2013/12/31

Jugendamt zur Zahlung von 7000€ Schmerzensgeld an Kind verurteilt

Der sächsischen Verfassungsgerichtshof sprach jetzt einem, zum Tatzeitpunkt einjährigen Kind Schmerzensgeld zu weil es Opfer eines schuldhaft pflichtwidrigen Handelns des Jugendamtes geworden war.
Das Jugendamt brachte das Kind rechtswidrig sechs Tage lang in einer Pflegefamilie unter und trennte es damit von seinen Eltern.
In seinem Urteil stellte der sächsische Verfassungsgerichtshof fest (Az. : Vf. 68-IV-11), dass Jugendämter für pflichtwidriges Handeln haften, dass ein Kind ein Rechtssubjekt ist, dass eine (auch eine erzwungene) Trennung eines Kindes von seinen Eltern traumatisch ist, dass man das Ausmaß der Traumatisierung schwer abschätzen kann, aber dass sie einen Anspruch auf Schmerzensgeld begründet.

Das OLG Dresden verurteile jetzt das Jugendamt zu 7000 Euro Schadensersatz.

2 Kommentare:

  1. Das reicht nie mal, was sind € 7000,00 im Vergleich mit den psychische Schaden, die der Kinderseele zugefügt sind ? Und wenn dieses arme Kind nur 6 Tagen in einer Pflegefamilie gewesen ist, was soll ich mal tun, weil meine Enkelin schon ganze 4 Monaten bei zwei Pflegefamilien ist und das Jugendamt Aschaffenburg hat vor, meine Enkelin weiter zu vermitteln, obwohl ich nur 52 Jahre alt bin, habe geregeltes Einkommen und wohne in ca. 160 qm Wohnung, arbeite in Sicherheitsbereich und bin U1- Sicherheitsüberprüfung. Ich bin von Richtern und Jugendamt ignoriert und als aggressiv bezeichnet, obwohl ich eine Schusswaffe im Dienst trage. Meine Enkelin ist einfach von Jugendamt Aschaffenburg geklaut worden!!! Am 22.01.14 habe ich Umgang mit ihr und habe ich festgestellt, dass das Kind, jeder auf dem Mund küsst und zwar auf Kommando- " Gib mir ein Kuss"- und das Kind macht es gleich, egal wer das verlangt hat. Was machen die Pflegefamilie und das Jugendamt mit meiner Enkelin??? Im November hat uns die Sozialarbeiterin von Jugendamt in Anwesenheit von meinem Rechtsanwalt, meiner Tochter und noch 2 weiteren Sozialarbeiter, dass das Kind Angst vom großen Betten hat, besonders, wenn das Kind auf dem Bett gesetzt oder gelegt wird.
    Ich habe gleich gefragt, ob das Kind eigenes Kinderbett hat und was hat ein fremdes Kind in einem fremdes Ehebett zu suchen???? Seit 22.01.14 bin ich mich absolut sicher- MEINE ENKELIN IST MISSBRAUCH WORDEN UND ES GIBT KEINE ENDE!!!! SOLANGE DAS JUGENDAMT ASCHAFFENBURG DAS SAGEN HAT, WIRD MEINE ENKELIN WEITER MISSBRAUCHT UND MISSHANDELT!!!!
    Das Kind ist sehr traumatisiert. Es war nur 16 Monaten alt- 19.09.2013, kern gesund, ganz ruhig,so schön und immer lächelnd, jetzt bekommt das Kind psychologische Betreuung- 2 mal pro Woche. WARUM??????????????????
    Sogar die ganze Weltreichtum ist nicht genügend, das Schmerzensgeld für meine Enkelin auszuzahlen!!! Das Jugendamt Aschaffenburg haben das Leben meiner Enkelin endgültig zerstört!!!! Sie wird sich von diesen Schockzustand nie wieder
    erholen!!! Dafür werden Gerichten, Gutachter, Pflegeeltern, Jugendämter und alle mögliche korrumpierte Personen vom Staat ganz schön bezahlt und motiviert für weitere legale Kindesentführungen!!!
    € 7000,00- das ist doch ein Witz!!!!
    Die Täter sollen bestraft werden und zwar mit Freiheitsstrafe von mindestens 3 Jahren und absolute Verbot für so eine Position als Sozialarbeiter!!!!
    Von wegen Demokratie!!!! Diktatur herrscht in Deutschland und zwar durch die Staatliche Willkür!!!!!

    AntwortenLöschen
  2. Anonym03:07

    Die armen Kinder warum werden die so von ihren Eltern ferngehalten warum kümmert sich das Jugendamt nicht muss da immer erst was passiern was sind das für Menschen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    AntwortenLöschen