Weil sie ihren Liebhaber Markus R. heimtückisch und kaltblütig ermordet hat, ist die Arztgattin Nicole S. vom Bochumer Landgericht zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass die Frau dem Mann im September vergangenen Jahres erst unbemerkt einen giftigen Mix aus Betäubungsmitteln eingeflößt und ihn dann erstochen hat, um das Unterschieben eines Kuckuckskindes weiter geheim zu halten. Die 32-jährige Angeklagte hat ihren Geliebten umgebracht, weil dieser damit gedroht hatte, einen Vaterschaftstest zu machen und den Ehemann über das Verhältnis zu informieren, sagte der Vorsitzende Richter. Der drohende Vaterschaftstest habe sich “wie eine Schlinge um ihren Hals” gezogen. Die Ehe mit dem Arzt habe sie dabei nicht gefährden wollen, weil diese ihr soziale Aufwertung und materielle Sicherheit gebracht habe. Inzwischen hat ein Gutachten ergeben, dass tatsächlich Markus R. der Vater des Kindes ist. Der Junge, inzwischen ein halbes Jahr alt, lebt bei dem Ehemann der Mörderin. Von Gesetz wegen ist er der Vater. Denn nach § 1592 Nr.1 BGB ist derjenige Vater eines Kindes, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist…
Artikel aus der Süddeutschen Zeitung: Arzt-Ehefrau muss wegen Mord an Geliebtem lebenslang in Haft
Artikel aus dem Spiegel: Mordprozess gegen Arztgattin – Eine tödliche Affäre
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