Von Luftschlangen und unendlicher Mutterliebe
(News4Press.com) Wir sehen ein Foto von einer Mutter und ihrem Sohn. Wir dürfen das Gesicht des Sohnes nicht sehen, weil Jugendämter grundsätzlich es so wollen. Mutter und Sohn verbindet Luftschlangen, die an eine unbeschwerte Zeit erinnern. Ein Professor mit doppeltem Doktortitel ist der Meinung, dass dieser Frau und Mutter das Kind weggenommen werden muss während andere Fachärzte zu anderen Diagnosen kommen. Das Jugendamt und Gericht scheinen die Professoreneigenschaft und der doppelte Doktortitel für das Maß aller Dinge zu halten und mit göttlicher Weisheit gleichzusetzen. Aus eigener ehemaliger beruflicher Erfahrung im Hochschulpressebereich über drei Jahrzehnte kann ich berichten, dass jeder Zweifel an den Fähigkeiten eines Professors für Studierende mit erheblichen Nachteilen verbunden war.
Tassilo Lenk (CDU), Landrat des Vogtlandkreises, dem auch das Jugendamt des Vogtlandkreises untersteht, gilt als ein sehr verantwortungsbewusster Politiker und hervorragender Vorgesetzter. Das Jugendamt versucht, seine Aufgaben so gut wie möglich zu erfüllen. Die verzweifelte Familie Renneberg aus Reichenbach appelliert an Tassilo Lenk - und die Kreisräte - dass sie ihren 5jährigen Sohn und Enkel wieder zurückbekommen. Die Umstände des Kindesentzuges durch das Jugendamt und die Rolle eines der bekanntesten Gutachter in Deutschland, Prof. Dr. Dr. S., sind zu hinterfragen. Der Heimkinderverband Deutschland (HKVD) fordert, dass das gesamte Verfahren einer unabhängigen Prüfung unterzogen und in der Zwischenzeit das Kind wieder der alleine erziehenden Mutter zurückgegeben wird. Statt einer engmaschigen, familienbegleitenden Vorortmaßnahme durch das Jugendamt, wurde erneut ein Kind in eine Pflegefamilie verbracht. Zieht auch der Vogtlandkreis aus Kostengründen eine Unterbringung in Pflegefamilien und Heimen vor?
Tassilo Lenk (* 16. Juni 1948 in Limbach-Oberfrohna) ist ein deutscher Politiker (CDU). Er ist seit 1996 Landrat des Vogtlandkreises im Freistaat Sachsen. Lenk absolvierte seine schulische Ausbildung bis zum Abitur in Auerbach. Zwischen 1967 und 1972 studierte er Veterinärmedizin an der Humboldt Universität Berlin. Danach praktizierte er als Tierarzt. Ab 1990 war er der Amtstierarzt des Landkreises Oelsnitz. Von 1992 bis 1993 war er stellvertretender Landrat des Landkreises Oelsnitz. Nach dem Ausscheiden von Bernd Abele aus dem Amt fungierte er vom 2. Februar bis zum 1. März 1993 als kommissarischer Landrat des Vogtlandkreises. Ab dem 2. März war er vom Kreistag gewählter Landrat des Kreises. Am 26. Juni 1994 wurde er in einer Stichwahl zum Landrat des Elstertalkreises, der im Rahmen der Sächsischen Kreisreform 1994 gebildet werden sollte, gewählt. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde des Kreisrats des Kreises Reichenbach beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof wurde dieser Kreis nie gebildet, so dass die Wahl nichtig war. Lenk behielt zunächst bis zum 31. Dezember 1995 sein Amt als Landrat des Landkreises Oelsnitz. Schließlich kam es zum 1. Januar 1996 zur Bildung des Vogtlandkreises, zu dessen ersten und bisher einzigen Landrat er am 3. Dezember 1995 gewählt wurde. 2002 und 2008 wurde er in seinem Amt bestätigt. Seit dem 24. September 2008 ist er Präsident des Sächsischen Landkreistag e.V. Im März 2012 wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Chemnitz gegen Lenk wegen des Verdachts der Untreue in Zusammenhang mit einer Geldzahlung in Höhe von 200.000 Euro an das Kindererholungszentrum Waldpark Grünheide ermittelt. Das Verfahren wurde kurze Zeit später wegen "erwiesener Unschuld" eingestellt. Lenk ist verheiratet und hat zwei erwachsene Töchter. Er lebt in Adorf. (aus wikipedia)
Pflegefamilien und Kinderheime sind keine Stätten der Glückseeligkeit und keine Alternative für familienbegleitende Maßnahmen vor Ort. Kinderheime stehen seit vielen Jahren in der Kritik, dass sie nicht ausreichend präventive Maßnahmen durchführen, um den sexuellen Missbrauch zwischen kleineren Kindern und älteren Kinder und mit ErzieherInnen zu verhindern. In den 50, 60, 70 er Jahre etc. sind in einem nicht für möglich gehaltenen Ausmaß Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht und körperlich schwer misshandelt worden. Versuche des Heimkinderverbandes Kinder- und Jugendheime unabhängig und ohne Voranmeldung zu kontrollieren wurden bisher verhindert. In den letzten Jahren sollen Kinder aus jeder 20. Familie zwangsweise entnommen worden sein. Eine ganze Kinderheimindustrie, Ausbildungsstätten für ErzieherInnen, Gutachter und Gerichte leben von diesen Maßnahmen. In den letzten Monaten sind in einem erschreckenden Ausmaß Übergriffe und Todesfälle durch Pflegeeltern bekanntgeworden. Mit einer Sorglosigkeit werden Pflegeeltern berufen, deren Qualifikation nicht ausreichend überprüft worden sein soll, dass einem die Haare zu Berge stehen.
In einem immer größer werdenden Umfang haben sich muslemische Familien als Pflegeeltern angeboten wegen der hohen Vergütung. Die islamisch geprägten Erziehungsideale sind mit demokratischen Leitbildern nicht vereinbar. Der Islam erlaubt die körperliche Züchtigung des Kindes und Übergriffen durch Ehemänner gegenüber ihren Ehefrauen. In einer Demokratie gilt dieses zu Recht als Körperverletzung und kann keinesfalls geduldet werden. Körperliche Übergriffe waren auch in Deutschland bis weit in die siebziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts durch christliche Eltern, christliche Erzieher und christliche Priester gesellschaftlich geduldet.
Aus deutschen Grenzgebieten erfolgt in den letzten Jahren mit steigender Zahl durch Jugendämter die Kinderverschickung in fir Niederlanden und Belgien, dass jedes vernünftige Maß überschreitet, abgesehen von den Sprachbarrieren.Wenn deutsche Pflege-RentnerInnen in den Osten Europas abgeschoben werden, warum dann nicht auch kostengünstig Heimkinder, so das Wunschdenken vieler Kommunalpolitiker, deren Kassen leer sind: "Wir sind doch alle Europäer!" Verzweifelte Eltern und Alleinerziehende klagen, dass ihnen dadurch das Besuchsrecht unmöglich gemacht wird wegen der unbezahlbaren Fahrtkosten. Versäumte Besuche führen dazu, dass die Kinder auf Dauer in den Heimen und bei Pflegeeltern leben müssen. Der Heimkinderverband weist darauf hin, dass er Kinderverschickungen bis in südafrikanische Heime (Buschhaus) aufgedeckt und gestoppt hat.
Familie Renneberg: "Claudia wurde durch ein familienpsychologisches Gutachten von Prof. Dr. Dr. S. - nach ca. 20 Minuten Begutachtung ihres Sohnes - attestiert, dass dieser Junge verhaltensgestört, aggressiv, in der Entwicklung zurück und ADHS habe. Eine dreitägige Diagnostik von ihrem Sohn durch Fachärzte in der Klinik Greiz kommt jedoch zu völlig gegensätzlichen Beurteilungen: kein ADHS, sehr konzentriert, freundlich, sozial, mit Entwicklungsvorsprung von neun Monaten. Dieser Widerspruch wurde bisher von keinem Gericht geprüft. Der Mutter hält Prof. Dr. Dr. S. vor, dass sie eine symbiotische Beziehung zu ihrem Sohn mit Kindswohlgefährdung hat. Aufgrund dieses Gutachtens forderte das Jugendamt eine Mutter-Kind-Behandlung in der Klinik Waldmünchen, ansonsten würde sie ihr Sorgerecht verlieren. Die Psychologin dort arbeitet eng mit dem Jugendamt zusammen. Die Mutter musste eine Schweigepflichtsentbindung unterschreiben, ansonsten drohte ihr der Rauswurf aus der Klinik. Die Psychologin attestierte der Mutter in ihrem Bericht verschiedene psychische Krankheiten, die weder belegt noch begründet werden können, teilte dies dem Jugendamt am Abschlusstag der Behandlung telefonisch mit und das Jugendamt ordnete deshalb die sofortige Kindesentnahme an. Diese wurde am nächsten Tag durch einen Hinterhalt ohne richtlichen Beschluss durchgeführt. Der kleine Junge kam am 12.4.12 in eine Pflegestelle in Erlbach. Die Mutter durfte ihn in sieben Monaten ein einziges Mal sehen. Am 20.6.2012 in einer Beratungsstelle in Klingenthal kam das vorletzte Treffen zustande, unter Aufsicht einer Mitarbeiterin der Diakonie, die die Gespräche protokollierte. Bei einem Toilettengang mit ihrem Sohn - ohne die Mitarbeiterin - konnte sie ihn fragen, wie es ihm geht und sie versprach ihm auf seine Nachfrage, dass sie ihn bald wieder nach Hause holen möchte. Diese Äusserung - die der Sohn dann später weitergab - führte dazu, dass eine umgehende Kontaktsperre von sechs Monaten gegen die Mutter erlassen wurde.
Das letzte Mal hat sie ihren Sohn am 22.10.12 nur wenige Minuten vorm Sitzungssaal des Oberlandesgerichtes in Dresden gesehen. Das Kind fiel der Mutter weinend in den Arm: "Mutti hol mich wieder nach Hause." Im Moment befindet sich die Mutter seit vier Wochen freiwillig in einer psychosomatischen Tagesklinik, um den zwangsweisen Entzug des Kindes durch das Jugendamt aufzuarbeiten. Die Ärzte dieser Klinik haben keinerlei Störungen durch genaue Untersuchungen, Tests usw. feststellen können, die von der Psychologin in Waldmünchen und Prof. Dr. Dr. S. attestiert wurden und haben deshalb die Beweise und Belege dafür von der Klinik angefordert. Sie haben jedoch auch nach drei Wochen noch keine Antwort erhalten, auch nicht von der Stammklinik in Bad Kissingen, an die sie sich nun gewandt haben. Heute, den 20. November 2012, ist der Beschluß des OLG Dresden für die Verhandlung vom 22.10.2012 gekommen (nach vier Wochern), natürlich Beschwerde abgelehnt. Man könnte aber noch nicht Beschwerde dagegen einlegen, weil es erst ein Teilbeschluss wäre, man müßte nun erst die Verhandlung zu den Umgängen abwarten (würde dann wahrscheinlich wieder sechs Wochen oder länger dauern). Die Verhandlung am 22.10.2012 war aber keine getrennte Verhandlung, es ging um das Sorgerecht überhaupt, wieso werden jezt die Umgänge plötzlich getrennt verhandelt?? Wieviel Zeit muß jetzt wieder vergehen?? Wir weinen nur noch."
Das Jugendamt Oelsnitz hat Heute eine Stellungnahme gegenüber dem Autor dieses Artikels abgegeben. Wegen der unklaren rechtlichen Lage, ob die Stellungnahme in vollem Umfang zitiert werden darf, wird hier noch eine Abklärung erfolgen. Es ist das erste Mal, dass ein Jugendamt gegenüber dem Pressesprecher des Heimkinderverbandes eine detaillierte Stellungnahme abgibt.
Die verzweifelte Mutter und die Großeltern wenden sich an die Öffentlichkeit, da erst am 20. November Verantwortliche des Jugendamtes zu einer Stellungnahme bereit waren und das OLG Dresden informiert hat. Sie hoffen, dass ihnen und dem kleinen Jungen Gerechtigkeit widerfährt und sie gemeinsam das Weihnachstfest doch noch feiern können und der Junge zur Mutter bis auf weiteres zurückkehrt. Wird Landrat Tassilo Lenk, der dem Jugendamt entsprechend Weisung geben kann, die Aktenlage zur Chefsache machen?
Aus Facebook - Johannes Schumacher - Querdenker:
Kristina M.hat geschrieben: "Leider ist dieser Zustand kein Einzelfall. Gerade Überprüfungen bei von ADHS betroffenen Familien erfolgen meiner Ansicht (zumindest vermehrt hier in Hamburg) regelrecht standardisiert, ohne über die Symptomatik bei ADHS und Begleiterkrankungen aufgeklärt zu sein. Nicht selten sind auch Eltern von ADHS betroffen, haben Schwierigkeiten eine geeignete Alltagsstruktur in der Familie aufrechtzuerhalten, ihre Wohnung ordentlich zu halten und sich von unnötigen Dingen zu trennen, weil es ihnen schwerfällt wichtiges von Unwichtigem zu unterscheiden. Dabei möchten sie alles perfekt hinbekommen - nur die Umsetzung, die oft mit Druck vom ASD verbunden ist, klappt dann nicht. Aus Angst und Unsicherheit neigen sie zu verschiebendem Verhalten ihre Baustellen anzugehen. Ihnen wird nicht selten, fälschlicherweise durch Gutachten, die aus Beobachtungssituationen erstellt werden, ein kindeswohlgefährdendes Verhalten nachgesagt, weil sie sich nicht emotional zugewandt um ihre Kinder in der "Prüfungssituation" kümmern, nicht echt sind, aus Angst private Nähe zu zeigen und durch ihre unordentliche Wohnung keine erzieherische fürsorgliche Kompetenz haben. Diagnosen wie Sammelzwang, Narzismus oder schizoide Störung stehen oft in diesen Gutachten. Oder sie seien zu fürsorglich, was auch eine Kindeswohlgefährdung sein soll. Dabei geben, leider aus meiner Erfahrung, sich diese Eltern größte Mühe alles hinzubekommen, haben selbst schwere Zeiten aufgrund der meist unerkannten ADHS-Symptomatik hinter sich, wollen auch Hilfe, sind zu ehrlich, so dass sie in diese Höllenmaschine von System reinrutschen und ihre Offenheit ihnen zum Verhängnis wird. Es fehlt überall Aufklärung! Übrigens, wenn eine Ausschlussdiagnostik bezüglich ADHS stattgefunden hat, gibt es noch die Intervention nach einer eventuellen Hochbegabung oder dem Subtypus einer ADHS beim Kind zu schauen-Mir stellt sich die Frage, ob die Testungen mit Fachkräften erfolgten, denen das Kind vertraut hat, dann kann es nicht selten zu überdurchschnittlichen Ergebnissen im Verbalbereich und zu niedrigeren Werten im praktischen Handeln kommen. Nur ein kleiner Hinweis aus sonderpädagogischer Sicht! ADHS gibt es nicht nur als Zappelphilippsyndrom, sondern auch als Mischtyp, der überwiegend Konzentrationsschwierigkeiten hat, sich aber eher sozial angepasst und ruhig verhält. Oft bekommen diese Betroffenen später Depressionen und werden meist erst im Erwachsenenalter erstmalig diagnostiziert!"
Jeja hat geschrieben: „Ich bin absolut schockiert..“
Sebo hat geschrieben: „Schade, dass schon wieder die Moslems als Übeltäter dastehen. Natürlich ist es um so schlimmer, wenn andere Religionen einem Kind eingetrichtert werden. Das gilt aber auch für muslimische Kinder. Meinst du, dass christliche Pflegefamilien zu allem Unrecht auch noch muslimische Kinder zu Christen erziehen? Muslemische Kinder sind ja anscheinend nur vier oder fünfrangig in ihrem Glauben, denn Christliche dürfen ohne Wenn und Aber natürlich alles Tun. Hinzu kommt, welchen Koran Du auch auch immer gelesen hast, denke mal auch an den biblischen Teil. Kinder dürfen auf keinen Fall misshandelt oder geschlagen werden, wie Du behauptest. Auch Frauen nicht. Aber Männer verprügeln halt meist Frauen. Liegt es nun an dem Glauben oder am Mann? Vergiss bitte auch nicht, dass Frauen und Kinder seitens der Christen wegen Hexerei verbrannt wurden. Bitte sei so freundlich und versuche den Islam von dem Du keine Ahnung hast nicht in den Dreck zu ziehen und bleib sachlich."
Freier Journalist DVPJ
Pressesprecher Heimkinder-
verband Deutschland HKVD
Reporter ohne Grenzen
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