2014/02/26

Ritalin-Prozess: Mutter darf Kind nur zeitweise zum Kind


  • 10.02.14
Erding - „Ich komme mir vor wie eine Verbrecherin!“ So kommentiert die Erdingerin Christina G. (35) das Urteil des Erdinger Familiengerichts im am 31. Januar unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelten Prozess um das Besuchsrecht, den sie angestrengt hatte.
Wie berichtet, hatte das Familiengericht der jungen Frau das Sorgerecht über ihre zehnjährige Tochter entzogen, weil sie sich geweigert hatte, dem am ADHS-Syndrom leidenden Kind das ihm ärztlich verordnete Medikament Ritalin zu geben. Die Behörde sieht deswegen das Kind in Gefahr.
Laut dem am vergangenen Donnerstag zugestellten Urteil wird die Besuchserlaubnis eingeschränkt erteilt. Die Mutter darf nun ihre Tochter alle 14 Tage für zwei Stunden sehen - allerdings unter Aufsicht. Beantragt war ein unbegleitetes Besuchsrecht an jedem Wochenende von Freitag- bis Sonntagabend. Das Sorgerecht ist dann erst Gegenstand der Hauptverhandlung. Es verbleibt bis zu einem entsprechenden Urteil beim Jugendamt Erding.

Der Jugendpsychotherapheut Jürgen Karres, den die Erdingerin als Gutachter bestellt hatte, kommentiert das so: „Die Frau war fertig - was ja nicht verwundert, denn für den Sorgerechtsentzug gibt es in Deutschland normalerweise drei Gründe: Kindesvernachlässigung, Kindesmisshandlung, Kindesmissbrauch. Hier also wurde Frau G. jetzt subsumiert. Zum Kindeswohl - natürlich. Ein Skandal.“
Für Karres ist das „ein perfekter Zirkelschluss: Das Jugendamt beruft sich aufs Gericht, denn das entzieht ja das Sorgerecht. Das Familiengericht beruft sich auf die Beratung durch das Jugendamt“. Karres hatte weder Auftrag noch Gelegenheit, das Kind zu untersuchen, konnte sich aber auf 28 Fachberichte über das Kind und seine Situation stützen. Er hat das Kind also nie persönlich untersucht.

Bis auf weiteres verbleibt die Zehnjährige beim Vater, der laut Florian Schäfer, Anwalt von Christina G., mit der Ritalin-Medikation einverstanden ist.
M. Luxenburger



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