Laut einer Studie ist jedes zweite Scheidungskind nach zwei Jahren ohne Kontakt zu seinem Vater. Der Verein Vaterverbot will darum eine Folgeaktion von «SchickEnStei» ins Leben rufen, um auch die Bundesregierung auzufrütteln.
Im Frühling 2011 machten Pflastersteine Politik. Damals drückten Väter und Mütter mit den an Justizministerin Simonetta Sommaruga geschickten Steinen ihren Unmut über die schleppende Umsetzung der Vorlage über das gemeinsame Sorgerecht aus (siehe Kasten). Bald soll Sommaruga wieder Post erhalten: «Diesmal schicken wir etwas Emotionales, Trauriges», sagt Initiant Marcel Enzler.
Schicksalsgeschichten von Elternteilen, die nach einer Trennung oder Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben, sollen ihr in einem Buch gesammelt überreicht werden. «Wir wollen der Regierung bewusst machen, welches Leid die Kinder und die abwesenden Elternteile ertragen müssen, weil es kein durchsetzungsfähiges Gesetz für das Besuchsrecht gibt», sagt Enzler, selbst getrennt lebender Vater einer vierjährigen Tochter und Präsident des Vereins Vaterverbot.
Suche nach dem Kind via Internet
Der Zürcher hat die Kontaktplattform «www.vermissedich.ch» erstellt. Mehr als zehn Organisationen unterstützen ihn bereits, unter anderem der VeV (Verein verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter). Erst Ende November aufgeschaltet, umfasst das Portal schon fast hundert Profile von Vätern (und einzelnen Müttern oder anderen Verwandten), die in kurzen Mitteilungen an ihre Kinder schreiben, dass sie über den abgebrochenen Kontakt traurig sind. Sollte das Kind die Mitteilung sehen, kann es via Kontaktformular zurückschreiben.
«Diese 100 Profile sind mit Sicherheit nur die Spitze des Eisbergs», sagt VeV-Präsident Oliver Hunziker. Genaue Zahlen dazu, wie viele Leute vom Thema Entfremdung vom eigenen Kind betroffen sind, gibt es nicht. Häufig zitiert wird eine Studie, wonach jedes zweite Scheidungskind nach zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hat.
Gemäss UNO-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen. Und gemäss Schweizer Gesetzgebung hat der Elternteil, dem die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, Anspruch auf «angemessenen persönlichen Verkehr».
Entfremdungen hart bestrafen
Es gibt sogar Instrumente, die den Vollzug des Besuchsrechts garantieren sollen: die Androhung einer Busse, die Verhängung einer Busse oder sogar die polizeiliche Vollstreckung. Zum Einsatz kämen diese Instrumente aber kaum, sagt Hunziker und fügt an: «Die Verweigerung des Besuchsrechts wird oft wie ein Kavaliersdelikt behandelt.» Der Initiant von «VermisseDich» und die mitwirkenden Organisationen fordern rigorose Sanktionen, die signalisieren, dass der Staat Entfremdungen nicht toleriert.
Marcel Enzler setzt leise Hoffnungen in die neuen, professionellen Kinderschutzbehörden, die ab 2013 mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts die bisherigen Laienbehörden ersetzen.
Guido Marbet, Präsident der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz, sagt, es sei ungewiss, ob das Bewusstsein des obhutsberechtigten Elternteils für die Wichtigkeit des regelmässigen Kontakts des Kindes zum anderen Elternteil mithilfe der Fachrichter geschärft werden kann und ob damit Verweigerungen des Besuchsrechts künftig seltener stattfinden. «Es ist aber natürlich zu hoffen», sagt der Richter.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/artikel-125802038
Schicksalsgeschichten von Elternteilen, die nach einer Trennung oder Scheidung den Kontakt zu ihren Kindern verloren haben, sollen ihr in einem Buch gesammelt überreicht werden. «Wir wollen der Regierung bewusst machen, welches Leid die Kinder und die abwesenden Elternteile ertragen müssen, weil es kein durchsetzungsfähiges Gesetz für das Besuchsrecht gibt», sagt Enzler, selbst getrennt lebender Vater einer vierjährigen Tochter und Präsident des Vereins Vaterverbot.
Suche nach dem Kind via Internet
Der Zürcher hat die Kontaktplattform «www.vermissedich.ch» erstellt. Mehr als zehn Organisationen unterstützen ihn bereits, unter anderem der VeV (Verein verantwortungsvoll erziehender Väter und Mütter). Erst Ende November aufgeschaltet, umfasst das Portal schon fast hundert Profile von Vätern (und einzelnen Müttern oder anderen Verwandten), die in kurzen Mitteilungen an ihre Kinder schreiben, dass sie über den abgebrochenen Kontakt traurig sind. Sollte das Kind die Mitteilung sehen, kann es via Kontaktformular zurückschreiben.
«Diese 100 Profile sind mit Sicherheit nur die Spitze des Eisbergs», sagt VeV-Präsident Oliver Hunziker. Genaue Zahlen dazu, wie viele Leute vom Thema Entfremdung vom eigenen Kind betroffen sind, gibt es nicht. Häufig zitiert wird eine Studie, wonach jedes zweite Scheidungskind nach zwei Jahren keinen Kontakt mehr zu seinem Vater hat.
Gemäss UNO-Kinderrechtskonvention hat jedes Kind das Recht auf Kontakt mit beiden Elternteilen. Und gemäss Schweizer Gesetzgebung hat der Elternteil, dem die elterliche Sorge oder Obhut nicht zusteht, Anspruch auf «angemessenen persönlichen Verkehr».
Entfremdungen hart bestrafen
Es gibt sogar Instrumente, die den Vollzug des Besuchsrechts garantieren sollen: die Androhung einer Busse, die Verhängung einer Busse oder sogar die polizeiliche Vollstreckung. Zum Einsatz kämen diese Instrumente aber kaum, sagt Hunziker und fügt an: «Die Verweigerung des Besuchsrechts wird oft wie ein Kavaliersdelikt behandelt.» Der Initiant von «VermisseDich» und die mitwirkenden Organisationen fordern rigorose Sanktionen, die signalisieren, dass der Staat Entfremdungen nicht toleriert.
Marcel Enzler setzt leise Hoffnungen in die neuen, professionellen Kinderschutzbehörden, die ab 2013 mit dem Inkrafttreten des neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrechts die bisherigen Laienbehörden ersetzen.
Guido Marbet, Präsident der Konferenz der Kantone für Kindes- und Erwachsenenschutz, sagt, es sei ungewiss, ob das Bewusstsein des obhutsberechtigten Elternteils für die Wichtigkeit des regelmässigen Kontakts des Kindes zum anderen Elternteil mithilfe der Fachrichter geschärft werden kann und ob damit Verweigerungen des Besuchsrechts künftig seltener stattfinden. «Es ist aber natürlich zu hoffen», sagt der Richter.
http://www.aargauerzeitung.ch/schweiz/artikel-125802038
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