2014/12/23

Jugendamt und Sorgerecht

Warum ohne seine Tochter?

Das Bundesverfassungsgericht klopft psychologischen Gutachtern auf die Finger. Damit stärkt es Eltern den Rücken, denen das Jugendamt ohne Not ein Kind wegnehmen will. Ein Fall statuiert ein Exempel. 


© dpa Vergrößern Es geht um Fälle, in denen der Staat ungerechtfertigt in private Lebensverhältnisse eingreift.
 
 
Was für ein Satz, der jetzt vom Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu lesen ist, ein Satz der Bodenständigkeit, Gelassenheit und Vernunft: „Die Eltern und deren sozio-ökonomische Verhältnisse gehören grundsätzlich zum Schicksal und Lebensrisiko eines Kindes.“ Da möchte man eigentlich nur wissen: Wer wollte diese höchstrichterliche Anthropologie bestreiten? Wer wollte bestreiten, dass man sich seine Herkunft nicht aussuchen kann, im Guten wie im Schlechten? Dass man allenfalls versuchen kann, für sich persönlich das Beste aus ihr zu machen?


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Also: Wer bestreitet das? Bestritten wird dieser Realitätssinn von einem gerichtlichen Gutachterwesen, das nach dem Motto „Alles oder nichts“ für Eltern und ihre Kinder immer nur das Beste will - mit der beunruhigenden Konsequenz, dass, wer den Höchsterwartungen an sein eigenes Dasein und an das seiner Kinder nicht genügt, als nicht daseinstauglich, als anormal begutachtet werden kann und sich im Handumdrehen als jemand vorfindet, der weder rechts- noch erziehungsfähig ist. Wie viele Menschen sitzen fälschlicherweise in psychiatrischen Anstalten, nur weil ein Psychologen-Gutachten die Einweisung nahelegte? Immer mehr Fälle dieser Art werden bekannt. Und wie vielen Eltern werden aus demselben Grund ohne Not ihre Kinder weggenommen, vom Jugendamt in eine Fremdunterbringung gebracht?


Zäsur für das gerichtliche Gutachterwesen

 

Mehr als ein halbes Dutzend Mal haben die Karlsruher Richter in diesem Jahr Jugendämter und Gerichte gerügt, weil sie Eltern ohne tragfähige Begründung das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen haben. Dabei geht es selbstverständlich nicht um jene vergleichsweise wenigen, aber stark beachteten Fälle von schlimmer Verwahrlosung, bei denen das Jugendamt zu Recht und mitunter bedauerlicherweise auch zu spät einschreitet. Nein, stattdessen geht es um die vielen Fälle alltäglicher Denormalisierung, in denen der Staat unbotmäßig in private Lebensverhältnisse eingreift.
Jetzt hat, so sieht es aus, das Bundesverfassungsgericht in einem besonders fahrlässig gehandhabten Fall ein Exempel statuiert. Der Beschluss ist ein Dokument des Augenmaßes (Az. 1 BvR 1178/14) und dürfte eine Zäsur für das gerichtliche Gutachterwesen sein. Im Detail werden hier die Ansichten einer Sachverständigen dekonstruiert, welche maßgeblich dafür verantwortlich war, dass einem um Asyl ersuchenden Afrikaner zu Unrecht das Sorgerecht für seine Tochter aberkannt wurde. Zumal die beiden Fachgerichte werden gerügt, die ohne Wenn und Aber das fragliche Gutachten zur Grundlage ihrer nun aufgehobenen Entscheidung gemacht haben.


Mit geradezu spöttischem Unterton

 

Das Gutachten sei, so Karlsruhe, erkennbar nicht geeignet, die behauptete Kindeswohlgefahr aufzuklären: „Das hätten die Gerichte bei der Verwertung der Feststellungen des Sachverständigengutachtens berücksichtigen und die Feststellungen eigenständig auf ihre rechtliche Relevanz hin auswerten müssen. Dies ist nicht in der gebotenen Weise geschehen.“ Die Fachgerichte werden also ausdrücklich in die Pflicht genommen, sich nicht etwa blind auf ihre Gutachter zu verlassen, sondern deren Ergebnisse auf ihre Triftigkeit hin einer eigenständigen Prüfung zu unterziehen. Wie das geht, wird in dem Karlsruher Beschluss vorgemacht - mit vernichtenden Schlussfolgerungen für die Gutachter-Expertise.
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