2013/02/01

Erziehungsheime - Methoden wie in Konzentrations-Lagern


Historiker ziehen über die Wiener Heimerziehung fürchterliche Bilanz: Das gesamte System habe versagt.





In Erziehungsheimen waren keine schwer erziehbaren Kinder“, sagt der Sozialhistoriker Reinhard Sieder. „Die Eltern haben versagt, teils aus wirtschaftlichen Gründen.“ Vor allem alleinerziehenden Müttern, meist aus bildungsferner Schicht, wurden Kinder von der Fürsorge abgenommen.


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Sieder, Smioski: „Der Kindheit beraubt – Gewalt in den Erziehungsheimen der Stadt Wien“, Studienverlag
 
 
Sieder präsentierte am Dienstag gemeinsam mit seiner Co-Autorin Andrea Smioski das Buch „Der Kindheit beraubt“. Es handelt sich um den von der Stadt Wien in Auftrag gegebenen – und 2012 veröffentlichten – Historikerbericht über die Fürsorgeerziehung in der Zeit von 1945 bis etwa 1985. Dem Versagen der Eltern folgt, das wird in Sieders Buch deutlich, ein Versagen des gesamten Systems. Verwaltung, Politik, Ärzteschaft, Justiz, Polizei ... Die Heime wurden so gut wie nicht kontrolliert.


Sadisten

 
 Gewalt, sexualisierte Gewalt und sexueller Missbrauch seien in vielen Wiener Heimen an der Tagesordnung gestanden. Bei der Buchpräsentation schilderte eine Frau, wie sie als junges Mädchen im Kinderheim Wilhelminenberg von einem Hausarbeiter sexuell missbraucht worden sei: „Ich musste mich danach immer übergeben.“

Auch Kinderprostitution in Wiener Heimen ist wieder ein Thema. Erstmals berichtete der KURIER am 16. Oktober 2011 über Serienvergewaltigungen, die in den 1970er-Jahren auf dem Wilhelminenberg stattgefunden haben sollen. Zwei Schwestern berichteten über Missbrauch durch unbekannte Männer.


Nicht entkräftet

Die Untersuchungskommission von Barbara Helige, die die Vorkommnisse in diesem Heim durchleuchtet, kann die Vorwürfe bisher nicht entkräften. Beim KURIER haben sich mehrere Frauen gemeldet, die ebenfalls von fremden Männern berichten, die sie im Heim vergewaltigt haben sollen. Nach wie vor gibt es „nur“ Aussagen von Opfern, die den sexuellen Missbrauch untermauern. Beweise, wie Kollegen von anderen Medien oft ein­fordern, sind 40 Jahre nach den geschilderten Vorfällen nahezu unmöglich zu er­bringen.

Stichworte:

Rosenkrieg Diese Mutter zittert seit 531 Tagen um ihre Kinder


Beth S. kämpft seit 531 Tagen um ihre Kinder Beth mit ihren Zwillingen Samuel & Benjamin: Die Cambridge-Absolventin hat nur ein Besuchsrecht. (© Privat)


Seit 25. Juli 2011 bangt Beth S. (28) um ihre Zwillinge Benjamin und Samuel (3 Jahre). Eine Richterin am Bezirksgericht in Wien-Leopoldstadt hat ihr aufgrund eines umstrittenen Gutachtens das Sorgerecht entzogen.

Lesen Sie hier die gesamte Vorgeschichte von Beth S. Kampf um ihre Kinder!

Jeden Abend schüttelt Beth die Decken auf den Kinderbetten auf, legt Pyjamas zurecht – doch die Betten ihrer Söhne bleiben leer. Die traurige Geschichte: Eine Richterin urteilte aufgrund eines dubiosen Gutachtens, welches Beth psychische Krankheit attestiert, nahm ihr die Kinder weg – der Vater, ein Turnusarzt, ließ sie von der Polizei abholen.

Jetzt ergaben "Heute"-Recherchen: Seit Monaten wird bei der zuständigen Richterin in der Leopoldstadt von einer Senatsrichterin (Name der Redaktion bekannt) für den Vater der Zwillinge interveniert (die Senatsrichterin ist eine gute Freundin des Mannes). Obwohl es mittlerweile zwei neue Gutachten gibt, die bestätigen, dass die Mutter völlig gesund ist, hat der Vater die alleinige Obsorge.

Auf die Anfrage, warum es für die Obsorge trotz Gegen-Gutachten bisher keinen neuen Verhandlungstermin gibt, sagt Gerichtssprecherin Ingrid Weigl: "Wir warten noch auf Berichte vom Jugendamt." Die Sachbearbeiter lassen sich also Zeit.

Zeit, die die Zwillinge nicht haben. Mutter Beth sagt: "Meine Kinder leiden, beim Vater geht es ihnen schlecht. Sie sind traumatisiert und sprechen nicht." Der Papa der Zwillinge war trotz mehrerer Versuche für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Isabella Martens
 

Die Kriege der verletzten Eltern



Um Trennungskinder streiten Mütter und Väter oft bis aufs Blut. Nun hat Karlsruhe die krasse Benachteiligung der Männer beim Sorgerecht beendet. Es bleiben offene Unterhaltsrechnungen Von


Roger Lebien setzte sich an den Computer, nachdem er die Neuigkeiten zum Sorgerecht erfahren hatte. Sofort tippte er einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge. "Auf diesen Tag habe ich seit der Geburt meiner Tochter gewartet", sagt der 36-Jährige. 2008 zerstritt er sich mit seiner Partnerin - seither hat er keinen Kontakt mehr zu dem Kind.

Das kann sich nun ändern, denn ledigen Vätern wie Lebien hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss zum Sorgerecht den Rücken gestärkt. Die Karlsruher Richter erklärten die bisherige Regelung, wonach ledige Väter nur mit Zustimmung der Kindsmutter das gemeinsame Sorgerecht erhalten können, für verfassungswidrig. Darauf haben viele verzweifelte ledige Väter lange warten müssen. Völlig rechtlos waren sie bis 1998. Erst dann konnten sie die gemeinsame Sorge beantragen. Aber nur mit Zustimmung der Mutter. Blieb die aus, konnte der Vater nicht einmal vor Gericht ziehen.

Folglich durften die ledigen Väter zwar zahlen, hatten aber keine Mitsprache bei Entscheidungen über Bildungsweg, Wohnort oder sportliche Betätigungen des Kindes. Die Väterforen im Internet sind voll mit Berichten, wie Mütter fest vereinbarte Wochenendbesuche des Kindes beim Vater kurzfristig absagen, wie sie das Kind nach einem Besuch ausfragen und schon Ärger machen, wenn der Vater nicht das vorgeschriebene Essen kochte.
Solche Mütterherrschaft war politisch schwer zu überwinden. Zwar setzte sich die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) seit 1998 für mehr Väterrechte ein, scheiterte aber an Feministinnen in ihrer Partei. Mehr noch: Diese, die Mütter gern in der Opferrolle sehen, verbündeten sich in der großen Koalition mit konservativen Unionspolitikern, die Rechte für ledige Väter als Angriff auf die Ehe empfinden. Diese Koalition gibt es noch. So erhält derzeit die familienpolitisch konservative CSU-Abgeordnete Dorothee Bär Unterstützung von der frauenfreundlichen SPD-Rechtspolitikerin Christine Lambrecht, weil beide nach dem Karlsruher Beschluss die von der FDP geforderte Widerspruchslösung ablehnen, bei der ledige Väter nach der Geburt das Sorgerecht automatisch erhalten, sofern die Mutter nicht widerspricht.

Mittlerweile aber lockern sich die Lagerbindungen. Einer Widerspruchsregelung neigt auch die Arbeitsgemeinschaft Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu. Einziger Unterschied zum Modell der FDP: Der Mann muss nicht nur die Vaterschaft anerkennen, sondern beim Jugendamt auch einen Antrag auf gemeinsame Sorge stellen. Die Mutter kann dann innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. "Wir sind der Ansicht, dass der Vater aktiv werden muss - aber in einem sehr niedrigschwelligen Modell", sagt dazu die Unions-Abgeordnete Ute Granold. Dass Parteifreunde in einem neuen Sorgerecht den Zerfall der Ehe wittern, ärgert sie. "Dies taugt nicht als Profilierungsdebatte für die Union. Hier geht es um das Wohl des Kindes und um sonst nichts."
Aufs Kindeswohl setzt auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP): "Das Karlsruher Urteil bestätigt mich in meiner Überzeugung, dass zum Wohl des Kindes künftig viel häufiger beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben sollten", sagte die Ministerin der "Welt am Sonntag". Ihr Ziel sei dabei "eine Lösung, die von einem breiten politischen und gesellschaftlichen Konsens getragen ist". Sie sei "zuversichtlich, dass vielleicht schon zur Hälfte des nächsten Jahres die neue Regelung in Kraft treten kann".

Freilich müssen mehr Rechte für Väter das Bewusstsein für deren Pflichten stärken. Bisher gewährt der Staat bei knapp 500 000 Kindern jährlich Unterhaltsvorschüsse von insgesamt 846 Millionen Euro, weil die Väter zunächst nicht zahlen. Zwar können viele dieser Männer mangels Einkommen tatsächlich nichts berappen, doch auch Wohlhabende verweigern sich. Das zeigt die Quote der Rückgriffe, mit denen sich der Staat die Unterhaltsvorschüsse wieder zurückholt. Die Quote beträgt 20 Prozent, betrifft also 100 000 Kinder. Zigtausende Väter kommen ihren Zahlungspflichten nur spät und unter Druck nach.

Manche entziehen sich ganz. Sie reduzieren ihre Stundenzahl am Arbeitsplatz und somit das Gehalt, um als arm zu gelten - arbeiten jedoch nebenher schwarz. Simone Rohmer* wiederum, die 2002 während der Schwangerschaft vom Vater ihres Jungen verlassen wurde, hielt der Mann damit hin, dass er einen Vaterschaftstest verlangte. Den bekam er, zahlte aber immer noch nicht, weil er als Freiberufler so schlecht verdiene. Einspringen darf der Steuerzahler mit dem Unterhaltsvorschuss, von dem jährlich 680 Millionen Euro verloren gehen, weil kein Rückgriff möglich ist.

Die Grünen halten dies für untragbar: "Der Staat muss stärker darauf achten, dass der Unterhaltsvorschuss von jenen Vätern zurückgezahlt wird, die den Unterhalt tatsächlich leisten können", sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, im Gespräch mit dieser Zeitung. "Väter müssen den Druck spüren, sich den Unterhaltsleistungen, zu denen sie ja verpflichtet sind, nicht entziehen zu können."

Hinzu kommt, dass der Vorschuss in der Regel nur bis zum 12. Lebensjahr gezahlt wird. Ist das Kind älter, kommt bei ausbleibenden Väter-Überweisungen gar nichts. Zwar wollen Union und FDP laut Koalitionsvertrag das Höchstalter auf 14 Jahre heraufsetzen, doch weil dies Mehrkosten von 230 Millionen verursacht, hat man es auf Eis gelegt. Die SPD protestiert. Ihre frauenpolitische Sprecherin im Bundestag, Caren Marks, sagte der "Welt am Sonntag", die Situation der Alleinerziehenden sei "seit Jahren prekär. Daher müssen wir den Unterhaltsvorschuss flexibler gestalten. Eine Erhöhung der Altersgrenze auf 14 Jahre sollte auf jeden Fall kommen." Denkbar sei auch eine Erhöhung auf 16 Jahre.
Freilich ist der Vorschuss nur ein Notbehelf in einem elterlichen Streit, bei dem tief verletzte Menschen zulasten der Kinder aufeinander losgehen, wobei die Frauen meist zur Waffe des Sorge- und Umgangsrechts greifen, die Männer zu der des Geldes. Es ist dieser Streit, der überwunden werden muss. Darum bemüht man sich im rheinland-pfälzischen Cochem, wo seit 1992 Eltern nach der Trennung durch sanften Druck und Beteiligung von Familiengericht und Jugendamt zu einer einvernehmlichen Lösung bewogen werden - meist mit Erfolg.

Dass es ohne Streit geht, zeigt sich an Horst Zaunegger. Der Musiker aus Pulheim hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte auf gemeinsame Sorge für seine Tochter geklagt. Als er in Straßburg 2009 recht bekam - was ein wichtiger Anstoß für die neue Karlsruher Entscheidung war -, lebte seine Tochter bereits bei ihm. Mit Zustimmung der getrennt lebenden Mutter. Man hatte sich zum Wohle des Kindes geeinigt.
* Name geändert

Gericht besteht auf Sorgerechtsentzug

Gericht besteht auf Sorgerechtsentzug

Datum:Dezember 16, 2012
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Hoffnung konzentriert sich jetzt auf Verfassungsgericht

Pünktlich zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2012 kippte ein schwedisches Berufungsgericht das vorinstanzliche Urteil zugunsten von Annie und Christer Johansson, den leidgeprüften Eltern eines einzelnen Jungen aus dem Raum Gotland, Schweden.
Annie Johansson mit Sohn Dominik – glücklichere Tage vor dem Kindesraub des Jugendamtes im Juni 2009.


Das Gericht erklärte die Elternrechte des Ehepaares gegenüber ihrem Sohn Dominik für nichtig und gab damit einer Berufung durch das örtliche Jugendamt statt, das vor einem halben Jahr juristisch unterlegen war: Das Amtsgericht in Gotland hatte damals geurteilt, es sei unrecht gewesen, das Sorgerecht aufzuheben, es dürfe nicht entzogen werden.
Der damals sieben Jahre alte Dominik war den Eltern am 26. Juni 2009 kurz vor dem gemeinsamen Abflug in die Heimat der indischen Mutter bei laufenden Flugmotoren entrissen worden. Seit Jahren hatte das Jugendamt den Johanssons zugesetzt, so daß die Eltern schließlich entnervt die Koffer gepackt hatten. Einen derartigen staatlichen Zugriff im letzten Moment hätte niemand für möglich gehalten.

Der Grund, den die Behörde für ihren Kindesraub zunächst anführte, war der Hausunterricht, den der Junge im Elternhaus genossen hatte. Er sollte nach Beamtensicht zu erzieherischen Defiziten des Knaben geführt haben. Mehrere medizinische Untersuchungen erbrachten daraufhin, Dominik habe einige Impfungen versäumt und Karies – Grund genug für das Amt, ihn konsequent einzubehalten. Die Eltern durften ihn von da an nur noch alle zwei bis fünf Wochen sehen – seit 2010 verwehrt man ihnen jeden Besuch ihres Sohnes.


“Grauenhaftes” Urteil macht aufkeimende Hoffnung zunichte
Anlaß zu neuer Hoffnung war für die Eltern und deren Anwältin Ruby Harrold-Claesson eine 23-seitige Urteilsbegründung des Amtsgericht in Gotland gewesen. Darin führten die Richter im Juni 2012 aus, daß sie das übereinstimmende und ausführliche Zeugnis von Freunden, Familienangehörigen und anderen nicht ignorieren könnten. Aus erster Hand war ihnen berichtetet worden, daß Dominik Johansson vor dem 2009er Behördenraub sehr wohl gut gepflegt und erzogen worden sei – von den eigenen Eltern. Voller Hoffnung war auch ein ständig wachsender Unterstützerkreis „Friends of Domenic Johansson“, daß das schmutzige Behördendrama doch noch ein gutes Ende finden würde.

Harrold-Claesson, die den Leidensweg der Familie Johansson auf der internationalen Bildungskonferenz im November in Berlin eindrucksvoll schilderte, bezeichnete in einer ersten Stellungnahme das Urteil als “grauenhaft”. „Das ist eine verabscheuungswürdige Tat. Ich weiß nicht, wie diese Richter das tun konnten. Der Vorsitzende Richter hat ein starkes abweichendes Votum abgegeben, von dem ich hoffe, daß es das schwedische Verfassungsgericht positiv beeinflussen wird. Gegen dieses schreckliche Urteil werden wir Berufung einlegen.“ Die in Jamaika geborene Anwältin aus dem schwedischen Gothenburg steht dem Nordischen Kommittee für Menschenrechte vor und arbeitet eng mit Anwälten aus Europa und den USA in Fällen von Menschenrechtsverletzungen zusammen.


Internationale Zusammenarbeit gegen Menschenrechtsverletzungen
Rechtsanwalt Michael Donnelly, der die internationale Sektion der amerikanischen Rechtsschutzorganisation für Hausunterricht (HSLDA) leitet, betonte in einer Stellungnahme, daß das US-Verfassungsgericht den Entzug des elterlichen Sorgerechts mit der Todesstrafe gleichsetzt: „Nach dem juristischen Sieg in Gotland hofften wir, daß das Ende dieses Albtraumes in Sicht ist. Im jetzigen Moment können wir nur hoffen, daß das schwedische Verfassungsgericht dieses gravierende Unrecht korrigieren wird. 

Die Tatsachen belegen, daß Annie und Christer Johansson gute Eltern sind. Der Schmerz, das Leid und der Schaden, die dieser Familie zugefügt werden, sind unermeßlich.“



Dominic Johansson
Dominik Johansson (Archivbild)


Der Fall Johansson macht deutlich, was passiert, wenn Familien nicht mehr als Kernbestandteil und Keimzelle des Staates von diesem geschützt und respektiert werden. Die Justiz nimmt so gut wie immer die Seite des Jugendamtes gegen die Rechte der Eltern ein. Das Kindeswohl spielt beim Machtmißbrauch einer Bürokratie, die das Elternrecht mit Füßen tritt, keine Rolle.

Davon ist zumindest die Rechtsanwältin der geschundenen Familie überzeugt: „Es ist unerträglich zusehen zu müssen”, so Harrold-Claessen, “wie die Überheblichkeit von Regierungsbeamten das Leben der Johanssons und anderer wie sie ruiniert. Diese Leute brechen das Gesetz, indem sie den Jungen ohne Rechtfertigung den Eltern entwenden und dreieinhalb Jahre einbehalten. Es ist barbarisch.“ Sollte das schwedische Verfassungsgericht kein Einsehen haben, könnte diese Barbarei bis zu Dominiks Volljährigkeit andauern.



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Josef – Der wohl bekannteste Scheinvater von allen

 http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/83/Vitrail_Notre-Dame_de_Paris_191208_04_Fuite_en_Egypte.jpg


Bethlehem / Scheinvater – Kuckuckskind – Josef und Maria – Jesus / FAZ – Bibel - In einem am Heiligen Abend in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienenen Artikel geht die Autorin Julia Schaaf der Frage nach, wer denn dieser Josef eigentlich war. Er, der sich um Maria und ihr Kind kümmerte, aber stets im Hintergrund stand und in der Bibel nie zu Wort kommt. Er, dessen Geschichte über die Jahrhunderte von der Kirche, immer den gesellschaftlichen Gegebenheiten der jeweiligen Zeit angepasst, ein wenig abgewandelt erzählt wurde. Er, dessen Geschichte sich nüchtern betrachtet am Anfang genauso liest, wie die unzähligen Geschichten von heutigen Scheinvätern:


weiterlesen...
http://kuckucksvater.wordpress.com/2012/12/26/josef-der-wohl-bekannteste-scheinvater-von-allen/ 

PAS - Langzeitschädigung bei Scheidungskindern: Ein Erwachsener erzählt von der Entfremdung seines Vaters als Kind





PAS - Langzeitschädigung bei Scheidungskinder:
Ein Erwachsener erzählt von der Entfremdung seines Vaters als Kind.

Unter diesen Folgen der Entfremdung (PAS) hat er heute noch immer massiv zu leiden.
Die Folgen der Entfremdung seines Vaters als Kind wirken sich auch später auf seine Beziehung aus, es handelt sich also um eine Langzeitschädigung eines Scheidungskindes.
Parental Alienation Syndrome = psychischer Gewalt
Lagzeitfolgen von Entfremdung PAS Scheidungskinder:
schwere Traumatisierung, psychische Störungen, Depressionen, Essstörungen, Angststörungen, Identitätsörungen;
In späteren Partnerschaften wiederholen sich die Symptome:
Es kommt auch hier zu Problemen, weil die Kinder in der Kindheit von einem Elternteil vereinnammt wurden kommt es später zu Angst vor Nähe und Intimität, . .





Ihr Kinderlein kommet und die sarkastische Wirklichkeit der Praxis von Jugendamt und Justiz



By
In diesem dritten Teil der Reportage zum “Fall” Gustl Mollath, des staatlichen Vergehens gegen den Vater Prof. Christidis und seine Kinder, und über die Entfernung von Beamten durch Mobbing, als sie (wohl die falschen?) Steuerhinterzieher jagten, beurteilt Frau Andrea Jacob in diesem Artikel das übliche Vorgehen von Jugendamt und Justiz bei der Trennung von Eltern und Kindern.




In den kommunalen Jugendhilfeausschüssen, welche die Jugendämter kontrollieren und ü­ber Maßnahmen und Mittel entscheiden sollen, sitzen u.a. auch Mitglieder, deren per­sön­li­che Interessen eng mit Amt und Mandat verknüpft sind: Familienrichter, Verfahrenspfleger und Ver­tre­ter freier Träger, die aufgrund ihrer beruflichen Belange in einen nicht zu ver­ant­wor­ten­den Interessenskonflikt geraten, gestalten maßgeblich die dort zu treffenden Entscheidungen mit. 

Der Dienst am Kindeswohl, um den es lt. Kinder- und Jugend­hil­fegesetz geht, muss mit­hin wegen der zahlreichen wirtschaftlichen Interessen des „Jugend­amtsystems“ star­k in Zwei­­­­­­­­fel gezogen werden. Hierfür sei ein Beispiel genannt: Eine Diplom-Psychologin wurde vom Amtsgericht Celle mit einem Sachverständigengutachten zur Frage des Umgangsrechts einer Kindesmutter mit ihren beiden Kindern beauftragt. Of­fen­sichtlich aus Sorge, nicht auch weiterhin mit zahlreichen Aufträgen versorgt zu werden, kommt die Gutachterin zu folgender Aussage in ihrem Gutachten: „Sollten aus finan­ziellen oder organisatorischen Gründen solche von Fachkräften begleitete Besuchskontakte nicht möglich sein, müssten zum Wohle der Kinder die Zusammentreffen ausgesetzt werden“ (Hervorhebung durch die Autorin).


Auch das Jugendamt gerät häufig in den Strudel konkurrierender In­ter­es­sen 
(Kin­deswohl vs. Kommunaler Haushalt, vs. finanzielle Absicherung der Heime, vs. Wahl­ver­spre­chen des zu­stän­digen Sozialdezernenten, Landrats etc.), die ihm zur Zerreiß­probe werden, zumal es juristisch, psycho­lo­gisch, me­di­zinisch schlecht aus­ge­stat­te­t ist. Es bewegt sich daher in ei­nem rechts­frei­en (genauer: in einem rechtlich unklaren) Raum, und eine Fach­aufsicht, die dem entgegen wirken könnte, ist weder vorhanden, noch vorgesehen.


Die feh­len­de Speziali­sierung der Ju­gend­amtsmitarbeiter und die personelle Unter­be­setz­ung füh­ren zudem nicht selten zu vermeidbaren Famili­en­­dra­men und da­mit zu mas­siv­en Trau­ma­ti­sierungen von Familien. 
Daneben gibt es das Bestreben der Richter, ihre Be­schlüs­se „be­schwer­desicher“ zu fassen. Deshalb werden gesteigert Sachverständige und Verfah­rens­pfle­ger in Fa­mi­­li­en­streitigkeiten von den Gerich­ten beauftragt. Das hat wiederum dazu geführt, dass sich ganze Gutachter- und „Anwalt des Kindes“ -Industrien herausgebildet ha­ben, die nicht nur ihre Dienste, sondern auch das Ergebnis ihrer Expertisen an den Be­dürf­nis­sen ein­fluss­­r­­eicher Interessensgruppen ausrichten; das können ausgeschöpfte oder noch unan­ge­tas­tete Budgets, überlastete oder nicht ausgelastete Jugendheime, richterliche Vorurteile o­der (im schlimmsten, aber durchaus vorkommenden Fall) die eilends nachgeholte Absolution für Fehl­ent­scheid­ungen kommunaler Beamter sein.

Seit ge­raumer Zeit müssen sich zahlreiche Psychologen mit Rechtsfällen befassen, in denen unqualifizierte Jugendamtsmitarbeiter psychologische und psychiatrische Diag­no­sen ge­stellt hatten, die sie später per Gefälligkeitsgutachten bestätigt bekamen. Die damit be­­gründeten Ge­richts­be­schlüs­se wurden häufig wiederum, bei Beschwerde, durch weitere Gutach­ter und Richter „kollegial“ bestätigt.


Die Zahl der Herausnahmen von Kindern aus Familien durch staatliche Institutionen ist in den letzten Jahren gravierend gestiegen. 

Ein Grund dafür ist die reißerisch publizierende Boulevardpresse, die in der jüngsten Ver­gang­enheit die in Deutschland beklagten Kinds­tö­tung­­en für höhere Auflagen benutzte und das einträgliche Geschäft für die freien Träger der Familienhilfe. Die sensations­lüsterne und oftmals tendenziöse Be­richt­­er­stattung führte zu eilends herbeigeführten und wenig durch­dach­ten neuen Ge­setz­en, wel­­che die Aufgaben und die Ver­ant­wor­tung der Jugend­ämter neu regelten. Das Er­geb­nis war eine Zunahme nicht nur der Macht, sondern auch der Verantwortung der Jugend­ämter, de­nen eine neue Rolle, die des Wächters über das Wohl aller Kinder, zugewiesen wurde (1). Dies ging wiederum mit einer wachsenden Komplexität ihrer Aufgaben einher, bis hin zur Über­forderung. Denn die Jugendämter sind dafür weder mit der passenden Infra­struk­tur, noch mit ausreichender Personaldecke, noch mit allen notwendigen Qualifikationen, noch mit den zur Deckung dieser Defizite benötigten Mitteln ausgestattet worden. Ab dem 1. Sep­tember diesen Jahres tritt nun nach zahlreichen Gesetzesnovellierungen seit der umfas­sen­den Kindschaftsrechtsreform 1998, das Gesetz zur Erleichterung familien­gericht­licher Maß­nah­men bei Kindeswohlgefährdung in Kraft.



Auf grundlegende Mängel familienpsychologischer Gutachten hat bereits eine wis­sen­schaft­li­che Studie hingewiesen, die Mitte der 1980er Jahre im Auftrag zweier Bun­des­mi­nis­terien (Jus­tiz, Familie) [2] erstellt wurde. Dort heißt es in der Zusam­men­fas­sung (S. 112): 

Misst man die Qualität des Gutachtens an den in den betei­lig­ten Fach­wis­sen­schaften und der Rechtsprechung aufgestellten fachlichen Anfor­der­ungen, schneiden die mei­sten Gutachten schlecht ab. Häufig sind die Erhebungen nicht vollständig, schlecht do­ku­men­tiert und die Empfehlung nicht nachvollziehbar begründet.

Auf sehr häufig mangelhafte Gutachten für Familiengerichte machte auch die Ge­sell­schaft für Psychologie auf ihrem 40. Kongress 1996 aufmerksam [3].


Ernst Elmar Bergmann, Richter am Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt führt hierzu aus 
(“Auswahl und Rolle des Gutachters im familiengerichtlichen Verfahren” Referat, Tagung “Kindeswohl – Dilemma und Praxis der Jugendämter”, Ev. Akademie Bad Boll, 4. – 6. November 1996 (erschienen in der Tagungsdokumentation Nr. 6/97 vom 3. Februar 1997 des Evangelischen Presse­dienst­es, Frankfurt/M.):

Ein weiteres Problem, das zur Einschaltung von psychologischen Sachverständigen in den familiengerichtlichen Verfahren führt, ist das Bestreben der Richter, die Entscheidung “be­schwer­desicher” zu machen. Wir leben in einer Zeit, wo die Meinung vorherrscht, ein Sach­­verständiger könne alles besser und sei eine Wunderwaffe für alle Gelegenheiten. Die­ser Irrglaube feiert insbesondere im Betreuungsrecht Urstände, wo sogar in völlig ein­deu­ti­gen Fällen, bei denen jedermann sofort auf den ersten Blick erkennt, dass dieser Mensch nicht mehr für sich selbst sorgen kann, ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.


(1) § 8a, SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (2005)
[2] Schlussbericht des Projekts Psychologische Gutachten in Prozessen vor dem Fa­mi­liengericht, vorgelegt von Christoph Werst / Dr. Hans-Jörg Hemminger; Projektleiter: Dr. Peter Dietrich; Universität Freiburg; 112 SS. + Anhang (Typoskript, ohne Jahresangabe, wohl 1985) Ausgewertet wurden insgesamt 118 Gutachten, die von 70 über das gesamte Bundesgebiet verteilten Gerichten in Auftrag gegeben wa­ren
[3] so berichtet Jochen Paulus in ‚Die Zeit‘ Nr. 41 vom 4.10.96; nach Bergmann aaO (FN 10)


Eine Reportage von Andrea Jacob


Teil 1 der Artikelserie:http://tv-orange.de/2012/12/hat-deutschland-aus-seiner-unruehmlichen-vergangenheit-nichts-gelernt/
Teil 2 der Artikelserie: http://tv-orange.de/2012/12/gustl-mollath-ist-kein-einzelfall-die-erlebnisse-von-professor-christidis/
Teil 3 der Artikelserie: http://tv-orange.de/2012/12/ihr-kinderlein-kommet-und-die-sarkastische-wirklichkeit-der-praxis-von-jugendamt-und-justiz


http://tv-orange.de/2012/12/ihr-kinderlein-kommet-und-die-sarkastische-wirklichkeit-der-praxis-von-jugendamt-und-justiz/