2012/09/06

Amtshaftungsklage gegen das Landesjugendamt

Erste Amtshaftungsklage von Heimkindern gegen ein Landesjugendamt. Heimkinder behaupten, dass Jugendamt habe die Aufsichtspflicht verletzt und sei haftbar für die Schäden.


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Am 05.06.2012 finden um 11.15 Uhr im Amtsgericht Köln die ersten Amtshaftungsklagen gegen ein Landesjugendamt statt. Die beiden Klägerinnen geben an, dass sie im Kinderheim zahlreiche Verstöße gegen die Grundrechte erleiden mussten. Sie sind der Meinung, dass die Behörde Kenntnis hätte haben müssen – und dies auch hatte – von zahlreichen Misshandlungen, der von den Kindern zu leistende Arbeit und sowie von den sexuellen Übergriffen.

Gegen die Auffassung der Gegenseite (Landesjugendamt als Aufsichtsbehörde der damaligen Heime), dass die Taten verjährt sind und diese Frist auch nicht verlängert werden kann, wird von dem Anwalt der Betroffenen angeführt, dass die Betroffenen unter einer Traumatisierung bzw. Retraumatisierung litten und daher nicht in der Lage waren, ihre Ansprüche gegen das Landesjugendamt geltend zu machen. Sie litten unter posttraumatischen Belastungsstörungen (PBS), was zur Verdrängung der damaligen Ereignisse führte und somit die Verjährung hemmte.

Hinzu kommt, dass die Verjährung auch dadurch gehemmt sein dürfte, dass die Betroffenen nicht etwa in einem Einzelfall, sondern systematisch entsprechend behandelt worden sind. Die Frage ist außerdem, ob dadurch nicht sogar als Rechtsfolge die fehlende Verjährbarkeit aufgrund einer Parallele zur sogenannten Radbruch’schen Formel greift. Dies ist nach Meinung des Anwaltes deshalb notwendig, jedenfalls aber möglich, weil das systematische Unrecht in einem Rechtsstaat geschehen ist, nicht „lediglich“ in einem Unrechtssystem. Nach dieser Auffassung muss der Rechtsstaat, um nicht zu einem Unrechtsstaat zu werden, genau diese Grenze einhalten, er darf sich also nicht durch die Verjährung vor solch einer Verantwortung in Fällen elementaren Unrechts schützen dürfen.

Die Höhe der Forderungen sind in beiden Fällen auf 54.000 Euro angesetzt. Sollte das Gericht den Argumenten der Klägerinnen folgen und davon ausgehen, dass die Verjährung durch die fehlende Möglichkeit der früheren Klageerhebung gehemmt war, müsste es ein Gutarchten in Auftrag geben, um dies herauszufinden.
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Jugendamt Deutschland - EINE DEN STRUKTUREN NACH LEBENSBORN-BEHÖRDE MITTEN IN EUROPA !



Gewalt- und Züchtigung in der Kindererziehung durch Jugendämter und Familiengerichte, ist in Deutschland Alltag. In den Jugendämtern und an deutschen Familiengerichten hat sich eine Bande gesetzloser Psychopathen etabliert, die es darauf anlegen, systematisch Familien zu zerstören.

Offensichtliches Motiv - dabei geht es hier nur um di
e wirtschaftlichen Hintergründe! - für dieses systematisch organisierte Verbrechen geht aus der Studie vom ehemaligen britischen Militärjurist Peter Briody hervor, der im Zusammenhang mit der deutschen Familiengerichtsbarkeit von einer 20 Milliarden-Euro-Industrie spricht. Motiv genug für den legalisierten Kinderhandel über das Sorge- und Umgangsrecht in Deutschland.
Zur Erinnerung verweisen wir noch auf die „Protestnote gegen Menschenrechtsverletzungen in Deutschland an United Nations High Commissioner for Human Rights anlässlich des Treffens am 02.02.2009 der 4-Jährigen Prüfung der deutschen Situation bez. Einhaltung der Menschenrechte“ auf der Website von Peter Briody und an die darin enthaltene Unterzeichnerliste von ca. 270 Unterschriften:

„Die Familiengerichte betrachten sich als verlängerter Arm des Jugendamtes. Dies führt, in den meisten Fällen, zu einer Befehlsstruktur, die die ganze Jugendhilfeindustrie umfasst. Dies ist eine hoch korrumpierbare Konstruktion.
In Anbetracht eines jährlichen Budget in Hohe von 21 Milliarden Euro, ist die Wahrscheinlichkeit von weit verbreiteter Korruption sehr hoch. Der skrupellose Jugendhilfe-Kreislauf in Deutschland bildet das einzige Geschäft, das wirklich funktioniert in Jugendamt Kreisen. Das Jugendamt fungiert als Beschaffungsagentur, die Kinder, nach einem Selektions- und Konsolidierungsplan, beschafft Es gibt einen Überfluss zu den Pflegefamilien hin, um Engpässe zu vermeiden
Die bisherige Erfahrung weist darauf hin, dass die Kinderheime und Psychiatrischen Kliniken Zentren der
Verwahrlosung und Misshandlung bilden. Die Eltern müssen diese Einrichtungen mit finanzieren.
Quelle: http://www.eucars.de/joomla/.
 
 
 Das dreckigste Geschäft Deutschlands mit dem "Kindeswohl"
Die Familienministerin Schröder ist dabei: "Jugendamt - Unterstützung, die ankommt"

Auch eine Studie der Universität Koblenz im Auftrag der Sozialbehörde und der Bezirke war zu dem Ergebnis gekommen, dass ein weiterer Fall Chantal jederzeit möglich ist.
http://www.abendblatt.de/hamburg/kommunales/article2368060/Pruefer-warnen-Fall-Chantal-koennte-sich-wiederholen.html

UNO nimmt Menschenrechte und Jugendämter unter die Lupe





Regierungsunabhängige Organisationen betonten, dass die heutige Rolle der Jugendämter immer noch nicht die festgeschriebene UN-Kinderrechtekonvention sowie die natürlichen Rechte der Familie beachte. 
Die deutschen Jugendämter basieren heute noch in weiten Teilen auf den 1938 von Reichsführer-SS Heinrich Himmler geschaffenen Grundlagen, Teile des Reichsjugendwohlfahrtgesetzes sind unverändert ins heutige Sozialgesetzbuch übernommen worden.

2012/09/05

Einladung zur Teilnahme an der Demo mit öffentlichen Kundgebungen am Donnerstag, 20. Sept. 2012 (Welt-Kinder-Tag) - Jugendämter - Viele Kinder sind schon weg – Morgen werden sie Eure holen!

Einladung zur Teilnahme an der Demo mit öffentlichen Kundgebungen am Donnerstag, 20. Sept. 2012 (Welt-Kinder-Tag) ab 10.oo Uhr bis ca. 19.oo Uhr in München ab Odeonsplatz und in der gesamten Münchener Innenstadt zum Thema Kindesraub & die Zerstörung von Kindern und Familien durch Jugendämter, Familiengerichte, Gutachter etc…

 

Voraussichtlicher Ablauf gemäß beiliegendem Ablaufplan (-.pdf) ohne Gewähr, bitte stets aktuelle Hinweise auf der HP des Veranstalters beachten:

http://gefaehrdung-kindeswohl.jimdo.com/demo-m%C3%BCnchen-20-september-2012/  



ab 9:3o Eintreffen der Teilnehmer am Odeonsplatz, Einsammeln der mitgebrachten Verpflegungsrucksäcke, Klappstühle etc. zum Transport auf dem Lautsprecherfahrzeug, Ausgabe der aktuellen (genehmigten) Streckenführungspläne und des Zeitplanes (mit WC-Verzeichnis) an die Teilnehmer

  9:55  Sicherheitsbelehrung


1o:oo
  Auftaktkundgebung Odeonsplatz


14:oo bis 14:3o Mittagspause vor dem LG Prielmayerstr. mit Ausgabe der mitgebrachten Verpflegung.

19:oo
Schlusskundgebung vor der Staatsanwaltschaft
Linprunstr. 25, anschließend Ausgabe der Verpflegungsrucksäcke
etc. an die Teilnehmer, Abbau.




Bitte alle mitbringen:

- Regenschirme und Klappstühle, Süßigkeiten, Verpflegung, Getränke etc.
(können während des Umzuges auf dem Lautsprecherfahrzeug (Kleinlaster) transportiert werden)
- Kinderwägen, Buggies
- Handwägen, Fahrradanhänger u. andere handgeführte Fahrzeuge

- Hamsterkäfige mit Kuscheitieren, Babypuppen etc.
- Kinder-Sarg-Modelle (aus Styropor, Pappe o.ä., geschmückt)
- Plakate, Banderolen (Text bitte voranmelden)
- Flyer und Infomaterial (nur mit vorschriftsmäßigem Impressum!)
- Weitere Demonstrationsmittel nach Voranmeldung

Hinweise des Veranstalters:
  • Änderungen vorbehalten, Haftung ausgeschlossen.
Individuelle Plakate laut Muster für alle Demo-Teilnehmer kostenlos erhältlich. Bitte zur Anfrage bzw Bestellung mit mit dem Grafikstudio fotohimmel@web.de in Verbindung setzen.
Orig.-Einladung als pdf:
FlyerFinalfassung Demoeinladung zum 20-09-2012
….danke an Celine.
.
Gruß
Der Honigmann


2012/09/04

Wenn das eigene Kind durch das Jugendamt weggenommen wird. Ein Alptraum für jede Familie. Es kann, so ungeheuerlich es klingen mag, wirklich jede Familie plötzlich und unverhofft treffen!




Aus gegebenen Anlass, startet das schwarze Schaf die Recherche zum Kinderklau durch die deutschen Jugendämter (Die Kinderräuber).
Viele Menschen denken, das wenn das Jugendamt bei den Familien einschreitet, dann wird das schon seine Richtigkeit haben und dem betroffenen Kind in der Familie wird geholfen.
Dies ist in den Fällen richtig, das Kinder, die mißhandelt werden oder verwahrlosen von den Jugendämtern in Obhut genommen und somit geschützt werden und anschliessend ein sicheres Zuhause bekommen.


Leider gibt es aber zu viele Fälle, in denen die Jugendämter vorschnell handel und die Fehler im Nachhinein nicht zugeben wollwn. Ein Martyrium für Eltern und Kind beginnt, sich gegen die Fehler von Jugendamt, Richter und Sachverständige anzukämpfen. Allen Anschein nach, werden begangene Fehler der Jugendämter durch weitere Gefälligkeitsgutachten untermauert, die den Kindesentzug rechtfertigen sollen. Gibt man die Fehler zu, würde dies in der Öffentlichkeit fatale Auswirkungen haben, was dem Ansehen von Jugendamt und Stadt schädigt. Um dies zu verhindern, werden alle Machtinstrumente genutzt, diese Fehler glaubwürdig zu bekräftigen, die Eltern werden unter Druck gesetzt, sie werden diskriminiert und zu weiteren Untersuchungen und Gutachten gezwungen, die das Jugendamt fordert. 


Eingeschüterte Eltern wissen sich nicht zu wehren und tun alles, was das Jugendamt verlangt, in der Hoffung, das eigene Kind wieder zurück zu bekommen. Mit den unter Druck angeratenen psycholo̲gisch Untersuchungen und den daraus entstehenden Gutachten, welche die Eltern, aber meist die Mutter über sich ergehen lassen soll, wird aber alles nur noch schlimmer. Die Gutachten werden zum Wohle des Jugendamtes ausgelegt und bestärken das Vorgehen gegen die Eltern nur noch weiter. Dadurch das den Jugendämtern keine höhere prüfende Stelle übergeordnet ist, zieht das Jugendamt zu seinen Gunsten die Fäden weiter. Ein aussichtsloser Kampf der Eltern gegen das Jugendamt. 

Hier muß die Gesetzgebung einschreiten und Gesetze schnellstens entwickeln, die die Jugendämter in ihren Rechten einschränkt. Zumindest muß es für die Eltern die Möglichkeit geben, den eigenen Fall schnell und mit wenig Bürokratie von einer unabhängigen Einrichtung prüfen zu lassen. Das betroffene Kind muß unbedingt angehört werden, wie es zu seinen Eltern steht und ob es mit seinen Äußerungen die Vorwürfe des Jugendamtes bestätigen kann, denn leider geschieht dies überhaupt nicht. Ein Rechtsstreit dauert viel zu lang, kostet den Eltern viel Geld, die Rechtschutzversicherungen übernehmen die Kosten leider nicht und zudem wird das Kind auch älter und älter, je länger die Situation andauert, was eine Entfremdung zwischen Eltern und Kind bedeutet.


Aber: Es gibt Familien, die – wie sagt man so schön – die funktionieren richtig. Gereglter Tagesablauf, ein behütetes Zuhause, ausreichende und ausgewogene Nahrung, Kleidung - kurz gesagt, dem Kind geht es gut.
Und dennoch kann es jede gut funktionierende Familie treffen, das sich das Jugendamt plötzlich einschaltet und die Kinder aus der Familie holt.

Es ist wirklich unfassbar, welche Schicksale sich bei der Recherche auftun, dazu reichen schon einige Suchanfragen bei verschiedenen Suchmaschinen aus.
Unweigerlich stoplert man auf Seiten im Internet, die sich mit dem Thema Kinderklau befassen und auch Professoren und Doktoren befassen sich mit dem Thema, aber die Politik schaut weg, denn es liegt in der Hand und der Willkür der Jugendämter. Dies ist bereits vor längerer Zeit der EU-Kommission aufgefallen, das die deutschen Jugendämter zu viele Freiheiten und Rechte haben, wie sie es in keinem anderen Land der EU gibt - und so muß endlich schnell gehandelt werden. Gehandelt zum Wohle des Kindes und seiner Familie. Die EU-Kommission hat die Bundesregierung bereits 4x abgemahnt und ermahnt den Zustand in Deutschalnd schnellstens zu ändern. Geschehen ist bislang immer noch nichts.



Die Jugendämter handeln heute schneller als früher, das heißt, vor noch ein paar Jahren, mußten sich die Jugendämter vorwerfen lassen, das diese bei eindeutigen Fällen und Anzeigen nicht schnell genug gehandelt haben.
Dies hat zu dem Schluß geführt, das die Jugendämter seit 2007, schneller regaieren und Entscheidungen gefällt werden, die nicht ausgiebig geprüft und beobachtet wurden. Das Kind oder die Kinder werden aus den Familien geholt, auch ohne das zuvor das Gespräch mit den vermeindlich betroffenen Familien gesucht wird und das Jugendamt einer eigentlichen Aufgabe nachkommt, nähmlich Kindern und Familien zu helfen ein “funktionierendes” Zuhause zu schaffen. So wird kurzer Prozess gemacht – ganz nach dem Motto, erst mal sehen, das das Kind aus der Familie raus kommt, bevor es zu spät ist. So muß man sich keine späteren Vorwürfe machen lassen. Ist dies ersteinmal geschehen, sinken die Chancen der Eltern ins bodenlose, die eigenen Kinder wieder zu bekommen. Es bleibt nur noch der Rechtsstreit – es gibt keinen anderen Ausweg, das Familien denen ihre Kinder zu Unrecht geklaut wurden, sich schnellstens per Rechtsanwalt wehren. Denn es vergeht viel Zeit, bis es zu einem gerichtlichen Beschluß kommt, der den Kindesentzug rückgängig macht. Die Schäden tragen die Kinder aus, aber auch die Eltern werden darunter sehr leiden müssen. Dies wird leider von den Jugendämtern nicht berücksichtig, denn dort ist man der Meinung, das man dem Kind etwas Gutes (an)getan hat. Das Jugendamt ist in Deutschland unantastbar und unfehlbar zugleich, so sehen sich die Jugendämter selbst, gestärkt von unserer bundesdeutschen Regierung.


Haben sich das Kind und die Eltern erst einmal über eine längere Zeit wenig bis gar nicht gesehen und konnten somit den Umgang miteinander nicht wahrnehmen, entfremden sich die Kinder von den Eltern recht schnell. Diese Entfremdung muß aber einzeln und individuell geprüft werden. Man spricht hierbei vom PAS (Parental Alienation Syndrome - siehe www.wera-fischer.de/pas.html und http://aundckinder00.blog.de/2012/03/12/entfremdung-eltern-kind-pas-dr-robert-holzer-kongress-kinderrechte-kinderschutz-13161828/).


Dieses Syndrom wird gerade bei den Jugendämtern gern vorgeschoben, um den Umgang mit den Eltern weiter zu unterbinden. Dabei wissen die wenigsten betroffenen Eltern worum es sich dabei genau handelt. Es ist keine Krankheit, sondern eine hervorgerufene Ablehnung eines oder beider Elternteile, die das Kind zum Schutz für sich selbst aufbaut. Also hervorgerufen und verursacht durch das Entreißen des Kindes aus der elterlichen gewohnten Umgebung durch das Jugendamt. Diese Schuld ist also ganz eindeutig dem Jugendamt zuzuschreiben, denn wäre das Kind nach wie vor in seiner gewohnten Umgebung, gäbe es dieses Syndrom überhaupt nicht. Das Jugendamt sagte, das der Umgang zwischen Eltern und Kind für das Kind nicht gut sei, dabei ist der Wunsch des Kindes, seine Eltern zu sehen und mit ihnen normalen Umgang zu haben, größer denn je.

Die Kinderräuber kommen heimlich, wie eine schwarze Wolke legen sie sich über das Elternhaus. Das Kind oder die Kinder werden plötzlich und unerwartet aus den Familien gerissen. Aktionen durch die Jugendämter geschehen zu sehr früher Morgenstunde, wo sich das Amt sicher sein kann, das die Familie und vor allem die Kinder noch zu Hause sind. Mit Polizeigewalt erstürmt das Jugendamt die Wohnung um die Kinder Inbobhut zu nehmen, das ist legale gesetzliche Kinderklau in Deutschland – gestützt und gestärkt durch die Bundesregierung, der Bundeskanzlerin “Angela Merkel“ und der Familienministerin “Kristina Schröder“. Andere Praktiten werden angewandt, indem man die Kinder an Kindergarten und Schulen abfängt und diese Inobhut nimmt. Dies darf allerdings nur geschehen, wenn das Familiengericht zuvor einen richterlichen Beschluß gefasst hat. Liegt kein richterlicher Beschluß vor – ist dies eine illegale und somit strafbare Handlung durch das Jugendamt. Die Richter am Familiengericht sind aber Teil der Kinderräuber und so ergeht die Unterschrift unter dem Beschluß zügig und das Jugendamt kann sofort seinen Raubzug vollziehen.
Die geklauten Kinder werden ihren Familien nicht mehr zugeführt und landen in Pflegefamilien, in Kinderheimen und in den seltensten Fällen bei eigenen nahen ihnen gut gesonnenen Verwandten. Ob das Kind einen Paten hat, der es gerne aufnehmen würde, wird überhaupt nicht geprüft oder nachgefragt. Das betroffene Kind wird erst gar nicht gefragt. Da stellt sich beim Thema Kinderklau besonders die Frage, nach dem Sinn und Zweck der kirchlichen Taufe, falls das Kind getauft wurde. Was heutzutage nicht unbedingt sein muß oder müßte. Die evangelische sowie die katholische Kirche schauen weg – Nächstenliebe sieht sicherlich ganz anders aus.
Das Jugendamt hat eine besondere Stellung durch den Gesetzgeber, der den Jugendämtern erlaubt, frei zu entscheiden und zu handeln.

Info: Das Thema Kinderklau wird hier weitergeführt, dazu sind weitere Recherchen nötig, die in nächster Zeit hier veröffentlicht werden.
Einige sehr hilfreiche Seiten wurden im weiteren bereits zusammengetragen und sollen Ihnen liebe Eltern helfen sich gegen die Jugendämter und dem Kinderklau zu wehren.


http://www.web2select.de/blog/die-kinderraeuber-recherchen-zum-kinderklau-durch-die-deutschen-jugendaemter/ 

18. Mahnwache LUCA Kinderschutzverein





Von Luca Kinderschutzverein

  • U6 Floridsdorf , Franz Jonas Platz, U6 Floridsdorf

  • Und weiter gehts mit den Mahnwachen.
    Und noch eine.Für unsere Kinder.Gegen Gewalt und Missbrauch. Veranstaltung verschiedener Vereine zum Thema Kindeswohl,Kinderschutz und Jugendamtwillkür.

    Geboten wird:

    Informationdsstände für Hilfesuchende und Helfende.
    Aufklärungsarbeit
    Unterstützung durch verschiedene Vereine
    Erstkontakte und Vermittlung von Adressen für Betroffene
    Hilfestellung bei Problemen seitens Ämtern

    Für Kinder:

    Spiele
    Unterhaltung
    Fun
         

Neue Regeln für Kindesabnahmen



Eine Kindesabnahme in Innsbruck hat die Diskussion über die Möglichkeiten und die Kontrolle der Jugendämter neu entfacht. Weil Kindesabnahmen möglicherweise den Menschenrechten widersprechen, plant das Ministerium eine Gesetzesänderung.


Überlegt wird konkret die Möglichkeit, eine Kindesabnahme, die aufgehoben wurde, rückwirkend auf ihre rechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Außerdem denkt man im Ministerium daran künftig rascher als derzeit die Frage zu entscheiden, ob ein aus seiner Familie herausgenommenes Kind wieder zurück kann.


Auslöser ist Kindesabnahme in Innsbruck

Anlass für die geplante Reform ist ein Fall, der beim Menschenrechts-Gerichtshof in Strassburg anhängig ist. Einem Ehepaar in Innsbruck wurden vor sieben Jahren wegen Verdachts des sexuellen Missbrauchs zwei Kinder abgenommen. Die Kinder wurden von der Schule abgeholt.
Erst drei Monate später, nach einem Gutachten und einem Gerichtsverfahren, war der Verdacht entkräftet und die Kinder kamen zurück. Aber ob die ursprüngliche Kindesabnahme gerechtfertigt war, konnte nach der Gesetzeslage in Österreich nicht nachträglich überprüft werden, kritisiert der Anwalt der Familie, Laszlo Szabo.
„Die Kernkritik ist, dass die Jugendwohlfahrt tun und lassen kann, was sie will, ohne dass diese Maßnahmen nachträglich gerichtlich überprüft werden können“, so der Anwalt. Bei jedem Parkzettel oder Polizeiübergriff sei dies sehr wohl möglich, aber bei den Jugendämtern gehe das nicht.


Künftig Prüfung im Nachhinein

Das Justizministerium will nun nicht mehr abwarten, ob der Menschenrechts-Gerichtshof Österreich verurteilt. Man plane unabhängig davon eine Verbesserung, erklärt Michael Stormann, Leiter der Familienrechtsabteilung im Justizministerium. Nach aufgehobenen Kindesabnahmen soll es künftig möglich sein, dass das Kind bzw. die Personen, die die Obsorge haben, bei Gericht einen Antrag auf Überprüfung stellen, ob die Maßnahme unzulässig war. Dies sei eine Verbesserung des Rechtsschutzes, so Stormann.


Verbleib binnen Monatsfrist klären

Geplant sei noch ein zweiter Reformschritt. Derzeit kann es vor allem wegen nötiger psychologischer Gutachten mehr als ein Jahr dauern, bis ein Gericht entscheidet, ob vom Jugendamt abgenommene Kinder aus einem Heim zurück nach Hause kommen. Künftig soll es viel rascher zumindest eine vorläufige Gerichtsentscheidung geben, erklärt Stormann. „In Zukunft soll es auf Antrag der Eltern oder des Kindes möglich sein, dass eine vorläufige Entscheidung ergeht, ob das unzulässig ist oder ob es weiterhin zulässig ist. Diese Entscheidung ist innerhalb von vier Wochen zu verhandeln, wird das Gesetz vermutlich sagen.“


Innsbrucker Reaktionen

Die Innsbrucker Jugendamtschefin Gabriele Herlitschka steht dieser geplanten Änderung positiv gegenüber. Rasche vorläufige Entscheidungen seien ein Wunsch der Jugendwohlfahrt an die Justiz, so Herlitschka. Im Justizministerium sieht man in dieser Haltung Qualitätsbewusstsein. „Wenn man qualitativ arbeitet“, so Stormann, „hat man Kontrolle nicht zu fürchten.“
Kritischer als die rasche Entscheidung über den Verbleib, sieht die Innsbrucker Jugendamtschefin die nachträgliche Kontrolle für Kindesabnahmen. Gabriele Herlitschka befürchtet Schadenersatz- oder Amtshaftungsklagen, sollte ein Gericht der Ansicht sein, dass ein Jugendamt zu Unrecht Kinder weggenommen hat. Justiz-Experte Stormann ist da optimistischer. Er meint, es gehe vor allem darum, dass die Jugendämter aus den künftigen Gerichtsentscheidungen lernen und ihre Arbeit optimieren.