Kindesabnahme: Gericht stärkt „liebevolle“ Eltern - Missstände allein reichen nicht aus, um ein Kind abzunehmen, sagen die Höchstrichter.
von Philipp Aichinger (Die Presse)
Wien. Der dreijährige Markus hat kein einfaches Leben. Er leidet an einer Störung des Schädelwachstums, die seine Entwicklung verzögert. Die Familienverhältnisse sind schwierig: Die Mutter zeigt nur sehr bedingt Verständnis dafür, dass das Kind besondere Untersuchungen benötigt, Termine werden nicht eingehalten. Die Jugendwohlfahrt überwacht die Familie. Zeitweise muss Markus samt seiner Mutter bei der Großmutter wohnen, deren Wohnung verwahrlost ist. Doch Markus hängt an der Mutter. Zwischen den beiden besteht eine enge, liebevolle Bindung. Aber nach einem Vorfall entzieht die Jugendwohlfahrt der Mutter das Sorgerecht.
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