2012/08/06

Richtermagel - Vater muss Monate auf Besuchsrecht-Verfahren warten

Vater muss Monate auf Besuchsrecht-Verfahren warten (Bild: Markus Tschepp)
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Richtermangel wird seit Jahren angeprangert, viele Familien haben darunter zu leiden. So muss ein Vater in Salzburg monatelang auf das Verfahren warten, ob er seine Tochter, die er seit mittlerweile zwei Jahren nicht mehr sehen durfte, wieder besuchen darf. "Ein Skandal", sagt er.
 
 
 
"Eine Bearbeitung des Aktes ist mangels Kapazitäten derzeit nicht möglich." Dieser Satz in einem Brief vom Bezirksgericht Salzburg an Andreas Bellinger aus Oberndorf (Bild) schockt den betroffenen Vater. "Ich dachte, ich lese nicht richtig. Auf Anfrage hat man mir gesagt, dass eine Richterin wechselt, die Stelle bis mindestens 1. Oktober nicht besetzt wird", weiß Bellinger.
Für den Vater geht es darum, ob er seine zehn Jahre alte Tochter wiedersehen darf, oder nicht. Seit zwei Jahren ist ihm das nicht möglich, ein endloser Streit um das Besuchsrecht nach der Scheidung steckt dahinter. "Auch meine Eltern, die ebenfalls ihre Enkelin wiedersehen möchten und das einklagen, haben den Brief bekommen und wahrscheinlich noch viele, viele andere Betroffene", kritisiert Bellinger.


"Auf den Neuen warten sicher bergeweise Fälle"

Die so späte Nachbesetzung der frei gewordenen Richter- Stelle wird überhaupt weitreichende Folgen haben. "Auf den Neuen warten sicher bergeweise Fälle, weil alles liegen bleibt", fürchtet der betroffene Vater.
Für Bellinger ist der Fall besonders tragisch, denn jeder Tag, der vergeht, ist ein Tag, "an dem ich meine Tochter nicht sehen darf", betont er. Der Oberndorfer rechnet jetzt mit mindestens einem Jahr, bis es überhaupt zur Verhandlung kommt. Bis dahin werden sich Vater und Tochter noch fremder werden, als sie es jetzt schon sind.
Melanie Hutter, Kronen Zeitung/red

1 Kommentar:

  1. Anonym17:56

    Personalmangel ist immer nur eine Ausrede. Die haben genug Zeit, aber wenn sie keine Lust haben, sagen sie Personalmangel.

    Mein Tipp: Stehen Sie im Telefonbuch. Ihre Tochter wird Sie anrufen.

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