FALKENSEE - Das Jugendamt im Havelland sieht sich schweren Vorwürfen ausgesetzt: Eine Sechsjährige soll seit 15 Monaten zu Unrecht im ASB-Kinderheim in Falkensee untergebracht sein. Konkret geht es derzeit darum, ob das Kind zu Hause bei seiner Mutter Weihnachten feiern darf – oder nicht. Verhandelt wird diese Frage heute am Familiengericht Nauen.
Die Rechtsanwältin der Mutter, Isolde Nietzschmann-Röhn, will das familiäre Weihnachtsfest dort per einstweiliger Anordnung durchsetzen. Für ein Verbot sieht sie keine rechtliche Grundlage. Das Jugendamt dagegen hat bereits einen früheren Antrag abgelehnt. Basis dafür soll ein psychiatrisches Gutachten gewesen sein, das im Zusammenhang mit dem laufenden Verfahren um das Sorgerecht erstellt wurde.
Demnach soll die Mutter, gesundheitlich nicht in der Lage sein, kontinuierlich für ihr Kind zu sorgen. Die heute 34-Jährige hatte kurz nach der Geburt ihrer Tochter eingewilligt, das Sorgerecht ruhen und sich bei der Erziehung helfen zu lassen. Derzeit ist nicht nur ihrem Kind, sondern auch ihr selbst ein Betreuer zur Seite gestellt worden. Nach Auffassung der Anwältin hat sich der Zustand ihrer Mandantin aber soweit stabilisiert, dass sie mit Unterstützung einer Familienhelferin die Sorge für ihre Tochter wieder übernehmen könnte. Das gelte erst recht für einen einzigen Tag wie das Weihnachtsfest.
Die Sechsjährige und ihre Mutter sehen sich momentan zweimal pro Woche für eine Stunde unter Aufsicht im Kinderheim. Weil das Gebäude mit einer Schließanlage verschlossen wird, ist es nach Ansicht der Anwältin ein sogenanntes geschlossenes Heim. Um das Kind in einer solchen Einrichtung unterzubringen, sei zwingend ein richterlicher Beschluss nötig, sagte sie. Der aber fehle. Die Vormünderin, eine Mitarbeiterin des Jugendamts, habe das Kind seiner Mutter demnach widerrechtlich weggenommen. Sowohl die Mitarbeiterin als auch der Heimleiter waren auf dieser Basis wegen Freiheitsberaubung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt worden. Die Ermittlungen wurden aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt.
Aus der havelländischen Kreisverwaltung heißt es, das ASB-Kinderheim sei keine geschlossene Einrichtung. Bestätigt wird diese Aussage vom Landesjugendamt in Bernau (Barnim). Die Erklärung der Mutter, das Sorgerecht ruhen zu lassen, sei immer noch rechtsgültig. Die Unterbringung in einem „normalen“ Heim durch die Vormünderin sei daher möglich. (Von Jana Einecke)
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