2013/12/31

Völkerstrafrecht - Verbrechen gegen die Menschlichkeit

Als Völkerstrafrecht wird die Summe der Rechtsnormen bezeichnet, welche die Strafbarkeit einzelner Individuen unmittelbar aufgrund von Völkerrecht begründen. Völkerrechtsverbrechen sind der Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und das Verbrechen der Aggression. Bei diesen Verbrechen wird davon ausgegangen, dass ihre Auswirkungen über einen einzelnen Staat hinausgehen und die internationale Gemeinschaft insgesamt damit ein Interesse an einer strafrechtlichen Verfolgung der Verantwortlichen hat.

Zugleich erweist sich das nationale Strafrecht und die nationale Justiz in diesen Fällen häufig als unzureichend. Da Völkerrechtsverbrechen in der Regel von Angehörigen eines Staatsapparats begangen oder zumindest unterstützt werden, können diese oftmals auf die nationale Strafverfolgung erheblichen Einfluss ausüben. Die hieraus folgende Straflosigkeit (englisch: impunity) der Täter wird nach heutigem Verständnis als Verstoß gegen die universell geltenden Menschenrechte der Opfer angesehen. Die Entwicklung des Völkerstrafrechts steht damit in engem Bezug zur Entwicklung der Menschenrechte. Während die Menschenrechte Individuen berechtigen, regelt das Völkerstrafrecht Verpflichtungen von Einzelpersonen. Dabei ist das Völkerstrafrecht - wie das Strafrecht allgemein - das schärfste Mittel (ultima ratio) und findet nur bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen Anwendung.

Das Völkerstrafrecht stellt eine entscheidende Veränderung zweier grundlegender Prinzipien des klassischen Völkerrechts dar. Indem es Einzelpersonen unmittelbar verpflichtet, stellt es einerseits einen Umbruch im hergebrachten völkerrechtlichen Verständnis dar, wonach allein Staaten Völkerrechtssubjekte sind. Zum anderen findet der Grundsatz der staatlichen Souveränität Einschränkungen, da schwere Menschenrechtsverletzungen nicht mehr als innere Angelegenheiten eines Staates angesehen werden, sondern international verfolgt werden können.
Neben den materiellrechtlichen Voraussetzungen, welche eine Strafbarkeit im Einzelnen festlegen, gehört auch das dazugehörige Prozessrecht zum Völkerstrafrecht. Hierzu gehören etwa Regelungen zur Verfahrensweise vor internationalen Strafgerichten. Die heute wichtigste Institution zur Durchsetzung des Völkerstrafrechts ist der Internationale Strafgerichtshof.

Geschichte

Acht der 24 Hauptangeklagten im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher: Göring, Heß, von Ribbentrop, Keitel (vordere Reihe von links), Dönitz, Raeder, von Schirach und Sauckel (dahinter)
Ideen zur Schaffung einer internationalen Strafjustiz existieren historisch schon lange, doch erst im 20. Jahrhundert haben diese konkrete Gestalt angenommen. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde im Versailler Vertrag die Anklage des deutschen Kaisers Wilhelm II. wegen internationaler Verbrechen vorgesehen. Aufgrund der Weigerung der Niederlande, Wilhelm II. auszuliefern, kam es aber nicht dazu (siehe auch: Leipziger Prozesse).

http://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerstrafrecht




Verbrechen gegen die Menschlichkeit

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Verbrechen gegen die Menschlichkeit (englisch crime against humanity, französisch crime contre l’humanité) ist ein Straftatbestand im Völkerstrafrecht, der zum ersten Mal 1945 im Londoner Statut des für den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher des NS-Regimes geschaffenen Internationalen Militärgerichtshofs als Tatbestand vertraglich festgelegt und seitdem auch in nationale Strafgesetzbücher aufgenommen wurde.

Entwicklung des völkerrechtlichen Begriffs

Eine wichtige völkerrechtliche Setzung war die Verurteilung des Völkermordes an den Armeniern im Osmanischen Reich am 24. Mai 1915 in einer Protestnote durch die Triple Entente; England, Frankreich und Russland drohten der jungtürkischen Regierung darin, diese „Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Zivilisation“ würden nach Kriegsende verfolgt werden. Juristisch wurde der Begriff erstmals 1946 zur Ahndung der Kriegsverbrechen bei den Nürnberger und Tokioter Prozessen definiert und benutzt (siehe auch: Völkermord). Dieses Vorgehen war damals umstritten, da nach rechtsstaatlichen Prinzipien eigentlich nur Verbrechen verfolgt werden können, die nach dem Erlass des entsprechenden Gesetzes begangen werden. Damit soll Willkür bei Strafmaß und Definition des Straftatbestands verhindert werden. Der Hinweis auf das nationalstaatliche Rückwirkungsverbot im Strafrecht greift hier zu kurz, da das Nürnberger Tribunal sich auf das Völkerrecht bezog und auf internationale Verträge und Verbindlichkeiten hinwies, die durch das NS-Regime im internationalen Maßstab verletzt bzw. ignoriert wurden.
In den Nürnberger Prozessen wie auch in mehreren Verlautbarungen der Vereinten Nationen wurde und wird die Massenvernichtung in Konzentrationslagern als Verbrechen gegen die Menschlichkeit beurteilt. Da die „industrielle Tötung von Menschen“ (Hannah Arendt) sich nicht ausschließlich gegen solche jüdischer Abstammung gerichtet habe, handle es sich nicht durchgehend um Völkermord, sondern wird unter „crime against humanity“ subsumiert.
Seit dem 1. Juli 2002 besteht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag als ständige Institution zur Verfolgung dieser Verbrechen. Der IStGH berücksichtigt den oben genannten Rechtsgrundsatz und darf nur Straftaten verfolgen, die nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs begangen wurden.

Definition der Londoner Charta vom 8. August 1945

„Verbrechen gegen die Menschlichkeit, unter anderem: Mord, ethnische Ausrottung, Versklavung, Deportation und andere unmenschliche Akte gegen die Zivilbevölkerung oder: Verfolgung aufgrund von rassistischen, politischen und religiösen Motiven; unabhängig davon, ob einzelstaatliches Recht verletzt wurde.“
Mit der Londoner Charta verständigten sich die Alliierten auf ein gemeinsames Strafrecht, das ihren jeweiligen nationalen Rechtssystemen übergeordnet war. Sie bildete die juristische Grundlage für die Nürnberger Prozesse gegen die wichtigsten gefangenen NS-Machthaber.

Definition im Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs

Artikel 7 des 2002 in Kraft getretenen Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs als Rechtsgrundlage des Internationalen Strafgerichtshofes definiert den Begriff „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Einzelnen. Die Vorschrift listet eine Vielzahl einzelner Handlungen (wie etwa vorsätzliche Tötung) auf, die jeweils dann ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, wenn sie im Zuge eines „ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung“ erfolgen. Im Gegensatz zu Kriegsverbrechen können Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch außerhalb bewaffneter Konflikte begangen werden. In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, dass ein Täter bezüglich der einzelnen Tathandlung vorsätzlich sowie in Kenntnis des systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung handelt.
Artikel 7 des Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs:
  • Absatz 1: Jeder der folgenden Akte, wenn sie im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung und in Kenntnis des Angriffs erfolgen:
  • Absatz 2: Zur Definition von Absatz 1: 

http://de.wikipedia.org/wiki/Verbrechen_gegen_die_Menschlichkeit

Deutsche Jugendämter zerstören wissentlich Familien

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Deutsche Jugendämter zerstören wissentlich Familien. Teil 1

Deutsche Jugendämter zerstören wissentlich Familien. Teil 1

STIMME RUSSLANDS

 In einem Interview reden wir mit Wojciech Leszek Pomorski, dem Vorsitzenden des Polnischen Verbandes Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V. Wojciech Pomorski hat seine beiden Töchter wegen des Hamburger Jugendamtes nie wieder gesehen. Bekannt ist der Fall Pomorski wegen des polnischen Sprachverbotes für seine Töchter. Am 18. Februar 2007 hat Wojciech Pomorski den Polnischen Verband www.dyskryminacja.de gegründet. Im September 2013 wandte sich eine deutsche Familie an ihn, um Unterbringung in Polen vor dem Jugendamt zu bekommen. Heute hat eine polnische Familie bei Wojciech Pomorski Hilfe gesucht, weil das Jugendamt ihre drei Kinder in Obhut genommen hat. Am 9. Dezember gibt Wojciech Pomorski eine Pressekonferenz in Berlin zu diesem Fall.

Seit wann Sind Sie mit dem Thema Jugendamt beschäftigt?

Genau seit der Entführung meiner Kinder von Zuhause durch meine deutsche Ehegattin mit Unterstützung des deutschen und später österreichischen Jugendamtes am 9 Juli 2003.


Ihre beiden Töchter sind vom Jugendamt weggenommen worden. Erklären Sie uns das.

Meine deutsche Exfrau und ihre Familie entführten meine Kinder Justyna und Iwona-Polonia. Es gab Hass meiner polnischen Nation gegenüber, der von der Familie ausging und eine negative Beeinflussung meiner Exehefrau seitens meiner Schwiegereltern und der Großmutter meiner Exgemahlin, deren drei Brüder in der SS waren und im Krieg in Polen gefallen sind. Das Jugendamt half ihnen, meine Kinder zu entführen und verbot mir (und meiner ganzen polnischen Familie), meine Kinder überhaupt zu sehen! Der primäre Grund war das Verbot unserer polnischen Sprache, die wir miteinander benutzten. Das Jugendamt wollte meine Kinder vollständig germanisieren und unsere polnische Identität auslöschen. Das hat das Jugendamt über die fast elf Jahre getan.


Das polnische Sprachverbot war der wichtigste Punkt bei dem Kindesentzug?

Ja. Das war der einzige Grund. Ich war nicht damit einverstanden, die vom Jugendamt geforderten verachtenden unmenschlichen Praktiken aus der Nazizeit mitzumachen. Das Jugendamt tat alles Mögliche, um die Entfremdung der Kinder von mir, von der polnischen Kultur, Sprache und der ganzen polnischen Familie voranzutreiben. Das tut die Organisation Jugendamt, die in der Form von Hitler gegründet wurde, bis heute. Sie sind noch in der NS-Zeit verhaftet.


Seit wann haben Sie Ihre Töchter nicht mehr gesehen?

Ich sah meine zwei geliebten Töchter Justyna und Iwona-Polonia zuletzt vor vier Jahren. Kurz: Nach der Entführung meiner drei und sechs Jahre alten Töchter sah ich sie insgesamt 15 Stunden, immer unter Aufsicht wie ein Schwerstverbrecher, in geschlossenen Räumen wie im Gefängnis. Zum ersten Mal nach zwei Jahren für 5,5 Stunden, ein zweites Mal nach einem weiteren Jahr für 6,5 Stunden und dann zuletzt vier Jahre später für drei Stunden.


Wieso hat der deutsche Staat nie etwas getan, damit Ihre Töcher zu Ihnen kommen können? Es war doch eine gravierende Menschenrechtsverletzung!

Klar, dass es eine der stärksten Menschenrechtsverletzungen ist, was uns angetan wurde. Der Staat tat alles, um meinen Kindern zu schaden, ihnen die eigene Familie, Kultur, Sprache zu stehlen, um sie der polnischen Identität zu berauben. Der deutsche Staat ist leider bis heute stark in der Nazizeit verhaftet und unterstützt grenzenlos die verbrecherische Organisation Jugendamt, die das tut, was hier erwünscht ist. Der Hass gegenüber Polen ist in Deutschland sehr stark, man spürt das überall. Wir werden hier in Deutschland wie neues genetisches Material für neue Generationen deutscher Kinder behandelt. Die Deutschen haben sehr wenig Kinder, und die Jugendämter sorgen einfach dafür, dass man die Kinder aus gemischten Ehen und aus Familien von Ausländern zu Deutschen umerzieht.


Vor kurzer Zeit haben Sie eine deutsche Familie samt Tochter gerettet. Wo lebt heute diese deutsche Familie? Geht es denen gut?

Ja, es geht der Familie glänzend. Die Familie floh aus Deutschland nach Polen. Sie sind sehr glücklich, dass sie alle wieder zusammen sind und fühlen sich sehr wohl in Polen.


Was war bei dieser deutschen Familie passiert?

Das Kind wurde durch List und eigentlich grundlos durch das Jugendamt aus der Schule entführt. Es wurde in ein Heim gebracht und dort sieben Monate wie im Gefängnis gehalten. Die Eltern durften das Mädchen nur einmal sehen. Als Vorwand gab das Jugendamt erst nach der Entführung des Kindes an, dass es «zu selten die Schule besuchte». Es gab keine anderen ernstzunehmenden Ausreden des Jugendamtes. Tatsache ist, dass die Wegnahmen der Kinder zu einem riesigen Wirtschaftszweig angewachsen sind, da sich das Jugendamt für jedes Kind zwischen 3.000 und 14.000 Euro monatlich berechnet. Es geht hier primär ums Geld. Die Kinder sind also Werkzeuge, um sich Geld zufließen zu lassen.


Am 9. Dezember halten Sie eine Pressekonferenz in Berlin ab. Sie reden über die Inobhutnahme von drei polnischen Kindern aus einer polnischen Familie in Berlin. Was ist passiert?

Es geht um Rache eines Nachbarn (Staatsbürger der Türkei) der Familie gegenüber, der in einem Nachbarschaftskonflikt mit der Familie war. Er rief die Polizei an. Er behauptete, dass er bei der Familie Schreie hörte, und befürchte, dass die Kinder dort geschlagen werden. Daraufhin kamen acht Polizeibeamten in Begleitung einiger Aktivisten des Jugendamtes und entrissen mit Gewalt alle drei Söhne der Mutter, die alleine mit den Kindern gewesen ist.


Wieso sind die Kinder weggenommen worden?

Die Vorwürfe des Denunzianten wurden nicht einmal geprüft. Für das Jugendamt ist – wie immer – die Hauptsache, dass das Geld für die drei polnischen Jungen fließt, und sie sollen germanisiert werden.


Wo sind die Kinder heute? Und die Eltern?

Die Kinder sind seit Juni 2013 in einem Heim. Die Eltern leben allein in der alten Familienwohnung.


Was wollen Sie mit Ihrer Pressekonferenz am 9. Dezember erreichen?

Wir wollen, dass die Kinder sofort nach Hause zurückkommen. Wir wollen, dass die Medien erfahren, wie man hier in Deutschland die Menschen schlecht behandelt, wie man sie erniedrigt. Wie in Zeiten des Zweiten Weltkrieges wird es uns Polen verboten, unsere Sprache mit den eigenen Kindern zu sprechen. Wir wollen, dass die Öffentlichkeit von der Barbarei erfährt, die hier in Deutschland abläuft.


Stimmt es auch, dass viele deutsche Kinder aus deutschen Familien in Obhut genommen werden?

Ja. Es ist doch ein florierendes Geschäft, das goldene Eier legt. Für jedes genommene Kind kassieren das Jugendamt und seine Helfer zwischen 3.000 und 14.000 Euro monatlich! Davon leben Millionen Aktivisten des Jugendamtes und viele ihrer Komplizen. Es ist wichtig, dass man möglichst viele Kinder aus den Familien holt, damit das Geschäft gut läuft.


Ist das der gleiche Vorgang wie bei polnischen Kindern? Wo liegt der Unterschied?

Der Unterschied ist, dass unsere polnischen Kinder germanisiert werden. Man macht aus unseren Kindern mit Zwang Deutsche und vernichtet alles, was mit unserer polnischen Kultur, Sprache und Identität zu tun hat.

Kindesabnahmen großteils ohne Prüfung der Gerichte - Damals wie Heute!

Laut Historikerin Bauer wurden Entscheidungen des Jugendamtes „ungeschaut genehmigt und durchgewunken“. 

 



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Starke Worte fand die Salzburger Historikerin Ingrid Bauer am vergangenen Freitag im Wiener Volkskundemuseum. Sie sprach im Rahmen eines Symposions über „Jugendfürsorge und Gewalt“ über die Aushebelung des Rechts bei Kindesabnahmen durch die Jugendämter.
Im Rahmen ihrer Forschungen über die Salzburger Fürsorge-Praxis bis in die 1970er-Jahre kam sie zum Schluss, dass die Pflegschaftsgerichte die Entscheidungen des Jugendamtes ohne Überprüfungen „ungeschaut genehmigt und durchgewunken haben“. „Die Einbeziehung von Gerichten hat nur den Anschein der Rechtsstaatlichkeit gehabt.“

Machtstruktur

Rechtsanwälte, die Eltern in Streitigkeiten mit der Jugendwohlfahrt vertreten, beklagen auch heute noch die durchaus übliche Praxis. Im Zuge der Diskussion meldete sich die Wiener Anwältin Eva Plaz zu Wort, die ein ehemaliges Heimkind vertritt. Die Vorwürfe des 18-jährigen Wieners betreffen sadistische Handlungen in einem niederösterreichischen Heim aus dem Jahr 2008. Plaz: „Noch immer haben es Betroffene mit einer monolithischen Machtstruktur zu tun, die Kontrolle funktioniert auch heute nicht.“
Mangelnde Kontrolle sprach bei der Tagung auch Hemma Mayrhofer vom Institut für Rechts- und Kriminalpsychologie an. Sie erforschte Hintergründe zum Skandalheim Wilhelminenberg. „Es gab ein Kontrollversagen. Die Berichte der Erzieherinnen über die Kinder waren reine Formsache.“ Niemand sei auf die Bedürfnisse der Schutzbedürftigen eingegangen.
Der Wiener Sozialhistoriker Reinhard Sieder beleuchtete die Entwicklung der Fürsorge-Erziehung in Wien und stieß dabei auf eine revolutionäres, von August Aichhorn entworfenes, psychoanalytisches Konzept. Doch auch schon kurz nach dem Ersten Weltkrieg habe die Stadt Wien die Reformvorschläge abgelehnt. Erst in den 1970er-Jahren seien sie zaghaft wieder entdeckt worden. Sein Fazit: „Es setzte sich der Begriff der schuldhaften Verwahrlosung durch.“ Kinder wurden quasi vom Fürsorge-Regime für ihre Ängste und das Erziehungsversagen ihrer Eltern selbst verantwortlich gemacht.

http://kurier.at/chronik/oesterreich/kindesabnahmen-grossteils-ohne-pruefung-der-gerichte/39.736.107


„Krieg gegen Kinder“ auf der Hohen Warte - „Hinrichtung einer Kinderseele“

Fotografien, Installationen und Fundstücke erzählen in der Ausstellung „Krieg gegen Kinder“ im Künstlerhaus von systematischer Gewalt in Wiener Erziehungsheimen. Der Fokus liegt auf dem ehemaligen Kinderheim „Hohe Warte“.

„Wir wollten herausfinden, was in dieser leerstehenden Villa auf der Hohen Warte los war“, so Künstlerin Michaela Putz. Gemeinsam mit Isabel Fröschl, David Kurz und Florian Steiner beschäftigte sich Putz künstlerisch mit dem ehemaligen Kinderheim. Putz: „Wir wollten aber nicht über die ehemaligen Heimbewohner sprechen, sondern mit ihnen eine gemeinsame Stimme finden. Da einige von ihnen künstlerisch tätig sind, haben wir sie eingeladen, ebenfalls ihre Arbeiten auszustellen.“
Fotos der Ausstellung:

Hohe Warte
© David Kurz


Gewalt hinter Mauern

 

Das exemplarisch vorgestellte Kinderheim Hohe Warte glich einem Gefängnis und verdeutlicht, was unter einer „Totalen Institution“ zu verstehen ist: Die Heimkinder wohnten dort, gingen dort zur Schule, verbrachten dort ihre Freizeit und selbst Arztbesuche fanden dort statt. „Es ist nicht zuletzt dieser Abgeschiedenheit geschuldet, dass zahlreiche Zöglinge der Kinderheime entrechtet, misshandelt und gebrochen wurden“, heißt es in der Ausstellungsbroschüre.

Ausstellungshinweis:

 

„Krieg gegen Kinder“, von 6. Dezember 2013 bis 5. Jänner 2014, Künstlerhaus Wien
Die bedrückende Schau zeigt durch Fotoinstallationen, was von diesem Kinderheim übrig geblieben ist. Leere, desolate Räume sowie Wände mit heruntergerissenen Tapeten und Schmierereien erzählen eine eigene Geschichte. Auch Fundstücke, wie losgelöste Bodenplatten, Reste von Personalakten von Heimkindern und Einrichtungsgegenstände, wie eine Schultafel, werden ausgestellt.
Um das Thema zu vertiefen, werden zusätzlich Zeitungsberichte und Bücher aufgelegt sowie Filme gezeigt. Über Lautsprecher wird in den Ausstellungsräumen auch die Hausordnung einer Kinderpsychiatrie vorgelesen, die damals in vielen Heimen die Regel war.

System der Verschleierung

 

Mit Zitaten ehemaliger Heimbewohner und Passagen aus dem Bericht der HistorikerInnenkommission ist die Schau sowohl Beweisaufnahme als auch Interpretation. Im Fokus stehen die damals gängige Praxis der Verschleierung von Fakten und die dahinterstehende Systematik. „Wir versuchen eine Brücke von unserer Sicht als Außenstehende zur Sicht der ehemaligen Heimkinder zu schlagen“, so Putz.
Für Putz ist die Thematik deshalb so wichtig, weil Gewalt in Kinderheimen lange nicht beachtet und ernst genommen wurde. Putz: „Jetzt ist die Zeit, wo einiges passieren kann und auch immer mehr herauskommt. Wir wollen dieses Thema auch anders für Menschen erfahrbar machen.“
Hohe Warte
David Kurz
Die „Hohe Warte“ wurde als „unheimliches Schloss Bubenheim“ bezeichnet

„Hinrichtung einer Kinderseele“

 

Ergänzend zur Schau finden an den Samstagen zwischen 12. Dezember 2013 und 4. Jänner 2014 von 14.00 bis 18.00 Uhr Künstlergespräche im Erdgeschoß des Künstlerhauses statt. Dabei werden die beteiligten Künstler der Ausstellung abwechselnd anwesend sein und sich den Fragen interessierter Besuchern stellen.
Der Titel der Ausstellung bezieht sich auf ein Gedicht von Peter Ruzsicska, der selbst in städtischer Kontrolle und Betreuung aufgewachsen ist. Oberhauser wird am 12. Dezember, um 18.00 Uhr, aus seinem Buch „Die blaue Decke. Hinrichtung einer Kinderseele“ vorlesen.

Links:

2013/12/01

Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - MEINUNGSFREIHEIT - BLOG EINTRÄGE GELÖSCHT !


Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - MEINUNGSFREIHEIT - BLOG EINTRÄGE GELÖSCHT !


Mit Bedauern mussten wir feststellen, dass offensichtlich Verfahrensbeteiligte eines Sorgerechtsentzuges versuchen, die verbürgte Meinungs-und Pressefreiheit zu unterbinden.
Es geht um einen Jungen, der vor etwa 4 Jahren sein intaktes zu Hause verlor und sich PAS-und Stockholm-Syndrom geschädigt, auch gerichtlich gegen seine Mutter wenden muss.
Mindestens 10 Blogeinträge wurden gelöscht....
und werden wieder eingestellt.


 
Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird. 
In engem Zusammenhang mit der Meinungsfreiheit sichert die Informationsfreiheit den Zugang zu wichtigen Informationen, ohne die eine kritische Meinungsbildung gar nicht möglich wäre. Das Verbot der Zensur verhindert die Meinungs- und Informationskontrolle durch staatliche Stellen. Im Unterschied zu einer Diktatur sind der Staatsgewalt in einer Demokratie die Mittel der vorbeugenden Informationskontrolle durch Zensur ausdrücklich verboten.
 
http://de.wikipedia.org/wiki/Meinungsfreiheit



 




Immer wieder werden Kinder unter fadenscheinigen Gründen von übereifrigen, sich profilieren wollenden Mitarbeitern des Jugendamts aus ihren Familien herausgerissen. Diese fadenscheinigen Gründe werden im Laufe des Entzugs immer wieder umgemodelt und angepasst, um im Nachhinein auch
Fehlentscheidungen rechtfertigen zu können. Im Notfall mit Lügen, Verleumdung und Rufmord! Kinder und Familien werden systematisch zerstört. Das da System hinter steckt, sieht man daran, daß sich Vorgehensweise und Argumentation  immer wieder ähneln in den meisten Fällen. 
 
Ein Fall von grauenhaftem Kinderklau durch das Jugendamt Ratzeburg!


Unter der Leitung von Rüdiger Jung greift eine mit dem Sohn und ihrer geschaffenen Situation überforderte Sachbearbeiterin Heike Hauschild diesen beim Klassenkameraden ab und verbringt ihn in auf Nimmerwiedersehen in ein Heim des KJHV Lübeck. 
Lügt und betrügt sich anschliessend auch bei Gericht mit Protokollfälschungen durchs Programm. 
Der Junge wird seit über 3 Jahren mit unglaublichen Methoden und einem Sperrvermerk beim Einwohnermeldeamt von der Mutter grundlos abgeschirmt und isoliert.
Negativ gegen die Mutter beeinflusst.
Die Mutter wird wegen Berichten in der Öffentlichkeit mit Verfahren durch die Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin J.Klohs Lübeck überzogen und soll in ihrer bürgerlichen Existenz zusätzlich vernichtet werden. Das Ziel ist es offensichtlich, die Mutter mindtod zu machen.


Nachdem der Mutter das Sorgerecht ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung variantenreich nach 16 Jahren durch Richter Ingo Socha AG Lübeck entzogen wurde, begann die ehemalige Verfahrensbeiständin RA Julia Klohs Lübeck, die Kindesmutter mit zahlreichen Klagen, Bestrafungsanträgen, Strafanträgen, Rechnerbeschlagnahme und Zwangsvollstreckungsmassnahmen auf Grund wahrheitsgemässer Veröffentlichungen zu überziehen.
Ein Betreuungsverfahren für eine gesunde, gut sortierte Mutter wurde von Frau Klohs angeregt und wie diese schreibt, von allen am unberechtigten Sorgerechtsentzug beteiligten Richtern befürwortet.
(AG Lübeck Richter Socha, OLG Schleswig RichterInnen Hanf, Milzcewski, Wendt)
Weitere Anträge wurden gestellt und auch dem Anwalt von Frau Trautmann wurde von Frau Klohs Klage angedroht. 2 mal versuchte diese auch ihn zu ruinieren.   

Nachdem kein Beweis der Kindeswohlgefährdung zu erbringen war, erstellte der "Gutachter" Dr.Martin Neuhauss Lübeck ein Falschgutachten.
Dr.Martin Neuhauss hat in vielen Familien an Kindern und Eltern mit unwissenschaftlichen Gutachten, erheblichen Schaden angerichtet. 
Der Staatsanwaltschaft in Lübeck sind mehrere Fälle bekannt.
Ebenso der Presse und Universitären Einrichtungen.  

Die Mutter wurde wegen wahrheitsgemässen Veröffentlichungen und Äusserung der Meinungsfreiheit zu insgesamt 100 Tagen Haft verurteilt. Rechtsanwältin Julia Klohs setzt hier privatrechtliche Ansprüche durch. 30 Tage wurde die Mutter in 2012 ihrer Freiheit beraubt, nachdem sie ihr Kind verloren hat und mit allen rechtlichen Mitteln dagegen gekämpft hat.
Der Sohn wurde massiv physisch und psychisch geschädigt und musste wegen eines veröffentlichten Fotos, nach Hinweis Rechtsanwältin Klohs, welches die Misshandlungen an ihm aufzeigte, gerichtlich gegen seine Mutter antreten.
In 2013 musste der Sohn seiner Mutter zum 2.mal über Rechtsanwalt Schlichting Lübeck, dem der komplette Sachverhalt ebenfalls bekannt ist, gerichtliche Sanktionen androhen lassen. 





In diesem Strafantrag von RA Klohs ging es um ein Verfahren nach § 187 Verleumdung durch 7 selbstständige Handlungen  wider besseren Wissens in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet zu haben, welche dieselbe verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist.






































Richter Spangenberg hat nunmehr schriftlich formuliert,  dass es sich nicht um Verleumdung handeln konnte,weil die Angeklagte sich auf tatsächliches Geschehen, tatsächliche Verfahren und tatsächliche Verfahrensbeiträge, auch der RA Klohs , in ihren Äusserungen bezogen hat.

Das Aktenstudium im Abgleich der Inhalte von 7 ausgewählten Anklagepunkten, hätte auch keinen anderen Schluss zugelassen. 
Eine Dokumentation, wie mit dem Sohn und dessen Mutter seit Jahren verfahren wird.



Frau Trautmann hatte keine Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens und berief sich auch nicht auf ihr Recht auf Widerstand  http://dejure.org/gesetze/GG/20.html .




                                                              Danke schön!















Die grundsätzliche Zulässigkeit der namentlichen Publikation ergibt sich des Weiteren auch aus dem bereits dargestellten Sinn und Zweck des Öffentlichkeitsprinzips(64). Denselben Zwecken - Kontrolle der Rechtsprechung und Information der Öffentlichkeit - dient nämlich auch die Veröffentlichung gerichtlicher Entscheidungen. Diese beruht nach der heute in Rechtsprechung(65) und Literatur(66) vorherrschenden Ansicht auf einer den Gerichten unmittelbar auf Grund des Rechtsstaatsgebots und des Demokratiegebots obliegenden Aufgabe, zu der sie nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet sind. Veröffentlichte Gerichtsentscheidungen bilden die Grundlage für rechtspolitische Entscheidungen im demokratischen Rechtsstaat, für die öffentliche Kritik der Rechtsprechung und für die Information der demokratischen Öffentlichkeit(67). Daher sind alle Gerichte gehalten, von Amts wegen für die Öffentlichkeit und die Entwicklung der Rechtsprechung bedeutsame Entscheidungen in umfassender Weise zu publizieren(68). Abs. 19
         
               http://www.jurpc.de/aufsatz/20040073.htm#DI2






Nach einer Beschwerde der Mutter beim Justizministerium
in Kiel wird gegen die Beteiligten des Sorgerechtsentzuges ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung, weiter ermittelt.

 


Verfahren gegen Mitarbeiter der KJHV Lübeck und des Jugendamtes Ratzeburg
Az. 731 Js 23369/10 StA Lübeck, Zs 1/11 GenStA
Verfahren gegen Frau Rechtsanwältin Julia Klohs in Lübeck
Az: 714 Js 22427/12 und 714 Js 23921/12 StA Lübeck
Verfahren gegen Herrn Richter am Amtsgericht Ingo Socha in Lübeck
Az. 714 Js 26331/12 StA Lübeck, Zs 760/12 GenStA
Verfahren gegen Herrn Dr. med. Martin Neuhaus in Lübeck
Az. 707 Js 24847/12 StA Lübeck, Zs 709/12 GenStA 

Fortsetzung folgt...

Kommentare:

  1. Fred14:24
    hallooo das geht ja gar nicht müssen wir uns jetzt sorgen machen das christina auch verschwindet wie falko und blogeinträge?????????
    AntwortenLöschen
  2. Anonym15:09
    Wenn ich es nicht gelesen hätte würde ich es nicht glauben was hier in Deutschland los ist. Aber man muss immer für sein Recht kämpfen, wobei es immer Schwieriger wird.
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  3. Juris 37115:15
    Wir leben in der guten alten Diktatur, gedenken ihrer, und leben doch mittendrin.
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    1. Anonym01:59
      Familienprogrom
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  4. Anonym15:23
    Ich bin so schockiert! Es ist einfach unglaublich was hier in Deutschland los ist! Kinder verschwinden, Eltern werden Grundlos ins Knast gesteckt!
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  5. Anonym15:35
    Wer hier Opfer wird kann einpacken. Nut Täter werden in diesem Land akzeptiert.
    Die Klo…sau ist ein Täter und muss bestraft werden. Los geht's
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  6. Anonym18:10
    Die oben geschilderte Verhandlung lief so ab, dass der Richter "eigentlich" das Verfahren einstellen wollte.Wir haben uns gefragt, warum er es überhaupt eröffnet hat und fragwürdig auch, warum Frau Klohs sich beleidigt fühlt in den postings. Aber gut sie mag spiegeln nicht und hat Angst um ihre Kreditwürdigkeit etc..Das sie versucht mich existentiell kaputtzumachen, ist ihr noch nicht aufgefallen.Ihr Mann wirkt mit.Beide wollten auch an mein Haus.Kind und Auto, Jobs sind schon weg und vieles mehr.
    Mein Sohn wird beteiligt und darf mitmachen. War schon zu Beginn im Heim völlig verängstigt, hat im Kreis der Beteiligten gezittert wie Espenlaub. Ein paar Monate später wäre er beinahe an einer Alkoholvergiftung durch Jugendamt und KJHV gestorben. Seitdem habe ich ihn nicht mehr gesehen.
    Richter Socha war es egal, sind ja auch nicht seine Kinder.

    Zum Verfahren noch einmal.In der öffentlichen Verhandlung war jemand aus meinem alltäglichen nahen und langjährigen Umfeld, der meinen Sohn und mich kennt, hier live miterlebt, auch andere Zeiten schon erlebt hat.
    Seine Kommentare spare ich hier aus.
    Es kam jedenfalls auch in diesem Verfahren heraus, leider wurde nicht Wort für Wort im Urteil dokumentiert, dass ich "Ruhe geben soll".
    Der Richter war unbeherrscht, laut, entwürdigend.
    Ich habe das nicht so wirklich mitbekommen, weil ich irgendwann im Abschaltmodus war.

    Am Anfang der Verbringung stand das Wort meines Anwaltes an das Gericht:Hier fehlt ein Gespräch zwischen Mutter und Sohn UND die Vorwürfe der H.Hauschild Jugendamt Ratzeburg sind schlichtweg falsch!

    Ab diesem Moment haben die bis dahin zahlenmässig übersichtlichen Personen einen ungemeinen Ehrgeiz entwickelt, Kontakte zwischen meinem Sohn und mir zu verhindern.Ihn von seinem Umfeld zu isolieren.
    Wir sind bei nunmehr knapp 100 Aktenzeichen und ein erheblicher finanzieller Volkswirtschaftlicher Schaden entstand.

    Vom immateriellen Schaden haben wir noch nicht gesprochen dabei.

    Ein guter Grund sicher unter den Teppich zu kehren und ein Bauernopfer zu liefern, an dem man sich die Füsse abtreten kann.
    Ich bin es nicht. Es wird letztendlich mein Sohn sein, der die A++++karte gezogen hat.

    Ich hätte Respekt gehabt, wenn sich einer der Kinderklauer und Kindesentfremder irgendwann dazu entschieden hätte, eine Entschuldigung auszusprechen und das Angebot, eine gemeinsame Lösung zu finden.

    Jedoch sobald mein Kind in der rechten und linken Hand des Teufels war, wurde nicht nur ich ignoriert, sondern auch noch abgezockt, ruiniert mit der Option auf Entsorgung per Haft und vielleicht ging die Planung mit dem ebenfalls hahnebüchenen Betreuungsverfahren ja noch weiter.

    Ekelhaft, unmenschlich und das Ganze gedruckt in einem Konvolut von Buchstaben.
    Das ich das noch erleben durfte.

    Und diese unaufhaltsam verzweifelten Versuche EINER Verfahrensbeteiligten, die vergass zu gehen, als alle gegangen sind. Weiter im LEBEN DER ANDEREN, in meinem Leben mitmischen zu wollen ist erbärmlich.
    Ich will einfach nur in Frieden leben, aber es scheint Menschen, die das nicht verstehen und auch mich an ihren abartigen Vorstellungen teilhaben lassen.

    Menschen in meinem Umfeld, die diktatorische Regime erlebt haben, ziehen hier Parallelen und haben wirklich Angst um mich.
    Ich muss mich jeden Tag bei einigen Leuten melden, eine meiner Nachbarinnen hat 2 Tage nach der letzen Haftladung vor 2 Wochen, geweint. Eine andere stand kurz vor Herzinfarkt.

    Wie krank ist das???
    Und was hat das mit Kindeswohl zu tun??? Das hatte es niemals!!!

    Es wird sich zeigen, ob Täter hier akzeptiert werden. Von mir und meinem Umfeld jedenfalls nicht.
    Frau Klohs möchte den Rechtsweg, wie auch immer ihrer dokumentiert aussieht.

    Ich gehe den Rechtsweg, der gilt.Mein Leben, mein Kind, meine Existenz, alles wurde verrechtlicht.
    In guter Hoffnung, dass es bald ein Ende hat.
    Auch für alle, die wie ich, ungewollt und unverschuldet in diese disaströse Situation geraten sind.Insbesondere wünsche ich meinem Sohn, das er wieder aufwacht.

    christina trautmann
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    Antworten
    1. Anonym01:46
      Ein Ring, sie alle zu beherrschen,
      Ein Ring, sie zu finden,
      Ein Ring, sie alle zu bringen,
      Und im Dunkeln zu binden
      Im Lande Mordor, wo die Schatten liegen.
      Löschen
  7. Blogpost & Kommentare, die gelöscht werden sollten
    Hier eine Auswahl

    es wird von organisierten kinderhandel in luebeck gesprochen!!!!!!! zu Strafanzeige mit Strafantrag gegen RA Julia Klohs Am Burgfeld 4 23568 Lübeck wegen 20 mutmasslicher Straftaten der RA Julia Klohs Lübeck

    Hallo! Ich habe auch ein großes Problem mit dieser RA Klohs.Sie und das Gericht seien die Meihnung das meine Kinder bei mir nicht gut aufgehoben sein.November 2010 hab ich mich von meinen noch Mann getrennt und wollte eigendlich mit den.....Am 2.November wurden mir meine beiden kleinsten dann weg genommen ohne irgendwelche Begründung.Ich habe schon alles versucht beim Lübecker Jugendamt aber gegen diese Frau kommt man nicht gegen an,als was man beweißt und sagt ist eine Lüge. zu SPENDENAUFRUF Ehemalige Verfahrensbeiständin RA Julia Klohs Lübeck will nach unberechtigtem Sorgerechtsentzug und wahrheitsgemässen Veröffentlichungen für € 3.198,30 Haus und Auto zwangsvollstrecken lassen !

    Der Falko sollte garnicht mehr in die Nähe zu seiner Mutter kommen weil er seine Verschlagenheit durch seine Kinderklauhelfer perfektioniert hat. Der Junge hat vergessen wo er herkommt und was seine Mutter für ihn in seinem ganzen Leben getan hat. zu Strafanzeige mit Strafantrag gegen RA Julia Klohs Am Burgfeld 4 23568 Lübeck wegen 20 mutmasslicher Straftaten der RA Julia Klohs Lübeck

    Soeine geldgierige asoziale Kinderklauanwältin braucht natürlich viel Geld von vielen Familien .Glaubt ihr die will so leben wie die zerstörten Kinder ?? zu SPENDENAUFRUF Ehemalige Verfahrensbeiständin RA Julia Klohs Lübeck will nach unberechtigtem Sorgerechtsentzug und wahrheitsgemässen Veröffentlichungen für € 3.198,30 Haus und Auto zwangsvollstrecken lassen !

    schlimm, dass so ein typ ungeschoren davon kommen soll!! auch bei uns hat sich der DR martin neuhauss vieles nur ausgedacht und aussagen verdreht!! ich nenne es verfälscht!! der typ gehört weggesperrt!! zu Märchengutachter Dr. med. Martin Neuhauss, Lübeck St.-Annen-Str. 1 A, 23552 Lübeck darf weitermachen! Trotz erdrückender Beweislast

    so wie Frau Trautmann um ihre Kinder kämpft hatte meine Mutter um mich gekämpft. Vergeblich (!) Auch ich wurde von staatlichen Kinderschleppern in Kinderheime und Kinderknäste verbarcht, musste meine Schule in Kolleganstalten absolvieren weil man - ja - welch ein Zynismus - nur mein Bestes gewollt habe. Und als ich mit 16 Jahren aus den Heimen entlassen wurde - kannt ich meine Mutter und meine Mutter mich nicht mehr wieder. Es hatte eine völlige Entfremdung gegeben. Ein Zusammenfinden war nicht mehr möglich. Das hielt so bis sie vertarb. Immer wieder erzählte sie mir zeit ihres Lebens - fast wie dem Mantra ähnlicher Gebetmühle - wie verzweifelt sie um mich gekämpft habe. Geglaubt hatte ich ich ihr nie. Zu sehr war der Schmerz in meine Seele geschossen der mir erklärte die Mutter habe Schuld so aufgewachsen zu sein. Nein - heute weiss ich - das was ich zeitlegebns gedacht hatte - war die Seelen-Vergiftung durch Nonnen uund Pater die mir immer wieder erklärten wie sehr mich meine zu Strafanzeige mit Strafantrag gegen RA Julia Klohs Am Burgfeld 4 23568 Lübeck wegen 20 mutmasslicher Straftaten der RA Julia Klohs Lübeck

    Die Frau muß weggesperrt und aus der Anwaltskammer ausgeschlossen werden.Diese Familienzerstörerin nimmt Kindern und Eltern ihr zuhause und Besitz.Ihr einziges Kapital ist Lügen.Ein boshaftes Element. zu Verfahrensbeistand Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - Das vehemente Drängen nach Haft für eine entsorgte Mutter bei nicht rechtskräftigem Urteil - Ärztliche Diagnosenerstellung ohne Qualifikation


    Die Staatsanwaltschaft Lübeck und Schleswig will seit 2010 nicht ermitteln.Den Amtspräsidenten Stojan in Lübeck interessiert es nicht.30 Richter richten sich gegen eine Mutter, die ihre Rechte und die ihres Sohneswahrnehmen will.Wir werden den Verlauf weiterhin aufmerksam verfolgen!!!!! zu Strafanzeige mit Strafantrag gegen RA Julia Klohs Am Burgfeld 4 23568 Lübeck wegen 20 mutmasslicher Straftaten der RA Julia Klohs Lübeck

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    1. Jobst d. P.12:52
      Marketing Profis am Werk zu vertuschen.Letztes Jahr und letzte Woche noch mußte Falko zum Einträge löschen für seine Peiniger herhalten.

      Von mir gibt´s dafür ein A wie ASOZIAL
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  8. Anonym02:36
    Das Ganze ist eine Farce, die von einer fehlgeleiteten und psychisch offenbar schwer angeschlagenen "Fach"person gesteuert wird, die den Boden der erforderlichen Neuitralität längst verlassen hat und dasjenige "Konstrukt", dem Hilfe gilt (die Familie) zum Feindbild erkoren hat. Sie gehört aus dem Beruf entfernt.
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    1. Anonym09:01
      Das ist die absolut zutreffende Bescheibung meiner hardcorstalkerin RAin Julia Klohs Lübeck, ehemal.Verfahrensbeiständin, die immer noch an mir klebt wie Pattex.
      Das AG & Staatsanwaltschaft Lübeck, wurden von mir frühzeitig darauf hingewiesen.
      Mittlerweile haben es wohl alle verstanden....bis auf meinen Sohn.


      Die narzistischen Aggressoren wollen sich nie trennen, sind prozesssüchtig und spielen das Opfer.

      "Hirigoyen sieht Neid als Triebkraft der Perversion. Der Neid ist eine Empfindung von Begehrlichkeit, von Gehässigkeit beim Anblick des Glücks und der Vorteile anderer.

      Angegriffene, also Opfer, sind keineswegs von Krankheit befallene oder besonders schwache Personen. Im Gegenteil: was die Perversen bei anderen am meisten beneiden, ist das Leben. Sie beneiden deren Erfolg, der sie mit ihrem eigenen Gefühl des Misserfolgs konfrontiert.

      Hirigoyen sieht als Ziel eines Perversen zur Macht zu gelangen oder sich dort zu halten, egal mit welchen Mitteln, oder auch seine eigene Unfähigkeit zu verschleiern. Mit seinen perversen Machenschaften geht es ihm darum, den anderen zu destabilisieren, ihn an sich selbst und den anderen zweifeln zu lassen oder ihn zugrunde zu richten, ohne dass die Umgebung eingreift.
      Zu diesem Zweck ist jedes Mittel recht: scheinbar harmlose Worte, Einflüsterungen oder Nichtausgesprochenes, hinterhältige Anspielungen, Lügen, Ungeheuerlichkeiten. Und die bevorzugte Waffe der Perversen ist die Verweigerung der unmittelbaren Kommunikation."

      Quelle: Die Masken der Niedertracht - seelische Gewalt
      ISBN-13: 978-3423362887
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    2. Manfred Greiner02:02
      Angeblicher "Dr."Titel sponsored by Papa
      Kanzlei und Ehemann sponsored by Schwiegerpapa
      Frischfleisch sponsored by Jugendamt und Amtsgericht
      Sportwagen sponsored by Leasing und Frau Trautmann
      Haus sponsored by Frau Trautmann
      Gehalt sponsored by Falko Trautmann
      Zu dumm zu faul selbst was auf die Beine zu stellen
      Zum Glück niemals wird ein Kind in dieser Horroranwältin heranwachsen wollen
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  9. Andreas Schliemann04:22
    so und ähnlich kann ich nur alles bestätigen!!!

    ich wurde auch von dem super Gerichtsgutachter DR MARTIN NEUHAUSS aus LÜBECK für erziehungsunfähig erklärt!!
    das gutachten ist ein absoluter witz!!

    leider bin ich auch an einen völlig überforderten Rechtsanwalt geraten!!
    RA Gunnar Lund, Flottkanp, 24568 Kaltenkirchen (hat jemand noch Erfahrung mit diesem Typen??)
    Er hat es versäumt mir den Bericht vom Verfahrensbeistand vor der Gerichtsverhandlung zuzusenden! (Bürofehler) und hat mir auch nicht mitgeteilt, dass ich diese alberne Begutachtung hätte verweigern können! DANN HÄTTEN DAS GERICHT SICH SELBER ETWAS ÜBERLEGEN MÜSSEN; ANSTATT NUR DAS GUTACHTEN ABZUSCHREIBEN!!

    MEINE JUNGS WURDEN WEDER VOM AG SEGEBERG (hier Richter Lang) noch vom OLG Schleswig (Kammerbesetzung siehe bei C. Trautmann) angehört! Trotzdem sollten sie getrennt und in ein Heim / Pflegefamilie gesteckt werden!!

    Zum Glück lebe ich jetzt nicht in fuck D, konnte dadurch evtl. sogar das Leben meiner Jungs retten!!

    die Kindesmutter hat jetzt ihre fehler erkannt und wird mich beim Kampf gegen diese Bande unterstützen!!
    die bande vom JA hat ihr gesagt was sie beim gutachter sagen soll und beim WEIßEN RING jammern soll, von wegen sie wollte ins frauenhaus etc..

    ich kann gerne diese unmöglichen Gutachten von dem NEUHAUSS hier einstellen!!

    hoffentlich hat christina trautmann weiterhin die kraft gegen diese bande vorzugehen!!!!!
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  10. Anonym07:30
    Leider verbrauchen diese Menschen viel Lebenszeit, die anders verbracht werden kann und geben dokumentiert ein düsteres erkennbar eigenes Weltbild von Kindern und Eltern und deren Beziehung zueinander, ab.
    Das sitzt tief in Ihnen und hat mit der eigenen Biografie zu tun, die projiziert werden möchte.
    Sinnvoller wäre es, sich an die betreffenden Personen zu wenden, die dies verursacht haben (eigene Mutter, eigener Vater, etc.) und dies nicht an fremden Kindern und deren Eltern abzustreifen.

    Diese faulen kinder/familienschädlichen "Eier" gehören zum Schutz dieser aussortiert. Sie sortieren sich mit ihrem zerstörerischen Vorgehen quasi selbst aus.
    Das Wort RECHT und FAMILE dürfte von solchen Leuten gar nicht in den Mund genommen werden!Es passt eh nicht zusammen. Es müssten neue Modelle her und das sog.Familienrecht gehört ebenso wie die sog.Jugendämter abgeschafft.

    Es sind viele aus meinem persönlichen Umfeld und die, die es mitbekommen, sehr wütend.
    Ich möchte aber appelieren, nichts umzusetzen, was letztendlich einem selbst schadet. Darauf wartet die Klohs als agent provocateur in eigener Sache vermutlich.

    Der Pseudogutachter hat bis morgen die Möglichkeit sich zurückzumelden und den Widerruf zu seinen ersichtlichen irrealen Schmierereien und den Schadenersatz/Schmerzensgeldforderungen, nachzukommen oder auch nicht.
    Es werden Akten angefüllt für meinen Sohn die ihn sein Leben lang begleiten werden.

    Das er sich aktiv beteiligt, wie es heisst, macht die Sache für ihn nicht besser.
    Einige der Beteiligte sind auch unverfrorenerweise der Meinung, es wäre alles seine Idee gewesen.
    Sorgerechtsentzug, email abgreifen etc.

    Ich werde als Sau durchs Dorf getrieben, nur die Sau ist sehr laut dabei.Das stört!

    Niemals hätte ich geahnt, dass so durch und durch böswillige Menschen, meinen Weg kreuzen. Mein Kind als Humankapital herhalten muss, ich dafür urplötzlich entrechtet und enteignet werde und mich in einem rechtsfreien Raum befinde.
    Wie grausam mein Sohn behandelt wird und offensichtlich vieles gar nicht mehr checkt.

    Für diese Leute ist er der käufliche Idiot, der auch von Frau Klohs als so dämlich hingestellt wird, dass er nicht mal Briefe lesen kann....aber andererseit von ihr (einer familienfremden) als sehr reif beschrieben wird.

    Versteh einer die Welt der Kinderklauer...ich nicht.Möchte ich auch nicht!

    christina trautmann
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  11. Anonym10:48
    "Frau Bettina v.Holdt , Fachaufsicht für Staatsanwaltschaften teilte mir vorgestern mit, dass die Strafanträge gegen den KJHV Lübeck, Heike Hauschild Jugendamt Ratzeburg, Richter Socha, Pseudogutachter Neuhauss Lübeck nicht bearbeitet werden.



    Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck, ehemal. Verfahrensbeiständin zum Kindeswohl, eingesetzt von Richter Socha Lübeck, hat sich hier in den letzten über 3 Jahren als dokumentiert und bekannt, besonders gewalttätig gegen meinen Sohn und mich hervorgetan.

    Ihre Strafanträge werden derzeit noch geprüft.

    Ebenso, die gegen Richter und Rechtspfleger aus dem AZ, dem ich die Haft, meinen finanziellen Ruin, Betreuungsverfahren, KFZ Verlust durch RAin Julia Klohs Lübeck zu verdanken habe.



    Der Sachverhalt ist allseits bekannt.



    Heute bekam ich eine erneute Haftandrohung: 70 Tage von 100 Tagen stehen noch aus wegen Veröffentlichungen, zur Unterdückung der Meinungsfreiheit."
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  12. Fred01:24
    Frau Trautmann hat alles richtig gemacht!Sie hat mit viel Liebe einen geistig behinderten Sohn versorgt und sollseit3 Jahren wie er mit Gestapomethoden entsorgtb werden.Die Täter laufen immer noch frei herum.Nach Verurteilung wäre die Hälfte der jva Lauerhof belegt.Hoffentlich bald!Die Dame aus dem Justizministerium am besten gleich mitnehmen.
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  13. Hanno Brede05:26
    vom hungerstreik ist frau trautmann abzuraten weil sie sich im status stasi 2.0 und 3.reich reloaded befindet.unmenschen schänden eine mutter und ihren sohn.die justizministerin aus schleswig-holstein muß weg.das gesamte pack gehört in sicherungsverwahrung.
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  14. Anonym10:30
    Meine Güte, ich wünsche Ihnen Frau Trautmann alles erdenklich Gute und hoffe das sich für Sie und Ihren Sohn in absehbarer Zeit doch noch alles zum Guten wendet! Sämtliche Beteiligte in diesem Verfahren gehören für mich zur Rechenschaft gezogen. Ich bin auf diese Seite gestossen weil ich, ebenfalls aus einem Sorgerechtsstreit in dem einige Jugendämter so ziemlich alles vergeigt haben, ein paar Infos über diesen Dr. Neuhaus aus Lübeck benötige.
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  15. Anonym05:08
    My granddaughter was taken over 1 year ago by the jugendamt in Ibbenburen. To this day my daughter still has custody but the judge refuses to set a court date as his "docket is too full". They claim she is an unfit mother with psycho issues... Anyone would have problems after being put through what she has undergone. She is allowed to see her daughter 1 hour a week "if the foster mother doesn't have excuses" and is usually bruised or battered when my daughter gets to see her. The judge continues to ignore all letters from my daughter's lawyer and this just keeps dragging on. Justice in NRW and the untouchable Jugendamt....
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