2013/08/31

Deutsche Jugendämter - Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?



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Bei Hausunterricht verstehen Jugendämter keinen Spaß.

Im August war es amtlich: Mehr als 40.000 Kinder nahmen deutsche Jugendämter im vergangenen Jahr „in Obhut“.  
Das herrlich veraltete Wort – nirgendwo sonst enthält es so heimeligen Tiefgang. Oder aber blanken Schrecken.

Wer entscheidet, wie sie ihre Kindheit und Jugendzeit verbringen: Leibliche Eltern – oder fragwürdige Nicht-Eltern?


Fünf Prozent mehr „Sorgeberechtigte“ als 2011, wissen die Bundesstatistiker, hätten ihre Aufgabe nicht ordentlich erfüllt. Bei versagenden Eltern muß der Staat die Kinder unter seine Fittiche nehmen. Mit steigender Tendenz. Doch hinter den Zahlen verbirgt sich manches Lehrstück aus dem Schauderbuch des Unmenschen – und des Unrechtsstaates. Zweifel sind angebracht, ob es nur um das Behütet-Sein von Kleinen und etwas Größeren geht.
Worin besteht die „akut gefährdende Situation“, die den staatlichen Eingriff rechtfertigt? Das klärt spröde Statistik nicht. Auch nicht, in welchem Fall der Staat besser „obhüten“ kann, als die leiblichen Eltern. Darüber gibt, wenn überhaupt, das Bürgerliche Gesetzbuch Aufschluß, im Verein mit den Grundrechten. Vor allem jedoch die Auseinandersetzung mit dem jeweiligen Einzelfall. Theoretisch. Denn jeder Beschluß eines Amtsrichters kann die vereinigten Worthülsen elegant wegräumen – einen entsprechenden Antrag des Jugendamts vorausgesetzt.


Schauderstück behördlicher Vollmacht
 
Jüngstes und drastisches Beispiel hierfür ist Familie Wunderlich aus einem Vorort von Darmstadt. Ihre vier Kinder von sieben bis vierzehn Jahren entrissen zwanzig Sozialarbeiter mit Polizeigewalt dem Elternhaus. Das überfallartige Eindringen in die Familienwohnung am Vormittag des 29. August 2013 sollte eine Auseinandersetzung klären, den das Darmstädter Jugendamt auf dem Rechtsweg nicht gewinnen konnte. Offizieller und einziger Grund des brutalen Zugriffs auf die Kinder: Abwesenheit aus einer staatlichen Schule.
Selbst bei notorischen Schulschwänzern wird so scharf nicht geschossen. Doch Wunderlichs gelten als „Homeschooler“. In den Augen gutmenschlicher Sozialtechniker sind solche Leute brandgefährlich. Daher verfügte bereits Anfang September 2012 ein Darmstädter Familienrichter, die Eltern Dirk und Petra dürften nicht mehr entscheiden, wo ihre Kinder sich den Tag über aufhalten. Vielmehr obliege es dem örtlichen Jugendamt, die Mädchen und den Jungen notfalls in ein Heim zu stecken. Jedem nur denkbaren Wohl und Wehe dürften sie unkontrolliert ausgesetzt werden – nur nicht der elterlichen Erziehung.


Kein Recht auf dem Rechtsweg
 
Als das sprichwörtliche Kind schon in den Brunnen gefallen war, suchten Dirk und Petra rechtlichen Beistand. Der eingeschaltete Rechtsanwalt bot dem jugendamtlichen Begehr, die Erziehung der Kinder zu übernehmen, gekonnt Paroli. Brilliant brachte er ins Spiel, was staatliche Stellen bislang geflissentlich ausklammerten: Das Elternrecht. Rechtsstaatliches Prozedere: Die Notwendigkeit, genauer hinzuschauen. Seitdem lag der erzieherische Freibrief des Jugendamts brach.

Sichtlich überfordert von dieser Sorgfaltslektion im Lesen der eigenen Gesetze, brachte die Behörde einen geheimen Eilantrag auf den Weg. Der gefügige Amtsrichter setzte das staatliche Gewaltmonopol in Bewegung, das auch Gewalt gegen Kinder mit einschließt. Der von geschulten Kräften installierte Rammbock vor der elterlichen Haustür tat ein Übriges.

Tatsache ist, Jugendämter verfügen in unserem Land über eine von niemandem einschränkbare Macht. Das Elternrecht hingegen ist kein einklagbares Grundrecht mehr – nicht in Amtsstuben, aber auch nicht in Gerichtssälen. Vielerorts geht unsere Justiz eine unheilige Allianz mit dem rücksichtslosen Durchgreifen meist kinderloser Sozialpädagoginnen ein. Kommt es bei der Erziehung des Nachwuchses zu Differenzen mit der staatlichen Sichtweise, gilt immer und immer mehr: „Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.“ Wehe dem, der in die Hände eines entmenschten Behördenapparates mit angeschlossener Weltverbesserungsjustiz gerät!

hier eine weitergehende Darstellung des Falles Wunderlich, der in den USA große Aufmerksamkeit erregt: 

http://www.hslda.org/hs/international/Germany/201308300.asp

 

 

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3 comments for “Stößt der Rechtsstaat an seine Grenzen?”


  1. Michael
    31. August 2013 at 17:05
    Erinnert an die GESTAPO. Das Jugendheim als neues Ghetto der Humanisten und Gutmenschen. Nach Hitler sind die Sozialisten eher mehr als weniger geworden und setzen dessen sozialistische Ideologie um – wozu Hitler nicht mehr gekommen ist.


  2. Homeschool Dad
    31. August 2013 at 15:45
    Es ist schrecklich, was angeblich gesetzmäßig in Deutschland moeglich ist. Dieser Vorfall erinnert mich an den Albtraum der schwedischen Johansson-Familie: Im Juni 2009 riß eine bewaffnete Polizeieinheit ihren einzigen Sohn aus dem Flugzeugsitz – gerade bevor es Richtung Indien abheben sollte. Vier Jahre später wurde den Eltern das Elternrecht abgesprochen. Da kann man nur beten, daß es bei den Wunderlichs besser ausgeht – und das andere deutsche Familien von diesem Albtraum verschont bleiben.
     
  3. Scholz
    31. August 2013 at 15:10
    Das sind völlig totalitäre Methoden, regelrecht menschenentrechtende Maßnahmen! Wie verzweifelt muß ein politisches System sein, daß es solche drakonischen Maßnahmen gegen Familien durchzusetzt!
    Solche Vorfälle findet man selbst in China und Rußland nicht vor! Das sind DDR- und NAZI-Methoden!
    Das Deutschland von heute ist ein MIX aus DDR und “Drittem Reich”. Die “deutsche” Nomenklatura kann stolz darauf sein, auf Grund solcher Vorfälle mit DDR u. Hitler-Deutschland, hinsichtlich der wohl einzigartigen und völlig kontrollfreien und im rechtsfreien Raum agierenden deutschen Institution “Jugendamt” verglichen zu werden!
     


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