Nach wie vor tun viele Bürger - vor allem aber involvierte Fachkräfte - Kinderklau als Spinnerei betroffener und somit uneinsichtiger Eltern ab. Die einen tun dies aus Unwissenheit und Ignoranz, die anderen aus wirtschaftlichen Interessen heraus. Verständlich.
Denn mit der Inobhutnahme derer Kinder sichert man sich die eigene berufliche Existenz. Das Interesse, sein eigenes kriminelles Machwerk als Uneinsichtigkeit abzutun und es als notwendiges Handeln zu erklären, ist die logische Konsequenz. Straftaten, begangen im Amt, und Straftaten, begangen im Beruf, werden deshalb nicht weniger kriminell. Hier und da gibt es Familienrichter, die ihresgleichen an den Pranger stellen und bestätigen, dass das so genannte Kindeswohl lediglich der Deckmantel ist, um sich an Familien zu vergreifen, deren Menschenrechte zu verletzen und sie systematisch zu vernichten. Indem sich Richter, Jugendämter, Verfahrenspfleger, Pflegeeltern, Kinderheime, Sachverständige (Gutachter) gegenseitig vermeintliche Fälle zu schieben und immer wieder neuerliches Eingreifen als erforderlich testieren, erhalten diese Täter ihre sicheren Arbeitsplätze und Einkommen.
Opfer sind nicht nur betroffene Familien, sondern vor allem jene Kinder, die tatsächlich den Schutzmechanismus "Jugendhilfe" dringend bräuchten.
Hier sehen sich aufgrund der wirtschaftlich lukrativeren Kinderklau-Fälle die meisten deutschen Jugendämter nicht in der Lage frühzeitig, richtig oder überhaupt einzuschreiten. Angeblich, weil Sachbearbeiter vom Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) überfordert mit ihren Fällen und überlastet sind. Internen Informationen zu folge wissen wir: Faktisch sind Sachbearbeiter und Sozialpädagogen selbst oft ratlos, wenn es um fachlich richtiges Handeln geht. Tatsächliche Hilfe zur Erziehung findet deshalb nicht statt, sondern vielmehr Hilfe durch Entziehung. In echten Problemfamilien greift man also nicht ein, weil ohnehin nach Meinung vieler Fachkräfte bereits Hopfen und Malz verloren ist. Also tut man, was für den eigenen (wirtschaftlichen) Erfolg zuträglich ist. Kinder klauen.
Dies kann man im Rahmen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit auch ohne Weiteres tun. Denn unter ihr zählen keine Beweise, wie man es aus dem Strafrecht kennt. Meinungen, Ansichten und Einschätzungen reichen aus, um Kinder von ihren Eltern zu entfernen und so eine wirtschaftlich ausgerichtete deutsche Jugendhilfe zu füttern. Über 1 Millionen Deutsche verdienen ihr tägliches Brot ausschließlich in der Branche - Tendenz steigend.
Eltern sind auf dem konventionellen Gerichtsweg faktisch wehrlos. Zwar können Sie theoretisch ihr Recht (und das Recht des Kindes auf natürliche Erziehung durch die Eltern) durch alle Instanzen erklagen und später wird ein Gericht feststellen, dass die Inobhutnahme des Kindes Unrecht war, doch bis dahin ist das Kind neubeeltert oder von seinen Eltern zielgerichtet maximal entfremdet worden, so dass per Gerichtsbeschluss eine Rückführung des Kindes in die Obhut der Eltern ausgeschlossen wird. Eltern haben sich dann - zum Wohl des Kindes - damit abzufinden.
Kinder werden zur Handelsware - Studien belegen die Lukrativität von Investition in Humankapital. So nennt man Gelder, die in der Jugendhilfe durch Kinderklau verbrannt werden. Indem man Einzelfälle, in denen das Jugendamt zu spät, falsch oder gar nicht eingreift und bei denen ein Kind zu schaden kommt, medial maximal verwertet, erschleicht man sich noch mehr Rechte, um noch schneller Inobhutnahmen vorantreiben zu können. Inwieweit solche Fälle gezielt generiert werden, darüber dürfen Sie als mündiger Leser selbst nachdenken. Rückführungen zu den Eltern sollen per se ausgeschlossen werden, wenn es nach einschlägig bekannten Fachkräften der deutschen Jugendhilfeindustrie ginge. Ob man ein Kind zu Unrecht aus seiner Herkunftsfamilie gerissen hat, ist dabei irrelevant.
Internationale Organisationen wissen um diese schwersten Menschenrechtsverletzungen, die Jahr für Jahr zig Tausende Opfer und sogar Todesopfer zu beklagen hat. Deutschen Familien auf der Flucht vor deutschen Jugendämtern wird im Ausland regelmäßig Asyl gewährt. Tausende von Klagen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen werden dem EGMR vorgetragen, bereits in Hunderten von EGMR-Klagen wurde die Bundesrepublik Deutschland aufgrund schwerster Menschenrechtsverletzungen verurteilt. Deutsche Jugendämter sehen sich nicht an die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gebunden.
Ob es sich bei einer Inobhutnahme um Kinderklau oder einen rechtmäßigen Eingriff zum Wohle des Kindes handelt, lässt sich unschwer an den Methoden der beteiligten Verantwortlichen erkennen. Werden Eltern erpresst, Kinder manipuliert, Akteneinsicht verwehrt, Väter und Mütter erpresst, ist der Eingriff in den Schutzbereich Familie genauso kriminell, wie die Inobhutnahme selbst. Ignorieren Familienrichter Beweise, die die Eltern entlasten, findet Amtsmissbrauch statt.
Lügt ein Sachverständiger in seinem Gutachten, macht er gemeinsame Sache mit den anderen finanziellen Nutznießern des betreffenden Kinderklaufalles. Bekommen ASD und Verfahrenspfleger Prämien von Kinderheim oder Pflegeeltern für die Zuweisung eines inobhutgenommenen Kindes, machen sie sich des Menschenhandels schuldig. Werden Eltern kriminalisiert und psychiatrisiert, um das Kind oder die Kinder weiter entziehen zu können, ist dies eine Straftat. Werden Kinder manipuliert, ist dies wider die Deutsche Verfassung. http://kinderklau-relaunched.de/
Bitte,bitte ich brauche Hilfe- mir stiehlt das Amt mein Baby.Innerhalb von 2Monaten habe ich mein Baby,mein Sorgerecht,meine Gesundheit u.meinen Lebenswillen verloren.Wie beschrieben, wurde ich systematisch demontiert.Zielgerichtete Lügen,Behauptungen führten dazu,dass ich nun mein Baby noch eine Stunde pro Woche sehen darf.Ich bin allein und weiss nicht, wo ich richtige Hilfe bekomme.Bitte,geben Sie mir Auskunft,ich will mein Kind zurück.Wir leben doch in einem Rechtsstaat und nicht irgendwo. ...meine Email: Julia-b-79@gmx.de
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