2014/03/01
"Es ist eine bekannte Erscheinung, dass der Engel der Humanität,
wenn er längere Zeit den Ausführungen der KinderKlauGesellschaft zugehört hat,
sehr oft die eigene Sendung vergisst.
Er schlägt dann klirrend die Flügel zusammen
und benimmt sich im Gerichtssaal
wie ein Reserve-Engel der Jurisprudenz." *
wenn er längere Zeit den Ausführungen der KinderKlauGesellschaft zugehört hat,
sehr oft die eigene Sendung vergisst.
Er schlägt dann klirrend die Flügel zusammen
und benimmt sich im Gerichtssaal
wie ein Reserve-Engel der Jurisprudenz." *
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EKE/PAS
EKE/PAS
Gustl Mollath und seine Abrechnung mit dem System! Die Irrenhaus-Macher - Binnenstruktur einer erbarmungslosen Maschinerie von Justiz und Gutachterwesen, die auf Einzelne angesetzt wird: „Unschuldige sind mit Berufsverbot belegt, mit Festnahmen und Hausdurchsuchungen eingeschüchtert worden, Kinder sind ihrer Eltern beraubt worden, ihrer Identität, ihrer psychischen und psychischen Unversehrtheit beraubt – oft für ein ganzes Leben.“
Mollath ist die Spitze eines Eisberges von Justiz- und Missbrauchsopfern, unter dessen sichtbarem Erscheinungsbild sich der eigentliche Berg unter Wasser erst auftut. Mit seiner Geschichte und deren Eröffnung wird Mollath zu einer eisenbeschlagenen Spitze eines Pfluges, der die betonierte und totgeschwiegene Grabes-Landschaft Deutschlands von Heerscharen an ‚psychiatrisierten’ Betroffenen aufritzen wird.
Eine Landschaft gespickt mit Verbrechen an wahrheitsliebenden und aufrichtigen Menschen, deren Schicksal in der Psychiatrie oder im Gefängnis endete – ausgeliefert einer unreflektierten Kette von Befehlsempfängern. Hatten wir ein solches Erscheinungsbild nicht schon einmal?
Eine Landschaft gespickt mit Verbrechen an wahrheitsliebenden und aufrichtigen Menschen, deren Schicksal in der Psychiatrie oder im Gefängnis endete – ausgeliefert einer unreflektierten Kette von Befehlsempfängern. Hatten wir ein solches Erscheinungsbild nicht schon einmal?
Veröffentlicht am 08.03.2014
Gustl Mollath rechnet in diesem Beitrag mit dem System ab und nennt Ross und Reiter!
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Kategorie
https://www.youtube.com/watch?v=OBZdvhlYbbM
Die Irrenhaus-Macher - Binnenstruktur einer erbarmungslosen Maschinerie von Justiz und Gutachterwesen, die auf Einzelne angesetzt wird: „Unschuldige sind mit Berufsverbot belegt, mit Festnahmen und Hausdurchsuchungen eingeschüchtert worden, Kinder sind ihrer Eltern beraubt worden, ihrer Identität, ihrer psychischen und psychischen Unversehrtheit beraubt – oft für ein ganzes Leben.“ http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/08/die-irrenhaus-macher-binnenstruktur.html
Vermisste 16-Jährige aus SOS Kinderdorf in NÖ tot aufgefunden
Eine 16-Jährige, die seit 5. Dezember 2013 aus der Mädchen-Wohngemeinschaft des SOS-Kinderdorfs Hinterbrühl (Bezirk Mödling) vermisst wurde, ist tot.
http://www.vienna.at/vermisste-16-jaehrige-aus-sos-kinderdorf-in-noe-tot-aufgefunden/3885141
Sexueller Missbrauch im Heim: Gericht befragt den Angeklagten - Heime und Behindertenverbände lancierten daraufhin eine Charta unter dem Titel «Wir schauen hin!». Die Unterzeichner verpflichteten sich darin zu einer Null-Toleranz-Politik und zu Präventionsmassnahmen. Über eine nationale Meldestelle entscheiden die Heim-Gremien in den nächsten Tagen
- Montag, 17. März 2014, 5:46 Uhr, aktualisiert um 21:24 Uhr
Am Montag hat vor dem Berner Regionalgericht der Prozess gegen einen 57-jährigen Sozialtherapeuten begonnen. Er hatte sich während nahezu 30 Jahren in Heimen an Behinderten vergangen. Wegen Verjährung geht es noch um 33 Fälle. Der Mann sitzt seit rund zweieinhalb Jahren im vorzeitigen Strafvollzug.
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Behinderte Kinder missbraucht
6:36 min, aus Schweiz aktuell vom 17.3.2014
Die Einvernahme am Montag hinterliess ein zwiespältiges Bild. Auf der einen Seite ist sich der Angeklagte seiner Taten bewusst und ist auch bereit, Strafe und Therapie auf sich zu nehmen. So sei es auch richtig, dass er im vorzeitigen Strafvollzug stecke. So könne er niemandem mehr gefährlich werden, sagte er. Auf der anderen Seite sei er entsetzt gewesen, was man ihm vorwerfe, er sei bei seinen sexuellen Kontakten mit Kindern und Jugendlichen auch von Einvernehmlichkeit ausgegangen. Er habe sich nie jemandem anvertraut, weil er seinen geliebten Beruf als Heimbetreuer nicht habe verlieren wollen.
Im Kanton Aargau aufgeflogen
Die Missbräuche begannen 1982 und erstreckten sich auf eine Zeitdauer von 29 Jahren. Ans Licht kamen die Taten im März 2010 im Kanton Aargau, nachdem zwei Bewohner eines Behindertenheims ihren Eltern von sexuellen Kontakten mit ihrem Betreuer erzählt hatten. Der Mann wurde darauf an seinem Wohnort im Berner Oberland verhaftet. In der Folge gab er die zahlreichen früheren Missbräuche zu.Der Fall löste Bestürzung und Entsetzen aus
Die Heimbranche musste sich unangenehme Fragen gefallen lassen zur Tatsache, dass der Sozialtherapeut immer wieder neue Anstellungen gefunden hatte, obwohl er zum Teil als schwierig und unkooperativ eingeschätzt wurde. Audio "Socialbern fordert Meldestelle für Übergriffe" abspielen. Audio "Socialbern fordert Meldestelle für Übergriffe" in externem Player öffnen. Audio
sda/sahm/strc
Sendungsbeiträge zu diesem Artikel
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Prozess gegen pädophilen Sozialtherapeuten
Aus Tagesschau vom 17.3.2014
Es ist der wahrscheinlich grösste Missbrauchs-Fall der Schweiz: Ein Sozialtherapeut hat über 100 Behinderte sexuell missbraucht. Es sei ihm nicht bewusst gewesen, was er den Opfern antue, sagte der Mann zum Prozessauftakt.
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Prozessauftakt gegen Berner Kinderschänder
Aus Rendez-vous vom 17.3.2014
Mehr als 114 Kinder und Jugendliche - die meisten schwer behindert - hat ein Berner Sozialtherapeut missbraucht. Fast 30 Jahre lang trieb er sein Unwesen in verschiedenen Heimen - vorab im Kanton Bern. Nun steht der 57-Jährige vor Gericht. Der Fall hat die Sozialbranche erschüttert.
Heime und Institutionen haben ihren Alltag verändert - auch die Nathalie-Stiftung in der Nähe von Bern.
Brigitte Mader
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Prozessauftakt
Aus 10vor10 vom 14.3.2014
Es ist einer der grössten Missbrauchsfälle der Schweiz. Während fast 30 Jahren missbrauchte ein Sozialtherapeut über 100 meist behinderte Kinder und Jugendliche. Nun beginnt der Prozess gegen den geständigen H.S. «10vor10» hat die Mutter eines Opfers getroffen.
Weitere Pflegetochter belastet Angeklagte
Moers. Der Polizei gelang es, eine weiteres, vom Jugendamt Moers an die Angeklagte vermitteltes Pflegekind zu finden und zu vernehmen. Die junge Frau belastet mit ihrer Aussage die Angeklagte und bestätigt die Aussagen der Nebenklägerinnen. Von Heribert Brinkmann
Die weitere Pflegetochter, 1983 in Moers geboren, konnte von den Ermittlern der Polizei in Duisburg befragt werden. Richterin Kraft-Efinger verlas gestern das Protokoll. Gegenüber der Polizei gab sie an, sie wäre als etwa Zehnjährige vom Jugendamt von der Schule abgeholt worden und in ein Kinderheim gebracht worden. Ihre eigenen Eltern hätten sich nicht richtig um sie kümmern können. Im Heim kam der Wunsch nach einem Wechsel in eine Pflegefamilie auf. Über die Mitarbeiterin der Pflegedienststelle des Jugendamtes der Stadt Moers sei sie dann mit Mathilde T., der jetzt im Falle der Pflegekinder Aziza und Dunja L. angeklagten Pflegemutter, bekannt gemacht worden. Beim ersten Kennenlernen – beim Eisessen – wäre die Pflegemutter "vertrauenswürdig" gewesen. 1996 sei sie von der Pflegedienststelle Moers in die Familie T. nach Tönisvorst gekommen, damals lebten dort außer der Mutter Mathilde T. noch Tochter Melanie und deren Freund Thilo, zeitweise auch Sohn Christian.
Anfangs sei die Zeit bei der Familie "sehr schön" gewesen, berichtete die heute 30-jährige ehemalige Pflegetochter der Polizei weiter. Sie habe in einer Wohnung in der Nähe eines Plus-Marktes in Tönisvorst-Vorst gelebt und sei in Neukirchen-Vluyn zur Schule gegangen. Geändert habe sich alles nach einigen Monaten, als sie in der Schule einem Klassenkameraden die Brille vom Gesicht heruntergeschlagen habe. Als die Schule einen "blauen Brief" nach Hause schickte, habe die Pflegemutter sie zum Gespräch ins Wohnzimmer zitiert und dort verprügelt. Die Pflegemutter habe ihr mit der flachen Hand "auf den Hintern" geschlagen, so dass sie hinterher nicht mehr habe richtig sitzen können. Danach sei sie für jeden "kleinen Mist" ins Gesicht geschlagen oder beleidigt worden.
Die Angeklagte, von der Richterin darauf angesprochen, bestritt die Vorwürfe. Sie habe das Mädchen nicht verprügelt, vielleicht mal kräftig hingelangt. Das Mädchen habe damals mal den Pelzmantel ihrer leiblichen Mutter angezündet. Das Jugendamt habe das Mädchen in die Klinik nach Bedburg-Hau gebracht, doch dort habe man nach sechs Wochen Therapie nichts Auffälliges festgestellt. Als ihre Tochter Melanie ihr Baby bekommen habe, sei es ihr zu gefährlich gewesen, ein Mädchen, das mit Feuer hantiere, im Haus zu haben. Sie selber habe das Jugendamt gebeten, das Mädchen aus der Familie zu nehmen.
Jugendamt allemand, le débat censuré à Bruxelles (Partie 1) (Partie 2)
L'invitation du député EU était des plus sérieuses, et traitait d’un sujet très grave qui est encore trop maintenu à l'écart des médias et des prises de positions politiques : « Je vous écris pour vous prévenir du plus important à vos yeux. J'ai demandé à parler du Jugendamt et de l'Allemagne lors de la dernière réunion de la Commission des Pétitions le 1er avril. Prévenons ensemble les médias de venir ce jour-là au Parlement afin que l'on puisse faire ensemble pression sur les autorités européennes présentes. Je vous demande donc de venir massivement pour cette réunion afin de terminer le cycle des pétitions portant sur les divorces par toute l'expérience et l'analyse que vous avez de ce sujet ». Mais le 20 mars, les parents victimes des rapts de leurs enfants par l'Allemagne apprennent l'annulation de la réunion du 1er avril.
Conférence de presse pour taper du poing sur la table.
Philippe Boulland dit avoir été pris de cours, et ne pas avoir été informé de cette annulation. « J’apprends donc, à mon retour d’une mission à Madagascar, avec stupeur et indignation, l’annulation pure et simple des débats autour du Jugendamt (Office allemand de protection de la jeunesse) qui devaient se tenir en commission des Pétitions », écrit le député sur son site. Au début de son texte, le représentant dénonce cette annulation car pour les parents, c'était le seul recours pour pouvoir revoir leurs enfants confisqués par les autorités allemandes : « Imaginez la situation. La Commission des Pétitions (PETI) discute depuis plusieurs réunions des conséquences des divorces en Europe (...) La Commission PETI se prépare à discuter le 1er avril prochain du sujet qui concerne l’Allemagne. Des parents sont prévenus. Ils n’ont, pour certains, plus aucun autre recours que de venir à Bruxelles pour parler de leur calvaire. L’Allemagne est le pays qui pose justement le plus de problèmes en Europe en matière de divorce. Pourtant, ce débat n’aura pas lieu ». Les députés EU allemands des Pétitions ont décidé de retirer les demandes des parents de France, de Pologne, d'Italie, d'Autriche, d'Allemagne, de Slovaquie, du Luxembourg, de Roumanie, de la Commission des Pétitions du 1er avril sur le Jugendamt. Philippe Boulland et les députées EU italiennes, Cristiana Muscardini avec Ermina Mazzoni, ont, selon une source italienne proche du dossier, en réaction au « nein » des Allemands, planifié une conférence de presse le 1er avril à 15 heures au Parlement européen pour taper du poing sur la table.
Poisson d'avril. Une source proche des députés allemands, Peter Jahr et Rainer Wieland, aux Pétitions, dit : « Nous avions trop de pétitions pour ce jour. On a décidé que les pétitions sur le Jugendamt ayant déjà été évoquées, il fallait avoir des pétitions qui n'avaient pas encore été traitées ». Selon une source proche de la députée italienne, Cristiana Muscardini, c'est incompréhensible : « Cela concerne beaucoup de pétitions. Nous ne comprenons pas les raisons de l'annulation lors de la rencontre des coordinateurs aux Pétitions. L'explication allemande n'est pas vraie car lors de la dernière rencontre des Pétitions sur le Jugendamt, ils avaient parlé de ces mêmes pétitions». Selon une source proche de Philippe Boulland, « les coordinateurs allemands du PPE et du Parti socialiste ont fait leur cuisine entre eux pour décider de retirer de l'ordre du jour les pétitions sur le Jugendamt. Ces coordinateurs du PPE parlent au nom du parti mais ils ne nous ont jamais parlé de ça. Ils en ont profité pour le faire quand nous étions dans l'avion de Madagascar. Comme nous partions à Madagascar, nous avions demandé à décaler la date de cette rencontre. Ce qui explique le 1er avril. C'est un hasard. »
Victimes polonaises du jugendamt. M. Pomorski, qui est devenu le responsable de l'organisation polonaise www.dyskryminacja.de, se bat depuis plus de 10 ans contre le Jugendamt et aide des familles polonaises et allemandes : « une nouvelle famille allemande est venue se réfugier en Pologne des griffes du Jugendamt. Je ne peux pas donner leurs noms ni leur ville pour les protéger. J'attends l'arrivée d'une autre famille d'Allemagne bientôt. Les Allemands quittent l'Allemagne avec leur enfants pour se réfugier en Pologne». Le Jugendamt de Hambourg a interdit à M. Pomorski de parler en polonais en Allemagne à ses deux filles.
Ce sont les Polonais qui ont commencé à dénoncer, grâce à leurs élus et leurs médias, comme par le travail incessant de l'avocat Stefan Hambura, des horreurs commises par l'autorité allemande sur le domaine de la petite enfance. L'interdiction écrite de parler polonais a réveillé les pires craintes historiques chez les Polonais. Le député polonais Marcin Libicki aux Pétitions avait réussi à secouer la politique allemande en faisant venir des pétitionnaires de France, d'Allemagne et de Pologne. En 2007, une représentante du gouvernement allemand exprima les excuses de l'Allemagne pour M. Pomorski, mais cela ne changea rien sur le fond puisqu’il existe de nouveau des dossiers d'enlèvements d'enfants par le système allemand. Dès 2007, le député Rainer Wieland, chef des réseaux de lobbyistes à Bruxelles, refusait de reconnaître ces horreurs se limitant à parler de conflits de couples. N
Jugendamt allemand, le débat censuré à Bruxelles (Partie 2)
Lire la suite: http://french.ruvr.ru/2014_03_27/Jugendamt-allemand-le-debat-censure-a-Bruxelles-Partie-2-1217/
Les opinions exprimées dans ce contenu n'engagent que la responsabilité de l'auteur.
Rechnungsprüfer - Kinder ins Heim - Zwei von drei Notfällen nicht nachvollziehbar
20.03.2014 | 01:17 Uhr
In akuten Notsituationen in der Familie werden Kinder oft in Heimen untergebracht. Die Dortmunder Rechnungsprüfer bezweifeln in zahlreichen Fällen, dass dies überhaupt notwendig war.
Dortmund. Dortmunds Rechnungsprüfer nehmen das Jugendamt ins Visier: In zwei von drei Fällen sei nicht nachzuvollziehen, ob es in einer familiären Notsituation tatsächlich nötig war, Kinder im Heim unterzubringen. Dabei haben die Finanzkontrolleure weniger das Kindeswohl im Blick - sondern nur die Kosten.
Nach dem Tiefbauamt hat nun auch das Jugendamt Ärger mit den Rechnungsprüfern der Stadt Dortmund. Die Kontrolleure bemängeln, dass bei zwei von drei Kindern, die im ersten Halbjahr 2013 in akuten Notsituationen in Obhut genommen und in einem Heim untergebracht wurden, nicht nachzuvollziehen ist, ob das überhaupt notwendig war.Zumindest sei die Notwendigkeit der Maßnahme nicht dokumentiert, kritisieren die städtischen Rechnungsprüfer. Dabei haben die Finanzkontrolleure weniger das Kindeswohl im Blick, sondern vielmehr die deutlich höheren Kosten, die eine Heimunterbringung im Vergleich zu einer Unterbringung in einer sogenannten Bereitschaftspflegefamilie verursacht.
In Notsituationen werden Kinder bis zu zwölf Jahren vorrangig in Pflegefamilien untergebracht, die für das Jugendamt auf Abruf bereitstehen. Ist das nicht möglich, greift das Jugendamt auf Heime zurück.Bereitschaftsfamilien erhalten 36 Euro pro Tag, Ergänzungsfamilien (Verwandte oder Nachbarn) 30,50 Euro. Die Tagessätze für Bereitschaftspflegeplätze von Heimen, die die Stadt 2012 in Anspruch genommen hat, betrugen zwischen 60,26 und 105,36 Euro.
Jugendamt will Arbeitsabläufe umstellen
Für Inobhutnahmen und Bereitschaftspflege hat das Jugendamt im ersten Halbjahr 2013 481.000 Euro gezahlt, davon rund 288 888 Euro für 112 Kinder, die in solchen Pflegefamilien untergebracht waren, und 193.000 Euro für 22 Kinder, bei denen das Jugendamt auf Heime zurückgegriffen hat. Das muss aber nicht heißen, dass das Kind tatsächlich in einem Heim gelebt hat. Vielmehr stehen den Einrichtungen wiederum Pflegefamilien für Bereitschaftspflegeplätze zur Verfügung.
Das Jugendamt hat in seiner Stellungnahme zugesichert, unter anderem die Aktenführung und Dokumentation zu verbessern sowie die Arbeitsabläufe kurzfristig umzustellen. Zuletzt fingen sich die Tiefbauer der Stadt einen Rüffel der Rechnungsprüfer ein. In ihrem Amt gibt es eine Sieben-Millionen-Euro-Rechnung für den Umbau der Emscher, für die schlüssige Belege fehlen. Das Jugendamt stand bereits in der Vergangenheit in der Kritik wegen finanzieller Probleme.
Gaby Kolle
Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa http://jugendamtwatch.blogspot.de/2014/03/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html
Sozialpädagoge über Jugendhilfe „Wir erleben ein Rollback“
Was sog.Jugendämter und Jugendhilfe ausmacht:
- Dominanzkultur
- Geschichte wiederholt sich - Die Geschichte lehrt, dass diese Institutionen besonders anfällig für Missbrauch sind
- Kinder verschwinden in (geschlossenen) Heimen, weil Kolleginnen in den Jugendämtern überfordert sind und wissen oft nicht, was sie machen sollen
- Richter an Familiengerichten sind nicht qualifiziert
- Jugendliche und ihre Familien sind Objekte von Marktstrategien
- Gesetzlich festgeschriebene Gesamtverantwortung wird nicht wahrgenommen
- Kontrollinstanzen fehlen
- Dominanzkultur
- Geschichte wiederholt sich - Die Geschichte lehrt, dass diese Institutionen besonders anfällig für Missbrauch sind
- Kinder verschwinden in (geschlossenen) Heimen, weil Kolleginnen in den Jugendämtern überfordert sind und wissen oft nicht, was sie machen sollen
- Richter an Familiengerichten sind nicht qualifiziert
- Jugendliche und ihre Familien sind Objekte von Marktstrategien
- Gesetzlich festgeschriebene Gesamtverantwortung wird nicht wahrgenommen
- Kontrollinstanzen fehlen
Manfred Kappeler initiierte mit Ulrike Meinhof die Heimkampagne. Er begründete eine Reform der autoritären Erziehungsvorstellungen.
taz: Herr Kappeler, warum kommen immer mehr Kinder und Jugendliche in geschlossene Heime?
Manfred Kappeler: Die Kolleginnen in den Jugendämtern sind überfordert und wissen oft nicht, was sie machen sollen. Das hängt auch damit zusammen, dass die Jugendhilfe finanziell nicht entsprechend ausgestattet ist, um eine Hilfe zu entwickeln und Umfelder zu organisieren, die solche Kinder brauchen. So ist die schnelle Lösung: aus der Familie rausnehmen und wegschließen.
Die Geschichte lehrt, dass diese Institutionen besonders anfällig für Missbrauch sind. Ist das alles vergessen?
Diese Debatte läuft seit 100 Jahren. Schon früher wurden diese Einrichtungen kritisiert und Alternativen ausprobiert. Ich selber habe in den 60er Jahren ein Heim mitentwickelt, das Jugendliche aufgenommen hat, die in den Fürsorgeerziehungsanstalten als nicht mehr erziehbar definiert wurden.
Wie sah das aus?
Offene Bungalows, keine geschlossenen Türen, keine geschlossenen Fenster. Und es sind kaum Jugendliche weggelaufen. Sie wussten, dass sie wiederkommen konnten. Sie mussten keine Strafen befürchten. Was aus diesen Jugendlichen später geworden ist, als sie sich entfalten konnten, war sehr erfreulich. Aber das Konzept galt als zu teuer. Doch vor allem hat es das bestehende System infrage gestellt. Und so blieb es lediglich bei einzelnen Modellen.
ist 75 Jahre alt, arbeitete 25 Jahre als Sozialpädagoge in der Heimerziehung, der Offenen Jugendarbeit und in der Drogenarbeit. Von 1989 bis 2005 Professor für Erziehungswissenschaften an der TU Berlin. 2010 Mitglied der Expertenkommission zur sexuellen Gewalt in pädagogischen Einrichtungen und Sachverständiger im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zur Aufklärung der Geschichte der Heimerziehung der 1940er bis 1970er Jahre in der Bundesrepublik.
Dennoch beurteilten Pädagogen die geschlossene Unterbringung damals deutlich kritischer als heute.
Ja. Die geschlossene Unterbringung, die hat es bis 1990 im Gesetz gegeben. Dann wurde das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz eingeführt. Dort war die geschlossene Unterbringung gestrichen.
Aber nun kamen die Kinder und Jugendlichen über den Umweg des Bürgerlichen Gesetzbuches ins Heim.
Ja, aber entscheidend sind die Familiengerichte. Und das ist jetzt die große Frage, wie die Familiengerichte heute eigentlich aufgestellt sind.
Wie sind sie aufgestellt?
Im Gesetz stand, dass die Jugendlichen und Eltern von den Richtern gehört werden sollen. Das ist alles nie passiert. Es wird fast immer aufgrund von Aktenmappen entschieden. Im Gesetz stand auch, dass die Vormundschaftsrichter den Werdegang des Kindes begleiten und kontrollieren müssen. Das haben die nie gemacht.
Die Zwischenschaltung der Familiengerichte bot also nicht den erhofften Schutz?
Nein, auch deswegen nicht, weil die Richter an Familiengerichten nicht qualifiziert sind. Die müssten eigentlich für diese Aufgabe eine spezielle Ausbildung bekommen, damit die in der Lage sind, sich auch selbstständig ein Bild zu machen.
Die Gesetze entsprechen den Reformwünschen, trotzdem existieren die Probleme. Wieso wurde da nicht nachjustiert?
In den 70er, 80er Jahren fand ein Paradigmenwechsel im Denken der Praktiker und Träger statt. Mit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) kam es zur Ausdifferenzierung der Jugendhilfe. Das führte zu einer Kostenexplosion, die von den Kommunen nicht mehr bewältigt werden konnte. Der Jugendhilfeetat wurde nicht erhöht. Der war schon um 1990 gedeckelt. Das schöne Gesetz ist am Widerstand der Kämmerer in den Kommunen gescheitert.
Diese Fehler führten zur Rückkehr repressiver Pädagogik?
Es folgte eine politische Umdeutung. Die tollen Reformideen, die da in Paragrafen gegossen waren, funktionierten so nicht. Also wurde Stück für Stück auf repressive Maßnahmen zurückgegriffen. Es ist uns nicht geglückt, dieses Rollback zu verhindern.
Das Gesetz stammt aus dem Jahr 1990. Welche Rolle spielte dabei die deutsche Einigung nach 1989?
Mit Ost und West prallten Kulturen aufeinander, die eigentlich überhaupt nicht vereinbar waren. Das hat große Verwerfungen provoziert. Das neue Kinder- und Jugendhilfegesetz war fertig, als die Mauer fiel und trat am 1. Oktober 1990 in Kraft. Am 3. Oktober war die Wiedervereinigung. Dieses Gesetz ist gemacht worden für Verhältnisse in der alten Bundesrepublik.
In der DDR hatte es kein 68 und keine Reformpädagogik gegeben. War das repressive Vorgehen gegen Jugendliche in der ostdeutschen Diktatur auch politisch motiviert?
Das deutsche Institut für Jugendforschung in Leipzig hatte Mitte der 80er Jahre festgestellt, dass es zu immer größeren Loyalitätsbrüchen von Heranwachsenden mit der DDR-Kultur kam. Es kam zu Verfolgungen von autonomen Jugendkulturen.
Und plötzlich kam die Wiedervereinigung.
Auch die Einrichtungen der offenen Jugendarbeit der FDJ, Jugendclubs und Jugendhäuser, wurden abgewickelt. Und dann kamen diese Probleme mit der rechten Jugendszene in der DDR. Die Bundesregierung legte ein Programm auf gegen Gewalt und Rassismus. Da wurden Millionen reingepumpt. Was finanziert werden sollte, musste diesem präventiven Gesichtspunkt genügen. Alles stand unter der Überschrift Gewaltprävention. Und das führte zu einer umfassenden Stigmatisierung der Jugendlichen. Heute müssen Sie Prävention versprechen, damit Sie überhaupt noch Geld bekommen. Wenn Sie sagen: Wir sind ein gesellschaftlich unabdingbares Sozialisationsangebot, was nicht primär unter Gesichtspunkten der Gefahrenabwehr gesehen werden darf, sondern eine Unterstützung für ein gutes Aufwachsen der Kinder und Jugendlichen in dieser Gesellschaft, dann wird es schwierig.
So veränderte sich das Bild über die Jugendlichen?
Wenn eine Gesellschaft Kinder und Jugendliche primär unter dem Aspekt des Risikos betrachtet, dann wird der Blick total verengt. Kollegen, die die vorherige Reformdebatte mitgemacht hatten, stiegen reihenweise aus und gingen in die innere Emigration. Es gab eine große Frustration.
Wie kommt es, dass sich die kirchlichen Heime der alten Bundesrepublik und die Jugendwerkhöfe der DDR so frappierend in ihren Misshandlungen ähnelten?
Der Erziehungspraxis wurde zwar politisch jeweils unterschiedlich begründet in Ost und West, aber im Kern gab es keinen Unterschied. Der Wille sollte gebrochen werden. Wer die normativen Erwartungen der jeweiligen Gesellschaft nicht erfüllte, musste bestraft und angepasst werden. Damit sie wissen, was ihnen droht, musste gegenüber anderen Kindern und Jugendlichen ein Exempel statuiert werden. Heute befinden wir uns wieder auf dem Weg dorthin. Das ist das Problem.
Die Geschichte wiederholt sich also?
Lebensgeschichtlich ist das für mich eine harte Erfahrung. Ich habe in den 80er Jahren geglaubt, dieser Umgang mit Jugendlichen sei überwunden. Doch es geht alles wieder los. Ich bin schockiert, wenn ich mit Kollegen und Kolleginnen aus den Jugendämtern rede oder auch mit Therapeuten.
Welches Menschenbild wieder herrscht?
Wir haben damals geglaubt, wir hätten die Sprache verändert. Wir haben den Verwahrlosungsbegriff abgeschafft. An den Fachhochschulen und Universitäten wurde gelehrt, wie man über ein Kind, eine Familie so berichten beziehungsweise schreiben kann, damit es nicht diskriminierende Vermerke, Berichte und Gutachten in den Jugendamtsakten gibt. Wir haben Fallseminare gemacht und Akten der Jugendämter studiert. Wir sahen uns alle Beteiligten an, die mit dem Kind zu tun hatten.
Aus dieser normativen Arbeit ist heute eine Art Dienstleistung geworden.
Die Jugendämter haben sich von Unternehmensberatungsgesellschaften informieren lassen, wie sie nach Gesichtspunkten von Unternehmen organisiert werden können. Und dazu gehörte ein striktes Zeitmanagement. Ein sogenannter Produktkatalog wurde eingeführt. Die Jugendämter haben alles, was sie unternahmen, als Produkte definieren müssen. Damit wurde der Prozesscharakter, die notwendige Ergebnisoffenheit sozialpädagogischen Handelns stark eingeschränkt.
Ergebnisoffenheit?
Ja, denn Jugendhilfe ist ein prozessuales Geschehen, das offen gehalten werden muss, dessen Ergebnisse nicht schon am Anfang festgelegt werden dürfen, dessen Verlauf immer wieder zusammen mit dem Kind oder dem Jugendlichen reflektiert, überprüft und gegebenenfalls verändert werden muss. In autoritären Einrichtungen wie den Heimen der Haasenburg ist das schon strukturell ausgeschlossen, bewusst nicht gewollt. Das gilt für alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, die glauben, Heranwachsende mit Freiheitsentzug auf ein gelingendes Leben in Freiheit vorbereiten zu können.
Warum ist es dann so angelegt?
Die Formulierung eines Produkts als Ergebnis einer Jugendhilfeintervention ist gesetzlich nicht zulässig, da das geltende Kinder- und Jugendhilfegesetz vorschreibt, dass alle an der Erziehung und Entwicklung eines Kindes Beteiligten in Hilfekonferenzen und in der Hilfeplanung darüber nachdenken, was die jeweils richtige Unterstützung wäre. An diesem Aushandeln muss das Kind in einer seinen Möglichkeiten entsprechenden Weise beteiligt werden.
Das wurde abgeschafft?
Noch nie in meiner über 50-jährigen Jugendhilfearbeit ist die Schere zwischen einer entwickelten Sprache auf der einen Seite und einer dem widersprechenden Praxis auf der anderen Seite so groß gewesen wie heute.
Wie lässt sich das ändern?
Die Beurteilungskriterien sind immer von der Dominanzkultur einer Gesellschaft abhängig. Also wenn in den 60er Jahren ein Mädchen einen Minirock trug und mit einem Jugendlichen auf dem Moped abends um zehn durch die Gegend fuhr, konnte es passieren, dass es als sexuell verwahrlost dem Jugendamt gemeldet und in ein Erziehungsheim gebracht wurde. Heute geht es um andere, nicht weniger diskriminierende Bilder von erziehungsschwierigen Mädchen und Jungen. Die Jugendhilfe muss diese Bilder stets kritisch hinterfragen und darf die Sprache, in der sie verbreitet werden, nicht übernehmen.
Was fordern Sie?
Es muss unabhängige Unterstützungsmöglichkeiten für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geben. Vom ersten Kontakt mit dem Jugendamt bis zum Beschluss einer Maßnahme. Die positiven gesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe können nur realisiert werden, wenn es Instanzen gibt, die das kontrollieren. Doch die staatliche Kontrolle ist innerhalb dieser Systeme selbst angesiedelt. Gerade das Beispiel des Versagens der brandenburgischen Heimaufsicht, einschließlich des zuständigen Jugendministeriums gegenüber der Haasenburg, zeigt, was dies für katastrophale Folgen für Kinder und Jugendlichen haben kann, die in so einer Einrichtung leben müssen.
Dort überwachten drei Leute Hunderte von Heimen.
Eines der wesentlichen Ergebnisse der Analyse der Geschichte der Heimerziehung ist ja, dass alle Kontrollinstanzen, die es stets gegeben hat, versagten.
Gibt es keine Kritiker der gegenwärtigen Entwicklung?
Auf den Kinder- und Jugendhilfetagen der Arbeitsgemeinschaft für Jugendhilfe – das ist die Dachorganisation der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland – wurde in den letzten Jahren eine Repolitisierung der Jugendhilfe gefordert. Gegenwärtig entstehen an vielen Orten Zusammenschlüsse kritischer Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen. Nur durch solche Vernetzungen können sich Kollegen und Kolleginnen in Jugendämtern und in Einrichtungen aus der frustrierenden Einzelkämpferposition befreien, Zumutungen zurückweisen und Veränderungen im Interesse der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen durchsetzen. Da wächst etwas. Gleichzeitig gibt es aber auch immer mehr Befürworter der geschlossenen Unterbringung.
Und die Politik?
Selbst Mitglieder der Grünen im Bund, in den Ländern und Kommunen, sind nach der Haasenburgdebatte auf die Idee gekommen, dass die freiheitsentziehenden Maßnahmen nun gesetzlich geregelt werden müssten. Das ist eine Katastrophe. Diese Leute sagen, die freiheitsentziehenden Maßnahmen werden missbraucht. Aber: tatsächlich sind diese Maßnahmen selbst der Missbrauch.
Würde es helfen, die Jugendhilfe zu verstaatlichen?
Ich habe die Erfahrung gemacht, dass wesentliche Innovationen in der sozialen Arbeit nur im außerstaatlichen Bereich möglich waren. Ich war 25 Jahre in der Praxis, bevor ich Professor wurde, und in dieser Zeit habe ich nur in alternativen Projekten gearbeitet, die, bis auf zwei Ausnahmen, bei freien Trägern und Initiativen möglich waren. Im Prinzip halte ich die in Deutschland bestehenden Regelungen für das Verhältnis von Staat und Verbänden/Initiativen in der sozialen Arbeit für gut. Und in der Kinder- und Jugendhilfe hat der Staat, das heißt die Jugendämter, die Landesjugendämter und die zuständigen Ministerien, sowieso die gesetzlich festgeschriebene Gesamtverantwortung. Er müsste sie nur auch verantwortlich wahrnehmen. Stattdessen zieht sich der Staat immer mehr aus seinem im Grundgesetz Art. 6 formulierten „Wächteramt für das Kindeswohl“ zurück und überlässt es einem angeblich sich selbst regulierenden Markt der Kinder- und Jugendhilfe, der stark von Profitinteressen bestimmt wird und so Kinder, Jugendliche und ihre Familien zu Objekten von Marktstrategien macht.
Ärzte: Eltern-Kind-Entfremdung ist Sonderform seelischen Kindesmissbrauchs
Nach Bayern folgt Baden-Württemberg
Nach Erscheinen der Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome – im bayerischen Ärzteleitfaden als Sonderform seelischen Kindesmissbrauchs, ist nun die seelische Kindesmisshandlung auch im Leitfaden “Gewalt gegen Kinder” für Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg als seelische Gewalt aufgeführt.
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Nach Erscheinen der Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome – im bayerischen Ärzteleitfaden als Sonderform seelischen Kindesmissbrauchs, ist nun die seelische Kindesmisshandlung auch im Leitfaden “Gewalt gegen Kinder” für Ärztinnen und Ärzte der Landesärztekammer Baden-Württemberg als seelische Gewalt aufgeführt.
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PAS - Eltern/KindEntfremdung - Seelischer Kindesmissbrauch durch ausgeprägt narzistische Persönlichkeiten, die meist auf die eigene problematische Kindheit zurückzuführen sind.
Auslöser dieser Misshandlungen : (Transgenerationseffekt) - Elternteile und Verfahrensbeteiligte.
Dieser Vorgang kann zu einem Kontaktabbruch zwischen Kind und ausgeschlossenen Elternteil führen und wird auch als Parental Alienation Syndrome (PAS) bezeichnet.
Es bestehen erkennbare Parallelen des Stockholm-Syndroms zur Eltern-Kind-Entfremdung.
PAS - Eltern-Kind-Entfremdung - Parental Alienation - Hostile Aggressive Parenting - Parentectomyhttp://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/pas-eltern-kind-entfremdung-parental.html
VERHALTENSREGELN FÜR PROZESSBEOBACHTER gegen entfremdete Eltern im Versuch sie in SCHAUPROZESSEN durch Kinderklaupersonal zu kriminalisieren
1) Bewahren Sie bitte Ruhe.
Lassen Sie sich auch durch außergewöhnliche Showeinlagen nicht zu Applaus verleiten. Wenn Sie den Schaustellern trotzdem ihre Anerkennung für ihre Darbietung zollen wollen, warten Sie bitte das Ende ab. Anders als üblich können Sie hier aber nur dem gesamten Ensemble ihre Wertschätzung mitteilen, da die Künstler aus Erhabenheit nicht einzeln vor den Vorhang treten.
2) Werfen Sie bitte keine Blumen oder Büstenhalter auf die Bühne.
Wenn Sie eines Ihrer Idole näher kennen lernen wollen, ohrfeigen Sie ihren Nachbarn oder rufen Sie während der Verhandlung, Sie würden den Richter umbringen. Nur so erlangen Sie eine Berechtigung für den Backstage–Zugang.
3) Werfen Sie bitte auch keine Geldkuverts auf die Bühne.
Erstens liegen die Gagen der Schauspieler zwischen Euro 3.500,-- und Euro 10.000,-- und sind damit ausreichend, andererseits meinte schon Freiherr von Knigge, Auch zarte Richterherzen schmerzen Bei üblen Jux und dummen Scherzen Recht kann man brechen oder beugen Kuverte reicht man ohne Zeugen
4) Rascheln Sie bitte nicht mit Zuckerlpapier und verstreuen Sie bitte kein Popcorn.
Auch ist das Grillen – insbesondere während der Grillsaison – verboten. Zu oft kam einem Artisten Rauch in die Augen, sodass er die Wahrheit nur mehr verschwommen sah.
5) Für Wetten über den Ausgang der Darbietung gelten eigene Bestimmungen. Anfängern seien gewarnt, nur vorsichtig gegen die Bank zu setzen.
Zwar scheinen vordergründig die Quoten sowohl für als auch gegen das Ensemble zu liegen. Tatsächlich lässt sich ein System ableiten, nach dem die Quoten in Wirtschaftsverfahren für die Angeklagten, in Verfahren gegen aufgebrachte Eltern aber stets gegen die Angeklagten notiert werden.
6) Leider lässt die politische Korrektheit keine familienfreundlichen Prozesse, die mit dem Hängen oder anderer Belustigungen enden, zu.
Wenn Sie ihren Kindern trotzdem eine besondere Freude machen wollen, besuchen Sie ein Verfahren gegen entfremdete, straffällig gewordene Eltern. Hier wird vor allem für Kinder ausreichend Fantasy geboten. Die Darsteller erklären wie Angeklagte durch Wände gingen, Türen ohne Schlösser versperrten, gleichzeitig an zwei Orten waren, Zeugen das dritte Gesicht haben, Zeugen nie Gehörtes bezeugen usw. Die Verfahren hoben die Märchenwelt der Gebrüder Grimm längst auf ein zeitgemäßes Niveau. Ihre Kinder werden begeistert sein. Außerdem ist die Chance in oa Verfahren besonders groß, Menschen einen Nervenzusammenbruch erleiden zu sehen.
Lassen Sie sich auch durch außergewöhnliche Showeinlagen nicht zu Applaus verleiten. Wenn Sie den Schaustellern trotzdem ihre Anerkennung für ihre Darbietung zollen wollen, warten Sie bitte das Ende ab. Anders als üblich können Sie hier aber nur dem gesamten Ensemble ihre Wertschätzung mitteilen, da die Künstler aus Erhabenheit nicht einzeln vor den Vorhang treten.
2) Werfen Sie bitte keine Blumen oder Büstenhalter auf die Bühne.
Wenn Sie eines Ihrer Idole näher kennen lernen wollen, ohrfeigen Sie ihren Nachbarn oder rufen Sie während der Verhandlung, Sie würden den Richter umbringen. Nur so erlangen Sie eine Berechtigung für den Backstage–Zugang.
3) Werfen Sie bitte auch keine Geldkuverts auf die Bühne.
Erstens liegen die Gagen der Schauspieler zwischen Euro 3.500,-- und Euro 10.000,-- und sind damit ausreichend, andererseits meinte schon Freiherr von Knigge, Auch zarte Richterherzen schmerzen Bei üblen Jux und dummen Scherzen Recht kann man brechen oder beugen Kuverte reicht man ohne Zeugen
4) Rascheln Sie bitte nicht mit Zuckerlpapier und verstreuen Sie bitte kein Popcorn.
Auch ist das Grillen – insbesondere während der Grillsaison – verboten. Zu oft kam einem Artisten Rauch in die Augen, sodass er die Wahrheit nur mehr verschwommen sah.
5) Für Wetten über den Ausgang der Darbietung gelten eigene Bestimmungen. Anfängern seien gewarnt, nur vorsichtig gegen die Bank zu setzen.
Zwar scheinen vordergründig die Quoten sowohl für als auch gegen das Ensemble zu liegen. Tatsächlich lässt sich ein System ableiten, nach dem die Quoten in Wirtschaftsverfahren für die Angeklagten, in Verfahren gegen aufgebrachte Eltern aber stets gegen die Angeklagten notiert werden.
6) Leider lässt die politische Korrektheit keine familienfreundlichen Prozesse, die mit dem Hängen oder anderer Belustigungen enden, zu.
Wenn Sie ihren Kindern trotzdem eine besondere Freude machen wollen, besuchen Sie ein Verfahren gegen entfremdete, straffällig gewordene Eltern. Hier wird vor allem für Kinder ausreichend Fantasy geboten. Die Darsteller erklären wie Angeklagte durch Wände gingen, Türen ohne Schlösser versperrten, gleichzeitig an zwei Orten waren, Zeugen das dritte Gesicht haben, Zeugen nie Gehörtes bezeugen usw. Die Verfahren hoben die Märchenwelt der Gebrüder Grimm längst auf ein zeitgemäßes Niveau. Ihre Kinder werden begeistert sein. Außerdem ist die Chance in oa Verfahren besonders groß, Menschen einen Nervenzusammenbruch erleiden zu sehen.
Jugendamtwatch - Pressefreiheit - Meinungsfreiheit - Diskurs
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/02/jugendamtwatch-pressefreiheit.htmlKinder von Extremisten sollen ins Heim - In einem Beitrag für den „Daily Telegraph" schlug der konservative Politiker am Montag vor, alle muslimische Kinder in staatliche Obhut zu nehmen, wenn ihre Radikalisierung durch die eigenen Eltern drohe.
Bürgermeister Boris Johnson schreckt vor harten Methoden nicht zurück. Er will muslimische Kinder in staatliche Obhut nehmen, wenn ihnen Radikalisierung durch die Eltern droht.
http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/Kinder-von-Extremisten-sollen-ins-Heim-14895487
Londons Bürgermeister Boris Johnson befürchtet, dass Kinder islamistischer Eltern zu potentiellen Attentätern erzogen werden könnten. Im Kampf gegen "Selbstmordbomber" greift er deshalb selbst zu radikalen Maßnahmen: Islamisten sollen ihren Nachwuchs abgeben.
Im Kampf gegen die Radikalisierung muslimischer Jugendlicher schreckt Londons Bürgermeister Boris Johnson auch vor harten Methoden nicht zurück. In einem Beitrag für den „Daily Telegraph" schlug der konservative Politiker am Montag vor, alle muslimische Kinder in staatliche Obhut zu nehmen, wenn ihre Radikalisierung durch die eigenen Eltern drohe.
http://www.focus.de/politik/ausland/radikaler-kampf-gegen-radikalisierung-buergermeister-london-islamistische-kinder-sollen-in-staatliche-obhut_id_3655565.html
Freitagmittag war das Kind weg - Ein Mädchen wird von den Eltern getrennt, weil eine Psychologin Missbrauch unterstellt. Ein Albtraum für die Familie, den erst der Staatsanwalt beendet
Von Birgit Walter
BERLIN. Ihre durchwachten Nächte hat Peggy S. nicht gezählt. Nächte, in denen sie sich mit Selbstvorwürfen peinigte, weil sie glaubte, das Glück ihrer Familie aufs Spiel gesetzt zu haben. Weil sie immer alles so verdammt richtig machen wollte. Dabei hätte kein Mensch ahnen können, dass sich ausgerechnet das Richtige, das Vernünftige am Ende als Verhängnis erweisen würde. Eltern und Kolleginnen hatten ihr abgeraten, mit der Tochter Katharina gleich zum Psychologen zu rennen, nur weil die Fünfjährige zu aggressivem Spiel neigte, andere Kinder an den Haaren zog und gelegentlich einfach grob war. Peggy S. aber, selbst Erzieherin, beobachtete ihr überaus lebhaftes Kind besonders genau; sie wollte nicht, dass es sich isolierte. Deshalb suchte sie ab Dezember 2004 eine Psychologin auf, deren Sitzungen sie selbst zahlte. Ein halbes Jahr später übernahm das Jugendamt die Kosten. Schon bald zeichnete sich eine deutliche Besserung in Katharinas Verhalten ab, sie integriere sich jetzt gut in die Gruppe, bestätigten ihre Erzieherinnen. Alles entwickelte sich wunschgemäß bis zu diesem 20. Januar 2006. An dem Tag waren Peggy S. (34) und ihr Mann Steffen (39) vom Jugendamt eingeladen, um gemeinsam mit der Psychologin den Fortgang der Hilfe zu erörtern. Wegen dieses Termins sollten die Großeltern Katharina aus dem Kindergarten abholen. Aber das Kind war weg. Abgeholt von Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Treptow-Köpenick. Ihre Tochter sei in Obhut genommen worden, wurde den Eltern eröffnet. Aus dem Bericht der behandelnden Psychologin gehe hervor, dass das Kind missbraucht worden sei. Die Eltern hielten ein Schreiben in den Händen, in dem die Psychologin das Jugendamt darüber informierte, dass viele Symptome auf jahrelangen Missbrauch schließen ließen und sie deshalb um Intervention bitte. Als Täter kämen der Vater und die Großväter in Frage. Peggy und Steffen S. zitterten. Dass sie die Vorwürfe verzweifelt zurückwiesen, interessierte niemanden.
Die Jugendamts-Mitarbeiter gaben den Eltern einen Zettel mit Adressen von Beratungseinrichtungen und schickten sie ins Wochenende, ohne Kind. Es war Freitagnachmittag. Peggy S. ist eine besonnene, in sich ruhende Frau. Selbst in dieser extremen Situation wahrte sie noch irgendwie Fassung. Sie dachte, dieser Irrtum ließe sich umgehend aufklären. Sie sollte sich irren. Ihr Mann war außer sich, er sah sich plötzlich in die Rolle des verachtungswürdigen Täters gedrängt. Als Mann, der sich an seiner eigenen Tochter vergriffen haben soll. Aber Moment, wir sind gerade einen Schritt zu weit gegangen. Dieser Artikel berichtet bislang allein aus der Sicht der Familie S. und deren Überzeugung, ihr sei gröbstes Unrecht widerfahren. Das Jugendamt in seiner Wächterfunktion dagegen kennt die Familie zum Zeitpunkt der Inobhutnahme des Kindes noch gar nicht. Ihm liegt einzig das Schreiben einer Psychologin vor. Schwarz auf weiß steht da, der Schutz des Kindes sei gefährdet. In jüngster Zeit sind Jugendämter immer wieder in Verruf geraten, weil sie gerade nicht gehandelt haben. Weil unter zu laxer Aufsicht Kinder verdursteten und verhungerten, weggesperrt und zu Tode geprügelt wurden. Weil Ämter ersten Signalen nicht energisch nachgingen. Im Fall von Katharina dagegen entschloss sich das Jugendamt, das Gegenteil zu beweisen und zu handeln - sofort, unmissverständlich, Freitagnachmittag. Als die Eltern der Inobhutnahme widersprachen, wurde ihnen das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind gerichtlich entzogen. Damit keine Missverständnisse entstehen: Von Jugendämtern und Richtern muss man erwarten, dass sie ernsten Hinweisen konsequent nachgehen und gegebenenfalls den Schutz des Kindes über den der Familie stellen. Bei einer "dringenden Gefahr für das Wohl des Kindes" schreibt das Sozialgesetzbuch die Inobhutnahme vor. Hier aber beginnt auch die besondere Verantwortung staatlicher Stellen - hier dürfen besonnene Entscheidungen kompetenter, geschulter Mitarbeiter erwartet werden. Sie müssen abwägen. Reicht die Auskunft einer einzelnen Psychologin für einen derart schwerwiegenden Eingriff in eine augenscheinlich intakte Familie? Widerspricht es nicht dem Vertuschungszwang einer "Täter"-Familie, das Kind auf eigenen Antrieb, langfristig und auf eigene Rechnung einer Psychologin anzuvertrauen? Dass solche Fragen auf dem Jugendamt diskutiert wurden, muss bezweifelt werden. Katharina war bereits volle zwei Wochen von ihren Eltern getrennt, da hatte das Amt noch immer nichts unternommen, um die Behauptung der Psychologin zu überprüfen.
Im Gegenteil, als die Eltern vor Gericht eine Begutachtung ihres Kindes verlangten - das Schreiben der Psychologin ist lediglich eine "Feststellung" -, ließ sich die Kollegin vom Jugendamt zu der Bemerkung hinreißen: "Was wollen Sie Ihrem Kind denn noch alles zumuten?" Wohlgemerkt, einem Kind, das aus der Familie gerissen den ganzen Tag von Fremden betreut wurde und nicht einmal mehr in den Kindergarten gehen durfte. Dessen Wohl das Jugendamt im Munde führte, ohne eine Vorstellung zu entwickeln, wie sich der einsame Missbrauchs-Vorwurf überhaupt aufklären lassen soll. Auf die Frage dieser Zeitung, warum dem Kind nicht nur die Eltern, sondern auch der Kindergarten vorenthalten wurde, rief der Jugendstadtrat Joachim Stahr: "Sie haben ja keine Ahnung! Was sind denn zwei Wochen Inobhutnahme gegen jahrelangen Missbrauch des Kindes? Dagegen geht es ihm jetzt gut!" Die Unschuldsvermutung, die für jeden Schwerverbrecher vor Gericht gilt, scheint hier nicht zu gelten. Es gibt keinen Hinweis darauf, dass sich zuständige Amtspersonen die Frage stellten, ob der Vorwurf der Psychologin auch unwahr sein könnte. Im Gegenteil. Peggy S. berichtet, dass das Jugendamt von der Familie mehrfach ein Schuldeingeständnis verlangte: "Wir erkennen immer noch nicht, dass Sie bereit sind, Ihrer Tochter zu glauben." Die Ungeheuerlichkeit dieser Forderung erschließt sich, wenn man bedenkt, dass es von der Tochter keinerlei Aussagen gibt. Das Kind - es ist körperlich unstrittig unversehrt - hat natürlich nie behauptet, dass es am Penis seines Vaters oder Großvaters habe lecken müssen. Es ist fünf. Da braucht es deutlich subtilere Methoden, einen Missbrauch aufzudecken. Die Psychologin gab dem Kind eines Tages Puppen zum Spielen, denen auffällige Penisse und Schamhaare angehäkelt waren. Aus deren aggressiver Verwendung leitet sie die schweren Vorwürfe ab. Katharina habe alles in den Mund genommen, an allem geleckt, den Penis der Vater-Puppe massiert. Außerdem habe sie erzählt, dass sie beim Essen von Aal würgen müsse. Für die Psychologin ist das ein klarer Missbrauchshinweis. Die Erklärung der Familie, Katharina habe während einer Familienfeier beim Aalessen eine Gräte geschluckt und würgen müssen, ignorierte das Jugendamt.
Die Psychologin bezeichnet das als "nachgereichte Erklärung". Fragt man sie, ob sie denn wisse, dass anatomische Puppen wegen ihrer zweifelhaften Beweiskraft von Gerichten abgelehnt werden, antwortet sie: "Deswegen arbeite ich mit anderen Puppen." Später sagte die Frau, deren Schreiben der einzige Anhaltspunkt für die Trennung der Familie war: "Ich bin froh, dass ich nicht das Gutachten erstellen muss." Unterdessen traf das Jugendamt keine weitere Entscheidung, die dazu geeignet gewesen wäre, den Fall aufzuklären. Der Ehemann hatte nach zwei Wochen vorgeschlagen, aus der Wohnung auszuziehen, wenn dafür seine Tochter wieder nach Hause dürfe. Er bezog ein Provisorium, die Tochter durfte wieder zu ihrer Mutter. Vom Jugendamt kam danach noch der Vorschlag, Katharina weiter von der Psychologin behandeln zu lassen. Wie wollten sich die zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes eigentlich ein Bild von der Familie machen? Einen Besuch bei ihr zu Hause gab es nicht, ein Gespräch mit dem vermeintlichen Täter, dem Vater, auch nicht. Die frühere Lebensgefährtin von Steffen H. etwa wollte dem Amt vortragen, dass der Vater ihrer heute 14-jährigen Tochter aus ihrer Sicht niemals für eine solche Tat in Frage käme. Es kostete sie Mühe und zahllose Anrufe, im Jugendamt jemanden zu erreichen, der ihr zuzuhören bereit war. Dass bei dem schweren Verdacht nicht sofort eine Prüfung der Familienverhältnisse in Gang gesetzt wurde, ist bemerkenswert. Der Kommentar zum Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt bei so harten Eingriffen vor der Anrufung des Familiengerichtes eine nochmalige sorgfältige Prüfung des Verdachts durch das Jugendamt vor. Dieses Amt dagegen schien bis zum Schluss an der Aufklärung des Falles desinteressiert. Familie S. hat sich beim Jugendamtsleiter über die Verschleppung des Falles beschwert. Eine Antwort bekam sie nicht. Am vergangenen Dienstag erhielt Peggy S. Post von der Staatsanwaltschaft. Sie hatte Anzeige erstattet gegen unbekannt, weil ihr Kind angeblich missbraucht worden war und niemand den Täter kannte. Misstrauisch schlich sie um den Brief herum. Ihr Kind war zwei Wochen in staatlicher Obhut, seit sieben Wochen darf ihr Mann nicht mehr nach Hause. Der Umgang mit sämtlichen Großvätern war untersagt. Katharinas Erzieherinnen üben sich seit den Missbrauchsvorwürfen in beredtem Schweigen. Nach den Erfahrungen im Jugendamt, die Peggy S. beschreibt, glaubte sie nicht mehr an gute Nachrichten. Anders als das Jugendamt hat sich die Staatsanwaltschaft jedoch mit dem Fall beschäftigt. Sie hat die "Beweis"-Videos von Katharinas Puppenspiel ihrer eigenen Psychologin zur Stellungnahme gegeben und kam zu einem klaren Schluss: "Ein sexueller Missbrauch hat nicht stattgefunden. Das Ermittlungsverfahren ist unverzüglich einzustellen."
Die Staatsanwaltschaft hält selbst eine Begutachtung des Kindes nicht für vertretbar, weil nicht einmal ein Anfangsverdacht vorliege. Sie begründet detailliert, warum die "kritikwürdige suggestive Befragung" des Kindes durch die "offenbar unerfahrene" Therapeutin zu Falschaussagen und fatalen Konsequenzen führen könne. Peggy S. tanzte durch die Wohnung, sie meinte, der Albtraum sei vorbei. Zu früh. Hat sie etwa erwartet, ein Mitarbeiter des Jugendamtes stünde am nächsten Tag mit Blumen und einer Entschuldigung vor der Tür, wegen der falschen Anschuldigung, des zerstörerischen familiären Eingriffs? Nein. Aber hat das Jugendamt zumindest - wie bei der Inobhutnahme - augenblicklich das Familiengericht angerufen, um die Fehlentscheidung korrigieren zu lassen? Nein. Das Jugendamt fand den Brief der Staatsanwaltschaft, der am Dienstag bei Peggy S. eintraf, erst am Freitag. Der Sprecher des Bezirksamtes verstand die Aufregung nicht - auch die Staatsanwaltschaft könne irren. Die zuständige Sachbearbeiterin im Jugendamt, Frau Samland, machte gegenüber der Familie deutlich, dass sie keinen sofortigen Handlungsbedarf sehe, das Kind sei doch verhaltensauffällig. Nach einem Eilantrag der Familie kündigte die Richterin gestern an, ihr Urteil aufzuheben. Vorher wolle sie noch Rücksprache mit dem Jugendamt nehmen. Steffen S. hofft, dass er am heutigen Dienstag wieder bei seiner Familie einziehen kann. ------------------------------ "Ein Anfangsverdacht für sexuellen Missbrauch ist bei Katharina nicht zu begründen." Der Staatsanwalt über den Fall ------------------------------ Foto: Peggy und Steffen S. mit ihrer Tochter Katharina. Das Jugendamt hatte das Mädchen direkt aus dem Kindergarten abholen lassen.
Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesenhttp://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/10/wichtige-informationen-zu-gutachten-im.html
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