Buchautoren üben heftige Kritik an der gängigen Praxis der Kindesabnahmen in Österreich.
Der Gerichtsmediziner Johann Missliwetz und die promovierte Veterinärmedizinerin Angelika Schlager prangern mit ihrem heute erscheinenden "Schwarzbuch Jugendwohlfahrt" die Praxis der Kindesabnahmen in Österreich an. Anhand von 67 Fällen und nach jahrelangem Aktenstudium wollen sie die Mängel des Systems aufdecken. Manche Einblicke sind erschreckend, das Jugendamt als "Teufel" zu titulieren, wie im Buch zu lesen, scheint aber übertrieben.
KURIER: Sie selbst hatten mit dem Jugendamt zu tun. Die Obsorge Ihres Enkels wurde Ihnen entzogen.
Johann Missliwetz: Das war der Anlass des Buches. Aber als Gerichtsmediziner habe ich gelernt, persönliche Betroffenheit und Urteil voneinander zu trennen. Deshalb haben wir viele Fälle dokumentiert und festgestellt, dass erhebliche Missstände in Österreich herrschen.
Sie bezeichnen in Ihrem Buch die Jugendwohlfahrt als die Behörde mit der größten Machtfülle.
Missliwetz: Die Jugendwohlfahrt kann unter dem Titel "Gefahr im Verzug" ein Kind aus dem Familienverband herausnehmen, egal ob diese Gefahr existiert oder nicht. Umgekehrt können sie ein gefährdetes Kind im Familienverband belassen, wie es etwa im Fall Luca oder in anderen Fällen, wie sie im Buch beschrieben sind, passiert ist. Kontrollmöglichkeiten gibt es kaum.
Angelika Schlager: Ebenso wenig wie wirksame Beschwerdemöglichkeiten. Es ist nicht definiert, was Gefahr im Verzug ist. Deswegen kann das Amt das auslegen, wie es möchte. Das kann sein, dass ein Kind nach einem Spielplatzbesuch schmutzige Sachen anhat.
Missliwetz: Und ein Oberarmbruch kann keine Gefahr im Verzug sein. Wobei diese Verletzung von Sozialarbeitern beurteilt werden und nicht von Ärzten.
Kann das Jugendamt es überhaupt jemandem recht machen? Zögert es, heißt es, es habe nichts getan, nimmt es der Familie ein Kind ab, heißt es, es zerstöre eine Familie.
Missliwetz: Das ist ein Denkfehler. Jeder Einzelfall ist zu entscheiden. Wie in der Medizin: Erst die richtige Diagnose stellen und dann erst die richtige Behandlung suchen.
Schlager: Zwischen Abnehmen und Nichtstun gibt es ja eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die nicht oder wenig genutzt werden.
Missliwetz: Es werden Kinder abgenommen, weil sich die Eltern die Miete nicht leisten können und die Obdachlosigkeit droht. Sinnvoller wäre es, diesen Eltern befristeten Mietzuschuss zu geben.
Unterbringung in Wohngemeinschaften ist manchmal aus familiären Gründen notwendig.
Schlager: Es ist wichtig, dass es die Fremdunterbringung gibt, für Kinder, denen es in den Familien wirklich nicht gut geht. De facto ist es aber so, dass es vielen Kindern in den Wohngemeinschaften schlechter geht als zu Hause.
Oft stimmen Eltern mit freiwilliger Vereinbarung der vorläufigen Abnahme des Kindes zu.
Missliwetz: Eltern werden mehr oder weniger dazu genötigt, indem ihnen gesagt wird, dass sie ihr Kind rascher wieder sehen, wenn sie einer freiwilligen Vereinbarung zustimmen. Sie werden nicht darüber informiert, dass ihnen die Freiwilligkeit den Rechtsweg absperrt. Wenn etwas freiwillig ist, braucht man es nicht gerichtlich überprüfen. Das sieht man, wenn man eine freiwillige Vereinbarung widerruft. Dann wird vom Jugendamt Gefahr im Verzug angeführt und das Kind bleibt in Fremdunterbringung. Aus der Familie heraus in ein betreutes Wohnen hinein kommt man binnen Stunden. Der Weg zurück in die Familie dauert Monate bis Jahre.
Sie kritisieren auch die Familiengerichte.
Schlager: Wir kritisieren, dass Familiengerichte die Jugendwohlfahrt als Entscheidungsgrundlage heranziehen. Sie wären aber dazu verpflichtet, diese Entscheidungen objektiv zu überprüfen.
Missliwetz: Doch die Argumente der Jugendwohlfahrt werden unkritisch übernommen, weil diese Behörde ja dem Kindeswohl verpflichtet ist. Das ist eine Annahme.
Die Sachverständigen ...
Missliwetz: Manche Gutachter machen überhaupt keine Testverfahren, manche machen zehn psychologische Testverfahren. Der Beliebigkeit bei familienpsychologischen Gutachten ist Tür und Tor geöffnet.
Eltern können doch unabhängige Gutachten einbringen.
Missliwetz: Ob ein Gutachter hinzugezogen wird, entscheidet ausschließlich der Richter. Das ist in etwa einem Drittel der Fälle der Fall. Zwei Drittel werden ohne Gutachten abgehandelt. Wenn ein Elternteil mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, könnte man ein Privatgutachten vorlegen. Dem Privatgutachten wird jedoch vom Gericht nicht gefolgt, weil es ein Aktengutachten ist, und – so die übliche Begründung – nur die Meinung des Verfassers widerspiegelt.
Ein Schlüsselbegriff ist das "Kindeswohl".
Missliwetz: Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Deutungshoheit liegt bei der Jugendwohlfahrt und bei den Familiengerichten. Ein Beispiel ist der Kindeswille. In manchen Fällen ist der Wunsch des Kindes, zu einer Person in Obhut zu kommen, relevant und wichtig. Dem wird gefolgt. In anderen Fällen ist der Kinderwillen unerheblich und schwankend und für beides gibt es Textbausteine in den Gerichtsbeschlüssen.
Hat sich denn in den letzten Jahren gar nichts zum Besseren gewendet?
Schlager: Es scheint so, als wäre dieses System seit 100 Jahren existent und so eingefahren und geübt im Ausdruck, dass man sich in Österreich überhaupt nicht dagegen wehren kann.
Missliwetz: In manchen Wohngemeinschaften geht es so zu, wie früher in den Großkinderheimen.
Schlager: Die Einheiten sind kleiner, aber immer noch abgeschlossen. Die Kinder sind leichter zu kontrollieren.
Missliwetz: Telefongespräche mit den Eltern erfolgen unter Aufsicht. Die Handys werden abgenommen.
Schlager: Eltern, die sich dagegen zur Wehr setzen, werden mit Kontaktverbot bestraft.
Was bräuchte es, um das System zu verbessern?
Missliwetz: Dem Seelenmord an Kindern muss ein Ende bereitet werden: Eine Totalreform der Jugendwohlfahrt mit Beschränkung auf Hilfeleistung. Kindesabnahme durch Experten, nicht durch das Jugendamt. Innerstaatliche, wirksame Beschwerdemöglichkeiten.
Schlager: Durchsetzbarkeit von Kontaktrechten.
KURIER: Sie selbst hatten mit dem Jugendamt zu tun. Die Obsorge Ihres Enkels wurde Ihnen entzogen.
Johann Missliwetz: Das war der Anlass des Buches. Aber als Gerichtsmediziner habe ich gelernt, persönliche Betroffenheit und Urteil voneinander zu trennen. Deshalb haben wir viele Fälle dokumentiert und festgestellt, dass erhebliche Missstände in Österreich herrschen.
Sie bezeichnen in Ihrem Buch die Jugendwohlfahrt als die Behörde mit der größten Machtfülle.
Missliwetz: Die Jugendwohlfahrt kann unter dem Titel "Gefahr im Verzug" ein Kind aus dem Familienverband herausnehmen, egal ob diese Gefahr existiert oder nicht. Umgekehrt können sie ein gefährdetes Kind im Familienverband belassen, wie es etwa im Fall Luca oder in anderen Fällen, wie sie im Buch beschrieben sind, passiert ist. Kontrollmöglichkeiten gibt es kaum.
Angelika Schlager: Ebenso wenig wie wirksame Beschwerdemöglichkeiten. Es ist nicht definiert, was Gefahr im Verzug ist. Deswegen kann das Amt das auslegen, wie es möchte. Das kann sein, dass ein Kind nach einem Spielplatzbesuch schmutzige Sachen anhat.
Missliwetz: Und ein Oberarmbruch kann keine Gefahr im Verzug sein. Wobei diese Verletzung von Sozialarbeitern beurteilt werden und nicht von Ärzten.
Kann das Jugendamt es überhaupt jemandem recht machen? Zögert es, heißt es, es habe nichts getan, nimmt es der Familie ein Kind ab, heißt es, es zerstöre eine Familie.
Missliwetz: Das ist ein Denkfehler. Jeder Einzelfall ist zu entscheiden. Wie in der Medizin: Erst die richtige Diagnose stellen und dann erst die richtige Behandlung suchen.
Schlager: Zwischen Abnehmen und Nichtstun gibt es ja eine ganze Reihe von Möglichkeiten, die nicht oder wenig genutzt werden.
Missliwetz: Es werden Kinder abgenommen, weil sich die Eltern die Miete nicht leisten können und die Obdachlosigkeit droht. Sinnvoller wäre es, diesen Eltern befristeten Mietzuschuss zu geben.
Unterbringung in Wohngemeinschaften ist manchmal aus familiären Gründen notwendig.
Schlager: Es ist wichtig, dass es die Fremdunterbringung gibt, für Kinder, denen es in den Familien wirklich nicht gut geht. De facto ist es aber so, dass es vielen Kindern in den Wohngemeinschaften schlechter geht als zu Hause.
Oft stimmen Eltern mit freiwilliger Vereinbarung der vorläufigen Abnahme des Kindes zu.
Missliwetz: Eltern werden mehr oder weniger dazu genötigt, indem ihnen gesagt wird, dass sie ihr Kind rascher wieder sehen, wenn sie einer freiwilligen Vereinbarung zustimmen. Sie werden nicht darüber informiert, dass ihnen die Freiwilligkeit den Rechtsweg absperrt. Wenn etwas freiwillig ist, braucht man es nicht gerichtlich überprüfen. Das sieht man, wenn man eine freiwillige Vereinbarung widerruft. Dann wird vom Jugendamt Gefahr im Verzug angeführt und das Kind bleibt in Fremdunterbringung. Aus der Familie heraus in ein betreutes Wohnen hinein kommt man binnen Stunden. Der Weg zurück in die Familie dauert Monate bis Jahre.
Sie kritisieren auch die Familiengerichte.
Schlager: Wir kritisieren, dass Familiengerichte die Jugendwohlfahrt als Entscheidungsgrundlage heranziehen. Sie wären aber dazu verpflichtet, diese Entscheidungen objektiv zu überprüfen.
Missliwetz: Doch die Argumente der Jugendwohlfahrt werden unkritisch übernommen, weil diese Behörde ja dem Kindeswohl verpflichtet ist. Das ist eine Annahme.
Die Sachverständigen ...
Missliwetz: Manche Gutachter machen überhaupt keine Testverfahren, manche machen zehn psychologische Testverfahren. Der Beliebigkeit bei familienpsychologischen Gutachten ist Tür und Tor geöffnet.
Eltern können doch unabhängige Gutachten einbringen.
Missliwetz: Ob ein Gutachter hinzugezogen wird, entscheidet ausschließlich der Richter. Das ist in etwa einem Drittel der Fälle der Fall. Zwei Drittel werden ohne Gutachten abgehandelt. Wenn ein Elternteil mit dem Gutachten nicht einverstanden ist, könnte man ein Privatgutachten vorlegen. Dem Privatgutachten wird jedoch vom Gericht nicht gefolgt, weil es ein Aktengutachten ist, und – so die übliche Begründung – nur die Meinung des Verfassers widerspiegelt.
Ein Schlüsselbegriff ist das "Kindeswohl".
Missliwetz: Das ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Die Deutungshoheit liegt bei der Jugendwohlfahrt und bei den Familiengerichten. Ein Beispiel ist der Kindeswille. In manchen Fällen ist der Wunsch des Kindes, zu einer Person in Obhut zu kommen, relevant und wichtig. Dem wird gefolgt. In anderen Fällen ist der Kinderwillen unerheblich und schwankend und für beides gibt es Textbausteine in den Gerichtsbeschlüssen.
Hat sich denn in den letzten Jahren gar nichts zum Besseren gewendet?
Schlager: Es scheint so, als wäre dieses System seit 100 Jahren existent und so eingefahren und geübt im Ausdruck, dass man sich in Österreich überhaupt nicht dagegen wehren kann.
Missliwetz: In manchen Wohngemeinschaften geht es so zu, wie früher in den Großkinderheimen.
Schlager: Die Einheiten sind kleiner, aber immer noch abgeschlossen. Die Kinder sind leichter zu kontrollieren.
Missliwetz: Telefongespräche mit den Eltern erfolgen unter Aufsicht. Die Handys werden abgenommen.
Schlager: Eltern, die sich dagegen zur Wehr setzen, werden mit Kontaktverbot bestraft.
Was bräuchte es, um das System zu verbessern?
Missliwetz: Dem Seelenmord an Kindern muss ein Ende bereitet werden: Eine Totalreform der Jugendwohlfahrt mit Beschränkung auf Hilfeleistung. Kindesabnahme durch Experten, nicht durch das Jugendamt. Innerstaatliche, wirksame Beschwerdemöglichkeiten.
Schlager: Durchsetzbarkeit von Kontaktrechten.
Das Buch
Gerichtsmediziner und Veterinärin
Eine Abrechnung mit dem herrschenden System.Das "Schwarzbuch Jugendwohlfahrt" ist eine Abrechnung zweier Wissenschaftler, die selbst von Obsorge-Entzug betroffen sind. Die beiden sind Lebensgefährten und hatten ihren Enkel zwei Jahre lang aufgezogen. Die Kindsmutter habe danach, im Jahr 2010, das Sorgerecht bekommen, obwohl sie "dem Kind ablehnend gegenübergestanden" sei.
Nach dem "Schwarzbuch Familienrecht" ist es das zweite gemeinsame Buch der beiden. Es ist im Eigenverlag erschienen und kann, wie auch das Erstlingswerk, im Internet via Amazon bestellt werden. "Schwarzbuch Jugendwohlfahrt", 369 Seiten, ISBN 9781502431936, 16,04 €.
Angelika Schlager, 48, promovierte auf der Veterinärmedizinischen Universität in Wien. Heute arbeitet sie mit Missliwetz im medizinischen Bereich. Gemeinsam mit Kerstin Freudenberg hat sie die "Bürgerinitiative Kinderrechte" gegründet.
Nach dem "Schwarzbuch Familienrecht" ist es das zweite gemeinsame Buch der beiden. Es ist im Eigenverlag erschienen und kann, wie auch das Erstlingswerk, im Internet via Amazon bestellt werden. "Schwarzbuch Jugendwohlfahrt", 369 Seiten, ISBN 9781502431936, 16,04 €.
Die Autoren
Johann Missliwetz, 64, studierte Medizin und war von 1975 bis heuer im Departement für gerichtliche Medizin der MedUni Wien beschäftigt. Er lehrt als Professor für gerichtliche Medizin und ist Autor zahlreicher wissenschaftlicher aber auch belletristischer Werke.Angelika Schlager, 48, promovierte auf der Veterinärmedizinischen Universität in Wien. Heute arbeitet sie mit Missliwetz im medizinischen Bereich. Gemeinsam mit Kerstin Freudenberg hat sie die "Bürgerinitiative Kinderrechte" gegründet.
(kurier) Erstellt am 24.11.2014, 06:00
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