2012/05/10

Mutter steht weiterhin unter "Arrest" des Jugendamtes nun im Mutter-Kind-Heim

 

 

(Teil 2) Mutter steht weiterhin unter "Arrest" des Jugendamtes nun im Mutter-Kind-Heim

Fortsetzung des Beitrages vom 17.02.2012:

Heute war Gerichtstermin zum Eilantrag der Kindeseltern die vom Jugendamt vorgenommene Inobhutnahme zu beenden. In formaler Hinsicht ist beim mündlichen Termin die Inobhutnahme beendet worden, allerdings jedoch nicht tatsächlich:

Immer noch wird die 28-jährige Mutter wie eine "Gefangene" behandelt, sie musste in Begleitung ihrer "Betreuerin" zurück in das Mutter-Kind-Heim. Beim heutigen Gerichtstermin wurde deutlich, dass sie sich überhaupt nicht frei bewegen kann; Als die Mutter sich zum Stillen zurückgezogen hatte, stand die "Betreuerin" des Mutter-Kind-Heimes aufsichtsführend neben der Mutter. Seit rund einer Woche befindet sie sich in diesem Mutter-Kind-Heim.

Dort steht sie unter kompletter Betreuung und Aufsicht rund um die Uhr. Sämtliche Kontakte werden von den Mitarbeiterinnen des Mutter-Kind-Heimes kontrolliert. Der betroffenen Mutter ist jegliche Privatsphäre genommen. Telefonate mit ihrem Beistand sind ihr untersagt worden und eine "Betreuerin" hat veranlasst, dass die Mutter per Einschreiben ! die von ihr ausgestellte Vollmacht ihres ehrenamtlichen Beistandes widerrufen hat. Dass dieser Widerruf nicht freiwillig geschehen war, davon ist der Beistand und Beobachter des Falles fest überzeugt.

Denn weitere Ereignisse zeigen, dass die junge Mutter jegliche persönliche Freiheiten eingebüßt hat und wie eine Gefangene ihr bescheidenes Leben fristen muss:

Gestern, d.h. einen Tag vor dem angesetzten gerichtlichen Eiltermin sollte ein Gespräch der Mutter mit ihrer Rechtsanwältin stattfinden. Die Mutter kam in Begleitung mit einer Frau aus dem Mutter-Kind-Heim, welche sich als "Betreuerin" bezeichnete. Sie verlangte, dem Gespräch mit der Rechtsanwältin beiwohnen zu dürfen. Die Rechtsanwältin hatte nichts gegen die Anwesenheit dieser Frau.

Am heutigen Gerichtstermin wurde deutlich, dass jener jungen Frau keinerlei Grundrechte mehr verblieben sind, denn ihre Menschenwürde und ihre Persönlichkeitsrechte sind mit dem Vorgehen der Vertreterin des Mutter-Kind-Heimes schwer verletzt worden. Denn Jugendamt und Gericht waren - wie sich im Laufe des mündlichen Verfahrens herausstellte -  über die bei der Rechtsanwältin besprochenen Inhalte informiert worden.......... Für die Rechtsanwältin kein Problem.......

FAZIT: Um sich darüber zu beklagen, dass der Staat bzw. staatliche Behörden und im Auftrag von staatlichen Behörden tätige Menschen schwere Menschenrechtsverletzungen begehen, brauchen wir nicht die Gepflogenheiten in fremden Ländern zu betrachten:

MENSCHENRECHTSVERLETZUNGEN FINDEN HIER DIREKT VOR UNSERER HAUSTÜRE STATT

3 Kommentare:

Sehr geehrte Frau Armand,

das ist eine schier unglaubliche Darstellung dessen, was heutzutage tagtäglich in Deutschland stattfindet.

Das erinnert ja an Stasimethoden.....

Ich würde mich freuen, weiter auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Wann darf sich die Mutter denn nun wieder frei bewegen?

1 Kommentar:

  1. Anonym13:16

    Mein Sohn wurde 2 Minuten nach der Geburt Inobhut genommen. Ohne Vorwarnung!!!!!

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