Heimskandal in Brandenburg
Tod im Kinderheim
Lena* musste Helm, Knie- und Armschoner in einem Heim der Haasenburg GmbH tragen. Sie ist eines von zwei Mädchen, die in dem geschlossenen Heim starben.
BERLIN taz | „Aus dem Blickwinkel sah ich etwas herunterfallen und äußerte die Frage, was denn nun wieder von oben runtergefallen ist. N. antwortete, dass es ein Mensch gewesen ist.“ Der Mensch hieß Lena* und war ein 16-jähriges Mädchen. Sie starb am 31. Mai 2008 in einem Heim der Haasenburg GmbH, in Jessern, Brandenburg.
Die Mitarbeiterin T. hat nach dem Tod von Lena ihre Beobachtungen aufgeschrieben. In ihrer Stellungnahme schreibt sie: „Lena lag auf ihrer linke Seite […] Ich nahm ihr dann die Knie- und Ellbogenschützer ab, damit diese nicht unnötig schnürten.“
Die Haasenburg GmbH betreibt drei geschlossene Heime in Brandenburg. Sie hat sich auf Kinder spezialisiert, die als schwierig gelten. Auf Antrag der Eltern oder eines amtlichen Vormunds können Kinder nach §1631b BGB in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden. Nötig ist ein Beschluss eines Familiengerichts, ein psychiatrisches Gutachten und eine Stellungnahme des Jugendamts, das dann ein Heim sucht.
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