2015/10/08

Kritik am Jugendamt Bonn - Eilmeldung: Jugendamt Bonn unterliegt vor dem OLG Köln - MEINUNGSFREIHEIT - Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck


Jugendamt_Bonn_unterliegt_vor_OLG_Koeln
Jugendamt_Bonn_unterliegt_vor_OLG_Koeln
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Ende mit der Geheimistuerei um den Jugendamtskandal der Stadt Bonn?  Die Kontrahenten sind nun bekannt: Horst Weiberg gegen das Amt 51 für Kinder, Jugend u. Familie .

Juristische Laien begreifen immerhin im Groben, um was es geht: der Stadt Bonn, gesetzlich vertreten durch den Oberbürgermeister Jürgen Nimptsch, werden die Kosten des Verfahrens auferlegt. Mithin ist wieder einmal der Steuerzahler dran.

Warum? Der 15. Zivilsenat des OLG Köln „hat bereits erhebliche Zweifel…wenn ein im Klagewege oder im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemachter Anspruch von Anfang an nicht bestand“ und: „Schließlich hat der Senat Bedenken, ob die Verfügungsklägerin als Körperschaft des öffentlichen Rechts überhaupt die geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung haben kann, vor allem ob die angegriffenen Äußerungen geeignet sind, die Verfügungsklägerin schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen“.

Unter Hinweis auf Urteile zum Äußerungsrecht und den § 93 ZPO (Kosten bei sofortiger Anerkenntnis) erscheint das Handeln der Bundesstadt Bonn damit rechstmißbräuchlich.
Mit anderen Worten, ohne ins Detail zu gehen: der Knüppel der Einstweiligen Verfügung, hier ohne Abmahnung, hätte bei eingehender Prüfung gar nicht geschwungen werden dürfen, „zumal die angegriffenen Äußerungen aus einer E-Mail vom 21.05.2015 (an eine Redakteurin der Frankfurter Allgemeinen Sonntagzeitung) stammen und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung am 03.06.2015 beim Landgericht Bonn eingegangen ist.“

Eingehendere Wertungen des Urteils werden aus der Presse zu entnehmen sein und von der Media Kanzlei Frankfurt (Prozessvetretung Dr. Müller-Riemenschneider), die sich bereits in Sachen Meinungsfreiheit (d.i. die Kritik des Vaters gegenüber der Behörde unter Amtsleiter Udo Stein (im Bild rechts mit Rechtsdezernent Rüdiger Wagner) und dem „Ausführungsorgsan“) zum Verfahren eindeutig positioniert hatte.

Der Volltext des Beschlusses ist nachzulesen unter: Az.: 15 W 42/15 und 9 O 212/15 und die Erläuterung zur offenbar schwer nachvollziehbaren Haltung des Richters hier: „Nun auch Ohrfeige für das LG Bonn…“



Kommentare

  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Dr. Zwiebelschneider
Verstehe ich das richtig? Eine Journalistin erhielt von Herrn Weiberg eine Mail und wurde verklagt dies zu unterlassen?
  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Sophie Kleinert
Müsste es nicht der Meinungsfreiheit entsprechen einer Journalistin eine Mail schicken zu dürfen. Wo leben wir denn. Außerdem sehe ich hier die Pressefreiheit in Gefahr wenn jemand verklagt wird weil er der Presse über eine Mail Informationen geben will.
Zum Glück hat die Stadt verloren.
  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Mendelsohnphilospoh
Man wollte den Mann offensichtlich mundtot machen.
Es steht ja offensichtlich eine ziemliche Sauerei dahinter, die man unterdrücken wollte.
Wie kann ein Landgericht so etwas unterstützen wie heisst der Bonner Richter?
  • Kommentiert:02.10.2015
  • Autor:Reiner Lustig
Ob Herr Weiberg glücklich mit der Veröffentlichung sein wird? Aber ich denke den Beschluss hat der Presseblog ja von ihm bekommen.
  • Kommentiert:04.10.2015
  • Autor:Eva Martin
Antwort auf den Kommentar: Die einstweilige Verfügung untersagt dem Verfasser des Emails wohl tatsächlich, weitere solcher Emails an diese oder andere Redakteure zu versenden. Die Behörden ertragen im familiengerichtlichen Bereich Kritik nicht und reagieren oft ziemlich pervers darauf. Barabara Becker (stellvertretende Leiterin des Jugendamt Bad Homburg) und Reiner Zinsinger (Vorgesetzter des „kompetenten“ Gefährdungseinschätzers Wolfram Groß) haben beispielsweise gegen mich ein Betreuungsverfahren (früher: Entmündigungsverfahren) angeregt,angeblich, weil ich eine Mitarbeiterin bedroht und körperlich angegriffen haben soll; tatsächlich hatte ich die erste Fallverantwortliche, die in unserem Verfahren relariv sschnell abberufen worden war,bei geschlossnener Wohnungstür gebeten, bei der Unfähigkeit doch lieber nicht weitere Eltern und Kinder zu schädigen, und dankenswerter Weise hat sie sich daaraufhin „traumatisiert“ auch arbeitsunfähig gemeldet). In Wirklichkeit, weil klar war, dass ich mich angesichts meiner v.a. auch nach Aktenlage total pervers verlaufenen Sorgerechtsverfahrens; einen kleinen, aber wirklich wirklich nur sehr kleinen Vorgeschmack auf die Perversion gibt Ihnen der folgende ARD-Beitrag über unsere Hauptgutachterin Dr. Sibylle Kurz-Kümmerle: https://www.youtube.com/watch?v=vWmP9Cs6lbY. (Bei dem Plusminus-Beitrag wurde der Name der Gutachterin leider entgegen der presserechtlichen Möglichkeiten nicht voll genannt!).
Bei der letzten Demo gegen Behörden- und Justiz-Willkür in München hat mir ein sehr netter Besucher sehr glaubhaft berichtet,er sei 4 Monate in der Psychatrie gelandet, nachdem ein Journalist, mit dem er sich am Rande eines anderen öffentlichen gerichtsverfahrens über seinen Sorgerechtsfall unterhalten hatte, veröffentlich hatte, dass er den Richter am liebsten umbringen würde.
Was die gerichtlichen Versuche, Kritik am familiengerichtlichen Irrsinn zu äußern angeht, kann ich z.B. auch den ZEIT-Artikel: „Das darf nicht wahr sein!“ empfehlen. Da wurde Rainer Stadler vom Süddeutschen Zeitung Magazin die Fortsetzung eines anonymisierten Artikels über einen „besonders beklemmenden“, aufwändig recherchierten und „akribisch“ rekonstruiierten und leider in vielerlei Hinsicht außerordentlich tyischen Fall vom Landgericht Hamburg verboten.
Bitte vergleichen Sie auch den Umgang mit Meinungsfreiheit und Presserecht von Ex-GeneralbundesanwältInnen wie Monika Harms (Fall Andrej Holm) und jüngst Harald Range (netzpolitik.org). Daraus darf man schließen, dass eine solche verrohte Rechtsauffassung in der Justiz keine Seltenheit ist. Dazu können Sie sich auch meine Darstellung und Erklärung auf meiner Justiz- und Autismus-Webseite auf https://www.pinterest.com/gertrud4617/ anschauen.
  • Kommentiert:04.10.2015
  • Autor:Eva Martin
Bitte in meinen Kommentar noch einfügen „In Wirklichkeit, weil klar war, dass ich mich angesichts meiner v.a. auch nach Aktenlage total pervers verlaufenen Sorgerechtsverfahrens nach Unterstützung umschauen würde.“
  • Kommentiert:05.10.2015
  • Autor:RA Dr. Severin Müller-Riemenschneider
Lieber Dr. Zwiebelschneider,
nein es wurde der Informat, nicht die Journalistin und damit das schwächste Glied in der Kette in Anspruch genommen. Unsere Sicht der Dinge erfahren Sie hier http://media-kanzlei-frankfurt.de/presse
Beste Grüße
Severin Müller-Riemenschneider
  • Kommentiert:07.10.2015
  • Autor:Riemann
Jugendämter an die Leine? Fast eine Punktlandung zum Bonner Jugendamtskandal: der Verein „Trennungsväter“ kritisiert „ein Kartell von Jugendämtern, Gutachtern und Familiengerichten“ und fordert Unabhängigkeit. Bonner Besonderheit: erst das OLG Köln machte dem Spuk ein Ende…

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Kindesentzug AG Lübeck - Jugendamt Ratzeburg - Verfahrensbeiständin Rechtsanwältin Julia Klohs Lübeck - MEINUNGSFREIHEIT http://jugendamtwatch.blogspot.de/2013/01/kindesentzug-ag-lubeck-jugendamt.html

 
 
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1 Kommentar:

  1. Anonym06:42

    Der Name des vorsitzenden Richters lautet Matthias Michael Kreutzmann.

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