LTO: Frau Professorin Gresser, die Studie über das Gutachterwesen ist die Dissertation Ihres
Doktoranden Benedikt Jordan. Inzwischen berichten zahlreiche große Medien darüber. Hatten Sie eine solche Resonanz erwartet?
Gresser: Die Resonanz war für uns nicht das Thema, uns ging es um die Ergebnisse – und die hatten wir so tatsächlich nicht erwartet. Jetzt ist uns wichtig, dass darüber diskutiert wird, und deshalb freuen wir uns über das mediale Interesse. Wie die Arbeit der Gutachter so aussieht, ist ja hochgradig relevant, auch vor dem Hintergrund von Verfahren wie denen von Gustl Mollath, Horst Arnold, Ulvi Kulac oder Jörg Kachelmann. Es gibt zum Gutachterwesen und insbesondere zur Frage der gutachterlichen Unabhängigkeit seit Jahrzehnten keine wissenschaftlichen Untersuchungen, wir mussten also Pionierarbeit leisten. Das fing schon damit an, welche Fragen wir in welcher Form in den Fragebogen aufnehmen.
LTO: Wie haben die befragten Gutachter reagiert?
Gresser: Es haben überraschend viele an der Befragung mitgewirkt. Wir haben 583 medizinische und psychologische Gutachter in Bayern ausfindig gemacht, von den 583 von Herrn Jordan versandten Briefen waren 548 zustellbar. Wir hatten auf eine Antwort- und Rücklaufquote von 10 Prozent gehofft - tatsächlich wurden es 46 Prozent. Dies ist für so eine Umfrage außerordentlich hoch und zeigt deutlich, dass das Thema den angeschriebenen Gutachtern wichtig ist, ihnen wohl auf den Nägeln brennt.
Gresser: Unser Fragebogen war sehr breit angelegt, wir wollten zum Beispiel wissen, wie alt die Gutachter sind, wie lange sie durchschnittlich für die Erstellung ihrer Gutachten brauchen, welchen Anteil ihres Einkommens sie aus Gutachten erzielen, wie umfangreich sie sich mit etwaigen Pannen in Begutachtungsverfahren befassen und vieles mehr. Dass eine nennenswerte Zahl der befragten Gutachter angeben, dass sie schon einmal von einem Gericht ein Tendenzsignal erhalten haben, hatten wir nicht erwartet. Wenn überhaupt, dann 1 oder 2 Einzelne, aber nicht 25 Prozent.
Dabei gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Berufsgruppen. So bekamen die Human- oder Zahnmediziner selten Tendenzen signalisiert. Bei den psychiatrischen Gutachtern hingegen haben 28 Prozent angegeben, dass ihnen schon einmal oder öfter von einem Gericht eine Tendenz für das Gutachten signalisiert wurde, bei den Psychologen sind es 45 Prozent – von diesen 45 Prozent der Psychologen gaben wiederum 61,1 Prozent an, über die Hälfte ihrer Einnahmen aus Gutachten zu erzielen. Die Zahl derer, die aus dem Kollegenkreis schon einmal von Tendenzsignalen gehört haben, liegt bei den Psychiatern sogar bei 34 Prozent, bei den Psychologen bei 57,5 Prozent. Und diese Zahlen betreffen nur Gutachten, die von einem Gericht in Auftrag gegeben wurden.
LTO: Wie erklären Sie sich den Unterschied zwischen den Berufsgruppen?
Gresser: Die Beurteilung der Persönlichkeit, um die es in psychologischen und psychiatrischen Gutachten ja im Kern geht, ist viel weniger wissenschaftlich belegt, als zum Beispiel die Diagnostik eines organisch fassbaren Leidens. Ein Knochen ist entweder gebrochen, oder er ist es nicht, aber ob jemand eine die Entwicklung beeinträchtigende Störung hat oder ob er nach seiner Entlassung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde, das ist viel schwerer festzustellen. Dementsprechend sind die Möglichkeiten, ein Gutachten in die eine oder die andere Richtung zu lenken, viel größer als bei anderen Fachgebieten.
Gresser: Die Angabe "Ich habe von einem beauftragenden Gericht schon einmal eine Tendenz signalisiert bekommen" heißt nicht, dass der Gutachter diesem Signal auch gefolgt ist. Aber ihm nicht zu folgen, ist oft nicht einfach. Wie erwähnt, beziehen viele Gutachter einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus den Aufträgen der Gerichte. Natürlich wollen sie dann dort nicht in Ungnade fallen.
LTO: Aber warum sollte ein Richter dem Gutachter Vorgaben machen? Er hat in dem Prozess doch nichts zu gewinnen oder zu verlieren, es kann ihm eigentlich egal sein.
Gresser: Aus dem gleichen Grund, aus dem Richter im Strafrecht gerne sogenannte Deals schließen oder die Parteien im Zivilrecht zum Vergleich drängen: Es spart ihnen oftmals Zeit. Außerdem entschließen sich manche Richter schon sehr früh, wer denn nun Recht und wer Unrecht hat und wie das Verfahren ausgehen sollte – dann suchen sie einfach einen Gutachter, der ihnen zu dieser vorgefassten Meinung, im Volksmund als Vorverurteilung bekannt, die gutachterliche Begründung und Rückendeckung liefert.
Artikel kommentierenDruckenSendenZitierenDoktoranden Benedikt Jordan. Inzwischen berichten zahlreiche große Medien darüber. Hatten Sie eine solche Resonanz erwartet?
Gresser: Die Resonanz war für uns nicht das Thema, uns ging es um die Ergebnisse – und die hatten wir so tatsächlich nicht erwartet. Jetzt ist uns wichtig, dass darüber diskutiert wird, und deshalb freuen wir uns über das mediale Interesse. Wie die Arbeit der Gutachter so aussieht, ist ja hochgradig relevant, auch vor dem Hintergrund von Verfahren wie denen von Gustl Mollath, Horst Arnold, Ulvi Kulac oder Jörg Kachelmann. Es gibt zum Gutachterwesen und insbesondere zur Frage der gutachterlichen Unabhängigkeit seit Jahrzehnten keine wissenschaftlichen Untersuchungen, wir mussten also Pionierarbeit leisten. Das fing schon damit an, welche Fragen wir in welcher Form in den Fragebogen aufnehmen.
LTO: Wie haben die befragten Gutachter reagiert?
Gresser: Es haben überraschend viele an der Befragung mitgewirkt. Wir haben 583 medizinische und psychologische Gutachter in Bayern ausfindig gemacht, von den 583 von Herrn Jordan versandten Briefen waren 548 zustellbar. Wir hatten auf eine Antwort- und Rücklaufquote von 10 Prozent gehofft - tatsächlich wurden es 46 Prozent. Dies ist für so eine Umfrage außerordentlich hoch und zeigt deutlich, dass das Thema den angeschriebenen Gutachtern wichtig ist, ihnen wohl auf den Nägeln brennt.
"Bei Psychologen und Psychiatern ist die Tendenzgefahr am größten"
LTO: Was wollten Sie denn von den Gutachtern wissen?
Gresser: Unser Fragebogen war sehr breit angelegt, wir wollten zum Beispiel wissen, wie alt die Gutachter sind, wie lange sie durchschnittlich für die Erstellung ihrer Gutachten brauchen, welchen Anteil ihres Einkommens sie aus Gutachten erzielen, wie umfangreich sie sich mit etwaigen Pannen in Begutachtungsverfahren befassen und vieles mehr. Dass eine nennenswerte Zahl der befragten Gutachter angeben, dass sie schon einmal von einem Gericht ein Tendenzsignal erhalten haben, hatten wir nicht erwartet. Wenn überhaupt, dann 1 oder 2 Einzelne, aber nicht 25 Prozent.
Dabei gab es erhebliche Unterschiede zwischen den Berufsgruppen. So bekamen die Human- oder Zahnmediziner selten Tendenzen signalisiert. Bei den psychiatrischen Gutachtern hingegen haben 28 Prozent angegeben, dass ihnen schon einmal oder öfter von einem Gericht eine Tendenz für das Gutachten signalisiert wurde, bei den Psychologen sind es 45 Prozent – von diesen 45 Prozent der Psychologen gaben wiederum 61,1 Prozent an, über die Hälfte ihrer Einnahmen aus Gutachten zu erzielen. Die Zahl derer, die aus dem Kollegenkreis schon einmal von Tendenzsignalen gehört haben, liegt bei den Psychiatern sogar bei 34 Prozent, bei den Psychologen bei 57,5 Prozent. Und diese Zahlen betreffen nur Gutachten, die von einem Gericht in Auftrag gegeben wurden.
LTO: Wie erklären Sie sich den Unterschied zwischen den Berufsgruppen?
Gresser: Die Beurteilung der Persönlichkeit, um die es in psychologischen und psychiatrischen Gutachten ja im Kern geht, ist viel weniger wissenschaftlich belegt, als zum Beispiel die Diagnostik eines organisch fassbaren Leidens. Ein Knochen ist entweder gebrochen, oder er ist es nicht, aber ob jemand eine die Entwicklung beeinträchtigende Störung hat oder ob er nach seiner Entlassung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen würde, das ist viel schwerer festzustellen. Dementsprechend sind die Möglichkeiten, ein Gutachten in die eine oder die andere Richtung zu lenken, viel größer als bei anderen Fachgebieten.
"Richter geben Tendenzen aus dem gleichen Grund vor, aus dem sie Deals schließen"
LTO: Und leisten die Gutachter den richterlichen Andeutungen auch Folge?
Gresser: Die Angabe "Ich habe von einem beauftragenden Gericht schon einmal eine Tendenz signalisiert bekommen" heißt nicht, dass der Gutachter diesem Signal auch gefolgt ist. Aber ihm nicht zu folgen, ist oft nicht einfach. Wie erwähnt, beziehen viele Gutachter einen wesentlichen Teil ihrer Einnahmen aus den Aufträgen der Gerichte. Natürlich wollen sie dann dort nicht in Ungnade fallen.
LTO: Aber warum sollte ein Richter dem Gutachter Vorgaben machen? Er hat in dem Prozess doch nichts zu gewinnen oder zu verlieren, es kann ihm eigentlich egal sein.
Gresser: Aus dem gleichen Grund, aus dem Richter im Strafrecht gerne sogenannte Deals schließen oder die Parteien im Zivilrecht zum Vergleich drängen: Es spart ihnen oftmals Zeit. Außerdem entschließen sich manche Richter schon sehr früh, wer denn nun Recht und wer Unrecht hat und wie das Verfahren ausgehen sollte – dann suchen sie einfach einen Gutachter, der ihnen zu dieser vorgefassten Meinung, im Volksmund als Vorverurteilung bekannt, die gutachterliche Begründung und Rückendeckung liefert.
Seite 1/2
- Seite 1: Gutachterliche Unabhängigkeit: Bislang kaum untersucht
- Seite 2: Wie die Einflussnahme funktioniert und wie sich das ändern ließe
http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/
ich selbst wurde in einem gutachten, die sog. "erziehungsfähigkeit" betreffend sowohl in deutschland als auch in mexiko untersucht.
AntwortenLöschenEines ist für mich als die zu begutachtende Person überaus deutlich geworden.
In Deutschland wurde mir zu keiner Zeit ersichtlich an welcher wissenschaftlichen Norm oder Grundlage die Begutachtung stattfindet und ich hatte große Angst vor der Befragung. Diese Angst floß mit hinein, sodass ich selbst das Gutachten manipulierte.
In Mexiko gab es regelrechte Tests. In 4 Monaten fand wöchentlich eine Befragung statt. Ergänzt wurden diese Tests durch Hausbesuche und medizinische Kontrolluntersuchungen.
Obwohl der Inhalt des Gutachtens mir nicht schmeichelte und verschiedenes zu Tage trat, dass ich selbst als wahr anerkennen musste, wie z.B. Angst vor Auswirkung des Gutachtens auf mein weiteres Leben, wurde diese Angst obgleich nie ausgesprochen im mex. Gutachten erwähnt, also nur anhand Tests diagnostiziert. Ich hatte in Deutschland das Gefühl, (1 Gutachten war gegen mich, das andere für mich), den Eindruck überhaupt im Gutachten gar nicht vorzukommen.