2013/06/29

Vorwürfe gegen Heime - Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft


In Brandenburger Therapieheimen sollen Jugendlich misshandelt worden sein. Nach einer Anzeige sieht nun die Staatsanwaltschaft Cottbus den Anfangsverdacht bestätigt - und ermittelt.

Foto: Glanze
 Eines der drei Haasenburg-Heime für schwierige Jugendliche liegt in Müncheberg (Märkisch-Oderland)
Eines der drei Haasenburg-Heime für schwierige Jugendliche liegt in Müncheberg (Märkisch-Oderland)
Die Staatsanwaltschaft Cottbus hat Ermittlungen im Zusammenhang mit den Misshandlungs-Vorwürfen in den drei Therapieheimen für Kinder und Jugendliche der Haasenburg GmbH in Brandenburg aufgenommen. Dies sagte Oberstaatsanwältin Petra Herwig der Berliner Morgenpost. Die Behörden sähen den Anfangsverdacht einer Straftat bestätigt.


Ein 19 Jahre alter früherer Insasse, der 2010 etwa ein halbes Jahr im Haasenburg-Heim in Jessern (Dahme-Spreewald) untergebracht war, habe angezeigt, dass er teilweise mehrere Tage am Bett fixiert worden sei. Er sei derzeit im Maßregelvollzug in Eberswalde untergebracht. "Wir haben die Akten sofort an die Polizei übergeben", sagte Hertwig. Die Ermittlungen würden gegen Unbekannt geführt.
Zudem ist eine zweite Anzeige eingegangen. Sie ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft allgemein formuliert und bezieht sich auf mehrere Vorwürfe zur Haasenburg GmbH. Bis 2010 soll es in den drei Heimen in Brandenburg Fixierliegen und Einheitskleidung gegeben haben, hatte die Tageszeitung "taz" in der vergangene Woche berichtet. Bewohner der Heime in Jessern, Neuendorf in Unterspreewald (Dahme-Spreewald) und Müncheberg (Märkisch-Oderland) seien bei Verstößen gegen die strengen Regeln mit Gesprächsverbot und Einschlüssen bestraft worden. Bei Fixierungen soll es zu Knochenbrüchen gekommen sein. Der Betreiber bestreitet bisher die Vorwürfe.


Kommission soll Tod zweier Bewohner untersuchen

Nun soll auch eine Untersuchungskommission den Misshandlungsvorwürfen gegen Kinder- und Jugendheime in Brandenburg nachgehen. Unabhängige Experten sich dabei auch mit den Umständen des Todes zweier Jugendlicher beschäftigen. Dem brandenburgischen Bildungsministeriums seien zwei Todesfälle in den Heimen für junge Menschen aus schwierigen Familienverhältnissen bekannt, hatte Ministeriumssprecher Stephan Breiding am Montag gesagt.
Im Juni 2005 wurde demnach eine 15 Jahre alte Bewohnerin an einer Schranktür erhängt im Jugendheim Neuendorf gefunden. Ein 16-jähriges Mädchen starb im Mai 2008 in Jessern nach einem Sturz aus dem Dachgeschoss. Im ersten Fall habe es sich um Suizid gehandelt, im zweiten um einen Unfall. Die Staatsanwaltschaft habe damals kein Fremdverschulden oder eine Pflichtverletzung durch die Erzieher gesehen. "Nun soll es um die Frage gehen, ob es neue Erkenntnisse gibt, die darauf hindeuten, dass Fehler in den Heimen gemacht wurden", so Breiding.

Neun Kinder Jugendliche aus Berlin und Brandenburg untergerbracht

In den drei Heimen der Haasenburg GmbH in Brandenburg werden derzeit 79 Kinder und Jugendliche ab zehn Jahre betreut, davon 56 Kinder aus 14 Bundesländern nach der sogenannten richterlichen "Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen", also in geschlossener Unterbringung. Nur Schleswig-Holstein und Bremen haben keine Jugendliche geschickt. Aus Brandenburg sind es sechs, aus Berlin drei Kinder.


Quelle: gma
© Berliner Morgenpost 2013 - Alle Rechte vorbehalten
 
 

Haasenburg: Heimkinder erzählen





Hamburg Journal - 27.06.2013 19:30 Uhr Autor/in: Lara Straatmann
In den geschlossenen Haasenburg-Einrichtungen soll Jugendlichen Gewalt angetan worden sein, wie "die tageszeitung" berichtet. Das Hamburg Journal hat zwei Jugendliche getroffen.
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http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hamburg_journal/media/hamj27885.html



Haasenburg GmbH - Der Horror am Waldrand - Der Staat schickt Kinder und Jugendliche in Heime der Haasenburg GmbH, in denen brutaler Drill herrscht. Die Behörden wissen von den Missständen.

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/haasenburg-gmbh-der-horror-am-waldrand.html
 

Kindesmisshandlung durch Jugendämter und Co



von Monika Armand


Morgens um halb sechs klingelt das Jugendamt und holt das schlafende Kind aus dem Bett. "Ich will nicht" schreit das Kind....und wird mit Gewalt vor den Augen der Mutter und der Schwester mitgenommen. Die Schwester hat das traumatisierende Geschehen mit ihrem Handy aufgenommen....(aus dem Panorama-Bericht vom 22.01.2009)

Kindesentzug auf Verdacht....zwischenzeitlich trauriger Alltag. Familienrichter Ernst-Elmar Bergmann verurteilt das Handeln der Jugendämter, Richterkollegen und psychologischen GutachterInnen, welche - dank ihrer Psycho-Pathologisierung vieler Eltern auf pseudowissenschaftlicher Basis - solches Handelnn"gerichtsfest" machen...... 




Gestern Abend sendete das ARD in "Panorama" einen 12-minütigen erschütternden Beitrag:

Seit 2006 sind die Kindesentzugsmaßnahmen der Jugendämter verdreifacht worden, so die Sendung Panorama (ARD). Die Kinder werden "körperlich" versorgt und "verwahrt". Die psychische Gesundheit der Kinder und Eltern bleibt auf der Strecke. Seriöse Psychologen sprechen in einem solchen Falle von massiven Traumatisierungsfolgen für die Kinder. Traumatisiert mit Hilfe unethisch handelnder Psychologen, Richter, Anwälte und Sozialarbeiter.
 
Sozialpädagogen, Sozialarbeiter und Psychologen, welche offenbar wenig psychologische und pädagogische Kenntnisse haben, entziehen Eltern "vorsorglich" ihre Kinder...zum "Wohl des Kindes".....

Es wird berichtet über gefühllose FamilienrichterInnen, welche Kinder als ihre "Verfügungsmasse" betrachten und VerfahrenspflegerInnen (=Anwälte der Kinder) bestellen, welche sich ihnen nicht in den Weg stellen. Wer es dennoch tut, bekommt Druck.....(siehe auch: Wie es den Kindern im Heim geht interessiert mich nicht, das ist Sache des Jugendamtes )


 
Deutschland sei das einzige Land, dessen Jugendämter ohne jegliche Kontrolle schalten und walten können und den Ruf als "kinderfeindlichstes" Land manifestieren......



 
Die Politik zeigt an der Änderung der Verhältnisse kein Interesse, obwohl zunehmend immer mehr Petitionen und Klagen gegenüber der Petitionsausschüsse, der Bundesregierung und der EU erhoben werden.




So stand gestern in der Stuttgarter Zeitung:


EU rügt Jugendämter
Brüssel: Der Petitionsausschuss des Europaparlaments hat die Bundesregierung aufgefordert, die Arbeit der deutschen Jugendämter besser zu kontrollieren. [...] Das EU-Parlament hatte in den vergangenen zwei Jahren 250 Petitionen von Eltern erhalten, die sich über Eingriffe der Jugendämter in ihre Familien beschwerten.[...] Bedenklich sei auch, dass die Jugendämter einerseits die Urteile der Familiengerichte vollstreckten, andererseits aber auch die Gutachten für diese Urteile erstellten. (c) cob

Viele dieser Schicksale könnten verhindert werden, wenn unseriöse Gutachter einer Überprüfung unterzogen werden würden. Wer helfen möchte: Ich suche fachkundige Personen, welche psychologische Gutachten nach Kriterienkatalogen auf ihre Wissenschaftlichkeit hin überprüfen. Für Dozenten und Professoren an Universitäten gäbe es dabei zahlreiche Beispiele "angewandter (Pseudo-)Diagnostik" zu entdecken..... Email: MonikaAr(at)web.de

Herr Joseph Salzgeber (GWG) sagt zur Wissenschaftlichkeit von psychologischen Gutachten (O-Ton):

Der Vorwurf, dass sich das vorliegende Gutachten nicht zu einer wissenschaftlichen Arbeit entwickclt hat, geht völlig fehl, da ein psychologisches Gutachten nie eine wissenschaftliche Arbeit sein kann.


Auf der Webseite der GWG steht dazu "Wir über uns":

 

Die GWG-Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie und die afp sind ein Zusammenschluß von Diplom-Psychologen und Fachärzten, die auf dem forensischen Gebiet als Sachverständige tätig sind.


Vielleicht kann jemand diese Logik erklären ?..... Ist etwas beweiserheblich, wenn es gar nicht wissenschaftlich ist ? Wozu gibt es psychologische Gutachten, wenn diese gar nicht wissenschaftlich und beweiserheblich sind?

....mangelnde Ethik und Moral der Wissenschaftler oder gar keine Wissenschaft???
 

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http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/das-geschaft-mit-dem-kindeswohl-alltag_20.html 

2013/06/27

An den Landtag, Willkür des Jugendamtes


Willkür des Jugendamtes.

Willkür des Jugendamtes.

    1. nicole merten-panitz
    2. Petition von
      51399 burscheid, Deutschland
  1.  
Wir kämpfen um unsere Enkelkinder !!!
Wir sind leidenschaftliche Großeltern (59 J + 42 J.) und möchten unsere geliebten Enkelkinder bei uns aufnehmen. Dieses wird uns aus unerklärlichen Gründen seitens des Jugendamtes verwehrt !


Die Vorgeschichte :
Durch eine Aussage der "Hausmeisterin" unserer Tochter (24 J.) beim Jugendamt, mit der alles anfing,wird nun im Prinzip heute ,unterstellt , sie sei "Erziehungsunfähig" ! Alleine die Tatsache, das durch eine Aussage, die vielleicht aus Groll und völlig anderen Gründen gemacht wurde, in unserem Land die Möglichkeit besteht, einer alleinerziehenden jungen Mutter, die Kinder zu entziehen bestürzt uns zutiefst und erfüllt uns mit Angst und Trauer ! Da wir, die leiblichen Großeltern beider Kinder, bisher alles erdenkliche getan haben, um unsere Enkelkinder zu uns zu holen und alles in jeglicher Hinsicht seitens des Jugendamtes als auch vom zuständigen Gericht abgeschmettert wurde, wissen wir keinen besseren Rat als uns nun an die Öffentlichkeit zu wenden !
Wir brauchen jegliche Unterstützung und jede einzelne Unterschrift für die Petition, die wir ins Leben gerufen haben, damit unsere Enkelkinder bald wieder nach hause zu Mama,Oma und Opa dürfen.Unser 5 jähriger Enkel soll nun in eine Kinderpsychiatrie eingewiesen werden, da behauptet wird : "Er wäre psychisch krank".

Der kleine Blondschopf mit seinen stahlblauen Augen ist intelligent und hat eine starke Persönlichkeit. Er ist nun mal kein Kind, das still in der Ecke sitzt, sondern ein Kind, dass handwerken , alles entdecken und ausprobieren möchte... einfach praktisch tätig sein, so wie alle >NORMALEN KINDER !< So hat er es gelernt ; alles selbstständig und auch mal alleine auszuprobieren , um seine Fähigkeiten auszubauen.Unser kleiner Sonnenschein ist schon 9 !!!! Monate " in Obhut und wir dürfen ihn nur alle 14 Tage besuchen.
Uns als Großeltern und unserer Tochter als Mutter der beiden Schätze wurden 2-3 Stunden mit dem "eigenen" Kind genehmigt! Wir fragen uns, ob da der pädagogische Wert nicht weit unterschritten ist, Kindern die Mutter zu entfremden und sie von ihr fernzuhalten als wäre sie ein Monster ! Kinder brauchen ihre Mutter, vor allen Dingen in den ersten Lebensmonaten ist es sehr wichtig, dass die Mutter ihre Kinder selbst betreut !
Der kleine Mann weint , schläft nicht gut, ist  verstört und will nach hause..."Opa wann holst du mich endlich nach Hause ? ", fragt er seinen geliebten Opa ! Von geschulten Pädagogen sollte man erwarten können, andere Lösungen als eine Trennung von der Mutter in Betracht zu ziehen! Solche "MAßNAHMEN" zerstören Kinderseelen und nicht zuletzt auch die unserer und wahrscheinlich vieler anderer Familien.

Wir alle leiden sehr darunter ! Unsere 8 Monate junge kleine Enkelin muss nun schon seit 2 Monaten in einer Pflegefamilie verweilen.Das Jugendamt will nicht, das unser kleiner Schatz bei Oma (42) und Opa (59) leben darf, solange wie die Mutter (24) des Kindes dem Amt nicht beweist, das sie NICHT krank ist. Wir fragen uns nun mittlerweile, wieviele Beweise noch nötig sind, um der Willkür des Jugendamtes entkommen zu können ?
Zwei Atteste, die unserer Tochter einmal von einem Psychiater und einmal von einem Psychologen ausgestellt wurden (diese hatte unsere Tochter freiwillig besucht!) , besagen das unsere Tochter keinen psychisch auffälligen Befund aufweisen !Selbst die psychiatrische Klinik, die unserer Tochter seitens des Jugendamtes zur Auflage gemacht wurde, entließ unsere Tochter nach 9 Tagen ohne Befund !!!

Unsere Frage nun ; WiEVIELE BEFUNDE OHNE BEFUND WERDEN BENÖTIGT? 

Wer hat das Recht, einen Menschen als psychisch krank abzustempeln, obwohl durch mehrere Ärzte das Gegenteil attestiert wurde ! Unsere Tochter darf ihre Tochter nur im Beisein des Kinderschutzbundes alle 6 !!!! Wochen für 1 !!!!! Stunde sehen. ...als wäre sie eine Schwerverbrecherin ! Wir als Großeltern, dürfen die Kleine gar nicht sehen und bei dem kleinen Bruder sei es ja nicht so wichtig seine Schwester zu sehen !!!!
Er verliert gleichzeitig die 4 wichtigsten Personen in seinem kurzen Leben auf einmal...MUTTER, SCHWESTER, OMA und OPA . Er fragt immer nach seiner Schwester ! Es ist herzzerreissend...Das Jugendamt hat der jungen und liebevollen Mama (24) , mit "Polizeigewalt" unsere kleine Enkelin einfach aus den schützenden Armen gerissen ! Vor anderen Menschen, anderen Müttern und auch andere Kinder mussten dabei zusehen .
Zurück blieben erschrockene und bestürtze Menschen und eine völlig zusammengebrochene und bestürzte Mutter ! Sie blieb als hilflose ,weinende und schreiende Mutter ganz allein ohne ihre damals kleine 6 monate alte Tochter zurück.Dagegen werden wir uns wehren und diese Petition dagegen einsetzen. Wir werden nicht zusehen wie unsere eigenen Enkelkinder wie ein "Wanderpokal" herumgereicht werden.Nur weil hier einfach Menschen von Schreibtischen aus, über das Schicksal einer ganzen Familie entscheiden können? Das ist für uns ganz klar "BEHÖRDENWILLKÜR" !!! Denn es kann nicht im Sinne eines "JUGENDAMTES" sein, eine ganze Familie seelisch zu zerstören !
So unglaubwürdig es sich auch für sie anhören mag, aber es passiert wirklich so und wir sind bei weitem kein Einzelfall, wie wir , erschreckender Weise, feststellen mussten.

Das schlimme ist, das man ,egal wo, immer auf taube Ohren stößt und niemand sich verantwortlich fühlt, einzuschreiten. Niemand der die Willkür untersucht. Niemand der wirklich an das Wohl der kleinen Kinder denkt !

So, mal zur Info :

Heute (13.05.2013) wurde unser Enkel NIklas , ohne die Zustimmung der Mutter,Vater Oma und Opa nach Remscheid in die Kinderpsychiatrie eingewiesen. !!!!!!!!!
Ohne Bezugspersonen und vorher folgendes Gespräch.
 
https://www.change.org/de/Petitionen/willk%C3%BCr-des-jugendamtes#share 
 
 
 

Das Parental Alienation Syndrome - (PAS) Das elterliche Entfremdungssyndrom bzw. das Eltern - Kind - Entfremdungssyndrom - PAS - Krankheitsbild besteht im Wesentlichen aus 3 Symptomen


http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/PAS-Kurzfassung.pdf




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ICD-10-GM-2013 Systematik online lesen
ICD-10-GM-2013 > S00-T98 > T66-T78 > T74.-
T66-T78
Sonstige und nicht näher bezeichnete Schäden durch äußere Ursachen
T74.-
Missbrauch von Personen

Info.:
Kodiere zunächst die akute Verletzung, falls möglich.
T74.0
Vernachlässigen oder Imstichlassen
T74.1
Körperlicher Missbrauch

Inkl.:
Ehegattenmisshandlung o.n.A.
Kindesmisshandlung o.n.A.
T74.2
Sexueller Missbrauch
T74.3
Psychischer Missbrauch
T74.8
Sonstige Formen des Missbrauchs von Personen

Inkl.:
Mischformen
T74.9
Missbrauch von Personen, nicht näher bezeichnet

Inkl.:
Schäden durch Missbrauch:
. eines Erwachsenen o.n.A.
. eines Kindes o.n.A.

ICD und OPS Code Suche


ICD Code 2013  -  Dr. Björn Krollner  -  Dr. med. Dirk M. KrollnerKardiologe Hamburg
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http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/pas-entfremdung-und-deren-folgen.html














Entsorgte Väter, besorgte Mütter

Wieviel Papa braucht das Kind?

  • Sonntag, 23. Juni 2013, 11.00 - 12.25 Uhr

Entsorgte Väter, besorgte Mütter

(84:31)
Sonntag, 23. Juni 2013, 11.00 - 12.25 Uhr
  • Sendung verpasst?
  • Livestream
  • Vorschau
  • Spezial

Seit dem 19. Mai ist das neue Gesetz zur elterlichen Sorge in Kraft. Höchste Zeit, sagen die einen. Denn es stärkt die unverheirateten Väter und erleichtert ihnen den Umgang mit ihren Kindern. Nicht richtig durchdacht, kritisieren die anderen. Denn es reguliere zu allgemein, lasse zu wenig Spielraum für die Einzelfallprüfung und berücksichtige das Kindeswohl nicht ausreichend. Außer Frage steht allerdings, dass eine Neufassung notwendig war.
Vater geht mit Sohn Hand in Hand

Auf dem Weg in die "vaterlose" Gesellschaft?

In den letzten Jahrzehnten hat sich die Rolle der Väter von Grund auf gewandelt. Die klassische bürgerliche Familie ist passé. Patchworkfamilien gehören zum Alltag – mit Konstellationen, die von allen Beteiligten Flexibilität und guten Willen verlangen. Kein Wunder, dass es immer wieder zu Konflikten kommt. Einerseits gibt es die "neuen" Väter, die sich mit Leidenschaft für ihre Kinder engagieren. Aber wie wird ihr Lebensmodell in der Berufswelt akzeptiert? Andererseits sind immer mehr alleinerziehende Mütter auf sich selbst gestellt. Der Vater ist dann allenfalls als Besuchspapi präsent. Sind wir tatsächlich, wie manche Psychologen meinen, auf dem Weg in eine "vaterlose" Gesellschaft? Welche Rolle spielen die Männer für die Sozialisation ihrer Kinder? Und wie wichtig ist es, ob der biologische Vater anwesend ist? Darüber diskutiert Holger Noltze am 23. Juni im WDR Foyer mit seinen Gästen.

Stand: 19.06.2013, 13:55 Uhr

Deutschland stimmt ab! Familienrichter


Familienrichter verfügen über keine spezielle Ausbildung.
Sie werden einfach bestellt und verlassen sich auf die Kompetenz der Jugendämter. 


 


Sollten Familienrichter eine besondere Schulung machen müssen, um gerechter urteilen zu können?

Bitte hier weiterlesen und abstimmen
http://www.deutschland-stimmt-ab.de/index.asp?frage=756&page_comment=1


Quelle: http://aundckinder00.blog.de/2012/02/02/deutschland-stimmt-ab-familienrichter-12617056/





http://www.cbn.com/tv/1426501905001




Deutschland - Kinder ohne Rechte - Aktionsbündnis Kinderrechte

 Foto: Eventpress/Herrmann

Die UN-Kinderrechtskonvention gilt in Deutschland seit 1992 – aber vollständig umgesetzt ist sie immer noch nicht. 


Die Rechte von Kindern und Jugendlichen werden bei vielen wichtigen Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu wenig berücksichtigt. Das Aktionsbündnis Kinderrechte – Deutsches Kinderhilfswerk, Deutscher Kinderschutzbund, UNICEF Deutschland, in Kooperation mit der deutschen Liga für das Kind – fordert daher, die Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen. 


Über 50.000 Menschen unterstützen unsere Forderung, unterschreiben auch Sie unseren Aufruf!


http://www.kinderrechte-ins-grundgesetz.de/ 

Tod im Kinderheim

Heimskandal in Brandenburg

Tod im Kinderheim

Lena* musste Helm, Knie- und Armschoner in einem Heim der Haasenburg GmbH tragen. Sie ist eines von zwei Mädchen, die in dem geschlossenen Heim starben.von Kaija Kutter, Kai Schlieter

Das Kinder- und Jugendheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH.  Bild:  dpa


BERLIN taz | „Aus dem Blickwinkel sah ich etwas herunterfallen und äußerte die Frage, was denn nun wieder von oben runtergefallen ist. N. antwortete, dass es ein Mensch gewesen ist.“ Der Mensch hieß Lena* und war ein 16-jähriges Mädchen. Sie starb am 31. Mai 2008 in einem Heim der Haasenburg GmbH, in Jessern, Brandenburg. 

Die Mitarbeiterin T. hat nach dem Tod von Lena ihre Beobachtungen aufgeschrieben. In ihrer Stellungnahme schreibt sie: „Lena lag auf ihrer linke Seite […] Ich nahm ihr dann die Knie- und Ellbogenschützer ab, damit diese nicht unnötig schnürten.“ 


Die Haasenburg GmbH betreibt drei geschlossene Heime in Brandenburg. Sie hat sich auf Kinder spezialisiert, die als schwierig gelten. Auf Antrag der Eltern oder eines amtlichen Vormunds können Kinder nach §1631b BGB in eine geschlossene Einrichtung eingewiesen werden. Nötig ist ein Beschluss eines Familiengerichts, ein psychiatrisches Gutachten und eine Stellungnahme des Jugendamts, das dann ein Heim sucht.
Erziehungswissenschaftler kritisiert den Zwang......
weiter...http://www.taz.de/!118837/

Drastisch steigende Kindesinobhutnahmen - Das neue Kinderschutzgesetz sorgt für Chaos in Deutschland


Drastisch steigende Kindesinobhutnahmen - Das neue Kinderschutzgesetz sorgt für Chaos in Deutschland

Initiativgründer & Veranstalter Gerhard Jüttner

 
Erstellt von Reporter kämpfen für Bürger 


Hannover: Protest gegen Kindesentzug, Justiz- und Jugendamtswillkür bleibt ungehört - auch in dieser Kommune findet sich keine Mehrheit für Kinder und Familienrechte!
In Hannover demonstrieren Eltern und Kinder friedlich gegen Familiengerichte und Jugendämter. Die Gründe sind vielfältig und reichen von willkürlichen Kindesentzügen, sexuellen Missbräuchen in Kinderheimen bis hin zu einem Jungen der im Pflegeheim zu Tode gepflegt wurde - was bisher weder staatliche Beachtung fand noch untersucht wurde, klagt der Vater des toten Jungen.

Gerhard Jüttner Initiativgründer und Veranstalter der Demo fordert von der Bundesregierung und den Kommunen die Einhaltung der Gesetze, ein funktionierendes Beschwerde-Management in Familiensachen, die Überprüfung aller Inobhutnahmen der Jugendämter auf Ihre Rechtmäßigkeit und kritisiert dabei noch grobe Verstöße gegen die UN-Kinderrechtskonvention. Grundrechte würden von Jugendämtern und Familiengerichten missachtet und missbraucht.

Wie sich in tausenden Fällen zeigt dürfte sich die Kritik bewahrheiten. Daher geht die Bürgerinitiative auf die Barrikaden. Konstanze Kalmus die Sprecherin der Stadt Hannover kritisiert die Vorwürfe und wertet die Thematik der belegbaren bundesweiten Auswüchse der Jugendämter und Justiz als pauschale Einzelfälle. "Normalerweise unterstützen Kommunen ihre Bürger". In Hannover sieht man das jedoch anders. "Der Staat will neben unseren Steuergeldern auch noch unsere Kinder haben", kritisieren selbst Passanten. 



"Die Demonstranten wollen mit ihren Protesten "genau das" in die Öffentlichkeit bringen, was woanders keinen Platz zu finden scheint". Seit der Verabschiedung des neuen Kinderschutzgesetz vom 03.01.2012 greifen Jugendämter und Familiengerichte noch härter ein als zuvor. Der Kern des Gesetzes soll der Ausbau der frühen Hilfen für Familien beinhalten, dabei ist die Vorgehensweise die manche Jugendämter und Familiengerichte seit der Verabschiedung des neuen Kinderschutzgesetz an den Tag legen recht fragwürdig, wenn nicht beängstigend und vernichtend für Kinder, Eltern und Großeltern. "Sollte der deutsche Staat jedoch nicht humanitär und demokratisch ausgerichtet sein - welcher dem Willen des Volkes folgt"? Daher heißt es in allen Urteilen mehr oder minder "IM NAMEN DES VOLKES". 
 
Fraglich ist, was die jährlich weit mehr als 200 000 Eltern und Kindern dazu sagen, die durch unrechtmäßige Inobhutnahmen geschädigt werden?

Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates sollte daraus bestehen, die teilweise missbräuchlichen Handlungen der Jugendbehörden und Familiengerichte zu kontrollieren und zu überprüfen. Aus diesem Grund wird es künftig unvermeidlich sein Kontrollbehörden einzuführen. Massenhafte Kindesinobhutnahmen die nicht selten unter dem Deckmantel der vorgetäuschten Kindeswohlgefährdung vollzogen werden, würden drastischen Rückzug finden und Familien könnten wieder Vertrauen in das deutsche Rechtssystem fassen. Das was die Verschärfung des Gesetz zum Kindeswohl zustande gebracht hat - ist nicht das, was Familien hoffnungsvoll und angstfrei in die Zukunft blicken lässt. Das allgegenwärtige System fördert eine regelrechte Kinderhandel- Industrie, schafft immer mehr Arbeitsplätze für Verfahrenspflegschaften, Jugendamtsmitarbeiter, Rechtsbeistände, beschäftigt immer mehr Anwälte, fragwürdige Gutachter und Familienrichter die teilweise ihr Handeln deshalb solange im Paragraphendschungel verstecken, weil zu wenige Bürger darüber informiert sind, was hier in Deutschland mit den Familien wirklich passiert.

Immer noch heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung." Und weiter: "Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht." Auch der frühere Verfassungsrichter Hans-Joachim Jentsch meinte bereits 2008: "Zweifellos sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht zur Pflege und Erziehung ihrer Kinder, die das Grundgesetz verbürgt. 
 
"Die heutige familienfeindliche Politik macht diese Basis sprichwörtlich zu Nichte", rügt Hans-Joachim Mönch der Vorsitzende vom Jugendkreisverband. Der Staat sei gehalten die Familie als eigenständige und selbstverantwortliche Gemeinschaft zu respektieren. Mit derselben Logik wären die enorm steigenden Inobhutnahmen von Kindern fraglich und gar verfassungswidrig. Jedoch entstehen durch stetig wachsende Verfassungsbrüche immer mehr Zweifel - welche das Vertrauen in das Rechtssystem und der deutschen Demokratie enorm schädigt, teilt er uns weiter mit.

Schon die Große Koalition aus Union und SPD, damals noch mit Familienministerin Ursula von der Leyen, wollte Kinder durch ein neues Gesetz besser schützen - gegen Eltern, die ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln. Aber: Es gab keine Einigung mit der SPD, die wie etliche Fachverbände - vom Deutschen Jugendinstitut, über das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienhilfe bis hin zum Deutschen Kinderschutzbund und zu den Kinderschutzzentren - die Förderung von frühen Hilfen im Gesetz verankern wollte. Der Gesetzentwurf der Familienministerin sah zudem Regelungen vor, wie z. B. den verpflichtenden Hausbesuch durch die Jugendämter bei dem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung, die hilfreich sein können, aber unter Umständen in Einzelfällen die Kindeswohlgefährdung erhöhen. Gesetzliche Regelungen im Kinderschutz können zwar Strukturen und Rahmenbedingungen schaffen, das Handeln sollte aber immer nach fachlichen Standards in der aktuellen Situation am Einzelfall orientiert entwickelt und verändert werden. Das es aber der Jugendhilfe und der Justiz an geschulten und fachlichen Kompetenzen fehlt, zeigen die stetig steigenden Fälle von Kindesinobhutnahmen durch willkürliche Verfahrensweisen.

"Hier darf sich der Staat nicht wundern, wenn die Geburtenrate in Deutschland drastisch sinkt". Schuld sind nicht nur die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die enormen jährlichen Kindesinobhutnahmen, die nicht selten durch vorgetäuschte Kindeswohlgefährdungen glaubhaft gemacht werden und so tausende von Familien und deren Angehörige zerstören, anstatt sie zu unterstützen wie es im aktiven Schutzgesetz von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz BKiSchG) verankert steht.

Initiativgründer Gerhard Jüttner plant in Zusammenarbeit mit Manfred Tröger für die kommenden Monate in verschiedenen deutschen Städten weitere Demonstrationen. "Die Proteste werden so lange weiter gehen bis wir eine staatliche Stellungnahme erhalten und unsere Kinder zurück bekommen" teilt er mit.

Axel Sauer Reporter kämpfen für Bürger
Weitere Informationen und Angaben finden Sie unter http://www.prseiten.de/pressefach/prredaktion/news/1635 sowie http://www.axelsauerpresse.de.
Über Reporter kämpfen für Bürger:
Themengebiete: Menschenrechte, Kindesentzug, Jugendämter, Behördenwillkür, Justizwillkür, Politik, Wirtschaft und viele andere
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Kinderheim-Leiter unter Beschuss – jetzt klagt eine ehemalige Erzieherin - Das mutmaßliche Opfer Patrick L. ist in der Zwischenzeit gestorben; an einer Überdosis



Hat der Direktor eines Heimes zugeschlagen oder nicht? Zwei Prozesse sollen das klären.







Zwei Gerichtsverfahren laufen derzeit rund um ein Kinderheim in Niederösterreich. Eines gegen dessen Geschäftsführer Peter Pauly und ein weiteres gegen die ehemalige Erzieherin dieses Heimes, Barbara Wortham.

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Wortham ist im ersten, dem Hauptverfahren, wichtige Zeugin gegen Pauly, im zweiten Verfahren wird sie vom Heimleiter auf Unterlassung geklagt.
Am Dienstag wurde am Bezirksgericht Krems das Verfahren gegen die Erzieherin eröffnet. Barbara Wortham hatte im Jahr 2008 Anzeige gegen Pauly erstattet. Sie habe beobachtet, dass der Geschäftsführer des Heimes ein Heimkind, den damals 13-jährigen Patrick L., verletzt habe. Patrick L. gab Ähnliches zu Protokoll. Später ergänzte sie ihre Aussage. „Ich habe gesehen, wie Dr. Pauly Patrick mit beiden Fäusten ins Gesicht geschlagen hat“, wiederholte Wortham gestern. Um diese Anschuldigung ging es im gestrigen Prozess. Pauly verlangt nun von Wortham, die Schilderung von Faustschlägen „zu unterlassen“.
„Es konnten keine äußeren Verletzungen wahrgenommen werden“, beruft sich Paulys Anwalt Hubert Sacha auf die Universitätsklinik für Unfallchirurgie in Wien, die Patrick am Tag nach dem angeblichen Vorfall untersucht hatte. Das damalige Strafverfahren wurde mittlerweile eingestellt. 

Das mutmaßliche Opfer Patrick L. ist in der Zwischenzeit gestorben; an einer Überdosis.

Der gestrige Prozess wurde nach nur 20 Minuten vertagt. 

Interessant sind aber die anschließenden Stellungnahmen. Elisabeth Pauly, Gattin des Beklagten und Direktorin des Heimes: „Wir vermuten, dass Frau Wortham ihre Kündigung nicht verkraftet hat.“ Die ehemalige Erzieherin habe Kinder beeinflusst, gegen Pauly auszusagen. Michaela Brader, pädagogische Leiterin des Heimes: „Das ist Rache, was Frau Wortham betreibt.“ Die Erzieherin selbst bleibt dabei: „Pauly war gewalttätig.“ Ihr Anwalt Johannes Öhlböck: „Frau Wortham ist eine Frau, die hinschaut, wo andere wegschauen.“

Der Hauptprozess gegen den Heimleiter ist bereits im Februar vertragt worden, weil Pauly erkrankte. Die Anklage in diesem Fall lautet: Pauly soll einen weiteren Jungen misshandelt haben, was er jedoch bestreitet.
Fortsetzungen folgen.

(kurier) Erstellt am 26.06.2013, 12:47

Stichworte:

http://kurier.at/chronik/niederoesterreich/kinderheim-leiter-unter-beschuss-jetzt-klagt-er-eine-ehemalige-erzieherin/17.020.053

2013/06/26

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung


Haasenburg: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung


(BPP) Die politischen Interventionen der LINKEN gegen die Geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Haasenburg GmbH zeigen erste Wirkungen: Die Ankündigung von Sozialsenator Scheele (SPD), dass bis zur Einrichtung einer Hamburger Aufsichtskommission keine weiteren Kinder und Jugendlichen aus Hamburg in der Haasenburg GmbH geschlossen untergebracht werden, sind ein erster Erfolg der couragierten Zeugen, der Recherche der „tageszeitung“ und der politischen Interventionen der LINKEN.

Vor dem Hintergrund der veröffentlichten Berichte ist es allerdings unerträglich, dass die aktuell zwölf Kinder und Jugendlichen aus Hamburg, die in der Haasenburg GmbH geschlossen untergebracht sind, offensichtlich nach Auffassung des Sozialsenators in der Haasenburg GmbH eingesperrt bleiben sollen.

Bela Rogalla, Landessprecher der LINKEN: »DIE LINKE ist der Auffassung, dass alle Kinder und Jugendlichen sofort vor den Gewaltverhältnissen in der Haasenburg GmbH geschützt werden müssen. Deshalb müssen alle Kinder und Jugendlichen sofort aus dieser autoritären Zwangseinrichtung befreit werden. Sozialsenator Scheele muss jetzt zusammen mit engagierten Experten und Trägern der Jugendhilfe bereits vorliegende sozialpädagogische Konzeptionen als Alternative zur Geschlossenen Unterbringung in Hamburg umsetzen.«

In § 1631 Abs. 2 BGB heißt es wörtlich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Palandt-Kommentar zum BGB heißt es dazu, dass unter körperlicher Bestrafung auch das „Einsperren sowie die eigenen Körperbewegungen des Kindes längere Zeit behinderndes Zupacken oder angstauslösendes Bedrängen“ zu verstehen ist. Unter das Verbot der entwürdigenden Maßnahmen fallen u.a. „Nacktausziehen, Fesseln oder auch längeres Verweigern von Blick- oder Gesprächskontakt“.

Die Berichte und Dokumente über die Isolierung und Fixierungen von Kindern und Jugendlichen auf einem Fixierbett oder auf dem Boden („Begrenzung“) sowie das Isolieren bzw. „Begrenzen im eigenen Zimmer oder im Antiaggressionsraum“ zeigen, dass in der Haasenburg GmbH das Recht der Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreie Erziehung missachtet wird. Deshalb muss dieser Firma die Betriebserlaubnis entzogen werden.

DIE LINKE lehnt die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Heimen nicht nur grundsätzlich ab, sondern hat als erste Fraktion in der Bürgerschaft die Einrichtung einer Hamburger Aufsichtskommission für Einrichtungen mit Geschlossener Unterbringung beantragt, damit die autoritäre Konzeption der Haasenburg GmbH auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Dokumenten aufgearbeitet werden können.

Das Konzept der Haasenburg GmbH verfolgt eine Konditionierung von Kindern und Jugendlichen durch Belohnung und Bestrafung (Tokensystem). Die Kinder und Jugendlichen werden dort nicht nur isoliert, sondern auch permanent überwacht und ihrer elementaren Grundrechte auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen beraubt. In den Verträgen der Haasenburg GmbH müssen die Sorgeberechtigten beispielsweise in die Ton-, Bild- und Videoüberwachungen der Kinder und Jugendlichen einwilligen, wird das Brief- und Telefongeheimnis aufgehoben und körperliche Gewalt gegen die Kinder und Jugendlichen in Form von "Begrenzungsmaßnahmen" schriftlich vereinbart. Die Vertragstexte der Haasenburg GmbH liegen der LINKEN in Hamburg vor.

Sozialsenator Scheele trägt für diese autoritäre Konzeption in der Jugendhilfe, welches Kinder und Jugendliche zu konditionierten Befehlsempfängern degradiert, seit zwei Jahren die politische Verantwortung.

Zu Recht wurde in Hamburg die Geschlossene Unterbringung für Kinder und Jugendliche nach den Skandalen in der Feuerbergstr. abgeschafft. Aber seit 2008 wurden in der politischen Verantwortung des CDU-GAL-Senats und des SPD-Senats über 50 Hamburger Kinder und Jugendlichen - auch von Amtsvormündern in Hamburg, die eng mit dem „Familieninterventionsteam“ (FIT) kooperieren - in der Haasenburg GmbH eingesperrt.

Bewusst wird nach der Devise „Aus den Augen, aus dem Sinn“ verfahren: die Kinder und Jugendlichen sollen aus Hamburg verschwinden und der Haasenburg GmbH in Brandenburg überlassen.

Auch der gesetzliche Auftrag zur Einrichtung einer Aufsichtskommission für die Geschlossene Unterbringung wird seit 2008 in Hamburg von beiden Senaten negiert, obwohl es im Gesetz heißt, dass mit Einrichtungen, die außerhalb von Hamburg liegen, Vereinbarungen anzustreben sind, damit die Aufsichtskommission dort tätig werden kann. (vgl. § 27 a des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe)

Auch hier wird nach der Devise „Aus den Augen, aus dem Sinn“ alles unterlassen, um die Kinder und Jugendlichen vor rechtswidriger Gewalt zu schützen.

DIE LINKE fordert jetzt Akteneinsicht über ein Aktenvorlageersuchen gemäß Art. 30 der Hamburgischen Verfassung. Die skandalösen Zustände in der Haasenburg GmbH müssen auch in Hamburg lückenlos aufgeklärt werden.

DIE LINKE Landesverband Hamburg
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Tel.:  040 -  3 89 21 64
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2013/06/25

23.06.13 Ermittlungen - Brandenburg rollt Fälle um zwei tote Heimkinder neu auf


Zwei Mädchen kamen 2005 und 2008 in unterschiedlichen Kinderheimen in Brandenburg ums Leben. Bislang wurde ein Fremdverschulden ausgeschlossen. Doch nun wurden Vorwürfe über Misshandlungen laut.
Foto: dpa
 
 Im Kinderheim „Haus Babenberg“ der Haasenburg GmbH in Jessern starb 2008 ein Mädchen nach einem Sturz aus dem Dachgeschoss
Im Kinderheim "Haus Babenberg" der Haasenburg GmbH in Jessern starb 2008 ein Mädchen nach einem Sturz aus dem Dachgeschoss 
 
 
Nach Misshandlungsvorwürfen gegen Kinder- und Jugendheime lässt die Brandenburger Landesregierung nach Informationen des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" jetzt die Todesumstände zweier Jugendlicher untersuchen.


Wie das Magazin berichtete, wurde eine 15 Jahre alte Bewohnerin im Juni 2005 an einer Schranktür erhängt im Jugendheim Neuendorf gefunden. Im Mai 2008 starb im Kinderheim Jessern ein 16-jähriges Mädchen nach einem Sturz aus dem Dachgeschoss. In beiden Fällen habe die Staatsanwaltschaft damals "keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden oder Pflichtverletzungen durch Erzieher" feststellen können.
Die Tageszeitung "taz" hatte vergangene Woche berichtet, Bewohner der Heime in Jessern, Neuendorf in Unterspreewald (Dahme-Spreewald) und Müncheberg (Märkisch-Oderland) seien bei Verstößen gegen die strengen Regeln mit Gesprächsverbot und Einschlüssen bestraft worden. Bei Fixierungen soll es zu Knochenbrüchen gekommen sein. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in diesem Zusammenhang zwei Strafanzeigen. Der Betreiber, die Haasenburg GmbH, bestreitet die Vorwürfe.


Sondersitzung im Landtag

Koalition und Opposition in Brandenburg streben eine Sondersitzung des Bildungsausschusses im Landtag an. Zuvor hatte das Bildungsministerium angekündigt, eine Untersuchungskommission einsetzen zu wollen. Noch in dieser Woche soll das Gremium die Untersuchungen aufnehmen. Dabei soll es auch um die beiden Todesfälle gehen. Zu beiden Vorkommnissen hatte die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Sie konnte aber laut "Spiegel" keine Anhaltspunkte dafür feststellen, dass es ein Fremdverschulden gegeben habe oder Erzieher ihren Plichten nicht nachgekommen seien. Weil im ersten Fall ein Abschiedsbrief des 15 Jahre alten Mädchens gefunden wurde, gingen die Ermittler von einer Selbsttötung aus. Im zweiten Fall habe eine 16-Jährige ein Fenster ihres Zimmers im dritten Stock des Heimes putzen sollen. Dabei habe sie unter Aufsicht eines Erziehers gearbeitet, sei bei den Arbeiten plötzlich aus dem Fenster gesprungen und auf dem schrägen Dach dann abgerutscht.


Heim für Kinder aus schwierigen Verhältnissen

Die Heime der Haasenburg GmbH liegen in Müncheberg im Landkreis Märkisch-Oderland, die anderen beiden idyllisch in Jessern und in Neuendorf im Unterspreewald direkt am See. Doch die Kinder und Jugendlichen, die hier wohnen, sind nicht zur Erholung dort. Sie stammen größtenteils aus schwierigen Familienverhältnissen. Wer hierher kommt, hat meist schon die ganze Jugendhilfe-Palette durchlaufen.
Wer hier Betreuer ist, muss besonders viel Kompetenz mitbringen. Mittlerweile werden immer mehr Vorwürfe laut, wenn auch anonymisiert. Dabei gerät nun auch das Brandenburger Bildungsministerium unter Erklärungsdruck. Denn laut der Protokolle, die der "taz" vorliegen, wusste das Brandenburger Landesjugendamt über "Knochenfrakturen bei drei weiblichen Insassen des Heimes" Bescheid.


Mädchen wurde der Arm gebrochen

Frühere Heimbewohner hatten in der "taz" ohne Nennung ihrer Namen berichtet, Kinder und Jugendliche seien bereits bei kleinen Verstößen drakonisch bestraft worden. Das Anti-Aggressions-Training sei manchmal so brutal verlaufen, dass Knochenbrüche entstanden. Einem Mädchen, das sich wehrte, sei der Arm gebrochen worden. Kinder seien darüber hinaus auf Fixierliegen angeschnallt worden, obwohl dies seit einer Auflage von 2010 verboten sei.
In den drei Heimen in Brandenburg werden derzeit 79 Kinder und Jugendliche ab zehn Jahre betreut, davon 56 Kinder aus 14 Bundesländern nach der sogenannten richterlichen "Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen", also in geschlossener Unterbringung. Nur Schleswig-Holstein und Bremen haben keine Jugendliche geschickt. Aus Brandenburg sind es sechs, aus Berlin drei Kinder.
Quelle: BM/dpa/gma
 
 
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Pflegemutter darf nach Misshandlung Kinder behalten


Altenkirchen - Eine wegen Kindesmisshandlung verurteilte Frau darf weiterhin zwei Kinder in ihrer Obhut haben. Das kam am Rande eines Prozesses vor dem Amtsgericht in Altenkirchen an die Öffentlichkeit. Eine der Pflegetöchter, die auch vor Gericht gegen die Frau ausgesagt hatte, erzählt im Gespräch mit unserer Zeitung von unglaublichen Vorgängen. Das Jugendamt beruft sich auf ein Gutachten. 
Das Jugendamt des Kreises Altenkirchen hat Pflegekinder bei einer mehrfach wegen Kindesmisshandlung aufgefallenen Frau belassen. Die Familie werde jetzt eng betreut, ein Gutachten habe zudem keine Bedenken ergeben.
Jürgen Vohl
 
Die Pflegemutter habe beim kleinsten Anlass, seien es schlechte Noten, ein Loch in der Kleidung oder eine kleine Lüge, geprügelt und gestraft. Die Pflegekinder, acht im Laufe der Jahre, von denen zeitweise fünf mit den eigenen drei Kindern des Paares unter einem Dach lebten, hätten Schläge mit Kleiderbügeln und Kochlöffeln bekommen. Tritte und Faustschläge seien an der Tagesordnung gewesen, ein Kind habe sein Erbrochenes essen müssen. Sie selbst sei mit 14 Jahren wegen eines schlechten Zeugnisses von der Pflegemutter massivst mit einem Kleiderbügel zusammengeschlagen worden.

Dieses Ereignis aus dem Jahr 2007 brachte den Fall damals ins Rollen. Die Pflegetochter vertraute sich Außenstehenden an, das Jugendamt in Altenkirchen wurde in den Fall eingeschaltet, die Pflegemutter 2009 verurteilt. Das Jugendamt nimmt wie folgt Stellung dazu, warum in der Familie noch bis heute Pflegekinder leben: „Es wurde damals ein familienpsychologisches Sachverständigengutachten erstellt. Es besagt, dass es keinerlei Bedenken dagegen gab, die Kinder in der Familie verbleiben zu lassen“, so eine Mitarbeiterin wörtlich.

Die Kinder in dieser Pflegefamilie seien alle von anderen Jugendämtern dort untergebracht worden, das Altenkirchener Jugendamt habe erst zwei Jahre danach die Zuständigkeit bekommen. Man habe damals, als die Vorwürfe laut wurden, sofort gehandelt, Gespräche geführt und besagtes Gutachten in Auftrag gegeben. Auch die leiblichen Eltern seien gleich informiert worden. Zu den von der Pflegetochter geschilderten weiteren massiven Misshandlungen wollte die Mitarbeiterin keine Stellung nehmen – aus datenschutzrechtlichen Gründen.

Wie das Altenkirchener Amtsgericht aber bestätigt, sei es in dem Verfahren gegen die Frau 2009 tatsächlich nur um zwei Vorfälle gegangen – einmal um die mit dem Kleiderbügel verprügelte Pflegetochter und einmal um ein blau geschlagenes Auge bei einem Pflegesohn. „Die anderen Vorwürfe betrafen andere Kinder und waren nicht Teil des Prozesses. Es findet sich darum auch nichts in den Prozessakten“, wie Amtsgerichtschef Johannes Kempf sagt.
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2013/06/22

Zerstörte Kinderseelen durch Gutachter !


 


NEWS - Zerstörte Kinderseelen durch Gutachter !

Gutachter Bachler hat auch für die GWG gearbeitet

Wegen seiner fehlerhaften Obsorge - Gutachten wurden Familien zerrissen. Die Justiz ermittelt in 13 Fällen gegen den Sachverständigen. Trotzdem wollen ihn drei Richter schützen . . .

http://www.kindergefuehle.at/fileadmin/pdf/News_20130124.pdf




http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/familiengerichtsgutachter-angeklagt-es.html