2013/02/01

Gericht besteht auf Sorgerechtsentzug

Gericht besteht auf Sorgerechtsentzug

Datum:Dezember 16, 2012
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Hoffnung konzentriert sich jetzt auf Verfassungsgericht

Pünktlich zum Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember 2012 kippte ein schwedisches Berufungsgericht das vorinstanzliche Urteil zugunsten von Annie und Christer Johansson, den leidgeprüften Eltern eines einzelnen Jungen aus dem Raum Gotland, Schweden.
Annie Johansson mit Sohn Dominik – glücklichere Tage vor dem Kindesraub des Jugendamtes im Juni 2009.


Das Gericht erklärte die Elternrechte des Ehepaares gegenüber ihrem Sohn Dominik für nichtig und gab damit einer Berufung durch das örtliche Jugendamt statt, das vor einem halben Jahr juristisch unterlegen war: Das Amtsgericht in Gotland hatte damals geurteilt, es sei unrecht gewesen, das Sorgerecht aufzuheben, es dürfe nicht entzogen werden.
Der damals sieben Jahre alte Dominik war den Eltern am 26. Juni 2009 kurz vor dem gemeinsamen Abflug in die Heimat der indischen Mutter bei laufenden Flugmotoren entrissen worden. Seit Jahren hatte das Jugendamt den Johanssons zugesetzt, so daß die Eltern schließlich entnervt die Koffer gepackt hatten. Einen derartigen staatlichen Zugriff im letzten Moment hätte niemand für möglich gehalten.

Der Grund, den die Behörde für ihren Kindesraub zunächst anführte, war der Hausunterricht, den der Junge im Elternhaus genossen hatte. Er sollte nach Beamtensicht zu erzieherischen Defiziten des Knaben geführt haben. Mehrere medizinische Untersuchungen erbrachten daraufhin, Dominik habe einige Impfungen versäumt und Karies – Grund genug für das Amt, ihn konsequent einzubehalten. Die Eltern durften ihn von da an nur noch alle zwei bis fünf Wochen sehen – seit 2010 verwehrt man ihnen jeden Besuch ihres Sohnes.


“Grauenhaftes” Urteil macht aufkeimende Hoffnung zunichte
Anlaß zu neuer Hoffnung war für die Eltern und deren Anwältin Ruby Harrold-Claesson eine 23-seitige Urteilsbegründung des Amtsgericht in Gotland gewesen. Darin führten die Richter im Juni 2012 aus, daß sie das übereinstimmende und ausführliche Zeugnis von Freunden, Familienangehörigen und anderen nicht ignorieren könnten. Aus erster Hand war ihnen berichtetet worden, daß Dominik Johansson vor dem 2009er Behördenraub sehr wohl gut gepflegt und erzogen worden sei – von den eigenen Eltern. Voller Hoffnung war auch ein ständig wachsender Unterstützerkreis „Friends of Domenic Johansson“, daß das schmutzige Behördendrama doch noch ein gutes Ende finden würde.

Harrold-Claesson, die den Leidensweg der Familie Johansson auf der internationalen Bildungskonferenz im November in Berlin eindrucksvoll schilderte, bezeichnete in einer ersten Stellungnahme das Urteil als “grauenhaft”. „Das ist eine verabscheuungswürdige Tat. Ich weiß nicht, wie diese Richter das tun konnten. Der Vorsitzende Richter hat ein starkes abweichendes Votum abgegeben, von dem ich hoffe, daß es das schwedische Verfassungsgericht positiv beeinflussen wird. Gegen dieses schreckliche Urteil werden wir Berufung einlegen.“ Die in Jamaika geborene Anwältin aus dem schwedischen Gothenburg steht dem Nordischen Kommittee für Menschenrechte vor und arbeitet eng mit Anwälten aus Europa und den USA in Fällen von Menschenrechtsverletzungen zusammen.


Internationale Zusammenarbeit gegen Menschenrechtsverletzungen
Rechtsanwalt Michael Donnelly, der die internationale Sektion der amerikanischen Rechtsschutzorganisation für Hausunterricht (HSLDA) leitet, betonte in einer Stellungnahme, daß das US-Verfassungsgericht den Entzug des elterlichen Sorgerechts mit der Todesstrafe gleichsetzt: „Nach dem juristischen Sieg in Gotland hofften wir, daß das Ende dieses Albtraumes in Sicht ist. Im jetzigen Moment können wir nur hoffen, daß das schwedische Verfassungsgericht dieses gravierende Unrecht korrigieren wird. 

Die Tatsachen belegen, daß Annie und Christer Johansson gute Eltern sind. Der Schmerz, das Leid und der Schaden, die dieser Familie zugefügt werden, sind unermeßlich.“



Dominic Johansson
Dominik Johansson (Archivbild)


Der Fall Johansson macht deutlich, was passiert, wenn Familien nicht mehr als Kernbestandteil und Keimzelle des Staates von diesem geschützt und respektiert werden. Die Justiz nimmt so gut wie immer die Seite des Jugendamtes gegen die Rechte der Eltern ein. Das Kindeswohl spielt beim Machtmißbrauch einer Bürokratie, die das Elternrecht mit Füßen tritt, keine Rolle.

Davon ist zumindest die Rechtsanwältin der geschundenen Familie überzeugt: „Es ist unerträglich zusehen zu müssen”, so Harrold-Claessen, “wie die Überheblichkeit von Regierungsbeamten das Leben der Johanssons und anderer wie sie ruiniert. Diese Leute brechen das Gesetz, indem sie den Jungen ohne Rechtfertigung den Eltern entwenden und dreieinhalb Jahre einbehalten. Es ist barbarisch.“ Sollte das schwedische Verfassungsgericht kein Einsehen haben, könnte diese Barbarei bis zu Dominiks Volljährigkeit andauern.



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