Rechtstipp vom     09.04.2014    
                                                                        Achtung: Kinder-Klau! Sie können und müssen sich wehren!        
                                                                                  (13 Bewertungen) 
             Die Fakten:
In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der so genannten „Inobhutnahmen“ um 40%!
Hinter  diesem schönfärberischen Begriff wird die bittere Tatsache versteckt,  dass inzwischen über 120.000 Kinder (also die Einwohnerschaft einer  mittleren Großstadt) durch die Machtwahn der Behörden ihren Eltern,  Geschwistern und Familien entrissen und dadurch zutiefst traumatisiert  wurden und werden.
An einem einzigen Heimplatz verdienen die  Betreiber mehrere 1.000,- € pro Monat. Ein einträgliches Geschäft -  nicht nur für den öffentlichen Dienst: Auch alle beteiligten  „Sachverständige“, Gutachter, soziale Dienste verdienen kräftig mit. Und  die gedemütigten Eltern sollen zu all diesen Machenschaften auch noch  freudige Zustimmung erteilen, sonst droht eine noch weitere und  endgültigere Entfernung der Kinder.
Auch „Pflegefamilien“  profitieren in Wahrheit erheblich. So sorgen 85.000 (!) Kinder für ein  monatliches Zusatzeinkommen, das deutlich über dem Nettomonatslohn  weiter Teile der Bevölkerung liegt. 
§27 VIII Sozialgesetzbuch –  Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis  missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen  Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.
Ursprünglich  regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten  also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.
Daraus wurde in den  letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich  Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine  Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von  den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.
Und der  „Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem  Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der  Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
Stattdessen weist die Kurve der „Inobhutnahmen“ auch für die nächsten Jahre steil nach oben.
Aus  meiner langjährigen Praxis kenne ich Horrorfälle wie diesen: Einer nach  Meinung des Jugendamtes „seelisch kranken“ Mutter wurden in einer  Nacht- und Nebelaktion ihre vier Kinder entrissen. Die Geschwister  wurden auseinandergerissen und weit voneinander entfernt in  verschiedenen Einrichtungen untergebracht. Der Mutter wurde nicht  mitgeteilt, wo die Kinder sich aufhalten; ihr wurde auch jede  Kontaktaufnahme untersagt. Den Kindern wussten auch Wochen nach dem  entsetzlichen Erleben noch nicht einmal, ob die Mutter oder die  Geschwister überhaupt noch leben. Die Trauer und das Trauma der Kinder,  ihr Weinen und ihre Ängste, wurden von der „Sachverständigen“ (die  natürlich genau von diesen Aufträgen des Jugendamtes lebt, und zwar  nicht schlecht!) der Mutter zur Last gelegt und als Beweis für ihre  „Erziehungsunfähigkeit“ interpretiert. Mit der Mutter selbst hatte die  „Sachverständige“ insgesamt noch nicht einmal 3 Stunden gesprochen...
Leider  wurde ich erst im Verfahren vor dem OLG als Spezialist empfohlen und  beauftragt. Mit meinen Argumenten und der Hilfe einer weiteren  Sachverständigen konnten dem Behördenterror die Grenzen aufgezeigt  werden.
Aus meiner langjährigen Praxis aber weiß ich auch, dass  man sich wehren kann: Man ist dieser behördlichen Willkür und der Gier  der Profiteure nichthilflos ausgesetzt.
Sie müssen also sofort  Abwehrmaßnahmen einleiten, wenn unter einem Vorwand oder bei Regelung  des Umgangs die einschlägig interessierten Behörden oder sonstige  „Offizielle“ in Stellung bringen und sich ankündigen. Vertrauen Sie  nicht darauf, dass man es doch „nur gut“ mit Ihnen und den Kindern  meint. Denken Sie an die Milliarden, die mit den entrissenen Kindern  verdient werden.
Und schalten Sie bitte sofort einen  Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht  ein, wenn Sie Ihren  Kinder gewaltsame Trennung, Ängste und schwere Traumata ersparen wollen.                                                         
                             
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