2012/03/21

Im Heim sein ist die Hölle - Jens J. - Ein Heimkind klagt an

Mir geht es schlecht. Alles zieht sich furchtbar grausam in die Länge. Im
Heim sein ist die Hölle, auch schäme ich mich, wenn die alle in der Schule
hören, dass ich im Heim bin oder lebe.

Im Heim sind die Erzieherinnen ekelhaft. Die Zimmer, die Betten, die
Dusche, das Klo, das Essen, einfach alles ist ekelhaft. Es ist zum Kotzen.
Fûhl mich behandelt wie Dreck vom Jugendamt. Denen vom Jugendamt und
dem Gericht ist es doch völlig egal, dass es da um mich, einen Menschen,
geht. Jetzt sind es fast genau schon sieben Monate, wo der Wahnsinn läuft.
Zeit, die mir genommen wird.
Bin ja bloß ich. Bin ich nichts?
Mit denen vom Jugendamt werde ich nicht mehr sprechen. Wissen die
eigentlich, wie es mir in der Klinik ergangen ist? Was allein da abgegangen ist?
Hat die noch nie interessiert. Bei der letzten Anhörung habe ich geweint.
Das tu ich eigentlich vor niemandem. Wen hat es gekûmmert? Existiere ich
außer fûr meine Familie ûberhaupt?

Hat die Richterin schon mal gefragt, was ich schon alles aushalten habe
mûssen? Hat die ûberhaupt eine Ahnung davon? Was die vom Jugendamt zu
mir gesagt haben? Meinen Brief an die Richterin, hat die den ûberhaupt
gelesen? Hab nie eine Antwort bekommen. Möchte nicht mehr an die
Richterin schreiben, denn die interessiert es ja doch nicht, was mit mir ist.
Warum bin ich ûberhaupt im Heim? Ich dachte eigentlich immer, ins Heim
kommen Kinder, die daheim große Probleme und Ärger haben oder gar keine
Eltern mehr haben. Aber bei mir ist das doch gar nicht so. Warum kapiert
nicht mal die Richterin, was da läuft vom Jugendamt? Wo ist bei dieser
Geschichte, diesem Horror, mein Recht? Wo bin ich? Mich machen die alle
kaputt, krank.

Damit muss jetzt sofort Schluss sein. Ich möchte endlich die Sicherheit
haben, dass ich fûr immer daheim bleiben darf. Wann ist das alles endlich
vorbei? Warum lassen die mich nicht endlich in Ruhe? Reicht es denn immer
noch nicht? Mir jedenfalls schon lange!
Mehrere aus einer anderen Gruppe im Heim (Fûchse) reden mich immer blöd
an: „Hey Arschloch! Du Fetter! Depp!“ Ich weiß nicht, warum die das
machen.

Ich will endlich heim und mit meiner Mutter nach YX ziehen. Weg von hier!
In XY in meine Wunschschule gehen, in Ruhe… Die sollen endlich aufhören,
mich kaputt zu machen, mich zu quälen. Ich will Ruhe von denen und heim.
Ich habe so die Nase voll, was mit mir gemacht wurde bis jetzt.
Ich hab schon oft gesagt, was ich will. Wen interessiert es? Wir kämpfen,
mein Anwalt, meine Familie und ich, und kein Richter oder die vom
Jugendamt hören zu.

Die lassen sich alle Zeit ohne Ende und ich werde mit
jeder Minute, die es dauert, bestraft, indem ich nicht daheim leben darf.
Ich fûhle mich vom Gericht und Jugendamt nicht ernst genommen. Bin ich
ein Mensch mit Gefûhlen und auch Rechten oder bin ich nur ein Ding ? …
Mir geht es erst wieder besser und nur besser, wenn ich nach Hause darf.
Zuhause leben darf. Vom Jugendamt will ich nie mehr in meinem Leben
jemanden sehen. Auch andere Menschen haben oder hatten irgendwelche
Probleme. Deswegen muss man aber doch nicht alle von ihren Familien
wegsperren!
Was ich schon aushalten musste (im Heim und Klinik), ist der Wahnsinn. Aber
das ist gewissen Leuten (Menschen?) völlig egal. Wen interessiert so was
schon?

Bin ja nur ich!




Wann darf ich wieder so leben, wie ich es will? Ich will mein Leben wieder
und endlich selbst in die Hand nehmen und versuche vielleicht auch
irgendwann, diese Leute zu verstehen. Ein Mensch hat normalerweise auch
Gefûhle. Diese scheinen manche entweder verloren oder nie besessen zu
haben.
Anstatt mir zu helfen, hat das Jugendamt mein Leben zerstört! Auf meinen
Gefûhlen herum getrampelt und ist wohl auch noch stolz darauf.
In der Schule hatte ich mal von einem deutschen Gesetzbuch gehört. Habe
ich auch Rechte ?

Ich will heim zu meiner Mutter, zu meiner Familie. Und nicht nur ein Besuch
sein. Einfach ein normales Leben haben. Wie andere auch. Und glûcklich
sein.
Wie geht das denn noch? Glûcklich sein?
Schöne Jugendzeit? Hab ich nicht. Ganz extrem seit einem halben Jahr nicht
mehr. Wer will oder könnte das Geschehene wieder gutmachen? Keiner. Wer
gibt mir die verlorene Zeit wieder? Keiner.
Aber ich kämpfe weiter. Und hab meine Mama und Familie lieb!

Jens
im Heim





Als Jens diesen Brief an das Familiengericht schrieb, kämpfte seine Mutter verzweifelt um
seine Herausgabe durch das Jugendamt und seine Heimkehr. Immer wieder scheiterte sie an
der Ablehnung des Jugendamts, das dem Gericht beratend zur Seite stand.
Auch Jens‘ Brief wurde zwar vor Gericht laut verlesen, jedoch ungerührt und wirkungslos zu
den Akten gelegt.
Jens war eines von täglich mindestens 94 Kindern und Jugendlichen, die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter des Jugendamts bundesweit in Gewahrsam nehmen, weil das Jugendamt als
kommunale Behörde das staatliche Wächteramt über Kinder und ihre Familien ausübt.
Für ungezählte Kinder und Eltern ist diese Trennung die dramatischste und traumatisierendste
Erfahrung ihres Lebens, die aufgrund von Fehlentscheidungen, Versäumnissen und
Voreiligkeit von Jugendamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern zustande kommt.

Auch bei Jens J. war dies so.

Dass das Risiko von Fehlentscheidungen Jugendamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern
durchaus bewusst ist, aber im Fall der Fälle wenig Gewissensbisse zu bereiten scheint, mag
das Zitat eines Frankfurter Jugendamtsmitarbeiters belegen, der in einem bei t-online
veröffentlichten Bericht aussagte: „Selbst wenn wir zu früh eingreifen, können sich die Eltern
ja vor Gericht wehren.“

http://eltern.t-online.de/sorgerecht-wann-darf-das-sorgerecht-entzogen-werden/id_44232966/index
Dass Kinder und Jugendliche durch solche Fehlentscheidungen auf das entsetzlichste
seelisch gequält, weil sie ihrer geliebten Eltern und Eltern ihrer geliebten Kinder
beraubt werden, Großeltern verzweifeln und Familien zerbrechen, scheint für die ohne
Fachaufsicht und ohne richterlichen Beschluss zu massiven Maßnahmen berechtigten
und verpflichteten „Wächter“ im staatlichen Wächteramt Normalität.

Geradezu als Hohn muss der Hinweis auf die mögliche elterliche Gegenwehr vor
Gericht gelten. Gegenwehr gegen Entscheidungen des Jugendamts dauert in aller Regel
mindestens Monate, wenn nicht viele Jahre und führt nur selten zur Herausgabe der
entzogenen Kinder. Selbst wenn das Gericht die Herausgabe der Kinder anordnet, steht
das Jugendamt nicht an, gegen diese Entscheidungen Widerstand zu leisten und
entweder die Durchführung des Gerichtsbeschlusses zu vereiteln oder der betroffenen
Familie immer wieder Angst vor erneuter Kindesentziehung zu machen.

Wie der ehemalige Familienrichter und heutige Familienrechtsanwalt Ernst Elmar
Bergmann in einem Fernsehbericht sagte, müssen Eltern nicht befürchten, vor dem
Jugendamt keine Chance zu haben. Es sei ja gewiss, dass sie keine Chance haben, da
das Jugendamt ihnen immer einen Schritt voraus sei.
Zu der Zeit, als das Leben von Jens und seiner Familie aus den Fugen geriet, ahnten
weder seine Mutter noch er etwas von der Macht und dem so leicht möglichen
Machtmissbrauch im Jugendamt.

„Ich dachte damals, das Jugendamt sei für Kinder da“, sagte Jens‘ Mutter zu mir.
„Wenn ich geahnt hätte, dass sie mir mein Kind wegnehmen würden und das auch
dürften, hätte ich mich doch niemals um Hilfe an sie gewandt.“
Jens war damals in der Pubertät und besuchte die örtliche Hauptschule. Er war ein
ehrgeiziger Schüler, der auf einen qualifizierten Abschluss hinarbeitete, um seine
Schullaufbahn an einer weiterführenden Schule fortsetzen zu können.
Etlichen Mitschülern passte dies nicht. Sie begannen Jens in der Schule zu mobben,
lauerten ihm auch privat auf. Da sie als Gruppe auftraten und bald schon die ganze
Klasse Spaß an dem gemeinen Schauspiel hatte, wenn sie den sensiblen Mitschüler
beleidigten, provozierten, auslachten und demütigten, erhielt Jens als Einzelner keine
Chance zur Gegenwehr.

Er bekam Schulangst, traute sich bald auch in der Freizeit nicht mehr aus dem Haus.
Frühere Freunde gingen auf Distanz, wollten nicht gemobbt werden, weil sie zu ihm
standen. In der Klasse gehörte nur dazu, wer gegen Jens stand.
Mobbing und Isolation machten ihn allmählich krank. Er wagte es immer seltener, zur
Schule zu gehen, musste psychologisch behandelt werden.
Seine Mutter versuchte ihm zu helfen. Der Schulleiter lachte jedoch nur, als sie ihm von
den Mobbingattacken der Mitschüler berichtete. Er meinte, Jens solle sich nicht so
anstellen, da müsse er als Kerl nun mal durch.

Ratlos bat die Mutter zuletzt auch das Jugendamt um Hilfe. Schließlich, so dachte sie,
sei dies doch dafür da, „der Jugend“ zu helfen.
Doch das Jugendamt nahm zwar die Hilfeanfrage der Mutter wahr, ihre Aussage aber
nicht ernst. Anstatt die Klage wegen Mobbings ernst zu nehmen, sprachen die
Zuständigen im Amt mit dem Schulleiter, der Jens, wie die Mutter sagte, für ein
Weichei hielt, weil sie alleinerziehend war und seiner Ansicht nach den Sohn
verzärtelte.
Im Jugendamt schloss man daraus, dass zwischen Mutter und Sohne eine zu enge
Mutterbindung bestehe. Ein Mann im Haus, eine Vaterfigur für den Heranwachsenden,
schien zu fehlen, der diese enge Bindung auflöse. Der Mobbingvorwurf, den Jens und
seine Mutter erhoben, wurde ignoriert.




Statt dem gequälten Jungen wirksam Hilfe gegen die Übergriffe der Mitschüler zu
leisten und das gemeine Mobbing in der Klasse und an der Schule abzustellen, zwang
man der vermeintlich erziehungsschwachen Mutter einen Erziehungsberater des
Jugendamts und Jens eine „starke Vater-Figur“ auf.

Das Mobbing der Mitschüler hörte folglich nicht auf. Im Gegenteil, es wurde
schlimmer, denn unter dem Einfluss des Erziehungsberaters versuchte Jens, sich gegen
die Mobber zu wehren und Widerworte zu geben. Diese fühlten sich dadurch zu noch
mehr Mobbing provoziert.

Den Lehrern fiel der sonst eher stille Jens unangenehm auf, als er sich, dem Rat des
Erziehungsberaters entsprechend, lautstark zu wehren versuchte. So straften sie ihn ab,
anstatt die wahren Verursacher zur Rechenschaft zu ziehen, die sich in der Gruppe
gegenseitig schützten und verteidigten und sich als unschuldige Opfer des
vermeintlichen Störenfrieds ausgaben.

Die Ratschläge des Erziehungsberaters vom Jugendamt halfen Jens also nicht. Im
Gegenteil, sie verstärkten seine Negativerfahrungen. Seine Schulangst nahm zu. Am
liebsten wollte er nun gar nicht mehr zur Schule gehen und fehlte öfter denn je mit
ärztlichem oder mütterlichem Attest.

Anstatt die Atteste ernst zu nehmen und endlich gemeinsam mit der Mutter nach
Lösungen gegen das Mobbing zu suchen, zweifelte die Schulleitung die Dokumente
auch gegenüber dem Jugendamt als Gefälligkeitsentschuldigungen an und stellte Jens
als notorischen Schulschwänzer dar. Falls die Mutter weiterhin behaupte, an der Schule
werde gemobbt, drohte die Schulleitung, sie wegen Verleumdung und Rufschädigung
zu verklagen.

Auch Jugendamt und Mutter gerieten aneinander, da die Mutter sich über die anhaltende
Tatenlosigkeit des Jugendamts gegenüber den Mobbern ärgerte und den
Erziehungsberater ablehnte, der ihrem Sohn mit seinen Ratschlägen keine Hilfe
gewesen war. Sie erklärte den Jugendamtsmitarbeitern, sie wolle keine nutzlosen
Ratschläge mehr hören. Sie brauche keinen Erziehungsberater, der Jens nicht helfen
könne, sondern echte Lösungen für ihr gequältes Kind, das in der Regelschule krank
gemacht wurde.

Der Mutter schien es, als hielte der Erziehungsberater ihre Ablehnung für schwarzen
Undank und zeige sich tief gekränkt. Auch die anderen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Jugendamt schienen sich in ihrer fachlichen Kompetenz angezweifelt
und beleidigt zu fühlen.
Wenn die Mutter keine Hilfe des Jugendamts mehr annehmen wollte, könne man ihr
nicht mehr helfen, hieß es, dann müsse ein psychologisches Gutachten über Jens erstellt
werden. Nur so könne eine psychiatrische Abklärung der Schulverweigerung erfolgen.
Es wurde auch umgehend ein Termin in der Kinder- und Jugendpsychiatrie vereinbart,
den Jens und seine Mutter wahrzunehmen hätten.

Ohne Wissen der Mutter ging das Jugendamt aber noch weiter, indem man ihr ohne
vorherige Ankündigung oder Anhörung durch eine schnell und heimlich beantragte
einstweilige Anordnung des Amtsgerichts das Aufenthaltsbestimmungsrecht und die
Gesundheitssorge für ihren Sohn entzog.

Wenig später rückten die Zuständigen mit der Polizei aus, um Jens vor seiner Mutter zu
retten.
Als der um Hilfe schreiende, sich verzweifelt wehrende Junge von daheim abgeführt
wurde, schlugen die Nachbarn rasch die Haustüren zu. Unvergessen blieb der Mutter
der Eindruck, dass man mit „so was“ lieber nichts zu tun haben wollte. Wenn die
Polizei zugriff, dann würde schon etwas Schlimmes passiert sein, dachte man ringsum.
Die heutige Jugend und eine allein erziehende Mutter, bei der Jugendamt ein- und
ausging, da wisse man ja nie.

Jens wurde ab sofort für Monate in die Kinder- und Jugendpsychiatrie eingewiesen.
Da man dort zwar keine behandlungsbedürftige Krankheit entdeckte, das Jugendamt
aber weiterhin in der Mutter eine Gefahr für das Kindeswohl zu sehen meinte, wurde
der Junge in ein Kinder- und Jugendheim verlegt.
Seine flehentlichen Appelle, nach Hause zu wollen, endlich seinen Schulabschluss
ablegen zu dürfen, stießen auf taube Ohren. Nach Hause zu seiner Mutter durfte er
nicht. Diese stand weiterhin unter Verdacht, ihn durch weibische Erziehung zum
lebensuntüchtigen Schwächling verbogen zu haben, der nur durch staatlich überwachte
Erziehung zum ordentlichen Staatsbürger werden könne.

Erst als Jens nach Monaten qualvollen Heimwehs aus dem Heim ausriss und nach
Hause flüchtete, attestierte ihm ein von der Mutter hinzugezogener Psychiater, dass die
üblen Schulerfahrungen und als Mobbing-Opfer erlittene Schulangst der Wahrheit
entsprächen und riet zum Hausunterricht nach dem Homeschool-Modell.
Jetzt endlich gestattete das Gericht Jens‘ Verbleib zu Hause bei der Mutter. Ohne
Kommentar oder Begründung hob das Amtsgericht den auf Betreiben des Jugendamts
ergangenen Beschluss zum Entzug des Elternrechts wieder auf.
Eine Regelschule konnte Jens nach seiner Flucht und Heimkehr aber weiterhin nicht
besuchen. Die Schulangst war und blieb zu stark.

Für die Mutter und Jens stand fest, dass Homeschooling mit einem qualifizierten Lehrer
die beste Lösung für ihn wäre, um sich extern auf den qualifizierten
Hauptschulabschluss vorzubereiten, den er so gern ablegen wollte.
Aber privater Hausunterricht ist in Deutschland verboten. Es besteht Schulzwang und
somit die Pflicht, am Unterricht in öffentlichen oder anerkannten Privatschulen
teilzunehmen.
Selbst wenn Homeschooling ausnahmsweise gestattet worden wäre, besäße Jens‘ Mutter
dafür jedoch ebenso wenig Geld wie für ein Internet-Schooling, das zum Beispiel
berühmten Jugendlichen wie den Musikern der Band „Tokio Hotel“ möglich war.
Was Jens blieb, war die Volkshochschule, deren Besuch die unter dem seelischen Druck
der Ereignisse arbeitslos gewordene Mutter mühsam vom kleinen Familieneinkommen
finanzierte, um ihrem Sohn wenigstens den im Heim verpassten Hauptschulabschluss zu
ermöglichen.
Für den ersehnten höheren Qualifizierungsabschluss fehlten die Mittel.
Der Brief, den Jens im Herbst 2007 anlässlich eines Gerichtstermins schrieb, weil er
sich unfreiwillig im Kinder- und Jugendheim befand und wieder einmal nicht persönlich
bei Gericht angehört und nach seinem Willen befragt werden sollte, umfasst mehrere
handschriftliche Seiten. Er wurde dem Gericht vorgelesen und zu den Akten gelegt.
Unkommentiert. Unbeachtet.

Jens musste erst in einer halsbrecherischen Aktion aus dem Kinder- und Jugendheim
flüchten und weitere angstvolle Zeit vor dem drohenden erneuten Zugriff des
Jugendamts im Haus der Mutter verbringen, ehe er endlich in seinem wahren Bedürfnis
wahrgenommen wurde und Hilfe erhielt.

Die Erfahrungen als gesunder Heranwachsender in einer geschlossenen Psychiatrie mit
geistig und seelisch Kranken, die traumatischen Erinnerungen an die einer Inhaftierung
ähnliche Inobhutnahme durch das Jugendamt, die Trennung von Mutter und Familie,
Heimweh, Verzweiflung, Trauer, die ausgestandenen Ängste, die Ohnmachtsgefühle
gegenüber einer allmächtig auftretenden Amtsobrigkeit und das dadurch ausgelöste
Gefühl der eigenen Antastbarkeit und Versehrbarkeit, - all das ließ sich nicht einfach
abwaschen. Ebenso wenig, wie Jens die geraubte Freiheit und Lebenszeit zurück
gegeben werden konnten.
Inzwischen ist Jens J. volljährig und wehrt sich gerichtlich gegen das Unrecht, das ihm
durch Fehlentscheidungen bestimmter Jugendamtsmitarbeiter aus dem Jugendamt des
Landkreises Amberg-Sulzbach angetan wurde.


Wenngleich aus Gründen des Grundgesetzes keinerlei Fachaufsicht über die fachlichen
Entscheidungen von Jugendamtsmitarbeiterinnen und –mitarbeitern wacht, sind sie dem
Gesetz verpflichtet und haften bei Gesetzesverstößen.

In diese Haftung werden sie nun durch Jens J. genommen, der mithilfe des Schwabacher
Rechtsanwalts Johannes Hildebrandt 80 000 Euro Schmerzensgeld als angemessenen
Schadenersatz für das erlittene Leid und seine zerstörte Jugendzeit fordert.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/region-bayern/behorden-haben-die-jugend-meines-sohnes-zerstort-1.522169


Auch die Mutter steht ihrem Sohn weiterhin fest zur Seite. Sie sagt als Zeugin in dem
Amtshaftungsverfahren gegen das Jugendamt aus.

Der das Jugendamt vertretende Anwalt bestreitet jede Schuld der Verantwortlichen. Es sei
alles rechtmäßig abgelaufen.

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