2013/09/20

Studie: 80 Prozent der Kinder in Heimen sind traumatisiert und psychisch belastet


Schweiz: Studie: 80 Prozent der Kinder in Heimen sind traumatisiert und psychisch belastet

Berlin - Laut einer Studie sind 80 Prozent der Kinder in Schweizer Heimen traumatisiert und psychisch belastet. Forscher der kinder- und jugendpsychiatrischen Universitätskliniken in Basel und Ulm untersuchten 64 Institutionen und fast 600 Kinder und Jugendliche, wie die Wochenzeitung Die Zeit berichtet.







Finanziert wurde diese größte Studie über Heimkinder, die je in Europa durchgeführt wurde, vom Schweizer Bundesamt für Justiz. Das Fazit der Studie lautet: 80 Prozent der Heimkinder haben eine Vorgeschichte, die von Traumatisierungen geprägt und eine Gegenwart, die von psychischen Problemen belastet ist. 75 Prozent der untersuchten Kinder und Jugendlichen leiden an Störungen des Sozialverhaltens, Depressionen, Schizophrenien, Persönlichkeits- und Aufmerksamkeitsstörungen, Sucht- und anderen psychischen Erkrankungen. Außerdem haben drei von vier Heimkindern Delikte verübt; häufig sind es Diebstähle, Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Sachbeschädigungen.

Die Studie zeigt, dass die meisten der Heimkinder im Laufe ihres Aufenthaltes Fortschritte machen. Sie macht aber auch deutlich, wo die Grenzen der Einrichtungen sind: Einer von sechs Jugendlichen tritt vorzeitig aus der Institution aus.
Dieser Artikel aus der Kategorie Panorama wurde von Volker Schmidt am 18.09.2013, 11:09 Uhr veröffentlicht.

http://unternehmen-heute.de/news.php?newsid=194778

2013/09/15

Bundesregierung akzeptiert Jugendamtskritik der UNO - Pressemitteilung Trennungsväter e.V.

 
 



 
 
 
Pressemitteilung zum
UPR-Verfahren Deutschland
14.09.2013

AMBERG Bei der zweiten turnusmäßigen Überprüfung der Menschenrechtssituation in Deutschland sprach die Menschenrechtskommis-sion der UNO im April klare Empfehlungen aus zu einer Neuorganisation der 572 deutschen Jugendämter. Insbesondere wird die Ein-führung einer effektiven Fach- und Rechtsaufsicht gefordert, aber auch die Einhaltung von internationalen Verträgen und Einhaltung der Urteile des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte. Am Mittwoch nahm die Bundesregierung Stellung zu den Empfehlun-gen. 

Ergebnis: die Empfehlungen werden in vollem Umfang angenommen.

Der Amberger Verein Trennungsväter e.V. hatte zusammen mit Gleichmaß e.V. aus Gera für die zahlreichen Trennungskinder einen Hilferuf an die UNO gerichtet. In ihrer Eingabe wiesen die Trennungsväter auf die weiterhin häufigen Menschenrechtsverletzungen im deutschen Familienrecht hin und baten, dies bei dem Bericht zu berücksichtigen.


Weiter....
http://www.trennungsvaeter.de/presseinfo/tvmr.pdf 






http://www.trennungsvaeter.de/






2013/09/13

Erste Hilfe Plan - Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrom


Kindesraub, Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrom ist weltweit eines der grausamsten Phänome, das Kinder von ihren Eltern und Großeltern trennt und schwerwiegende Folgen für die geistige, seelische und körperliche Gesundheit der entfremdeten Kinder aufweist und nach sich zieht.
Bei Suizidgefährdung melden Sie sich unverzüglich über die bundesweite Hotline und Erste Hilfe des VAfK oder über ARCHE.
Informationen und Fachliteratur zu diesem Themenbereich finden Sie im Internet.
Zu Hilfsorganisationen, Gerichtsbegleitern, Selbsthilfegruppen und Fachgremien:

Empfehlungen auf ARCHEZEIT
TV-Orange Hold Sammen
TV-Orange Hilfe für Kinder, Eltern, Mütter und Väter
Fachzeitschrift PAPA-YA
Sprechstunde PAPA-YA u.a.

ERSTE-HILFE-PLAN

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“Kindesraub ist der schlimmste Eingriff in eine menschliche Gesellschaft, denn das stärkste und wichtigste Glied eines Staates ist die Familie. Wenn die Familie durch Kindesraub auseinander gerissen wird, dann zerstört sich der Staat von innen heraus selbst.” Burkhardt Lahn – Ausschnitte aus einem Interview



ARCHE warnt eindringlich:

1. Was tun, wenn der Ehepartner falsche Behauptungen bewusst streut ?
2. Was tun, wenn die Polizei nicht hilft, Ihre Anzeigen nicht aufnimmt und sogar lügt ?
3. Was tun, wenn Verleumdung am Arbeitsplatz und am Wohnort gegen Sie läuft ?
4. Was tun, wenn die Staatsanwaltschaft lügt ?
5. Was tun, wenn Rechtsanwälte nicht Sie vertreten, sondern ihren eigenen Geldbeutel und ihr eigenes Ansehen ?
6. Was tun, wenn die Richter wissen, dass es um Kindesraub und Eltern-Kind-Entfremdung geht, sie aber bewusst ihre Augen verschließen und gegen die Wahrheit urteilen ?
7. Was tun, wenn die Angestellten der Jugendämter Ihre Anliegen übergehen, hinauszögern und Hilfeleistungen verweigern ?
8. Was tun, wenn weder die Katholische noch die Evangelische Kirche, noch deren Vertreter helfen ?
9. Was tun, wenn die Gerichte vor potentiellen Gerichtsgegnern wie Banken etc. den Schwanz einziehen und gegen Sie losgehen, obwohl Sie im Recht sind ? Was tun, wenn sie verurteilt werden für Taten, die Sie nicht begangen haben ?
10. Was tun, wenn Papst, Diakonie, Justizministerium, Bundespräsident und Politiker bei Kindesraub auf Ihre Hilfegesuche nicht helfend einschreiten ?
11. Was tun, wenn Sie von Polizei und Staatsanwaltschaft verfolgt werden ?
12. Was tun, wenn Bürgermeister und Gemeinderat Artikel über kid – eke – pas zensieren und nicht helfend tätig werden ?
13. Was tun, wenn Freunde und Verwandte Ihre Hilferufe ignorieren und die unterlassene Hilfeleistung von Ämtern und Behörden als ‘Recht’ verdrehen ?
ARCHE wird zu diesen Fragen einen Finder einrichten.
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“Mit kotigen Stiefeln wird unerlaubt in den Herzensgärten der Vater- und Mutterschaft herumgetrampelt.” Burkhardt Lahn – Ausschnitt aus einem Interview

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“Es gibt keinen brachialeren Eingriff, den man einer Frau antun kann, als dass man erlaubt ihr die Kinder zu rauben – mit Schlichen, also vorsätzlich geplant lässt man das den Frauen angedeihen. Sie haben ihre Kinder neun Monate unter ihrem Herzen getragen. Diese tiefe Bindung des Lebens, die die Frauen zu ihren Kindern haben, kann kein Mann so erspüren wie es eine Frau tut. Mit keinem Schatz, mit keinem Gold der Welt ist das aufzuwiegen. Und die Handlungsweise des Raubes der Kinder entschuldigt man, indem man Gesetze oder Deckmäntel für Gesetze ersinnt, das kann man nicht mit menschlichen Worten beschreiben, was hier Bestialisches ersonnen wird. Es tut mir selbst so weh, dass ich es nicht ausdrücken möchte.

Es ist ein Vollzug. Damit begibt man sich als Staat auf die niedrigste animalische Ebene, wie man nur sein kann als Mensch. Der Staat hat als solches seine Existenzberechtigung verloren, wenn er so weit sinkt und Kindesraub einer Mutter oder einem Vater antut.” Burkhardt Lahn – Ausschnitte aus einem Interview

Erste Ratschläge, wenn Ihre Kinder geraubt oder entzogen wurden:

1. Gehen Sie nicht zur Polizei und wenn Sie meinen doch gehen zu müssen, gehen Sie niemals alleine in diese Behörde. Schreiben Sie beim Polizeiposten jede Ihrer Aussagen, Fragen und Handlungen auf. Führen Sie akribisch Protokoll und lassen Sie sich den Inhalt von dem Polizeibeamten und einem mitgebrachten Zeugen unterschreiben.
Nach Erfahrungen der ARCHE neigt die Polizei dazu, dem Täter – also dem Kindesräuber und Kindesentfremder – Glauben zu schenken. Wir leben in keinem Rechtsstaat, sondern in einem Angst- und Überwachungsstaat. In der Regel erweist sich der Kinderräuber als der aggressivere Teil der Eltern, der den Behörden mehr Stress machen und auch in den Behörden, bei Finanz- und Bankgeschäften für die Kinder etc. Gewalt in verschiedener Form ausüben kann und wird.
Kein Angestellter oder Beamter wird sich einen solchen Stress, den Gewalttätigen gegen sich zu haben, antun. Sie sind also als liebender Elternteil von vornherein der Verlierer.

2. Führen Sie kein einziges Telefonat mit Ämtern und Behörden ohne Zeugen. Wenn Sie telefonieren müssen, schreiben Sie sich Tag, Uhrzeit, Person, Inhalt und Länge des Gespräches auf. Teilen Sie direkt nach dem Gespräch einem Freund den Inhalt Ihres Anrufes mit und lassen Sie sich dieses Gespräch mit Ihrem Freund schriftlich bestätigen.
Nach Erfahrung der ARCHE neigen die Ämter dazu, wichtige Sachverhalte, wenn es darauf ankommt, vergessen zu haben.
3. Lassen Sie sich jede angelegte Akte zeigen.
Bedenken Sie: Die Einträge, die über Sie gemacht werden, werden gespeichert und können sich auch leicht in anderen Behörden finden lassen. Ob Recht oder Unrecht: Sie sind gläsern. Obwohl Sie keiner Fliege etwas zu Leide tun können, haben Sie einen Akteneintrag – und zwar schneller als Sie denken. Dort können Sie als “gewalttätig” oder “querulatorisch” oder “paranoid”  tituliert werden, ohne dass Sie davon etwas wissen.
Passen Sie auf ! Einträge solcher Art werden weiter geführt und die Polizei kann darauf zugreifen.

Lassen Sie sich von angelegten Akten lückenlose Kopien anfertigen. Achten Sie also auf die Seitenzahl!
4. Vermeiden Sie prinzipiell das Einschalten von sogenannten staatlichen und/oder kirchlichen Hilfsorganisationen.
Vermeiden Sie insbesonders das HInzuziehen des Jugendamtes, der Diakonie und sogenannter Kinderhilfswerke.
Nach Erfahrung der ARCHE sind diese Behörden und Ämter mit Personal besetzt, die ihre eigene Persönlichkeitsentwicklung nicht angegangen sind und zu heftigen Projektionen und Neurosen neigen ( – auch oder gerade Gutachter und Psychologen ! ).  All diese Menschen sind Lohnempfänger für ihre eigenen psychisch pervertierten Meinungen und Handlungen, die auf Sie und Ihre Kinder angewandt werden. Dafür erhalten diese “Fachleute” ihren Monatsgehalt.
Seien Sie besonders achtsam bei Angestellten und Beamten mit dem sogenannten Helfersyndrom und vor Borderlinern bei der Polizei und in der Justiz ! Rechtsanwälte, Staatsanwälte und Richter sitzen alle in einem Boot. Sie gehören allesamt zur Justiz! Achtung: Verlassen Sie sich auf Ihr Gefühl ! Zur psychischen Konstellation der Richter lesen Sie: “Foltersport in Deutschland – Das Stehlen von Eltern“.
5. Lassen Sie auf gar keinen Fall ein Gutachten von sich und von Ihren Kindern machen ! Selbst wenn Sie eine reine Weste haben, werden Gutachten gegen Sie erstellt. Die Gutachter werden von den Gerichten eingesetzt und sind abhängig.
Bedenken Sie: Alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden und wird gegen Sie verwendet werden. Das System deckt sich gegenseitig. “Wir sind auf dem Weg in eine verlotterte Gesellschaft!”, kommentierte Prof. Dr. med. Dr. phil. Klemens Dieckhöfer die offensichtlichen schweren Fehlverhaltensweisen im Gerichtswesen, aber auch in der Ärzteschaft und ihren hierarchischen Spielregeln. Dieckhöfer kritisierte deren Haltung mit dem Sprichwort: ‚Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus.’
Was sich in den letzten Jahren verbessert hat: Die Kritik an der Psychiatrisierung und am Gutachterwesen wird lauter.
Die Aussagen von Fachleuten und Wissenschaftlern über die Anzahl der falsch ausgestellten Gutachten (50%) und die Gutachterindustrie häufen sich. Falsche Gutachten finden sich besonders auch in der Forensik ! Wie viele Unschuldige sitzen aufgrund falscher Gutachten im Gefängnis ?

Gutachterin Hanna Ziegert, nach Kritik bei Beckmann kaltgestellt: “Ich weiß nicht, ob ich mich jemals begutachten lassen würde.”

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“Was soll denn dann noch kommen, wenn man den Familien die Liebe raubt und die starke Neigung sich zu helfen, sich zu fördern. All das wird geraubt und kommt unter den Scheinbaldachin der staatlichen Fürsorge. Es ist schlimmer als Folter. Es ist schlimmer als Einzelhaft, schlimmer als Verbannung. Kindesraub bleibt bis zum Tod. Körper, Leib und Seele wird durch diesen Fremdeingriff marode. Familie ist Sperrgebiet für den Staat. Sie dringen in einen Lebensraum ein, der ihnen nicht gehört. Es ist perfide, was sie machen. Sie hacken wie Raubritter im Mittelalter mit ihren Schwerten und Lanzen blind drauf los. Sie kommen wie verstandeslose Marionetten und zerstören.” Burkhardt Lahn – Ausschnitte aus einem Interview

6. Wenn nur irgend möglich hüten Sie sich vor dem Behördenfilz. Wer da einmal reingerät, wird zu Soylent Green ( = Futter für die Professionen, die an Ihrem Fall verdienen wollen! ).
7. Machen Sie sich klar, dass es den Behörden und Ämtern nicht um das Wohl Ihres Kindes geht, sondern um deren eigenes Ansehen in der Gesellschaft und um den Erhalt ihres Arbeitsplatzes und dessen Besoldung !
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“Wenn man einer Mutter ein Kind raubt, dann raubt man der Mutter alles in einem, ihre Herzlichkeit, ihre Feminität, staatlich sanktioniert verpasst man der Lebengeberin den vorsätzlich, künstlich herbeigeführten Gewaltschlag – man schickt sie in einer gekünstelten Einzelhaft durchs Leben, vergleichbar einer Bushaltestelle, an der der Strom der Zeit stehen bleibt und nie ein Bus kommt, um weiter am Leben teilnehmen zu können. So schickt man sie duch die Welt, und dabei ist man noch behilflich. Es ist eine Degenerierung des Staates so etwas zu tun. Es ist ein Strafakt einem Menschen das anzutun. Man kann doch einer Mutter nicht Teile ihrer eigenen Person herausreißen. Das ist unerlaubter Aderlass, sie ziehen der Mutter die Lebenskraft heraus. Die Mutter leidet Jahrzehnte, ein Leben lang bis zu ihrem Tod. Sie wird ausgebremst, geblockt und kann sich nicht leben. Sie ist ein staatlich gebleichter Schmetterling, der dazu verdammt ist, ohne Flügel und ohne Farben zu fliegen.
Ohne die Frauen gäbe es kein Leben. Der Staat zerstört und raubt Teile des Lebens der Frau. Die Frau ist das stärkste Bindeglied eines Staates. Und dies zerstören sie. Das geschenkte Vorrecht des Lebens wird mit Füßen getreten. Ein Staat, der so etwas zulässt, stellt sich weltweit an den Pranger vor der gesamten Weltbevölkerung. Global stellt er sich der Lächerlichkeit preis.
Der Staat legt auf seinem eigenen Gelände einzelne Brände, die zu einer großen Feuerwalze werden. Er ist so blind, dass er es selbst nicht mehr sieht, dass er auf einem lodernden Scheiterhaufen steht. Die angeblichen Staatsdiener legen selbst das Feuer, das sie dann verbrennt. Diese Feuerwalze trifft sie selbst.” Burkhardt Lahn – Ausschnitte aus einem Interview

8. Suchen Sie unverzüglich Hilfsorganisationen in Ihrer Umgebung oder auf Facebook, die von Betroffenen und wissenden Fachleuten geleitet werden. Nehmen Sie persönlichen Kontakt auf und sprechen Sie mit alten Vorkämpfern, die kid – eke – pas über Jahre am eigenen Leib erlebt haben und immer noch erleben.
9. Kid – eke – pas ist grausame menschen- und staatsgemachte Folter !

ARCHE-FotoLahn6“Väter empfinden ihre Kinder wie einen Sorgeraum, der unter ihrem Schutz steht. In diesen Sorgeraum dringt der Staat mit Gewalt ein, wie Piraten mit Enterhaken, die auf Beutefang sind. Sie reißen die Väter aus ihrer tiefen Vater-Kind-Bindung heraus. Dieser Sorgeraum für ihre Kinder war angefüllt mit Liebe und Zukunftsplänen. Diese lichtvollen Räume werden auf einmal wie mit dunklen Jalousien verschlossen. Die Väter kommen in die Dunkelzelle. Das ist schlimmer als Einzelhaft. Der Körperkontakt, das Sehen, Schmecken, Fühlen und Tasten – das alles wird ihnen geraubt. … schlimmer als Einzelhaft!” Burkhardt Lahn – Ausschnitte aus einem Interview

 Schlagworte – Wissen – Fakten

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Was hat dieses Video mit Kindesraub in Deutschland zu tun ?
Hochgeladen am 18.07.2009
Eine Kaffernbüffelherde ist unterwegs.Plötzlich wird die Gruppe von Löwen angegriffen.  Die Herde flieht. Ein Büffelbaby ist nicht schnell genug. Es wird von den Löwen in den Fluß gedrängt. Die Löwen beißen zu.Plötzlich wendet sich das Blatt. Die Löwen werden von einem Krokodil überrascht, das auch das Baby haben will. Das Zerren um die Beute beginnt. Die Löwen setzen sich durch. Plötzlich kommt etwas sehr Unverhofftes !!!
Die deutschen Behörden sind auf Beutefang. Ist ein Kind in die Fänge der Löwen (Justiz) geraten, geifert schon das Krokodil (Gutachter, Jugendamt, Kinderheim, Kinderhilfswerke etc.) nach der Beute.
Erst wenn die Menschen verstanden haben, dass sie in einer Gemeinschaft zusammenhalten müssen, um die Räuber zu vertreiben, werden die Kinder geschützt sein.


http://www.archeviva.com/presse_2/kid-eke-pas/ 

Sachverständige vor Gericht - Der Richter als "Krypto-Zivilschöffe"


Sachverständige vor Gericht


Der Richter als "Krypto-Zivilschöffe"



01.09.2013

Sydow/Busch, Zivilprozeßordnung und Gerichtsverfassungsgesetz, Band 11 der Guttentag’schen Sammlung, 14. Auflage 1913

In der "Mollath-Affäre" stehen zurzeit die wenig glanzvollen Leistungen psychiatrischer Sachverständiger im öffentlichen Interesse. Doch das Verhältnis von Rechts- und richtigen Wissenschaftlern ist seit jeher kein einfaches. Martin Rath hat ihm anhand einer hoch aktuellen rechtshistorischen Untersuchung nachgespürt.


Mit einem "Tropfen technischen Öls" sollten Jurastudenten oder Referendare "gesalbt" werden. Diese Forderung, die Juristenausbildung um naturwissenschaftliche Aspekte zu ergänzen, kam beim Deutschen Juristentag auf, der 1910 in Danzig stattfand. Die "Deutsche Richterzeitung" berichtete damals von Vortragsreihen für die Herren Richter, die sich dem technischen Weltwissen ihrer Zeit stellten. 

"Dampfmaschinenbau, Verbrennungsmotoren, Nahrungsmitteluntersuchung, Lokomotivtechnik, Münzfälschungen, Gerichtsmedizin und Kriminalpsychologie, Meteorologie", zählt Lorenz Franck in diesem Zusammenhang in seiner 2013 verteidigten Kölner Dissertation "Juristen und Sachverständige" auf. Darin untersucht er die Frühgeschichte des forensischen Sachverständigenwesens – zur Zeit des deutschen Kaiserreichs, der Weimarer Republik und des NS-Staats. 


Beweisrecht trifft auf moderne Wissenschaft und Technik

 

Ein "Frühschoppen im Salzbergwerk 400 Meter unter der Erde" zeigte zwar, dass schon zu Kaisers Zeiten die heitere Seite beruflicher Fortbildung nicht zu kurz kam. Doch das juristische Interesse an naturwissenschaftlicher und technischer Bildung war nicht zuletzt eine Reaktion auf ein selbst wahrgenommenes Defizit, das über die Fachpublizistik hinaus unter dem Schlagwort der "Weltfremdheit der Juristen" öffentliche Aufmerksamkeit erfuhr.
An die Stelle starrer Beweisregeln hatten die modernen Prozessordnungen seit Anfang des 19. Jahrhunderts die freie richterliche Beweiswürdigung gestellt. Dies wiederum stellte den Gesetzgeber und die gerichtliche Praxis vor die Frage, in welcher Form das überlegene wissenschaftliche und technische Wissen sachkundiger Personen für künftige Prozesse nutzbar gemacht werden könnte. 


Spielarten des Beratungsparadoxons

 

In den zuweilen fragwürdigen gerichtspsychiatrischen Gutachten bzw. ihrer unkritischen Verwertung durch Gerichte zulasten weggesperrter Bürger in jüngster Zeit, eigentlich aber von jeher in jedem Gutachten, das in seiner Komplexität die Grenzen einer guten Schul- und Allgemeinbildung übersteigt, manifestiert sich das sogenannte Beratungsparadox. Ihm begegnet heute auch manches Management, das sich McKinsey & Co ins Haus holt: Wenn die herbeigerufenen Helfer alles, was relevant ist, besser wissen als jene, denen die Entscheidung formal zugewiesen ist, warum entscheiden sie dann nicht gleich selbst?
Juristen und Justizkritiker sprechen hier etwas schamhaft von der Abhängigkeit der Gerichte von den Gutachtern. Dass ein Wissens- und Machtgefälle zwischen Jurist und Arzt existiert, zum Beispiel wenn die Schuldfähigkeit des Beschuldigten in einem Strafprozess ex post zu bewerten ist, wurde schon zu Kaisers Zeiten so gesehen, im Gegensatz zur Gegenwart aber geradezu leidenschaftlich diskutiert. 


Ausflug in die wilden Jahre unserer Gerichtsverfassung 

 

Einer der führenden Köpfe der sogenannten Freirechtsschule, der badische Rechtsanwalt Ernst Fuchs (1859-1929) beispielsweise, nannte den in der Sache jeweils nur begrenzt kundigen Richter Spitz einen "Krypto-Zivilschöffen". Das muss in den Ohren des Berufsrichters ausgesprochen boshaft geklungen haben, denn schließlich hatten die zwölf Laienrichter, die bis 1924 in deutschen Geschworenengerichten über die Schuldfrage entschieden, nicht eben den Ruf, den intellektuell leistungsfähigsten Teil der deutschen Justiz zu bilden. 

Im Spannungsfeld zwischen juristischem und naturwissenschaftlich-technischem Sachverstand sahen in den frühen Jahren der 1878 etablierten Gerichtsverfassung und der modernen Straf- und Zivilprozessordnung (StPO, ZPO) aber nicht nur die Juristen ihr Renommee gefährdet. Die Interessen der Gutachterseite vertrat unter den Reichstagsabgeordneten, die sich der Materie angenommen hatten, Friedrich Karl August Zinn (1825-1897).
Medizinischen Sachverständigen war, wie sie in Petitionen an Zinn klarmachten, beispielsweise daran gelegen, dass Gutachten über strafrechtliche Zurechenbarkeit die Gerichte binden sollten. Koryphäen auf dem Gebiet der Psychiatrie, als Staatsdiener von der eigenen Würde überzeugt, wollten sich nicht der Schmach ausgesetzt sehen, dass ein medizinischer Laie in Richterrobe ihre Gutachten aus Gründen der "freien Beweiswürdigung" barsch verwerfen könnte. Doch ihr Anliegen blieb in der Gesetzgebungskommission, die bis auf Zinn nur aus Juristen bestand, erfolglos.


Seite 1/2
  1. Seite 1: Vorträge zum Dampfmaschinenbau und Reiberein mit Sachverständigen
  2. Seite 2: Gutachterliche Albernheiten und Francks frischer Blick







Kommentare
01.09.2013 19:36
Die Rechtswissenschaft mag keine richtige Wissenschaft sein, die Psychiatrie ist es aber auch nicht. Hier wird doch genauso hermeneutisch gezaubert und einer wie Gerd Postel (fachfremd, keine Ahnung, und davon reichlich) wäre in jedem anderen Berufsfeld aufgefallen. Da Postel aber wohl sprachbegabt ist, hat er sich da bestens bewährt. Die klinische Psychologie und die Psychiatrie schleppen immer noch eine psychoanalytische Hypothek mit sich herum.
RalphE Auf diesen Kommentar antworten
 
05.09.2013 16:54
Der Aufhänger Mollath ist nur zum Teil richtig.
Das BVerfG hat es korrekt benannt:

Bevor (!) die Vorstellung eines Angeklagten dem Gutachter übergeben wird, sollte das Gericht geprüft haben, ob dessen "Vorstellung" der Wahrheit entspricht. Das ist nicht Aufgabe des Gutachters, der bei solchen "Vorstellungen" berufsbedingt von "Wahn" ausgeht. Das findet auch Niederschlag im allgemeinen Zeitgeist, denn jeder, der nicht an die besten Absichten bei staatlichen Insittutionen "glaubt", wird schnell in den paranoiden Verdacht gestellt. Dabei ist eigentlich jedem aufgrund bloßer Lebenserfahrung klar, dass es auch gesundes Misstrauen geben kann.

Psychiatrie ist keine Wissenschaft, da stimme ich RalphE zu, nicht nur wegen psychoanalytischer Hyptheken sondern wegen der Beliebigkeit der Glaubenslehren und der Zeitgeistigkeit der DRM-Definitionen. Abe rim Fall Mollath ist die Verantwortung - auch und gerade für die Würdigung der Gutachten - m.E. ausschließlich bei der Justiz zu suchen, die es sich hier SEHR bequem gemacht hat!
Leo Auf diesen Kommentar antworten
 
05.09.2013 23:23
Man kann nun wirklich nicht guten Gewissens, im Fall Mollath die Schuld auf die unfähigen, ja offensichtlich kriminellen Gutachter schieben. Das gebeugte Urteil hat ein kranker Richter gesprochen und nur der ist dafür verantwortlich! Und natürlich die Arschkriecher von Beisitzern und Schöffen, daß sie ihn nicht stoppten. Aber das ist ja ein Typischer Charakterzug in diesen Kreisen: nach oben buckeln, nach unten treten!! Leider!
Rechtsanwaltsservice Auf diesen Kommentar antworten
 

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http://www.lto.de/recht/feuilleton/f/sachverstaendige-gericht-gutachter-zpo-stpo-rechtsgeschichte/ 

Logik – “zum Kindeswohl”





(SE) In unseren Behörden arbeiten die Phrasen erst einmal für oder gegen den Menschen. Typische Phrasen sind:

“Das Kind muss zur Ruhe kommen” - Ja, Ja  – das Jugendamt auch
So mussten wir annehmen” – “Wir waren gezwungen zu glauben” - wer hat den gezwungen zu Zwangsgedanken?

“Es ist nicht auszuschließen das …” - das so ein  Satzbeginn eine Lüge oder Manipulation einleitet.

 ”Zum Wohle des Kindes” – gehe ich heute mir einen schönen Tag machen – setzt Ihr mal solange die UN Kinderrechtskonvention zum Eigenwohl  außer Kraft liebe AmtsfachkollegInnen.

 ”eine mögliche potentielle Kindeswohlgefährdung” – und Konjunktiv mal Konjunktiv ist Indikativ
“in einem Wechselmodell sind zu viele Wechsel” – genaugenommen weniger als in einem 14-tägigen Umgang oft jedoch.

“Wir brauchen ein Gutachten” - aus den eigenen Reihen oder von anderen Aufstellungen her?

“Ich kann Sie nicht verstehen” - weil Sie es nicht wollen oder weil Sie es nicht dürfen?

“Das werden wir alles später klären lassen” - klar wenn die Kinder erwachsen sind ist alles gut – Sie haben dann genügend Geld an der verlorenen Kindheit geschaufelt?

“Sie können ja klagen” - aufgrund Ihrer Rechtsverweigerungen im Amte? – Macht das denn in Deutschland einen Sinn?

“Es ist ein Standard des Faches” - dass ich den Käse, der mehr Löcher als Käse hat – nicht vor dem Frühstück zu mir nehme.
Aussagesätze können erst einmal grundsätzlich wahr oder falsch sein.

Manche sind tatsächlich eher auch mal anzunehmende Tatsachen, wobei man sich dann einfach auf diese einigt und nur so tut, als ob es die Wahrheit ist. Kein Problem so lange man sich einigt, dann funktioniert das auch.
Tautologien sind immer wahr, jedoch niemanden wirklich hilfreich. “Wenn der Hahn kräht auf dem Mist – ändert sich das Wetter oder es bleibt wie es ist”

So ungefähr ist die Vorhersagequalität in Sachen der Kindeswohl Folgeabschätzung und der Entwicklung des Kindes seitens unserer Fachkräfte. Nichts ist verlässlich alles relativ und vorsichtshalber in düsteren Prognosen um nicht verantwortlich zu sein.
Daher haben wir immer Recht und die den Trick nicht kennen sind im Unrecht.

Beachten Sie Zeit, Ort und Personen in einer Aussage – denn wenn diese Dinge da sind gibt es erst die Möglichkeit eines Inhaltes.
Natürlich gibt es Ursache und Wirkung – die Ursache für Handlungen in den Geisteswissenschaften und gerade im sozialen Bereich liegt nicht immer in der Vergangenheit.
“Ich kaufe Dir heute ein Strauß Blumen, weil Du Morgen Geburtstag hast”

Sie müssen jetzt nicht einen Psychologen beauftragen der Ihre Kindheit durchforscht und die meine, weil ich Blumen kaufe – der Grund – also Ursache- ist weil Du morgen Geburtstag hast.
Sorgen kommen meist aus der Zukunft in die Bedeutung und daher hat der Sorgebegriff die Planung zur Folge. Planung der Vergangenheit ist weniger mit Sorgen verbunden.
Wer nicht planen kann ist nicht sorgefähig! Daher setzt man absichtlich jemanden durch Informationsverweigerung in die Planungsunfähigkeit.

Wie wollen Sie Lebensrisiken absichern – mit einem Antrag auf Krankenzusatzversicherung vielleicht? Dann müssen Sie die Kosten für möglichen Zahnersatz und Brille nicht tragen – prima also tragen Sie in den Antrag den Namen usw. des Kindes ein und werden nach Vorerkrankungen gefragt – können Sie diese Frage beantworten? Viele nicht – denn es werden zum Nachteil des Kindes zwar Geldesforderungen gestellt – jedoch relevante Informationen um die Absicherung des Kindes zu gewährleisten nicht gegeben. Das schädigt das Kind und ruiniert den Zahlmeister.
Das gleiche gilt in den anderen Sorgebereichen, wie Schule und der Bildungsplanung.

Die Person, die die Kommunikation blockiert macht dies in der Regel aus Gründen des Eigenwohls zum Nachteil des Kindes und es ist eine Kindeswohlgefährdung durch Sorgerechtsmissbrauch.
Nun wissen Sie warum Ihnen man alles Mögliche vorwirft, aber eben nichts zu dem Kinde wichtiges sagt. Etwas wird Sie schon treffen oder waren Sie ein Leben lang im Kloster und wurden heilig gesprochen?

Ein Argument ist bestehend aus einer Prämisse oder mehreren und hat eine Konklusion.
Das Ganze baut sich Schritt für Schritt auf und kann für jedermann und jederfrau nachvollziehbar aufgezeigt werden. Da muss keiner heimlich Ihr Leben hinter Ihren Rücken ausforschen, um dann die wahren Gründe für sein Verhalten Ihnen später überraschend vor Gericht mitzuteilen.
Der Unterschied zwischen Argumentation und der Manipulation ist erheblich.

Manipulation ist nur nötig, wenn man sich mehr Sorgen um sich selbst, als um das Kind macht und zeigt die besten Ergebnisse – das Kind wird zum Besitz einer Person, mit samt allen Geldesanspruch und Macht und die andere Person ist dann “unwertes Leben” im Endergebnis zumeist. Tradition!
Dann geht es nur noch um Geld – natürlich zu Kindeswohl und nichts als dem Kindeswohl, so wahr uns Gott helfe – das ist der Glaube.

Wenn das Amt oder  ExpartnerIn nicht zeitnah antworten und sich einigen wollen und Informationen hüten wie ein Schatz, dann geht es zum Nachteil des sozialen Lebens um Geld und Macht und vielleicht Gefühle wie Rache etc. – aber nicht um Sorge.
Wenn eine große Menge an Personen aufgeboten wird um Ihnen zu erklären wie “böse”, “verrückt” und “kriminell” Sie in Wirklichkeit sind – können Sie sich entspannen und geschätzt fühlen – denn um eine echte Tatsache zu belegen oder zu erläutern benötigt man weder Unzeiten noch Unzahl an Personen.

Wenn Sie zu einen Ihnen vertrauten Arzt gehen und sich bescheinigen lassen, wie übel der Expartner für das Kind ist – dann stiften Sie zu einer Straftat den Arzt an. Dieser stellt über eine dem nicht anwesende Person und dem nicht nachvollziehbaren Umstand ein falsches Gesundheitszeugnis aus und will damit Ihnen einen Gefallen tun, in dem dieser menschliches dem unbekanntes Leben stört oder zerstört. Dann wollen sogenannte Gutachter, mit diesem gesetzeswidrig erzeugten Material belegen und andere erteilen Ihren Kind vielleicht eine schicke unwahre Diagnose um dieses zu fördern und alle rechnen ab mit der Versicherung. Schöne heile Welt und ein armes ausgenutztes Kind – aber Geld fließt vielleicht an Sie und selbst Schulen besetzen so derer Stellen gerne. Zum Kindeswohl?

Das geht nur solange gut, wie man sich aufeinander verlassen kann und bereit ist am Kind Vorteile zu reißen um anderen zu schaden – mit samt den Kind und Sie auf niemanden treffen – der die Plausibilität abfragen lassen kann oder sich mit Logik beschäftigte.
Wie weit wollen Sie denn zum Wohle des Kindes gehen, dessen Herkunft und Identität zerstören, den Wertetransport zu einem Teil seiner Herkunft unterbinden mit samt dem Erbe des Kindes, Bindung vereiteln und das Kind in einen Loyalitätskonflikt zwingen – diesen die Entscheidung aufdrücken einen Teil seiner selbst zu verleugnen – eine andere Person um Äußerungsfähigkeit, Freiheit und Leben nötigenfalls bringen? Zu wessen Wohl?

Sie wollten nur das Beste und das ist eben alles was auch anderen zu steht?

Ihre Freunde und Familie sagen das ja schließlich auch und Sie haben viel Geld investiert um anderer Leute Existenz zu vernichten. Was glauben Sie was passiert, wenn das raus kommt – egal ob Sie dass im Sorgemissbrauch oder Amtsmissbrauch treiben – Sie gehen in die Verantwortung früher oder später und zwar zum Kindeswohl! So viel Freunde, Geld und Energie haben Sie nicht um jemanden, der diesen Vorgang erkennt auf Dauer auszulöschen, ohne sich selbst und schlimmer das Kind zu vernichten.

Das haben Sie nicht gewusst? Dann sind Sie nicht sorgefähig! Also vorher nachdenken und dann lieber auf die schnöde Mobbingtour verzichten.


Das ist Ihnen egal – Sie haben regional die Mehrheit – und was wenn ein ganzes Expertenteam aus dem Ausland anreist um dies mal ordentlich zu durchleuchten?

Wir klären darüber auf – (Kff)



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2013/09/12

Schwere Menschenrechtsverletzungen in Gießen? / z.K. Amtsgericht Gießen, Jugendamt Gießen,Richter Michael Wendel, Staatsanwalt Dr. Philipp Stein, Amtsgericht Gießen, Andrea Jacob, Staatsanwalt Alexander Maruhn


Der Artikel unten ist nur ein Bruchteil dessen, was ich in den letzten Tagen betreffend staatliche Ungeheuerlichkeiten aus Gießen zur Kenntnis nehmen musste. Ich fordere alle, die stichfestes Belastungsmaterial gegen Staatskriminelle und kriminelle Gutachter im Raum Gießen bieten können, auf, sich mit mir in Verbindung zu setzen: winfried-sobottka@freegermany.de Wir, UNITED ANARCHISTS , werden dann dafür sorgen, dass solche Verbrecher gut sichtbar über die Suchmaschinen an den öffentlichen Pranger gestellt werden. Das ist eine durchaus wirksame Erziehungsmaßnahme in Fällen, in denen Kriminelle vom Staat gedeckt werden.

Großmutter vor Gericht: Unterwerfung oder Strafe !

Weiter...

http://apokalypse20xy.wordpress.com/2013/02/11/schwere-menschenrechtsverletzungen-in-giesen-z-k-amtsgericht-giesen-jugendamt-giesenrichter-michael-wendel-staatsanwalt-dr-philipp-stein-amtsgericht-giesen-andrea-jacob-staatsanwalt-alexa/ 

Erzieherinnen angezeigt: Kindesmisshandlung in Erfurter Kita?


Erzieherinnen angezeigt: Kindesmisshandlung in Erfurter Kita?

  • Im Kindergarten "Johannesplatzkäfer" in der Erfurter Wendenstraße soll es zu Misshandlungen von Kindern durch Erzieher gekommen sein. Foto: Marco Schmidt  
  • Im Kindergarten "Johannesplatzkäfer" in der Erfurter Wendenstraße soll es zu Misshandlungen von Kindern durch Erzieher gekommen sein. Foto: Marco Schmidt 

Erfurt. Eltern haben am Montag gegen zwei mittlerweile gekündigte Erzieherinnen des Kindergartens "Johannesplatzkäfer" bei der Staatsanwaltschaft Erfurt Anzeige erstattet. Sie werfen ihnen Körperverletzung, Nötigung, Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht und Freiheitsberaubung vor. 
 
In der Anzeige der Eltern heißt es zur Begründung, ihre Tochter und auch andere Kinder seien beispielsweise im Waschraum eingesperrt, zum Aufessen gezwungen worden, Toilettenbesuche seien verweigert worden und die Kinder wären "körperlich misshandelt sowie psychisch gequält" worden. Das Mädchen habe mit Weinkrämpfen, körperlichen Symptomen und Verhaltensauffälligkeiten reagiert und sich geweigert, den Kindergarten weiter zu besuchen. Die Leiterin des Kindergartens in der Wendenstraße, Martina Volland, bestätigte auf TA-Nachfrage, es gebe "ein laufendes Verfahren" gegen zwei Kolleginnen. Sie habe am 16. August von den Vorfällen erfahren und sofort gehandelt. Was genau passiert sein soll, dazu wollte sie nichts sagen. Sie beteuerte aber, sie wolle nichts unter den Teppich kehren. Die Tagesstätte sei mit dem Problem "offensiv umgegangen". Der Kindergarten befindet sich in Trägerschaft der gemeinnützigen Jul GmbH mit Sitz in Weimar. Sie betreibt in Thüringen 14 Kindergärten, davon fünf in Erfurt.
 
 

Erzieherinnen nicht mehr für den Träger tätig

 

Der Geschäftsführer des Trägers selbst sei im Urlaub, wäre aber informiert, hieß es bei Jul. Yvonne Unger, die für die Kindergärten in Mittelthüringen zuständig ist, erklärte, beide Kolleginnen seien nicht mehr für den Träger tätig.
Man habe sofort mit allen Betroffenen gesprochen. Die Erzieherinnen im "Johannesplatzkäfer" seien auch in Anbetracht des jetzt eröffneten Verfahrens gegen Erzieherinnen in Altenburg nochmals informiert worden, wie sie sich verhalten sollen und wo sie in Grenzsituationen Hilfe erhalten. Die Eltern des Mädchens haben sich auch an das städtische Jugendamt gewendet, das die Kita sofort aufgesucht und mit der Leiterin gesprochen habe. Daraufhin, so die klagenden Eltern, hätten sich noch mehr Eltern gemeldet, deren Kinder Verhaltensauffälligkeiten zeigten und die sich über Ausfälle der Erzieherinnen beklagten.
 
 

Jugendamt ist über die Vorfälle informiert

 

Der Leiter des Jugendamtes Hans Winklmann bestätigte, dass seine Behörde am 16. August über die Vorfälle informiert wurde. Die Eltern der betroffenen Kindergartengruppe mit 17 Kindern ab zwei Jahre seien alle informiert worden. Zu den Vor würfen der klagenden Eltern gegen die Erzieherinnen erklärte er: "Gewalt würde ich dazu nicht sagen." Die Erzieherinnen hätten allerdings "unangemessen reagiert". Der Kindergarten leiste ansonsten gute Arbeit und habe ein tragfähiges pädagogisches Konzept. Er könne aber nicht ausschließen, dass die Darstellung der Eltern zuträfe. In der Vergangenheit habe es schon mehrere Anzeigen von Eltern gegen Kindergärten in Erfurt gegeben, erklärte Amtsleiter Winklmann auf Nachfrage. Eine Verurteilung habe es seines Wissens jedoch in den vergangenen 20 Jahren nie gegeben. Die Verfahren seien entweder eingestellt worden oder die Vorwürfe konnten widerlegt werden.

Angelika Reiser-Fischer / 04.09.13 / TA
Z82D93M100178

Kommentare
07.09.13 - 16:49
Lilly
Also wenn ich man­che Kom­men­ta­re lese kommt mir die Wurst. Sagt mal Leute was seid ihr für Men­schen ??? Wie kann ich sagen das sei weit her­ge­holt oder die Über­trei­ben... hal­loo das sind klei­ne Kin­der die da drun­ter lei­den müs­sen ihr habt schein­bar keine Ahnung...​was sie durch ma­chen Kin­der den­ken sich so was nicht aus und die El­tern In­ter­pre­tie­ren da auch nichts dazu also echt . Der Susan gebe ich voll recht Ein Lei­ter vom Ju­gend­amt kann so was doch nicht zur Pres­se geben hallo ge­nau­so so ein ding da kommt mir die Wurst. Wenn ich einer vom Ge­richt wäre die Er­zie­her wür­den dafür die ge­rech­te Stra­fe be­kom­men. Es darf in un­se­rem STADT nie­mals so was in der Art ge­dul­det wer­den. Jeder der mal etwas nach­denkt weiß das ich das Kind in so einer Sache Schüt­zen muss und darum geht es hier da muss man eben die Maß­nah­men tref­fen das eine An­zei­ge ge­macht wird das das Ju­gend­amt In­for­miert wird das sind Tat­sa­chen den muss man ins Auge sehen. Es sind HILF­LO­SE KIN­DER DIE DER GE­FAHR AUS­GE­SETZT SIND. Für sol­che Taten muss man Be­straft werden...​Die Kita und der Trä­ger und die El­tern sogar das Ju­gend­amt haben alles Rich­tig ent­schie­den vor allem schnell so eine Er­zie­he­rin darf nicht wei­ter be­schäf­tigt wer­den. so das und ei­gent­lich viel mehr ist meine Mei­nung und im üb­ri­gen die Er­zie­her haben Be­rufs­er­fah­rung und wis­sen das sie so was nicht ma­chen dür­fen. danke für`s lesen....
05.09.13 - 11:49
San­dra
Ich bin auch Päd­ago­gin, aber ich käme nie auf die Idee gegen die im Grund­ge­setz fest­ge­hal­te­nen Rech­te von Men­schen zu ver­sto­ßen. Schon gar nicht im Sinne eines ver­meint­li­chen Er­zie­hungs­auf­tra­ges. Er­zie­hung hat viel mit Be­zie­hung zu tun und ist nicht dafür da Kin­der (klei­ne Men­schen) in eine Form zu pres­sen, damit sie ma­chen, was Er­wach­se­ne (große Men­schen) wol­len. Un­se­re Ge­sell­schaft hat schon viele zu viele Ja-Sa­ger und Duck­mäu­ser und Er­furt Nord ist nicht ge­ra­de ein Bei­spiel für um sich grei­fen­de In­tel­li­genz. Daher hat die KiTa auch eine aus­glei­chen­de Vor­bild-Funk­ti­on ge­gen­über El­tern mit frag­wür­di­gen Er­zie­hungs­me­tho­den. Das ist hier ein­deu­tig nicht der Fall.
05.09.13 - 08:54
Matze
Ich ver­ste­he nicht warum man sowas nicht erst­mal mit der KiTa Lei­tung be­spre­chen kann, bevor man das Ju­gend­amt und An­wäl­te ein­schal­tet. Manch­mal ist eben eine Si­tua­ti­on auch nicht dem­entspre­chend, was ein Kind so da­heim er­zählt.Es soll­ten zmd. auch ein­fach mal beide Sei­ten ver­nünf­tig an­ge­hört wer­den, bevor die große Keule ge­schwun­gen wird. Das aber mit Ju­gend­amt, An­walt und co auch ab­seh­bar das per­sön­li­che Schick­sal der Er­zie­he­rin in ihrem er­lern­ten Be­rufs­zweig auf dem Spiel steht sehen die El­tern idR. dann nicht.​Und mal ernst­haft, in mei­ner Kind­heit hieß es auch "es wird auf­ge­ges­sen" und "es geht jetzt noch­mal auf's Klo". Es ist eben nur eine Art der Sicht­wei­se, wenn das Kind vlt. auch zum Trotz sagt "ich wurde ge­zwun­gen!". Mami und Papi rich­ten das ganze schon und die für vlt. 1 Stun­de vom Kind nicht für nett be­fun­de­ne Er­zie­he­rin ist rui­niert. Als Er­zie­her, aber auch als Leh­rer steht man somit immer mit einem Bein im Knast.
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