bei einer Abschlussbesprechung mit dem Gutachter Einwände vorzubringen. Beschlossen ist aber noch nichts.


BRISANTE ENTSCHEIDUNG

Der Oberste Gerichtshof macht derzeit mit einer brisanten Entscheidung (12 Os 90/13x-17) von sich reden: Wenn ein vom Staatsanwalt bestellter Gutachter keinen klaren Auftrag hat und daher erst nach Verdachtsmomenten suchen muss, wird er quasi zu einem Ermittlungsorgan. Diese Art der Vorbefassung ist sehr wohl ein Befangenheitsgrund. Das Gericht muss dann das entstandene Ungleichgewicht austarieren und für den Prozess einen neuen Sachverständigen bestellen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.01.2014)

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