Pirna/Meißen – Traurig sitzt Oberarzt Dr. med. Knuth Herzmann (50) vom Pirnaer Krankenhaus im leeren Kinderzimmer seines Hauses. Der renommierte Unfall-Chirurg will weiter nichts als seine leiblichen Kinder sehen.
Doch beim Streit mit der Ex-Frau zieht er vor Gericht den Kürzeren. Dr. Knuth, dessen Ehe nach 18 Jahren Partnerschaft 2009 geschieden wurde, erklärt: „Ich zahle monatlich 1500 Euro Unterhalt und Krankenversicherung für meine 13-jährige Tochter und den 10-jährigen Sohn. Die Tochter habe ich seit zwei Jahren nicht gesehen. Jetzt droht das Gleiche mit meinem geliebten Sohn.“ Für ihn baute er im neuen Haus an der Dresdner Rennbahn sogar ein extra großes Kinderzimmer, füllte es mit tollem Spielzeug.
2011 hatte das Amtsgericht Meißen beispielsweise festgelegt, dass er den Sohn alle 14 Tage von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, sehen darf. Dazu alle zwei Wochen Donnerstags 14 bis 19 Uhr.
Dr. Knuth: „Damit ist vermutlich Schluss. Meine Ex, die jeden Kontakt der Kinder mit mir torpediert, steckte den Sohn nun ins Sport-Gymnasium, wo er zu den mir zustehenden Umgangszeiten Training, Wettkämpfe oder Lernphasen hat.“
Vergrößern Die Unterlagen zum Streit füllen mittlerweile ganze Aktenordner
Foto: Jürgen Männel
Als der Chirurg dagegen klagte, übertrug das Gericht der Mutter das Recht, die Schule allein auszusuchen.
Der verzweifelte Vater: „Ich liebe meinen Sohn über alles. Er hängt so sehr an mir und braucht mich dringend. Was soll ich nur tun?“
Seine Ex, eine Meißner Kieferchirurgin, zu BILD: „Dazu möchte ich mich nicht äußern. Alles geht nur über Rechtsanwälte.“
Wie ist eigentlich die Rechtslage?
Vorsitzender Thomas Pentilä (43) vom Verein „Trennungsväter“ erklärt: „Leider entspricht diese Verfahrensweise deutschem Recht. In 90 Prozent aller Fälle stehen die Gerichte auf der Seite der Mütter. Allerdings kann er, wenn durch die neue Schule des Sohnes sein Umgangsrecht beeinträchtigt ist, einen neuen Antrag beim Amtsgericht stellen. Wir klagen jetzt übrigens gegen die Benachteiligung deutscher Väter bei der Menschenrechtskommission der UNO.“
Freistatt - Von Katharina Schmidt. Kaum Licht, stickige Luft und dicht stehende Doppelbetten: In den 60er Jahren ein Schlafsaal für Heimkinder, heute nur noch Kulisse.
Kamerafrau Judith Kaufmann und weitere Mitglieder der Filmcrew zwischen den Aufnahmen im Schlafsaal.
Am Originalschauplatz im Haus „Moorhort“ dreht die Produktionsfirma „zum goldenen Lamm“ zurzeit mit rund 50 Kräften einen Kinofilm über repressive Erziehungsmethoden in der Vergangenheit der Diakonie Freistatt.
Der Film zeigt den Weg des jungen Wolfgang, der mit 14 Jahren von seiner überforderten Mutter in das Fürsorgeheim der Diakonie Freistatt abgeschoben wird. Dort soll er zu einem anständigen Jungen „erzogen“ werden. Wolfgang jedoch leistet Widerstand gegen unmenschliche Arbeitsbedingungen und perfide Erziehungsmethoden des Heimleiters.
Das prämierte Drehbuch stammt aus den Federn von Regisseur Marc Brummund und Nicole Armbruster. Teile der Geschichte beruhen auf den Erfahrungen von Wolfgang Rosenkötter, ehemaliger Zögling der Diakonie Freistatt. Wolfgang wird von Louis Hofmann verkörpert, weitere Rollen übernehmen Alexander Held, Max Riemelt, Stephan Grossmann. Langston Uibel, Anna Bullard, Katharina Lorenz und Uwe Bohm. Kinostart ist voraussichtlich Ende 2014.
„Moorhort“ ist das letzte erhaltene Gebäude des damaligen Fürsorgeheims. Von Anfang an sei es sein Wunsch gewesen, den Film an diesem Originalschauplatz zu drehen, sagt Produzent Rüdiger Heinze. „Geisterhaus“ war der erste Gedanke von Max Riemelt beim Betreten des steinernen Zeitzeugen. „Man fühlt, wie christlich und brutal der Alltag dort war“, sagt der 29-Jährige. Die 20 Sommerdrehtage sind bald beendet, zehn weitere sollen im Winter folgen.
„Bethel im Norden“ (ehemals Diakonie Freistatt) und die Samtgemeinde Kirchdorf unterstützen die Dreharbeiten. Auch die Polizei hilft: Damit Verkehrsgeräusche die Aufnahmen nicht stören, sperrt sie die B 214 zeitweise.
„Alle Komparsen kommen aus der Region“, sagt Produktionsleiterin Janine Hahmann. Oft seien es Zehn- bis 15 Jährige, die extra für den Dreh schulfrei bekommen.
Christoph Nolting, Geschäftsführer von „Bethel im Norden“, begrüßt diese Aufarbeitung der Vergangenheit. Die Jugendfürsorge habe sich grundlegend geändert. Gleichbleibend seien jedoch die Gründe, warum Kinder in Heime kommen. Seine Zeit im Heim belastet Wolfgang Rosenkötter noch heute. Interessiert verfolgt er die Aufarbeitung seiner Vergangenheit: „Das ist für mich Therapie. Es war so intensiv, teilweise sogar stärker, wie es im Film dargestellt wird.“
Missbrauch: Vorwürfe gegen SOS-Kinderdorf Opfer und der mutmaßliche Täter waren Kinder.
In einer Wohngemeinschaft der SOS-Kinderdörfer Wien ist es zu „schweren sexuellen Grenzüberschreitungen“ zwischen zwei Schützlingen gekommen, erklärt Kinderdorf-Pädagogin Elisabeth Hauser. Der erste Vorfall habe sich vor rund einem Jahr ereignet. Ein damals elf Jahre alter Bub soll sich an einem Fünfjährigen vergangen haben. Daraufhin wurden die Kinder zwar in getrennten Zimmern untergebracht, lebten aber weiterhin in der gleichen Wohngemeinschaft. „Mein Sohn ist schon nach dem ersten Vorfall zu mir gekommen und hat sich mir anvertraut. Ich habe immer wieder versucht, ihn da herauszuholen, aber die Betreuer haben mir gesagt, das sei normal“, erzählt der Vater des Opfers. Ihm war die Obsorge nach dem Tod der Mutter entzogen worden. Als Grund gab das Jugendamt damals Überforderung an. Später wandte sich auch die Großmutter an das SOS-Kinderdorf, um die Umstände zu klären. Am Telefon wurde von den Betreuern dann zwar eingestanden, dass es zu „sexuellen Handlungen gekommen ist, die weit über normale sexuelle Neugier hinausgehen“, getrennt wurden die Kinder aber nicht. Es gäbe keinen Platz in anderen Einrichtungen. Nach dem dritten – und schwersten – Übergriff im März wurde das Opfer ins Krankenhaus gebracht: „Wenn ich mich nicht so eingesetzt hätte, dann wäre wieder nichts passiert. Im Spital hat es dann geheißen, es besteht sogar ein Verdacht auf innere Verletzungen“, erzählt der Vater.
Obsorge erkämpft
Auf Initiative des Luca-Kinderschutzvereins wurde schließlich Anwalt Alexander Krasser eingeschaltet: „Wir konnten die Richterin überzeugen, dem Vater die Obsorge zu übertragen.“ Seit dem 30. August lebt der mittlerweile Siebenjährige wieder zu Hause. Es gehe ihm den Umständen entsprechend gut. Der Täter ist seit einigen Wochen in einer Wohngemeinschaft der Jugendwohlfahrt in der Steiermark untergebracht. Nach Angaben von SOS-Kinderdorf war der Bub früher wahrscheinlich selbst Opfer von sexuellem Missbrauch. Nach den Vorfällen sei versucht worden, ihm die „Grenzüberschreitungen“ bewusst zu machen. Diese Maßnahme hätte aber leider keine Wirkung gezeigt.
Kommentar der Bürgerinitiative Kinderrechte zu den Vergewaltigungen von Kindern unter Obhut der Jugendwohlfahrt
Wer ist verantwortlich? Der 7-jährige, der sexuell missbraucht wurde? Sicher nicht. Der 13-jährige Täter? Natürlich auch nicht. Strafrechtlich beginnt die Verantwortung erst mit 14 Jahren. Die Betreuer? Sie werden sagen, dass sie nichts beobachtet haben, es gab keinerlei Anzeichen. Die Jugendwohlfahrt, die eine Aufsichtspflicht über Wohngemeinschaften und Betreuungseinrichtungen hat? Die können gar nicht schuld sein, weil sie niemals schuld sind und noch nie schuld waren. Wird ein ähnlicher Sturm der Entrüstung ausbrechen, wie bei dem Jugendlichen, der in Untersuchungshaft missbraucht wurde? Offenbar nicht, denn in den Tageszeitungen brachte der Vorfall nur wenige Zeilen, kein Minister musste Stellung nehmen.
Gestehen wir uns also die traurige Wahrheit ein: Die fremduntergebrachten Kinder sind den Verantwortlichen und den Politikern egal. Die BIK hat in ihrem Schwarzbuch Familienrecht Österreich auf die verheerenden Zustände in den Einrichtungen der JWT hingewiesen und vor Übergriffen gegenüber Kindern gewarnt. Der „Einzelfall“ war nur die Spitze des Eisbergs, bei dem die übliche Vertuschung nicht funktionierte.
Impuls für eine sozialpolitisch notwendige gerechtere gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung
Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) hat Band 7 seiner Schriftenreihe mit dem Titel „Vom starren Residenzmodell zum individuellen Wechselmodell“ herausgegeben. Der Verband möchte mit dieser 80 seitigen Schrift einen Impuls für gelebte gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung geben. Die Autoren der Broschüre sind Professor Dr. Hildegund Sünderhauf, Professor Siegfried Willutzki, OLG Richter Heinrich Schürmann, die Rechtsanwälte Georg Rixe und Ralph Gurk, Sabine Holdt/Marcus Schönherr sowie der ISUV Bundesvorsitzende Josef Linsler. Bestellung der Broschüre unter: www.isuv-online.de/
Es gibt Betrugsvorwürfe gegen Umgangspfleger vom Familiengericht. Symbolbild Foto: dpa
Betrug werfen ein Vater und der Kölner Verein Väteraufbruch den Umgangspflegern, die vom Familiengericht bestellt werden, vor. Umgangszeiten und Fahrtkosten würden mehrfach und falsch abgerechnet. Von Helmut Frangenberg
Köln. Irgendwann wurde es Rigo Trautmann doch zu viel: Sieben Monate habe er auf Spielgeräten herumhüpfen müssen, die nicht für ihn gemacht seien. Um seinen kleinen Sohn treffen zu können, hatte ihn die vom Familiengericht bestellte Umgangspflegerin immer wieder in einen Indoor-Spielplatz bestellt. Viele Eltern wissen, was ein solcher Ort bedeutet: Höllenradau und viel Stress, den man den Kindern zuliebe mal erträgt. Für Trautmann und einige andere Väter ging es jedoch um mehr: Die Stunde im Lärm war die einzige Gelegenheit, ihr eigenes Kind zu sehen.
Notbremse gezogen
Nicht nur den Vätern sei der Spaß vergangen. „Einige Kinder entwickelten Mordfantasien, weil sie da nicht mehr hinwollten“, sagt Trautmann. Das Treffen mit dem Vater sei ihnen zur Last geworden. Die Umgangspflegerin, die das angeordnet habe, habe so manche gerichtlich verordnete Vater-Kind-Annäherung „gegen die Wand gefahren“. Sie habe zudem gegen gutachterliche Empfehlungen verstoßen, weil sie Begegnungen zwischen Vater und Kind in häuslicher Umgebung auch nach Monaten verweigert habe.
Umgangspflegschaft
Umgangspflegschaft ist ein Rechtsinstrument. Gesetzliche Grundlage ist § 1684 Abs. 3 BGB. Es wird angewendet, wenn zerstrittene Paare sich nicht einigen können, wer wann das gemeinsame Kind sehen darf und kann auch gegen den Willen des Elternteils angeordnet werden, bei dem das Kind lebt. Zur Aufsicht der Begegnung von Kind und möglicherweise fremd gewordenem Elternteil wird ein Umgangspfleger bestellt. (fra)
Bei der Kritik, die Trautmann und mit ihm der Kölner Verein Väteraufbruch nun auch öffentlich vortragen, geht es nicht nur um pädagogische Fragen oder das Kindeswohl, sondern auch um handfeste Betrugsvorwürfe: Die Begleitung des Umgangs soll nicht pro Stunde, sondern pro Fall abgerechnet worden sein. Für eine Stunde im Indoor-Spielplatz mit je fünf Kindern und Vätern lässt sich pro Fall wohl genauso viel abrechnen wie bei einer betreuten Stunde mit nur einem Kind und seinem Vater in dessen Wohnung. Aus rund 33 Euro Stundenlohn können so über 160 Euro werden. Auch deshalb könnten betraute Umgangspfleger wenig Interesse daran gehabt haben, von der Massenabfertigung zur individuellen Betreuung zu wechseln, mutmaßen betroffene Väter. Zudem seien Fahrtkosten und Umgangszeiten mehrfach und falsch abgerechnet worden, behauptet der Verein Väteraufbruch.
Zwischenzeitlich hat im Kölner Familiengericht nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Prüfung des Landesrechnungshofs stattgefunden. Gerichtssprecher Volker Köhler bestätigt, dass dabei „einzelne Fälle aufgefallen“ seien. Einzelheiten wollen weder das Kölner Familiengericht noch der Landesrechnungshof mitteilen. Es laufe ein interner Prozess zur Aufklärung möglicher Unregelmäßigkeiten. Nach Köhlers Angaben erhofft sich das Gericht Hinweise darauf, wie man die Abrechnungspraxis von Umgangspflegern transparenter gestalten könne, um Betrügereien oder das Ausnutzen rechtlicher Grauzonen zu vermeiden.
Für sich betrachtet völlig korrekt
So ist es ausdrücklich nicht verboten, mehrere Kinder und Eltern gleichzeitig zu begleiten. Fürs erste Kennenlernen kann ein Treffen in einem Indoor-Spielplatz durchaus angemessen sein. Wenn diese Praxis jedoch über Monate entgegen gutachterlicher Empfehlung fortgesetzt wird, scheint dies bislang kaum aufzufallen.
Zu jedem Fall gibt es eine einzelne Akte und somit eine einzelne Abrechnung, die für sich betrachtet völlig korrekt sein kann. Manches Problem falle erst auf, wenn es zu einer „Zusammenschau mehrerer Akten“ komme, sagt ein Justizbeamter. Das ist offenbar durch die Rechnungsprüfer erfolgt. Eine Kontrolle des Gerichts scheint vorher nicht stattgefunden zu haben. Welche Konsequenzen das Familiengericht zieht, ist noch offen. Die internen Ermittlungen liefen noch, sagt Köhler. In einem Fall hat das Gericht nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits die Notbremse gezogen. Rigo Trautmanns Indoor-Spielplatz-Aufsicht soll gleich nach Übermittlung des Rechnungshof-Prüfberichts von der Liste der Umgangspfleger gestrichen worden sein.
Die Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung nahm einer 43-jährigen Mutter ihren Säugling nach der Geburt weg. Die Frau wehrt sich verzweifelt.
Heidi und Lukas Seitinger (Namen geändert): Der 8-Jährige tat über den Kinderbeistand kund, dass er „bei der Mama bleiben will“. Foto: Wenger
Maximilian Seitinger (Name geändert): Er wurde seiner Mutter sofort nach der Geburt abgenommen und war vier Monate im Heim. Jetzt ist er bei Pflegeeltern. Foto: Privat
Heidi Seitinger, eine 43-jährige, vierfache Mutter aus dem Flachgau, wird seit 20 Jahren vom Jugendamt kontrolliert (alle Namen wurden vollständig geändert). Die Fürsorge hat ihr wiederholt die Kinder weggenommen – wegen einzelner Vorkommnisse und wegen einer Tendenz zur „Verwahrlosung“. Gleichwohl hat die Mutter einen soweit liebevollen und unterstützenden Umgang, dass die Söhne sich gut entwickelt haben: Der 21-Jährige studiert, der 17-Jährige lernt Tischler. Doch im Februar, als die 43-Jährige noch einmal Mutter wird, eskaliert alles. Zwei Tage nach der Geburt „konfisziert“ die Behörde das Neugeborene und bringt es in das Säuglingsheim des Landes – ohne Mutter, da „kein Platz frei“ war. Diese empfindet es nur noch als Willkür, dass man ihr, quasi im Generalverfahren, auch die Obsorge für den 8-jährigen und sogar den 17-jährigen Sohn entziehen wollte. Der Fall geht nun an das Landesgericht.
Kindertherapeut kritisiert Jugendamt: Kindesabnahme auf „bloßen Verdacht hin“
Die Kinder einer 43-jährigen Flachgauerin gehen seit Jahren durch ein Wechselbad behördlicher Zwangsmaßnahmen. Ihren jüngst geborenen Sohn verlor die Mutter letztlich wegen eines absurden Streits um das Stillen.
Am 21. Februar 2013, das jüngste Kind von Heidi Seitinger (Name geändert) war gerade zwei Tage auf der Welt, da erschienen zwei Sozialarbeiterinnen der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung im Landeskrankenhaus. Statt Blumen brachten sie die amtliche Erlaubnis zur sofortigen Kindesabnahme wegen „Gefahr im Verzug“ mit – auch wenn diese Begründung im medizinischen Umfeld eines Spitals seltsam anmutet.
„Unkooperativ“: Mutter gibt ihr Kind nicht ab
Auf ein Gespräch mit dem Anwalt der Mutter, den diese in ihrer Not sofort anrief, ließen sie sich nicht ein. Stattdessen hinterlegten die Amtsvertreterinnen den Bescheid und gingen. Den Säugling – nennen wir ihn Maximilian – sollten sie ein paar Tage später holen und sofort ins Mutter-Kind-Heim des Landes verfrachten. Da stand die Mutter vor dem Pflegschaftsgericht in Neumarkt, um sich gegen den Generalangriff zu wehren, den die Behörde gerade inszenierte. Das Jugendamt beantragte in einem Aufwaschen nämlich auch die Obsorge für den achtjährigen und sogar den 17-jährigen Sohn der Frau (siehe unten). Die Fürsorge beschreibt „die Kindesmutter“ als „höchst unkooperativ“. So habe sie weder einen Maxi Cosi noch Babykleidung zur Verfügung gestellt und sich auch geweigert, ihr Neugeborenes gemeinsam mit der Sozialarbeiterin im Heim in Taxham abzugeben. Frau Seitinger wolle „nichts mehr mit dem Jugendamt zu tun haben“, zitiert die Gerichtssachverständige (Gutachten, 6. Mai 2013). Zwei Telefonate mit der Heimleitung ergaben, dass kein Platz für beide frei sei.
Heim schränkt Besuche ein – Pflegeeltern
Das Entreißen ihres Kindes stürzte die Mutter in eine „authentische Trauer“, steht im Akt. Anfänglich durfte Heidi Seitinger ihren Sohn täglich besuchen. Am Ende schränkte man die Besuchskontakte auf zwei Stunden im Monat ein – da es „nicht mehr um die Rückführung“ des Kindes ging, sondern darum, „den minderjährigen Maximilian in eine Pflegefamilie zu integrieren“, erklärte die Gerichtssachverständige freimütig vor dem Pflegschaftsgericht (BG Neumarkt, 17.6.2013). Die Mutter neige zu einem „verwahrlosenden Erziehungsstil“, befand das Erstgericht. Sie habe ein „komplexes Störungsbild“ rund um das Horten und Sammeln von Dingen entwickelt – konkret angeräumte Zimmer und „abenteuerliche Regalkonstruktionen“. Wirklich verloren hat die 43-Jährige ihren Sohn aber wegen der „erschütternden“ Beobachtungen der Gutachterin rund um das Stillen, die diese so formulierte, dass es auch „für das Gericht kaum glaublich und erträglich ist“, so der geschockte Richter.
Mutter soll nicht stillen, sondern Flasche geben
Nun, was war passiert? Die Mutter, die alle drei Söhne mit Stillen ernährte, wollte dies auch bei ihrem letzten tun. Sie nähere sich „liebevoll und zärtlich“, der Säugling reagiere positiv auf die Mutter, schreibt die Psychologin Michaela Lindner. Aber der Säugling – der vier Monate im Heim verbrachte! – war längst an die Flaschennahrung gewöhnt. Er begann beim Anlegen an die Brust Stresssignale auszusenden, was das Pflegepersonal störte. Die Mutter erhielt „Empfehlungen“: Milch abpumpen, mit dem Säugling reden, die Schuhe ausziehen, wenn sie den Raum betritt, Anläuten. Das Heim schrieb negative Berichte. Am Ende wird der Mutter offen vorgehalten, dass sie „Maximilian nach wie vor anlegt, obwohl er dort nicht genug zu essen bekommt“ und „Hunger leidet“. Die Psychologin schreibt den vernichtenden Satz, wonach die Mutter die Grundbedürfnisse ihres Kindes nicht erkenne – und dieser, so wird suggeriert, verhungern könne. Der langjährige Salzburger Kindertherapeut Rüdiger Opelt kritisiert den Vorgang scharf. Man habe dieses Kind auf „bloßen Verdacht hin“ entzogen. Die Behörde selbst habe eine absurde Entfremdungssituation zwischen der Mutter und dem Kind hergestellt – die man ihr nun „unzulässigerweise vorwirft“. Niemand habe bei der Mutter bis dato „eine schwere psychiatrische Störung“ festgestellt. Warum das Jugendamt keine konkrete Betreuung zu Hause zustande gebracht hat, wurde vor Gericht nicht geklärt. Die Kontakte zur Caritas und einem Hilfsverein versandeten – ob in der Sozialbürokratie oder bei der „unkooperativen“ Mutter.
Ja leider es ist so. Zum Wohle des Kindes wird von dieser Institution total missverstanden. Auch ich musste das schon selbst erleben, obwohl das Kind sich mit 15 Jahren stark machte und sagte das er nur bei mir bleibt. Sie zerstören willkürlich Familien wie es Ihnen passt. Anstatt zuzuhören verurteilen sie und das schlimmste das genau die Personen die da drinnen sitzen selbst Kinder haben die mit dem Gesetz in Konflikt kommen und das wird sowas von unter dem Tisch gekehrt das ist einfach nur schlimm und ungerecht.
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Jugendwohlfahrt - von ZumWohleUnsererKInder (1) -
Nicht einmal die Spitze des Eisbergs wurde mit diesem Artikel berührt. Zum Wohle Unserer Kinder ist im Begriff sich als Verein zu erstellen. Näheres ist im Bezirksblatt Lungau zu finden.