2015/10/28

Jugendamt Ratzeburg - Systematischer Sorgerechtsentzug Lübeck und Mütterentsorgung




Systematischer Kindes/Sorgerechtsentzug-Elternentsorgung in Lübeck/Ratzeburg/Schleswig

Mitwirkende am systematischen Kindesentzug (Entziehung Minderjähriger):

Beschreibung:


http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2011/01/25/typische-strukturen-eines-deutschen-behordlichen-kindesentzugs-und-was-man-dagegen-tun-kann/print/


Kurzfassung:

Jugendamt Ratzeburg 
unter der Leitung von Rüdiger Jung greift eine mit meinem Sohn und ihrer geschaffenen Situation überforderte Sachbearbeiterin Heike Hauschild diesen beim Klassenkameraden ab und verbringt ihn in auf Nimmerwiedersehen in ein Heim. Lügt und betrügt sich anschliessend auch bei Gericht mit Protokollfälschungen etc. durchs Programm.




Richter Ingo Socha
, Familienrichter am AG Lübeck (hier Vorstand der Paul-Klee-Schule) nimmt jede Lüge der Jugendamtsmitarbeiterin dankend an, überprüft nicht, lässt keine Zeugen aus dem familiären Umfeld zu, befürwortet Alkoholkonsum eines 15 jährigen und Obdachlosigkeit seit Heimverbringung, mangelnde Gesundheitsführsorge, Körperverletzung,ignoriert Realitäten. Entzieht ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung Sorgerecht und nimmt einem Kind sein intaktes zu Hause und Umfeld.Erteilt fremdem Zeugen Jehova Sorgerecht.Hetzt nach Animation von RA Klohs gemeinsam mit dem Sohn gegen die Mutter. Versucht sich "am Recht am Bild" ohne Verhandlung und urteilt Mutter auch mit ersatzweise Haft und Geldstrafe ab. Fordert ebenfalls, wie Frau Klohs schildert, gemeinsam mit allen Richtern und Frau Klohs, die Mutter unter Betreuung stellen zu lassen. Dies soll von "amtswegen" geschehen. 


RA Klohs Lübeck 
von Richter Socha zur Zusammenarbeit als "Anwältin des Kindes" bestellt, um die Interessen des Kindes zu vertreten, lügt sich ebenfalls durchs Programm und negiert Realitäten und Biografien und erstellt diese neu.Lässt ohne Begründungen Rechte entziehen nach fast 17 Jahren adäquater mütterlicher Erziehungstätigkeit und zweifelt dann die Erziehungsfähigkeit an, nachdem immer noch kein Beweis der Kindeswohlgefährdung zu erbringen war. Die Methoden der Umgangsverweigerung durch Heim und Jugendamtsmitarbeiterin Hauschild waren ihr bewusst, denn Frau Klohs gab vor, ein vertrauensvolles Verhältnis zu einem ihr fremden Kind zu haben und hielt engen Kontakt zu den Verfahrensbeteiligten.

Es macht den Eindruck, aus der Schädigung eines Kindes und dessen Mutter Kapital zu schlagen und nach dem Motto "aus den Augen aus dem Sinn",  zu verfahren. Fährt Vermeidungsstrategien, um mündlichen Erörterungen bei Gericht zu entgehen.Dafür zieht sie alle Register und (be)nutzt die ganze Bandbreite des Systems und Behördenmitarbeiter. Lässt den Arbeitsrechner entziehen.

Das Ergebnis für die Mutter, ist nunmehr der finanzielle Ruin.




Richter Hanf, Milzcewski, Wendt OLG Schleswig 
, haben die Rolle der Beschwerdeabweiser übernommen, nachdem Beschwerden eingelegt wurden und ein, auch als Laie ersichtliches Gefälligkeitsgutachten(Beweisfälschung) zur Diskriminierung und Verleumdung der Mutter anzunehmen. Auch hier werden ungefiltert die offensichtlichen variantenreichen Lügen der Verfahrensbeteiligten dankbar und zum Schaden eines Minderjährigen aus intaktem Umfeld angenommen, um die vorangegangenen Massnahmen zu "rechtfertigen". Anschliessend fordern sie wegen wahrheitsgemässer Veröffentlichungen und Weitergabe der Dokumentation, wie RA Klohs schreibt, die Entsorgung der Mutter über die Betreuung.




Dr.Martin Neuhauss, Lübeck 
Fachexperte für Verschwörungstheorien und Gefälligkeitsgutachten generiert in dem von RA Klohs angeregten sog. Gutachten, sein tiefstes Innerstes und lässt tief blicken. In !1 Gespräch erfasste er die Situation absolut richtig, konnte dies aber dem Gericht nicht mitteilen, da es vermutlich eine Absprache mit der OLG Richterin Milzcewski gab, wie er in den ersten 5 Min. zu verstehen gab und dies sicher für Folgeaufträge abträglich wahr. Dafür nimmt er in Kauf, dass ihm fremde Kinder, die ihm ausgeliefert sind, von ihren Ursprungsfamilien isoliert werden, PAS und Stockholm-Syndrom die Folge sind. Er richtet sich nach Salzgeber und konnte auch auf Nachfrage mit den Begrifflichkeiten nichts anfangen. Hat nun Angst vor strafrechtlicher Auseinanderesetzung.




KJHV Lübeck: 
Kampftrinkveranstalter, nötigen mit der Jugendamtsmitarbeiterin Heike Hauschild(JA Ratzeburg) Kinder vorangekündigt zum Komasaufen, inkompetente Mitarbeiter erstellen ärztliche Diagnostik, stellen sich beim Umgangsrecht tot, ausgesprochene Elternteilphobiker. Tarnen, trixxen, täuschen, abtauchen, ist hier die Fachdisziplin. "Kinderrettungsverwahrstation" mit hoher Fluktuationsrate. Scientology-ähnliche Zustände.Auch ohne die Geschichte meines Sohnes gerichtsbekannt (Richter Hanf, OLG Schleswig).



AZ zum unberechtigten Kindes/Sorgerrechtsentzug:

Amtsgericht Lübeck-Schleswig-Holstein-Deutschland


123 F5/10            Richter Ingo Socha

123 F31/10          Richter Ingo Socha

123 F110/10        Richter Ingo Socha

15 UF 4/11          RichterINNEN Hanf, Milczewski, Wendt, Jaggi (OLG Schleswig)

123 F 155/ 11      Richter Socha
lässt Sohn gegen die Mutter vor Gericht wegen des "Rechts am Bild antreten".
123 F 119/12  Beantragung des Sorgerechts, Sachbearbeiter wieder Richter Ingo Socha
Beschwerdeabweisung wieder Richterin Milczewski, OLG Schleswig



Aktiviert und involviert wurden auf Steuerzahlerkosten (ca.€ 1,8 Mio.) bisher:


- 3 Gerichtsstandorte


- ! 33 Richter


- Eine Heiminstitution


- 2 Jugendämter


-
1 Amtspräsident

- Ärztekammer


- Anwaltskammer


- ca.10 Staatsanwälte


- 2 Gerichtsvollzieher


- 2 Dorfpolizisten


- Kripopersonal an 2 Standorten


- 2 "Gefälligkeitsgutachter"


- 3 Professionelle Sachverständige


- Mehrere Rechtspfleger


- 5+ X Anwälte
-   Landeskasse usw.
Und etliches Schreib/Boden - und Betroffenheitspersonal, Petitionsauschüsse, Organisationen X, Parteien, etc. zu 40+ X Aktenzeichen

...um erst eine ungewollte Heimverbringung, angekündigte Komasaufen bei KJHV Lübeck unter dem Deckel zu halten, Umgangsverweigerung, brainwash eines 15 jährigen variantenreich (aber nicht wirklich kreativ) und unhaltbar zu rechtfertigen, das Sorgerecht unbegründet nach fast 17 Jahren zu entziehen.




Um dann anschliessend durch die ehemal. "Anwältin des Kindes" Julia Klohs Lübeck, durch gerichtliche Massnahmen an der Mutter "Ruhe einkehren" zu lassen. Wahrheitsgemässe, dokumentierte Veröffentlichungen zu unterbinden.
 

Der grösste Teil des gerichtlichen Personals entspringt
Frau Klohs´s Gerichtspersonal nach Strafanträgen wegen Volksverhetzung, Beleidigung, Versuch einer Betreuungseinrichtung für die Mutter, etc..


Es wurde in KEINER Verhandlung Zeugen zugelassen, Realitäten wurden ignoriert, es gibt KEINEN Beweis der Kindeswohlgefährdung nach fast 17 Jahren.
 
Das Sorgerecht ging an den unbekannten Erzeuger aus dem Sektenmilieu.
Meine fundierten Eingaben/Begründungen/Ausführungen und die meiner Rechtsanwälte (Dedow/Möhn) wurden ignoriert und auch in den Protokollen und Begründungen zu Beschlüssen ganz oder teilweise weggelassen. Ich wurde gefragt, warum ich überhaupt schreibe.
Nach Kindeswegnahme war ich offensichtlich nicht mehr existent und es ging auch nach Aktenlage ersichtlich nur noch darum, variantenreich und stets wechselnd eine Massnahme, einen Beschluss nach dem anderen zu rechtfertigen und darauf aufzubauen. Mich durch RAin Klohs als kranke Person darzustellen, erziehungsunfähig(ein Begriff, den es überhaupt nicht gibt) und kriminell, die es auszublenden und zu „entsorgen“ gilt. Jedes Mittel sollte da offensichtlich recht sein.
AZ Lübeck Amtsgericht Lübeck Nachhall durch RA Klohs Lübeck

28 C 1581/11
 

Einstweilige Verfügung (mutmasslich mit Eidesstattlicher Falschaussage der RAin Klohs um Anhörung zu vermeiden), Haftbeschlüsse erstmal ohne Begründung, Ordnungsgelder, Zwangsvollstreckungungen, OHNE Anhörung, "Empfehlung", die Mutter über die Betreuungsabteilung von "amtswegen" nach Anregung RA Klohs Lübeck "abzuwickeln. RichterINNEN Schmaltz, Schwede, Hamdorf, Evora, Giesen, Melis. Kostenfestsetzungsanträge und Bestrafungsanträge im „2 - Wochenrhythmus“. Permanente Versuche durch Rechtspflegerin Nitschke mich ohne rechtskräftigen Haft-Beschluss inhaftieren zu lassen (ca. 5x musste durch Arzt nach 2 Fuss-OP´s unnötigerweise Haftunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt werden), Versäumnisurteil ohne Versäumnis-Verhandlungsunfähigkeit nach Fuss-Op erbracht. Anrufe von Richter Giesen und direkte Drohungen, es werde ein Versäumnisurteil mit weiteren 6 Wochen Haft ergehen, sollte ich nicht zum Termin am nächsten Tag erscheinen.  Anrufe Richter Giesen bei meinem Hausarzt Dr.Otto, um die Verhandlungsunfähigkeit für ungültig zu erklären. 

Erstellung eines Versäumnisurteiles, ohne Haft und ohne Erwähnung der Verhandlungsunfähigkeit.Es war dem Gericht bekannt, dass ich krank bin und gehunfähig(Schmerzmitteleinfluss). Ein Gerichtstermin wurde von mir schon ein Jahr zuvor beantragt zu meinen Beschwerden, auch gegen den Haftbeschluss. Nun musste es eilig vom Tisch wie es scheint. In dem Termin ginge es darum, dass ich mich bei RAin Klohs Lübeck entschuldige, teilte mir Richter Giesen telefonisch mit.
Parallel Beschwerdeabweisung durch Richterin Kreuder-Sonnen zur Zwangsversteigerung meines Fahrzeuges, trotz Berufsplanung und in Kenntnis der Sachlage. Frau Klohs versucht zeitgleich in mein Haus zu pfänden.
Verhaftung auf Grund eines Haftbefehles (liegt RA Heinz Möhn vor), Ausstellung Rechtspflegerin Nitschke, Amtsgericht Lübeck am 12.09.2012, 30 Tage Haft in JVA Lübeck- 12.09.2012-11.10.2012
Rückfrage durch Kripo bei Rechtspflegerin Frau Nitschke über die Richtigkeit der Anordnung durch Kripobeamten Stahl (phon.). Frau Nitschke bestätigte und ordnete an, auch eine Haftunfähigkeitsbescheinigung würde nicht mehr akzeptiert.-Festnahme. Der Haftbeschluss und Inhalt erweckte nicht nur in der JVA beim Personal den Eindruck der „Unrechtmässigkeit“. Auch dort wurde der Begriff „Mobbingexzess“ durch RAin KlohsLübeck und Nutzung des Rechtssystems für eigene Zwecke gegen die verbürgte Meinungsfreiheit nach erlittenem Unrecht und Familienzerstörung, benutzt.
Während der Haft und nach Ankunft zu Hause wurden mir Ratenzahlungen „angeboten“ von €50.- monatlich. 1. Rate bis zum 01.11.2012. Ersatzweise weitere 70 Tage Haft oder Verrechnung (insgesamt 100 Tage Freiheitsentzug für wahrheitsgemässe Meinungsäusserung). Beschlüsse zu Ordnungsgeldern sind ohne Anhörung ergangen.
Allen Richtern und Rechtspflegern ist bekannt, auch aus einem Schreiben meines Anwaltes RA Möhn zu entnehmen, dass es hier einzig und allein um die Vernichtung meiner bügerlichen Existenz geht. Ich derzeit von €630.- Jobcenter lebe, da ich auf Grund der Ereignisse nicht in der Lage bin, meine Berufstätigkeit auszuführen. Ich lebe nach Abzug meiner Kosten von nachweislich €60.- im Monat!

100Gs 1991/11
Rechnerbeschlagnahme wegen Verdacht der Verleumdung Richter Hentschel, Staatsanwältin Gropp
Landgericht Lübeck

702 Js 2375/11
Staatsanwaltschaft Lübeck-Schleswig Holstein Frau Staatsanwältin Gropp, Sachbearbeitung Strafantrag durch „Anwältin des Kindes“ Julia Klohs Lübeck (Volksverhetzung, Beleidigung-nunmehr Verdacht der Verleumdung), Entziehung des Arbeitsmittels einer Selbstständigen und Planung der entgültigen Einziehung des Gerätes. Ra Klohs forderte die Einziehung des Routers und Kündigung Telekomunikationsanbieters. Rechnerentzug im Morgengrauen mit sozialpsychiatrischem Dienst Ratzeburg.
Richter Spangenberg, Staatsanwalt Feindt, welcher zu Beginn des Kindesentzuges sämtliche von der Kindesmutter eingegebenen Strafanträge gegen Beteiligte wegen Körperverletzung, Verleumdung, Entziehung Minderjähriger, trotz fundierter Eingaben und Zeugenaussagen, letztendlich am OLG Schleswig, einstellte.
Die Verleumdungsklage hielt nicht stand, da es sich laut Urteil um Tatsachen , auch tatsächliche Verfahrensbeiträge der RA Klohs Lübeck im Sorgerechtsverfahren handelte. Kritische Auseinandersetzung über Verfahrensweise im Internet.
Der Rechner ist wieder retour.
RA Klohswar beim Termin nicht ansprechbar für mich. Zeugen wurden nicht geladen, Schnellverfahren mit dem Eindruck eines Schauprozesses. €200.- an den Weissen Ring und die nächsten 2 Jahre Ummeldungen dem Gericht mitteilen(?), Androhung von weitere Geldstrafe und Haft. Die Geldstrafe wurde durch Richter Giesen ein halbes Jahr später wieder zurückgenommen.


24 C 3520/11
Ehemal. "Anwältin des Kindes" Klohs Lübeck gegen Trautmann, (Schmerzensgeld an Frau Klohs) Richter Moosmann
Zur Verhandlung wurde ich nicht geladen! Anerkenntnisurteil. Richter Evora rief mich  danach an und fragte mich, warum mein Anwalt eingewilligt hat, auch beim „Schmerzensgeld“ für RAin Klohs. Ich war nicht geladen, dafür wurden zur Verhandlung 2 Wachmänner rekrutiert, falls ich käme. (?)


4 Qs 245/11
Beschwerdeabweisung zur Sicherungskopie nach Beschlagnahme Computer, Richter Schröder, Braker, Klang 


4XVII T 23514
Betreuungsabteilung Amtsgericht Lübeck. Richterin Friedrich.
Von amtswegen wird über AZ 28C1581/11 (RichterINNEN Schwede, Schmaltz, Hamdorf) durch Richterin Wilhelm (phon.) ein Betreuungsverfahren eines gut sortierten selbstbestimmten Menschen eröffnet. Anregung RA Klohs und wie diese beschreibt alle sorgerechtsentziehenden Richter ohne Beweis der Kindeswohlgefährdung (Socha, Milczewski,Wendt, Jaggi)


21 XVII 493
Amtsgericht Ratzeburg übernimmt Betreuungsverfahren wegen Wohnortzuständigkeit. RichterINNEN Grootkopp, Gschwendter. Eine Betreuuung wurde natürlich nicht eingerichtet und auf ein Gutachten verzichtet. Bei der 10 minütigen Verhandlung offerierte die Richterin, dass es RA Klohs darum ginge, Veröffentlichungen, wie mit meinem Sohn und mir verfahren wird, zu unterbinden.


IV BA 494 11
Gefälligkeitsgutachter Dr.Neuhauss wird wegen Gutachtenfälschung einer Prüfung durch die Ärztekammer Segeberg/Schleswig-Holstein Justiziar Herr Bayer, unterzogen. Es sind mehrere Familien von Falschgutachten durch Dr.Neuhauss betroffen. Es wurden Strafanträge gestellt, die trotz Beweislast eingestellt wurden.


Z 313 E2-SH 58/10
Amtspräsident Stojan , Amtsgericht Lübeck
Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter (Schmaltz, Schwede, Socha, Friedrich) werden nicht bearbeitet. Es werden keine aktuellen AZ herausgegeben.
Weitere etliche AZdurch Gerichtsvollzieher, Landeskasse (mittlerweile tgl. in der Post) etc.
http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/06/verfahrensbeistandin-rechtsanwaltin.html






Deutschland hat ein strukturelles Problem. Das Jugendamt gehört abgeschafft oder unter Aufsicht gestellt. Kinder werden ohne Begründung ihren Eltern und intakten Elternhäusern entzogen uns sehen diese nie wieder. Dies ist ein Massenphänomen in Deutschland und sind KEINE Einzelfälle.

Eltern und Kinderrechte werden zum Nachteil der Kinder ignoriert. Eklatante Menschenrechtsverletzung, Rechtsbeugung etc. begangen.

Dies ist Teil einer Einzel und-MassenPetition an das EU Parlament
...

Zum Gefälligkeitsgutachter Dr.NeuhaussLübeck haben sich nunmehr 7 Geschädigte gemeldet! 

Strafanträge wurden von mehreren Personen an Staatsanwältin Gropp übermittelt, gestellt und wurden ebenfalls eingestellt.


http://www.aerzteblatt.de/archiv/121940/Parental-Alienation-Keine-geringfuegige-Stoerung
In anderen Staaten wie z. B. Frankreich wird PAS als Kindesmissbrauch gewertet und mit Geldstrafe, Entzug des Sorgerechts oder Gefängnisstrafe bestraft !
Hier beteiligen sich Richter und weitere Beteiligte.
(Korrektur und Komplettierung Okt.2012 für Justizministerium Herrn Hoops)





http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/sorgerecht-eu-parlament-irritiert-ueber-deutsche-jugendaemter-11538622.html

Kommentare:

  1. Hanno Brede05:24
    vom hungerstreik ist frau trautmann abzuraten weil sie sich im status stasi 2.0 und 3.reich reloaded befindet.unmenschen schänden eine mutter und ihren sohn.die justizministerin aus schleswig-holstein muß weg.das gesamte pack gehört in sicherungsverwahrung.
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  2. Margret06:16
    Das uist unglaublich was mit dieser Familie veranstaltet wird das Kind ist jetzt drogenabhängig und straffällig.Das war mal eine heile tadellose Familie.Danke an Kinderklau+Co.Leider kein Einzelfall.Armes Deutschland ekelhaft!!!!!!!
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  3. Anonym01:47
    Es ist einfach nur asozial was hier abgeht. Kinder werden aus heilen Familien gerissen und in Pflegefamilien gegeben die diese Kinder schlecht behandeln.
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  4. Anonym16:52
    Oh mein Gott.. Wie kann man sich wehren? Bei mir ist hauschild Amtsgericht RZ Sekte alles drin! Hilfe
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2015/10/09

Wichtige Hinweise zum Familienrecht


  1. "Nur das Familienwohl verwirklicht das Kindeswohl." 
  2. "Familie und staatliches Gesetz passen schlecht zueinander. Das verbindende Prinzip der Familie ist die Liebe, das des Staates die Gesetzlichkeit. Dem Staat ist es nie gelungen, ein Familienrecht zu schaffen, das der Familie gerecht wird."
  3. "Um häusliche Verhältnisse, also die Familienverhältnisse, konnte vor einem Gericht nicht gestritten werden. Haus und Familie waren somit ursprünglich autonom und gerade dadurch Grundlage des Gemeinwesens."
  4. "Die Verrechtlichung ist Verstaatlichung der Familienverhältnisse und Auflösung der Familie in einzelne Rechtsverhältnisse. Das hat der Familie und dem Staat mehr geschadet als genützt."
  5. "Es kennzeichnet den totalen Staat, dass er die Menschen auch in den Familien reglementiert und das Familienprinzip zurückdrängt."
  6. "Die Ordnungsmacht beansprucht heutzutage auch in der Familie allein der Staat. Damit hat der Staat das wohl wichtigste Element der Gewaltenteilung beseitigt und sich vollends zum totalen Staat entwickelt." [8]



WikiMANNia und Jugendamtwatch raten: 
"Vermeiden Sie Richter, Rechtsanwälte und Helferindustrie, wenn Ihnen Ehe, Familie, Kinder und Privatsphäre etwas bedeuten."
"Gehen Sie den Familienzerstörern aus dem Weg, wann und wo immer es nur geht."

 

2015/10/08

Inobhutnahme der Tochter: Freiburger Vater fordert Kosten zurück - Die Regelung zur Kostenbeteiligung (Unterhalt/Kindergeld) der Eltern könne bei Inobhutnahmen nicht angewendet werden, da es sich um "eine (vorläufige) Maßnahme" handelt.

 

Am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wird am 21. Oktober eine Klage gegen die Stadt Freiburg verhandelt. Geklagt hatte ein Vater, dessen Tochter vom Jugendamt 2009 vorübergehend in Obhut genommen wurde.


Das Amt forderte dafür eine Kostenbeteiligung in Höhe des Kindergelds ein. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte die Klage im Januar 2012 abgewiesen und der Stadt Recht gegeben. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hob das Urteil im Februar 2014 aber auf, was in Juristenkreisen bundesweit für Aufsehen sorgte.

Bei der von der Stadt Freiburg beantragten Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat sich wegen der grundsätzlichen Bedeutung auch der sogenannte Vertreter des Bundesinteresses eingeschaltet. Und er hat sich auf die Seite der Stadt gestellt. Sollte der Bundesgerichtshof das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs bestätigen, "würden den Jugendämtern Millionenbeträge flöten gehen", erklärt Henrike Vetter vom Rechtsamt der Stadt. Sie hält den Fall für eine "sprachliche Ungenauigkeit des Gesetzgebers" und sieht ihren Arbeitgeber im Recht.

Wenn Jugendämter Kinder beispielsweise in Heimen unterbringen, werden von den Eltern – gestaffelt nach ihrem Einkommen – Kosten für Erziehungsleistungen eingefordert. Wenn das Einkommen zu gering ist, müssen sie mindestens das Kindergeld beisteuern. So war es auch bei der Inobhutnahme, um die es in dem Fall geht. Das Mädchen wurde in einer Jugendhilfeeinrichtung untergebracht. Das Jugendamt forderte vom Vater, bei dem sie zuvor wohnte, von Februar bis Mai einen Kostenbeitrag in Höhe des Kindergelds von monatlich 164 Euro. Dagegen klagte der Vater, wurde vom Freiburger Verwaltungsgericht aber abgewiesen. Seine Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte hingegen Erfolg. 


Die Begründung: Die Regelung zur Kostenbeteiligung im Kinder- und Jugendhilferecht könne bei Inobhutnahmen nicht angewendet werden, weil dabei nicht über Tag und Nacht außerhalb des Elternhauses Leistungen erbracht würden, sondern es sei "eine (vorläufige) Maßnahme".



In der Verhandlung in Leipzig geht es deshalb nicht um einen hohen Streitwert, sondern eine formaljuristische Auseinandersetzung, die nicht nur für Freiburg finanzielle Konsequenzen haben könnte.

Wie ist das Kindeswohl mit der Fremdunterbringung zu vereinbaren, oder wenn der Kindeswille nicht zählt.

 
 
Dieser Fall, den wir vor kurzem übernommen haben zeigt deutlich die erheblichen strukturellen Schwächen die einem immer wieder in kindschaftsrechtlichen Verfahren begegnen. Man kann sicherlich schon von einer Kindeswohlgefährdung durch das Familienrechtssystem sprechen. 
 


Tom ist 2002 geboren. Mit dem Kindesvater ist die Kindesmutter nicht verheiratet. Es besteht allerdings das gemeinsame Sorgerecht. Die Eltern haben mit einer kurzen Ausnahme keinen gemeinsamen Haushalt geführt. Im Juni 2014 wurde Tom vom Jugendamt in Obhut genommen. Grundlage dafür war die Entscheidung des Amtsgerichts vom wonach beiden Eltern das Sorgerecht für den Sohn entzogen worden ist. Einziger vermeintlicher Grund war die mangelnde Bindungstoleranz beider Eltern. Diese konnten sich nämlich nicht darüber einigen, bei wem Tom zukünftig wohnen soll. Dabei hatte sich Tom noch wenige Tage zuvor gegenüber der zuständigen Richterin wie folgt zu der Streitfrage geäußert (Auszug aus dem Anhörungsvermerk des Amtsgerichts: „Explizit gefragt erklärt Tom, dass es sein Wunsch sei, bei Mama zu bleiben und den Vater an den Wochenenden zu sehen. Bei der Mutter habe er auch seine Freunde, mit denen er gern spiele.“ Diesem klar geäußerten Kindeswillen wurde seitens des Gerichts nicht entsprochen. Vielmehr klingelten im Juni 2014 Mitarbeiter des Jugendamtes und der vom Gericht bestellte Verfahrensbeistand von Tom bei der Mutter und nahmen den Sohn unter Gewaltanwendung mit. Der Junge hatte vergeblich versucht sich an der Treppe und Gegenständen im Haus festzuhalten und wollte nicht mit. Am selben Tag erhielt die Kindesmutter noch einen Anruf des vom Gericht bestellten Verfahrensbeistandes -dessen Aufgabe es ist, für den Willen des Kindes einzutreten - der in etwa wörtlich zu ihr sagte: „Es hat mir in der Seele weh getan, was ich heute miterlebt habe.“ Er wusste angeblich nicht, wie gut das Verhältnis zwischen Tom und seiner Mutter ist. Er hat ihr dann im weiteren versprochen, dass, wenn sie sich an alle Vorgaben hält, der Junge schon im Sommer wieder bei ihr sein würde. Leider ist nunmehr schon mehr ein Jahr vergangen und nichts hat sich getan. Bemerkenswert ist, dass Verfahrensbeistände eigentlich den Auftrag haben den Kindeswillen gegenüber dem Gericht durchzusetzen. In dieser Funktion war der Verfahrensbeistand bei der Anhörung Toms also auch dabei. Trotzdem Kenntnis des entgegenstehenden Kindeswillens hilft solch ein sogenannter Anwalt des Kindes bei einer Herausnahme. Genau an dieser Stelle werden die Fehler im sogenannten Helfersystem des familiengerichtlichen Verfahrens deutlich.


Der Verfahrensbeistand als derjenige, der eigentlich von Gesetzes wegen dem Willen des Kindes Geltung verleihen soll, handelt gegen diesen. Die Kindesmutter hat sich bisher vergeblich an alles gehalten, was man seitens des Jugendamtes von ihr verlangt hat. Nach der Inobhutnahme hat die Kindesmutter ihren Sohn etwa drei Wochen später einmal für eine Stunde gesehen. Tom war bei dem Termin sehr traurig. Eine vorherige Kontaktaufnahme war nicht möglich, weil das Jugendamt dem Jungen das Handy weggenommen hatte. Danach hatte sie ihn dann in den Sommerferien drei Wochen bei sich. Seit den Sommerferien 2014 ist es so, dass Tom abwechselnd, eine Woche am Wochenende bei der Mutter, ein Wochenende beim Vater und ein Wochenende im Monat im Heim ist. Das Amtsgericht meint, dass diese Maßnahme verhältnismäßig sei, bis sich die Eltern darauf verständigen, bei wem Tom zukünftig lebe. Auch das Oberlandesgericht hat diese für das Kind völlig überzogene Reaktion des Amtsgerichts seit über einem Jahr nicht aufgehoben, so dass Tom nach wie vor eine andere Schule besuchen muss und keinen Kontakt mehr zu seinen alten Freunden hat. Auch in seiner Fußballmannschaft kann er nicht mehr spielen. Dabei hatte der Junge elf Jahre lang bei seiner Mutter gelebt und erst wenige Monate vor der Inobhutnahme wieder Kontakt zum Vater. Es war dann sein Wunsch auszuprobieren, zukünftig beim Vater zu leben. Darauf hatten sich die Eltern bei Gericht auch geeinigt, weil die Mutter dem Willen ihres Sohnes nachgegeben hatte. Als Tom nach sechs Wochen aber feststellte, dass er sein Mutter und sein Freunde vermisst, wollte er bei der Mutter bleiben, was der Vater nicht akzeptieren konnte. Auf den zwischen den Eltern dann entstanden Streit so zu reagieren wie das Amtsgericht ist für das Kind völlig unverhältnismäßig und mit dem Kindeswohl nicht in Einklang zu bringen. Leider ist festzustellen, dass sich unverhältnismäßige Entscheidung der Gerichte in Sorgerechtssachen häufen und die Leitragenden die Kinder sind, obwohl eigentlich im Sinne des Kindeswohls entschieden werden sollte. Freunde, Verwandte, Fußballkameraden und Mitschüler haben Briefe an das Jugendamt geschrieben und mitgeteilt, dass man die Entscheidung nicht verstehen könne.

Eine Mediation vor dem Oberlandesgericht zwischen den Eltern scheiterte. Der Vormund des Kindes sprach sich danach für eine Rückkehr des Kindes zur Mutter aus, weil diese sich während der Zeit im Heim an den dortigen Aktivitäten intensiv beteiligt hätte, während der Vater nur durch Abwesenheit geglänzt habe. Tom schrieb zudem persönlich an das Oberlandesgericht und bekräftigte zur Mutter zurück zu wollen. Die Mitarbeiter der Einrichtung erklärten ebenfalls, dass Tom immer wieder bekräftigt habe, zu Mutter zu wollen. In der mündlichen Anhörung vor dem Senat beim Oberlandesgericht erklärte der Verfahrensbeistand das es für ihn schwer sei, eine Entscheidung zu treffen, er würde den Jungen eher beim Vater sehen. Diese Aussage genügte um das OLG entscheiden zu lassen, dass der Junge fortan bei Vater leben solle. Eine für mich nicht nachvollziehbare Entscheidung gegen den ausdrücklich erklärten Willen eines jetzt dreizehnjährigen Kindes. Aber immerhin ein Ende der unverhältnismäßigen Fremdunterbringung im Heim. Aus meiner Sicht ist es dringend notwendig dass an unseren Gerichten dem Kindeswillen Gehör verschafft wird. Die Kinder sind in familiengerichtlichen Verfahren die am meisten schutzbedürftigen und bedürfen daher eines Beistandes der ihre Interessen bedingungslos vertritt. Beistände wie in diesem Fall gibt es leider häufig, wobei dieser sicher ein Extremfall ist.
Mehr zum Thema Kindeswohlgefährdung durch das Familienrechtssystem finden Sie hier:
http://www.muetterlobby.de/sorgerecht-und-umgang/kindeswohlgefährdung/


Schlagworte zu diesem Artikel

Sorgerecht, Umgangsrecht, Verfahrensbeistand, Kindeswille, Kindeswohl


http://www.sorgerecht-blog.de/blog/posts/kindeswohl-fremdunterbringung-sorgerecht-kindeswille-rechtsanwalt-hannover-scheidung/

Ratzeburg - Vater wegen Richterbeleidigung im Familienverfahren vor Strafgericht

 



Seit 4 Jahren kämpfte der hamburger Vater einer 5-jährigen Tochter vor dem Amtsgericht Schwarzenbek um das gemeinsame Sorgerecht für seine uneheliche Tochter.

Nach dem auch sein 3. Sorgerechtsantrag im Sommer 2014, erneut ohne Würdigung der Beweisangebote abgelehnt wurde, vergriff sich der treusorgende Vater nach Ansicht des Lübecker Oberstaatsanwaltes Dr. Ralf Peter A. im Ton. Er wird nun wegen Beleidigung der Richter angeklagt.
Selbst mehrfache Hinweise des Verfahrensbeistandes auf Kindeswohlgefährdung bei der psychisch kranken Mutter ignorierte die Verfahrensführende Richterin Heike M.

In den vorangehenden Verfahren schöpfte der Beschuldigte alle rechtsstaatlichen Mittel aus, gegen die einseitige und nicht nachvollziehbare Verfahrensführung der schwarzenbeker Richterin vorzugehen.

Seine Befangenheitsanträge und Dienstaufsichtsbeschwerden wurden von Richterkollegen der betreffenden Familienrichterin abgelehnt.

Derselbe Staatsanwalt, der nun den Kindesvater anklagt, lehnte die Strafanträge dieses Vaters wegen Rechtsbeugung, unterlassener Hilfeleistung und anderer Delikte gegen die Richterin Heike M. allesamt unbearbeitet ab.

Vor dem Amtsgericht Ratzeburg, an dem der neue Landrat des Landkreises, Dr. Christoph M., Familienrichter ist, findet nun am 6. November 2015 die Verhandlung gegen den hamburger Papa statt.

Indes finden sich keinerlei entlastende Hinweise in den 460 Seiten starken Ermittlungen des Staatsanwaltes Dr. Ralf Peter A.
Dass sich der Vater sofort in den nachfolgenden Verfahren öffentlich vor allen Beteiligten für seine Worte entschuldigt hat und diese Entschuldigung auch von der Richterin in der Verhandlung am 05.09.2014 angenommen wurde, findet sich genauso wenig wieder, wie der Umstand, dass die Kritik sich lediglich im Sinne des BVerfG, Beschluss v. 28.7.2014, 1 BvR 482/13 hart mit der Sache auseinandersetzt.


Die, in der regionalen Presse thematisierte „Strafanzeige gegen Kreisjugendamt“, das in Zusammenarbeit mit der Richterin Heike M. das damals 4-jährige Mädchen, in eine Pflegefamilie verbrachte, statt sie dem liebenden Vater zu überlassen, wurde von der selben Staatsanwaltschaft abschlägig beschieden. Geschah die Inobhutnahme aus Rache für die „Beleidigung“?
Auch dem Jugendamt Ratzeburg und dem ASD Schwarzenbek war seit 4 Jahren die mögliche Kindeswohlgefährdung bei der Mutter bekannt.
Inzwischen ist die Akte durch alle Instanzen durch, nicht stärker als 50 Seiten und die Vorwürfe wurden, entgegen den Behauptungen vor der Presse, von der Staatsanwaltschaft nicht verfolgt.

Dank einem vorläufigen OLG-Beschluss lebt das 5-jährige Mädchen, dass unter den Beschlüssen der Richterin gelitten und Schaden genommen hat, seit einem Jahr beim Kindesvater in Hamburg, ist dort wg. ihrer erlittenen Traumata in psychiatrisch/psychologischer Behandlung und hat sich mittlerweile weitestgehend erholt.

Das hamburger Jugendamt, die KITA, die Ärzte und Therapeuten bestätigen: dem Kind geht es in Hamburg beim Vater gut, es ist sozial integriert und erfährt optimale Förderung.


Doppelresidenz als gesetzlichen Normalfall - Europarat 02.10.2015 - Resolution 2079 (2015) 1 - Equality and shared parental re sponsibility: the role of fathers




Der Europarat hat am 02.10.2015 in seiner Resolution 2079 (2015) einstimmig seine Mitgliedstaaten, und somit auch die Bundesrepublik Deutschland, unter anderem aufgefordert, die Doppelresidenz als gesetzlichen Normalfall gesetzlich zu ratifizieren. Die für die Doppelresidenz bedeutendsten Argumente des Europarats zitiere ich auszugsweise wie folgt:

1. „1.…Within families, equality between parents must be guaranteed and promoted from the moment the child arrives. The involvement of both parents in their child’s upbringing is beneficial for his or her development. …(Übersetzung: … Innerhalb der Familie muss die Gleichstellung von Eltern gewährleistet und gefördert werden, von dem Moment an, wo das Kind auf die Welt kommt. Die Beteiligung beider Eltern in ihrer Erziehung des Kindes ist von Vorteil für dessen Entwicklung.“).
2. „…
5. In the light of these considerations, the Assembly calls on the member States to: (Übersetzung: …. 5. Angesichts dieser Überlegungen fordert die Versammlung die Mitgliedstaaten auf:)

5.5. introduce into their laws the principle of shared residence following a separation, limiting any exceptions to cases of child abuse or neglect, or domestic violence, with the amount of time for which the child lives with each parent being adjusted according to the child’s needs and interests; (Übersetzung: 5.5. in ihre Gesetze den Grundsatz der Doppelresidenz (Wechselmodell) nach einer Trennung einzuführen, und Ausnahmen ausschließlich auf Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung, oder häuslicher Gewalt einzuschränken, mit jener Zeitaufteilung, in der das Kind mit jedem Elternteil lebt, die entsprechend den Bedürfnissen und Interessen des Kindes angepasst sind;)

5.9. encourage and, where appropriate, develop mediation within the framework of judi-cial proceedings in family cases involving children, in particular by instituting a court-ordered mandatory information session, in order to make the parents aware that shared residence may be an appropriate option in the best interest of the child, and to work towards such a solution, by ensuring that mediators receive appropriate training and by encouraging multidisciplinary co-operation based on the “Cochem model”;” (Übersetzung: 5.9. Mediation im Rahmen der juristischen Familienverfahren, die Kinder involvieren, zu fördern, insbesondere durch die Einführung einer gerichtlich angeordneten Pflicht der Informationsberatung, um die Eltern aufzuklären, dass die Doppelresidenz (Wechselmodell) eine sinnvolle Option im besten Interesse des Kindes darstellt, und eine solche Lösung zu erarbeiten, indem sichergestellt wird, dass die Mediatoren eine angemessene Schulung erhalten und durch die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit auf der Grundlage des “Cochemer Modells ” trainiert sind;)

(Ich danke dem Verein „Vaeter ohne Rechte“ für deren Übersetzung)
In den bereits gerichtlich laufenden Kindschaftsrechtsverfahren sollte die Resolution 2079 (2015) bekannt gemacht und die nachfolgenden Argumente verwendet werden:
Vor diesem Hintergrund steht fest, dass der Europarat die unbestrittenen Vorteile der Doppelresidenz für Trennungskinder anerkannt hat. Es ist davon auszugehen, dass insoweit die zukünftige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der ein Organ des Europarats ist, die Verurteilung der Mitgliedstaaten zum Inhalt haben wird, die generell die Doppelresidenz versagen, ohne diese Versagung auf die ausschließlichen Fälle von Kindesmisshandlung, Vernachlässigung oder häuslicher Gewalt zu beschränken.
Da der Gesetzgeber „nicht zwischen dem betreuenden und dem nicht betreuenden Elternteil“ unterscheidet, § 1626 Abs. 3 Satz 1 BGB „eine der wenigen Vorschriften die den Begriff des Kindeswohls ausfüllt“, beide Elternteile gleichberechtigt nennt, und § 1684 Abs. 1 BGB keine Unterscheidung zwischen Residenzmodell und Doppelresidenzmodell macht, sondern ebenfalls beide Elternteile gleichberechtigt „zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“, ist vorliegend nicht die gesetzliche Ratifizierung der Resolution 2079 (2015) des Europarats durch den Gesetzgeber abzuwarten. Denn die bereits bestehenden Gesetze ermöglichen die gerichtliche Anordnung der vorliegend beantragten Doppelresidenz!




vaeter-ohne-rechte.at

SPD-Politiker Tom Schreiber fordert: Nehmt den Clans die Kinder weg!




Im Interview über die Gefahren krimineller Großfamilien Berlins erklärt Verfassungsschutzexperte Tom Schreiber, warum Jugendämter Clans die Kinder wegnehmen sollten. 

http://www.bz-berlin.de/berlin/spd-politiker-fordert-nehmt-den-clans-die-kinder-weg 


Katrin Möller, jugendpolitische Sprecherin der Linken im Abgeordnetenhaus, sieht Schreibers Vorschlag kritischer. Eine Inobhutnahme dürfe nicht als „vorsorgliche Maßnahme“ eingesetzt werden, Kinder seien kein „Druckpunkt“, um ihren kriminellen Vätern zu begegnen. Stattdessen solle man auf die Förderung der Kinder setzen, schlägt die Linken-Politikerin vor.

http://www.tagesspiegel.de/berlin/organisierte-kriminalitaet-in-berlin-spd-politiker-schreiber-will-bei-den-kindern-ansetzen/12421642.html 



Deutschlands Familienpolitik - Zwangsenteignung / Zwangsdeportation / Kinderfolter - Dafür wirft der Staat Steuergelder aus dem Fenster 

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2015/10/deutschlands-familienpolitik.html

 

 

 

Meinungsfreiheit war gestern! Bei Hass-Postings droht Kindesentzug

Kindesentzug

meinungsfreiheit2 


Wer heute die Wahrheit offen ausspricht oder auf Missstände im Land, hinsichtlich der Asylkrise, hinweist, muss nicht nur damit rechnen, in der Familie und im Freundeskreis geächtet zu werden, nein, er muss auch mit in Kauf nehmen, seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Das alles reicht aber noch nicht. Die toleranzbesoffenen Gutmenschen dieses Landes kommen auf die dollsten Ideen, um den Bürgern den Mund zu verbieten. So forderte z. B. die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) mit einem Führerscheinentzug, sollte ein Bürger Hass-Kommentare in Facebook veröffentlichen.  Doch auch das geht den Kopfgeldjägern scheinbar immer noch nicht weit genug?! Es muss etwas neues und noch härteres her. Im Visier der „HateSpeech-Ermittler“ sind nun: Eltern!
In einem Bericht in der WELT heißt es:
Wer fremdenfeindliche Parolen auf Facebook postet, setzt den Umgang mit dem eigenen Kind aufs Spiel. Es muss nicht mal eine Straftat vorliegen, damit ein Gericht das Kindeswohl als gefährdet ansieht.
[…]
Dabei sei es zunächst auch unerheblich, ob der Elternteil sich mit seinen Äußerungen oder Handlungen strafbar mache. „Das Umgangsrecht soll dem Wohl des Kindes dienen, die Eltern haben gemäß Paragraf 1684 Absatz 2 BGB eine Pflicht zum Wohlverhalten“, so die Ulmer Rechtsanwältin Viola Lachenmann.
Stehe fest, dass das Kindeswohl gefährdet ist, werde das Umgangsrecht meist zunächst nur eingeschränkt, so Anwältin Becker. Auch ein begleiteter Umgang sei möglich. Dann ist zum Beispiel eine Erzieherin bei dem Treffen zugegen, die bei Bedarf einschreiten kann.
Im Klartext heißt das also, wer gegen „Minderheiten“ (Flüchtlinge, Ausländer, Muslime, Homosexuelle etc.) hetzt, muss damit rechnen, dass irgendwann das Jugendamt vor der Haustüre steht und einem u. U. die Kinder abgenommen werden oder wie darf man das verstehen?



Vor allem: Wer entscheidet überhaupt, ab wann ein Kommentar ein Hasskommentar ist?

Im Internet gibt es reichlich selbsternannte Besser-Menschen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Hasskommentare im Internet aufzuspüren und den oder die Verfasser zu jagen und zu eliminieren!
Zum Beispiel David: Er will es nicht hinnehmen, dass Tausende Facebook-Nutzer hemmungslos gegen Flüchtlinge hetzen. Deshalb zeigt er sie an und informiert die Arbeitgeber.
Oder Christopher und Frederik:  Die beiden posten auf der Seite „Perlen aus Freital“ Screenshots von  Facebook-Nutzern, die „Hasskommentare“ verfasst haben und das alles frei zugänglich, damit jeder sehen kann, wer, was, wann geschrieben hat. Zwar wurde das Bild des Nutzers verpixelt, aber der Name ist klar und deutlich zu erkennen! Ob das juristisch 100% Wasserdicht ist, wage ich zu bezweifeln?
Selbstverständlich macht „Perlen aus Freital“ (oder auch „Freitaler Perlen“ genannt) ebenfalls Screenshots vom Benutzer-Profil des Verfassers. Darauf zu erkennen: Der Arbeitgeber, der mit großer Wahrscheinlichkeit auch umgehend über die Freizeitbeschäftigung seines Mitarbeiters informiert wird?
Auf diese Art und Weise versucht man die Menschen einzuschüchtern und abzuschrecken, die sich wagen, den Mund aufzumachen und die derzeitige Asylpolitik zu kritisieren.


Ich frage mich ernsthaft, ob diese Leute noch alle Tassen im Schrank haben?!

Zugegeben, es gibt einige Kommentare, die wirklich aller unterste Schublade sind und die bei mir auch sofort gelöscht werden, aber muss man denn dann gleich das ganze Leben eines Menschen, an dem vielleicht sogar eine Familie hängt, ruinieren? Warum macht man nicht einfach eine Anzeige und damit hat sich die Sache erledigt? Muss man das denn öffentlich breit treten und den Arbeitgeber informieren?
Ich weiß nicht, ob es diesen Mega-Gutmenschen klar ist, was sie damit anrichten können? Was ist, wenn die Person tatsächlich die Arbeit dadurch verliert? Sowas spricht sich rum und vielleicht verliert diese Person auch seine Wohnung? Familien trennen sich. Alkohol, Drogen, Gewalt und Depressionen könnten die Folge sein? Und wenn die Person dann am Boden liegt, tritt man nochmal so richtig schön nach und nimmt ihnen die Kinder weg?
Warum malt man den Leuten nicht gleich ein Fadenkreuz auf die Stirn oder verpasst ihnen einen „Pack-Aufnäher“, wie damals  im 2. Weltkrieg der Judenstern?
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Fotos: © Zukunftskinder







Kritik am Jugendamt Bonn - Eilmeldung: Jugendamt Bonn unterliegt vor dem OLG Köln - MEINUNGSFREIHEIT - Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck


Jugendamt_Bonn_unterliegt_vor_OLG_Koeln
Jugendamt_Bonn_unterliegt_vor_OLG_Koeln
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Ende mit der Geheimistuerei um den Jugendamtskandal der Stadt Bonn?  Die Kontrahenten sind nun bekannt: Horst Weiberg gegen das Amt 51 für Kinder, Jugend u. Familie .

Juristische Laien begreifen immerhin im Groben, um was es geht: der Stadt Bonn, gesetzlich vertreten durch den Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Mithin ist wieder einmal der Steuerzahler dran.

Warum? Der 15. Zivilsenat des OLG Köln „hat bereits erhebliche Zweifel…wenn ein im Klagewege oder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachter Anspruch von Anfang an nicht bestand“ und: „Schließlich hat der Senat Bedenken, ob die Verfügungsklägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung haben kann, vor allem ob die angegriffenen Äußerungen geeignet sind, die Verfügungsklägerin schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen“.

Unter Hinweis auf Urteile zum Äußerungsrecht und den § 93 ZPO (Kosten bei sofortiger Anerkenntnis) erscheint das Handeln der Bundesstadt Bonn damit rechstmißbräuchlich.
Mit anderen Worten, ohne ins Detail zu gehen: der Knüppel der Einstweiligen Verfügung, hier ohne Abmahnung, hätte bei eingehender Prüfung gar nicht geschwungen werden dürfen, „zumal die angegriffenen Äußerungen aus einer E-Mail vom 21.05.2015 (an eine Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagzeitung) stammen und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 03.06.2015 beim Landgericht Bonn eingegangen ist.“

Eingehendere Wertungen des Urteils werden aus der Presse zu entnehmen sein und von der Media Kanzlei Frankfurt (Prozessvetretung Dr. Müller-Riemenschneider), die sich bereits in Sachen Meinungsfreiheit (d.i. die Kritik des Vaters gegenüber der Behörde unter Amtsleiter Udo Stein (im Bild rechts mit Rechtsdezernent Rüdiger Wagner) und dem „Ausführungsorgsan“) zum Verfahren eindeutig positioniert hatte.

Der Volltext des Beschlusses ist nachzulesen unter: Az.: 15 W 42/15 und 9 O 212/15 und die Erläuterung zur offenbar schwer nachvollziehbaren Haltung des Richters hier: „Nun auch Ohrfeige für das LG Bonn…“



Kommentare

  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Dr. Zwiebelschneider
Verstehe ich das richtig? Eine Journalistin erhielt von Herrn Weiberg eine Mail und wurde verklagt dies zu unterlassen?
  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Sophie Kleinert
Müsste es nicht der Meinungsfreiheit entsprechen einer Journalistin eine Mail schicken zu dürfen. Wo leben wir denn. Außerdem sehe ich hier die Pressefreiheit in Gefahr wenn jemand verklagt wird weil er der Presse über eine Mail Informationen geben will.
Zum Glück hat die Stadt verloren.
  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Mendelsohnphilospoh
Man wollte den Mann offensichtlich mundtot machen.
Es steht ja offensichtlich eine ziemliche Sauerei dahinter, die man unterdrücken wollte.
Wie kann ein Landgericht so etwas unterstützen wie heisst der Bonner Richter?
  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Reiner Lustig
Ob Herr Weiberg glücklich mit der Veröffentlichung sein wird? Aber ich denke den Beschluss hat der Presseblog ja von ihm bekommen.
  • Kommentiert:04.10.2015
  • Autor:Eva Martin
Antwort auf den Kommentar: Die einstweilige Verfügung untersagt dem Verfasser des Emails wohl tatsächlich, weitere solcher Emails an diese oder andere Redakteure zu versenden. Die Behörden ertragen im familiengerichtlichen Bereich Kritik nicht und reagieren oft ziemlich pervers darauf. Barabara Becker (stellvertretende Leiterin des Jugendamt Bad Homburg) und Reiner Zinsinger (Vorgesetzter des „kompetenten“ Gefährdungseinschätzers Wolfram Groß) haben beispielsweise gegen mich ein Betreuungsverfahren (früher: Entmündigungsverfahren) angeregt,angeblich, weil ich eine Mitarbeiterin bedroht und körperlich angegriffen haben soll; tatsächlich hatte ich die erste Fallverantwortliche, die in unserem Verfahren relariv sschnell abberufen worden war,bei geschlossnener Wohnungstür gebeten, bei der Unfähigkeit doch lieber nicht weitere Eltern und Kinder zu schädigen, und dankenswerter Weise hat sie sich daaraufhin „traumatisiert“ auch arbeitsunfähig gemeldet). In Wirklichkeit, weil klar war, dass ich mich angesichts meiner v.a. auch nach Aktenlage total pervers verlaufenen Sorgerechtsverfahrens; einen kleinen, aber wirklich wirklich nur sehr kleinen Vorgeschmack auf die Perversion gibt Ihnen der folgende ARD-Beitrag über unsere Hauptgutachterin Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle: https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY. (Bei dem Plusminus-Beitrag wurde der Name der Gutachterin leider entgegen der presserechtlichen Möglichkeiten nicht voll genannt!).
Bei der letzten Demo gegen Behörden- und Justiz-Willkür in München hat mir ein sehr netter Besucher sehr glaubhaft berichtet,er sei 4 Monate in der Psychatrie gelandet, nachdem ein Journalist, mit dem er sich am Rande eines anderen öffentlichen gerichtsverfahrens über seinen Sorgerechtsfall unterhalten hatte, veröffentlich hatte, dass er den Richter am liebsten umbringen würde.
Was die gerichtlichen Versuche, Kritik am familiengerichtlichen Irrsinn zu äußern angeht, kann ich z.B. auch den ZEIT-Artikel: „Das darf nicht wahr sein!“ empfehlen. Da wurde Rainer Stadler vom Süddeutschen Zeitung Magazin die Fortsetzung eines anonymisierten Artikels über einen „besonders beklemmenden“, aufwändig recherchierten und „akribisch“ rekonstruiierten und leider in vielerlei Hinsicht außerordentlich tyischen Fall vom Landgericht Hamburg verboten.
Bitte vergleichen Sie auch den Umgang mit Meinungsfreiheit und Presserecht von Ex-GeneralbundesanwältInnen wie Monika Harms (Fall Andrej Holm) und jüngst Harald Range (netzpolitik.org). Daraus darf man schließen, dass eine solche verrohte Rechtsauffassung in der Justiz keine Seltenheit ist. Dazu können Sie sich auch meine Darstellung und Erklärung auf meiner Justiz- und Autismus-Webseite auf https://www.pinterest.com/gertrud4617/ anschauen.
  • Kommentiert:04.10.2015
  • Autor:Eva Martin
Bitte in meinen Kommentar noch einfügen „In Wirklichkeit, weil klar war, dass ich mich angesichts meiner v.a. auch nach Aktenlage total pervers verlaufenen Sorgerechtsverfahrens nach Unterstützung umschauen würde.“
  • Kommentiert:05.10.2015
  • Autor:RA Dr. Severin Müller-Riemenschneider
Lieber Dr. Zwiebelschneider,
nein es wurde der Informat, nicht die Journalistin und damit das schwächste Glied in der Kette in Anspruch genommen. Unsere Sicht der Dinge erfahren Sie hier http://media-kanzlei-frankfurt.de/presse
Beste Grüße
Severin Müller-Riemenschneider
  • Kommentiert:07.10.2015
  • Autor:Riemann
Jugendämter an die Leine? Fast eine Punktlandung zum Bonner Jugendamtskandal: der Verein „Trennungsväter“ kritisiert „ein Kartell von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten“ und fordert Unabhängigkeit. Bonner Besonderheit: erst das OLG Köln machte dem Spuk ein Ende…

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Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - MEINUNGSFREIHEIT http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html

 
 
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