2013/09/12

Ein verzweifelter Arzt über seinen Kampf als Vater - Er zahlt 1500 Euro Unterhalt und darf seine Kinder nicht sehen



  • Von JÜRGEN HELFRICHT
Pirna/Meißen – Traurig sitzt Oberarzt Dr. med. Knuth Herzmann (50) vom Pirnaer Krankenhaus im leeren Kinderzimmer seines Hauses. Der renommierte Unfall-Chirurg will weiter nichts als seine leiblichen Kinder sehen.

Doch beim Streit mit der Ex-Frau zieht er vor Gericht den Kürzeren. Dr. Knuth, dessen Ehe nach 18 Jahren Partnerschaft 2009 geschieden wurde, erklärt: „Ich zahle monatlich 1500 Euro Unterhalt und Krankenversicherung für meine 13-jährige Tochter und den 10-jährigen Sohn. Die Tochter habe ich seit zwei Jahren nicht gesehen. Jetzt droht das Gleiche mit meinem geliebten Sohn.“
Für ihn baute er im neuen Haus an der Dresdner Rennbahn sogar ein extra großes Kinderzimmer, füllte es mit tollem Spielzeug.

2011 hatte das Amtsgericht Meißen beispielsweise festgelegt, dass er den Sohn alle 14 Tage von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, sehen darf. Dazu alle zwei Wochen Donnerstags 14 bis 19 Uhr.

Dr. Knuth: „Damit ist vermutlich Schluss. Meine Ex, die jeden Kontakt der Kinder mit mir torpediert, steckte den Sohn nun ins Sport-Gymnasium, wo er zu den mir zustehenden Umgangszeiten Training, Wettkämpfe oder Lernphasen hat.“
Vergrößern Ein verzweifelter Arzt aus Pirna berichtet in BILD über seinen schweren Kampf als Vater - Ich zahle 1500 Euro Unterhalt und darf meine Kinder nicht sehen
Die Unterlagen zum Streit füllen mittlerweile ganze Aktenordner
Foto: Jürgen Männel
 
 
Als der Chirurg dagegen klagte, übertrug das Gericht der Mutter das Recht, die Schule allein auszusuchen.

Der verzweifelte Vater: „Ich liebe meinen Sohn über alles. Er hängt so sehr an mir und braucht mich dringend. Was soll ich nur tun?“

Seine Ex, eine Meißner Kieferchirurgin, zu BILD: „Dazu möchte ich mich nicht äußern. Alles geht nur über Rechtsanwälte.“


Wie ist eigentlich die Rechtslage?
Vorsitzender Thomas Pentilä (43) vom Verein „Trennungsväter“ erklärt: „Leider entspricht diese Verfahrensweise deutschem Recht. In 90 Prozent aller Fälle stehen die Gerichte auf der Seite der Mütter. Allerdings kann er, wenn durch die neue Schule des Sohnes sein Umgangsrecht beeinträchtigt ist, einen neuen Antrag beim Amtsgericht stellen. Wir klagen jetzt übrigens gegen die Benachteiligung deutscher Väter bei der Menschenrechtskommission der UNO.“

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