Rechtstipp vom 09.04.2014
Achtung: Kinder-Klau! Sie können und müssen sich wehren!
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Die Fakten:
In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der so genannten „Inobhutnahmen“ um 40%!
Hinter diesem schönfärberischen Begriff wird die bittere Tatsache versteckt, dass inzwischen über 120.000 Kinder (also die Einwohnerschaft einer mittleren Großstadt) durch die Machtwahn der Behörden ihren Eltern, Geschwistern und Familien entrissen und dadurch zutiefst traumatisiert wurden und werden.
An einem einzigen Heimplatz verdienen die Betreiber mehrere 1.000,- € pro Monat. Ein einträgliches Geschäft - nicht nur für den öffentlichen Dienst: Auch alle beteiligten „Sachverständige“, Gutachter, soziale Dienste verdienen kräftig mit. Und die gedemütigten Eltern sollen zu all diesen Machenschaften auch noch freudige Zustimmung erteilen, sonst droht eine noch weitere und endgültigere Entfernung der Kinder.
Auch „Pflegefamilien“ profitieren in Wahrheit erheblich. So sorgen 85.000 (!) Kinder für ein monatliches Zusatzeinkommen, das deutlich über dem Nettomonatslohn weiter Teile der Bevölkerung liegt.
§27 VIII Sozialgesetzbuch – Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.
Ursprünglich regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.
Daraus wurde in den letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.
Und der „Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
Stattdessen weist die Kurve der „Inobhutnahmen“ auch für die nächsten Jahre steil nach oben.
Aus meiner langjährigen Praxis kenne ich Horrorfälle wie diesen: Einer nach Meinung des Jugendamtes „seelisch kranken“ Mutter wurden in einer Nacht- und Nebelaktion ihre vier Kinder entrissen. Die Geschwister wurden auseinandergerissen und weit voneinander entfernt in verschiedenen Einrichtungen untergebracht. Der Mutter wurde nicht mitgeteilt, wo die Kinder sich aufhalten; ihr wurde auch jede Kontaktaufnahme untersagt. Den Kindern wussten auch Wochen nach dem entsetzlichen Erleben noch nicht einmal, ob die Mutter oder die Geschwister überhaupt noch leben. Die Trauer und das Trauma der Kinder, ihr Weinen und ihre Ängste, wurden von der „Sachverständigen“ (die natürlich genau von diesen Aufträgen des Jugendamtes lebt, und zwar nicht schlecht!) der Mutter zur Last gelegt und als Beweis für ihre „Erziehungsunfähigkeit“ interpretiert. Mit der Mutter selbst hatte die „Sachverständige“ insgesamt noch nicht einmal 3 Stunden gesprochen...
Leider wurde ich erst im Verfahren vor dem OLG als Spezialist empfohlen und beauftragt. Mit meinen Argumenten und der Hilfe einer weiteren Sachverständigen konnten dem Behördenterror die Grenzen aufgezeigt werden.
Aus meiner langjährigen Praxis aber weiß ich auch, dass man sich wehren kann: Man ist dieser behördlichen Willkür und der Gier der Profiteure nichthilflos ausgesetzt.
Sie müssen also sofort Abwehrmaßnahmen einleiten, wenn unter einem Vorwand oder bei Regelung des Umgangs die einschlägig interessierten Behörden oder sonstige „Offizielle“ in Stellung bringen und sich ankündigen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass man es doch „nur gut“ mit Ihnen und den Kindern meint. Denken Sie an die Milliarden, die mit den entrissenen Kindern verdient werden.
Und schalten Sie bitte sofort einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht ein, wenn Sie Ihren Kinder gewaltsame Trennung, Ängste und schwere Traumata ersparen wollen.
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