2014/06/08

Mehr Schutz für Kinder vor dem Totalverlust ihrer Familie - Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einem Beschluss vom 07.04.2014 (AZ.: 1 BvR 3121/13) grundsätzliche Feststellungen zu den Voraussetzungen eines Sorgerechtsentzuges und einer Heimunterbringung eines Kindes getroffen



http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20140407_1bvr312113.html



"Der verfassungsgerichtlichen Überprüfung eines Sorgerechtsentzugs liegen besondere Maßstäbe zugrunde. Die Annahme einer Kindeswohlgefährdung, die eine Trennung des Kindes von seinen Eltern rechtfertigen soll, unterliegt hierbei strengen Voraussetzungen. Ebenso unterliegen gerichtliche Entscheidungen über eine die Trennung des Kindes von den Eltern vorbereitende Sorgerechtsentziehung intensiver Überprüfung durch das BVerfG.



Damit sind gleichfalls hohe Anforderungen an die Sachverhaltsermittlung verbunden, die regelmäßig auch im fachgerichtlichen Eilverfahren gelten und die bereits im Eilverfahren die Beiziehung eines Sachverständigen beinhalten. Nähere Ausführungen zu einer die Trennung von den Eltern rechtfertigenden konkreten Gefährdung des Kindeswohls können sich ausnahmsweise nur dann erübrigen, wenn diese bereits angesichts der fachgerichtlichen Feststellungen offen zu Tage tritt.

Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern ist allein zu den in Art. 6 Abs. 3 GG genannten Zwecken zulässig. Danach darf ein Kind gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn das Kind aus anderen Gründen zu verwahrlosen droht. Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat dazu, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen

Die Unterbringung des Kindes bei Verwandten kann im Vergleich zur Heimunterbringung eine sowohl Eltern als auch Kind weniger stark belastende Maßnahme sein. Ist die Verwandtenunterbringung zur Abwendung der Kindeswohlgefahr ebenso geeignet, genügt die Heimunterbringung allerdings nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz."
 

http://leonie-wichmann.blogspot.co.at/2014/05/zu-den-vorraussetzungen-eines.html 




Die Entscheidung wird veröffentlicht in FamRZ 2014, Heft 11. Eine Anmerkung von Hammer folgt in FamRZ 2014, Heft 12





Die Familie geht vor! – Ein Machtwort des Bundesverfassungsgerichts - 8.3.2012 –   1_BvR_206_12

http://jugendamtwatch.blogspot.de/2012/08/die-familie-geht-vor-ein-machtwort-des.html 

Urteil des BVG 1BvR 2882/13 22.05.2014: "Die Beschlüsse des AG und des OLG beruhen auf den Verstössen gegen das Elternrecht!" - Tragödie von Bruchköbel





Die Allmacht der deutschen Jugendämter ist erschreckend. Kaum eine andere Behörde im deutschen Ämterdschungel kann größeren Einfluss nehmen auf das Leben von ganzen Familien. In den vergangenen sechs Jahren ist die Zahl der "Sorgerechtsentzügen" um ein Viertel gestiegen. "Ein Skandal!", findet das der Anwalt Michael Roth aus Bruchköbel. Er vertritt das Ehepaar Meena und Ewald Watzlawik, das seit fast zwei Jahren darum kämpft, seine Kinder wiederzubekommen. Als die Zwillinge vor fast zwei Jahren geboren wurden, erkrankte die Mutter schwer, musste mehrere Monate im Krankenhaus bleiben. Als Meena Watzlawik endlich wieder gesund war, durften die Kinder trotzdem nicht zu ihr und ihrem 80jährigen Mann zurück. Im Gegenteil: Das Jugendamt schränkte den Umgang der Eltern mit ihren leiblichen Kindern ein - auf eine Stunde alle zehn Tage! Der Anwalt der Eltern sieht darin einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. In keinem anderen Land seien - so der Anwalt - Menschen dem Zugriff der Jugendbehörden so schutzlos ausgeliefert wie in Deutschland.

http://www.rechtsanwaltroth.de/Dateien/Aktuelles.htm




Urteil des BVG 1BvR 2882/13 22.05.2014

http://www.rechtsanwaltroth.de/Dateien/Bilder/2010.102.anonym.Beschluss.BVerfG.2014.05.22.pdf

Verfassungsgericht beendet Streit um Anna - Mutter bekommt Recht im Streit um ihre 15-jährige Tochter - Jugendamt hat mein Kind entführt


Im vergangenen Herbst sorgte der Fall der damals 14-jährigen Anna aus Langenhagen für Aufsehen: Ohne Vorwarnung wurde sie durch das Jugendamt an einen unbekannten Ort gebracht. Die Mutter wurde weder über diese Maßnahme noch über den Aufenthaltsort ihrer Tochter informiert. Gegen dieses Vorgehen hat die Mutter eine Verfassungsbeschwerde eingereicht und hat jetzt vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen.

https://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/Hallo-Niedersachsen,sendung82390.html


Mutter Linda mit Tochter Anna

Jugendamt hat mein Kind entführt

  • Von CH. CARSTENS
Langenhagen – Es war die schlimmste Zeit ihres Lebens. Eine Mutter und ihr Kind – von einer Herzlos-Bürokratie getrennt.
Acht Monate kämpfte Linda N. (44) aus Langenhagen um ihre Anna (15). Jetzt kann sie ihre Tochter wieder in die Arme schließen: Sie gewann einen Sorgerechtsstreit, der bis vors Bundesverfassungsgericht ging!

http://www.bild.de/regional/hannover/sorgerechtsstreit/mutter-klagt-jugendamt-an-36280500.bild.html 

 

 

OLG Celle: Kommunikationsschwierigkeiten der Eltern oder Ablehnung durch einen Elternteil verhindern nicht die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts


Das OLG Celle hat entschieden, dass die Übertragung von Teilen des Sorgerechts auf den Kindesvater eines nichtehelichen Kindes nicht daran gehindert wird, dass die Kindeseltern Kommunikationsschwierigkeiten haben oder die Kindesmutter die gemeinsame elterliche Sorge ablehnt.

1. Sachverhalt

Die Beteiligten sind nicht mit einander verheiratet gewesen. Aus ihrer Beziehung sind zwei Kinder hervorgegangen. Die Beziehung dauerte von 1996 bis 2001. Die elterliche Sorge hatte die Kindesmutter alleine. Die Eltern bewohnen angrenzende Doppelhaushälften im gleichen Ort. Der Kindesvater beantragte im April 2012 die Miteinräumung der elterlichen Sorge der beiden Kinder sowie die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für beide Kinder auf sich allein. Die Beteiligten einigten sich auf das Wechselmodell, konnten sich aber im Hinblick auf die Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge der Tochter nicht einigen. Die Tochter leidet an einer Nierenerkrankung. Das Familiengericht hat zunächst entschieden die Gesundheitsfürsorge der Kindesmutter zu überlassen. Dagegen legte der Kindesvater Beschwerde beim Oberlandesgericht ein.

2. Beschluss des OLG Celle vom 16.01.2014 (10 UF 80/13)

Das Oberlandesgericht hat der Beschwerde des Kindesvaters stattgegeben und ihm die Gesundheitsfürsorge für die Tochter alleine übertragen.
Nach Überzeugung des Senats entspricht die Übertragung der Gesundheitsfürsorge auf den Vater dem Kindeswohl am besten.
a) Das Oberlandesgericht stellte zunächst klar, dass aufgrund der neuen gesetzlichen Regelung ein neues Leitbild im Sorgerecht entstanden sei. Grundsätzlich ginge das Gesetz davon aus, dass die gemeinsame elterliche Sorge den Bedürfnissen des Kindes am meisten entspreche.
b)  Aufgrund des neuen Leitbildes im neuen Sorgerecht reiche die bloße Ablehnung seitens der Kindesmutter nicht aus, um die Alleinsorge bei der Mutter zu belassen. Auch die Kommunikationsschwierigkeiten sprechen nicht dafür, die Alleinsorge bei der Mutter zu belassen.
c)   Im Hinblick auf die Entscheidung über die Gesundheitsfürsorge für die Tochter wurde die Tochter selbst angehört. Hier war das Oberlandesgericht der Auffassung, dass die Eltern keine eigene konstruktive gemeinsame Entscheidungsfindung ermöglichen. Eine Einigung über das weitere Vorgehen hinsichtlich der medizinischen Behandlung der Nierenerkrankung sei hier nicht abzusehen. Die Tochter hatte dagegen eindeutig in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass und warum sie wünscht, der Vater solle zukünftig die Entscheidung in diesen Fragekreis treffen. Das Gericht war auch der Überzeugung, dass die Aussagen authentisch waren. Das Oberlandesgericht führt hierzu wie folgt aus:
“Diesen unzweideutig zum Ausdruck gebrachten Willen der Jugendlichen, der zur Überzeugung des Senats auch authentisch ist und keinen Widerspruch zum objektiven Kindeswohlinteresse erkennen lässt, kommt im vorliegenden Fall umso größere Bedeutung zu, als E (die Tochter, Anmerkungen des Verfassers) bereits das 17ten Lebensjahr vollendet hat und mit dem Umgang mit Ihrer Erkrankung nach dem Eindruck des Senats  auch altersentsprechend vertraut ist. Da sie in wenigen Monaten in Folge Ihrer eintretenden Volljährigkeit ohnehin selbst voll umfänglich entscheiden wird, vermag auch der Grundsatz der Kontinuität hier keinen Ihren Willen entgegenstehenden Entscheidung über die elterliche Sorge zu rechtfertigen.“
Daher wurde dem Kindesvater die Gesundheitsfürsorge für die Tochter alleine übertragen.
Rechtsanwalt
Klaus Wille
Fachanwalt für Familienrecht
Breite Straße 147-151
50667 Köln
Tel.: 0221/ 272 47 45
www.anwalt-wille.de
www.anwalt@anwalt-wille.de
 
http://www.unterhalt24.com/blog/2014/06/olg-celle-kommunikationsschwierigkeiten-der-eltern-oder-ablehnung-durch-einen-elternteil-verhindern-nicht-die-uebertragung-des-gemeinsamen-sorgerechts/?fb_action_ids=673907129329655&fb_action_types=og.recommends 

2014/06/02

Jugendamt Kindesentzug - Demonstration Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie


Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie


Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie | WAZ.de - Lesen Sie mehr auf:
http://www.derwesten.de/staedte/velbert/breite-unterstuetzung-in-velbert-fuer-muhammeds-familie-id9412858.html#plx1680140204
Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

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Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.

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Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden,

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Das Jugendamt - Kinderhandel mitten in Europa ++++++ The Jugendamt - Child Trafficking in the midst of Europe ++++++ Le Jugendamt - Enlèvements des enfants au coeur d'Europe +++++ Il Jugendamt - Rapimenti dei bambini nel centro d'Europa



http://jugendamtwatch.blogspot.de/2014/05/das-jugendamt-kinderhandel-mitten-in.html 
Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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Demonstration
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
01.06.2014 | 18:00 Uhr
Breite Unterstützung in Velbert für Muhammeds Familie
Die Fußgängerzone war Samstagmittag fest in der Hand der Demonstration. Sie gingen für die Rückgabe von Muhammed an seine Eltern auf die Straße.Foto: Detlev Kreimeier

Velbert. 1500 türkischstämmige Bürger gehen am Samstag für den fünf Monate alten Jungen auf die Straße, den das Jugendamt in seine Obhut genommen hat. Die Polizei lobt den geordneten Ablauf der Kundgebung.

Bei einem der beiden ausdrucksstärksten Momenten waren die Augen der Demonstranten und die Kameras der Fernsehteams ausnahmsweise nicht auf die Eltern gerichtet. Sondern vielmehr auf die vier Tauben, die auf der Rathaustreppe symbolisch freigelassen wurden – so wie sie es sich auch für den kleinen Muhammed wünschen. Bis zu 1500 überwiegend türkischstämmige Bürger sind am Samstag in der Velberter Innenstadt über die Friedrichstraße zum Beratungshaus des Jugendamtes an der alten Dampfbäckerei gezogen, um für die Rückkehr des fünf Monate alten Babys zu seiner Familie zu demonstrieren.
Unterstützung für die Familie

Eine Mischung aus Empörung und Trauer lag zur Mittagszeit über dem Rathausplatz. Mehrmals erzählte die Familie Oral den türkischen Fernsehteams unter Tränen ihre Geschichte. Ihr Sohn Muhammed war vom Jugendamt in Obhut genommen worden, nachdem bei einer dreiwöchigen stationären Behandlung im Klinikum Niederberg der Eindruck entstanden war, das Kind könnte womöglich misshandelt worden sein. Momentan ist der Junge bei einer Pflegefamilie untergebracht. Für die Familie erklärte der Verein Umut Yildizi für schutzbedürftige Kinder die blauen Flecken damit, dass Muhammed, der an einer Atemwegserkrankung leide, offenbar reanimiert werden musste, bevor er ins Krankenhaus gebracht worden war: „Sie werden nicht aufgeben, bis die Familie wieder vereint ist.“ Die Unterstützung der landesweit angereisten Demonstranten rührte auch den Vater. Er wischte sich Tränen aus den Augen, verlor dann aber doch den Kampf um seine Fassung, nachdem er gesagt hatte: „Ich möchte mich bei allen bedanken.“

Mit Transparenten zog die Gruppe dann über die Friedrichstraße, die „Wir wollen Muhammed zurück“-Sprechchöre hallten durch die Fußgängerzone auf der Friedrichstraße. Manche Passanten drückten nach prüfenden Blicken ihr Unverständnis für die Aktion aus, manche schlossen sich dem Marsch an. „Das ist eine beeindruckende Selbstregelung“, war Einsatzleiter Stefan Göbels von der Polizei von der friedlichen Atmos­phäre trotz eines sehr aufwühlenden Anlasses angetan. Später, als dann nur noch vereinzelte Demonstranten am Klinikum zusammenkamen, blieb auch alles ruhig. So beobachtete auch Michael Schindowski, Kontaktbeamter für muslimische Institutionen bei der Kreispolizei, eine geordnete Demo: „Ich habe hier sehr sachliche, sehr analysierende Menschen kennengelernt.“ Im gleichen Atemzug lobte er die Vorsitzenden der Ditib-Gemeinden Velbert und Heiligenhaus, „die einen sehr großen Einfluss haben.“ Dieser Einfluss endet aber, wenn es um eine mögliche Rückkehr Muhammeds zu seiner Familie geht – dazu ermittelt derzeit noch die Staatsanwaltschaft.

Andreas Berten

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Achtung: Kinder-Klau! Sie können und müssen sich wehren!


 
Rechtstipp vom  

Achtung: Kinder-Klau! Sie können und müssen sich wehren!

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Die Fakten:

In den vergangenen fünf Jahren stieg die Zahl der so genannten „Inobhutnahmen“ um 40%!

Hinter diesem schönfärberischen Begriff wird die bittere Tatsache versteckt, dass inzwischen über 120.000 Kinder (also die Einwohnerschaft einer mittleren Großstadt) durch die Machtwahn der Behörden ihren Eltern, Geschwistern und Familien entrissen und dadurch zutiefst traumatisiert wurden und werden.

An einem einzigen Heimplatz verdienen die Betreiber mehrere 1.000,- € pro Monat. Ein einträgliches Geschäft - nicht nur für den öffentlichen Dienst: Auch alle beteiligten „Sachverständige“, Gutachter, soziale Dienste verdienen kräftig mit. Und die gedemütigten Eltern sollen zu all diesen Machenschaften auch noch freudige Zustimmung erteilen, sonst droht eine noch weitere und endgültigere Entfernung der Kinder.
Auch „Pflegefamilien“ profitieren in Wahrheit erheblich. So sorgen 85.000 (!) Kinder für ein monatliches Zusatzeinkommen, das deutlich über dem Nettomonatslohn weiter Teile der Bevölkerung liegt. 
§27 VIII Sozialgesetzbuch – Hilfe zur Erziehung – wird von einem ständig wachsenden Personenkreis missbraucht. Die Frage nach den dahinter stehenden finanziellen Interessen wird in der Öffentlichkeit tabuisiert.

Ursprünglich regelt die Vorschrift das Recht der Eltern auf Hilfe. Die Eltern hatten also ursprünglich ein Recht auf Unterstützung.

Daraus wurde in den letzten Jahren mit Hilfe der beruflich und wirtschaftlich Profitierenden das „Recht“ auf Entrechtung der Eltern. Und eine Wegnahmepraxis aufgrund behördlicher Willkür, die sich schon weit von den Prinzipien eines Rechtsstaats entfernt hat.

Und der „Kinderklau“ wurde zu einem äußerst lohnenden Geschäft, in dem Milliarden Euro aus den öffentlichen Kassen in die privaten Taschen der Profiteure gespült werden.
Der Schmerz der traumatisierten 120.000 Kinder und ihrer Eltern interessiert niemanden mehr.
Stattdessen weist die Kurve der „Inobhutnahmen“ auch für die nächsten Jahre steil nach oben.
Aus meiner langjährigen Praxis kenne ich Horrorfälle wie diesen: Einer nach Meinung des Jugendamtes „seelisch kranken“ Mutter wurden in einer Nacht- und Nebelaktion ihre vier Kinder entrissen. Die Geschwister wurden auseinandergerissen und weit voneinander entfernt in verschiedenen Einrichtungen untergebracht. Der Mutter wurde nicht mitgeteilt, wo die Kinder sich aufhalten; ihr wurde auch jede Kontaktaufnahme untersagt. Den Kindern wussten auch Wochen nach dem entsetzlichen Erleben noch nicht einmal, ob die Mutter oder die Geschwister überhaupt noch leben. Die Trauer und das Trauma der Kinder, ihr Weinen und ihre Ängste, wurden von der „Sachverständigen“ (die natürlich genau von diesen Aufträgen des Jugendamtes lebt, und zwar nicht schlecht!) der Mutter zur Last gelegt und als Beweis für ihre „Erziehungsunfähigkeit“ interpretiert. Mit der Mutter selbst hatte die „Sachverständige“ insgesamt noch nicht einmal 3 Stunden gesprochen...

Leider wurde ich erst im Verfahren vor dem OLG als Spezialist empfohlen und beauftragt. Mit meinen Argumenten und der Hilfe einer weiteren Sachverständigen konnten dem Behördenterror die Grenzen aufgezeigt werden.

Aus meiner langjährigen Praxis aber weiß ich auch, dass man sich wehren kann: Man ist dieser behördlichen Willkür und der Gier der Profiteure nichthilflos ausgesetzt.
Sie müssen also sofort Abwehrmaßnahmen einleiten, wenn unter einem Vorwand oder bei Regelung des Umgangs die einschlägig interessierten Behörden oder sonstige „Offizielle“ in Stellung bringen und sich ankündigen. Vertrauen Sie nicht darauf, dass man es doch „nur gut“ mit Ihnen und den Kindern meint. Denken Sie an die Milliarden, die mit den entrissenen Kindern verdient werden.
Und schalten Sie bitte sofort einen Fachanwalt/eine Fachanwältin für Familienrecht  ein, wenn Sie Ihren Kinder gewaltsame Trennung, Ängste und schwere Traumata ersparen wollen.

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Jugendamts-Chefin nicht nur für Chantal verantwortlich - Drei tote Kinder klagen an


Drei tote Kinder klagen an


Hamburg – Drei tote Mädchen in acht Jahren. Das ist die berufliche Bilanz der Hamburger Jugendamts-Chefin Pia Wolters (56). Sie war nicht nur für die Pflegefamilie der an einer Methadon-Vergiftung gestorbenen Chantal († 11) zuständig. Auch die Todesfälle Lara-Mia (9 Monate) und Michelle (2) fielen in ihren Bereich.

DREI TOTE KINDER KLAGEN AN!


Im Juli 2004 starb Michelle (2) völlig verwahrlost in der Wohnung ihrer Eltern im Hamburger Stadtteil Lohbrügge. 


Das Martyrium des kleinen Mädchens und seiner fünf Geschwister: Sie wurden in ihrem Zimmer eingesperrt, mussten ihre Notdurft auf dem Boden verrichten. Die Wände waren von Schimmelpilz befallen. Die Kinder konnten kaum sprechen, kannten weder Dusche noch Zahnbürste.
Die Familie war vom Jugendamt betreut worden. Damalige Leiterin der zuständigen Behörde in Hamburg-Bergedorf: Pia Wolters.
Michelles Eltern wurde das Sorgerecht für ihre anderen Kinder entzogen. Zudem wurden sie jeweils zu drei Jahren Haft verurteilt. Jugendamts-Chefin Pia Wolters blieb im Amt.


• Im März 2009 wurde Lara-Mia (9 Monate) tot in einer Wohnung im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg gefunden. 

Das abgemagerte Kind (4,8 Kilogramm statt der normalen ca. 10 kg) lag auf einer völlig verdreckten Matratze. Die Obduktion ergab eine deutliche Unterernährung, die genaue Todesursache konnte jedoch nie vollständig geklärt werden.
Lara-Mias Mutter Jessica R. (21) wurde wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Sie und ihr Kind waren vom Jugendamt des Hamburger Bezirks Mitte betreut worden. Chefin: wieder Pia Wolters. Aber auch nach massiver Kritik blieb die 56-Jährige auf ihrem Posten.


• Am 16. Januar 2012 starb Chantal (11) an einer Methadon-Vergiftung in der Wohnung ihrer Pflegefamilie in Hamburg-Wilhelmsburg.
Ihre Pflegeeltern Wolfgang A. (51) und Sylvia L. (47) waren drogenabhängig und kriminell. In der 4-Zimmer-Wohnung lebten sechs Menschen und drei Hunde, Chantal hatte nicht mal ein eigenes Bett.
Die verantwortliche Jugendamts-Chefin: Pia Wolters, zum dritten Mal. Dienstag wurde sie von ihren Aufgaben freigestellt, nachdem die Hamburger Staatsanwaltschaft die Räume der Behörde durchsucht und offiziell die Ermittlungen wegen Verletzung der Fürsorgepflicht eingeleitet hatte. 


Pia Wolters' Chef, der Bezirksamtsleiter Markus Schreiber (SPD), hat die Jugendamts-Chefin von all ihren Aufgaben entbunden, sie aber nicht gefeuert! So soll Wolters jetzt nur noch für die Ermittlung und Aufarbeitung des Falls Chantal zuständig sein. 

Schreiber räumte am Dienstagabend vor dem Familienausschuss der Hamburger Bürgerschaft viele Fehler des Jugendamtes ein. 

So soll es über mehrere Jahre insgesamt fünf Hinweise auf Drogen in der Pflegefamilie gegeben haben. Die Mitarbeiter des Jugendamtes taten diese als üble Nachrede der Nachbarn ab.
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