2012/05/30

Presse-Aussendung Katharina Essmann vom Mai 2012 - Betreff: „HILFERUF“



Presse-Aussendung Katharina Essmann vom Mai 2012

Betreff: „HILFERUF“


Sehr geehrte Redaktion!

Ich schreibe Ihnen mit der großen Bitte mir zu helfen.

Mein Name ist Katharina Essmann. Ich bin am 02.05.2012 14 Jahre alt geworden.
Ich bitte sie mir zu helfen und bitte sie deswegen, dass sie zu meiner 2. Kundgebung für meine Schwester Johanna kommen.

„Ich bin durch die Hölle gegangen.“

Richterinnen, Jugendämter, Psychologinnen und so genannte Kinderhilfestellen haben alles versucht, haben mich 6 Jahre lang bearbeitet. Mir wurde mit Spritzen gedroht und dem Krisenzentrum.
Als ich 10 Jahre alt war, sagte die Richterin zu mir ich sei ein böses Kind.
Sie sagte sie werde mich psychiatrieren lassen, wenn ich weiter bei meinem Vater leben will.

Doch ich bin immer stark geblieben. Ich habe nie aufgegeben um meinen Vater zu kämpfen. Ich habe mir 6 Jahre lang meinen Vater nicht verbieten lassen. Ich werde mir auch nicht meine Schwester verbieten lassen!

Am 27.6.2011 bin ich nach der Schule nun selbst in den Justizpalast gegangen und habe meine „Gefangenschaft“ beendet. Ich habe meine Kinderrechte selbst in die Hand genommen und bin nicht mehr nach Hause zu meiner Mutter gegangen.

Ich darf als Strafe jetzt schon 10 Monate meine eigene Schwester nicht mehr sehen. Sie wird mir verboten und entfremdet und alle schauen dabei zu (Profil Coverstory 23 April 2012 - Ausgabe 17 http://www.profil.at/articles/1216/560/325420/kinder-das-kind).
Nicht einmal an meinem Geburtstag durfte ich meine Schwester sehen oder mit ihr telefonieren!

Am Donnerstag den 10.05.2012 um 16 Uhr werde ich vor dem Hause meiner Mutter in der Burggasse 71 (gegenüber beim Karl Farkaspark) eine Kundgebung abhalten.

Ich werde für meine Schwester Johanna, die am 8.5.2012 schon 6 Jahre alt wurde,
meine Geburtstagsgeschenke für sie mitnehmen und Luftballone steigen lassen.

Ich habe große Angst, dass sie mich nicht mehr kennt! Ihren eigenen Vater kennt sie nicht mehr. Ich ertrage es nicht mehr, dass auch mir die Zeit davon läuft und meine Schwester auch mir entfremdet wird!!!

Entfremdung ist eine Kindesmisshandlung. Sie macht die Seele krank.
Ich weiß wie sich das anfühlt.
Bitte helfen sie mir!

Katharina Essmann

Kongress Kinderrechte Kinderschutz 2012 "Die Stimme des Kindes" - Katharina Essmann
Ich habe das Menschenrecht meine leibliche Schwester zu sehen, doch niemand hilft mir.
http://www.youtube.com/watch?v=nH3HDlF8MjU&feature=channel&list=UL

Kongress Kinderrechte Kinderschutz 2012 "Die Stimme des Kindes" Kinderanwältin RA Michaela Krankl
 
 








www.profil.at
Scheidungsdramen, Beziehungskriege, Vernachlässigung und Gewalt – die Wege zum kindlichen Trauma sind vielfältig. Die Auswege nicht. Die ...
 
 
 

2012/05/29

Erziehungsfähigkeit

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Inhaltsverzeichnis

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Begriff

Der Begriff Erziehungsfähigkeit steht im Zusammenhang mit dem Förderungsgrundsatz, dem in Umgangsverfahren (neben der Frage der Bindung und dem mitunter noch bemühten Kontinuitätsprinzip) eine zentrale Bedeutung zukommt. Nach den Definitionen der Rechtsprechung - sprich: in Urteilen immer wieder zu lesenden Formulierungen - kommt es beim Förderungsgrundsatz darauf an, in wie fern Eltern die "Bereitschaft, Fähigkeit und die Möglichkeit zur Förderung des Kindes" haben. Dabei stellt sich das Problem der Feststellbarkeit und objektiven Messbarkeit von Erziehungsfähigkeit.[1]

 

Kriterien

Neben dem Willen zählen also die persönliche Eignung und, wie dies beispielsweise der Beschluss des OLG Stuttgart vom 14.3.2007 (Az. 16 UF 13/07) - natürlich zu Gunsten einer Mutter - betont, die dem jeweiligen Elternteil zur Verfügung stehende Zeit.[2] Im umgekehrten Fall, wenn ein Vater mehr Zeit für die Betreung erübrigen kann als die Ex-Partnerin, ist es dagegen durchaus möglich, dass Richter - sowie wie am OLG Brandenburg im Beschluss 10 UF 204/08 vom 9.3.2009 geschehen - der Verwahrung des Kindes in einer von der Mutter ausgewählten Kinderkrippe Vorrang einräumen, auch wenn der ausweislich des Familiengerichts zur Erziehung geeignete Vater sich gerne selber um sein Kind kümmern würde.[3]
Bei solchen Urteilen waren mutmaßlich Sachverständige beteiligt, die ein ähnlich mittelalterliches Denken kultivieren wie der gerne vom Familiengericht Cochem als Gutachter hinzu gezogene Diplom(?)-Psychologe Eberhard K., welcher noch einem sehr tradierten Verständnis von den Geschlechterrollen anhängt. So äußerte sich Herr K. anlässlich eines Mediationsgespräches dahingehend, der Wunsch, mehr Zeit mit den Kindern zu verbringen, sei "für einen Mann nicht normal, vielmehr solle es einem Mann genügen, seine Kinder gut aufgehoben und versorgt zu wissen". Zu dem Bedürfnis des Vaters, eine intensive Bindung zu den Kindern haben bzw. behalten zu wollen (jener hatte sie während der zurückliegenden 10 1/2 Jahre vor der Trennung überwiegend betreut und erzogen) konterte er: "Männer, die 6 Monate im Jahr auf Montage in Kuwait sind, haben auch intensive Bindungen zu ihren Kindern", außerdem könne er "das Gerede von intensiver Bindung nicht mehr hören" und "In 10 Jahren sind sie [die Kinder] sowieso aus dem Haus". Hierzu erübrigt sich jeder weitere Kommentar. 

Ansonsten reklamierte der Sachverständige eine "Verbesserung der beruflichen Integration" des Vaters, obgleich dieser dem Gutachterich mehrfach mitgeteilt hatte, er sähe seine Aufgabe vordringlich darin, sich um die Erziehung seiner Kinder zu kümmern, weshalb für ihn - jedenfalls bis zur Klärung der Frage, wie viel Umgang er denn zukünftig mit seinen Kindern haben dürfe - die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nicht in Betracht käme, da sie ihm Zeit für die Betreuung der Kinder nehmen würde [im Übrigen schmälert es ja - siehe oben - für einen Mann die Chancen, vor Gericht mehr Umgang zu erreichen, wenn er sich erwerbsbedingt nicht so viel kümmern kann, weshalb der Gutachter den Mann auch zur Arbeit drängen wollte, dann wäre seiner Umgangsklage nämlich der Boden entzogen]. 

Auf den Punkt gebracht bedeutet das folgendes. Wenn eine Frau nicht erwerbstätig ist, bescheinigt ihr das Gericht, sie habe mehr Zeit, sich um die Förderung der Kinder zu kümmern. In Stuttgart wurde speziell auf schulische Belange, Hilfe bei den Hausaufgaben etc. abgehoben, das zieht immer, zumindest im Fall von Müttern (einem Vater wurde dagegen vom OLG Köln, Beschluss 4 UF 114/09 vom 01.09.2009, gesagt, es sei nicht entscheidend, dass er dem Kind besser die deutsche Sprache vermitteln könne, schließlich brauche Sprachförderung nicht unbedingt von den Eltern persönlich geleistet zu werden). Wenn sich dagegen ein Mann vorrangig um seine Kinder kümmern will, behandeln Gerichte ihn im besten Fall wie einen liebenswerten, aber halt doch etwas exzentrischen Sonderling, nicht selten aber auch wie einen Geisteskranken (siehe unten), denn normalerweise geht ein Mann ja arbeiten (in wie weit ist irgendein Bürojob eigentlich noch "männlich", was immer das überhaupt sein mag?) und überlässt solch mythische Dinge wie Windeln wechseln, Fläschjen und Breichen geben usw. seiner Frau. 

Während es also bei einer Frau nicht negativ ins Gewicht fällt, wenn sie keiner bezahlten Arbeit nachgeht, wird das bei Männern gerne zum Nachteil stilisiert, weil ein Hausmann (so eine Familienrichterin) "nicht wirklich erfolgreich" und damit für seine Kinder ein schlechtes Leitbild sei (auch wenn er keineswegs faul zu Hause rumhockt, sondern beispielsweise Fachbücher schreibt, arbeitsintensiven Weinbau in Steilstlagen betreibt oder immer wieder qualifiziert Handwerksleistungen im Bereich des eigenen Anwesens erbringt).
Tja, da schnappt die Falle dann zu: geht Mann arbeiten, wird ihm mehr Umgang wegen Zeitmangel verweigert. Geht er nicht arbeiten, suggeriert man ihm, seine Kinder müssten sich für ihn schämen und die Erwerbstätigkeit der Mutter wird - genau anders herum als im Stuttgarter Urteil die Erwerbstätigkeit des Vaters - plötzlich als Aspekt zu ihren Gunsten gedeutet. Eine solche Argumentation ist schlechterdings unanständig! 



Wer da einen möglichen Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 GG wittert, hat Recht. Außerdem ist gleichzeitig Art. 3 Abs. 3 GG tangiert, weil in der veröffentlichten Rechtsprechung zum Paritätsmodell bzw. paritätischen Wechselmodell kein Urteil auffindbar ist, welches das Faktum der Nichterwerbstätigkeit zum Nachteil von Müttern interpretiert hätte. Leider haben manche Richter und ihre für das gefällige Erstellen von Gutachten fürstlich honorierten Knechte noch nicht begriffen, dass wir dankenswerterweise in einer pluralistischen Gesellschaft leben dürfen, die beiden Geschlechtern viele Möglichkeiten der Entfaltung zubilligt. Bevormundungen seitens selbsternannter Lebensexperten sind nicht nur unangemessenen, sondern verstoßen auch, so mit ihnen Sorgerechtsentscheidungen begründet werden, gegen das Grundgesetz.
Übrigens: die Eignung zur Erziehung wurde bislang noch nicht richterlich definiert. Ziemlich eindeutig ist eigentlich nur, dass Alkoholismus, Drogensucht oder schwere psychische Störungen Zweifel an der Fähigkeit zur Förderung und damit an der Erziehungsfähigkeit begründen. Und da kann es dann, sofern man auf skrupellose Menschen trifft, so richtig hart und schmutzig werden. Denn: wenn eine Mutter nur laut genug jammert und zu verstehen gibt, sie würde depressiv, falls sie sich das Umgangsrecht mit dem Vater teilen müsse, liegt für manche Gutachter und Richter der Königsweg darin, dem Vater zu attestieren, er sei psychisch krank. Das ist zwar Rechtsbeugung der übelsten Art, passiert aber leider (wie oft, wäre mal in Väterforen zu erfragen) und kann quasi wie eine sich selbst erfüllende Prophezeiung funktionieren, wenn der Vater - und darauf wird spekuliert - ob solch infamer Versuche, ihn zu diffamieren, die Beherrschung verliert.
Also Leute: nicht den Kopf in den Sand stecken, sich weiter wehren, aber vor allen Dingen Ruhe bewahren, sonst geht es Euch wie Herwig Baumgartner




Noch ein paar Betrachtungen zum Thema 

 

Im familiengerichtlichen Diskurs wird der Begriff "Erziehungsfähigkeit" oft verwendet. Außerhalb des Bereiches familiengerichtlicher Verfahren spielt dagegen, soweit zu sehen, dieser Begriff keine Rolle. So werden sich zwar viele Lehrer über die Erziehungskompetenz der Eltern ihrer Schüler Gedanken machen, ohne dabei jedoch auf die Idee zu kommen, den Begriff "Erziehungsfähigkeit" zu benutzen, geschweige denn untersuchen zu wollen, wie es um die Erziehungsfähigkeit der Eltern bestellt wäre. Ganz anders dagegen in familiengerichtlichen Verfahren. Hier wird häufig der Begriff "Erziehungsfähigkeit" benutzt, obwohl dieser Begriff im Gesetz an keiner einzigen Stelle zu finden ist.[4]


 
Erziehungsfähig oder nicht erziehungsfähig, das ist hier die Frage
Die Erziehungsfähigkeit ist, wie jeder der beruflich mit Kindern zu tun hat, weiß, eine relationale Fähigkeit. Das heißt, ein und dieselbe Person kann bezüglich eines Kindes mehr erzieherische Kompetenzen haben und zu einem anderen Kind geringere erzieherische Kompetenzen. Dies ist der normale Alltag von Eltern wie auch von Lehrern. An einem Kind verzweifelt der Lehrer fast und glaubt bald daran, generell als Lehrer zu versagen, mit anderen Kindern aus derselben Klasse kommt der Lehrer sehr gut zurecht. Ebenso geht es Eltern, mit der pubertierenden Tochter schreit sich ein Vater an, mit dem fünfjährigen Sohn klappt es wunderbar. Aus diesen Gründen ist die Frage nach einer generellen Erziehungsfähigkeit von Eltern unsinnig und unpräzise, vielmehr muss immer konkret benannt werden, im Hinblick auf wen die die Erziehungsfähigkeit beurteilt werden soll.[4]


 
Warum lässt sich eine "Erziehungsfähigkeit" gar nicht messen?
Das Wort "Erziehungsfähigkeit" unterstellt, dass Menschen eine "angeborene" und messbare Eigenschaft oder Fähigkeit besäßen, zu erziehen. Es wird unterstellt, dass man Menschen nur nach bestimmten Merkmalen untersuchen müsse und dann sagen könne, dass sie die Fähigkeit hätten zu erziehen. Dabei wird eine künstliche Unterteilung unternommen zwischen Menschen welche erziehen können und andere welche nicht erziehen können. Gleichzeitig wird unterstellt, dass für eine förderliche Entwicklung eines Kindes nur die "richtige" Erziehung zum Erfolg führe. Kinder werden hier wie ein Stück Knete betrachtet: Wer die richtigen "Modellierfähigkeiten" sprich Erziehungsfähigkeiten besäße, so wird geglaubt, kann aus dem Stück Knete einen psychisch gesunden Menschen formen ...
Fragt man Gutachter danach, an welchen Merkmalen sie nun erkennen können, dass ein Mensch erziehungsfähig sei, erhält man grundsätzlich keine klaren Antworten und schon gar keine wissenschaftlich fundierten Begründungen. Denn:
Das Konstrukt "Erziehungsfähigkeit" birgt dabei folgende Schwierigkeiten, welche in gutachterlicher Hinsicht zur Unmöglichkeit einer Beantwortung der Beweisfrage führt:
Das Konstrukt "Erziehungsfähigkeit" kennt weder die Pädagogik (= Wissenschaft von der Erziehung) noch die Sozial-Pädagogik:
In den Erziehungswissenschaften ist eine "Erziehungsfähigkeit" als besondere mess- oder beschreibbare Eigenschaft nicht bekannt. Jeder Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge, der behauptet man könne "Erziehungsfähigkeit" konkret umschreiben, hat keine Ahnung.
Das Konstrukt "Erziehungsfähigkeit" ist auch in der Psychologie unbekannt
Auch die wissenschaftliche Psychologie kennt das Konstrukt "Erziehungsfähigkeit" nicht:[5]
"In den psychologischen Sachverständigengutachten finden sind immer wieder Aussagen über die Eignung der Eltern zur Erziehung ihres Kindes. Die Vorstellung, eine positiv zu konstatierende erzieherische Eignung der Kindeseltern ließe sich als entscheidendes Kriterium feststellen, hat in der Tat etwas Bestechendes für sich. Unausgesprochen wird dabei von der Fiktion ausgegangen, beide Elternteile verfügten über eine graduell unterschiedliche erzieherische Eignung, und dies ließe sich auch noch mit der wissenschaftlich gebotenen Exaktheit diagnostizieren. Leider haben wir aber keine speziell für die erzieherische Eignung geeichten psychologischen Untersuchungsverfahren. Darum sind Aussagen über ein Mehr oder Weniger an erzieherischer Eignung bei den Kindeseltern Extrapolationen anderer Untersuchungsergebnisse, also nicht exakt, wenn sie nicht gar subjektive Meinungen und Deutungen sind." (Zitat Ende - Hervorhebungen Unterzeichner)
Es existieren keine anerkannten wissenschaftlichen Methoden, um das Konstrukt "Erziehungsfähigkeit" in beweiserheblichem Sinne messen zu können.
Auch wenn die Autoren Westhoff und Kluck hier glauben, es handele sich um seltene Fälle, wenn das Gericht Fragestellungen vorlegt, zu denen in der Psychologie kein Wissen vorliegt:
"In seltenen Fällen werden Fragestellungen geäußert, zu denen in der Psychologie kein Wissen vorliegt bzw. kein Wissen vorliegen kann, weil die empirische Untersuchung solcher Sachverhalte prinzipiell nicht möglich ist. [...] Handelt es sich also um eine prinzipiell nicht zu beantwortende Fragestellung, so erklären wir dies dem Fragesteller. Im Gespräch kann eventuell gemeinsam eine Fragestellung zur Lösung des Problems gefunden werden, die auch untersucht werden kann." [6]
so sagen sie ganz klar, wie ein Gutachter zu reagieren hat, damit er seinen Auftrag erfüllen kann. 


FAZIT:
Eine wissenschaftlich fundierte Aussage zur Frage, ob jemand erziehungsfähig sein soll, ist nicht möglich. Im juristischen Sinne lässt sich daher weder beweisen ob jemand "erziehungsfähig" ist, noch lässt sich generell eine Aussage treffen, dass eine Person "erziehungsunfähig" sein könne. Auch die öfters in Gutachten anzutreffende Feststellung einer "eingeschränkten" Erziehungsfähigkeit lässt sich mit wissenschaftlichen und damit beweiserheblichen Methoden nicht belegen.[1]
 

Literatur

  • Alice Miller: Am Anfang war Erziehung. Suhrkamp, 1980 

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Kinderklau-Blog: Unfähige Gutachter glauben, die "Erziehungsfähigkeit" messen zu können, 26. Februar 2009
  2. OLG Stuttgart: Sorgerecht: Zulässigkeit der gerichtlichen Anordnung eines Wechselmodells, Beschluß vom 14.3.2007, 16 UF 13/07
  3. OLG Brandenburg: Kein Vorrang des Vaters bei der Betreuung anstatt Kinderkrippe, Beschluss vom 9.3.2009 (10 UF 204/08)
  4. 4,0 4,1 System Familie: Erziehungsfähigkeit
  5. Siehe dazu die Ausführungen von Prof. Dr. rer. nat. Wolfgang Klenner, Oerlinghausen (in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht - FamRZ, 1989, Heft 8, Seiten 804-809, Vertrauensgrenzen des psychologischen Gutachtens im Familienrechtsverfahren)
  6. Karl Westhoff, Marie-Luise Kluck: "Psychologische Gutachten schreiben und beurteilen", 5. vollst. überarb. u. erw. Aufl., 2008, ISBN 3-540-46837-4

Weblinks

Vaterverbot.at Parlamentarische Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts

Am 26.4.2012 reichte der Verein vaterverbot.at eine Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts im Parlament ein. Mit übergeben wurden die Listen von mehr als 14.000 Unterstützern. 


Inhalt der Bürgerinitiative:
- Das Recht der Kinder auf beide Elternteile.
- Betreuung der Kinder durch beide Elternteile.
- Absolute Gleichberechtigung beider Elternteile.
- Gemeinsame automatische Obsorge als Standard.
- Ein gleichberechtigtes Unterhaltsmodell.

Weitere Unterstützungserklärungen können abgeben werden unter:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00041/index.shtml#tab-Zustimmungserklaerung

Volltext der Bürgeriniative:www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/BI/BI_00041/fname_252312.pdf
Forderungskatalog:
www.vaterverbot.at/fileadmin/downloads/verein/Forderungskatalog_vaterverbot_2012.pdf



Bild oben v.l.: Hubert Tockner (Landesleiter Salzburg), Ing. Norbert Grabner (Obmann),
Mag. Ernst Zimmermann (Parlamentsdirektion), Franz Masser (Redaktionsleiter), Josef Prutsch
(Leiter Outdoor-Aktionen Steiermark)

Newsletter 5/2012 zur Bürgerinitiative

Pressetext

Parlamentarische Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts
Der Verein vaterverbot.at startete nun seine parlamentarische Bürgerinitiative zur Reform des Familienrechts. Die bereits bei der Einbringung übergebene Liste von mehr als 14.000 Unterstützern, unterstreicht den Willen der Bevölkerung, im Zuge der Familienrechtsreform 2012 den sieben Punkte umfassenden Forderungskatalog in den Gesetzesrang zu übernehmen. Die Bevölkerung verlangt von der Politik die Einführung der automatischen gemeinsamen Obsorge unabhängig vom Familienstatus. Doppelresidenz als vorrangiges Betreuungsmodell, wodurch beiden Elternteilen gleichermaßen die Möglichkeit gegeben wird ihre Kinder zu betreuen und Kinder trotz Trennung beide Elternteile vollwertig erhalten bleiben. Die Einführung gleichberechtigte Elternrechte. Durchsetzung von Umgangsregelungsbeschlüssen mit spürbaren Sanktionen für die umgangsrechtsverweigernde Person, da es sich um Menschenrechtsverletzungen handelt. Eine Neugestaltung des Unterhaltsrechts, wo Betreuungsleistungen durch beide Elternteile gleichwertig berücksichtigt werden, sowie eine kindgerechte Übergabe / Übernahme-Regelung durch gleichmäßige Belastung beider Elternteile. vaterverbot.at und seine Unterstützer sind davon überzeugt, das durch die Übernahme der Forderungen das Elternstreitvermeidungsprinzip umgesetzt wird. Volkswirtschaftlich gesehen ist es sinnvoller lebensfähige Trennungseltern zu haben, als Väter, die jeder Motivation beraubt sind bzw. Mütter, die durch Doppelbelastungen überfordert jede Perspektive verlieren!

Bilder für Presse in hoher Auflösung

Bild 1
Bild 2


http://www.vaterverbot.at/buergerinitiative.html 

Katharina Essmann am Weg zu ihren Kinderrechten und zu ihrer Schwester









Martin Stiglmayr, Obmann von „Väter ohne Rechte" spricht über die Verletzung der Kinderrechte in Österreich, über die Willkür der Gerichte und Jugendbehörden, über die angeblichen „EXPERTEN" der Kinderrechte, die Propaganda des angeblichen Kindeswohls!

Gerichte, die Jugendwohlfahrt, die Kinder und Jugendanwaltschaft unterlassen jegliche Hilfestellung, unterstützen die Kindesentfremdung, unterstützen nur das Vaterverbot, jetzt auch das Schwesternverbot. In Österreich gibt es kein „Kindeswohl".

Der Begriff „Kindeswohl" ist meist nur ein Propagandaslogan.

Katharina Essmann darf nicht einmal einen Arzt besuchen, sie erhält keine E-Card, keinen Personalausweis. Katharina und Johanna haben keine Menschenrechte. Die Behörden zerstören ihre ganze Kindheit. Nun wird auch der Kontakt der sich liebenden Schwestern blockiert. Das Leid der zwei Mädchen nimmt kein Ende, dies nun seit 5 Jahren, und das nur weil Katharina sich ihren Vater nicht verbieten lässt, ihren Vater liebt, ihn nicht aufgibt.

Katharina Essmann wurde mit Spritzen bedroht, mit dem Krisenzentrum. Die RichterIn sagte: „Wenn Du nicht aufhörst zu sagen, dass Du bei Deinem Vater leben willst...werde ich Dich psychiatrieren lassen und dann kommst Du in ein Krisenzentrum!"

Was wird man der Schwester androhen, wenn auch sie bald ihre Kinderrechte einfordert?

„ZUM WOHLE DES KINDES!?!"

Katharina musste von einer Psychologin zu nächsten, Katharina musste sogar ein Treffen besuchen mit Kindern, deren Väter verstorben waren. Nichts wurde unterlassen um schon Katharina zu quälen und zu misshandeln, nur weil sie ihren Vater nicht aufgeben will, nur weil sie sich der entfremdenden Familienpolitik, der seelischen Entfremdung nicht beugt.

Die österreichischen Behörden unterstützen jegliche Form der seelischen Kindesmisshandlung.

http://www.vaeter-ohne-rechte.at






2010

Wien ist andersrum!
Wien wie es leibt und lebt im Zeitalter der Gefangenenlager für Väter-Terroristen und der Geiselhaft der Kinder.

Dieses Video zu erzählen würde niemand glauben.
Es wäre nur eine Geschichte.
Es ist viel zu viel und zu verrückt, passt in keinen Kopf!

Schule und Umfeld ist umstellt, abgeriegelt mit Polizei-Autos.
Polizei und Verfassungsschutz im Hintergrund.
Sie verhaften einen einfachen Gefährlichkeits-Vater.
Man muss es sehen - um es zu glauben.

...ein Papa holt sein Kind von der Schule.
Früher mal ganz normal heute gefährlich.

Sie sehen eine Papa-Verhaftung.
Gründe sind nicht zu erklären.
Es ist auch nichts schief verlaufen.
Denn alles ist von Grund auf schief.
So ist es auch nicht ungerecht...
...auch nicht politisch zu diskutieren...
...es ist auch nicht seltsam...
...es braucht keine Millionen Euro an erkauften Studien...
...Untersuchungen...Gutachten...psychologischen Tricks...
...Erklärungen...Überlegungen...Anwälten...Gerichten...
...Vatergefängnissen...Inhaftierungslagern für Männer
...sondern es gibt längst eine Antwort:
Was hier passiert ist ganz einfach „BÖSE"
...und hat Folgen...
__________________________________________
Pressemeldung:
Väteraktivist seit 3 Monaten im Hochsicherheitstrakt Wien (OTS)

Monatelang wurde gegen Kurt E., Vater zweier Töchter, und neun weitere Väter wegen des Verdachts der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt. Die Ermittlungen... mussten allesamt mangels ausreichen dem Substrat eingestellt werden. Die Justiz findet jedoch andere Wege und Mittel um Väterrechts-Aktivisten von ihren Kindern fernzuhalten.

Die Wünsche eines 12-jährigen Mädchens, das seine Liebe zu beiden Eltern auch öffentlich auf einer angemeldeten und friedlichen Demonstration bekundete, werden vom Gericht mit einer Kontaktsperre zum Vater beantwortet. Die für den Fall von Kurt E. zuständige Pflegschaftsrichterin behauptete einfach, sich durch eine unbedachte Äußerung in einer e-mail des Vaters bedroht zu fühlen mit welcher der besorgte Vater versucht hatte, an das Gewissen dieser Richterin zu apellieren.
Daraufhin wurde der Vater in der letzten Schulwoche direkt vor der Schule seiner Tochter verhaftet.

Unmittelbar nach der Verhaftung zeigte die Richterin selbst ihre Befangenheit an - seitdem will keiner mehr für den Fall zuständig sein. Obwohl die Tochter von Kurt E. ihren Vater sehen und auch in der Haft besuchen möchte, kümmert sich von Seiten der Justiz - trotz Kenntnis dieses Wunsches, trotz bekannter Selbstmorddrohungen des Kindes im vergangenen Jahr - niemand darum, dass dies dem Mädchen auch ermöglicht wird.

Der Vater aber muss inzwischen in Untersuchungshaft auf das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens warten, dass über seine tatsächliche "Gefährlichkeit" und Zurechnungsfähigkeit i.S. des § 21StGB Aufschluss geben soll, ganz nach dem Motto:

"Wenn Väter und Väteraktivisten keine Terroristen sind, dann vielleicht wenigstens geistig abnorme Rechtsbrecher?"

Nachdem im Ermittlungsverfahren die Verteidigungsrechte des Beschuldigten (wie Akteneinsicht, uneingeschränkte Kontaktaufnahme mit dem Mandanten) erst mühsam erkämpft werden mussten, hofft die Verteidigung (Mag. Michaela Krankl) zumindest im Hauptverfahren, auf ein faires Verfahren i.S. des Art.6 MRK.

Rückfragehinweis:Mag. Michaela Krankl, Tel.01 409 12 65 oder 0664/8226905Verein Väter ohne Rechte, Tel. 0664 80271619

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Celine von Marschall - Der Fall "J." (9 Jahre) - Wie eine Mutter mit ihrem Sohn fliehen musste vor Vater, Kinderheim und den Behörden "Gebt mir und meinem Sohn unser Leben wieder!"





Bild Orginalgrösse. (Bildrechte nicht bei News4Press)




Celine von Marschall hat in ihrem Leben als Mutter und Ehefrau alle Höhen und Tiefen erlebt. Mit dem Tod ihres ersten Mannes verlor sie nicht nur ihre große Liebe - und die Töchter einen großartigen Vater - sondern sie lernte danach einen Mann kennen, der ihr jeden Glauben an Anstand und Menschlichkeit nahm. Dieser Mann machte ihr und ihren Kindern das Leben zur Hölle. Es begann dann die Zeit in der sich immer mehr Menschen in ihr Leben drängten, um ihre aufgezwungene Hilfe anzubieten. Als alleinerziehende Mutter von vier Kinder musste sie erkennen, dass man ihr schleichend alles wegnehmen wollte, wofür sie ein Leben lang alles tat. Den Kindern und sich ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Celine von Marschall musste nahezu tatenlos zusehen, wie man ihrem kleinen Sohn sein Lachen wegnahm. Beide mussten fliehen und untertauchen. Mutter und Sohn durchschritten ein Meer von Tränen, weil sie stets Angst hatten entdeckt zu werden. Celine von Marschall wollte ihr Kind nicht in ein Heim geben, um es dort verenden zu lassen. Die ständige Angst einer Mutter von ihrem Kind getrennt zu werden, um es leiden zu sehen, wird wohl ein Mann nie verstehen können. Dennoch sind es auch seelenlose Beamtinnen in Jugendämtern, Kindergärten, Schulen, Kliniken, Gerichte und Kinderheime, die tagtäglich unmenschliche Urteile fällen.

Celine von Marschall: "Ich schildere hier die Geschichte meines Sohnes "J.". In meinem Bericht kann man ganz deutlich erkennen, wie mein Kind vom eigenen Vater, dem Jugendamt, dem Gericht und anderen Beteiligten, die daran mitgewirkt haben, systematisch zerstört wird. Ich bin in erster Ehe verwitwet. Mit meinem verstorbenen Mann habe ich drei Töchter im Alter von 27, 24 und 22 Jahren. Die Älteste hat Jura studiert und bereitet sich gerade auf ihr zweites Staatsexamen vor, die anderen zwei Mädchen arbeiten in der Zahnmedizin und als Kreditanalystin.

Wir führten früher ein ganz normales Leben. Ich war Inhaberin einer Werbeagentur und mein Sohn war ein glückliches Kind. Er war Mitglied in einem Fußballverein, hatte viele Freunde und war sehr beliebt. Zwei Jahre, nach dem Tod meines Mannes, lernte ich einen Mann kennen. Dieser zog nach drei Monaten bei uns ein. Anfangs lief alles sehr gut. Wir heirateten im Jahr 2000. Das war im Nachhinein gesehen mein allergrößter Fehler. Von da ab änderte sich vieles. Sein Verhalten mir gegenüber, sein Verhalten meinen Kindern gegenüber. Es war ein schleichender Prozess und ich wollte es nicht wahrhaben. Es war der Wunsch meines Exmannes ein leibliches Kind zu zeugen. Nur auf normalen Weg konnte er das nicht und so entschlossen wir uns damals in eine Kinderwunschpraxis zu gehen. Aber kaum war mein Sohn auf der Welt, wurde es noch schlimmer und mir endlich klarer, dass das Verhalten meines Exmannes nicht mehr der Norm entsprach.

Er kümmerte sich nicht um unseren gemeinsamen Sohn, behandelte meine Töchter nicht gut. Sei es psychisch oder physisch. Seine Aggressionen und seine Gewalt mussten wir alle erfahren! Aus der Angst heraus und sehr großer Scham erstattete ich aber nie eine Anzeige. Trotzdem ermittelte ein aufmerksamer Staatsanwalt in unserer jetzigen Familiengerichtssache in über 100 Fällen in den Jahren 2000 bis 2002 und mein Exmann wurde am 21. März 2012 vor dem Amtsgericht München wegen Misshandlung Schutzbefohlener - meine Kinder - verurteilt. 2006 war dann letztendlich die Trennung.






weiter lesen....

http://www.news4press.com/Celine-von-Marschall---Der-Fall-&quotJ_662134.html

2012/05/26

Aufforderungen eines Kindes - von Fingerweg! von Unseren Kindern

Zwölf grundlegende Aufforderungen eines Kindes an seine Eltern und Erzieher/Lehrer


1. Verwöhne mich nicht! Ich weiß genau, dass ich nicht alles bekommen kann ich will dich nur auf die Probe stellen! 

2. Sei nicht ängstlich, im Umgang mit mir standhaft zu bleiben! Mir ist Haltung wichtig, weil ich mich dann sicherer fühle.  

3. Weise mich nicht im Beisein anderer zurecht, wenn es sich vermeiden lässt! Ich werde deinen Worten mehr Bedeutung schenken, wenn du zu mir leise und unter vier Augen sprichst.  

4. Sei nicht fassungslos, wenn ich zu dir sage: " Ich hasse dich!" Ich hasse nicht dich, sondern deine Macht, meine Pläne zu durchkreuzen.  

5. Bewahre mich nicht immer vor den Folgen meines Tuns! Ich muss auch peinliche und schmerzhafte Erfahrungen machen, um innerlich zu reifen.  

6. Meckere nicht ständig! Ansonsten schütze ich mich dadurch, dass ich mich taub stelle.  

7. Mache keine vorschnellen Versprechungen! Wenn du dich nicht an deine Versprechen hältst, fühle ich mich im Stich gelassen!  

8. Sei nicht inkonsequent! Das macht mich unsicher und ich verliere mein Vertrauen zu dir.  

9. Unterbrich' mich nicht und höre mir zu, wenn ich Fragen stelle! Sonst wende ich mich an andere, um dort meine Informationen zu bekommen.  

10. Lache nicht über meine Ängste! Sie sind erschreckend echt, aber du kannst mir helfen, wenn du versuchst, mich ernst zu nehmen.  

11. Denke nicht, dass es unter deiner Würde sei, dich bei mir zu entschuldigen! Ehrliche Entschuldigungen erwecken bei mir ein Gefühl von Zuneigung und Verständnis.  

12. Versuche nicht so zu tun, als seist du perfekt oder unfehlbar! Der Schock ist groß, wenn ich herausfinde, dass du es doch nicht bist.





Ich wachse so schnell auf und es ist sicher schwer für dich, mit mir Schritt zu halten.

Aber jeder Tag ist wertvoll, an dem du es versuchst!

Bewährungsstrafe für Richter wegen Rechtsbeugung

 

 

24.5.2012

Bewährungsstrafe für Richter wegen Rechtsbeugung

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 18:32
Anif Press Info Zu 22 Monaten Haft als Bewährungsstrafe verurteilt, noch nicht rechtskräftig, durch die dritte große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg wurde gestern ein Amtsrichter aus Soltau. Rechtsbeugung war, daß der Richter Entscheidungen als Betreuungsrichter getroffen hatte, ohne pflichtgemäß die Betroffenen vorher anzuhören oder sich mit diesen zu unterhalten oder das auch nur zu versuchen.
Unterbringungen in psychiatrische Kliniken, Einweisungsbeschlüsse von Alkoholabhängigen in Erziehungsanstalten, und sonstige Anordnungen hatte der Richter, offensichtlich mit hellseherischen Fähigkeiten begabt, angeordnet.


Kommentar
Recht so. Mehr davon! Was die Korruptionsbekämpfung angeht, sind die neuen Bundesländer für die alten durchaus ein Vorbild.
Leider / Gott sei Dank wird der Richter, da er schon pensioniert ist, selbst wenn er es wollte, gegen die Bewährungsauflagen wohl kaum noch einmal verstossen können. Im Knast werden wir ihm damit also wohl kaum begegnen.
Die Entscheidung hat aber durchaus symbolischen Charakter und zeigt, daß die Zeiten richterlicher unkotrollierter Willkürherrschaft unter dem Schutzmäntelchen des sogenannten Richterprivilegs (§ 839 Abs. 2 BGB), - bei Verletzung von Europäischem Recht unwirksam, EuGH Urteil vom 13. Juni 2006 (Rs. C-173/03 - Traghetti del Mediterraneo) - nun auch in Deutschland hoffentlich endgültig zu Ende gehen.
Im übrigen ist die strafrichterliche Verurteilung des Richters möglicherweise ein Wiederaufnahmegrund. Frist nicht vergessen.


Copyright im Mai 2012
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Links zu dem Thema
http://www.bild.de/regional/hannover/hannover-regional/bewaehrungsstrafe-fuer-richter-wegen-rechtsbeugung-24087612.bild.html

Jugendamt.BRD.Klartext.





Jugendamtopfer Justizopfer in Deutschland Victimes du Jugendamt et la Justice en Allemagne Victims of Jugendamt and Justice in Germany ضحايا رعاية الشباب والعدالة الألمانية




We need the support from all human rights organizations and People around the world.

Children disappear for ever from foreign parent's life, with German administrative help.

PLEASE THE SUPPORT FROM AROUND THE WORLD.
PLEASE TO ALL OURS FB FRIENDS.CONTACTS AND CONTACTS OF FRIENDS TAKE ACTION RIGHT NOW. LIKE AND SHARE.

STOP THE KIDNAPPING OF KIDS ON DISCRIMINATION BASIS







14 Jahre schlimmste Heimerziehung haben mich zerstört





Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander Verheirateter Eltern Beteiligung der Länder, Fachkreise und Verbände Gesetzentwurf in der Fassung vom 28. März 2012 Dortiges Schreiben vom 2.4.2012 Zu dem Referentenentwurf nimmt die Neue Richtervereinigung (NRV) wie folgt Stellung:



http://www.nrv-net.de/downloads_stellung/108.pdf



Ansprechpartner für diese Stellungnahme:
Carsten Löbbert
Vizepräsident des Amtsgerichtes Lübeck
Tel. 0451 371 1576
carsten.loebbert@neuerichter.de

Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1572/10: Gerichtliche Anordnung von Psychotherapie ist unzulässig

 
 
Am 1. Dezember hat das Bundesverfassungsgericht erneut  zur Frage von Eingriffen in das Persönlichkeitsrecht Stellung bezogen:

Es ging um die Frage ob Begutachtungen bzw. eine Psychotherapie vom Jugendamt bzw. von den Familiengerichten angeordnet werden darf.


Ergebnis:  Ein Jugendamt bzw. Familiengericht darf weder eine Begutachtung, noch eine Psychotherapie "verordnen". Einer solchen Anordnung fehlt die zwingend notwendige gesetzliche Grundlage und verstößt daher gegen die Grundrechte der Betroffenen.
 

Das Bundesverfassungsgericht hat daher die Entscheidung des Oberlandesgerichtes Frankfurt zur "Zwangstherapie" eines Elternteils aufgehoben und für verfassungswidrig erklärt.

Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Karlsruhe-Ettlingen, spezialisiert auf Familien- und Betreuungsrecht, sowie >Karen Petroschka, Darmstadt spezialisiert auf Familien- und Arzthaftungsrecht haben die Verfassungsbeschwerde als Bevollmächtigte für eine betroffene Mutter geführt.

Erneut hat das BVerfG dabei darauf hingewiesen:

Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht mittels Gutachten oder Anordnungen zur Durchführung von Psychotherapie bedürfen einer gesetzlichen Grundlage.


Randnummer 14 aus dem Urteil:
"aa) Art. 2 Abs. 1 GG gewährleistet in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfG 65, 1; 80, 367). Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 <378 ff.>; 44, 353 <372 f.>; 65, 1 <41 f.>; 78, 77 <84>; 84, 192 <194 f.>; 89, 69 <82>). Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 <378 f.>; 65, 1 <45 f.> ; 89, 69 <82 f.>)."
Eine Psychotherapie, als auch medizinische oder psychologische Gutachten berühren den höchstpersönlichen und grundrechtlich geschützten privaten Lebensbereich und greifen damit in die Grundrecht aus Art. 2 und Art. 1 Grundgesetz ein:

So stellt das BVerfG unter Rdnr. 15 fest:
Ungeachtet der konkret angewandten Form der Psychotherapie besteht ihr Ziel darin, im Wege der Interaktion mit dem Therapeuten persönliche Verhaltensweisen und/oder bestimmte Persönlichkeitsstrukturen zu ändern, um psychische Störungen oder Leiden zu mindern oder zu beheben. Eine solche Behandlung erfordert regelmäßig eine stete Analyse der seelischen Verfassung und persönlichen Denkweisen des Patienten durch den Therapeuten und verlangt vom Patienten seinerseits eine intensive Auseinandersetzung mit sich selbst. Sie berührt damit den höchstpersönlichen, durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Lebensbereich des Betroffenen. Dieser umfasst auch den Willen und die Entscheidung des Einzelnen, sich einer psychotherapeutischen Einflussnahme auf die eigene Persönlichkeit zu unterwerfen oder aber dies nicht zu tun.





Wishes to Thomas Szasz & Daniel Mackler. Ethical Psychology. Besonderen Dank an Anwaltskanzlei Dr. Schneider-Addae-Mensah. Menschenrechte.

http://citisite.wordpress.com/betreuer-stefan-weinrich-keine-einsicht-in-rech...
Antipsychiatrie mit Gert Postel. BPE. AS-Filme, die Produktionsfirma. Anke Siegmund. Der PatVerfü-Kino-Spot: "Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!"

Dar­stel­ler: Nina Ha­gen, Nora Lin­ne­mann, Arne Fied­ler, Klaus Schind­ler, Hans Brück­ner
Re­gie: To­mis­lav Tu­rina
Ka­mera: Ju­rij Adrian
Mu­sik: Stef­fen Sieg­mund
Pro­duk­tion: AS-Filme / Anke Sieg­mund
Spon­sor: Ak­tion Mensch
Auftraggeber: Landesverband Psychiatrie-Erfahrener Berlin-Brandenburg. Meinungsverbrechen.de

http://www.patverfue.de/verfassen

Schirmfrau der Initiative ist die Künstlerin Nina Hagen.
http://www.patverfue.de/nina-hagen

tags: PsychKG, BGB Paragraph 1906, Betreuungsrecht, Betreuer, Forensik, Psychologie, Psychiatrie, Zwangsbehandlung, Klinik, Irrenanstalt, Sicherungsverwahrung, Karlsruhe, Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof, Stefan Weinrich, Vorsorgevollmacht, Entmündigung, Zwangspsychiatrie, Justizverbrechen, verwirrte Richter Psychologen.

Tags: Beratung über verfassungswidrigen Freiheitsentzug zum Karlsruher Urteil

Psychiater Neurologe Dr. Samtleben, Domstrasse 8, Würzburg.

Dr. med. Susanne Eberlein, Friedenstr. 7 97318 Kitzingen

Richter Rainer Beckmann (Jurist) Amtsrichter

Rechtsanwälte Michael Fries & Gerhard Geltinger, Kaiserstrasse 9 Würzburg

Rechtsanwalt, Verfahrenspfleger Stefan Wagner, Klinikstrasse 16, Würzburg Betreuer Stefan Weinrich

Landgericht Würzburg

Twardzig, Vorsitzende Richterin

Schörnig Richterin

Zechnall Richterin

Beratung über Betreuungsrecht.

Betreuungsamt, Betreuungsstelle Würzburg, Falkenhof, Marktplatz 9

Frau Iris Schneider

Frau Andrea Eger

Frau Roswitha Baumann

Herr Athanasios Tsarouchis

Frau Heike Hart

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Weiterführende Links:
 
Urteil des BVerfG: BVerfG, 1 BvR 1572/10 vom 1.12.2010, Absatz-Nr. (1 - 27),
>http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20101201_1bvr157210.html

RA Saschenbrecker zum Thema Zwangspsychiatrisierung in Mona Lisa (ZDF):
ML Mona Lisa: >"Leben im rechtsfreien Raum"

Aufsatz von RA Saschenbrecker und René Talbot: Wie die Vorsorgevollmacht

>das Selbstbestimmungsrecht umfassend sichern kann - Stellvertretung durch eine Vorsorgevollmacht und elterliche Rechte - ein Vergleich

Kommentar von RA Saschenbrecker zum
>OLG Celle Urteil gegen Zwangsbehandlung: ein fantastischer Sieg der Grundrechte:
Zu "Zwangsbehandlungen" gibt es weitere Informationen hier: >http://www.psychiatrierecht.de/
"...ist eine Zwangsbehandlung auf betreuungsrechtlicher Grundlage rechtlich nicht zulässig und daher nicht genehmigungsfähig."


Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur "Zwangsbegutachtung":  >1 BvR 683/09

Sind Sie Betroffene(r) einer Zwangsbegutachtung oder Zwangstherapie? Dann dürfte sich Ihr Rechtsanwalt/ Ihre Rechtsanwältin für die o.g. BVerfG-Urteile interessieren. 
 
 

2012/05/24

Herzlose Richterin entreisst Vater totkrankes Kind - Mama versteckt todkranke Ines (3) vor dem Vater

Herz-OP steht bevor



Ines darf ihren Vater nicht sehen (© Privat)


Traurig sitzt Michael P. (23) in seiner Wohnung in Großkrut (NÖ): Eine Richterin nahm dem gehörlosen Vater seine todkranke Tochter Ines (3) weg, obwohl dem Kind eine schwere Herzoperation bevorstand (Heute berichtete).

Die ebenfalls gehörlose Mutter bekam plötzlich das Sorgerecht zugesprochen, obwohl sich Papa und Oma seit Geburt um Ines kümmern. Das Mädchen hat die Operation gut überstanden, wurde bereits aus dem Spital entlassen – doch Michael P. erfuhr nur zufällig davon: Die Mutter ließ ihn nicht ans Krankenbett, verbietet ihm jeden Kontakt.

+++ Herzlose Richterin entreisst Vater todkrankes Kind +++

Dabei bescheinigen Kardiologen und Psychologen, dass es für die Genesung des derzeit apathischen Kindes das Beste wäre, wenn es beim Vater bliebe. Doch das Bezirksgericht Laa an der Thaya ist anderer Meinung.

Jörg Michner
23.05.2012 NiederösterreichHeute.at

Vatertag – Aktion – Kinderschuhe – Sorgerecht – Protest



aktion kinderschuheVom „ALTEN-Vater"-tag (17.5.12) bis zum „NEUEN-Vater"-tag (International 17.6.12) sammeln wir Kinderschuhe (Zustand egal, ein Paar jeweils zusammen gebunden), aus Protest gegen die Pläne der Bundesregierung, wieder Menschenrecht, Grundgesetz und Kinderrechtskonvention zu ignorieren. EGMR 22028/04 vom 3.12.09, BVerfG 1 BvR 420/09 vom 3.10.10, BVerfG 1 BvR 476/09 vom 19.1.11

Der Referentenentwurf des Justizministeriums zur Sorgerechtsreform und die Koalitionsparteien wollen verhindern, dass natürliche Väter Sorge und Verantwortung von Geburt an für ihre Kinder übernehmen. Sie sollen für das Gemeinsame Sorgerecht, das selbstverständlichste Grundrecht überhaupt, einen Antrag beim Familiengericht stellen.

Sorgerecht-Konflikt-Entwurf zwingt Väter vor Gericht

Menschenrechte sind Alternativlos! Gleichstellung von Vätern, Müttern und Kindern, wie in Europa üblich! Die gemeinsame Sorge muss kraft Gesetzes ab Vaterschaftsanerkenntnis, unter Ausschluss von Gericht und Jugendamt, ohne Hinzutreten weiterer Voraussetzungen, wie das Zusammenleben der Eltern, Zahlung von Unterhalt etc., allein aus dem Grund zustande kommen, weil jedes Kind ein berechtigtes Interesse daran hat, dass es seine Bindung zu seinen beiden Eltern aufbauen kann.


Das Recht auf beide Elternteile ist ein "Menschenrecht" des Kindes (Kinderrechtskonvention), dies darf ihm kein Gesetzgeber nehmen oder verhindern, so wie es dieser Entwurf vorsieht.

Sorgerechtsreform
GEMEINSAMES SORGERECHT MIT VATERSCHAFTSANERKENNUNG

Wir Väter wollen nicht mehr gestärkt werden, wir fordern, dass die Diskriminierung ein Ende hat!

Die Botschaft muss lauten: Kinder, ihr braucht keine Angst mehr zu haben, ihr werdet Eure Mama und Euren Papa nicht mehr verlieren, wenn sie sich einmal nicht mehr so lieb haben sollten, wir werden dafür sorgen, dass eure Väter euch nicht im Stich lassen und keine Mutter euren Vater an der Elternschaft hindern kann, das hat der Staat jetzt verstanden und hat alles dafür getan und geregelt.

Kinder laufen mit BEIDEN Schuhen durchs Leben, warum in Deutschland nicht mit BEIDEN Eltern? Ist ein Schuh weniger notwendig, als der andere? Jedes Kind braucht seinen Vater, ein Leben lang!

Sonntag 17.6. treffen wir uns in Berlin und übergeben Medien wirksam die Kinderschuhe der Bundesregierung.

Unterstützt uns, verteilt und informiert Eure Kontakte, Facebook, Foren, Verbände und Vereine usw..

Gutes tun für die Unschuldigen, die sich nicht wehren können und nicht gehört werden:

--->  FÜR UNSERE KINDER  <---

Warum Kinderschuhe?

Weil das Familienrecht noch in den Kinderschuhen bei Gleichstellung von Vater, Mutter und Kindern steckt. Ein Schuh steht für MAMA, ein Schuh für PAPA.

Mit BEIDEN Schuhen lernen Kinder laufen, sind zusammen und dabei, wenn sie die Welt entdecken, Erfahrungen sammeln, Freude und Trauer empfinden.

Wir wollen den Kindern das größte Leid ersparen: Papa oder Mama verlieren, nur weil das aktuelle Familienunrecht nicht dazu in der Lage ist sie vom ersten Tag an zu sichern und zu erhalten, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder nicht, sie sich auf der Paarebene oder später auf der Elternebene befinden.

Ein Paar Schuhe für jedes Trennungskind, für jeden Betroffenen zu dem das Kind keinen, oder nur eingeschränkten Kontakt hat. Auch wer meint, Familien -Recht und -Politik müssen sich aktiv für die Erhaltung der Bindungen zu Vater und Mutter einsetzen. JEDER kann viele Schuhe schicken. In erster Linie sind es die Väter, die ihre Kinder mal weniger, mal mehr nur alle 14 Tage am Wochenende zu Besuch haben, wo von Familienleben und Teilhabe an der gemeinsamen Entwicklung nicht die Rede sein kann.  Natürlich leiden unter einer Trennung genauso Brüderchen + Schwesterchen, Oma + Opa, Onkel + Tanten, Cousin + Cousine usw. die jetzt auch kräftig Schuhe schicken können.

Wo Kinderschuhe her bekommen?
Auf Kindersachenbasaren von Krippen, Kindergärten, Vereinen und Organisationen, Second Hand Läden, Verwertungshöfe, Restposten, Sonderangebote, Verwandte, Bekannte, Dachboden, Kammern, Lager, Hausmeister, Fundbüros, Flohmärkte

Wie sollen die Schuhe verschickt werden?
1.  Die Schuhe sollten nicht schmutzig sein, nicht beschriftet und auch nicht bunt bemalt. Alt oder Neu egal.
2.  Schnürsenkel/Sandalenbügel/Klettverschlüsse beide Schuhe dauerhaft miteinander verbinden.
3.  An die Schuhe können Anhänger, Namenschilder in welcher Form auch immer angebracht werden, mit Euren Bildern, Forderungen, Wünschen oder dem Vornamen und Geburtsjahr des betreffenden Kindes.
4.  Es können auch eigene Gedanken, Forderungen und Erwartungen mit den Kinderschuhen verbunden werden. Maximal eine A4 Seite beilegen. Wir werden diese gesammelt als Protestnote mit übergeben.
5.  Wer möchte, legt für die Organisation und die entstehenden Kosten eine Kleinigkeit bei oder spendet auf das noch zu eröffnende Sammelkonto.

Warum heißt die Webseite www.v1v.de  ?
Väter stellen Ihre Kinder an 1. Stelle. Wir Väter kämpfen dafür.
Zum Merken genial einfach und zum schreiben kurz und bündig.

Was werden wir tun?
Wir werden innerhalb der 4 Wochen das Projekt reifen lassen.
Eine Kontaktadresse für die Presse wird ausgewiesen.
Die aktuell gesammelte Anzahl wird in Abständen auf der Webseite und auf Facebook veröffentlicht. Eine Webseite mit Informationen wird erstellt.
Und für die Übergabe an die Bundesregierung lassen wir uns was richtig Gutes einfallen!

Ich freu mich auf Eure Unterstützung
Gruß, Euer Papa Andreas

Hier der Download-Link zum aktuellen Flyer:  http://www.v1v.de/sorgerecht.pdf


http://www.vaeter-fuer-gerechtigkeit.de/demo/381-aktion-qkinderschuhe-fuer-sorgerechtq.html