2013/01/07

Carsten* L. in einem "Kinderknast"

 
  
Freitag, den 07. Dezember 2012 um 23:02 Uhr   
Es fehlen mir die Worte, um zu beschreiben, was der Bericht von Birgit Lang in mir auslöst. In allen anständigen Menschen auslösen muss. Der Heimkinderverband wird mit aller Schärfe und Konsequenz dafür sorgen, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Es ist davon auszugehen, dass der Landtag in Brandenburg sich mit den Zuständen in seinen Kinderheimen und Erziehungsanstalten beschäftigen muss. Brandenburg ist Überall. Die Öffentlichkeit ist einmal mehr gefordert, hinzusehen und hinzuhören. Wer glaubt, dass es ihn nicht betrifft, der irrt gewaltig. Auch "Ihr" Kind kann das nächste Kind sein.

Jean-Itard-Zentrum: "Sichtweise. Die Diagnosen der beschriebenen Verhaltensauffälligkeiten sind unter den verschiedensten Namen bekannt: ADS / ADHS. Frühkindliche Deprivation. Verwahrlosung. Gewalterfahrungen. Sexueller Missbrauch. Aus unserer Sicht: haben alle diese Diagnosen eine Gemeinsamkeit, die in anderen, uns bekannten Betrachtungen kaum berücksichtigt wird. Wir gehen davon aus, dass die betroffenen Kinder und Jugendlichen in ihrem Leben mindestens eine traumatische Situation erlebt haben und an den Folgen dieses Traumas leiden. Ein Trauma kann beschrieben werden, als: Eine extreme Erfahrung, die nicht in das Modell der Realität des Betroffenen integrierbar ist. Die so im Widerspruch zu den bisherigen Erfahrungen und Ansichten steht, dass das eigene Weltbild zusammenbricht und es kein Erklärungsmuster gibt, für das was passiert ist oder für das was danach passiert! (nach: Leben nach dem Trauma - Über den therapeutischen Umgang mit dem Entsetzen” von Willi Butollo, Marion Krüsmann, Maria Hagl, Verlag Pfeiffer bei Klett-Cotta). Grundannahme dieser Beschreibung ist, dass jeder Mensch sich auf der Basis seiner persönlichen Erfahrungen ein eigenes Modell der Welt konstruiert (vgl. Konstruktivismus), dass tag täglich durch neue Erfahrungen und Erlebnisse verändert und angepasst wird. Mit Hilfe dieses Modells der Realität orientieren wir uns in der Welt und haben unsere ganz persönlichen Ideen darüber wie die Welt funktioniert. Das eigene Modell der Welt kann mehr oder weniger nützlich oder angemessen sein und ist Grundlage unserer Verhaltensmuster und Ansichten."

Zur Sache - Birgit Lang: "Mein Sohn Carsten* ist seit dem 05.07.2007 im Jean-Itard-Zentrum in Wolzig untergebracht. Hierbei handelt es sich um ein "Erziehungs- und Therapiezentrum für Kinder und Jugendliche". Die Verwaltung sitzt in Kronshagen. Der Heimleiter ist Herr Ulf R. Mein Sohn wurde auf Weisung des Jugendamtes Oberhavel - hier Oranienburg - in diese Einrichtung eingewiesen. Mir wurde durch das AG Oranienburg das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht im Mai 2007 entzogen.Grund war, dass ich uneinsichtig in einer möglichen Suizidgefahr meines Sohnes gewesen sein soll. Ich selber war in dem gegenwärtigen Heim mehrmals, um meinen Sohn zu besuchen. Hierzu möchte ich zuerst folgendes sagen. Die Kinder sind zu Zweit in einem ca.6-8 m2 großen Zimmer untergebracht. Im Zimmer befinden sich keine Kleiderschränke. Die Kinder haben keine persönlichen Sachen und müssen Einheitskleidung (gelb-schwarze-Trainingsanzüge) tragen. Am Tage sind die Zimmer verschlossen und die Kinder müssen sich den ganzen Tag draussen auf dem Gelände aufhalten. Die schulische Ausbildung findet im Heim statt. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass mir ein Zeugnis für das Schuljahr2008/09 der Klasse 2a vorliegt, wo im Kopf die Grundschule in Fredersdorf aufgeführt ist, wo die Kinder aber nicht zur Schule gehen. Die Jean-Itard-Ersatzschule hat nämlich keine Zulassung als Grundschule und deshalb wurden die Kinder in Fredersdorf angemeldet, obwohl sie dort nicht zur Schule gehen. Am 12.10.09 wurde ein Bericht des Jean-Itard-Zentrum an das Jugendamt und mich gesandt, wo Carsten* angeblich als Schulverweigerer benannt ist, obwohl im Zeugnis keine Fehltage oder Fehlstunden vermerkt sind.

Weiterhin gibt es ein Punktesystem für positives Verhalten. Die Kinder können dann die Punkte eintauschen in heimeigene Währung (Taler) mt denen sie sich Spielzeug ausleihen, Videovorführung anschauen oder Süßigkeiten kaufen können. Wer keine Taler hat, der kann nicht spielen, weil kein Spielzeug bereitgehalten wird.Weiterhin gibt es eine Punktekarte und einen Ausweis, womit man sich im Heim bewegen kann. Bei Verstößen werden diese abgenommen. Ich selbst habe gesehen, dass diese Kinder als Letzte Essen kriegen. Es waren dann natürlich nur noch die Reste da. Carsten* hat mir dies dann auf Nachfragen hin bestätigt, dass es sich so verhält. Bei Verstößen wird den Kindern die Einheitskleidung abgenommen und sie müssen irgendwelche alten Sachen, Lumpen tragen. Die habe ich auch bei Besuchen im Jahr 2008 und 2009 selbst gesehen. Es gab dann mehrere Vorkommnisse, wo Carsten* wiederholt aus der Einrichtung weglief und nach Hause wollte. So hat er im voraus im Heim und bei mir angekündigt, dass er weglaufen wird und ist dann auch am 31.10.08 weggelaufen. Mein Sohn ist auf Grund meiner eigenen Nachfragen am 31.10.08 gegen 17.00 Uhr abgängig gewesen, und ich wurde erst gegen 22.00 Uhr telefonisch informiert. Carsten* wurde dann in den Morgenstunden in Oranienburg auf dem Bahnhof aufgegriffen und dem Heimleiter Herrn R. übergeben. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass Carsten* ca.8 Kilometer durch den dunklen Wald bis zur Bahn gelaufen ist. Hierbei hätte sich dieser schwer verletzen können, zumal er nach Aussage von Herrn R. auch über die Schienen gelaufen seien soll. Am 04.10.2009 war Carsten* wieder aus dem Heim weg und hatte dies auch voher angekündigt. Er wurde auf dem Weg nach Hause in Berlin durch die Bundespolizei aufgegriffen.

Ich habe diese Problematik mehmals mit Herrn R. und Frau P. besprochen. Mir wurde dann nur gesagt, dass ich froh sein soll, dass man das Kind so schnell gefunden hat. Ich hatte dann angesprochen, dass mein Sohn ja in so großer Not sein muss, dass er dort weggelaufen ist. Dies ist meist, wenn ihm Punktekarte und der Ausweis und die Sachen abgenommen werden. Ich selber habe gegenwärtig nur ein Umgangsrecht. Dies sieht vor, dass ich mit Carsten* montags und donnerstags um 20.30 telefonieren darf, und er jedes vierte Wochenende nach Hause darf, wenn der Heimleiter Herr R. nichts anderes festlegt. Dies war öfter der Fall. Dann wurde ein sogenantes Verhaltenstaining festgesetzt und Carsten* durfte dann erst einen Tag später nach Hause. Ich muss ihn von dort selbst abholen und hinbringen. Hier möchte ich sagen, wenn ich mein Kind zum Heim zurückbringe dann müssen sich die Kinder dort nact ausziehen und ihre Sachen abgeben. Dann bekommen sie dort die Trainigsanzüge und Unterwäche zugewiesen,die sie anziehen müssen. Eigenes Spielzeug hat mein Sohn da nicht. Mein Sohn ist dort mit Jugendlichen bis 18 Jahren im Heim untergebracht. Bei den Jugendlichen handelt es sich um Straftäter, die dort therapiert werde sollen. Mein Sohn war nie straffällig, bzw. hat als Kind vor der Einweisung keine Straftaten begangen. Es war nur meine angebliche Uneinsichtigkeit, dass mein Sohn nicht weiter in der Klinik weiter behandelt wird.

Ich bin der Meinung, dass mein Sohn dort nicht entsprechend richtig betreut wird und dadurch psychischen Schaden nimmt, bzw. bereits genommen hat. Mein Sohn spricht, wenn wir auf der Straße gehen, mit keinem anderen Menschen, bzw. Bekannten. Er hat mir gesagt, dass ihm im Heim eingetrichtert wurde, wenn er mit anderen über das Heim spricht, dass er dann nicht mehr nach Hause kommt. Der Heimleiter Herr R. hat mir selber am 16.10. 09 gedrohT, wenn ich nicht kooperiere, kann er auch sofort ein Umgangsrechtsverbot von drei Monaten erwirken. Dies hat er im Beisein des Jugendamtes und meiner Rechtsanwältin Frau O. gesagt. Meine Rechtsanwältin hat dazu auch ein Schreiben vom 19.11.09 verfasst, welches ich mit anderen Unterlagen in Kopie meiner Anzeige beifügt habe.

Am 16.09.2007 gab es einen Anruf vom Heim. Ich glaube Herr R. war am Telefon, wo mir dieser mitteilte, dass Carstens* Bett voller BLUT gewesen ist. Carsten* hat auf Nachfragen von Herrn R. gesagt, DASS DIES DAS BETT DER LIEBE IST. Herr R. hat in einem persönlich geführten Gespräch den Verdacht geäussert, dass es möglicherweise zu einem SEXUELLEN ÜBERGRIFF von einem in der Einrichtung untergebrachten Jugendlichen gekommen ist. OB DIES ANGEZEIGT WURDE, IST MIR NICHT BEKANNT. Ich bin jetzt über meine Rechtsanwältin aktiver geworden, weil sich die Probleme dort häufen und werde auch beim Gericht entsprechende Anträge stellen. Ich selbst habe die Feststellungen handschriftlich festgehalten. Die Therapie sollte ursprünglich zwei Jahre gehen und wäre im Juli 2009 ausgelaufen. Bei dem letzten Vermisstenfall am 04.10.09 sagte mir Herr R. - und im Beisein
meines alteren Sohnes M. - dass er Carsten* nicht mehr nach Hause lässt. Deshalb habe ich Angst um meinen Sohn Carsten* und bestehe darauf, dass er aus dieser Einrichtung heraus kommt. Was wird man mit ihm noch alles anstellen? Wer hat Interesse an meinen Sohn und für was? An dieser Stelle möchte ich sagen, dass die zuständige SACHBEARBEITERIN Frau P. keine Anstrengungen unternimmt, dass bezüglich meiner Anfragen Untersuchungen durchgeführt werden. Ich habe den Eindruck, dass dem Heim die Kinder dort zugeschustert werden. Welchen Vorteil das Jugendamt davon hat, ist mir nicht bekannt. Das Jugendamt selbst erhält das Kindergeld und bezahlt die Unterbringung in der Einrichtung, da ich arbeitslos bin. Der Geschäftsführer ist Jochen S. Dieser hat mehere ähnliche Einrichtungen bundesweit. Er hat auch mehere Einrichtungen in Oranienburg.

Aktuell gab es gestern am 23.11.09 einen Vorfall, wo ich gegen 20.30 Uhr mit meinem Sohn telefonieren wollte. Hier wurde mir durch Frau J. gesagt, dass ich meinen Sohn nicht sprechen kann. Sie sagte mir Carsten* muss bis 21.30 Uhr das Wächterhäuschen schleifen. Hierbei handelt es sich um ein Holhäuschen von 1x1m, wo sich die Kinder bei Fehlverhalten hineinstellen müssen und nachdenken, sowie ihre Fehler aufschreiben müssen. Das Häuschen steht ungeschützt ca.10 Meter von dem dortigen See weg. Da es Gestern sehr stürmte, ist es nur einem Wunder zu verdanken, dass nichts schwerwiegendes passiert ist. Dazu kommt, dass mein Sohn Thrombosepatient ist und deshalb zweimal täglich eine Spritze bekommen muss. Dadurch ist er künstlicher Bluter. Wenn er sich dort verletzen würde, könnte er schnell verbluten. Angeblich soll eine Aufsichtsperson in der Nähe sein und es soll auch warmen Tee geben. Ich selbst habe dann mit meinem Handy gegen 21.07. in der Polizeiwache in Königswusterhausen angerufen und dort den Sachverhalt geschildert. Ich bat um Prüfung vor Ort . Mein großer Sohn M. hat das Gleiche über 110 bei der Polizei geschildert. Ich hatte ihm dies nämlich am Telefon geschildert, und er hatte von sich aus dann die Polizei angerufen. Ich selbst befürchte jetzt, dass mein Sohn Carsten* deswegen Repressalien über sich ergehen lassen muss. Er müsste jetzt am Freitag nach Hause kommen dürfen. Das ist die Kurzform aus vier Jahren Kampf um meinen Sohn. Es ist mehr als ein Wunder, dass er noch lebt."

Zur Geschichte der Stadt Oranienburg: An der Mauer, die das erste Konzentrationslager in Oranienburg von der benachbarten Brauerei trennte, erinnert seit 1950 eine Tafel an die Opfer. 1974 wurde vor dem Polizeigebäude ein Gedenkstein zu Ehren Erich Mühsams errichtet. In der Inschrift wird ein Gedicht des Schriftstellers zitiert: Ihr treibt das Rad: Ihr wirkt die Zeit; Das Feuer flammt; jetzt und hier; Euch mahnt das Feuer; Macht Euch bereit; Erkennt Eure Kraft! Seid hier! 1994 wurde dieser Stein auf den kleinen gepflasterten Platz an der ehemaligen KZ-Mauer versetzt. Eine Informationstafel gibt kurz Auskunft über das hier Geschehene. Selbstverständlich ist jeder Vergleich mit dem 3. Reich unzulässig.   (Johannes Schumacher, News4Press.com)

http://www.jean-itard-zentrum.de/jean-itard-zentrum/

http://www.urlaubinwolzig.de/

http://www.gemeinde-heidesee.de/rig/instanz_1/index.htm

*Realnamen ist der Redaktion bekannt

 
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