Bisher Schweigen
Die Haasenburg-Heime sind seit mehr als einem Jahr geschlossen. Wegen des Vorwurfs der Körperverletzung kommt nun einer der Erzieher vor Gericht.
LÜBBEN dpa | Mehr als ein Jahr nach Schließung der Brandenburger Haasenburg-Heime versucht die Justiz noch immer Misshandlungsvorwürfe zu klären. An diesem Dienstag (24. März) muss sich ein ehemaliger Erzieher wegen Körperverletzung in Lübben vor Gericht verantworten. Der Angeklagte soll im Dezember 2012 einen damals 16-Jährigen dreimal ins Gesicht und auf den Kopf geschlagen haben.
Bislang habe sich der Erzieher, der damals 24 Jahre alt war, nicht zu den Vorwürfen geäußert, sagte der Sprecher des Amtsgerichts Lübben, Holger Staudler. Zunächst sei nur ein Tag für den Prozess eingeplant. Neben dem betroffenen Jugendlichen sollen drei weitere Zeugen gehört werden, alles ehemalige Mitarbeiter des Heimes.
Die damalige Jugendministerin Martina Münch (SPD) hatte der Haasenburg GmbH im Dezember 2013 die Betriebserlaubnis entziehen lassen. In ihren drei Brandenburger Heimen hatten Jugendämter aus ganz Deutschland schwer erziehbare Kinder und Jugendliche untergebracht. Die Staatsanwaltschaft Cottbus prüft in mehr als 50 Verfahren Vorwürfe, wonach Erzieher und Betreiber Schutzbefohlene misshandelt haben sollen. Zudem untersucht die Staatsanwaltschaft, ob die Betreiber falsch abgerechnet haben.
Inzwischen seien fast alle Unterlagen gesichtet worden, sagte Behördensprecherin Petra Hertwig. „Nun müssen wir schauen, wie die Sache rechtlich zu bewerten ist.“ Die Ermittlungen seien kompliziert, die Befragungen von Zeugen aufwendig. Teils seien sie nicht mehr für die Ermittler greifbar, weil sie sich inzwischen beispielsweise in medizinischen Einrichtungen befänden. Andere hätten ihre Aussagen geändert.
Der Heimbetreiber wehrt sich
Insgesamt drei Anklagen hat die Behörde bislang erhoben. Mehr als ein Dutzend Verfahren wurden bislang eingestellt. Im Januar hatte das Amtsgericht Lübben ein erstes Urteil gesprochen. Ein ehemaliger Erzieher erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen sexuellen Missbrauchs einer damals 15-Jährigen.
Der Heimbetreiber weist die Misshandlungsvorwürfe zurück und wehrt sich juristisch dagegen – im Eilverfahren ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hatte im Mai 2014 den Entzug der Betriebsgenehmigung als rechtens bewertet. Dagegen hatte die Haasenburg jedoch Widerspruch eingelegt. Inzwischen liegt der Widerspruchsbescheid des Ministeriums vor, so dass das Cottbuser Verwaltungsgericht die Klage prüfen kann. Einen Termin dafür gebe es jedoch noch nicht, sagte Sprecher Gregor Nocon.
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