2013/06/26

Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung


Haasenburg: Kinder und Jugendliche haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung


(BPP) Die politischen Interventionen der LINKEN gegen die Geschlossene Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in der Haasenburg GmbH zeigen erste Wirkungen: Die Ankündigung von Sozialsenator Scheele (SPD), dass bis zur Einrichtung einer Hamburger Aufsichtskommission keine weiteren Kinder und Jugendlichen aus Hamburg in der Haasenburg GmbH geschlossen untergebracht werden, sind ein erster Erfolg der couragierten Zeugen, der Recherche der „tageszeitung“ und der politischen Interventionen der LINKEN.

Vor dem Hintergrund der veröffentlichten Berichte ist es allerdings unerträglich, dass die aktuell zwölf Kinder und Jugendlichen aus Hamburg, die in der Haasenburg GmbH geschlossen untergebracht sind, offensichtlich nach Auffassung des Sozialsenators in der Haasenburg GmbH eingesperrt bleiben sollen.

Bela Rogalla, Landessprecher der LINKEN: »DIE LINKE ist der Auffassung, dass alle Kinder und Jugendlichen sofort vor den Gewaltverhältnissen in der Haasenburg GmbH geschützt werden müssen. Deshalb müssen alle Kinder und Jugendlichen sofort aus dieser autoritären Zwangseinrichtung befreit werden. Sozialsenator Scheele muss jetzt zusammen mit engagierten Experten und Trägern der Jugendhilfe bereits vorliegende sozialpädagogische Konzeptionen als Alternative zur Geschlossenen Unterbringung in Hamburg umsetzen.«

In § 1631 Abs. 2 BGB heißt es wörtlich: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“

Im Palandt-Kommentar zum BGB heißt es dazu, dass unter körperlicher Bestrafung auch das „Einsperren sowie die eigenen Körperbewegungen des Kindes längere Zeit behinderndes Zupacken oder angstauslösendes Bedrängen“ zu verstehen ist. Unter das Verbot der entwürdigenden Maßnahmen fallen u.a. „Nacktausziehen, Fesseln oder auch längeres Verweigern von Blick- oder Gesprächskontakt“.

Die Berichte und Dokumente über die Isolierung und Fixierungen von Kindern und Jugendlichen auf einem Fixierbett oder auf dem Boden („Begrenzung“) sowie das Isolieren bzw. „Begrenzen im eigenen Zimmer oder im Antiaggressionsraum“ zeigen, dass in der Haasenburg GmbH das Recht der Kinder und Jugendlichen auf gewaltfreie Erziehung missachtet wird. Deshalb muss dieser Firma die Betriebserlaubnis entzogen werden.

DIE LINKE lehnt die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen in geschlossenen Heimen nicht nur grundsätzlich ab, sondern hat als erste Fraktion in der Bürgerschaft die Einrichtung einer Hamburger Aufsichtskommission für Einrichtungen mit Geschlossener Unterbringung beantragt, damit die autoritäre Konzeption der Haasenburg GmbH auf der Grundlage von Zeugenaussagen und Dokumenten aufgearbeitet werden können.

Das Konzept der Haasenburg GmbH verfolgt eine Konditionierung von Kindern und Jugendlichen durch Belohnung und Bestrafung (Tokensystem). Die Kinder und Jugendlichen werden dort nicht nur isoliert, sondern auch permanent überwacht und ihrer elementaren Grundrechte auf der Grundlage von privatrechtlichen Verträgen beraubt. In den Verträgen der Haasenburg GmbH müssen die Sorgeberechtigten beispielsweise in die Ton-, Bild- und Videoüberwachungen der Kinder und Jugendlichen einwilligen, wird das Brief- und Telefongeheimnis aufgehoben und körperliche Gewalt gegen die Kinder und Jugendlichen in Form von "Begrenzungsmaßnahmen" schriftlich vereinbart. Die Vertragstexte der Haasenburg GmbH liegen der LINKEN in Hamburg vor.

Sozialsenator Scheele trägt für diese autoritäre Konzeption in der Jugendhilfe, welches Kinder und Jugendliche zu konditionierten Befehlsempfängern degradiert, seit zwei Jahren die politische Verantwortung.

Zu Recht wurde in Hamburg die Geschlossene Unterbringung für Kinder und Jugendliche nach den Skandalen in der Feuerbergstr. abgeschafft. Aber seit 2008 wurden in der politischen Verantwortung des CDU-GAL-Senats und des SPD-Senats über 50 Hamburger Kinder und Jugendlichen - auch von Amtsvormündern in Hamburg, die eng mit dem „Familieninterventionsteam“ (FIT) kooperieren - in der Haasenburg GmbH eingesperrt.

Bewusst wird nach der Devise „Aus den Augen, aus dem Sinn“ verfahren: die Kinder und Jugendlichen sollen aus Hamburg verschwinden und der Haasenburg GmbH in Brandenburg überlassen.

Auch der gesetzliche Auftrag zur Einrichtung einer Aufsichtskommission für die Geschlossene Unterbringung wird seit 2008 in Hamburg von beiden Senaten negiert, obwohl es im Gesetz heißt, dass mit Einrichtungen, die außerhalb von Hamburg liegen, Vereinbarungen anzustreben sind, damit die Aufsichtskommission dort tätig werden kann. (vgl. § 27 a des Hamburgischen Gesetzes zur Ausführung des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe)

Auch hier wird nach der Devise „Aus den Augen, aus dem Sinn“ alles unterlassen, um die Kinder und Jugendlichen vor rechtswidriger Gewalt zu schützen.

DIE LINKE fordert jetzt Akteneinsicht über ein Aktenvorlageersuchen gemäß Art. 30 der Hamburgischen Verfassung. Die skandalösen Zustände in der Haasenburg GmbH müssen auch in Hamburg lückenlos aufgeklärt werden.

DIE LINKE Landesverband Hamburg
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