Jugendamt_Bonn_unterliegt_vor_OLG_Koeln
Ende mit der Geheimistuerei um den Jugendamtskandal der Stadt Bonn? Die Kontrahenten sind nun bekannt: Horst Weiberg gegen das Amt 51 für Kinder, Jugend u. Familie .
Juristische Laien begreifen immerhin im Groben, um was es geht: der Stadt Bonn, gesetzlich vertreten durch den Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Mithin ist wieder einmal der Steuerzahler dran.
Warum? Der 15. Zivilsenat des OLG Köln „hat bereits erhebliche Zweifel…wenn ein im Klagewege oder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachter Anspruch von Anfang an nicht bestand“ und: „Schließlich hat der Senat Bedenken, ob die Verfügungsklägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung haben kann, vor allem ob die angegriffenen Äußerungen geeignet sind, die Verfügungsklägerin schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen“.
Unter Hinweis auf Urteile zum Äußerungsrecht und den § 93 ZPO (Kosten bei sofortiger Anerkenntnis) erscheint das Handeln der Bundesstadt Bonn damit rechstmißbräuchlich.
Mit anderen Worten, ohne ins Detail zu gehen: der Knüppel der Einstweiligen Verfügung, hier ohne Abmahnung, hätte bei eingehender Prüfung gar nicht geschwungen werden dürfen, „zumal die angegriffenen Äußerungen aus einer E-Mail vom 21.05.2015 (an eine Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagzeitung) stammen und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 03.06.2015 beim Landgericht Bonn eingegangen ist.“
Eingehendere Wertungen des Urteils werden aus der Presse zu entnehmen sein und von der Media Kanzlei Frankfurt (Prozessvetretung Dr. Müller-Riemenschneider), die sich bereits in Sachen Meinungsfreiheit (d.i. die Kritik des Vaters gegenüber der Behörde unter Amtsleiter Udo Stein (im Bild rechts mit Rechtsdezernent Rüdiger Wagner) und dem „Ausführungsorgsan“) zum Verfahren eindeutig positioniert hatte.
Der Volltext des Beschlusses ist nachzulesen unter: Az.: 15 W 42/15 und 9 O 212/15 und die Erläuterung zur offenbar schwer nachvollziehbaren Haltung des Richters hier: „Nun auch Ohrfeige für das LG Bonn…“
Kommentare
Zum Glück hat die Stadt verloren.
Es steht ja offensichtlich eine ziemliche Sauerei dahinter, die man unterdrücken wollte.
Wie kann ein Landgericht so etwas unterstützen wie heisst der Bonner Richter?
Bei der letzten Demo gegen Behörden- und Justiz-Willkür in München hat mir ein sehr netter Besucher sehr glaubhaft berichtet,er sei 4 Monate in der Psychatrie gelandet, nachdem ein Journalist, mit dem er sich am Rande eines anderen öffentlichen gerichtsverfahrens über seinen Sorgerechtsfall unterhalten hatte, veröffentlich hatte, dass er den Richter am liebsten umbringen würde.
Was die gerichtlichen Versuche, Kritik am familiengerichtlichen Irrsinn zu äußern angeht, kann ich z.B. auch den ZEIT-Artikel: „Das darf nicht wahr sein!“ empfehlen. Da wurde Rainer Stadler vom Süddeutschen Zeitung Magazin die Fortsetzung eines anonymisierten Artikels über einen „besonders beklemmenden“, aufwändig recherchierten und „akribisch“ rekonstruiierten und leider in vielerlei Hinsicht außerordentlich tyischen Fall vom Landgericht Hamburg verboten.
Bitte vergleichen Sie auch den Umgang mit Meinungsfreiheit und Presserecht von Ex-GeneralbundesanwältInnen wie Monika Harms (Fall Andrej Holm) und jüngst Harald Range (netzpolitik.org). Daraus darf man schließen, dass eine solche verrohte Rechtsauffassung in der Justiz keine Seltenheit ist. Dazu können Sie sich auch meine Darstellung und Erklärung auf meiner Justiz- und Autismus-Webseite auf https://www.pinterest.com/gertrud4617/ anschauen.
nein es wurde der Informat, nicht die Journalistin und damit das schwächste Glied in der Kette in Anspruch genommen. Unsere Sicht der Dinge erfahren Sie hier http://media-kanzlei-frankfurt.de/presse
Beste Grüße
Severin Müller-Riemenschneider
Der Name des vorsitzenden Richters lautet Matthias Michael Kreutzmann.
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