2015/01/20

Jugendamt wendet Nazimethoden an – Freischein zum Kinderklau

Kurzmitteilung Gepostet am Aktualisiert am

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Das Jugendamt betätigt sich als Handlanger für internationale Kindes­entführungen

Die Frage, warum Jugendämter Kinder einerseits aus halbwegs intakten Familien herausnehmen und andererseits in Familien belassen, wo ein Handeln erforderlich gewesen wäre, wurde schon beantwortet. Eine andere Frage ist, warum Jugendämter so selten Kinder in die Familie zurückführen. Angesichts der Tatsache, dass viele Kinder­heraus­nahmen Falschentscheidungen sind, oder doch zumindest überzogen erscheinen und nicht selten die Herausnahme dem Kind mehr Schaden zufügt als eine sicher nicht immer optimale Familiensituation, wäre dieser Weg der Korrektur­möglichkeit sehr wichtig. Umso bedauerlicher ist es, dass der Weg so selten beschritten wird. Dafür gibt es sehr viele Gründe. Erstens vertrauen Jugendämter sehr der von ihnen selbst geschaffenen „Aktenlage“ und weniger der tatsächlichen Familien­situation, die sie bedauerlicher Weise im Positiven wie im Negativen nur sehr unzureichend objektiv und situationsgerecht beurteilen können. Zweitens gibt es keine unabhängige Fachinstanz, die eine Rückführung des Kindes in die Familie initiieren könnte. 

Drittens stehen massive finanzielle Interesse der HelferInnen­industrie einer Kindes­rück­führung entgegen. Heimleitungen fürchten um die Auslastung und Rendite des Kindesheimes, Pflegeeltern möchten nicht gerne auf das recht üppige Pflegegeld verzichten, was die Rückzahlung des Hausbaukredits gefährden könnte, Therapeuten, Umgangs­pflegern, Verfahrens­pflegern und vielen anderen mehr ginge mit dem Kind ein „Kunde“, also eine Einnahme­quelle verloren. Viertens befürchten Jugendamts­mitarbeiter Vorwürfe der Eltern, denen man das Kind weggenommen hat. Solange man den Eltern das Kind vorenthält, kann man diese ruhigstellen und kontrollieren. Man lässt die Eltern lieber sich auf dem Prozesswege verausgaben, bis diese entweder klein beigeben und aufgeben oder ihnen schlicht das Geld ausgeht. Fünftens ist irgendwann der Zeitpunkt gekommen, an dem das Eltern-Kind-Verhältnis irreparabel geschädigt ist. Die ganze Situation ist bald auch insgesamt so hoffnungslos, dass selbst bei wohlwollenden Bemühen die verfahrene Situation beim besten Willen nicht mehr entwirrt werden kann. Das Eltern-Jugendamt-Verhältnis ist sowieso zerstört, wodurch der derzeit einzige Weg für eine Rückkehr des Kindes in die Familie verstellt ist.
Andererseits könnte manche Fremd­unter­bringung überflüssig werden, wenn Jugend­amts­mit­arbeiter die für jeden Fall notwendige Zeit zur Verfügung hätten. Allein mit den für ein fremd untergebrachtes Kind benötigten Finanzmitteln könnte man einen Jugend­amts­mit­arbeiter einstellen. Doch leider entledigen sich zu viele Jugendämter ihrer Verantwortung, indem sie Kinder rein vorsorglich aus den Familien genommen.

Das alles zusammen­genommen führt dazu, dass Jugendämter von betroffenen Eltern als „Kinder­klau­behörde“ wahrgenommen werden. Sicherlich kann man bei Jugendämtern „Korruption durch Macht“ feststellen. Bei der den Jugendämtern zur Verfügung stehende Machtfülle und fehlender Kontrolle ist das aber auch nicht anders zu erwarten. Dieser Machtfülle steht aber auch eine Ohnmacht gegenüber, denn laut Gesetz haben Jugendamts­mitarbeiter durch das Grundgesetz verpflichtet die Aufgabe, die Bindungen zwischen dem Kind und seiner Ursprungsfamilie auch nach der Trennung der Eltern zu schützen. Doch wie soll das praktisch gehen? Einerseits schwören unzählige betroffene Mütter und Väter, dass weder das Jugendamt noch der Familienrichter ihnen geholfen haben, die familiären Bindungen mit ihren Kindern aufrecht zu erhalten und zu pflegen. Im Gegenteil: In den meisten Fällen haben beide tatkräftig und nicht selten ziemlich skrupellos daran mitgewirkt, Kindern den Elternteil ohne Sorgerecht zu entfremden. Andererseits, was können Jugendämter bezüglich des Kindeswohles ausrichten, wenn Eltern im Ehekrieg verstrickt sind und selbst für das Kindeswohl keinen Blick haben. Einerseits gibt es Frauen, die mit Umgangsboykott den Vater ausgrenzen. Andererseits gibt es keine Garantie dafür, dass der Vater nicht auch das Jugendamt instrumentalisiert, wenn er das Sorgerecht übertragen bekommt.

Es darf auch nicht vergessen werden, dass Jugendämter nicht die „Familien­therapeuten“ der Nation sind. Ein Jugendamt ist und bleibt eine bürokratische Behörde und die Jugend­amts­mitarbeiter sind schlicht damit überfordert, dem Kindeswohl zu entsprechen. Zum einen ist das Kindeswohl kaum objektivierbar und zum anderen ist Kindeswohl ein dynamischer Prozess, der sich ständig ändert. Trotzdem sind sie gehalten, den Familiengerichten Empfehlungen zu liefern, welche Regelung dem so genannten „Kindeswohl“ am besten entspricht. Der Richter wiederum hat ebenfalls nicht die Aufgabe, schwierige Familienstrukturen zu klären, sondern durch einen Beschluss den so genannten Rechtsfrieden wieder herzustellen. Väter und Mütter, die auf die Rückführung ihrer Kinder dringen, werden von diesem System letztlich nicht anders behandelt, wie ein rechtskräftig verurteilter Straftäter, der immer wieder seine Unschuld beteuert und dem die Revision verweigert wird. Sie werden als Bedrohung des Rechtsfriedens und der Staatsräson wahrgenommen.
Kinder werden einfach zugeteilt, entweder nur der Mutter, manchmal auch allein dem Vater oder eben einer Pflegefamilie oder Kinderheim. Die damit befassten Sozial­pädagogen sind mit dieser Aufgabe zwangsläufig überfordert, wie es wohl alle wären. Sie wissen um die Tragweite ihrer „Empfehlung“, sie wissen, dass sie es sind, die die Kinder „zuteilen“. Dieses Wissen um ihre Macht hat viele Jugend­amts­mitarbeiter moralisch und charakterlich korrumpiert, ähnlich wie die Familienrichter. Ein betroffener Vater berichtet:

„Die Dame vom Jugendamt interessierte sich mehr für die Größe des Kinder­zimmers und meine Arbeits­zeiten, als für die seelische Belastung des Kindes. Meine Tochter war jahrelangem Psychoterror durch meine Exfrau und ihren neuen Lebens­gefährten ausgesetzt. Das alleinige Sorgerecht war ihr zugesprochen worden. Sie zog daraufhin einige Male um. Ich stellte bei Gericht den Antrag, das Umgangsrecht festzusetzen. Der Richter aber verbot mir den Umgang mit meinem Kind, ohne jegliche Anhörung. Jugendamt, Richter und der sogenannte Gutachter waren sich alle einig, dass es für das Kind besser sei, den Vater nicht mehr zu sehen.“

Natürlich sollte die seelische Belastung für das Kind im Vordergrund stehen. Aber die lässt sich nur schwer und kaum objektiv bewerten, im Gegensatz zur Größe des Kinderzimmers und den Arbeitszeiten. Daran zeigen sich auch die Grenzen und die Hilflosigkeit jugendamtlicher Maßnahmen. Für Eltern führt also kein Weg daran vorbei, für sich und ihre Kinder die Verantwortung gemeinsam zu übernehmen. Für den Staat bedeutet es, dass die Familie durch bürokratische Strukturen nicht ersetzbar ist.

Hier zeigt sich ein weiteres mal, wie staatliche Behörden Spitzeldienste schönreden, wie es früher die Stasi tat. Auch die Stasi hat von ihren Zuträgern „soziale Aufmerksamkeit“ verlangt. Ob nun ein Kind beim Toben gegen einen Türpfosten rennt oder sich im Spiel mit dem Geschwisterchen ein blaues Auge holt, beim Rennen oder Radfahren das Knie aufschlägt, die Eltern stehen unter ständiger Beobachtung von informellen Mitarbeitern des Jugendamtes (Nachbarn, Kinder­ärztInnen, LehrerInnen, Kinder­erzieherInnen) und damit in Gefahr, Opfer von präventiven Maßnahmen des Jugendamtes zu werden. „Geld spielt keine Rolle“, wie die Sozial­dezernentin klar macht, und „potenzielle Gefahren“ kann man überall sehen, wenn man nur paranoid genug ist oder ideologisch geschult, die Familie per se als einen Hort der Gewalt und der Kindes­miss­handlung zu sehen.
Die Stasi in der verflossenen DDR hat auch überall den Klassenfeind vermutet. Der Kampf gegen den äußeren Feind wird, wenn man sich nur genug hinein steigert, zu einem Problem der inneren Paranoia. Und so wächst auch irgendwann der Kampf gegen „Häusliche Gewalt“ und „Kindesmisshandlung“ zu einer ausgewachsenen Paranoia aus. Krankhafte Paranoia verbunden mit bürokratischer Staatsmacht ist eine gefährliche Mischung, weil die bürokratische Staatsmacht es nicht zugibt, dass es sich um eine krankhafte Paranoia handelt.


Sanja Welsch
Reporter kämpfen für Bürger


https://medienredaktion.wordpress.com/2015/01/10/jugendamt-wendet-nazimethoden-an-freischein-zum-kinderklau/

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