Diese Seite wurde am 16.02.2014 um 17:30 Uhr zuletzt aktualisiert. (Diese Seite hat seit 11:00 Uhr bis 23.00 Uhr am 14.02.2014 > 2500 Besucher)
München – Hausdurchsuchung in München bei der Zeugin Celine Freifrau von Marschall im Zusammenhang mit einem derzeitig laufenden familiengerichtliches Verfahren beim Landgericht München.
Zunächst erfolgte am 14.02.2014 – 10.30 Uhr Einspruch gegen die Durchsuchung.
Gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung des PC`s legt Celine Freifrau v. Marschall Widerspruch, Beschwerde, Einspruch ein.
Widerspruch, Beschwerde und Einspruch vom 16.02.2014. Es ist recht Ungewöhnlich, dass gegen eine Zeugin – als Solche bin ich in diesem Verfahren benannt – eine Hausdurchsuchung oder gar Beschlagnahmung des PC erfolgt. Dies ist ein willkürlicher Akt der Staatsgewalt und zudem mehr, als unverhältnismäßig. Die Voraussetzung von Einziehung und Beschlagnahme (§ 111 b StPO) liegen nicht vor. Vergleiche hierzu Beschluss OLG Düsseldorf vom 31.08.1992 – 1 Ws 790/92. Zudem ist es heute leicht möglich die Festplatte des PC innerhalb von Sekunden zu kopieren. Die Beschlagnahme ist deshalb unverhältnismäßig und stellt eine elementare Verletzung der Persönlichkeitsrechte, der Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG) sowie der Verletzung des informationellen Selbstbestimmungsrecht dar. Die beschlagnahmten Gegenstände sind sofort wieder heraus zu geben, Es ist offensichtlich, dass ausschließlich das Ziel verfolgt wird, die Geschädigte von der Internetkommunikation zu trennen und Kontaktdaten auszuspionieren. Es ist zudem ein Hohn, wenn die NSA jahrzehntelang Daten abgreift und der Deutsche Staat vertreten durch den Bundestag und die Justiz sich hier ganz ruhig verhält, wohingegen ein angeblicher Mitschnitt aus einer öffentlichen Verhandlung zu derart überzogenen – Bayern typischen – Justizmaßnahmen führt.
Gegen die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung meines PCs lege ich Celine Freifrau von Marschall Widerspruch, Beschwerde, Einspruch ein, heißt es dann auch in diesem Scheiben 12. 40 Uhr Celine Freifrau von Marschall wird weiter beobachtet. Offensichtlich offensichtlich von Detektiven die Briefkasten, Auto und Haustür fotografieren. Als eine Nachbarin sie entdeckte, sind diese “Blockwarte” schnell verschwunden.
15:00 Wie jetzt allerdings bekannt wurde, handelt es sich bei dem Mitschnitt um ein Beweisstück einer Gerichtsverhandlung, bei der es um elementare und massive Rechtsbrüche des Gerichtes in einer Familienrechtssache geht. Will die bayerische Justiz dieses Beweismittel auf dem Weg zur Asservatenkammer etwa verlieren? Ähnliches ist ja damals auch mit der Festplatte von Max Strauss geschehen. Oder will die Justiz dieses Beweismittel tatsächlich auswerten, um das rechtsbeugende “Gericht” zur Rechenschaft ziehen?
Es verdichtet sich die Annahme > die Verhältnismäßigkeit ist überhaupt nicht gewahrt. Die Betroffenen hätten auf Anfrage der Justiz dieses, ihnen zugespielten Beweismittel sofort zur Verfügung gestellt, da dies zur Wahrheitsfindung einer Recht beugenden Richterschaft dient.
Baronin von Marschall ist Mitverfasserin der Petition an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zur Wiederherstellung, Durchsetzung und Sicherung der Menschenrechte in Deutschland. Ebenso der Petition zur Einführung der digitalen Prozessbeobachtung in Bild und Ton zur nachträglichen Sicherstellung dass eine Gerichtsverhandlung rechtskonform verlaufen ist. Außerdem ist sie Kritikerin der Familiengerichte in Deutschland und deren unmöglichen „Entscheidungen“ gegen das Kindeswohl. Zudem setzt sie sich für Gerechtigkeit in der Sache 7-jährige von Justiz missbraucht! Auch um einen gravierenden Rechtsbeugungsfall aus Weisswasser/Görlitz gegen die Mutter Stefanie Böse kümmert sich Celine Freifrau von Marschall seit einigen Wochen. Eben so um einen Kriminalisierungsfall aus Brandenburg – Amtsgericht Zossen. Hier wurde ein Vater verurteilt weil er sein Kind betreute.
15.02.2014 – 13:00 Uhr Heute werden weitere Details der skandalösen Durchsuchung bekannt.
Celine Freifrau von Marschall ist Beistand des Vaters Stefan Rudolf Wiederer, der als Betreiber der Hompage Familiengericht-Schan.de derzeit vor dem Familiengericht München rechtliche Auseinandersetzung führt. Nach einer Verhandlung wurde durch das Gericht ein Protokoll angefertigt, das mit dem Verlauf und den dort gemachten Aussagen überhaupt Nichts zu hat. Das Verlangen auf Berichtigung durch den Vater wurde von “Richterin” Kathrin Lohmöller (J.1977) am Amtsgericht München abgelehnt. Die Mitteilung des Vaters, der seine Geschichte und andere Fälle auf Webseite www.Familiengericht-schan.de beschreibt, dass ein zugespielter Mitschnitt und das Protokoll der Verhandlung zum Vergleich an die Öffentlichkeit gebracht wird, führte dann zur Hausdurchsuchung bei seinem Beistand Celine Freifrau von Marschall und auch ihm. Stefan Wiederer hatte bereits am 28.10.2013 das AG, wie das OLG-München darüber informiert, dass ein solcher Mitschnitt existiert, der die Rechtswidrigkeiten der “Richterin” Kathrin Lohmöller am Amtsgericht München, sowie der beiden Münchner Rechtsanwältinnen Cornelia Strasser-Borgman und Ulrike Friedl, zu bestätigen vermag. Der Vater Stefan Rudolf Wiederer übergab dann auch sofort den Mitschnitt – also das Beweisstück einer Recht beugenden Protokollierung – den Herren Kriminalbeamten. Nur die Beschlagnahme des Mitschnittes war auch der Auftrag der “Durchsuchungsanordnung”. Warum dann bei Celine Freifrau von Marschall der PC und das Handy beschlagnahmt wurden, ist die Frage und zeigt die offensichtlich Nervosität und große Angst, dass das Familiengericht am Amtsgericht München, der Rechtsbeugungen überführt werden kann. Auch die Frage der Kripo beim Vater Stefan Rudolf Wiederer, wer den Alles den Mitschnitt hat, deutet darauf hin, dass eine Veröffentlichung des Mitschnittes im direkten Vergleich mit dem Protokoll durch die Justiz verhindert werden soll.Durchsuchungsbefehl - die Rechtsbeugung eines Familiengerichtes darf nicht an die Öffentlichkeit
Wenn es uns möglich ist, werden wir den Mitschnitt und das Protokoll hier veröffentlichen. Das sind wir der Wahrheitsfindung und im Sinne des Rechtsfrieden unserer Leserschaft schuldig. Außerdem beziehen wir uns auf das grundgesetzlich garantierte Widerstandsrecht! Ein Fazit sei erlaubt: Diese Staatsjustiz schützt ihre kriminellen Handlungen auf Kosten der Bürger und Betroffenen nur noch gegenseitig selbst.
Die Redaktion J+J ist der Meinung, dass nunmehr bei Justizbehörden durch die Leser/BesucherInnen dieser Domain eine Protestnote richtig ist. Ihre Protestnote wollen wir gerne hier veröffentlichen!
http://justizalltag-justizskandale.info/?p=1880
Alles das was wir in letzter Zeit hier auf Justizalltag gepostet haben, sind Skandale, Amtsmissbrauch, Willkür und existentsvernichtende Aktivitäten der Justiz, Behörden, Polizei etc. Wie lange wollen wir uns das noch alles gefallen lassen - wollen wir hier weiter rumlabern oder endlich was tun? Steht endlich mal auf - und tut was....vorschläge hier und auf Justizalltag und Justizskandale nicht nur erwünscht sondern sofort gefordert. Vielen Dank
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