2014/06/27

OLG Karlsruhe · Beschluss vom 13. Februar 2014 · Az. 18 UF 58/13 - Das elterliche Sorgerecht beinhaltet kein Recht, den Umgang eines gemeinsamen Kindes mit dem anderen Elternteil zu regeln. Eine entsprechende Befugnis zur Regelung des Umgangs kann daher nicht den Eltern gemäß § 1666 BGB entzogen und auf einen Dritten übertragen werden. Dies gilt auch dann, wenn das Kind nicht bei den Eltern, sondern bei Dritten lebt




1. Auf die Beschwerde der Beschwerdeführer wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Freiburg vom 25.02.2013 (42 F 3034/12) aufgehoben, soweit den Beschwerdeführern darin das Recht zur Regelung des Umgangs mit ihrem Sohn S., entzogen wurde.

2. Von der Erhebung von Gerichtskosten wird abgesehen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.000 EUR festgesetzt.

Gründe

I.
Gegenstand des Verfahrens ist die elterliche Sorge für das Kind S. V.

http://openjur.de/u/684416.html 




So sieht die Realität aus:


"Wenn ich das nicht Unterschreibe sagt Patra Assert von Kinderschutzbund Hannover Sehe ich nie wieder unseren Sohn Danijel Lacmanovic" ( Sasa Fiser-Vater am 28.06.2014)

2014/06/22

Heimkind Ernst Lossa: Schicksal des Augsburger NS-Opfers wird verfilmt

Der 14-jährige Lossa starb durch zwei Giftspritzen

 

Auch Ernst Lossas Vater wurde verfolgt, ins Konzentrationslager Dachau gesperrt, er stirbt schließlich im KZ Flossenbürg. Ernst kommt mit seinen beiden Schwestern in ein Augsburger Kinderheim, seine Mutter stirbt in einem Krankenhaus bereits mit 23 Jahren. Später wird der Bub in ein Nazi-Erziehungsheim gebracht, schließlich landet er in der Heil- und Pflegeanstalt in Irsee und wird – wie viele andere dort – umgebracht. Mit 14 Jahren stirbt Ernst Lossa im August 1944 durch zwei Giftspritzen.
...
Ernst Lossa: Schicksal des Augsburger NS-Opfers wird verfilmt - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de/bayern/Ernst-Lossa-Schicksal-des-Augsburger-NS-Opfers-wird-verfilmt-id30177907.html

Einladung zur Pressekonferenz - Vienna Marriott Hotel, Saal Palais Sachsen Coburg, Parkring 12a, 1010 Wien - Zeit: Montag, 23. Juni 2014, 10:00 – 12:00 Uhr - Kinder als Ware – Übt Jugendwohlfahrt Gewalt gegen Kinder aus?



Sehr geehrte Damen und Herren,

anlässlich des tragischen Fenstersturzes eines 10-jährigen Heimmädchens in Wien treten verschiedene Initiativen und Vereine an die Öffentlichkeit mit dem Ziel, die menschenrechtswidrige Situation von fremduntergebrachten Kindern aufzuzeigen. Wir wollen die schnellstmögliche Rückführung der fremduntergebrachten Kinder in die Herkunftsfamilie, sobald diese Kinder den Wunsch hiezu äußern, sowie den Stopp weiterer, ohne Notwendigkeit durchgeführter Kindesdeportationen durch die Jugendwohlfahrt (Kinder- und Jugendhilfe).
Finanzielle Mittel für Fremdunterbringungen sind unendlich vorhanden, obwohl im Sozialbereich gespart wird, der Geldsegen ist jedoch ohne Nutzen für die Kinder. Der Heimskandal ist zum Finanzskandal geworden (Mag. Josef Maitz).
Der Verein VICTIMS MISSION lädt Sie aus diesem Anlass zu einer Pressekonferenz ein, bei der wir Ihnen Hintergründe und Informationen zur derzeitigen Praxis der Fremdunterbringung von Kindern präsentieren. 
Ort:  
Vienna Marriott Hotel, Saal Palais Sachsen Coburg, Parkring 12a, 1010 Wien
Zeit:
Montag, 23. Juni 2014, 10:00 – 12:00 Uhr

Ihre GesprächspartnerInnen:

Roswitha Blümel, betroffene Mutter
Martin Harrich, betroffener Vater
Karin Herzog, betroffene Mutter
Dr. Alexander Krasser, Rechtsanwalt
Mag. Josef Maitz, betroffener Vater, Jurist, Elternbetreuer
Medienkontakt:
Sissi Kammerlander
Verein VICTIMS MISSION
Operngasse 30, 1040 Wien
+43-676-7807229
elisabeth.kammerlander@gmx.at
www.victimsmission.com


 
 
 
 

Neuer Vorwurf gegen Kinderheim St Rafael

 



 
 
 



 

Hartz IV Behörde droht mit Kindesentzug


Statt Hilfe wird mit Kindesentzug gedroht

12.06.2014

Wie die Erwerbslosen-Initiative „Ali-Gegenwind“ in Zwickau berichtet, kam es zu einem schlimmen verbalen Ausfall einer Jobcenter-Mitarbeiterin gegenüber einer Hartz IV Leistungsberechtigten.

Die Betroffene hatte ihren Leistungsantrag leicht verspätet abgegeben. Nach 10 Tagen fragte die alleinerziehende Mutter in der Behörde nach, wann der Antrag bearbeitet wird und ob sie einen Vorschuss erhalten könne. Denn die Betroffene hatte weder für sich noch für ihre Tochter Geld, um beispielsweise Lebensmittel zu kaufen. Im Eingangszonenbüro wurde der Frau aber keine Hilfe gewährt. Stattdessen bestand laut den Berichten der Initiative die „Hilfe“ in Form von Vorwürfen. „Wenn sie das Kind nicht versorgen können dann kümmert sich das Jugendamt“, hieß dann auf einmal.

Schockiert und ohne Geld ging die Frau wieder nach Hause. Zuhause, aus Angst das eigene Kind zu verlieren, erlitt die Betroffene eine Panikattacke. Diese war so heftig, dass ein Krankenwagen gerufen werden musste. In der Klinik angekommen, musste die Frau eine Nacht am Tropf im Krankenhaus verbringen. In diesem Moment hätte es fast geklappt, dass das Kind noch vom Jugendamt übernommen worden wäre, wenn es da nicht noch gute Freunde geben würde. Dazu die Erwerbslosen-Initiative: Was ist mit den Opfern von Mitarbeitern? Viele landen in der Psychiatrie, weil sie den Druck nicht mehr aushalten können. Von denen, die ihr Dasein selbst beendet haben, spricht Niemand“. (sb)

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-behoerde-droht-mit-kindesentzug-90016118.php

Richter signalisieren bei der Auftragsvergabe von Gutachten, welche Ergebnisse sie erwarten




Jeder vierte Gutachter aus dem medizinischen oder psychologischen Bereich hat in Bayern sogenannte Tendenz-Signale von der Justiz erhalten. Das bedeutet, Richter geben bei der Auftragsvergabe einen Hinweis, welches Ergebnis erwartet wird. Bei Psychologen ist der Anteil derer, die "in Einzelfällen" oder "häufig" solche Signale bekommen haben, noch wesentlich höher als bei Medizinern: Fast jeder zweite psychologische Sachverständige hat offenbar solche Erfahrungen gemacht. Das ergibt eine Studie, deren Ergebnisse in der Fachzeitschrift "Der Sachverständige" im Beck-Verlag Anfang April veröffentlicht werden. Die Autoren haben dazu vergangenes Jahr 548 Gutachter aus Bayern befragt. Jeder dritte psychiatrische und jeder zweite psychologische Gutachter bezieht demnach mehr als 50 Prozent seiner Einnahmen aus Gerichtsgutachten. Daher gebe es eine wirtschaftliche Abhängigkeit von den Aufträgen der Justiz, was die geforderte Neutralität gefährde. Die Autoren empfehlen unter anderem, Gutachter künftig per Los auszuwählen und solche Aufträge nur noch schriftlich zu vergeben, mit Kopie an alle Verfahrensbeteiligten. Mündliche Absprachen zwischen Richtern und Gutachtern sollten zudem verboten werden.

http://www.spiegel.de/spiegel/vorab/richter-signalisieren-bei-gutachten-welche-ergebnisse-sie-erwarten-a-961429.html 

Jugendamt - Jetzt prüft auch die Landesanwaltschaft

Landsberg

10. Juni 2014 18:01 Uhr

Jugendamt

Jetzt prüft auch die Landesanwaltschaft

Jahrelang sollen von der Kreisbehörde Rechnungen ohne Prüfung beglichen worden sein. Der Schaden liegt wohl im sechsstelligen Bereich
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Das im Landratsamt angesiedelte Amt für Jugend und Familie soll im Bereich der ambulanten Jugendhilfe Rechnungen ungeprüft ausbezahlt haben.
Das Amt für Jugend und Familie am Landratsamt hat turbulente Monate hinter sich. Rechnungen einer Sozialpädagogischen Praxis aus Kaufbeuren, die jahrelang ungeprüft ausbezahlt worden sein sollen, deswegen die Mitarbeiter des Kommunalen Prüfungsverbandes im Haus und dazu der Wechsel an der Spitze der Abteilung. Wie das Landratsamt auf Nachfrage unserer Zeitung bestätigt, wurde mittlerweile auch die Landesanwaltschaft eingeschaltet. Sie soll prüfen, ob ein, und wenn ja welches, Fehlverhalten von Mitarbeitern vorliegt.
Ende März hatte das Landsberger Tagblatt berichtet, dass im Bereich der ambulanten Jugendhilfe Rechnungen ohne Prüfung beglichen worden sein sollen. Offenbar auch Leistungen, die nie erbracht wurden. Die Praxis aus dem Ostallgäu war über mehr als zehn Jahre vom Jugendamt mit verschiedenen Tätigkeiten und Hilfen betraut worden. Mit der Prüfung der Vorgänge wurde der Kommunale Prüfungsverband beauftragt, das örtliche Kreisrechnungsprüfungsamt war ebenfalls eingeschaltet.

Wie Wolfgang Müller, der Pressesprecher des Landratsamtes, jetzt auf Nachfrage bestätigt, wurde das Prüfungsergebnis des Kommunalen Prüfungsverbandes am 12. November dem Kreisausschuss vorgestellt. Dort sei beschlossen worden, ergebnisoffen zu prüfen, ob disziplinar- beziehungsweise arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber den Beteiligten einzuleiten sind. Im März hatte der damalige Landrat Walter Eichner gegenüber unserer Zeitung gesagt, dass die Abteilungsleiterin auf eigenen Wunsch ihren Stuhl geräumt habe. Die Verwaltungsdirektorin hätte bereits zwei Jahre zuvor, im jährlichen Mitarbeitergespräch, den Wunsch geäußert, einen anderen Aufgabenbereich zu übernehmen. Am 13. November, einen Tag nach der Kreisausschusssitzung, tauschte sie die Position mit der Leiterin der Abteilung für Öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Mittlerweile wurde auch die Landesanwaltschaft Bayern eingeschaltet. Sie soll laut Müller die Frage beantworten, ob ein Fehlverhalten von Mitarbeitern vorliegt. „Wir haben aber auch aus Gründen der Objektivität von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.“ Die Übertragung der Disziplinarbefugnisse des Dienstvorgesetzten (Landrat) beziehungsweise der Disziplinarbehörde (Kreistag beziehungsweise Kreisausschuss) auf die Landesanwaltschaft seien gesetzlich geregelt.

Wie hoch der entstandene Schaden ist, darüber kann Wolfgang Müller derzeit keine Angaben machen. „Eine genaue Schadenshöhe zu beziffern, ist äußerst schwierig.“ Nach Informationen unserer Zeitung beläuft sie sich auf alle Fälle auf eine sechsstellige Summe. Bis Ende Juni soll die Sozialpädagogische Praxis aus Kaufbeuren ein Vergleichsangebot vorlegen, wie Müller sagt. Darüber hatte Landrat Thomas Eichinger jüngst auch die Mitglieder des Kreisausschusses in nicht öffentlicher Sitzung informiert. Wie Pressesprecher Müller auf Nachfrage mitteilt, wurden auch die Abrechnungen anderer Institute geprüft. Dabei hätten sich aber keine weiteren Anhaltspunkte ergeben.
Beim Blick in den Haushalt des Landkreises fällt auf, dass die Ausgaben für die ambulanten Hilfen – sozialpädagogische Familienhilfe und Erziehungsbeistand – in den vergangenen Jahren deutlich gesunken sind. Laut Müller beliefen sich die „Ist-Ausgaben“ im Jahr 2010 auf rund 1,9 Millionen Euro. Im vergangenen Jahr sanken die tatsächlichen Ausgaben auf etwa 620000 Euro, heuer dürften sie sich auf rund 425000 Euro belaufen.

Neue Verträge und Konzepte senken die Ausgaben
Den Rückgang erklärt Müller mit neuen Verträgen und Konzepten, die nach längeren Gesprächen mit Trägern und Leistungserbringern im September 2012 in Kraft getreten seien. Der Jugendhilfeausschuss habe sie einstimmig mitgetragen. So hätten sich die positiven Entwicklungen in den Kosten für ambulante Jugendhilfemaßnahmen weiter fortgesetzt. „Eine deutliche Reduzierung der Ausgaben konnte erreicht werden, ohne bisher feststellbare negative qualitative Auswirkungen“, so Wolfgang Müller weiter.

http://www.augsburger-allgemeine.de/landsberg/Jetzt-prueft-auch-die-Landesanwaltschaft-id30160572.html

Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

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Kindesentzug durch Jugendamt: Mutter gewinnt vor dem Bundesverfassungsgericht.

Im Sorgerechtsstreit zwischen dem Jugendamt Langenhagen und der Mutter der 15-jährigen Anna, hat das Bundesverfassungsgericht zu Gunsten der Mutter entschieden.
Vor mehr als 8 Monate begann der „Kampf“ gegen das Jugendamt von Lagenhagen. Das Elternpaar von Anna lebt seit 13 Jahren getrennt, die 15-jährige Anna seitdem bei ihrer 44-jährigen Mutter Linda. Bei einer psychologischen Untersuchung äußerte Anna Suizidgedanken. Die Mutter brachte sie in eine Therapie, welche nach 2 Monaten ergebnislos abgebrochen wurde. Die Mutter holte Anna gegen den ausdrücklichen Wunsch der behandelnden Mediziner aus dem Krankenhaus.
Annas Vater zog daraufhin vor Gericht und beantrage das Sorgerecht für seine Tochter. Auch das Jugendamt Langenhagen schaltete sich in den Fall ein, da lt. Gutachten eine symbiotische Beziehung“, die das Kindeswohl gefährdet vorliegt. Anna könne sich nicht frei entfalten, da die Mutter es zu sehr einenge. Der Kontakt zwischen Mutter und Anna sei angeblich zu eng.

Im Juni 2013 urteilt das Amtsgericht, beiden Eltern die Gesundheitssorge für Anna zu entziehen.
Das Jugendamt riet zu einer erneuten Therapie. Während dieser stellten die Betreuer keine Probleme bei Anna fest.

Fragwürdige Gutachterin

Die Ernüchterung erreichte Mutter und Tochter jedoch vor dem OLG Celle, wo sich die dortigen Richter im Verfahren auf das Gutachten einer fragwürdigen Gutachterin bezogen, welche vom Jugendamt in Langenhagen empfohlen wurde.  Die höhere Instanz packt noch einen drauf und entzieht der Mutter auch Personensorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das Urteil fiel entsprechend aus. Umgangssprachlich: “Kindesentzug durch das Jugendamt.”


Vollstreckung und Kontaktverbot.

Am 21. Oktober 2013 vollstreckte das Jugendamt Langenhagen das Urteil, holte Anna direkt aus dem Schulunterricht am Gymnasium Langenhagen ab und brachte sie in eine Therapiegruppe nach Gifhorn. Der Aufenthaltsort blieb auch gegenüber der Mutter geheim. Wochenlang wird der Kontakt zwischen Mutter und Tochter verboten, bevor sie unter Aufsicht Telefonate führen durften. Im laufe der Zeit werden dann stundenweise Begegnungen erlaubt, später Tagesbesuche. Die ehemals gute Gymnasiastin sackt an ihrer neuen Schule ab und hat nur noch einen Notendurchschnitt von vier.


Mutter zieht vor das Bundesverfassungsgericht.

Linda N. gab nicht auf und zog bis vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, welches jetzt das erlösende Urteil sprach. Anna darf zurück nach Hause.
Das Gericht konnte eine Kindeswohlgefährdung, welche die Trennung der Tochter von der Mutter rechtfertige, nicht erkennen. Annas Depressionen seien in fernerer Vergangenheit diagnostiziert worden, neuere Erkenntnisse würden besagen, dass das Mädchen sozial integriert, motiviert, fröhlich und allseits beliebt sei. Auch seien angebliche Essstörungen nicht belegt. Mann muss daher davon ausgehen, dass das Herausreißen des Mädchens aus seinen sozialen Bezügen mehr Schaden anrichte als das Verbleiben bei der Mutter. Zudem stünden ambulante therapeutische Maßnahmen als mildere Mittel zur Verfügung, wenn denn Behandlungsbedarf bestehe.
Das Gutachten, welches zum Kindesentzug geführt hatte war in mehreren Punkten falsch, so Lindas Anwalt Pajam Rokni-Yazdi gegenüber der Presse. Das OLG hat seine Sorgfaltspflicht verletzt.“ OLG und Jugendamt hätten die Grundrechte von Mutter und Kind massiv verletzt. „Ich wäre froh“, sagt er, „wenn sich manche Gerichte bei der Beweisführung mehr Mühe gäben und nicht so gutachterhörig wären.“
Das Gericht prüft jetzt, ob neu verhandelt werden muss. Eine Wiederaufnahme gilt aber als unwahrscheinlich.

Jugendamt weißt Schuld von sich.

Die Langenhagener Jugendamtsleiterin Heidi von der Ah betont indessen, dass die Behörde das Mädchen nicht aus eigenem Antrieb von der Mutter getrennt, sondern nur einen Gerichtsbeschluss umgesetzt hat.

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