2013/10/31
Wichtige Informationen zu Gutachten im Familienrecht - Prävention GutachterUnwesen
Oftmals geht es in familienrechlichen Verfahren darum, eine Kindeswohlgefährdung durch die Eltern, nachzuweisen.
Die Fragestellung nach der Erziehungs(un)fähigkeit ist zwar noch üblich, jedoch nicht zielführend, da nicht ermittelbar und sogar das Thema verfehlt.
Fraglich ist ohnehin, warum Gutachten überhaupt derart häufig angefordert werden.Das ist zwar auch oftmals noch üblich, aber vielleicht nicht wirklich nötig.
Kindes - und Familienvernichtende Gutachten und der Begriff der „Erziehungs(un)fähigkeit“
GutachterInnen - Die Familie und ihre Zerstörer - Was schief läuft und was anders werden muss – Eine überfällige Debatte
Gutachten im Familienrecht - Nicht enden wollende Hybris der „Rechtsprechung“ Über den Wahn, die artspezifischen Fähigkeiten zur Elternschaft „begutachten“ und „beurteilen“ zu dürfen
Familiengutachter und Kindesentziehung - Von den schockierenden Methoden deutscher Ämter
Die Kosten eines Gutachtens wird zumeist dem Elternteil auferlegt, das zum Feindbild in der HerferInnenIndustrie auserkoren wird, obwohl sich eine Vielzahl von Personen daran beteiligen.
Die überwiegende Anzahl der Gutachten sind mangelhaft und "schlampig" erstellt, somit nicht verwertbar und führen zu weiteren Eskalationen unter den Beteiligten.
Dies zumeist auf dem Rücken der betroffenen Kinder.
Diese Massnahme könnte möglicherweise dazu führen, dass sich auch "strukturkonservative" Richter wieder auf die eigenen Fähigkeiten besinnen.
2013/10/30
Jugendhilfeindustrie - 150 Kinder pro Jahr erschlagen oder zu Tode gequält
Veröffentlicht am 08.08.2013
06 / 2012
Schier unfassbare Zustände wurden in Deutschlands Jugendämtern aufgedeckt. Mehr als 150 Kinder werden jedes Jahr erschlagen, oder zu Tode gequält -- unter Aufsicht und Verantwortung der Jugendämter. Aber auch in Österreich herrschen fatale Zustände und Unfähigkeit. Genaue Zahlen kann man hierzulande gar nicht nennen. Man beruft sich auf den Datenschutz.
Kinder werden den Eltern abgenommen, weil diese nicht in der Lage sind, sich ordentlich um das Wohlergehen der Sprösslinge zu kümmern. Entweder Pflege oder Förderung, die Versorgung mit Essen, zu wenig oder zu viel Aufmerksamkeit, kurzum, wenn es um die Abnahme von Kindern geht, ist das Jugendamt schnell und niemals um eine Ausrede verlegen.
Was dann mit den Kindern passiert, bleibt oftmals völlig im Dunkeln und ist offenbar niemand mehr für das Wohl der Kinder zuständig. Das Jugendamt schiebt die Verantwortung auf die jeweiligen Pflegefamilien, oder Kinderheime. Die machen ihre Arbeit aus Sicht des Jugendamtes zuverlässig und beanstandungsfrei.
Auf eine Anfrage seitens der FPÖ über allfällige Statistiken über Kosten, Ausbildung und Fortschritten bei den Förderungen der anvertrauten Kinder und Jugendlichen hüllt man sich seitens des Ministeriums in Schweigen. Tatsächlich gibt es kein Qualitätsmanagement, keine Statistiken und keine Nachweise über die Verwendung von weit mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.
In Wahrheit kosten die Jugendwohlfahrt und ihre willfährigen Handlanger dem Steuerzahler ungeheuer viel Geld und sind niemandem Rechenschaft über die Verwendung der Mittel verantwortlich. Längst schon ist die ganze Jugendwohlfahrt zu einer gigantischen Industrie entartet und hat so eine ungeheure Zahl von dubiosen Figuren angelockt, die sich am Leid der Kinder ein Vermögen verdienen. Das Jugendamt ist machtlos, durchschaut die Machenschaften einzelner Organisationen der so genannten „Freien Jugendwohlfahrt" gar nicht mehr und kann nur tatenlos zusehen und den Kopf in den Sand stecken.
Buchhalter, Gastwirte, Glücksritter, Alkoholiker und Drogenabhängige, Kinderschänder und abgehauste Unternehmer finden sich als Verantwortliche in diesen Organisationen wieder und sollen die Förderung und Versorgung der abgenommenen Kinder sicherstellen. In Wahrheit geht es nur mehr um Gewinnmaximierung, das Kindeswohl spielt keine Rolle mehr.
Von Adolf Hitler gegründet, hat die Jugendwohlfahrt wohl so manche schwarze Stunde hinter sich und hat in der Vergangenheit ebenfalls machtlos weggeschaut, als in vergangenen Jahren tausende Kinder in den Heimen vergewaltigt, geschlagen und auch ermordet worden sind.
Man wusste das alles nicht, man konnte ja nicht ahnen..., das sind die Ausreden für fehlende Kontrolle der vergangenen Jahre und werden wohl auch in einigen Jahren wieder zu hören sein, wenn die Missstände heutiger Tage in den Medien ihren Niederschlag finden werden. 2008 haben es zumindest schon die ersten zwei Gutachter geschafft, große mediale Präsenz zu erreichen. Nicht etwa durch große Leistungen, sondern durch tausende Falschgutachten, zerstörte Familien und Existenzen und Schaden in Millionenhöhe.
Zu diesem Übel kommt noch die grottenschlechte Ausbildung der Mitarbeiter der Jugendämter. Ein dreijähriger Schnellkursus soll ausreichen, um in wenigen Augenblicken eine Familie und die Interaktion untereinander einschätzen zu können. Akademisch ausgebildete Fachleute brauchen für eine solche Einschätzung wesentlich länger und liegen mit ihrer Meinung auch dann noch weit neben der Realität. Ist ein Kind einmal weg, dann wird alles unternommen, um Fehleinschätzungen zu vertuschen. Das wird oftmals auch durch die Pflegschaftsgerichte gedeckt, die auch gerne Fehlentscheidungen in Kauf nehmen, weil Richter nicht gerne in Konfrontation mit den Jugendämtern gehen wollen.
Quelle = http://tinyurl.com/m8fkxjk
Schier unfassbare Zustände wurden in Deutschlands Jugendämtern aufgedeckt. Mehr als 150 Kinder werden jedes Jahr erschlagen, oder zu Tode gequält -- unter Aufsicht und Verantwortung der Jugendämter. Aber auch in Österreich herrschen fatale Zustände und Unfähigkeit. Genaue Zahlen kann man hierzulande gar nicht nennen. Man beruft sich auf den Datenschutz.
Kinder werden den Eltern abgenommen, weil diese nicht in der Lage sind, sich ordentlich um das Wohlergehen der Sprösslinge zu kümmern. Entweder Pflege oder Förderung, die Versorgung mit Essen, zu wenig oder zu viel Aufmerksamkeit, kurzum, wenn es um die Abnahme von Kindern geht, ist das Jugendamt schnell und niemals um eine Ausrede verlegen.
Was dann mit den Kindern passiert, bleibt oftmals völlig im Dunkeln und ist offenbar niemand mehr für das Wohl der Kinder zuständig. Das Jugendamt schiebt die Verantwortung auf die jeweiligen Pflegefamilien, oder Kinderheime. Die machen ihre Arbeit aus Sicht des Jugendamtes zuverlässig und beanstandungsfrei.
Auf eine Anfrage seitens der FPÖ über allfällige Statistiken über Kosten, Ausbildung und Fortschritten bei den Förderungen der anvertrauten Kinder und Jugendlichen hüllt man sich seitens des Ministeriums in Schweigen. Tatsächlich gibt es kein Qualitätsmanagement, keine Statistiken und keine Nachweise über die Verwendung von weit mehr als einer Milliarde Euro pro Jahr.
In Wahrheit kosten die Jugendwohlfahrt und ihre willfährigen Handlanger dem Steuerzahler ungeheuer viel Geld und sind niemandem Rechenschaft über die Verwendung der Mittel verantwortlich. Längst schon ist die ganze Jugendwohlfahrt zu einer gigantischen Industrie entartet und hat so eine ungeheure Zahl von dubiosen Figuren angelockt, die sich am Leid der Kinder ein Vermögen verdienen. Das Jugendamt ist machtlos, durchschaut die Machenschaften einzelner Organisationen der so genannten „Freien Jugendwohlfahrt" gar nicht mehr und kann nur tatenlos zusehen und den Kopf in den Sand stecken.
Buchhalter, Gastwirte, Glücksritter, Alkoholiker und Drogenabhängige, Kinderschänder und abgehauste Unternehmer finden sich als Verantwortliche in diesen Organisationen wieder und sollen die Förderung und Versorgung der abgenommenen Kinder sicherstellen. In Wahrheit geht es nur mehr um Gewinnmaximierung, das Kindeswohl spielt keine Rolle mehr.
Von Adolf Hitler gegründet, hat die Jugendwohlfahrt wohl so manche schwarze Stunde hinter sich und hat in der Vergangenheit ebenfalls machtlos weggeschaut, als in vergangenen Jahren tausende Kinder in den Heimen vergewaltigt, geschlagen und auch ermordet worden sind.
Man wusste das alles nicht, man konnte ja nicht ahnen..., das sind die Ausreden für fehlende Kontrolle der vergangenen Jahre und werden wohl auch in einigen Jahren wieder zu hören sein, wenn die Missstände heutiger Tage in den Medien ihren Niederschlag finden werden. 2008 haben es zumindest schon die ersten zwei Gutachter geschafft, große mediale Präsenz zu erreichen. Nicht etwa durch große Leistungen, sondern durch tausende Falschgutachten, zerstörte Familien und Existenzen und Schaden in Millionenhöhe.
Zu diesem Übel kommt noch die grottenschlechte Ausbildung der Mitarbeiter der Jugendämter. Ein dreijähriger Schnellkursus soll ausreichen, um in wenigen Augenblicken eine Familie und die Interaktion untereinander einschätzen zu können. Akademisch ausgebildete Fachleute brauchen für eine solche Einschätzung wesentlich länger und liegen mit ihrer Meinung auch dann noch weit neben der Realität. Ist ein Kind einmal weg, dann wird alles unternommen, um Fehleinschätzungen zu vertuschen. Das wird oftmals auch durch die Pflegschaftsgerichte gedeckt, die auch gerne Fehlentscheidungen in Kauf nehmen, weil Richter nicht gerne in Konfrontation mit den Jugendämtern gehen wollen.
Quelle = http://tinyurl.com/m8fkxjk
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Sozialpädagogische Stellungnahme zur Bedeutung der UN-Kritik.....
http://sozialenergie.de/sozialpadagogische-stellungnahme-zur-bedeutung-der-un-kritik-fur-die-jugendhilfe-und-derer-flankierungen.html
Zum Todestag LUCA 03.11.2007 - ZiB 20 zum Tod des Luca (2007)
Im November 2007 stirbt der 17 Monate alte Luca an den Folgen von Misshandlungen im SMZ-Ost in Wien.
Die vorher behandelnden Ärzte hatten gefordert, dass man das Kind nicht mehr an die Mutter aushändigt was aber von den zuständigen Jugendämtern nicht so gesehen wurde.
Wie oft, wird vorerst über die Medien berichtet der Vater wäre der Täter, tatsächlich dürfte der Lebensgefährte der Mutter beteiligt gewesen sein. Die Mutter blieb auf freiem Fuß.
Es stellt sich in der Folge heraus, dass der leibliche Vater die Behörden seit längerem (ebenfalls) gewarnt hatte aber nicht gehört wurde. Der Vater sorgt für weitere zwei Kinder die in seinem Haushalt leben, trotzdem wollte man ihn seinen Sohn nicht aushändigen obwohl er mehrmals darum ersucht hatte.
Fotos: Bernhard Haaser
Pressekonferenz vom 9. März 2011.
Luca-Vater klagt an -http://www.luca-kinderschutzverein.com/
Keinerlei Misshandlungsspuren an der Tochter von Bernhard Haaser festgestellt - Hofer: "Hier soll offenbar ein couragierter Vater eingeschüchtert werden!"
Unter Tränen beteuerte der engagierte Familienvater Bernhard Haaser in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem stellvertretenden FPÖ-Obmann NAbg. Norbert Hofer seine Unschuld. Ihm war nach Eingang einer anonymen Anzeige die jüngere seiner Töchter abgenommen und in die Uni-Klinik Innsbruck gebracht worden, wo sie nach der Feststellung der körperlichen Unversehrtheit auf die psychosomatische Abteilung verlegt wurde. Zitiert wurde auch ein an NAbg. Norbert Hofer gerichtetes Schreiben einer Therapeutin des Vereins Opfersolidaridität, die darauf hinwies, dass sie einen Tag vor der Abnahme der Tochter bei einem Faschingsfest keinerlei blaue Flecken oder sonstige Spuren von Gewalt erkennen konnte, als sie den Kindern half, ihre Faschingskostüme anzuziehen. Sie habe im Gegenteil Haaser als liebe- und verständnisvollen Vater kennengelernt.
Haaser erinnerte an das Verhalten des Jugendamtes vor dem grausamen Tod seines Sohnes Luca. Trotz mehrfacher Anrufe und Hinweise von ihm, seiner Mutter und dritten Personen seien damals keinerlei Initiativen zum Schutz seines Sohnes getroffen worden. Seine Tochter Emina hingegen wurde bereits zwei Tage nach dem Eintreffen der anonymen Anzeigen von zwei Mitarbeitern des Sozialmates in die Klinik Innsbruck gebracht - in jene Klinik also, in der ihr Bruder Luca verstarb.
Auch der stellvertretende FPÖ-Obmann NAbg. Norbert Hofer versteht nicht, warum die Tochter von Herrn Haaser weiterhin in der Klink verbleiben muss, obwohl auch dort keine Spuren von Gewaltanwendung festgestellt werden konnten. "Die einzige Erklärung dafür ist, dass man hier eventuell einen Mann einschüchtern will, der sehr erfolgreich mit seinem Verein gegen Missstände in der Jugendwohlfahrt auftritt."
Hofer schilderte zur Verdeutlichung des Messens mit zweierlei Maß einen weiteren Fall: Ein bosnisches Ehepaar, das sein vier Monate altes Baby mit dem Hinweis, das Kind sei gestürzt, in die Salzburger Kinderchirurgie gebracht hatte, wurde freigesprochen, obwohl die ärztlichen Untersuchungen diese Behauptung eindeutig als Lüge entlarvten. Das Kind wies nämlich einen zwei Monate alten unbehandelten Oberschenkellbruch, eine gebrochene Unterarmspeiche, einen Meniskusriss am Knie und eine verwachsene Handgelenksverletzung auf. Dennoch wurde der Vater, der die Ärzte und seine Frau mit dem Tod bedroht hatte, falls sie gegen ihn aussagen würden, freigesprochen. Das Kind befindet sich bereits wieder bei der Mutter. "Dass solche Fälle immer noch passieren, wirft nicht nur auf die Jugendwohlfahrt, sondern auch auf die Justiz ein skandalös schlechtes Licht. Und weil es offenbar solche Fälle zu vertuschen gilt, werden jene schikaniert, die so wie Bernhard Haaser diese Skandale öffentlich machen und gegen die Zustände ankämpfen", stellt Hofer fest
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2013/10/29
Familiengutachter und Kindesentziehung - Von den schockierenden Methoden deutscher Ämter
Jedes Jahr werden in Deutschland über 32.000 (in 2012 über 40.000) Kinder und Jugendliche durch deutsche Ämter der Obhut ihrer Eltern entnommen, Tendenz steigend. Die Gründe sind vielfältig, bei den meisten Fällen spricht man von einer »Überforderung der Eltern«.
Das sehen die betroffenen Eltern allerdings oft anders:
Sie beginnen jetzt, sich gegen ein skandalöses System aus schlecht ausgebildeten Familiengerichten, überforderten, dennoch selbstbewussten Jugendämtern und zweifelhaften Gutachtern zu wehren, das ihnen als leibliche Eltern kaum eine Chance lässt und ihnen die Kinder – oft für immer – nimmt.
Bei den zum Teil brutalen Trennungsmethoden dürfen Eltern und Kinder bei einem kurzen Wiedersehen nicht einmal weinen, so die Buchautorin Karin Jäckel in einem Interview mit KOPP Online, die sich schon seit Jahren mit der Problematik der »Inobhutnahme« von Kindern beschäftigt.
Sie spricht schockierende Zustände an, berichtet von Kontrollmaßnahmen, Traumatisierung, Zensur, Menschenrechtsverletzungen, Wut und Hilflosigkeit, und schildert das enorme Leid von Kindern und Eltern gleichermaßen, wenn diese bis zum Rest ihres Lebens getrennt und dabei belogen werden – von fremden Instanzen.[..]
KOPP Online
http://femokratie.com/familiengutachter-kindesentziehung/02-2012/
Feinfühligkeit - Krisenheim gab Bub (7) diese seltsame Urkunde
Nach drei Monaten Haft wegen eines Diebstahls konnte eine alleinerziehende Wienerin ihren Sohn (7) aus dem Krisenheim der "MA 11" in der Engerthstraße abholen.
Zum Abschied bekam der Knirps eine groteske Erinnerungsurkunde in die Hand gedrückt: "Du warst hier, weil deine Mama im Gefängnis war" – unterzeichnet von acht (!) Erzieherinnen, die offenbar selbst noch Erziehungsbedarf in Sachen Feinfühligkeit notwendig hätten
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,949412
Nach dem "Heute"-Bericht über eine Urkunde für einen Buben (7), der drei Monate in einem Wiener Krisenzentrum verbrachte, verteidigt Herta Staffa von der MA 11 den Inhalt (Du warst hier, weil deine Mama im Gefängnis war).
http://www.heute.at/news/oesterreich/wien/art23652,949412
2013/10/28
Die beste Lösung für das Kind - Strasburgo 23 Oktober (multilingue D+F+I)
Written By Redazione on martedì 22 ottobre 2013 | 01:14
articolo multilingua - mehrsprachige artikel - article multilingue
Am 23. Oktober werden Politikern des Europäischen Parlaments in Strassburg die ersten vergleichenden Studien zur Praxis des Besuchsrechts bei Kindern und Jugendlichen nach Trennung ihrer Eltern vorgestellt. Auch Vertreter aus der Schweiz wurden eingeladen – namentlich wegen der besonders „konservativen“ Regelung in unserem Land.
Initiant ist Dr. Vittorio Vezzetti aus Varese, Pädiater und international angesehener Forscher auf diesem Gebiet. Unter den namhaften Spezialisten aus ganz Europa steht auch Martin Widrig, MLaw und Assistent an der Universität Freiburg, der die Sorgerechtssituation in der Schweiz beleuchten wird. Die Vorträge sollen den Parlamentariern veranschaulichen, wie in den einzelnen Ländern mit Scheidungskindern umgegangen wird und die eindeutigen Vorzüge einer alternierenden Obhut als Betreuungsmodell darlegen – ein Modell, bei welchem die Kinder zwei zu Hause haben und wechselweise bei ihrer Mutter bzw. ihrem Vater leben. Aufgrund der besonders positiven Erfahrungen damit könnte man von einer allgemeinen Verbesserung des emotionalen und physischen Wohlbefindens von Millionen von Minderjährigen ausgehen, wenn es zur allgemeinen Anwendung käme. Die EU hat geradezu eine verfassungsmässige Verpflichtung, ihrer Bevölkerung einen bestmöglichen Gesundheitszustand zu gewährleisten.
Was in anderen Staaten schon längst Realität ist, soll in der Schweiz bekanntlich nächstes Jahr eingeführt werden, nämlich das gemeinsame Sorgerecht. Viel Anstrengung hingegen wird es die Vertreter der Organisationen wie donna2 („donnadue“ - gleiche Rechte für alle Familienangehörigen, auch für Zweitfrauen), CROP, GeCoBi oder Vaterverbot noch kosten, bis wir in unserem Land von der Praxis der alternierende Obhut werden ausgehen können. Das EJPD weigert sich hartnäckig und wider besseren Wissens die alternierende Obhut ihm Rahmen der Revision des Unterhaltsrechts ins Gesetz aufzunehmen und neben der alleinigen Obhut ebenfalls explizit gesetzlich zu regeln. Ohne eine solche Regelung wird bei uns dasselbe passieren wie in Deutschland: Die alternierende Obhut wird es häufig nur dann geben, wenn Väter gleichzeitig weiterhin den vollen Unterhalt an die Mutter bezahlen – mit dem feinen Unterschied, dass die Unterhaltszahlungen in der Schweiz wesentlich höher und länger sind als in Deutschland. Genau deshalb ist es von grosser Bedeutung, dass in Strassburg die rückständige Rechtspraxis der Schweiz thematisiert werden kann. Denn nur mit äusserem Druck auf unser Image lassen sich hierzulande festgefahrene Muster aufbrechen.
Die alternierende Obhut, auch Wechselmodell genannt, bietet bei normalen Rahmenbedingungen mit Abstand die beste Möglichkeit für die Kinder, auch nach einer Trennung resp. Scheidung den Kontakt zu ihren Eltern erhalten zu können, und zwar so intensiv wie in einer „intakten“ Familie. Es ist die einzige international erprobte und bewährte Weise, wie sich ein Kind weiterhin bei beiden Eltern zu Hause fühlen kann und nicht bloss zu Besuch! Diese Kinder haben folglich eine bessere Ausgeglichenheit und zeigen bessere akademische Leistungen.
Eine alternierende Obhut funktioniert erwiesenermassen auch bei zerstrittenen Eltern, wenn mit einem strengen Betreuungsplan gar kein Spielraum für Diskussionen offen gelassen wird. Für das Kind bedeutet dies schlussendlich weniger ein Hin-und Her und es muss keinen Loyalitätskampf ertragen, den es innerlich fast zerreisst. Beide Eltern sind weiterhin gleichwertig. Als erfreuliche Nebenwirkungen hat sich auch erwiesen, dass z.B. die oft den Vätern vorgeworfenen Unverlässlichkeiten im Alimente-zahlen sozusagen ganz verschwinden, weil sie motiviert sind, wenn sie den Kindern persönlich das Notwendige bezahlen dürfen und nicht via Mutter. Auch die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist bei diesem Betreuungsmodell hervorzuheben. Zudem bietet es eine grundsätzliche Entlastung der sonst alleinerziehenden Mutter, ohne dass darunter die Qualität der Mutter-Kind-Beziehung leidet.
Solange ein Abbruch des Trends zum Scheiden nicht in Sicht ist, haben wir keine Wahl: donna2 macht sich stark für eine Überarbeitung der heutigen Gerichtspraxis und plädiert für die Übernahme dieses Betreuungsmodells. donna2 wird in Strassburg anwesend sein.
Se sentir à la maison et non en visite : la meilleure solution pour l'enfant !
La garde alternée : le grand prochain thème de discussion pour les enfants du divorce !
Le 23 octobre, les premières études comparatives concernant la pratique du droit de visite après la séparation des parents sont présentées à des personnalités politiques du parlement européen à Strasbourg. Des représentants de la Suisse sont également invités, notamment en raison d’une législation particulièrement conservatrice dans notre pays.
L'initiateur est D. Vittorio Vezzetti de Varese, pédiatre et chercheur international reconnu dans ce domaine. Parmi les spécialistes connus en Europe se trouvent aussi Martin Widrig, MLaw et assistant à l'université de Fribourg qui présenteront la situation de la garde en Suisse. Les rapports doivent illustrer aux parlementaires la situation de chaque pays pour les enfants de parents séparés et présenter clairement les avantages d’une garde alternée comme modèle de base. Dans ce modèle, les enfants ont deux maisons et vivent alternativement chez leur mère et leur père. En raison des expériences particulièrement positives en ce domaine, on peut assurer une amélioration générale de la situation émotionnelle et physique de millions de mineurs si l’application devenait générale sur notre continent. D’ailleurs, l’UE a une obligation quasiment constitutionnelle de garantir un meilleur état de la santé de sa population.
L’autorité parentale conjointe – qui est depuis longtemps la réalité dans d'autres pays – doit être introduite en 2014 en Suisse. Il faudra cependant encore beaucoup d’efforts de la part d’organisations comme donna2 ("donnadue" – égalité de droit pour tous les membres de la famille, et aussi pour les « deuxièmes » femmes), CROP, GeCoBi ou Vaterverbot pour que notre pays pratique la garde alternée. Malgré le progrès que cela représenterait pour l’enfant, le DFJP refuse d'ajouter le principe de garde alternée dans la révision légale du droit d'entretien et s’obstine à légaliser explicitement une garde unique. Sans une telle loi, les choses se passeront comme en Allemagne :
la garde alternée deviendra fréquente seulement si le père continue de payer l’entretien à la mère, avec une différence tout de même, les contributions d’entretien sont nettement plus hautes et durent plus longtemps en Suisse qu’en Allemagne. Il est donc essentiel qu’à Strasbourg la pratique juridique dépassée de la Suisse soit un thème de discussion. Seule cette pression sur l’image du pays peut faire changer les choses et émerger de nouveaux modèles.
La garde alternée, comme modèle prospère d’avenir, offre des conditions optimales pour que l’enfant garde une bonne relation avec ses parents après une séparation ou un divorce. C'est le seul modèle reconnu et éprouvé au niveau international permettant à l’enfant de se sentir en famille et à la maison chez ses deux parents, et non seulement en visite chez l’un de ses parents ! Par conséquent, ces enfants ont un meilleur équilibre et montrent des résultats scolaires supérieurs.
Il est également prouvé qu’une garde alternée fonctionne également pour les parents en désaccord, lorsqu’une organisation de garde rigoureuse ne permet plus de trouver d’espaces pour les discussions. Pour l'enfant, la garde alternée signifie moins de manipulations de la part de ses parents et, surtout, la fin d’un conflit de loyauté souvent déchirant. Ainsi, les deux parents sont équivalents.
La garde alternée, comme modèle prospère d’avenir, offre des conditions optimales pour que l’enfant garde une bonne relation avec ses parents après une séparation ou un divorce. C'est le seul modèle reconnu et éprouvé au niveau international permettant à l’enfant de se sentir en famille et à la maison chez ses deux parents, et non seulement en visite chez l’un de ses parents ! Par conséquent, ces enfants ont un meilleur équilibre et montrent des résultats scolaires supérieurs.
Il est également prouvé qu’une garde alternée fonctionne également pour les parents en désaccord, lorsqu’une organisation de garde rigoureuse ne permet plus de trouver d’espaces pour les discussions. Pour l'enfant, la garde alternée signifie moins de manipulations de la part de ses parents et, surtout, la fin d’un conflit de loyauté souvent déchirant. Ainsi, les deux parents sont équivalents.
On peut également constater avec ce modèle une amélioration de l’implication des pères. En effet, s’ils peuvent contribuer personnellement et directement à l’entretien de l’enfant, autant au niveau des soins que de l’argent, les pères se trouvent motivés et plus présents pour leur enfant. Ce modèle permet également une meilleure conciliation de la famille et du travail. Enfin, il s’agit d’une évolution fondamentale pour les mères élevant aujourd’hui seules leur enfant ; leur emploi du temps se trouve allégé sans entraver la qualité de relation avec leur enfant.
Tant qu’aucun changement de la tendance de divorcer ne sera visible, nous n’avons pas le choix : donna2 demande une refonte de la pratique juridique actuelle et plaide pour la mise sur pied du modèle de garde alternée. donna2 sera présent à Strasbourg.
Non diritto di visita bensì vivere con entrambi i genitori separati! I vantaggi della custodia alternata per i figli di divorziati.
Il 23 ottobre prossimo, agli europarlamentari verranno esposti i primi studi comparativi riguardanti i vantaggi che rappresentano per i minori la possibilità di continuare a vivere con entrambi i genitori anche dopo il divorzio. Un rappresentante della Svizzera prenderà la parola per illustrare la prassi estremamente “conservatrice” nel nostro paese.
Promotore di questa iniziativa è il pediatra di Varese, Dr. Vittorio Vezzetti, noto ricercatore e specialista in materia. Invitata anche la Svizzera che sarà rappresentata da Martin Widrig MLaw e ricercatore all’università di Friborgo il quale esporrà la situazione dell’affidamento nel diritto di divorzio nel nostro paese. Con questa iniziativa, il Dr. Vezzetti vuole illustrare al Parlamento europeo la situazione nei vari paesi ed esporre gli indiscussi vantaggi della condivisione dei doveri di custodia alternata - detta anche affido condiviso. Nei doveri della UE è iscritta una clausola che garantisce ai propri cittadini le migliori condizioni di salute possibili. Si chiede dunque al Parlamento di introdurre questa prassi “di igiene psichica” in tutta la comunità europea.
Tant qu’aucun changement de la tendance de divorcer ne sera visible, nous n’avons pas le choix : donna2 demande une refonte de la pratique juridique actuelle et plaide pour la mise sur pied du modèle de garde alternée. donna2 sera présent à Strasbourg.
Non diritto di visita bensì vivere con entrambi i genitori separati! I vantaggi della custodia alternata per i figli di divorziati.
Il 23 ottobre prossimo, agli europarlamentari verranno esposti i primi studi comparativi riguardanti i vantaggi che rappresentano per i minori la possibilità di continuare a vivere con entrambi i genitori anche dopo il divorzio. Un rappresentante della Svizzera prenderà la parola per illustrare la prassi estremamente “conservatrice” nel nostro paese.
Promotore di questa iniziativa è il pediatra di Varese, Dr. Vittorio Vezzetti, noto ricercatore e specialista in materia. Invitata anche la Svizzera che sarà rappresentata da Martin Widrig MLaw e ricercatore all’università di Friborgo il quale esporrà la situazione dell’affidamento nel diritto di divorzio nel nostro paese. Con questa iniziativa, il Dr. Vezzetti vuole illustrare al Parlamento europeo la situazione nei vari paesi ed esporre gli indiscussi vantaggi della condivisione dei doveri di custodia alternata - detta anche affido condiviso. Nei doveri della UE è iscritta una clausola che garantisce ai propri cittadini le migliori condizioni di salute possibili. Si chiede dunque al Parlamento di introdurre questa prassi “di igiene psichica” in tutta la comunità europea.
Al 1.1.2014 dovrebbe entrare in vigore in Svizzera l’autorità parentale congiunta automatica; ciò è prassi corrente da anni praticamente in tutta Europa! Mentre a Strasburgo si discute già di custodia alternata, in Svizzera vi sarà ancora molto lavoro da fare affinché le organizzazioni quali donna2 (associazione che chiede una reale parità di trattamento tra i sessi e più specificatamente per tutti i membri della famiglia – nonni, zii, seconde compagne/mogli) CROP, GeCoBi o Vaterverbot possano esser ascoltate dalle nostre autorità. Infatti il Dipartimento di giustizia e polizia è alle prese con la revisione del diritto di mantenimento e sta, nonostante le tendenze contrarie negli altri paesi, rinsaldando la prassi della costituzione di “famiglie monoparentali”, di padri “caccia- quattrini” e figli orfani! Da Strasburgo le citate organizzazioni sperano di poter far attirare l’attenzione dell’opinione pubblica sulla retrograda prassi che si sta consolidando in Svizzera in materia di diritto di famiglia.
I vantaggi della custodia alternata sono molteplici. Grazie a numerose ricerche internazionali si è potuto dimostrare con certezza che i figli di divorziati in queste condizioni riescono facilmente a mantenere l’equilibrio emotivo e affettivo anche e soprattutto nei casi di separazioni conflittuali! Niente più conflitto di lealtà per loro. I genitori rimangono equivalenti. Niente figli “in visita”, niente orfani di padre, niente madri su cui ricade tutto il peso della famiglia “monoparentale”. Come per incanto spariscono le diatribe sugli alimenti mai pagati (o pagati in eccesso). Come per incanto la madre ha una miglior possibilità di integrare la professione con la vita famigliare, che si dimostra nelle ricerche persino con una migliore qualità della relazione madre-figlio.
Fin quando non vi sarà un’inversione di tendenza dei divorzi, non v’è scelta per donna2: postulare la custodia alternata per i figli di genitori separati. donna2 sarà presente a Strasburgo.
Written by donna2
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Etichette: affido dei minori, diritto di visita, la custodia alternata dei minori, La garde alternée, la meilleure solution pour l'enfant, Strasbourg die beste Lösung für das Kind, Strasburgo
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http://www.colibri-italia.it/2013/10/die-beste-losung-fur-das-kind.html
ALLEN Kindern BEIDE Eltern!
Veröffentlicht am 07.10.2013
Schön, dass du die Seite angeklickt hast! Wir sind der Väteraufbruch für Kinder und setzen uns dafür ein, dass nach einer Trennung der Eltern, das Kind seine beiden Eltern weiterhin gleichwertig sehen darf. Unser Motto ist: ALLEN Kindern BEIDE Eltern! Schaut auf unsere Webseiten nach einer Kreisgruppe in eurer Nähe. Gern helfen wir euch auf unserer Hotline weiter. http://www.vaeteraufbruch.de/
Der Filmspot wurde von der Regisseurin Eva Marel Jura im August 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Väteraufbruch für Kinder Hamburg e.V. und Peter Kleine gedreht. Es war für uns VafK´ler spannend zu sehen, welche hohe Zahl an Mitwirkenden und welcher Tross an Equipment zum Einsatz kamen. Die Entwicklung des Films bis zur Fertigstellung war für uns nicht nur ein großes Erlebnis, sondern Vorbild für unsere eigene Arbeit. Wir danken Eva und Peter sehr für ihre Zusammenarbeit mit uns!
Herzliche Grüße, euer Väteraufbruch für Kinder, Landesverein Hamburg e.V.
http://vaeteraufbruchhamburg.de/
http://www.pellybayfilms.com/
http://www.peterkleine.com/
Der Filmspot wurde von der Regisseurin Eva Marel Jura im August 2013 in enger Zusammenarbeit mit dem Väteraufbruch für Kinder Hamburg e.V. und Peter Kleine gedreht. Es war für uns VafK´ler spannend zu sehen, welche hohe Zahl an Mitwirkenden und welcher Tross an Equipment zum Einsatz kamen. Die Entwicklung des Films bis zur Fertigstellung war für uns nicht nur ein großes Erlebnis, sondern Vorbild für unsere eigene Arbeit. Wir danken Eva und Peter sehr für ihre Zusammenarbeit mit uns!
Herzliche Grüße, euer Väteraufbruch für Kinder, Landesverein Hamburg e.V.
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Kritik an EU-Ländern: "Türkische Kinder illegal den Familien weggenommen"
Von Hasnain Kazim, Istanbul
Die Kritik richtet sich vor allem an Deutschland, Belgien und die Niederlande: Menschenrechtspolitiker in Ankara werfen europäischen Ländern vor, Kinder türkischer Einwanderer ihrer Kultur zu entfremden. Oft würden sie "illegal" von ihren Familien getrennt und in Heime gesteckt.
Mit ungewöhnlich deutlichen Worten machen türkische Abgeordnete ihrem Unmut Luft: In mehreren europäischen Ländern würden "Tausende von türkischen Kindern" illegal ihren Familien weggenommen, heißt es in einem Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission für Menschenrechte. Europaweit seien rund 5000 Kinder und Jugendliche davon betroffen.
Attackiert werden vor allem Deutschland, Belgien und die Niederlande, berichtet die Zeitung "Today's Zaman". Richter an Familiengerichten würden regelmäßig den Angaben von Jugendämtern größere Bedeutung zumessen als den Worten der Eltern, schreiben die Abgeordneten weiter. Deutlich werde das daran, dass die Richter in den meisten Fällen gegen die Eltern entscheiden würden. Der Grundsatz, dass alles zum Wohle des Kindes geschehen müsse, werde "willkürlich ausgelegt". Der Bericht bemängelt auch, dass manche Eltern "ungebildet" oder unfähig seien, die Sprache des jeweiligen Aufenthaltslands zu sprechen und daher daran scheiterten, ihre Rechte zu verteidigen und sich dagegen zu wehren, dass man ihnen die Kinder wegnehme. Sie würden sich weder an Anwälte mit türkischen Wurzeln wenden noch Hilfe von türkischen Konsulaten in Anspruch nehmen. Stattdessen würden sie einfach jegliche Kommunikation mit den Jugendämtern einstellen.
"Assimilation der Kinder in europäische Kulturen"
Die Kommission hatte nach Beschwerden aus den drei Ländern eine Untersuchung im Juni angeordnet. Demnach seien die meisten Kinder von türkischen Staatsangehörigen wegen angeblicher Misshandlungen, finanzieller Probleme "oder sonstiger falscher Vorwürfe" in staatliche Obhut genommen worden. Das habe zum "Bruch der Familie" und zu einer "Assimilation der Kinder an europäische Kulturen" geführt, sie jedoch von ihren eigenen Traditionen entfernt. In vielen Fällen hätten die Kinder zudem den Kontakt zu ihrer Familie verloren. Alles in allem würden sie der türkischen Kultur "entfremdet".
Der Vorsitzende der Kommission, Ayhan Sefer Üstün von der regierenden AK-Partei, hatte bereits im Frühjahr Kritik in drei Fällen aus Belgien geäußert. Die belgischen Behörden hatten Kinder aus türkischstämmigen Familien bei homosexuellen Paaren untergebracht. Für Üstün ist das ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, weil die Lebensweise und die Überzeugungen gleichgeschlechtlicher Paare nicht vereinbar seien mit denen der türkischen Familien. Vielmehr werde diesen Kindern ein anderer Lebensstil "aufgezwungen".
Allgemein kritisiert der Bericht, dass nicht genügend Rücksicht genommen werde auf die kulturellen und religiösen Werte der betroffenen Familien. "Obwohl nahe Verwandte bereit stehen, um für die Kinder zu sorgen, werden sie von den Behörden nicht in Erwägung gezogen", heißt es dort. In Problemfällen sollten Kinder aber Verwandten oder zumindest "Familien mit ähnlichem kulturellen Hintergrund" gegeben werden, wo sie die Möglichkeit hätten, auch ihre Muttersprache zu pflegen.
Die Kritik passt zur aggressiven Tonlage von Premierminister Recep Tayyip Erdogan seit einiger Zeit. Sie erinnert an Auftritte des Regierungschefs in Deutschland vor drei Jahren, als er seine Landsleute vor "zu viel Anpassung" warnte und forderte, Türkisch, nicht Deutsch müsse die Erstsprache von Kindern türkischer Eltern sein. "Ihr seid meine Staatsbürger!", rief er ihnen zu. Beobachter vermuten dahinter auch verletzten Stolz, weil es mit den Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU nicht vorangeht. Der am Mittwoch vorgestellte EU-Fortschrittsbericht betonte zwar, man halte an einer Fortsetzung der Gespräche fest, kritisierte aber das harte Vorgehen der türkischen Polizei gegen regierungskritische Demonstranten.
Weiterer Tiefpunkt im Verhältnis zwischen EU und Türkei
Die Kritik am Umgang mit türkischen Kindern ist ein weiterer Tiefpunkt im Verhältnis zwischen EU und Türkei. Erdogans Vize Bekir Bozdag erklärte kürzlich, die Türkei setze "alle diplomatischen Hebel in Bewegung", um die Kinder aus staatlicher Obhut in anderen Ländern herauszuholen und ihren Familien zurückzugeben. Auch Bozdag nannte als Grund, dass die meisten Heime und Pflegeeltern nicht dieselben Werte teilten wie türkische Familien.
Das Bundesjugendministerium teilte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit, es gebe keine Zahlen darüber, wie viele Minderjährige mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland jährlich in Obhut genommen würden. In der Statistik werde aber zwischen Minderjährigen mit deutscher und mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit unterschieden. Im Jahr 2011 seien demnach insgesamt 38.456 Kinder in Obhut genommen worden, davon 5627 nichtdeutsche Kinder und Jugendliche.
Die Unterbringung von Kindern in Heimen oder bei Pflegefamilien ist in Deutschland Sache der Bundesländer und unterliegt strengen gesetzlichen Auflagen. Demnach ist ein Jugendamt berechtigt und sogar verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in Obhut zu nehmen:
Das deutsche Sozialgesetz sieht im Fall von Misshandlungen und Gefahr für die Kinder vor, dass sie "bei einer geeigneten Person" oder "in einer geeigneten Einrichtung" untergebracht werden. Doch was unter "geeignet" zu verstehen ist, darüber gehen die Meinungen in Deutschland und in der Türkei auseinander.
Hasnain Kazim auf Facebook
"Assimilation der Kinder in europäische Kulturen"
Die Kommission hatte nach Beschwerden aus den drei Ländern eine Untersuchung im Juni angeordnet. Demnach seien die meisten Kinder von türkischen Staatsangehörigen wegen angeblicher Misshandlungen, finanzieller Probleme "oder sonstiger falscher Vorwürfe" in staatliche Obhut genommen worden. Das habe zum "Bruch der Familie" und zu einer "Assimilation der Kinder an europäische Kulturen" geführt, sie jedoch von ihren eigenen Traditionen entfernt. In vielen Fällen hätten die Kinder zudem den Kontakt zu ihrer Familie verloren. Alles in allem würden sie der türkischen Kultur "entfremdet".
Der Vorsitzende der Kommission, Ayhan Sefer Üstün von der regierenden AK-Partei, hatte bereits im Frühjahr Kritik in drei Fällen aus Belgien geäußert. Die belgischen Behörden hatten Kinder aus türkischstämmigen Familien bei homosexuellen Paaren untergebracht. Für Üstün ist das ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte, weil die Lebensweise und die Überzeugungen gleichgeschlechtlicher Paare nicht vereinbar seien mit denen der türkischen Familien. Vielmehr werde diesen Kindern ein anderer Lebensstil "aufgezwungen".
Allgemein kritisiert der Bericht, dass nicht genügend Rücksicht genommen werde auf die kulturellen und religiösen Werte der betroffenen Familien. "Obwohl nahe Verwandte bereit stehen, um für die Kinder zu sorgen, werden sie von den Behörden nicht in Erwägung gezogen", heißt es dort. In Problemfällen sollten Kinder aber Verwandten oder zumindest "Familien mit ähnlichem kulturellen Hintergrund" gegeben werden, wo sie die Möglichkeit hätten, auch ihre Muttersprache zu pflegen.
Die Kritik passt zur aggressiven Tonlage von Premierminister Recep Tayyip Erdogan seit einiger Zeit. Sie erinnert an Auftritte des Regierungschefs in Deutschland vor drei Jahren, als er seine Landsleute vor "zu viel Anpassung" warnte und forderte, Türkisch, nicht Deutsch müsse die Erstsprache von Kindern türkischer Eltern sein. "Ihr seid meine Staatsbürger!", rief er ihnen zu. Beobachter vermuten dahinter auch verletzten Stolz, weil es mit den Beitrittsverhandlungen der Türkei mit der EU nicht vorangeht. Der am Mittwoch vorgestellte EU-Fortschrittsbericht betonte zwar, man halte an einer Fortsetzung der Gespräche fest, kritisierte aber das harte Vorgehen der türkischen Polizei gegen regierungskritische Demonstranten.
Weiterer Tiefpunkt im Verhältnis zwischen EU und Türkei
Die Kritik am Umgang mit türkischen Kindern ist ein weiterer Tiefpunkt im Verhältnis zwischen EU und Türkei. Erdogans Vize Bekir Bozdag erklärte kürzlich, die Türkei setze "alle diplomatischen Hebel in Bewegung", um die Kinder aus staatlicher Obhut in anderen Ländern herauszuholen und ihren Familien zurückzugeben. Auch Bozdag nannte als Grund, dass die meisten Heime und Pflegeeltern nicht dieselben Werte teilten wie türkische Familien.
Das Bundesjugendministerium teilte auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE mit, es gebe keine Zahlen darüber, wie viele Minderjährige mit türkischer Staatsangehörigkeit in Deutschland jährlich in Obhut genommen würden. In der Statistik werde aber zwischen Minderjährigen mit deutscher und mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit unterschieden. Im Jahr 2011 seien demnach insgesamt 38.456 Kinder in Obhut genommen worden, davon 5627 nichtdeutsche Kinder und Jugendliche.
- wenn der Minderjährige selbst darum bittet
- wenn eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes es erfordert und die Sorgeberechtigten nicht widersprechen oder
- wenn es ein familiengerichtliches Urteil darüber gibt.
Das deutsche Sozialgesetz sieht im Fall von Misshandlungen und Gefahr für die Kinder vor, dass sie "bei einer geeigneten Person" oder "in einer geeigneten Einrichtung" untergebracht werden. Doch was unter "geeignet" zu verstehen ist, darüber gehen die Meinungen in Deutschland und in der Türkei auseinander.
Hasnain Kazim auf Facebook
Beamter: "Esse nichts, bis ich meine Kinder sehe"
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Beamter: "Esse nichts, bis ich meine Kinder sehe"
Kein Besuchsrecht
23.10.2013, 17:00
Foto: Manfred Schröfl
Ein Familienvater steht vor den Trümmern seines Lebens: Nach einem Streit wurde Martin H. von seiner Ehefrau verlassen, die vier Kinder nahm sie mit. Seit mittlerweile acht Monaten wird dem UNO- Beamten nun das Besuchsrecht verwehrt - ein Hungerstreik ist für ihn der letzte Ausweg.
Den nunmehr dritten Tag in Folge verweigert der 51- Jährige die Nahrungsaufnahme, die Verzweiflung ist dem gebürtigen Kärntner ins Gesicht geschrieben. Die Vorgeschichte: Bei einer Friedensmission im Kongo lernte der Beamte seine spätere Ehefrau kennen und lieben. Die Frau zog wenig später mit ihren beiden Kindern zu ihrem Mann nach Wien. Mit der Geburt der Zwillinge schien das Glück perfekt.
Doch zu Jahresbeginn hing der Haussegen plötzlich schief. "Im Zuge eines häuslichen Streits warf meine Ehefrau mit Tellern um sich, schrie um Hilfe und täuschte sogar eine Verletzung vor", schildert der 51- Jährige. Die Polizei erschien und sprach ein Betretungsverbot gegen den Mann aus. "Meine Frau nahm dann alle vier Kinder und verschwand auf Nimmerwiedersehen", so Martin H. weiter.
Das einzige Schreiben, das der 51- Jährige erhielt, war eine Forderung nach Unterhaltszahlungen von 3.000 Euro monatlich. Martin H. reicht es jetzt: "Ich esse so lange nichts, bis ich meine Kinder sehe."
Doch zu Jahresbeginn hing der Haussegen plötzlich schief. "Im Zuge eines häuslichen Streits warf meine Ehefrau mit Tellern um sich, schrie um Hilfe und täuschte sogar eine Verletzung vor", schildert der 51- Jährige. Die Polizei erschien und sprach ein Betretungsverbot gegen den Mann aus. "Meine Frau nahm dann alle vier Kinder und verschwand auf Nimmerwiedersehen", so Martin H. weiter.
"Aufenthaltsort wird geheim gehalten"
"Obwohl Polizei und Gericht feststellten, dass es zu keinerlei Gewalt gekommen war und sofort das Verfahren gegen meinen Mandanten einstellten, wird ihm seit acht Monaten das Besuchsrecht verwehrt und der Aufenthaltsort seiner Familie vom Jugendamt der Stadt Wien geheim gehalten", erklärt Rechtsanwältin Astrid Wagner. "Mein Mandant fühlt sich vom Staat im Stich gelassen."
Das einzige Schreiben, das der 51- Jährige erhielt, war eine Forderung nach Unterhaltszahlungen von 3.000 Euro monatlich. Martin H. reicht es jetzt: "Ich esse so lange nichts, bis ich meine Kinder sehe."
Florian Hitz und Manfred Schröfl, Kronen Zeitung/red
Revolution an deutschen Gerichten - Gutachter müssen künftig ihre Unabhängigkeit beweisen
Gutachter und Sachverständige vor Gericht sollen künftig etwaige Zweifel an ihrer Unabhängigkeit selbst ausräumen. Einem entsprechenden Antrag stimmte der Petitionsausschuss des Bundestages nach drei Jahren Beratungen jetzt überraschend zu.
Die Entscheidung kommt einer Revolution gleich. Weil die Gutachter etwaige Interessenkonflikte zwischen sich und ihrem Auftraggeber künftig von sich aus ausräumen müssen, haben Geschädigte vor deutschen Gerichten bald eine höhere Chance, dass ihr Fall von wirklich neutralen Fachleuten beurteilt wird. Einem entsprechenden Antrag auf Initiative der beiden Bürger Horst G. und Josef S. stimmte der Petitionsausschuss des Bundestages nach drei Jahren Laufzeit jetzt überraschend zu. Liefern Sachverständige so genannte „Gefälligkeitsgutachten“ ab, so dürfen sie künftig nicht mehr bestellt werden und verlieren somit Aufträge und ihr Renommee. Der Bundestag muss dem Vorschlag noch zustimmen.
Untersuchungen zufolge schließen sich die Richter in Deutschland in bis zu 97 Prozent der Streitfälle dem Standpunkt der befragten Gutachter und Sachverständigen an. Damit ist nach dem Urteil vieler Fachleute oft nicht mehr die Verhandlung vor Gericht für das Urteil entscheidend, sondern die häufig im Nachhinein kaum noch nachvollziehbare Wahl des jeweiligen Gutachters durch die Richter. Nun hat der Petionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die Zivilprozessordnung (ZPO, §404) so ergänzen, „dass der Sachverständige alle Gründe und Beziehungen zu benennen hat, aus denen er ein Interesse an dem Ausgang des Verfahrens haben könnte“. Insbesondere muss der Gutachter von sich aus etwaige Gründe angeben, die aufgrund seiner früheren Berufs-, Sachverständigen-oder Beratungstätigkeit Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufwerfen könnten.
In den meisten Fällen folgt der Bundestag dem Ausschuss. Danach müsste Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dann den Gesetzentwurf vorbereiten lassen. Günstigstenfalls könnte das neue Recht ab 2014 gelten.
Untersuchungen zufolge schließen sich die Richter in Deutschland in bis zu 97 Prozent der Streitfälle dem Standpunkt der befragten Gutachter und Sachverständigen an. Damit ist nach dem Urteil vieler Fachleute oft nicht mehr die Verhandlung vor Gericht für das Urteil entscheidend, sondern die häufig im Nachhinein kaum noch nachvollziehbare Wahl des jeweiligen Gutachters durch die Richter. Nun hat der Petionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die Zivilprozessordnung (ZPO, §404) so ergänzen, „dass der Sachverständige alle Gründe und Beziehungen zu benennen hat, aus denen er ein Interesse an dem Ausgang des Verfahrens haben könnte“. Insbesondere muss der Gutachter von sich aus etwaige Gründe angeben, die aufgrund seiner früheren Berufs-, Sachverständigen-oder Beratungstätigkeit Zweifel an seiner Unabhängigkeit aufwerfen könnten.
In den meisten Fällen folgt der Bundestag dem Ausschuss. Danach müsste Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dann den Gesetzentwurf vorbereiten lassen.
„Viele Gutachter arbeiten laufend für Versicherungen oder die Großindustrie“
Der Petent Josef S. überzeugte den Petitionsausschuss des Bundestages quer durch alle Parteien mit dem Argument, dass auf vielen wissenschaftlichen Gebieten, besonders in der Medizin und der Unfallbegutachtung, „ein großer Teil der als Gutachter in Betracht kommenden Personen in einem engen Netz aus Abhängigkeiten und Beziehungen“ verflochten sei. Die wichtigen Fachleute würden vor Gericht immer wieder von denselben Parteien oder Institutionen beauftragt. „Viele Gutachter arbeiten laufend für Versicherungen oder die Großindustrie und können deshalb in deren Vorstellungen befangen oder finanziell mit ihnen verbunden sein“, so S. Etliche Versicherungen besäßen auch insofern Macht über die meisten Sachverständigen, als sie deren Honorarabrechnungen erstatten oder kleinlich kürzen könnten (Petition Nr. 12609).
Vor allem in Unfallprozessen oder in Verhandlungen zu Kunstfehlern in der Medizin tobt schon seit Jahren ein erbitterter Streit um die Auswahl wirklich neutraler Sachverständiger. Dabei stehen Gutachter immer wieder in Verdacht, eher im Sinne von Unternehmen oder Versicherungen zu urteilen, weil sie von diesen besonders häufig beauftragt werden, und eben nicht im Sinne der Geschädigten. Kläger mussten im Zweifelsfall mit viel Aufwand beweisen, dass der gewählte Sachverständige befangen sein könnte. Das soll sich nun ändern, indem der Gutachter selbst die Gründe für seine Berufung offenlegen muss.
Versicherer führen Effizienz und Erfahrung ins Feld
Versicherer und Unternehmen hatten dagegen stets ins Feld geführt, die Versichertengemeinschaft müsse durch eine strenge Gutachtenpraxis vor Querulanten und Simulanten geschützt werden, die sich nur auf Kosten anderer Leistungen und Geld erschleichen wollten. Die häufige Beauftragung derselben Gutachter trage lediglich dem Umstand Rechnung, dass die ausgewählten Fachleute auch entsprechende Fallzahlen und die nötige Qualifikation vorweisen könnten.
Das neue Recht erlegt nun den Gutachtern die Beweislast auf. Sie müssen selbst darlegen, warum sie neutral sind. Im Endeffekt sollte das die Prozesse, die häufig viele Jahre dauern, erheblich beschleunigen. Nämlich dann, wenn auch die Klageparteien die Reputation des Gutachters als unstrittig ansehen – und sich beide Seiten früher der Sache zuwenden können.
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