Ex-Heimkind klagt Land Oberösterreich um 1,1 Millionen Euro
Der gebürtige Bad Ischler war von 1979 bis 1983 in Leonstein untergebracht. Er berichtet von einigen „sadistischen“ Erziehern, von Prügel, sexuellen Übergriffen, Essens-und Freiheitsentzug.
Linz – Der Prozess, den ein ehemaliges Heimkind gegen das Land Oberösterreich angestrengt hat, ist am Dienstag im Landesgericht Linz fortgesetzt worden - allerdings überraschend unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Am Programm stand unter anderem die Erörterung eines Gutachtens, das vom Gericht über den Kläger eingeholt wurde. Es geht um 1,1 Mio. Euro.
Der gebürtige Bad Ischler (Bezirk Gmunden) war mit zwölf Jahren im Heim gelandet, weil seine alleinerziehende Mutter mit ihren fünf Kindern überfordert war. Von 1979 bis 1983 war er in Leonstein (Bezirk Kirchdorf) untergebracht. Er berichtet von einigen „sadistischen“ Erziehern, von Prügel, sexuellen Übergriffen, Essens-und Freiheitsentzug. Vom Land bekam er bereits 20.000 Euro zugesprochen, für ihn steht das aber in keinem Verhältnis zu dem erfahrenen Leid - auch wenn er immer wieder betont, einen großen Teil des Geldes spenden zu wollen, sollte er mit seiner Klage Erfolg haben.
Öffentlichkeit ausgeschlossen
Am Montag stand die Einvernahme des Klägers sowie die Erörterung des medizinischen Gutachtens am Programm. Der Richter schloss gleich zu Beginn der Verhandlung auf Antrag der Anwältin des Ex-Zöglings die Öffentlichkeit aus. Ein Urteil soll am Dienstag noch nicht gesprochen werden.
Ein anderes ehemaliges Heimkind ist vor kurzem mit seiner Klage in erster Instanz abgeblitzt: Der Mann, der nach dem Zweiten Weltkrieg fälschlicherweise ais Vollwaise geführt worden war, hatte das Land Oberösterreich auf 1,6 Mio. Euro geklagt. Auch ging es um die Frage der Verjährung. Der Kläger berief sich darauf, dass er sich an die Geschehnisse im Heim - bis hin zu sexuellen Übergriffen - jahrzehntelang nicht habe erinnern können und diese erst durch eine lebensbedrohliche Erkrankung wieder an die Oberfläche gekommen seien. Ein Gutachten hielt das für möglich, aber wissenschaftlich nicht mit Sicherheit zu sagen. Das Landesgericht Linz wies die Klage ab, der Ex-Zögling will in Berufung gehen. (APA)
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