Erstellt 15.01.2013
Es gibt Betrugsvorwürfe gegen Umgangspfleger vom Familiengericht. Symbolbild Foto: dpa
Notbremse gezogen
Nicht nur den Vätern sei der Spaß vergangen. „Einige Kinder entwickelten Mordfantasien, weil sie da nicht mehr hinwollten“, sagt Trautmann. Das Treffen mit dem Vater sei ihnen zur Last geworden. Die Umgangspflegerin, die das angeordnet habe, habe so manche gerichtlich verordnete Vater-Kind-Annäherung „gegen die Wand gefahren“. Sie habe zudem gegen gutachterliche Empfehlungen verstoßen, weil sie Begegnungen zwischen Vater und Kind in häuslicher Umgebung auch nach Monaten verweigert habe.
Umgangspflegschaft
Umgangspflegschaft ist ein Rechtsinstrument. Gesetzliche Grundlage ist § 1684 Abs. 3 BGB. Es wird angewendet, wenn zerstrittene Paare sich nicht einigen können, wer wann das gemeinsame Kind sehen darf und kann auch gegen den Willen des Elternteils angeordnet werden, bei dem das Kind lebt. Zur Aufsicht der Begegnung von Kind und möglicherweise fremd gewordenem Elternteil wird ein Umgangspfleger bestellt. (fra)
Aus rund 33 Euro Stundenlohn können so über 160 Euro werden. Auch deshalb könnten betraute Umgangspfleger wenig Interesse daran gehabt haben, von der Massenabfertigung zur individuellen Betreuung zu wechseln, mutmaßen betroffene Väter. Zudem seien Fahrtkosten und Umgangszeiten mehrfach und falsch abgerechnet worden, behauptet der Verein Väteraufbruch.
Zwischenzeitlich hat im Kölner Familiengericht nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ eine Prüfung des Landesrechnungshofs stattgefunden. Gerichtssprecher Volker Köhler bestätigt, dass dabei „einzelne Fälle aufgefallen“ seien. Einzelheiten wollen weder das Kölner Familiengericht noch der Landesrechnungshof mitteilen. Es laufe ein interner Prozess zur Aufklärung möglicher Unregelmäßigkeiten. Nach Köhlers Angaben erhofft sich das Gericht Hinweise darauf, wie man die Abrechnungspraxis von Umgangspflegern transparenter gestalten könne, um Betrügereien oder das Ausnutzen rechtlicher Grauzonen zu vermeiden.
Für sich betrachtet völlig korrekt
So ist es ausdrücklich nicht verboten, mehrere Kinder und Eltern gleichzeitig zu begleiten. Fürs erste Kennenlernen kann ein Treffen in einem Indoor-Spielplatz durchaus angemessen sein. Wenn diese Praxis jedoch über Monate entgegen gutachterlicher Empfehlung fortgesetzt wird, scheint dies bislang kaum aufzufallen.
Zu jedem Fall gibt es eine einzelne Akte und somit eine einzelne Abrechnung, die für sich betrachtet völlig korrekt sein kann. Manches Problem falle erst auf, wenn es zu einer „Zusammenschau mehrerer Akten“ komme, sagt ein Justizbeamter. Das ist offenbar durch die Rechnungsprüfer erfolgt. Eine Kontrolle des Gerichts scheint vorher nicht stattgefunden zu haben. Welche Konsequenzen das Familiengericht zieht, ist noch offen. Die internen Ermittlungen liefen noch, sagt Köhler. In einem Fall hat das Gericht nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ bereits die Notbremse gezogen. Rigo Trautmanns Indoor-Spielplatz-Aufsicht soll gleich nach Übermittlung des Rechnungshof-Prüfberichts von der Liste der Umgangspfleger gestrichen worden sein.
http://www.ksta.de/koeln/familiengericht-vaeter-klagen-umgangspfleger-an,15187530,21470794.html
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