Bundesverfassungsgericht(1 BvR 2882/13 vom 22.05.2014) - Inobhutnahme und Neubeelterung durch Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt
“Noch einmal hat das  Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch  Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR  2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft  den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. Ämter,  Gutachter und Gerichte müssen wieder lernen, dass es für Kinder das  Wichtigste ist, dass Sie bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen.  Denn so etwas wie wirkliche Liebe der Eltern, DER Grundstein für die  spätere positive Entwicklung, erfahren sie nicht in Heimen und meist  auch nicht bei sozialen Eltern.“Bundesverfassungsgericht – 1 BvR 2882/13 -  Im Namen des Volkes
 
 
Kommentare 
RA Thomas Saschenbreker  
Erstreitet Urteile für Kinder und deren leibliche Eltern. Fachanwalt für Psychiatrierecht und Vorkämpfer gegen kid – eke – pas
"Noch einmal hat das  Bundesverfassungsgericht eine Inobhutnahme und Neubeelterung durch  Jugendamt und Familiengerichte für grundgesetzwidrig erklärt (1 BvR  2882/13 vom 22.05.2014) Es damit einmal mehr der leiblichen Elternschaft  den Vorrang vor Neubeelterungen durch „soziale Eltern“ eingeräumt. 
 
 Eine Hoffnung  auch vieler Kollegen/Kolleginnen von mir ist, dass den Eltern jetzt  überhebliche und perfide Belehrungen durch die Familiengerichte wie „wir  glauben, dass Sie Ihre Kinder lieben, wir glauben auch, dass Ihre  Kinder Sie lieben, aber gerade deshalb ist es das Beste, wenn Sie´ los  lassen´ können und freiwillig auf Ihre Kinder verzichten“ erspart  bleiben und ein Umdenken stattfindet. 
 Ämter, Gutachter und Gerichte  müssen wieder lernen, dass es für Kinder das wichtigste ist, dass Sie  bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen dürfen. Denn so etwas wie  wirkliche selbstlose und ein Leben lang bestehende Liebe der Eltern und  Sicherheit, DER Grundstein für die spätere positive Entwicklung,  erfahren sie nicht in Heimen und meist auch nicht bei sozialen Eltern."
 
 
Christina Trautmann  Syst.Coach und Mediatorin, entsorgte Mutter eines nach Kontakt mit dem Ratzeburger Jugendamt schwerst milieugeschädigten Sohnes. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft Kiel gegen die Justizministerin Anke Spoorendonk und alle Beteiligten des unberechtigten Sorgerechtsentzuges und Nachhall http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html
   
"Aus dem weiteren akt. Urteil des BVG: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!"
 Auf Grund der ohnehin bestehenden Gesetzeslage im Jahre 70 nach Adolf Zeiten und deren ähnlicher Vorgehensweise gegen  Kinder und Eltern, den zahlreichen Rechtssprechungen in den letzten  Monaten, dürfte es kein noch so inkompetenter Richter mehr wagen, sich  auf die "Urteile" von sog. Gutachtern, Verfahrensbeiständen und  Dipl.Doof vom JA, einzulassen.
 Zudem sollte nicht nur bei den  Jugendämtern Schadenbersatzforderungen durchgesetzt werden können,  sondern bei ALLEN beteiligten "Kindeswohltätern"!" 
 
 
 
          
      
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Bitte unterschreiben Sie die open petition :"Endgültige Schließung der Jugendämter und völlige Abschaffung der kriminellen Jugendhilfeindustrie"!
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