2012/11/28

Was Jesus im 21. Jahrhundert in Deutschland widerfahren wäre

Ein gesellschaftskritisches Essay von Johannes Zink (frei nach Lukas 2, 1-20)
(Betleheim, 24. Dezember)








Am Wochenende kam es zu einer Aufsehen erregenden Inobhutnahme durch Bedienstete des örtlichen Jugendamtes in Betleheim. Die Sachbearbeiterinnen waren von besorgten Anwohnern gerufen worden, nachdem es vor einem Stallgebäude zu tumultartigen Szenen gekommen war. Auf der Straße hatten Bauern aus dem Umland demonstriert, die vorgaben, sich für ein Neugeborenes in besagtem Anwesen zu interessieren. Die Sachbearbeiterinnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) trafen den Jungen in verwahrlostem Zustand bei seinen mutmaßlichen Eltern an.

Wie bei den nachfolgenden Ermittlungen bekannt wurde, war das Paar, die Mutter war noch hochschwanger, am Vorabend mit dem Fahrrad aus dem über 100 Kilometer entfernten Nazarstedt angereist und hatte um Unterkunft in einem der benachbarten Gasthäuser und Hotels nachgefragt. Da sie als mittellos angesehen und von keinem Haus aufgenommen wurden, hatten sie sich eigenmächtig in dem seit Jahren ungenutzten Gehöft niedergelassen. Dort hat die Mutter noch in derselben Nacht ohne medizinische Versorgung ihr Kind zur Welt gebracht.

Bei der Mutter Maria A. handelt es sich um eine Minderjährige, die ihr Alter mit 15 Jahren angab. Sie hatte ihr Neugeborenes nur notdürftig in Tücher gewickelt und ins Stroh gelegt, wo es den ganzen Tag ungeschützt der Kälte ausgesetzt war. In Anbetracht dieser Umstände kam den Mitarbeitern des städtischen Jugendamtes der wesentlich ältere Begleiter der Kindsmutter verdächtig vor. Als sich zunächst herausstellte, dass die Eltern nur verlobt sind und Joseph Z. nur der uneheliche Vater des Kindes ist, entzogen ihm die Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes mit sofortiger Wirkung das
Sorgerecht. Um das Kindeswohl sicherzustellen, unterrichteten sie die Mutter, als Alleinerziehende dem Kindsvater nur das 14-tägige Besuchsrecht einzuräumen. Standard ist in Deutschland, dass ein Vater ohne besonderen Wunsch der Mutter mit seinem Kind nur ein Umgangsrecht hat, das alle zwei Wochen stattfindet und auch nicht die Übernachtung beinhalten muss, wenn es die Mutter nicht ausdrücklich wünscht.

Nach diesem in einem Jugendamt völlig alltäglichen Vorgang kam es erneut zu tumultartigen Szenen, in deren Verlauf die anwesenden Feldarbeiter und Schafhirten die Dienstpersonen belästigten und sie zur Zurücknahme ihrer Verfügung zu bewegen versuchten. Sie bezeichneten sich als Freunde und Verehrer des Jungen, den sie Jesus nannten. So wurden weitere Sozialpädagoginnen aus örtlichen Beratungseinrichtungen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen mit hinzugezogen. Sie alle berichteten jedoch übereinstimmend, dass ein Kind bei der Mutter allein am besten aufgehoben sei. Beim Vater indes müsse vor allem seine Leistungsfähigkeit zur Unterhaltszahlung geprüft werden, zumal er nur einfacher Handwerker war. In der weiteren Befragung verstrickte sich Joseph Z. dann in Wiedersprüche und musste einräumen, dass er nicht einmal unehelicher Vater, sondern nur der Stiefvater des Jungen ist. Er hatte offensichtlich nur den Anschein erwecken wollen, Vater von Jesus zu sein, um das gemeinsame Sorgerecht behalten und ihn zusammen mit der minderjährigen Mutter erziehen zu können.

Da es sich hierbei um einen Fall akuter Kindeswohlgefährdung handelte, reagierten die Sachbearbeiterinnen des Jugendamtes richtig, indem sie unverzüglich den zweiten Bürgermeister und Leiter des Dezernats für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Amtsjargon: Amt für alles außer Männer) alarmierten. Angesichts des dreisten Falls von Urkundenfälschung, Falschaussage und Beleidigung in Tateinheit mit Nötigung von Amtspersonen handelte der Dezernatsleiter H. Rodes entsprechend der ungeschriebenen Gesetzeslage und ordnete die sofortige Heimunterbringung des kleinen Jesus an. Auch die von der Maria A. gewünschte Eilentscheidung eines Familiengerichts konnte dies nicht mehr abwenden. Eine Verfahrenspflegerin hat zwar im gerichtlichen Auftrag den Wunsch der Mutter wie auch aller anwesenden Freunde des Kindes registriert, dem Kind Mutter und Vater als ständige Bezugspersonen zu erhalten, doch sei deren laienhafter Wunsch nicht maßgebend und dem Kindeswohl eher abträglich. In einem Heim hätte Jesus die optimale Förderung und daher ungleich besser Entwicklungsmöglichkeiten.

Die Bauern der Umgebung hatten in der Zwischenzeit die Zufahrtsstraße mit ihren Treckern blockiert und verhinderten somit vorübergehend die Mitnahme des Kindes zwecks Inobhutnahme. Es entwickelte sich ein heftiges Streitgespräch darüber, ob die angeordnete Zwangsmaßnahme angemessen gewesen sei. Doch Amtsleiter H. Rodes ließ sich nicht beirren. Dem Stiefvater und selbst einem unverheirateten Vater hätte man das Kind nicht überlassen können, solche Personen seien den Expertinnen im ASD als überwiegend unbeherrscht und gewaltbereit bekannt, sie hätten erhebliche Defizite an Empathie und Einfühlungsvermögen und seien somit für Aufgaben der Kinderbetreuung ungeeignet. Großeltern kämen als Pflegeeltern auch nicht in Betracht. Über die Eltern von Joseph Z. war nichts bekannt. Die Eltern von Maria A., Anna und Joachim A. befänden sich schon im Alter von 60 Jahren und seien daher ebenso wenig geeignet, einem Kind, hier dem Säugling Jesus, eine ihm förderliche Erziehung angedeihen zu lassen. Allein nur die Tatsache, dass es ihr Enkel sei, kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass sie als Großeltern den Anforderungen einer fürsorglichen Kindererziehung in keiner Weise mehr gewachsen sein können. Im Übrigen stünden eine große Zahl qualifizierter und finanziell gut ausgestatteter Heime und Pflegeeltern zur Verfügung. Die guten Kontakte zur Heimunterbringung seien eine der herausragenden Stärken der Jugendämter.

Nachdem die Lage zu eskalieren drohte, wurden Sicherheitskräfte angefordert. Die Feldarbeiter hatten den Eindruck vermittelt, unter Drogeneinfluss zu stehen. Sie zeigten Anzeichen von Wahrnehmungsstörungen und berichteten von fliegenden Gestalten in weißen Tüchern mit umgeschnallten Flügeln, die sie angewiesen hätten, das Kind Jesus und seine Eltern aufzusuchen. Unter Androhung von Sicherheitsverwahrung konnte die höchst angespannte Lage schließlich beruhigt und die Schafhirten abgedrängt werden. 

Zurückgelassene Geschenke wurden für die weiteren Ermittlungen beschlagnahmt. Vorübergehend in Haft genommen wurden die Mutter Maria A. und ihr Lebensgefährte Joseph Z. wegen des Verdachts des Drogenmissbrauchs. Als die Mitarbeiterinnen des ASD das völlig verwahrloste Kind mitnahmen, hatten die Beschuldigten in ihrer Verwirrtheit versucht, Maria A. als Mutter Gottes auszugeben und den in Obhut genommenen Säugling als Gottes Sohn. Maria A. berichtete, eine blendende Lichtgestalt sei ihr erschienen wie den Bauern auf dem Feld und habe ihr die Geburt angekündigt, obwohl sie nie mit einem Mann zusammen gewesen sei. Außerdem hielt sie ihren Begleiter, Josef Z. für einen Nachfahren des legendären Königs David, der ein Jahrtausend zuvor in der Region um Betleheim geherrscht hatte und durch einen Kampf mit seinem Widersacher Goliath bekannt geworden war.

Während Joseph Z. nun in der Strafanstalt von Betleheim weiter verhört wird, wurde Maria A. in die psychiatrische Abteilung des Kreiskrankenhauses zur weiteren Beobachtung eingeliefert. Nachforschungen im Herkunftsort des Paares haben bisher keinen weiteren Aufschluss ergeben. Die Behörden von Nazarstedt prüfen derzeit noch das Umfeld der Beschuldigten. Auch über einen vermissten Säugling lagen keine Meldungen vor. Sollte sich herausstellen, dass Maria A. überhaupt nicht schwanger war und das Kind nur als ihr eigenes ausgegeben hat, so droht ihr und ihrem Verlobten Joseph Z. eine Anklage wegen Kindesentführung und Irreführung der Ordnungsdienste. Anzeigen wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses und Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie Hausfriedensbruch sind bereits gegen das Paar eingegangen.

So, liebe Leserinnen und Leser, würde die Weihnachtsgeschichte 2011 in Deutschland enden - dem Schlusslicht im Familienrecht unter den Ländern der westlichen Zivilisation. Jesus im Kinderheim, Maria in der Psychiatrie und Joseph in Haft. Wenn sich nach zwei Wochen dann drei dunkelhäutige Ausländer - vermutlich orientalischer Herkunft - nach Jesus erkundigen würden, wären sie sofort von H. Rodes abgefangen worden. 
Er hätte wegen ihres Besitzes von Rauschmitteln den Zoll und überdies wegen staatsgefährdender Aktivitäten den Auslandsgeheimdienst eingeschaltet. Sie wären ebenso eingekerkert oder wieder des Landes verwiesen worden. 

Maria und Joseph hätten zusammen mit Oma Anna und Opa Joachim irgendwann versucht, Jesus aus der Macht der Jugendämter zu entführen und über die Grenze ins familienfreundlichere (nicht deutschsprachige) Ausland zu flüchten. Wäre ihnen das nicht gelungen, hätte Jesus das Schicksal aller Kinder geteilt, denen ein oder beide Elternteile vorenthalten werden. Er wäre mit großer statistischer Wahrscheinlichkeit Schulversager geworden, verhaltensauffällig oder drogenabhängig, straffällig oder beziehungsgestört, mit höherem Risiko auch suizidgefährdet. Und es hätte nie Weihnachten gegeben. Und auch nicht Ostern. Da die Kinder aber ohnehin kaum mehr wissen, wofür die Geschenke sind, würden sie dann eben zu einem anderen „Weihnachten“ reich beschenkt werden und dieses würde dann genauso wie im weltweit dümmlichsten Werbespruch seit Christi Geburt „unter dem Baum entschieden“ werden.

 
© Johannes Zink, www.kindernzuliebe.de , 2011

Zehnter Dezember: Bürger! Eltern! Auf die Straße! Nach Strasbourg für Kinder- und Elternrechte, für Menschenrechte! Öffentliche Veranstaltung ·




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Wir gehen nach Strasbourg, um gegen die durch Deutschland und Österreich missachteten Kinder- und Elternrechte zu demonstrieren.
Der Tag der Menschenrechte wird am 10. Dezember begangen und ist der Gedenktag zum Bekenntnis der Vereinten Nationen zu den allgemeinen Grundsätzen der Menschenrechte.
Dies Bekenntnis wurde am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen im Palais de Chaillot in Paris genehmigt und verkündet.
Es handelt sich bei der Deklaration nicht um eine Konvention und damit nicht um allgemeines Völkerrecht.
http://www1.umn.edu/humanrts/instree/b1udhr.htm
https://www.facebook.com/events/133704876778602/

SAGE NEIN, zur Familienzerstörung durch Jugendämter und Familiengerichte.




Liebe Eltern, 
ich Peter Thoma habe diese Community extra für Euch eingerichtet damit Ihr Euch mit anderen betroffenen austauschen könnt. Das Motto lautet, sage NEIN, zum Familienmobbing durch Jugendämter und Familiengerichte was Ihr ja schon kennt. 

Wie Ihr wisst habe ich ja mit einigen Leuten die Demo in München geplant die sehr erfolgreich war und die in den Köpfen der Bürger und betroffenen hängen geblieben ist und sich schon kleine Dinge geändert haben. Nun hätte ich das ohne Euch alle nicht geschafft, den Ihr seit die Kraft die so eine Bewegung vorantreibt und erfolgreich macht. Viele von Euch haben mich schon gefragt ob wir nicht kurzfristig in Ihrer Stadt eine Demo machen könnten, dazu muss ich sagen das eine Demo sehr gut geplant werden muss und dies auch Finanzielle Hilfe benötigt die wir leider bis heute nicht erhalten haben und zum großen Teil alles selbst finanzieren was nicht immer einfach ist. 

Da viele von Euch sehr gute Ideen haben die wir auch umsetzten können, bedarf es zu einer sehr guten Zusammenarbeit. Aus diesem Grund möchte ich Euch auch an dieser stelle bitten, das Ihr hier Respektvoll miteinander umgeht und keinen beleidigt oder beschimpft.  Wir sitzen alle im selben Boot und wir alle sind betroffene und benötigen oft die Hilfe von anderen, sei es um tröstende Worte oder kleine Tipps die einem in manchen Situationen schon ein Stück näher ans Ziel bringen. 

So nun ladet eure Freunde ein und macht diese Community bekannt, den nur so können wir die Bürger dieses Landes über das aufklären was wir mit vielen Jugendämter und Familiengerichte erleben. 

Gruß Peter Thoma

Das deutsche JUGENDAMT - eine undurchsichtige, nicht demokratische, illegale Institution...



Das deutsche JUGENDAMT - eine undurchsichtige, nicht demokratische, illegale Institution - hat nicht nur den Tod von Lea-Sophie, sondern den Tod von abertausenden anderen unbekannten Kindern, verursacht. Keiner der dort arbeitenden deutsch-legalen Kinderklauer wird je Verantwortung übernehmen. Warum sollten sie auch ?

Kinderklau, Kinderverschleppung, Kindeshandel, Geheime Aktenführung, verbale und rechtliche Bedrohung der Eltern und der Kinder, Demütigungen, Lügen, alles das wozu Kleinstbeamte im JUGENDAMT befugt sind, ist deutsch-legal. Dieses Verhalten wird durch deutsche Juristen (Richter und Anwälte mit den Lokalpolitikern zusammen ) gedeckt und sogar verteidigt. Sogar Politiker, wie Herr Rainer Wieland (Anwalt und Euroabgeordneter) bemühen sich diese Realität vor den anderen EU Mitgliedern heftigst zu verschweigen und zu vertuschen.

Das deutsche JUGENDAMT hat sich, trotz aller heftigen Propaganda, zu einer einmaligen Familienterrororganisation in Europa gewandelt, wovor Eltern ensthaft sich fürchten müssen.

Vernünftige Deutsche sollten sich Gedanken darüber machen, wer das JUGENDAMT organisiert hat (1936), welche Funktion es hatte und heute hat (politische Kontrolle der Familien), wer Entscheidungen trifft (der Jugendhilfeausschuss), wie sie getroffen werden (in geheimer Sitzungen), woraus sich Jugendhilfsausschüsse zusammensetzen (Politiker, Jugendamt, Richter, Polizei, Schule, Heimbetreiber, Anwälte).

Angesichts dessen muss den Profiteuren des deutsch-legalen Kindschaftshandels (Träger der Jugendhilfe, Pseudo-Experten, Anwälte, ...) DREI Fragen gestellt werden :
- Wieso werden Familien durch eine geheime undurchsichtige politische Institution, das JUGENDAMT, kontrolliert ?
- Wer profitiert wirtschaftlich von der illegalen Insitution Jugendamt ?
- Führt mehr jugendamtliche Erpressung zu weniger Kinder oder weniger jugendamtliche Erpressung zu mehr Kinder ?

Nun zu Lea-Sophie zurück, warum Mitarbeiter des lokalen JUGENDAMTES nur angezeigt werden 'sollen' und nicht schon längst in Untersuchungshaft sitzen, bleibt rätselhaft. Vielleicht liegt es daran, dass Deutsche nicht wissen, was das deutche Jugendamt eigentlich ist .

Ihr Familienfreundlicher Landrat


Leserkommentar :http://jugendaemter.blogspot.de/

 

2012/11/20

Verschleppung Jugendamt - Will you listen? - Werden Sie mir zuhören? Ein deportierter Junge berichtet




http://www.dailymotion.com/video/xb4p1o_will-you-listen-werden-sie-mir-zuho_news?search_algo=2#.UKVfxGdN9Rk

Von 4minus1
 



Jugendämter in der Kritik Wegnehmen ist das Einfachste

Die Schicksale vernachlässigter und getöteter Kinder bewegen die Nation. Von solchen, die aus falscher Fürsorge von ihren Eltern getrennt werden, erfahren wir zu wenig.
Bei den Hoffmanns ist es wuselig wie in einer Kindertagesstätte, gemütlich und ziemlich bunt. Überall laufen Kinder herum. In der Küche mit den blau-weiß getupften Wänden bollert ein Holzofen, ein angeschnittener Apfelkuchen steht auf der Anrichte, am Tisch sitzen Siegfried und Caroline Louise Hoffmann. Der 39 Jahre alte kaufmännische Angestellte ist in Elternzeit, seine gleichaltrige Frau Caroline Louise sitzt als Vollzeitkraft bei Rewe an der Kasse. Das jüngste ihrer sieben Kinder ist ein Jahr alt, das älteste zwölf.

Wenn es nach dem Amtsgericht der Stadt Soest geht, dann „müssen die Eltern mit Sorgerechtsmaßnahmen bis zum Entzug der elterlichen Sorge rechnen“, falls sich herausstellen sollte, „dass die Kinder Entwicklungsdefizite aufweisen und diese Defizite mit der Wohnsituation zusammenhängen“. So steht es in einem Schreiben vom 23. Januar. Im Klartext: Die 140 Quadratmeter Wohnraum, die der Familie zur Verfügung stehen, könnten das Kindeswohl gefährden.


Wie konnte es so weit kommen?
Ein Rundgang durch das renovierungsbedürftige ehemalige Bauernhaus: Die Tenne und ein weiteres unbeheizbares Zimmer im Erdgeschoss dienen als Abstellräume. Neben der Küche liegen das Elternschlafzimmer, in dem auch der Computer steht, und das Zimmer des einzigen Sohnes der Familie. Darin hockt der neunjährige Johannes auf dem Teppichboden und baut eine „Roller Coaster“-Achterbahn mit Looping zusammen. Er ist schon ziemlich weit. Im ersten Stock teilen sich die drei älteren Mädchen ein etwa dreißig Quadratmeter großes Kinderzimmer, die drei jüngeren ein kleines Zimmer, in das außer den drei Betten nicht viel hineinpasst. Ein weiteres Zimmer wird gerade umgebaut, ein Bad ist für alle da. Zu dem ländlich gelegenen Haus gehört ein 3400 Quadratmeter großes Grundstück mit Obstwiese, auf dem sich allerlei Spielgeräte befinden. Wenn man sieht, wie die Kinder mit den Eltern umgehen und die Eltern mit den Kindern, dann glaubt man eines ganz sicher zu wissen: dass diese Familie glücklich wäre, wenn nicht das Damoklesschwert des Sorgerechtsentzugs über ihr hinge. Wie konnte es so weit kommen?



Alles begann nach der Geburt der kleinen Lena im vergangenen Jahr. Damals beantragten die Hoffmanns beim Bürgermeister der Stadt Soest die Patenschaft des Bundespräsidenten, die verheirateten deutschen Ehepaaren für das siebte gemeinsame Kind zusteht. Sie ist verbunden mit einer Zahlung von 500 Euro, die die Familie mit ihrem Nettoeinkommen von 1377 Euro (plus 1178 Euro Kindergeld) gut gebrauchen konnte. Ein Jugendamtsmitarbeiter kam ins Haus, um die Urkunde und das Geld zu überreichen, sah sich um und sagte: „Das ist doch alles hier nicht das Richtige, das ist doch nicht das Gelbe vom Ei“ - so erinnert sich Siegfried Hoffmann. Es folgte ein Hilfeplangespräch mit dem Amt, bei dem herauskam, dass der Vater ein weiteres Kinderzimmer herrichten sollte - was er auch tat. Er zersägte und verfeuerte die Eichengarnitur und löste das Wohnzimmer auf, in dem nun Johannes wohnt. Bei der Kinderbetreuung unterstützte ihn in dieser Zeit für drei Stunden am Tag eine vom Amt gestellte Praktikantin. So weit, so sinnvoll.


Ein unbeheizbares Kinderzimmer?
Doch dann stellte das Amt weitere Forderungen, und die gingen den Hoffmanns gegen den Strich: Sie sollten eine Zentralheizung einbauen, eine neue Haustür einsetzen, eine Spülmaschine kaufen, für die sie keinen Platz haben, und einen Trockner, obwohl sie schon einen besitzen und nicht benutzen, „weil die Wäsche da immer so zerknautscht rauskommt und er so viel Strom verbraucht“. Sie sollten die Waschmaschine in die Tenne stellen, „obwohl sie da kaputtfrieren könnte und ich dann immer einen weiten Weg hätte, wenn ich noch zwei auf dem Ofen erhitzte Kessel heißes Wasser in die Trommel kippe, um Strom zu sparen“, sagt Hoffmann. Und sie sollten ein weiteres Zimmer als Kinderzimmer herrichten, obwohl dieses Zimmer gar nicht beheizbar ist. „Das habe ich sogar gemacht - um sie loszuwerden“, sagt Hoffmann. Doch ohne Erfolg.
Die Betreuerin von der Diakonie, in deren Obhut die ambulante Erziehungshilfe in Soest liegt, kam weiterhin einmal die Woche, „stapfte bei uns durchs Schlafzimmer und gab Kommandos, welche Möbel wir als nächstes kaputtzuhauen hatten“. 

Den Hoffmanns war sie unheimlich. „Die guckte uns nicht in die Augen, die Kinder nässten sich ein, wenn sie da war, und meine Frau und ich wurden krank. Wir fühlten uns wie in einer Falle, wir haben gespürt: Die nehmen uns die Kinder weg, wenn wir nicht parieren.“ Wenn Siegfried Hoffmann von dieser Dame erzählt, dann hört sich das so an, als habe die Familie nie eine Chance gehabt: „Sie hat uns alle Sachen schlechtgemacht.“ Sogar das Obst aus dem Garten habe sie „Dreck“ genannt. „Sie hat nie gefragt, sondern immer nur draufgehauen. Wie wenn jemand aus einer ganz anderen Welt kommen würde, der nicht versteht, was hier läuft. Dabei leben wir nur so, dass wir mit unserem Einkommen zurechtkommen.“ Irene Düring, Leiterin des Fachbereichs Jugend, Familie und Schule bei der Diakonie Ruhr-Hellwig, sagt dazu: „Was Herr Hoffmann behauptet, entspricht nicht den Tatsachen“ - die Familie habe aber Anspruch auf Datenschutz.


„Arrogantes und ignorantes Vorgehen“
Im Dezember eskalierte die Lage, denn Siegfried Hoffmann beschwerte sich bei Jugendamt und Diakonie über „das arrogante und ignorante Vorgehen“ und weigerte sich, weitere Hilfe anzunehmen. Daraufhin kam Familienrichter Ulrich Vennemann ins Haus, sah sich um, monierte neben der räumlichen Enge „sehr beschränkte Budgets“ und „wechselnde Elternrollen“ (Siegfried Hoffmann und seine Frau teilen sich die Elternzeit) und ordnete ein Entwicklungsgutachten der Kinder an. Dieses Gutachten wird zurzeit erstellt. Außerdem legte er der Familie nahe, ihr schuldenfreies Eigenheim zu verlassen. Das Jugendamt bot von sich aus eine Wohnung in einem sozialen Brennpunkt an, dem Englischen Viertel in Soest. Der Anwalt, Jochen Libertus, ist entsetzt: „So einen massiven Fall habe ich noch nicht gehabt.“


Und doch ist dies kein Einzelfall. Allein in den vergangenen zwei Jahren sind beim Petitionsausschuss des Europaparlaments mehr als zweihundert Schreiben eingegangen, in denen diskriminierende Praktiken und parteiische Entscheidungen deutscher Jugendämter angeprangert werden. Inès Ayala Sender, Mitglied des Ausschusses, sagt: „Die Deutschen haben erkannt, dass es in einigen Fällen eine unprofessionelle Betreuung durch Jugendamtsmitarbeiter gegeben hat.“ Der Vertreter Deutschlands bei der EU habe eingestanden, dass das an der unzulänglichen Ausbildung vieler Jugendamtsmitarbeiter liege. Den Kommunen fehle das Geld für Qualifizierungsmaßnahmen. „Das ist für uns inakzeptabel, wenn es um die fundamentalen Rechte von EU-Bürgern geht“, sagt Frau Sender.


Er wollte ihr Papier in den Mund stopfen und sie anpinkeln
Ein Beispiel für eine der Petitionen, willkürlich herausgegriffen: Absender sind Frank und Sabine M. aus Mönchengladbach, sie schreiben: „Unsere Tochter Jessica, geb. 21. 05. 1997, lebt seit vier Jahren im Kinderheim Schloss Dilborn. Wie es dazu kam und aus welchem Grund wir Sie um Hilfe bitten, entnehmen Sie bitte dem folgenden Bericht.“ Es folgt ein dreißig Seiten langes Schreiben, in dem unter anderem geschildert wird, wie die sechsjährige Jessica nach einem stationären Aufenthalt in der Jugendpsychiatrie Viersen berichtet, ein Pfleger habe sie nachts aus dem Bett geholt. „Sie musste sich im Büro auf einen Stuhl setzen, er wollte ihr Papier in den Mund stopfen und sie anpinkeln. Er (. . .) drohte ihr: ,Wenn du deinen Eltern was erzählst, dann kommst du ins nasse kalte Grab, dann haben deine Eltern keine Jessica mehr.'“
Viele der Familien, die solche Petitionen beim Europaparlament einreichen, werden von Elisabeth Sodies begleitet. Sodies ist 66 Jahre alt, war lange Vertriebsleiterin im Versicherungswesen und ist nun ehrenamtlich als Vizepräsidentin des gemeinnützigen Vereins „Curare“ tätig, der sich für die Beachtung der Menschenrechte in Gesetzgebung und Verwaltung einsetzt. Sie betreut permanent etwa vierzig Kindesentzugsfälle, allein in den vergangenen anderthalb Jahren konnten sieben davon erfolgreich beendet werden - die Eltern bekamen ihre Kinder zurück. Gegen deutsche Jugendämter erhebt sie schwere Vorwürfe: „Ich habe noch nie eine Akte gesehen, in der nicht ganze Seiten fehlten oder Stellen geweißt waren.“ Fast jede Woche bekommt Sodies einen neuen Fall auf den Tisch, oft in Form von E-Mails wie dieser: „Mein Sohn wurde am 1. 3. 2008 in der Klinik Bielefeld geboren. Am nächsten Morgen hat das Jugendamt meinen Sohn ohne Beschluss mit unbekanntem Ziel in eine andere Klinik verlegt ...“


„Deutschland hält sich nicht an die EU-Gesetze“

Manche Familien begleitet Sodies bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, dort haben in den letzten sechs Jahren zwei Familien recht bekommen. Sie erhielten Schadensersatz in Höhe von insgesamt 50.000 Euro, was allerdings nicht unbedingt dazu geführt hat, dass der deutsche Staat ihnen die Kinder zurückgegeben hat. „Deutschland hält sich nicht an die EU-Gesetze“, klagt Sodies. Und der ehemalige Präsident des EGMR, Luzius Wildhaber, forderte vor zwei Jahren anlässlich eines Kindesentzugsfalles, in dem deutsche Richter ein Straßburger Urteil ignorierten, Deutschland solle sich „näher mit dem System der Menschenrechte befassen“, es gebe da offensichtlich „einige Wissenslücken“.

Staatliche Willkür und Machtmissbrauch werfen auch Gudrun und Hubert Busekros aus Erlangen dem örtlichen Jugendamt vor. Es ließ ihre fünfzehnjährige Tochter Melissa erst in die Kinder- und Jugendpsychiatrie einweisen und dann einer Pflegefamilie übergeben, weil das Kind zu Hause unterrichtet worden war und die Eltern sich geweigert hatten, Melissa amtlich begutachten zu lassen. Nach dem Entzug des Sorgerechts bescheinigte ein Gutachter Melissa, „krankheits- und behandlungsuneinsichtig“ zu sein und ihr Verhalten als „völlig normal“ anzusehen. Auch zeige sie „Loyalität mit dem Vater und bedingungslose Solidarität mit der Familie“. Aus einem internen Schreiben des Amtes, das dieser Zeitung vorliegt, geht hervor, dass sich die beteiligten Jugendamtsmitarbeiter nach der Durchsicht dieses Gutachtens fragten, ob der Entzug des Sorgerechts aufrechterhalten werden dürfe, da eine Gefährdung des Kindeswohls nicht zu erkennen war. Dennoch blieb Melissa weitere vier Wochen bei der Pflegefamilie. Dann lief sie weg - zurück zu den Eltern, was schlussendlich die Feststellung des Oberlandesgerichts Nürnberg zur Folge hatte, dass „ein erneutes akutes Einschreiten“ nicht notwendig sei und Melissa bei ihrer Familie bleiben könne.


„Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen“

Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, brauchen einen guten Anwalt. Wenn sie sich den irgendwann nicht mehr leisten können, geht es ihnen wie Ellen Jordan, deren fünfzehnjähriger Sohn Sven im vergangenen Jahr vom Kreisjugendamt Amberg-Sulzbach mit Hilfe der Polizei in die Kinder- und Jugendpsychiatrie des Universitätsklinikums Erlangen gebracht wurde. Sein Vergehen: Er hatte sich wiederholt über extremes Mobbing in der Schule beschwert und deswegen nur noch sporadisch den Unterricht besucht. In der Psychiatrie wurde die Diagnose „soziale Phobie, schulvermeidendes Verhalten, ausgeprägte soziale Defizite und Überfürsorge der Mutter“ gestellt. Sven landete im Kinderheim. Ein niedergelassener Psychiater und Mobbing-Spezialist, den die Mutter zu Rate zog, attestierte dem Jungen hingegen lediglich eine traumatische Belastungsstörung, deren Ursache der schulische Konflikt sei. Seiner Meinung nach war die Zwangsunterbingung Svens im Heim als Straftat zu werten. 

Genau wie Melissa lief Sven nach einem halben Jahr von dort auch einfach weg - zurück nach Hause. Anschließend übertrug das Amtsgericht, dem Ellen Jordans Anwalt inzwischen mit Strafantrag gedroht hatte, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zurück auf die Mutter. Die ist nun zwar glücklich, aber finanziell ruiniert: „Es ist Wahnsinn, gegen das Jugendamt zu kämpfen. Die Prozesskostenhilfe ist nicht so hoch, dass man sich einen guten Anwalt leisten kann. Und wenn man einen teureren Anwalt wählt, ist man irgendwann pleite. Darauf warten die.“

Uwe Jopt, Professor für Psychologie an der Universität Bielefeld und Gutachter an zahlreichen Familiengerichten, meint: „Wenn das Kind aber erst mal entzogen ist, braucht man den Anwalt erst recht, denn dann passieren die bösen Geschichten.“ Jeder Kontakt zu den Kindern werde unterbunden, und selbst wenn sich die Verhältnisse zu Hause besserten, denke niemand an Rückführung. „Nach ein, zwei Jahren Kontaktsperre wollen dann auch die Kinder nicht mehr nach Hause zurück.“


Lieber einmal zu viel als zu wenig gesorgt

Zu Recht ist die Öffentlichkeit alarmiert, wenn Fälle von Kindesvernachlässigung oder gar Kindstötungen bekanntwerden. Oft stehen dann die Jugendämter mit am Pranger. Amtlicher Übereifer gegenüber Familien in prekären Situationen wird dagegen eher mit Schulterzucken quittiert: Die werden schon ihre Gründe haben. Dabei kann eine Zwangstrennung von Eltern und Kindern ebenso dramatische Folgen haben wie Kindesmisshandlung. 
Dennoch wird der Bundestag noch in diesem Monat durch eine Novellierung des Paragraphen 1666 im Bürgerlichen Gesetzbuch den Sorgerechtsentzug erleichtern. Künftig muss das Jugendamt vor Gericht nicht einmal mehr der Nachweis elterlichen Versagens führen, um einen solchen Eingriff zu erwirken. Liudger Berresheim, Koordinator für Kinderrechte im Verein Familiennetzwerk Deutschland, befürchtet von dieser Gesetzesänderung ein weiteres Vordringen staatlicher Erziehungskontrolle: „Viele Ämter sind da doch ganz pragmatisch. Es ist weniger Arbeit, die Kinder einfach aus den Familien zu nehmen, als für Besserung innerhalb der Familie zu sorgen. Mit dem Entzug des Sorgerechts ist dem Kindesschutz ganz schnell Genüge getan. Das Kindeswohl bleibt dann eben auf der Strecke“, sagt Berresheim. Und der Gutachter Uwe Jopt meint: „Das große Problem der Jugendhilfe ist: Es werden vorschnell zum vermeintlichen Schutz der Kinder Maßnahmen eingeleitet, die tatsächlich auf eine Gefährdung der Kinder hinauslaufen. Nach dem Motto: Lieber einmal zu viel als zu wenig gesorgt.“

Manchmal kann ein Anstoß von außen Ämter und Gerichte allerdings dazu bringen, einen beabsichtigten Sorgerechtsentzug zu überdenken. Die Not der Familie Hoffmann aus Soest könnte sich schon bald in Wohlgefallen auflösen. Am 1. April wird sie in ein 180 Quadratmeter großes Haus mit zwei Bädern, Zentralheizung und großem Garten einziehen. Die Eigentümerin, die auf ihren Fall durch die örtliche Presse aufmerksam wurde, überlässt ihnen das Haus für 500 Euro Kaltmiete. Und Familienrichter Vennemann, der in dem Schreiben vom 23. Januar noch mit dem Entzug des Sorgerechts gedroht hatte, ruderte in einem Telefonat mit dieser Zeitung ganz weit zurück: „Das Schreiben war vielleicht ein bisschen unglücklich formuliert. Eigentlich wollte ich damals nur Druck machen, dass sich etwas an der Wohnsituation ändert. Ich will den Eltern die Kinder nicht wegnehmen. Die sind ja durchaus bemüht. Und wenn bei dem Entwicklungsgutachten herauskommen sollte, dass die Kinder Entwicklungsstörungen haben, dann gehe ich davon aus, dass die Eltern das als Aufforderung begreifen werden, Hilfe anzunehmen.“

Lichtermeer für Kinder und gegen Gewalt und Missbrauch Öffentliche Veranstaltung · Von Luca Kinderschutzverein



  • Stock im Eisn Platz, 1010 Wien, U1 Stefanplatz

  • Wir zünden ab 18:00 Uhr Fackeln und Kerzen für unsere Sternenkinder an.
    Stelvertretend für die Kinder die dieses Schicksal noch immer leiden und mit Gewalt und Missbrauch leben müssen.
    Wir werden dann Weiße Luftballons mit persönlichen Wünschen und Grußbotschaften in den Himmel zu den geschundenen Selen schicken.
    Luftballons,Fackeln und Kerzen sind vorhanden aber es würde uns freuen wenn ihr auch noch was mitbringt.
    Des weitern wird für alle Kinder und Menschen die gelitten oder noch leiden gebetet.

    Bitte um Zusagen die hier auch wirklich kommen.

    Bernhard mit Adriana und Emina an der Hand und allen Kindern im Herzen

2012/11/18

Zunehmende Angst vor den Jugendämtern.....

 

 

Zunehmende Angst vor den Jugendämtern behindert den Kinderschutz

11.10.2012
Die BAG ASD/KSD (Bundesarbeitsgemeinschaft Allgemeiner Sozialer Dienst, Kommunaler Sozialer Dienst) stellt eine zunehmende Angst der Bevölkerung vor einer Kontaktaufnahme zu den Jugendämtern fest.
Die Diskussion um vernachlässigte und misshandelte Kinder führt bereits seit längerer Zeit zu einer verstärkten Kritik an der Arbeit Sozialer Dienste in den Jugendämtern. Aktuelles Beispiel ist der Fall eines im Kellerraum aufgefundenen, vernachlässigten Kindes im Kreis Segeberg (Schleswig-Holstein). Jeder dieser Fälle ist sorgfältig zu prüfen. Die Öffentlichkeit und beteiligte Personen haben ein Recht darauf, dass gegebenenfalls deutlich werdende Schwachstellen im Kinderschutzsystem und Fehlverhalten von Beteiligten nachgegangen wird und Maßnahmen der Fehlervermeidung ergriffen werden.

„Die pauschale Kritik an der Jugendhilfe und der Ruf nach einem stärkeren Eingriff der Jugendämter, wie anlässlich der Vorkommnisse im Kreis Segeberg geäußert, nehmen zu“, so Ingrid Gissel-Palkovich, Professorin für Soziale Arbeit an der Fachhochschule Kiel. Insbesondere seitens der Politik werden Forderungen nach neuen gesetzlichen Regelungen, unangemeldeten Hausbesuchen, schärferen Eingriffen und dem verstärkten Einsatz von Hebammen laut. Diese Forderungen werden das eigentliche Ziel - die Stärkung des Kinderschutzes – verfehlen.

Im Gegenteil: Sie tragen zu Verbreitung und Verfestigung von Ressentiments gegenüber den Jugendämtern und den dort tätigen Fachkräften in der Bevölkerung bei, erschweren somit den Zugang zur Jugendhilfe und behindern den Kinderschutz.
Die Sozialen Dienste der Jugendämter haben die Aufgabe, Eltern und ihre Kinder dort zu unterstützen, wo Hilfe notwendig ist. Dies erfolgt vor allem durch beratende und unterstützende Hilfen bei der Erziehung, wie etwa in Form einer ambulanten Familienhilfe. Besteht hingegen eine Gefahr für das Wohl eines Kindes, so haben die Jugendämter einen Schutzauftrag, dem sie konsequent, aber auch dem Einzelfall angemessen, nachkommen - etwa durch die sofortige Inobhutnahme eines Kindes.
Der schwierige Abwägungsprozess zwischen Hilfe durch Unterstützung und Hilfe durch Intervention ist die tägliche Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialen Diensten der Städte und Kreise in unserem Land. Die damit verbundenen Anforderungen sind in den letzten Jahren sowohl quantitativ als auch qualitativ erheblich gestiegen:
So leisten die Jugendämter in einer großen Anzahl von Familien auf Antrag der Eltern Hilfen in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form, und das insbesondere bei denen, die von sich aus kaum in der Lage sind, eigenständig Hilfen zu erschließen – Kinder im Alter unter 6 Jahren.

Betrug die Anzahl begonnener Hilfen (zur Erziehung) 2005 noch 63 Hilfen je 10.000 der unter 6-jährigen, waren dies 2010 schon 108 Fälle; ein Anstieg von über 70 % (KOMDAT; akjstat, 3/11, S.5).
Auch bei den vorläufigen Schutzmaßnahmen gibt es eine deutliche Steigerungsrate. Wurden 2005 noch 25.664 Kinder und Jugendliche durch die Jugendämter in Obhut genommen, also vorläufig außerhalb der eigenen Familie untergebracht, waren dies 2011 schon 38.456; davon 28.429 auf der Grundlage einer festgestellten Gefährdungssituation (KOMDAT, akjstat, 2/12, S.10).
Die Zahlen verdeutlichen den immensen Aufgabenzuwachs der Jugendämter in den letzten Jahren und belegen, dass diese in der Regel ihrem Auftrag von Prävention und Intervention verantwortlich nachkommen.

„Die Arbeit der Sozialen Dienste ist Arbeit in einem Hochrisikobereich“, erläutert Anselm Brößkamp, Leiter eines sozialen Dienstes in Schleswig- Holstein. In zum Teil hochbelasteten Familiensystemen kann es immer wieder geschehen, dass, trotz fachlicher Unterstützung und Kontrolle durch die Jugendhilfe, Familien Reaktionen und Handlungsweisen zeigen, die nicht vorhersehbar waren und in deren Folge Kinder Schaden nehmen. Hierauf weist die BAG ASD/KSD ausdrücklich hin.
Den Eindruck erwecken zu wollen, Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern seinen mit Maßnahmen der Kontrolle, des Eingriffs und weiteren gesetzlichen Regelungen in jedem Fall zu verhindern, ist falsch und legt die Vermutung nahe, dass hier lediglich vorgetäuschter Handlungswille demonstriert werden soll. Auch das damit in der Öffentlichkeit hervorgerufene bzw. verfestigte Negativbild der Jugendhilfe bzw. der Jugendämter trägt nicht zur Stärkung des Kinderschutzes bei.

Notwendig sind insbesondere zwei Maßnahmen:

  • es bedarf einer ausreichenden personellen Ausstattung der Sozialen Dienste in den Jugendämtern. Die Sozialen Dienste der Jugendämter sind strukturell personell unterbesetzt und in vielen Kommunen kaum noch in der Lage, ihre verantwortungsvolle Aufgabe mit Engagement und in fachlicher Qualität wahrzunehmen. Trotz personeller Verstärkungen der ASD/KSD in den vergangenen Jahren hat sich das Verhältnis von Personal zu Fallzahl im Zeitraum 2006 bis 2010 weiter verschlechtert. Ohne personelle Verstärkungen, bei gleichzeitiger weiterer Qualifizierung der Fachkräfte wird es nicht gelingen, den Kinderschutz in Deutschland zu stärken
  • es bedarf einer Wiederherstellung von Vertrauen der Bevölkerung in die helfende und unterstützende Arbeit der Jugendämter. Nur so wird es gelingen, dass Eltern und Kinder, auch in schwierigen Lebenssituationen, den Kontakt zur Jugendhilfe aufnehmen.
  •  
Wird weiterhin der Eindruck gestärkt, Aufgabe der Jugendämter sei es vorrangig unangemeldete Hausbesuche zu machen und Kinder von ihren Eltern zu trennen, werden Eltern und Kinder es zusehends vermeiden, überhaupt mit dem Jugendamt in Kontakt zu kommen. Eltern werden versuchen, ihre Schwächen und Unzulänglichkeiten zu vertuschen, Kinder und Jugendliche werden es unterlassen, sich selber Hilfen der Jugendämter zu erschließen.
Die BAG ASD/KSD ruft daher alle Verantwortlichen auf, sich dem Kinderschutz differenziert und mit der gebotenen Sachlichkeit zuzuwenden, den Aktionismus zu beenden und für eine ausreichende personelle Ausstattung der Sozialen Dienste einzutreten.
Dazu bedarf es auch einer Fallzahlobergrenze, wie von der BAG ASD/KSD bereits seit längerem gefordert.

Kontakt:

  • Prof. Dr. Ingrid Gissel-Palkovich; ingrid.gissel-palkovich@fh-kiel.de Tel.: 0175/6647120
  • Anselm Brößkamp; a.broesskamp@web.de Tel.: 0171/2474770
Pressemitteilung, Kiel, 9. Oktober 2012

Sorgerechtsverfahren in der Kritik – Schlampige Gutachten



http://www.jugendaemter.com/index.php/sorgerechtsverfahren-in-der-kritik-schlampige-gutachten/




2012/11/15

Familie? Die Politik taugt nicht zum Vorbild

Von Marie Amrhein
picture alliance
Wolfgang Bosbach, Familie
Wolfgang Bosbach, Vollblutpolitiker mit Schwäche zur Selbstreflexion
Kiffen im Fernsehen, Doktorarbeiten abschreiben, Bonusmeilen missbrauchen: Wenn Politiker als Vorbilder versagen, gibt es meistens Ärger. Nur nicht, wenn es um die eigene Familie geht


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Claudia Roth sitzt an eine Wand gelehnt da, sie blickt ins Leere. Verloren sieht sie aus. Die Frau, die bekannt ist für ihre Fröhlichkeit, für ihr lockeres Auftreten in allzu buntem Zwirn. Auslöser war die Frage des Magazins der Süddeutschen Zeitung in der Fotoreihe „Sagen Sie jetzt nichts“: „Sind Sie manchmal traurig, dass Sie keine Kinder haben?“ Claudia Roth ist eine von vielen Politikerinnen, die sich für die Karriere und gegen Kinder entschieden hat. Man könnte auch sagen, die sich nicht dagegen gestemmt hat, dass ihr Leben eine kinderlose Richtung einschlug. Denn Familie und Beruf unter einen Hut zu bringen, ist schwierig in Deutschland. Trotz Kinderbetreuungsoffensive und gelebter Emanzipation, trotz flexibler Frauenquote und Väter-Elternzeit. Geändert hat sich eigentlich nur eines: 
Während früher die Karriere der Frauen, die Kinder bekamen, auf der Strecke blieb, liegt heute auch noch die Karriere der dazugehörigen Männer brach, wenn diese sich um den Nachwuchs kümmern.


So geht es vielen Politikern, die sich im Gehege des Deutschen Bundestages nur eingeschränkt bewegen können. Fraktionssitzungen, Ausschüsse, Bundestagsdebatten. Das Leben des Zoon politikon ist stressig und selten zur Fortpflanzung geeignet. Das wäre nicht ganz so schlimm, wenn es hier nicht um eine Berufsgruppe ginge, deren Vertreter in vielen Bereichen als Vorbilder agieren. Die Beispiel-Funktion gehört quasi zur Stellenbeschreibung des Berufspolitikers dazu.

Wenn Politiker fallen, dann oft, weil sie sich Fehler geleistet haben, die ihre Rolle als Vorbild nicht verträgt: Beim Promovieren abschreiben, einen Kollegen mit den Worten „Ich kann deine Fresse nicht mehr sehen“ beschimpfen, sich von Freunden auf eine Yacht einladen lassen, geschäftlich erworbene Bonusmeilen für private Flugreisen nutzen. Die Öffentlichkeit versteht da keinen Spaß. Es geht sogar so weit, dass darüber diskutiert wird, ob ein Politiker in der Öffentlichkeit kiffen darf. Ich bitte Sie! Haschisch! Man müsste eigentlich fragen, ob ein Minister tatsächlich dieses Land führen kann, wenn er nicht einmal in seinem Leben bewusstseinserweiternde Drogen genommen hat. Das ist aber heute nicht die Frage.

Es geht vielmehr um verschobene Maßstäbe. Was nämlich nur mit einem Achselzucken quittiert wird, ist ein solch entlarvender Foto-Beitrag von Claudia Roth im SZ-Magazin. Oder die tieftraurige Befragung, die Frank Plasberg in seiner Talkshow vor einem Jahr bei seinen Gästen abhielt. Was sie am meisten in ihrem Leben bereuen würden, fragte er und bekam von den vier männlichen Besuchern drei Mal die gleiche Antwort: Dass sie nicht genügend Zeit mit ihren Kindern verbracht hätten.

Da stand neben Peter Maffay, Günter Wallraff und Michael Jürgs ein CDU-Politiker Wolfgang Bosbach, der sagte: „Das Beste, was ich in meinem Leben gemacht habe, hat nichts mit Politik zu tun. Das sind Caroline, Nathalie und Viktoria. Und wenn ich etwas zutiefst bereue, dann ist es, dass ich nicht mehr Zeit mit den Kindern verbringen konnte.“
Seite 2: Ein Jahr danach spricht Bosbach über seinen Krebs und stürmt wieder in den Bundestag
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zum Dossier Sehnsucht Familie - Hoffnung oder Horror

PAS - Eltern Kind Entfremdung - Umgangsvereitelung


 

Zum Streit um PAS
Siehe auch unter Themen - Recht - PAS   [mehr]


Frankfurter Appell

Ergebnisse des PAS-Kongresses in Frankfurt am 19. Oktober 2002:

 
Ursula Kodjoe, Freiburg:
Ein Überblick zur aktuellen Forschungslage bei Elternentfremdung

 
http://www.gwg-gutachten.de/pages/Gerichtsurteile/AGEbersberg002F0032600.html
Ich habe bisher noch nie einen Beschluss gesehen, der die Kindeswohlgefährdung durch die Umgangsverweigerungshaltung der Mutter so deutlich herausgearbeitet hat und entsprechende Konsequenzen daraus zieht. Die Richterin stellt fest: Das Kind leidet an PAS, eine Kindeswohlgefährdung liegt in dem Maße vor, dass eine Herausnahme aus dem mütterlichen Haushalt in Betracht zu ziehen ist.

 
Das Parental Alienation Syndrom, das Wohl und die Interessenvertretung des Kindes
Vortrag von Dr. Wilfrid von Boch-Galhau am 14.6.99  im "Treffpunkt Gesundheitsvorsorge", Wiesbaden
 

Familienkriege - die Entfremdung von Kindern
 

Rituale der Umgangsvereitelung bei getrenntlebenden oder geschiedenen Eltern
Eine psychologische Studie zur elterlichen Verantwortung von Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner, Oerlinghausen

Szenarien der Entfremdung im elterlichen Trennungsprozeß

Entwurf eines Handlungskonzepts von Prävention und Intervention  von  Prof.Dr.rer.nat.Wolfgang Klenner, Oerlinghausen

Ein Zwei-Phasen-Modell zu PAS

Uwe Jopt, Universität Bielefeld

Das Parental Alienation Syndrom

Das Wohl und die Interessenvertretung des Kindes von Dr. Wilfrid von Boch-Galhau

Störungen bei den persönlichen Kontakten - die Elternentfremdung

Das Parental Alienation Syndrome (PAS) von Ursula Birchler Hoop

Frühzeitig einsetzende, informelle oder normative Umgangshilfe
Ein Modell zur Verhinderung des Eltern-Entfremdungs-Syndroms (PAS) von Robert Emmanuel Mayer, Dipl.-Psych.

PAS – Die feindselige Ablehnung eines Elternteils durch sein Kind
von Ursula Kodjoe

Guter Papa, böse Mama oder auch umgekehrt
Kinder haben ein Recht auf beide Eltern und das Recht, beide zu lieben – PAS, ein Begriff für ein Trauma von Christine Brinck

Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern:

Psychosoziale Diagnostik und Orientierungskriterien für Interventionen von Walter Andritzky

Parental Alienation Syndrome:
Nicht instrumentalisieren lassen von Walter Andritzky

Umgangsverweigerung - Störung des Kindeswohls
Väterradiosendung vom 30.05.02 mit Susanne Schneider

Böser Vater ich will nicht zu dir - Umgangsverweigerung von Trennungs- und Scheidungskindern
Väterradiosendung vom 18.09.03
Gäste:
Sabrina Schumacher - gestohlene Eltern
Gerhard Hanenkamp - gestohlene Kinder
Gabriele Heder - Leiterin des ASD des Jugendamtes Halle
Dr. Steffen Dauer - Gutachter am Rechtspsychologischen Institut Halle
Prof.Uwe Jopt - Universität Bielefeld und Experte für Elternentfremdung (PAS)
   

02/15 Umgangsrecht: Tagesseminar "Richtiges Verhalten im Umgangsrechtsstreit"



Veröffentlicht am 14.11.2012 von
 
Zehntausende von Kindern verlieren jedes Jahr in Deutschland durch Scheidung oder Trennung einen Elternteil in ihrem alltäglichen Leben. Jedes zweite Kind hat nach drei Jahren keinen Kontakt mehr zum getrennt lebenden Elternteil. Wie man sich im Verfahren richtig verhält, um den Kontakt zum Kind zu bewahren, darüber informierte der Frankfurter Verein Väteraufbruch für Kinder e. V. in einem Tagesseminar unter Leitung des Rechtsanwalts Marcus Gnau am Samstag, dem 20. Oktober 2012 im Saalbau Titus im Frankfurter Nordwestzentrum. Das nächste Tagesseminar zum Thema „Sorgerecht" wird am 19.01.2013 ebenfalls im Saalbau Titus stattfinden.





Verzweifelte kinder in der Alten Mühle in WERL





Verfassungswidrige Inobhutnahme




von Christian Reimann

Das Amtsgericht Osnabrück hatte unseren Sohn im November 2011 in Obhut nehmen lassen. Der entsprechende Gerichtsbeschluß wies Fragwürdigkeiten auf.
Es wurde Beschwerde beim OLG Oldenburg eingelegt. Die Inobhutnahme wurde hier im Dezember 2011 bestätigt. Auch dieser Beschluß hatte fragwürdige Elemente, weshalb eine Verfassungsbeschwerde vorgenommen wurde. Das BVferG hatte im März 2012 beschlossen, daß die Beschlüsse der Fachgerichte verfassungswidrig sind. Der Fall wurde zum OLG Oldenburg zurückverwiesen, damit wir als Beschwerdeführer rasch eine endgültige Entscheidung erhalten.

Zum Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (Aktenzeichen: - 1 BvR 206112 -):
"Es ist nicht hinreichend dargelegt, dass die konkret getroffenen Anordnungen zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich sind. Erforderlich ist eine Maßnahme dann, wenn von den zur Erreichung des Zweckes gleich gut geeigneten Mitteln das mildeste, also die geschützte Rechtsposition am wenigsten beeinträchtigende Mittel gewählt wird (BVerfGE 100, 313 <375>)", so die Bundesrichter auf Seite 8 ihres Beschlusses.

Übrigens: Diese Abwägung hätte auch das hiesige Jugendamt gemäß § 8a SGB VIII vornehmen müssen.
Es hätte nach Verwandten gesucht werden müssen, da "es sich lediglich um eine vorläufige Maßnahme handelte und eine Rückführung des Kindes in den elterlichen Haushalt nicht von vornherein ausgeschlossen werden darf. Aus den angegriffenen Entscheidungen ist jedoch nicht erkennbar, dass diesbezügliche Erwägungen angestellt wurden" ("temporäre Geltung"; Seite 9).

Die Bundesrichter schreiben (auf Seite 10), es sei uns Eltern "besser gedient", wenn lediglich der OLG-Beschluß aufgehoben werde. Und begründet wird dieses so:
Es liege im Interesse von uns Eltern, "möglichst rasch eine das Verfahren abschließende Entscheidung zu erhalten (vg. BVerfGE 84, 1 <5>; 94, 372 <400>)".
(Das hiesige Jugendamt, vertreten durch die federführende Mitarbeiterin des zuständigen Sozialen Dienstes, Frau M. -FH-Absolventin; also lediglich gehobener Dienst, nicht wie sonst üblich bei solchen Entscheidungsbefugnissen: Höherer Dienst - unternimmt nicht lediglich den Versuch des dauerhaften Sorgerechtentzugs, sondern auch die Entscheidung des temporären Entzugs zeitlich in die Länge zu ziehen.)

Es entsteht der Eindruck, daß sowohl das Familiengericht Osnabrück als auch das OLG Oldenburg quasi einseitig den Wünschen des hiesigen Jugendamtes entsprechen, wenn es mit Schreiben vom 17.04.2012 - entgegen des BVerfG-Beschlusses - fordert, Zeugen wie Mediziner lediglich in Osnabrück zu vernehmen (bereits in der Dezember-Verhandlung sind die von uns benannten Zeugen nicht beim OLG vorgeladen worden).

Das Jugendamt der Stadt Osnabrück (die federführende Mitarbeiterin des SD sowie die Vormündin und Mitarbeiter des Adotions- und Pflegekinderdienstes) unternimmt scheinbar nichts, um unseren Sohn wieder zu uns Eltern zurückzuführen. In einem Schreiben an das OLG Oldenburg vom 17.04.2012 schreibt die federführende Jugendamt-Mitarbeiterin wörtlich: "die elterliche Sorge dauerhaft zu entziehen".

Das OLG Oldenburg hat für den 11. Mai 2012 terminiert. Nicht Mitarbeiter des Kindergartens oder Ärzte sind als Zeugen vorgeladen worden, sondern lediglich meine Mutter - ganz und nur im Sinne des hiesigen Jugendamtes.

Das Amtsgericht Osnabrück, bei dem auch über das Umgangsrecht, das grundsätzlich gewährt worden ist, verhandelt wird, verfährt offenbar so als würde es den Beschluß aus Karlsruhe nicht zur Kenntnis nehmen.
Ein Gerichts-Gutachter, der erst während der Verhandlung am 26.04.2012 zum Gutachter bestellt worden ist, war von Anbeginn der Verhandlung im Saal, was nicht korrekt ist. Seine Vorladung lag nicht vor!!! (Ein Verfahrensfehler???)

Der Familienrichter a. D., Herr Bergmann, sagte öffentlich: "Ein Sachverständiger wird dadurch sachverständigt, daß er vom Gericht zum Sachverständigen bestellt wird..." Die Qualifikation werde nicht überprüft; der Sachverständige müsse sich lediglich gut mit dem Richter verstehen
(http://www.youtube.com/watch?v=jorrfRK5W8k , etwa 6. Minute).

Meine Familie mit unserem dreijährigen Sohn sieht sich Vorwürfen des Jugendamtes der Stadt Osnabrück ausgesetzt. Das Vorgehen dieser öffentlichen Institution hat gewisse Parallelen zum "Kutzner-Fall".

Meine Frau ist eine chinesische Staatsbürgerin. In China gibt es kein Jugendamt. Viele Chinesen in Osnabrück haben mir das bestätigt und kennen eine dementsprechende Einrichtung in China nicht.
Das Osnabrücker Jugendamt scheint sich insbesondere nicht für den kulturellen Hintergrund, Traditionen und Sozialisation meiner Frau zu interessieren bzw. diese zu berücksichtigen.
http://www.migazin.de/2011/07/14/obhut-jugendamt-auslaendische-kinder-schutzmassnahme

"Der langfristige Vergleich verdeutlicht den unverhältnismäßigen Anstieg noch einmal: Im Jahre 2006 waren noch knapp 4 600 ausländische Kinder von Schutzmaßnahmen betroffen. Bis 2010 bedeutet das ein Anstieg von fast 77 Prozent innerhalb von fünf Jahren. Im selben Zeitraum betrug der Anstieg bei deutschen Kindern vergleichsweise niedrige 32 Prozent".

Kann es sein, daß deutsche Jugendämter/Gerichte Inobhutnahmen vornehmen, weil sie eine Reise des Kindes/der Eltern ins Ausland -und damit weg vom deutschen Hoheitsgebiet- befürchten?
Sind diese Einrichtungen der Ansicht, das Ausland habe weniger Interesse an einem Wohlergehen dieser Kinder bis zum Erwachsenwerden?
Was ist mit den Rechten unseres Sohnes, seine in China lebenden Großeltern zu sehen?
Was ist mit den Rechten von seinen chinesischen Großeltern?

Vor diesem Hintergrund bekommt die Aussage der federführenden SD-Mitarbeiterin mit FH-Abschluß vom 26. Oktober 2011 in Anwesenheit einer Beiständin eine ganz neue Qualität:
Frau M. vom hiesigen Jugendamt hat keine Angaben zur Art einer möglichen Kindeswohlgefährdung und auch keine Auskunft über mögliche Ziele einer Familienhilfe gegeben; stattdessen fragte sie mich auf recht schroffe, für mich unverschämte Weise, ob meine Frau und ich weiterhin das gemeinsame Sorgerecht ausüben wollen oder ob eine Scheidung angestrebt werde.
Kann es sein, daß in Deutschland ein Kinderhandel insbesondere mit Kindern von ausländischen Eltern(teilen) betrieben wird?

Meine Frau und ich haben Herrn Rechtsanwalt Katenhusen aus Oldenburg beauftragt, uns zu helfen.

Christian Reimann
P.S.: Anfang 2002 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im relativ bekannten Fall Kutzner entschieden und die Eltern bekamen die Kinder zurück. Die Familie Kutzner kam aus dem Raum Osnabrück; zu finden u.a. hier:
http://www.carookee.net/forum/Staatsterror/28/28445332
sowie
http://www.koeppel-kindschaftsrecht.de/uebersetz-kutzner.htm
Interessant auch:
http://www.youtube.com/watch?v=sQlmHeM_aMw



VON: CHRISTIAN REIMANN