2015/08/03

Lübeck - "Problematische Vermischung von Esoterik und Pädagogik" - Haben ausländische Kinder keine "Indigo-Aura"?

 
 
 
von Kristina Festring-Hashem Zadeh, NDR.de
Andrea und Rainer Heyligenstädt © NDR.de
Im Juli 2014 haben Andrea und Rainer Heyligenstädt im schleswig-holsteinischen Lübeck die Kindertagespflegeeinrichtung "Indigo" eröffnet.
 
Als Andrea Heyligenstädt vor rund einem Jahr die "Kindertagespflege Indigo" in Lübeck gründete, hatte sie eine genaue Vorstellung davon, wer zu ihr kommen sollte. Ihr Angebot sei für "die neuen Kinder" gedacht - so steht es im Konzept der Einrichtung, die sich auch mit Mitteln der Stadt finanziert. "Man nennt die Kinder inzwischen Indigo-, Kristall- oder Regenbogenkinder und schreibt ihnen besondere Fähigkeiten zu", heißt es weiter.


"Ich erkenne das an den Augen"

 

Wer Heyligenstädt fragt, woran solche Kinder zu erkennen seien, bekommt zur Antwort: "An der Aura". Je nach Inkarnation sei diese feinstoffliche Hülle entweder indigoblau oder schimmere in verschiedenen Farben. Allerdings könnten nur besonders veranlagte Menschen diese Aura sehen. Heyligenstädt selbst sei zwar nicht hellsichtig, "aber hellfühlig. Ich erkenne das an den Augen", sagt sie. "Indigo-Kinder" seien "Revoluzzer, die alte Systeme aufbrechen" und würden oft als aufsässig missverstanden. "Kristall-Kinder" seien besonders feinfühlig und spirituell hoch entwickelt, "das sind die, die Liebe bringen".


Die "neuen Kinder"

 

Die Esoterik-Autorin Nancy Ann Tappe aus den USA erwähnte das Phänomen der "Indigo-Kinder" erstmals 1982. Tappe zufolge kommen immer mehr Kinder mit indigoblauer Aura auf die Welt. Anhänger dieser Idee glauben, dass diese Kinder die Welt auf eine neue Evolutionsstufe heben. Den "Indigos" werden bestimmte Merkmale zugeschrieben. Unter anderem hätten sie einen besonders durchdringenden Blick und das Gefühl, königliche Hoheiten zu sein. Sie seien aufsässig und würden bestehende Systeme infrage stellen. Im Netz gibt es lange Listen, anhand derer Eltern prüfen können, ob ihr Kind ein "Indigo" ist. Die Merkmale sind nach Einschätzung von Kritikern so unspezifisch, dass sie auf fast alle Kinder zutreffen könnten. Neben "Indigo-Kindern" kursieren in der Esoterik-Szene auch Konzepte von "Kristall-Kindern", "Regenbogen-Kindern" und "Sternen-Kindern".
Die 52-Jährige, die sich auch "Avatar Isis" nennt, ist eine überzeugte Esoterikerin und bezeichnet sich selbst als "eines der ersten Indigo-Kinder". Als "Coach für Persönlichkeitsentwicklung" bietet sie außer der Kindertagespflege auch Lebensberatung an, "1 Euro für die Minute" oder auch ein "Intensiv-Coaching" für 196 Euro pro Tag. Ihr Mann Rainer ist Pädagoge und Waldorflehrer. Beide sind als qualifizierte Tageseltern anerkannt und betreuen aktuell zehn Kinder. Bis auf einen einkommensabhängigen Elternbeitrag und die Verpflegung übernimmt der Lübecker Verbund Kindertagespflege die Kosten.


"Problematische Vermischung von Esoterik und Pädagogik"

 

Eine derartige Vermischung von Esoterik und Pädagogik, wie sie Heyligenstädts Tagespflege-Konzept präsentiert, hält Matthias Pöhlmann, Beauftragter für Sekten- und Weltanschauungsfragen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern, für "ziemlich problematisch". Er hat sich mit dem Phänomen der "Indigo-Kinder" intensiv auseinandergesetzt und bezeichnet die Vorstellung, dass sie eine spezielle Aura haben als "Fantasieprodukt". Das Netz ist voll von Seiten, die das esoterische Phänomen aufgreifen, in Foren diskutieren Eltern über ihre angeblich verkannten "Indigo"-Kinder, die in der Schule Probleme hätten.

"Neue Kinder" - ein esoterisches Phänomen

Pöhlmann ist zu dem Schluss gekommen, dass die esoterische Idee der "neuen Kinder" vor allem Menschen anspricht, die der institutionellen Pädagogik und fachärztlichen Angeboten misstrauten. Probleme wie die Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS) würden umgedeutet, indem einfach behauptet werde, das hyperaktive Kind sei ein missverstandener "Indigo" - und damit etwas Besonderes. Denn: Die "neuen Kinder" gelten in der Esoterik-Szene als spirituell besonders entwickelt. Ihnen wird nachgesagt, dass sie die Menschheit voranbringen und eine neue Evolutionsstufe einläuten.
Das sagen Sektenexperten

"Indigo- und Kristallkinder - Die Esoterik entdeckt die Pädagogik"

Matthias Pöhlmann, Experte für Weltanschauungsfragen der Evangelischen Kirche Bayern, beschreibt das Phänomen der "neuen Kinder". Diese seien der Inbegriff einer esoterischen Zukunftshoffnung. extern

"Indigo-Kinder": Ein neuer Esoterik-Trend

Tanja Spehr, Expertin von Sekten-Info Essen e.V., erklärt, wie ein Trend der Esoterik-Szene aus den USA auch den deutschen Markt erobert hat. extern

 

Ausländer statt Friedensbringer

 

Heyligenstädts Kindertagespflege hat sich allerdings bislang anders entwickelt, als sie sich erhofft hat. "Wir hatten eigentlich gedacht, dass wir hier mehr Friedensbringer kriegen." Ihre Erklärung, warum ihr bislang kein einziges "Indigo"- oder "Kristall"-Kind untergekommen sei: "Wir haben hier viele Ausländer, wir sind ja in einem Gebiet, wo viele Asylanten sind", sagt die Frau mit den langen blonden Haaren.
In der Nachbarschaft der Kindertagespflege liegt ein Flüchtlingsheim. Entsprechend "haben wir hier nur drei deutsche und sieben ausländische Kinder". Letztere würden "von ihrer Kultur her nicht erzogen" und bräuchten vor allem Grenzen. Ein Fünfjähriger, den sie betreut, habe kürzlich vor ihr ausgespuckt und sie aufgefordert, ein Puzzleteil aufzuheben. Ein Verhalten, das man - im Rahmen der zuvor beschriebenen Logik - als rebellisches Verhalten eines "neuen Kindes" deuten könnte, aber: "Das ist kein Indigo, meiner Ansicht nach. Der hat so ein ganz altes Schema, was aus der muslimischen Kultur kommt, übernommen und führt das weiter."


"Der Mensch an sich ist hier weiterentwickelt"

 

Auf Nachfrage argumentiert sie mit einer Mischung aus völkischer Ideologie und Esoterik, dass "wir hier in Deutschland ja schon ein bisschen weiter sind" und führt auf Nachfrage aus: "Der Mensch an sich ist hier weiterentwickelt." Jede Kultur habe eine Gruppenseele, "so ein Kollektivbewusstsein. Und das hat ja auch einen bestimmten Entwicklungsstand." Dass in manchen Ländern Krieg herrsche, sei damit zu erklären, dass die Gruppenseele Angst vor Veränderungen habe. Deshalb würden dort auch höchstens Indigos inkarnieren, "ob sie aber Kristall-Kinder haben, bezweifle ich. Die trauen sich da bestimmt nicht hin." In Deutschland hingegen seien ihrer Schätzung nach etwa 60 Prozent der Kinder "Indigos" und 20 Prozent "Kristall-Kinder".


Kritiker: "Neue-Kinder"-Phänomen fördert Narzissmus

 

Mit diesen kruden Thesen offenbart Heyligenstädt ein elitäres Denken, das Kritiker Pöhlmann zufolge für Anhänger der Esoterik-Szene typisch ist. "Sie glauben, Zugang zu besonderen Erkenntnissen zu haben."
Darüber hinaus hält er das "Neue-Kinder"-Phänomen insofern für schwierig, als dass Kinder, die als "Indigo" oder "Kristall" wahrgenommen werden, von ihren Bezugspersonen "entsprechend hofiert und auf einen Sockel gestellt werden". Narzissmus und eine falsche Selbstwahrnehmung des Kindes könnten die Folge sein. Gefährlich werde es, wenn dieser Glaube verhindere, dass einem Kind, das beispielsweise an ADHS erkrankt sei, entsprechende fachärztliche Hilfe verwehrt bleibe. Pöhlmann findet es wichtig, dass das Jugendamt "Tageseltern, die solche Ideen vertreten, im Auge behält".


Verbund Kindertagespflege will prüfen

 

Der Lübecker Verbund Kindertagespflege achtet bei der Auswahl der Tageseltern einem Sprecher zufolge auf deren weltanschauliche Gesinnung. Wesentlich sei, dass sich die Betreuer den Kindern gegenüber neutral verhielten. Auf den esoterischen Hintergrund der "Kindertagespflege Indigo" hingewiesen sagte er, die zuständige Stelle werde prüfen, "ob uns da was durchgerutscht ist".

Nachtrag 30.07.2015: Nachdem NDR.de über die Kindertagespflegeeinrichtung Indigo berichtet hat, haben sich nach Angaben der Hansestadt Lübeck mehrere Behördenmitarbeiter mit der Angelegenheit befasst. Es sei ein intensives Gespräch mit Andrea Heyligenstädt geführt worden, in dem "sie sich eindeutig vom Rechtsextremismus distanziert" habe. Sie habe "beim NDR Interview wohl missverständlich formuliert". Die Mitarbeiter hätten nicht den Eindruck, als versuche sie, die Kinder durch esoterische Erziehung zu beeinflussen. Dennoch bleibe die Tagesmutter unter Beobachtung.
 
 

IL GERMANIZI: Jugendamt Deutschland and the c(h)ase of children in Gozo Part 1 (English Edition) [Kindle Edition]

 

More than 40.000 children were separated from their families by the German Jugendamt in the year 2012. One of four children does not have German nationality. This book is a question about the UN Convention on the Rights of a child based on the story of the families who fled the German Jugendamt to Malta in the year 2014 

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Jugendamt-Skandal in Gelsenkirchen: Wirtschaftsprüfer ermitteln weiteren Verdachtsfall

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  • Aufarbeitung des Gelsenkirchener Heimskandals geht weiter
  • Unabhängiger Bericht sieht Vorwürfe gegen Ex-Amtsleiter erhärtet
  • OB Baranowski: "Wir sind offenbar gezielt hintergangen worden"

Gelsenkirchener Jugendamt
Bild 1 vergrößern Seit Wochen in den Schlagzeigen: Das Jugendamt von Gelsenkirchen
Die Aufklärung der Gelsenkirchener Heimaffäre um Machenschaften bei der Unterbringung von Jugendlichen in Ungarn ist einen Schritt vorangekommen. Wirtschaftsprüfer haben Vorwürfe bestätigt, die in einem Bericht des ARD-Fernsehmagazins "Monitor" vom 30. April 2015 gegen die Leitung des Jugendamtes erhoben wurden. Und es sind am Freitag (31.07.2015) weitere Verdachtsmomente in einem ähnlichen Fall aufgetaucht.

Vorwürfe gegen Ex-Jugendamtchefs


Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD, M) leitet im Hans-Sachs-Haus in Gelsenkirchen eine Sondersitzung.
Bild 2 vergrößern
Ein ehemaliger Leiter des Jugendamtes und sein Stellvertreter hatten im Jahr 2004 eine Firma zur Betreuung von Kindern in Ungarn gegründet. Ihnen wird vorgeworfen, Kinder gezielt in das Heim St. Josef in Gelsenkirchen geschickt zu haben. Von dort wurden einzelne Kinder nach Ungarn gebracht. Davon sollen die beiden Männer finanziell profitiert haben. Die Stadt hat sich inzwischen von den beiden Mitarbeitern getrennt. Der Leiter hatte die Vorwürfe in der Vergangenheit zurückgewiesen.

Verdacht: Geplante Überbelegung?


Frank Baranowski: Oberbürgermeister der Stadt Gelsenkirchen
Bild 3 vergrößern Gelsenkirchens Rathauschef Frank Baranowski
Die Prüfgesellschaft Deloitte stellte auch fest, dass es eine Zusammenarbeit mit der Leiterin von St. Josef gegeben habe, über die zwischen 2005 und 2008 insgesamt neun Jugendliche in die Maßnahme ins ungarische Pecs vermittelt wurden. Der Verdacht, das Heim sei gezielt überbelegt worden, um Kinder leichter nach Ungarn schicken zu können, ist nach Angaben der Prüfgesellschaft nicht ausgeräumt. Das wies die Leiterin ebenfalls bislang zurück. Der Träger St. Augustinus Heime GmbH sieht allerdings eine Verstrickung der Leiterin als gegeben an.
In einem weiteren Fall, einem Reiterhof nahe dem Kinderheim in Pecs, soll Gelsenkirchen jahrelang Geld für Aufenthalte bezahlt haben. Zu den Eigentümern der Anlage gehören laut Prüfgesellschaft ein ehemaliger stellvertretender Jugendamtsleiter aus Gelsenkirchen und der ehemalige Bürgermeister von Pecs. Bei den Geschäften um den Reiterhof sollen auch der zuletzt geschasste Amtsleiter und sein Sohn mitgemischt haben.

Gelsenkirchens Oberbürgermeister Frank Baranowski (SPD) erklärte am Freitag: "Nach der Lektüre stelle ich erneut fest: Wir sind offenbar gezielt hintergangen worden. Besonders schwer wiegt für mich der Vertrauensbruch der beiden betroffenen Führungskräfte." Die Staatsanwaltschaft Essen arbeitet parallel die strafrechtliche Seite auf. In Gelsenkirchen befasst sich ein Untersuchungsausschuss des Rates mit dem Fall. Nordrhein-Westfalens Familienministerin Ute Schäfer (SPD) hatte angesichts der Affäre im Gelsenkirchener Jugendamt mehr Kontrollrechte für die Heimaufsicht gefordert. Dazu seien Gesetzesänderungen nötig.

Stand: 31.07.2015, 18.30 Uhr

Jugendamt: Eine ganz alltägliche Inobhutnahme #kinderklau

Sehr geehrtes Redaktionsteam,

wir haben uns die Sendung zu Ihrem Beitrag „Kuwalewsky – Saschenbrecker“ angesehen und möchten Ihnen Folgendes mitteilen:
Betroffen sind eine Mutter, die seit 14 Jahren das alleinige Sorgerecht inne hatte – kein Jugendamt, keine Nachbarn, keine Kinderschutzeinrichtungen, keine Schule – niemand – hatte je nach dem Kind dieser Mutter gefragt. Es war niemandem irgendwie negativ aufgefallen. Im Gegenteil.
Das Kind ließ sich einige Tage vor Vollendung seines 14. Lebensjahres vom Jugendamt in Obhut nehmen.( Mal was anderes als die „üblichen“ Fälle und doch so ähnlich.)
Anlässlich der Tatsache, dass es von seiner Mutter ultimativ aufgefordert worden war, seine Schreibtischschublade zu säubern und zu ordnen, verließ es die Familienwohnung, um sich vom Jugendamt in Obhut nehmen zu lassen.
Dort wurde es auf den nächsten Tag vertröstet. Da habe der Mitarbeiter mehr Zeit für das Kind.
Eine Gefährdungslage wurde also nicht gesehen, sonst hätte eine sofortige Inobhutnahme erfolgen müssen.

Das Kind begab sich in die Familienwohnung zurück, nahm ruhig sein Abendbrot ein, wurde von der Mutter vor deren Arbeitstag (sie ist Physiotherapeutin und arbeitet in einem Krankenhaus in der Pflege) für den Schulgang geweckt und mit Frühstück versorgt.
Der Mutter erschien der Konflikt als beigelegt.
Als das Kind nicht von der Schule (Waldorfschule) nach Hause kam, rief die Großmutter des Kindes in der Schule an, um sich nach seinem Verbleib zu erkundigen. Niemand war dort erreichbar.
Wenige Minuten nach 17 h rief der Jugendamtsmitarbeiter bei der Großmutter des Kindes an (diese betreute das Kind in der berufsbedingten Abwesenheit seiner Mutter und auch oft gemeinsam mit dieser) und teilte ihr mit, dass er das Kind in Obhut genommen hatte. Er teilte den genauen Aufenthaltsort des Kindes nicht mit.
Die Mutter unterrichtete er nicht von der Inobhutnahme, wie das gesetzlich vorgeschrieben ist.
Es fand auch keine Gefährdungseinschätzung mit der allein erziehungsberechtigten Mutter, dem Jugendamtsteam, dem Kind und evtl. anderen Familienmitgliedern statt, wie das zudem gesetzlich vorgeschrieben ist.

Die Familie suchte an Hand der Angabe, dass das Kind sich in einer konfessionellen Einrichtung befinde, die Adresse heraus und nahm Kontakt zum Teilbereichsleiter auf.
Die Mutter kontaktierte auch eine Anwältin, die meinte, das Kind solle mal ein paar Tage in der Einrichtung verbleiben, dann käme es drauf, dass es keine gute Entscheidung getroffen habe und kehre allein wieder in die Familie zurück.
Das Kind meldete sich aber nicht. Das Jugendamt schickte der Mutter stattdessen einen Antrag, wonach sie Hilfe zur Erziehung beantragen solle. Das wollte die Mutter jedoch nicht. Sie widersprach der Inobhutnahme, so dass diese hätte sofort beendet werden müssen.
In solchen Fällen schaltet das Jugendamt das Familiengericht ein. Dann hätte es aber einen schriftlichen Bericht über die Lage des Kindes dort vorlegen müssen, um die Inobhutnahme rechtfertigen zu können.

Einen Bericht legte das Jugendamt jedoch dem Gericht nicht vor.
Stattdessen kam es zu einem ersten Anhörungstermin am 4.Dezember 2013. Im Termin saßen der Jugendamtsmitarbeiter, der Verfahrensbeistand – der Trainer bei der AOK ist, sich Therapeut und Mediator nennt. Zweifel an seiner Qualitfikation sind angebracht. Mit der Familie des Kindes hatte er nicht gesprochen, hat aber vortragen dürfen, dass er „den Willen des Kindes erforscht habe“, wonach das Kind im Heim bleiben wolle“. Er zeigte sich als Widerpart einer integren Mutter, als Vertreter, der er aber rechtlich gesehen nicht ist.

Das Kind sollte anscheinend nicht angehört werden. Es wurde jedoch später in Begleitung einer Heim-Mitarbeiterin gebracht. Dieses Kind beachtete seine Mutter und Großmutter, die als Begleitung ihrer Tochter mit zum Gerichtstermin gekommen war, nicht. Die Heim-Mitarbeiterin zog den Jungen beiseite, als die Mutter des Kindes mit diesem sprechen wollte.
Im Termin wurde der Mutter die elterliche Sorge für ihr Kind, das sie 14 Jahre lang beanstandungsfrei betreut und erzogen hatte, „vorläufig“ entzogen. Das bedeutet konkret – auf Dauer.
Auch in diesem Falle. Das Kind hatte vorgebracht, es sei geohrfeigt worden, habe keine Freiheiten gehabt, über nichts Materielles verfügen können, sei sozial isoliert gewesen.
Das ist der Jargon des Jugendamtes und des Verfahrensbeistandes, damit der Richter „verstand“.
Es handelt sich bei diesem Richter um denselben Richter wie im Falle Kuwalewsky.
In seinem Beschluss zum vorläufigen Sorgerechtsentzug schrieb er u.a, „dass sich die Mutter im Termin psychisch labil und auffällig gezeigt habe – zur Überzeugung des Gerichts“.
Dieser nur zwei Jahre ältere Familienrichter als sein „Opfer“, diese Mutter, konnte bei einem ersten Treffen dieser überaus tüchtigen und integren Mutter durch einmaliges Hinschauen eine „psychische Erkrankung“ bei dieser Person erkennen?

Wie er das gemacht hatte, aufgrund welcher Kenntnisse und Erkenntnisse ihm solche „Diagnosen“ möglich waren – dazu findet sich im Beschluss nichts. Was ein Richter „hervorwürgt“, hat Bestand.
Die Mutter war in diesem Termin weder laut geworden, noch hatte sie die Anwesenden beschimpft etc. Nichts. Trotzdem war sie für diesen Familienrichter „psychisch auffällig“, so dass ihr vorläufig die elterliche Sorge entzogen wurde mit der Konklusion, dass eine solche Person auch gleichzeitig erziehungsunfähig sei.
Der Jugendamtsmitarbeiter sagte im Termin lediglich, dass er es nicht für glaubhaft halte, dass die Mutter ihr Kind schwer misshandelt habe. Das nämlich wäre ein Grund für eine Inobhutnahme gewesen, nicht jedoch die  Falschbeschuldigungen eines Pubertierenden in seinem „Freiheitsdrang“ seiner stets gutwilligen Mutter gegenüber.
Das Kind besuchte im Gegensatz zu seinen Beschuldigungen gegenüber seiner Mutter eine kostenpflichtige Privatschule (Waldorfschule), lernte kostenpflichtig das Spielen eines Musikinstruments, war auf eigenen Wunsch Mitglied in einem Tennisverein, dort Leistungsträger und als Sunny-Boy bekannt, traf seine Schulkameraden, wenn er das wollte – er wollte aber nicht, nur dann, wenn Schulstunden ausfielen, von denen die Mutter keine Kenntnis hatte. Er hinterging alle mit ihm befassten Personen.

Das spielte aber keine Rolle für Jugendamt und Gericht. Man verließ sich einfach auf die angeblichen Angaben des Kindes und ließ die Inobhutnahme nahtlos in einen Heimaufenthalt übergehen.
Intention der „Hilfe zur Erziehung“ ist, die Familie so zu stärken, dass sie „fähiger“ wird, so dass sie ihre Erziehungsaufgabe baldmöglichst wieder alleine übernehmen könnte.
Dazu werden Unterstützung, Beratung, Schulung durch die Jugendamtsbehörde angeboten. Im Falle dieser Mutter geschah nichts. Das Jugendamt redete nicht einmal mit dieser Mutter. Ein Hausbesuch hat nie stattgefunden. Kein Amtsmitarbeiter konnte je die Betreuungs- und Erziehungssituation beurteilen bzw. selbst sehen.
Hilfen gab es nicht für die Mutter, Kontakte zu ihrem Kind wurden nicht ermöglicht. Die Familie sollte also zerbrechen. An einer Wiederherstellung der Beziehungen sollte also nicht gearbeitet werden, damit die „Helferindustrie“ einen zuvor freien Heimplatz in einem Dorf mit diesem Pubertierenden belegen konnte.

Um den Preis der Zerstörung einer bis dahin intakten Familie werden lieber hohe Aufwendungen, hauptsächlich zu Lasten der Allgemeinheit, für einen Heimplatz gemacht.
Dieser Richter, das Jugendamt, die „freien“ Träger der Jugendhilfe sitzen gemeinsam im Jugendhilfeausschuss der Kommune, die die Fälle „macht“ und sich die Aufträge zuschiebt bzw. die Finanzierungen sichert.
Der Direktor des betreffenden Amtsgerichts ist gleichzeitig Parteivorsitzender und Stadtrat. Judikative und Legislative und Volksvertretung in Personalunion. So funktioniert in dieser betreffenden Stadt „Demokratie“.

Das System ist krank. Da kann man keine Richterschlüsse erwarten, die dem entgegenstehen wollten. Jeder ist jedem etwas schuldig anscheinend. „Freie“ Amtsinhaber gibt es hier nicht.
Das angerufene OLG bestätigte, dass die „summarische Prüfung durch das Familiengericht ausreichend gewesen sei“, d.h., trotz des Nichtvorhandenseins von belastbaren Beweisen wird der Beschluss des Familienrichters als „richtig“ angesehen.

Am 4.3.2015 – in der Zwischenzeit gab es keinen Kontakt zum Kind, keine Beratungen oder Hilfen zur Bereinigung der Situation – wurde der Mutter durch diesen eklatant gesetzesbrecherisch tätigen Richter die elterliche Sorge endgültig entzogen und auf einen Amtsvormund übertragen.
Gleichzeitig gab das „zündende“ städtische Jugendamt den „Fall“ an ein Kreisjugendamt ab, das nun seinerseits den Amtsvormund stellt.

Das Kind wurde nicht nur seiner Familie entzogen, sondern auch gleichzeitig „umgesiedelt“.


Weiter http://opposition24.de/jugendamt-eine-ganz-alltaegliche-inobhutnahme-kinderklau/132470#


 

2015/08/02

Entzug des Kindes "Ich wollte einfach ein guter Vater sein"

"Mal hieß es, er wolle mich nicht sehen, dann stand er am Fenster und ich konnte sehen, wie er litt."

(Foto: Illustration: Jessy Asmus / SZ.de)
Nach der Trennung von seiner Freundin wird ein Vater des sexuellen Missbrauchs am gemeinsamen Sohn beschuldigt. Als ihm ein Gericht den Umgang wieder erlaubt, ist der Sohn doppelt so alt. 


Entfremdung (PAS) vom Vater endet mit Mord - PAS - Eltern/KindEntfremdung - Seelischer Kindesmissbrauch durch ausgeprägt narzistische Persönlichkeiten, die meist auf die eigene problematische Kindheit zurückzuführen sind

Student (22): “Darum tötete ich meine Mutter”

In diesem Wohnhaus wurde die Leiche der 43-Jährigen gefunden. (Bild: Klemens Groh)
In diesem Wohnhaus wurde die Leiche der 43-Jährigen gefunden.
Foto: Klemens Groh
 
 
 
Sabine W. wurde von ihrem Sohn im September 2014 in ihrer Wohnung im niederösterreichischen Strasshof mit 36 Messerstichen umgebracht. Kurz vor seinem Prozess spricht der Student über die Motive für seine Tat.
 
 
Die Kleidung gepflegt, das Haar kurz geschnitten, die Fingernägel sauber. Stefan W. sieht aus wie der “brave Junge von nebenan”. Und er benimmt sich auch so. Wird ihm eine Frage gestellt, beantwortet er sie höflich. Worüber der 22- Jährige gerne spricht? Über Literatur. Tolstoi, Tschechow, Tennessee Williams, sagt er, seien seine Lieblingsautoren. Und er redet viel über die Natur. Über mystische Landschaften. Über die Ozeane. Über Tiere, die in der Wüste und im Urwald leben.
Bescheiden, angepasst, fast demütig. Stefan W.s Verhalten im Landesgericht Korneuburg, wo er seit acht Monaten in U- Haft sitzt, ist genauso, wie es immer war. Bis zum 1. September 2014. Als er seine Mutter tötete. Sabine W. (44) und ihr Sohn hatten damals, beim Abendessen in ihrer Wohnung in Strasshof, Niederösterreich, Streit. Der junge Mann griff nach einer Glaskugel. Schlug damit der Frau auf den Kopf, sie fiel zu Boden.


Leiche in Bettzeuglade versteckt

 

In der Folge stach er, wie im Akt zu dem Fall zu lesen ist, “mit einem Messer 36- mal in ihren Hals und Nacken ein, wobei es zu einer Durchtrennung der Halsschlagader kam und sie innerlich verblutete”. Der Täter verpackte dann die Leiche in Folien, versteckte sie in einer Bettzeuglade und setzte sich in die USA ab. Wo er eine Rundreise machte. Am 16. Oktober konnte er schließlich in Oregon ausgeforscht und verhaftet werden. 
In wenigen Wochen wird dem Studenten der Prozess gemacht. Die Anklage lautet auf Mord. Denn die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sein Delikt von langer Hand geplant war. Belastend für den 22- Jährigen: Im Vorfeld des Verbrechens hatte er auf seinem Laptop wiederholt Recherchen dazu angestellt, mit welchen Werkzeugen ein Mensch einfach umzubringen sei und wie ein Täter auf der Flucht agieren solle.


“Der Alltag mit meiner Mutter war sehr schwierig”

 

“Ja”, erklärt Stefan W. nun, “es ist wahr, ich habe mir oft ausgemalt, wie es wäre, wenn meine Mama nicht mehr da sein würde. Aber das waren nur Fantasien.” Wieso gab es diese Fantasien überhaupt? “Weil der Alltag mit meiner Mutter für mich sehr schwierig war, von klein auf.”
Sabine W. zog ihren Buben alleine groß. Die Trennung vom Vater geschah bereits während der Schwangerschaft. “Seit ich mich zurückerinnern kann”, behauptet Stefan W., “hat meine Mama mir den Kontakt zu meinem Papa verboten. Weil sie mich ganz für sich haben wollte. Das ging irgendwann sogar so weit, dass sie mir den Umgang mit Mitschülern verbat und später, mit 17, als ich meine erste Freundin hatte, mich so sehr drangsalierte, dass ich die Beziehung beendete.”


Sabine W. litt unter psychischer Erkrankung

 

Sabine W. und ihr Sohn: Über zwei Jahrzehnte hindurch lebten sie in einem Mikrokosmos des Irrsinns. Die Frau, geplagt von Verfolgungswahnideen, kapselte sich und ihr Kind völlig von der Umwelt ab. Nahm sie die Medikamente, die ihr Psychiater verschrieben hatten, ein dann schaffte sie es, in ihrem Beruf als Apothekerin zu arbeiten. Setzte sie die Pillen ab, kündigte sie ihre Jobs. Weil sie davon überzeugt war, ihre Kollegen würden ihr bloß Böses wünschen.
 
 
 

“An wen hätte ich mich wenden sollen?”

 

Inwiefern? “Sie begann, Selbstgespräche zu führen und mich körperlich zu misshandeln. Bis in die späte Nacht musste ich jeden Tag lernen, und wenn ich am Schreibtisch einschlief, schlug sie mich. Das war sogar noch so, als ich zuerst Jus und später Politikwissenschaften studierte.” Gab es niemals Befreiungsversuche? “An wen hätte ich mich wenden sollen?” Sein Verbrechen, beteuert Stefan W., sei nicht geplant gewesen, “es ist mir passiert. Als mir meine Mutter einen Urlaub verbieten wollte, sie mich beschimpfte und an den Haaren zog.” Und dann sei “halt dieser Hass” in ihm hochgekommen…


“Ich fühle mich wohl im Gefängnis”

 

“Mein Klient”, so Marcus Januschke, der Anwalt des 22- Jährigen, “ist kein Mörder. Seine Tat geschah im Affekt.” Ähnlich sieht das Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner. Der Täter leide an einer “schizoiden Persönlichkeitsstörung infolge einer fehlgeleiteten Erziehung”, diagnostiziert die Seelenärztin in ihrem Gutachten über den Täter. “Ich weiß, es klingt seltsam”, sagt Stefan W., “aber ich fühle mich wohl im Gefängnis. Es macht mir nichts aus, dass ich wahrscheinlich für längere Zeit hierbleiben werde. Denn ich will diese Zeit nutzen. Studieren. Und versuchen, mein Leben auf die Reihe zu kriegen.”


01.08.2015, 20:30, Martina Prewein, Kronen Zeitung/red
http://www.krone.at/Oesterreich/Student_-22-_Darum_toetete_ich_meine_Mutter-Krone-Gespraech-Story-465250Tags : Vaterlose Gesellschaft – PAS Eltern-Kind-Entfremdung – PA parental alienation – Eltern Entfremdung –
Über diese Anzeigen

2015/08/01

Leitlinien des Ministerkomitees des Europarates für eine kindgerechte Justiz -vs- Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa







„kindgerechte Justiz“ ein Justizsystem, das die Einhaltung
und wirksame Umsetzung aller Kinderrechte auf dem höchst-
möglichen Niveau garantiert und dabei die nachfolgend
aufgeführten Grundprinzipien beachtet und den Reifegrad
des Kindes, seine Verständnisfähigkeit sowie die Umstände
des Falls angemessen berücksichtigt. Eine solche Justiz ist
zugänglich, altersgerecht, zügig, sorgfältig und auf die
Bedürfnisse und Rechte des Kindes zugeschnitten und
fokussiert. Sie achtet die Rechte des Kindes, etwa das Recht
auf einen fairen Prozess, auf Beteiligung an dem Verfahren
und darauf, dieses zu verstehen, auf Achtung des Privat-
und Familienlebens sowie auf Unversehrtheit und Würde.

eingedenk der Notwendigkeit zu verhindern, dass Kinder möglicher-
weise eine sekundäre Viktimisierung durch das Justizsystem in
Verfahren erleiden, an denen sie teilnehmen oder die sie betreffen;
mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten, bestehende Lücken
und Probleme zu untersuchen und Bereiche zu ermitteln, in denen
die Grundsätze und Praktiken einer kindgerechten Justiz eingeführt
werden könnten;

in Anerkennung der Ansichten und Meinungen der befragten Kinder
in allen Staaten, die Mitglied des Europarates sind;
unter Hinweis darauf, dass die Leitlinien bei der Identifizierung
praktischer Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung bestehender Mängel
im Recht und in der Praxis helfen sollen;

verabschiedet die folgenden Leitlinien, die als praktisches Hilfsmittel
für die Mitgliedstaaten zur Anpassung ihrer gerichtlichen und außer-
gerichtlichen Systeme an die speziellen Rechte, Interessen und
Bedürfnisse von Kindern dienen sollen, und fordert die Mitgliedstaaten
auf, ihre Verbreitung bei den Behörden sicherzustellen, die für die
Wahrung der Rechte von Kindern in der Justiz verantwortlich sind
oder auf sonstige Weise damit verbundene Aufgaben wahrnehmen.